A1888 Deutsches ÄrzteblattJg. 97Heft 277. Juli 2000 Die Gebrauchsinformation
ist ein „Gemeinschaftswerk“
des pharmazeutischen Unter- nehmers und des Bundesin- stituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Arzneimittelzu- lassung verantwortlich ist und auch bei der Gestaltung der Gebrauchsinformation ein gewichtiges Wort mitzu- reden hat (Paragraph 22 AMG). Das BfArM gibt auch die Formulierungen zu Nebenwirkungen und deren Häufigkeit vor.
Das Ergebnis der Diskussion mit der Behörde sind in der Tat gelegentlich für den Pati- enten schwer verständliche und möglicherweise beäng- stigende Formulierungen, die den Patienten veranlassen, das Arzneimittel nicht einzu- nehmen. Dies wird von der pharmazeutischen Industrie ebenfalls mit Sorge und kei- nesfalls, wie von Dr. Bantz unterstellt, unter dem As- pekt der Umsatzsteigerung gesehen.
Dr. med. Norbert Clemens, Epernayer Straße 24, 76275 Ettlingen
Vergangenheit
Zu dem Leserbrief „Ein weiteres dunkles Kapitel“ in Heft 25/2000, der sich auf den Beitrag „Ein Denkmal wankt“ von Dr. Thomas Gerst in Heft 14/2000 bezog:
Unkritisch
Mit Interesse verfolge ich die Diskussion zu dem Beitrag
„Ein Denkmal wankt“. Die Anzahl der Zuschriften spie- geln Aktualität und Brisanz des Themas wider. Mit Be- stürzung las ich dann den anonymen Brief „Ein weite- res dunkles Kapitel“, in dem schwere Vorwürfe gegen die Leipziger Kinderklinik und
„andere Geburtsstationen in der damaligen DDR“ erho- ben werden. Ob dies auf Tat- sachen beruht oder nicht, vermag ich nicht zu beurtei- len. Aber mit dieser unkriti- schen Veröffentlichung dis- qualifiziert sich das Deutsche Ärzteblatt. Bei Aufgreifen dieser Anschuldigungen er-
wartet man eine sachliche Recherche und nicht das kommentarlose Abdrucken von anonymen Zuschriften.
Dr. B. Bilsing, Pfeifferstraße 43 a, 39114 Magdeburg
Die Redaktion hat den angegriffenen Leserbrief angemessen geprüft. Die Vorwürfe gegen Catel und Hempel werden durch die einschlägige Litera- tur bestätigt. Die weiteren Aussagen des Verfassers wurden mit diesem erörtert; sie
erscheinen glaubhaft. NJ
Börsebius
Zu dem Beitrag „Börsebius zu Speku- lationsgewinnen: Neuer Spaß für Steuerfahnder“ in Heft 20/2000:
Nicht nachvollziehbar
Nun bin ich sicher kein lei- denschaftlicher Bewunderer des Finanzamtes und seiner Beschäftigten, aber der Arti- kel hat mich als Staatsbürger und ehrlichen Steuerzahler verärgert und verletzt.
In einem ironisierenden Ton wird angeprangert, dass der Staat, vertreten durch die dafür zuständigen Finanz- behörden, Steuerhinterzieher verfolgt, und das auch noch
„besonders tückisch“ und oh- ne Vorwarnung.
Man kann sich sicher darüber lange streiten, ob Spekulati- onsgewinne versteuert wer- den sollen oder nicht. Nun ist es einmal so durch den ge- wählten Gesetz- und Verord- nungsgeber beschlossen, also hat man sich daran zu halten.
Wir alle müssen nun einmal damit leben, dass manches vorgeschrieben ist und ande- res verboten ist. Aus diesem Grunde zähle ich mich zum Beispiel zu der nicht uner- heblichen Mehrheit von Bür- gern, die noch keine Bank überfallen haben, keinen Menschenhandel betreiben und nicht unnötig unerlaubt mit Kriegswaffen handeln.
Von daher kann ich das offen- sichtliche Mitleid des Herrn Börsebius mit Steuerbetrü- gern nicht nachvollziehen . . . Dr. med. Rudolf Bartunek, Cranachstraße 37, 99423 Weimar B R I E F E