Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 20⏐⏐15. Mai 2009 355
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eit dem 1. Januar 2009 soll das Universelle Neu- geborenen-Hörscreening (UNHS) bundesweit angewendet werden (Bekanntgaben der Herausgeber:Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: „Einführung ei- nes Neugeborenen-Hörscreenings“ vom 19. Juni 2008;
Dtsch Arztebl 2008; 105[43]: A 2239). Mithilfe dieser Untersuchung soll eine angeborene ein- oder beidseitige Schwerhörigkeit bei Kindern mit einem Hörverlust von mindestens 35 dB früher als bisher erkannt und behan- delt werden. Die Einführung des UNHS war Schwer- punktthema der 25. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädau- diologie (DGPP) im September 2008 in Düsseldorf.
Bisher wurden Hörtests für Neugeborene lediglich in einigen Bundesländern angeboten. Seit Anfang des Jah- res sind sie deutschlandweit Pflicht – einschließlich der damit verbundenen Qualitätssicherung und Nachsorge.
Anders als bisher werden Kinder nun nicht mehr mit et- wa zweieinhalb Jahren, sondern kurz nach der Geburt auf mögliche Hörschäden untersucht. Langfristig er- warten Experten dadurch eine Verbesserung des Sprach- erwerbs und der Bildungschancen.
Neugeborenen-Hörscreening
Rainer Schönweiler, Lübeck, und Katrin Neumann, Frankfurt, erläuterten in ihren Vorträgen den vorge- schriebenen Ablauf des Hörscreenings. Die erste Un- tersuchung der Kinder soll bis zum 3. Lebenstag absol- viert sein (Abbildung). Bei Hausgeburten sollte das UNHS bis zur U2, bei Risikogeburten bis zur Vollen- dung des dritten Lebensmonats erfolgt sein. Gesundge- borene können entweder mit durch akustische Stimula- tion erzeugten Emissionen (automatisch ausgewertete otoakustische Emissionen, OAE) oder mit automatisch ausgewerteten akustisch evozierten Potenzialen („auto- mated auditory brainstem response“, AABR) unter- sucht werden; bei Risikogeburten ist stets die AABR vorgeschrieben. Kommt der Arzt zu einem auffälligen Untersuchungsergebnis, ist eine Kontrolle binnen zwei Wochen notwendig. Die Bestätigungsdiagnostik darf ausschießlich von Phoniatern und Pädaudiologen (Fachärzten für Stimm-, Sprach- und kindliche Hör- störungen ) oder von HNO-Ärzten mit pädaudiologi- scher Expertise durchgeführt werden. Die engen Zeit- vorgaben beruhen auf einem internationalen Konsens und sind eine große organisatorische Herausforderung für alle Beteiligten.
Ätiologie und Diagnostik von Hörstörungen
Auditorische Neuropathien stellen eine Sonderform der zentralen beziehungsweise neuralen Schwerhörigkeit dar. Sie führen zu schweren Spracherwerbsstörungen.Hierzu wurden neue Erkenntnisse aus der Genetik be- richtet.
Beim Thema Klinik und Rehabilitation von Hör- störungen wurde insbesondere über die Cochlea-Im- plantation bei Kleinkindern mit hochgradiger Schwer- hörigkeit informiert.
Zum Thema auditive Verarbeitung und Wahrneh- mung (AVWS) wurden neue Erkenntnisse zu Schall- lokalisationsfähigkeit, elektrophysiologischem Nach- weis von Funktionseinschränkungen und auditiven Kurzzeitgedächtnisfunktionen präsentiert.
Hartmut Hengel, Düsseldorf, gab einen Überblick über Pathogenese, Therapie und Immunprophylaxe von Cytomegalie(CMV)- und Papillomaviruserkrankungen.
KONGRESSBERICHT
Universelles Neugeborenen-
Hörscreening und Hörstörungen bei Kindern
Rainer Schönweiler, Claus-Michael Schmidt
Universitätsklinium Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Abt. Phoniatrie und Pädaudiologie:
Prof. Dr. med.
Schönweiler Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie:
Dr. med. Schmidt
Abbildung:Hörscreening mit automatisch ausgewerteten akustisch evozierten Potenzialen (AABR). Die Untersucherin hält einen Kopfhörer mit integrierten Elektroden auf das zu untersuchende Ohr eines 3 Tage alten Kindes. Die akustischen Stimuli und die automatische Auswer- tung der Reizantwort werden durch ein Computerprogramm übernom- men (PC im Hintergrund). Bei einem „auffälligen“ Endergebnis wird ei- ne Bestätigungsdiagnostik notwendig. Alle Ergebnisse werden an eine Leitstelle gemeldet und zusätzlich im gelbem Kindervorsorgeheft pro- tokolliert (mit Angabe einer Identifikationsnummer, ID).
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Eine konnatale Infektion mit Cytomegalieviren ist die häufigste nicht genetische Ursache von Schallempfin- dungsschwerhörigkeiten bei Kindern in Industrielän- dern. Auch asymptomatisch erkrankte Kinder ent- wickeln Hörstörungen mit oftmals progredientem Ver- lauf. Die CMV-DNA-Quantifizierung ist daher hilfreich zur Identifizierung von Neugeborenen mit Risiko für die Entwicklung einer Hörstörung. Die retrospektive Diagnostik durch Trockenblutfilterkarten ist ebenfalls möglich; als Therapie ist Ganciclovir zu empfehlen.
Humane Papillomaviren der Typen 6 und 11 verursa- chen im Kopf-Hals-Bereich Kondylome: das juvenile Larynxpapillom beziehungsweise die Larynxpapillo- matose im Erwachsenenalter, die als Präkanzerose für das spinozelluläre Karzinom gilt. Hier ist eine Vakzina- tion möglich; HPV-Impfungen zur Prophylaxe des Zer- vixkarzinoms werden bereits empfohlen. Eine künftige Erweiterung des Indikationsbereichs dieser Impfungen ist denkbar.
Möglichkeiten der tiefen Hirnstimulation
Alfons Schnitzler, Düsseldorf, informierte über neue Chancen des auch als Hirnschrittmacher bekannten Therapieverfahrens der tiefen Hirnstimulation. Diese Methode hat in den letzten Jahren zu wesentlichen Fort- schritten bei der Behandlung von neurobiologischen Bewegungsstörungen geführt. Ein implantierter elektri- scher Stimulator, ähnlich einem Herzschrittmacher, sti- muliert über ein Kabel bestimmte Hirnregionen. Diekontinuierliche elektrische Reizung dieser Bereiche blockiert Areale, die für typische Symptome, wie bei- spielsweise den Ruhetremor bei M. Parkinson, verant- wortlich sind. Obwohl sich nach bisherigen Erfahrun- gen dysarthrische Symptome unter einer tiefen Hirnsti- mulation bei einigen Patienten auch verstärken können, erwartet man nach einer Weiterentwicklung der Metho- de substanzielle Fortschritte für Patienten mit schweren, bisher therapieresistenten Dysarthrien.
Dtsch Arztebl Int 2009; 106(20): 355–6 DOI: 10.3238/arztebl.2009.0355
Interessenkonflikt
Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.
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Anschrift für die Verfasser Prof. Dr. med. Rainer Schönweiler Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie Universitätsklinkum Schleswig-Holstein Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160 23562 Lübeck
E-Mail: rainer.schoenweiler@phoniatrie.uni-luebeck.de
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