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2. Ebene — Technische Eignung

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Academic year: 2022

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2. Ebene — Technische Eignung

(2)

2

– Vorgehensweise – Beispiele

– Fazit

(3)

Grundlagen

• REACH-Verordnung Artikel 62 (4) Ein Zulassungsantrag muss

–„eine Analyse der Alternativen unter Berücksichtigung ihrer

Risiken und der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit der Substitution

• enthalten.

(4)

4

Zulassungsantrags“ Version 1, Januar 2011

– 2.2.4.2. Analyse der Alternativen

Dabei sind mindestens die folgenden drei wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen:

• Risiken der Alternativen,

• die technische Durchführbarkeit der Substitution und

• die wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution.

(5)

Grundlagen

(6)

6

Zulassungsantrags“ Version 1, Januar 2011

– 3. Planung der Substitution: Leitlinien zur Analyse der Alternativen

... technische Durchführbarkeit für den Antragsteller ... ob sie technisch und wirtschaftlich vertretbar sind ... erläutert, warum (eine Alternative) technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar war

(7)

Grundlagen

• „Leitlinien zur Erstellung eines

Zulassungsantrags“ Version 1, Januar 2011

– 3.6. Ermittlung der technischen Durchführbarkeit von Alternativen

Daher muss die Funktion des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes in den beantragten Verwendungen klar definiert sein, bevor die technische Leistungsfähigkeit und Durchführbarkeit einer oder mehrerer Alternativen untersucht werden.

(8)

8

Welche Funktion(en) hat der (in Anhang XIV

aufgeführte) Stoff für die Erreichung der zu

erzielenden Produktqualität?

(9)

Die Prüfung der technischen Eignung

• Funktion des Stoffes (Beispiele)

– Korrosionsschutz – Verschleißschutz – Oberflächenglanz

(10)

10

– Prozess A unter Verwendung der SVHC X

– Prozessbedingung T

(11)

Die Prüfung der technischen Eignung

• Alternative 2

– Prozess A unter Verwendung des Ersatzstoffes Y

– Prozessbedingung T‘ > T

(12)

12

– Prozess B

– Prozessbedingung T‘‘

(13)

Die Prüfung der technischen Eignung

Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3

Spezifikation

X

---

(14)

14

– „Möglicherweise können Kriterien für die technische Durchführbarkeit (d. h. eine Liste technischer

Funktionsanforderungen als Voraussetzung für die

Anerkennung einer Alternative als technisch vertretbar) erarbeitet werden.“ (Leitlinien, S. 63)

• Neben Funktionsanforderungen auch Prozessänderungen berücksichtigen

(Leitlinien, ebda.)

• Wirtschaftliche Aspekte spielen zunächst keine

Rolle

( 3. Ebene „Ökonomische Realisierbarkeit)

(15)

Die Prüfung der technischen Eignung

• Aussagen sind zu belegen

(Leitlinien, S. 67)

• Unsicherheitsfaktoren sind zu benennen – z.B.

• ausstehende Forschungsergebnisse

• ungeklärter Erfüllungsgrad anderer sicherheitstechnischer Erfordernisse

(Leitlinien, S. 68)

(16)

16

– Welche Funktion(en) erfüllt der Stoff?

– Welche Funktion(en) ist/sind notwendig für die Erfüllung der Produktspezifikation(en)?

• Gewichtung der Messgrößen

– Unabdingbar = „K.O.-Kriterium“

– Wichtig = positiver Nebeneffekt

• Vergleich der (potenziellen) Alternativen

(17)

Die Prüfung der technischen Eignung

• Definition von Leistungsmessgrößen

(Beispiele) – Schichtdicke z.B. 20 µm

– Korrosionsschutz z.B. 480 h (Salzsprühnebelprüfung) – Verschleißschutz z.B. Taber-Abriebswert 5 mg nach

1.000 Umdrehungen:

– Härte HV 1.000 ± 50

(18)

18

– Schichtdicke 0

– Korrosionsschutz +

– Verschleißschutz +

– Härte 0

– Rauheit +

– Oberflächenglanz +

(19)

Die Prüfung der technischen Eignung

• Vergleich der potenziellen Alternativen

(Beispiele)

Kriterium SVHC Alternative 2 Alternative 3

Schichtdicke > 60 µm 80 60 70

Korrosionsschutz (240 h) 250 h 200 h 240 h

Verschleiß (5 mg/1.000 U) 4 mg 8 mg 5 mg

Härte (HV 1.000 ± 50) 1.000 800 980

(20)

20

• Ziel der Prüfung ist nicht die Ermittlung der besten Alternative.

• Ziel der Prüfung ist die Ermittlung geeigneter

Alternativen.

(21)

Beispiel einer Alternativprüfung

• Anwendungsfall

Oberflächenbeschichtung von Flugzeugbauteilen

– z.B. Achsen, hydraulische Zylinder, Stellglieder

• Prozess

Elektrolytische Hartverchromung mit Cr VI

• Potenzielle Alternative

High Velocity Oxy Fuel

(22)

22

• Schichtdicken von bis zu ca. 1 mm

• Einsatzstoff im galvanischen Bad: Cr VI, z.B.

Chromtrioxid, Chromsäure, Oligomere der Chromsäure und der Dichromsäure, Dichromsäure

Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung

(23)

Hochgeschwindigkeitsflammspritzen

• Flammspritzen

– Beschichtungsmaterial wird in einer

Brenngas-Sauerstoffflamme aufgeheizt und dann auf die Werkstückoberfläche

aufgespritzt.

• HVOF

(24)

24

Härte 800 - 1000 + 1000-1500 +

Haftvermögen 100 MPa + 89 MPa +

Flüssigkeits-Eintauch-Test bestanden + bestanden +

Schichtdicken 2 - 1000 µm + 4000 µm +

Korrosionstest mäßig-gut + sehr gut +

Kriterium (Prozess) Hartchrom Bewertung HVOF Bewertung Bearbeitungstemperatur

< 177 °C 50 - 60 °C + 150°C +

(25)

Alternativprüfung - nicht erfolgreich

Kriterium (Schicht) Hartchrom Bewertung HVOF Bewertung

Härte 800 - 1000 + 1000-1500 +

Haftvermögen 100 MPa + 89 MPa +

Flüssigkeits-Eintauch-Test bestanden + bestanden +

Schichtdicken 2 - 1000 µm + 4000 µm +

Korrosionstest mäßig-gut + sehr gut +

Kriterium (Prozess) Hartchrom Bewertung HVOF Bewertung

(26)

26

to have“

– Originalprozess

höhere Korrosionsbeständigkeit, aber

• Produkt nur in Innenräumen eingesetzt (z.B. verchromte Büromöbel)

– Originalprozess

größere Oberflächenhärte, aber

• keine mechanische Beanspruchung

(27)

Prozesseinschränkungen

• Klare Abgrenzung zwischen „Technik“ und

„Wirtschaftlichkeit“

– Prozess mit größerem Platzbedarf

• technisch lösbar (neue Halle)

• wirtschaftlich vertretbar?

– Innenbeschichtung bei kleinen Radien

• technisch (mit HVOF) nicht lösbar

(28)

28

Abgrenzungen

– technische / wirtschaftliche Kriterien – Pflichtanforderungen

• Relevant ist die Durchführbarkeit für den

Antragsteller

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