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Die überarbeitete TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

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Academic year: 2022

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Die überarbeitete TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Schutzma

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Versuchstierhaltung

Versuchstierhaltung

(2)

85,7

10,1 0,1

3,2 0,8 0,1

Nager (Mäuse, Ratten) Fische, Amphibien, Vögel Kleine Säugetiere (Kaninchen, Frettchen)

Große Säugetiere (Schafe, Schweine, Kühe)

Hunde, Katzen

Neuwelt-, Altweltaffen Menschenaffen [0 %]

~ 2,9 Mio.

Versuchstiere

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (BMELV)

Versuchstierzahlen in Prozent Deutschland 2010

Ausgangslage

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Mai 2000 – redaktionelle Neufassung der TRBA 120 Ausgabe Oktober 1997

ƒ keine grundlegenden Umsetzungs- oder Vollzugsprobleme aber

ƒ Qualitätssicherung des ABAS

(3)

1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen

3. Beurteilung der Arbeitsbedingungen

4. Schutzstufen

1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen

3. Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung

4. Schutzmaßnahmen

5. Arbeitsmedizinische Prävention

Anlage 1: Sicherheitsmaßnahmen unter tierseuchen- rechtlichen Aspekten

Anlage 2: Spitze und scharfe Instrumente und sichere Systeme

Ergänzung

Strukturell Inhaltlich Anpassung

Strukturell Inhaltlich Redaktionell

Struktur - Aufbau

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

(4)

ƒ Bearbeitung von Tiermaterial nach Probenahme im Tierraum unterliegt TRBA 100 Abgrenzung

ƒ Tierräume

ƒ andere Bereiche, in die die Versuchstiere verbracht werden

Räumlich

ƒ Tätigkeiten zum Zweck der Forschung, Entwicklung, Untersuchung, Qualitätssicherung oder Lehre

Sachlich

Anwendungsbereich

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

(5)

ƒ Tiermaterial, kontaminierte Materialien, Kontrollbereich, Zoonoseerreger u.a.

ƒ Verweis auf Begriffsglossar zu BioStoffV, GefStoffV, BetrSichV

Weitere

ƒ Tierhaltungsraum

ƒ einschließlich Funktions- und Betriebsräume

ƒ Bereiche/Einrichtungen, die nicht vollständig eingehaust oder beweglich sind

Tierräume

ƒ Tiere für Eingriffe und Versuche

ƒ in der Regel hierfür gezüchtet

ƒ Wirbeltiere und wirbellose Tiere einschließlich deren Fortpflanzungsstadien

Versuchstiere

Begriffsbestimmung

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

(6)

WasWannWieWo

Gefährdungsbeurteilung

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Informationsermittlung - Identität, Gesundheitsgefahren, Risikogruppen

ƒ vor Aufnahme der Tätigkeit und Dokumentation

ƒ Schutz Dritter und der Umwelt, Beachtung und Abgleich von Anforderungen

Gefährdungen

ƒ Träger biologischer Arbeitsstoffe – autochton, symbiotisch, fakultativ o.

obligat pathogene Mikroorganismen

ƒ durch vorhandene oder experimentell eingesetzte Mikroorganismen (Zooanthroponosen)

ƒ Verbreitung und Übertragung biologischer Arbeitsstoffe

ƒ Labortierstaub - tierische Proteine (Haare, Schuppen usw.), u. a. biologische Arbeitsstoffe (Bruchstücke, Stoffwechselprodukte)

ƒ Futtermittel, Einstreu pflanzlichen Ursprungs – luftgetragene Schimmelpilze, Actinomyceten

(7)

Tätigkeit

Gefährdungsbeurteilung

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Nicht gezielt – Versuchstierhaltung und Pflege, Probenahme, Entsorgung von Tiermaterial

ƒ Gezielt – Aufbereitung von biol. Arbeitsstoffen zur Inokulation, Applikation

ƒ Zuordnung der Tätigkeiten und/oder Tierräume

Schutzstufe

ƒ Unterbrechung der Infektionsketten durch sichere Haltung und Isolation,

ƒ Drittschutz

ƒ zusätzliche Maßnahmen bei Tierpathogenität (s. Anlage 1)

Schutzmaßnahmen

(8)

Nicht gezielte Tätigkeiten

Schutzstufenzuordnung

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Schutzstufe 1 - kein Infektionsverdacht

ƒ Schutzstufe 2 - infektionsverdächtig; bei Tätigkeiten mit Primaten

ƒ Schutzstufe RG - bekanntermaßen Träger von bzw. infiziert mit human- pathogenen biologischen Arbeitsstoffen

ƒ Abweichungen - Immunantwort eliminiert biol. Arbeitsstoff

- abgeschwächte Laborstämme - Arbeiten ohne Vektoren

- keine Abgabe biologischer Arbeitsstoffe

(9)

