Eine Checkliste des Internetportals
„Weisse Liste“ soll Patienten bei der Vorbereitung auf einen Kran- kenhausaufenthalt unterstützen. Im Portal können sich Verbraucher dar- über informieren, welche Unterla- gen und Dokumente sie in die Kli- nik mitnehmen müssen und was sie vor einer Operation klären sollten.
So gibt die kostenfreie Checkliste konkrete Hinweise etwa für das Aufklärungsgespräch mit dem Arzt oder für die Weiterbehandlung nach der Entlassung. Sie richtet sich an alle Krankenhauspatienten – unab- hängig vom Anlass des Aufenthalts.
Der Service ergänzt die Kran- kenhaussuche unter www.weisse- liste.de. Darüber hinaus gibt es be- reits eine ähnliche Checkliste für CHECKLISTE
Vorbereitung auf eine Krankenhausbehandlung
die Suche nach einem passenden Pflegeheim.
Die Weisse Liste ist ein gemein - sames Projekt der Bertelsmann-Stif- tung und der Dachverbände der größ- ten Patienten- und Verbraucherorga- nisationen. Das Internetportal unter- stützt Patienten und deren Angehöri- ge seit 2008 bei der Suche nach dem passenden Krankenhaus. EB
Gehörlose und hörgeschädigte Bür- gerinnen und Bürger können mittels Gebärdensprache und Videotelefo- nie Informationsangebote von Be- hörden und Verwaltungen einfacher erreichen. Die technische Basis da- für ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Unter- GEBÄRDENTELEFON
Computerprogramm für Gehörlose
stützung des Deutschen Gehörlo- senbundes entwickeltes Softphone, ein Softwareprogramm, welches das Telefonieren direkt über den Computer ermöglicht. Das Pro- gramm ist auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen zugeschnitten und unter- stützt sie dabei, selbstständig Aus- künfte von öffentlichen Verwaltun- gen und Behörden einzuholen.
Um das Softphone nutzen zu können, benötigen die Nutzer einen Computer mit Kamera und einen Internetanschluss. Mit der Lösung können sie nicht nur auf die Ange- bote des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugreifen, son- dern auf diese Art und Weise auch weitere Behörden, wie die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht und das Bundesministeri- um für Gesundheit, kontaktieren.
Informationen: www.telemark-ros tock.de/gebaerdentelefon. CF
Deutsches Ärzteblatt