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Voraussetzung geltendes Tierschutzrecht – Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

ƒ Rangfolge der Schutzmaßnahmen - STOP

ƒ Betriebsanweisung, Hautschutzplan; Hygieneplan ab Schutzstufe 2

ƒ Unterweisung, zeitlich inhaltlich in Abhängigkeit zur Gefährdung (einschl.

allgemeiner arbeitsmedizinischer Beratung) Hinweis zur Zusammenarbeit von AG

ƒ Verfahren zur Minimierung atemwegssensibilisierender Stoffe

ƒ Schutzmaßnahmen der TRBA an die Gegebenheiten vor Ort anpassen

ƒ laborspezifische Tätigkeiten - Beachtung der TRBA 100, mindestens GMT

(10)

In der Regel keine Infektionsgefährdung

Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes durch u.a.:

ƒ Anforderungen an die Tierhaltung – u.a. artgerecht, fluchtsicher, identifizierbar, ggf. Standards landwirtschaftl. Betriebe ausreichend

ƒ Anforderung an Tierräume – u.a. leicht zu reinigen, Zutrittsbeschränkung

ƒ Verwendung spitzer, scharfer Arbeitsgeräte minimieren, durchstichsichere Behältnisse, Verhaltensregeln (Anhang 2)

ƒ persönliche Hygiene, Konsum von Nahrungsmitteln usw., Einsetzen medizinischer Hilfsmittel

ƒ geeignete Schutzkleidung tragen, getrennte Aufbewahrung

ƒ sachgerechter, unschädlicher Umgang mit Abfällen, Tierkörpern

Schutzstufe 1

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Minimierung der Exposition

(11)

Schutzstufe 2

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Maßnahmen Schutzstufe 1, zusätzlich u.a.:

ƒ Tierräume bauliche Trennung von anderen Räumen; Kennzeichnung

ƒ Oberflächen leicht zu reinigen, beständig

ƒ Aerosolbildung, hinsichtlich Personenschutz geeignete techn. Maßnahmen, Hinweis auf Sicherstellung der Funktionsfähigkeit

ƒ ausreichend dimensionierter, für die Versuchstierhaltung geeigneter Autoklav im Gebäudekomplex, Dekontamination der kontaminierten Prozessabluft

ƒ Abfälle vor bzw. mit der Beseitigung inaktivieren

ƒ innerbetrieblicher Transport, Transportbehälter (bruchsicher, geschlossen, formstabilen, flüssigkeitsdicht, außen desinfizierbar, etikettierbar)

ƒ vor Instandhaltungsmaßnahmen Dekontamination, ggf. PSA, schriftl. Freigabe und Unterweisung

ƒ Schutz vor NSV durch Alternativverfahren, stichsichere Arbeitsgräte (Anlage 2)

Vermeidung einer Exposition

(12)

Schutzstufe 3

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Maßnahmen Schutzstufe 2, zusätzlich u.a.:

ƒ baulich/technische Abgrenzung von anderen Bereichen und Umgebung durch - Personenschleuse (**), Zweck und Ausrüstung

- Unterdruck (**) - Abluftfiltration (**)

- vorhandene Fenster dicht, bruchsicher, nicht zu öffnen (**)

ƒ MSW o. vergleichbare Einrichtung bei Tätigkeiten mit infizierten Tieren …

ƒ sicherheitsrelevante Einrichtungen (Notstromversorgung, Vorgehen bei Wartung und Störung in der Planung beachten)

ƒ Autoklav (Durchreicheautoklav), gleichwertige Einrichtung im S3-Bereich (**)

ƒ Tierraum, RLT- Anlage abdichtbar zum Zweck der Begasung (**)

ƒ thermische Abwasserbehandlung oder andere validierte Verfahren (**)

ƒ Zutrittsregelung, Regelung der Alleinarbeit mit Entscheidungshilfe

ƒ Notfallplan

(**) kann bei RG 3 gekennzeichnet mit (**) nach Gefährdungsbeurteilung entfallen

Verhinderung einer Exposition

(13)

Schutzstufe 4

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Kein Rückgriff auf niedere Schutzstufen (!)

Schutz der Beschäftigten, Dritter und der Umwelt durch u. a.:

ƒ sichere bauliche Abtrennung (eigenes Gebäude, abgeschotteter Gebäudeteil) und Tierräume mit Schleusensystem = Kontrollbereich

ƒ Personenschleuse min. 3 Kammern, Einrichtung zum Ein- und Ausschleusen von Material und Durchreicheautoklav

ƒ RLT-Anlage autark, kontrollierter nach innen gerichteter gestaffelter Unterdruck, Zu-/Abluftfiltration

ƒ Planung der technischen, baulichen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen unter Berücksichtigung Raumdesinfektion, Störung, Wartung

ƒ Rückflusssicherung für Leitungssysteme, unterbrechungsfreie Notstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung

ƒ Abwasserbehandlung thermisch/chem.-thermisch, Tierkörperbeseitigung

Zuverlässige Verhinderung einer Exposition

(14)

Schutzstufe 4

Schutzmaßnahmen

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ fremdbelüfteter Vollschutzanzug

- abriebfest, reißfest, luftundurchlässig - beständig

- vorzugsweise angeschweißte Stiefel

- vorzugsweise Befestigungsbügel für Handschuhe

und soweit möglich MSW Kl. II oder vom Personenschutz vergleichbare Einrichtung, ansonsten Prüfen weitergehender Schutzmaßnahmen

ƒ Angaben zum Vorgehen beim Ein – und Ausschleusen

ƒ Zutrittsregelung (fachkundige befugte Personen), Dokumentation Ein- und Ausschleusen direkt, Aufzeichnungen zu Tätigkeiten zeitnah

ƒ Notfallplan, spezifische Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten

ƒ Training der Beschäftigten

Zuverlässige Verhinderung einer Exposition

(15)

Beteiligung

Arbeitsmedizinische Prävention

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ Form der Beteiligung des bestellten Betriebsarztes bzw. nach ArbMedVV beauftragten Arztes

ƒ Information, u.a. Symptome, Übertragungsweg, Gefährdungen bei verminderter Immunabwehr, Verhaltensregeln, Vorgehen bei NSV, Vorsorgeuntersuchungen

Beratung

ƒ von arbeitsmedizinischem Sachverstand bei der Gefährdungsbeurteilung

ƒ z. B. bei exp. eingesetzten humanpathogenen Mikroorganismen, erforderlicher PEP, arbeitsmedizinische Untersuchungen

ƒ Pflicht- und Angebotsuntersuchungen bei Tätigkeiten mit biol. Arbeitsstoffen

ƒ weitere Anlässe – Labortierstaub, Feuchtarbeit, Tragen von Atemschutzgeräten Untersuchung Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfaMed)

(16)

Anlage 1

Sicherheitsmaßnahmen TSeuchRecht

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

ƒ rechtlicher Rahmen

ƒ Beurteilung des Gefährdungspotenzials biologischer Arbeitsstoffe aus tierseuchenhygienischer Sicht in TRBA 462, 466 - Bemerkung „t2, t3,t4“

ƒ t2 (t3, t4) – wegen der Pathogenität für Wirbeltiere können aus

tierseuchenhygienischer Sicht Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden, die vergleichbar mit den Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 (3, 4) sind

ƒ Sicherheitsmaßnahmen in Absprache mit zuständiger Behörde (s. TRBA 120, Empfehlung der OIE)

...

ja

vollst. Kleidungs- wechsel mit Dusche

ja ja

10. Arbeits-/Schutzkleidung tätigkeits-/

bereichsbezogen, die vor Ort verbleibt

ja

getrennt vom Zugangsbereich

t4 t3

t2, n2

ja

separates Gebäude o. isolierter Bereich

1. Räumliche Abtrennung/Abschottung v. anderen Bereichen/Tätigkeiten im selben Gebäude

Biologische Arbeitsstoffe mit der Bemerkung Sicherheitsmaßnahmen

(17)

Anlage 2

Spitze, scharfe Instrumente

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Modifiziert nach TRBA 250

ƒ Abfallbehältnisse – stich- und bruchfest, Abfall sicher umschließend, Einwegbehältnisse, auf zu entsorgendes Gut

abgestimmt

ƒ sichere Arbeitsgeräte – Auswahl (technisch machbar), Eigenschaften

ƒ benutzte Arbeitsgeräte – stich- und bruchsichere Behältnisse,

kein Recapping, Aufbereitung wieder verwend- barer Arbeitsgeräte

ƒ Verhalten bei Unfällen – 1. Hilfemaßnahmen, Meldepflichten und

Dokumentation, postexpositionelle Prophylaxe

(18)

Arbeitskreismitglieder

TRBA 120 „Versuchstierhaltung“

Dr. Bernd Haas Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Prof. Dr. Hans Hedrich MHH, Abt. für Versuchstierkunde und Zentrales Tierlaboratorium

Dr. Thomas Jourdan Bayer Schering Pharma AG ETH&S Animal Welfare

Dr. Göran Key Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, Münster

Dr. J. Kremerskothen Dr. Carola Leipner Dr. Gisela Martens Dr. H.-L. Schäfer Dr. Tobias Schnitzer Dr. Ulrike Swida

Elke Wenzel

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Universitätsklinikum Jena, Forschungszentrum Beutenberg BG Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, R&D TD Metabolism FFM Roche Diagnostics GmbH, Pharma Research Penzberg

Behörde f. Soziales u. Gesundheit Hamburg, Amt für Arbeitsschutz Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz u. techn. Verbraucherschutz

Dr. Bernhard Schicht Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (Vorsitz)

Referenzen

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