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(1)

Soziale

Infrastruktur

Marzahn-Hellersdorf 2009

Bereich Gesundheit und Soziales

Beiträge zur integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung

(2)

Impressum:

Herausgeber: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal

Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit

dem Gesundheitsamt, dem Sozialamt und den Beauftragten Ansprechpartner: Gerard Juraschek

E-Mail: gerard.juraschek@ba-mh.verwalt-berlin.de EDV-Bearbeitung/Layout: Susanne Eggert

Berlin, Juni 2010

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland.

(3)

Vo r w o r t

1 . S o z i a l r ä u m l i c h e G l i e d e r u n g M a r z a h n - H e l l e r s d o r f 2

2 . B e v ö l k e r u n g 5

3 . B e h ö r d l i c h e E i n r i c h t u n g e n , A r b e i ts g r u p p e n u n d Ve r f a h r e n 7 3 . 1 P l a n - u n d L e i t s t e l l e G e s u n d h e i t u n d S o z i a l e s 7

3 . 2 G e s u n d h e i t s a m t 8

3 . 3 S o z i a l a m t 1 4

3 . 4 A r g e / J o b C e n t e r 1 5

3 . 5 . I n t e r n e A r b e i t s g e m e i n s c h a f t e n d e s B e z i r k s a m t e s 1 7 3 . 5 . 1 A b t e i l u n g s ü b e r g r e i f e n d e A r b e i t s g r u p p e „ S o z i a l b e r i c h t e r s ta t t u n g “ 1 7 3 . 5 . 2 A b t e i l u n g s ü b e r g r e i f e n d e A r b e i t s g r u p p e „ S o z i a l e I n f r a s t r u k t u r “ 1 7 3 . 6 I n t e g r i e r t e Sta dt e n t w i c k l u n g – Q u a r t i e r s m a n a g e m e n t v e r f a h r e n 1 8

4 . Ü b e r s i c h t ü b e r s o z i a l e A n g e b o t e u n d E i n r i c h t u n g e n 1 9 4 . 1 E i n r i c h t u n g e n f ü r a l l e B e v ö l k e r u n g s g r u p p e n 1 9 4 . 2 E i n r i c h t u n g e n u n d A n g e b o t e f ü r S e n i o r i n n e n u n d S e n i o r e n 2 4 4 . 2 . 1 S e n i o r e n - u n d s e n i o r i n n e n f r e u n d l i c h e r Wo h n r a u m 2 4 4 . 2 . 2 B e r a t u n g , B e t r e u u n g , H i l f e n f ü r S e n i o r i n n e n u n d S e n i o r e n 2 9

4 . 2 . 3 E h r e n a m t l i c h e T ä t i g k e i t 3 1

4 . 3 E i n r i c h t u n g e n u n d A n g e b o t e f ü r M e n s c h e n m i t g e i s t i g e n u n d / o d e r k ö r p e r l i c h e n B e h i n d e r u n g e n

3 3

4 . 3 . 1 B e t r e u t e s Wo h n e n 3 3

4 . 3 . 2 B e h i n d e r t e n f r e u n d l i c h e Wo h n u n g e n 3 5 4 . 3 . 3 We r k s t a t t f ü r b e h i n d e r t e M e n s c h e n 3 9 4 . 3 . 4 B e r a t u n g s - u n d F r e i z e i ta n g e b o t e 3 9 4 . 4 . E i n r i c h t u n g e n u n d A n g e b o t e f ü r M e n s c h e n m i t ps y c h i s c h e n St ö r u n g e n

u n d / o d e r S u c h t p r o b l e m e n

4 2

4 . 4 . 1 B e t r e u t e s Wo h n e n 4 2

4 . 4 . 2 A r b e i t u n d B e s c h ä ft i g u n g 4 3 4 . 4 . 3 K o n t a k t - u n d B e r a t u n g s a n g e b o t e 4 4

4 . 4 . 4 K r i s e n d i e n s t 4 5

4 . 4 . 5 Ta g e s s t ä t t e n 4 5

4 . 4 . 6 S e l b s t h i l f e 4 6

(4)

4 . 5 E i n r i c h t u n g e n u n d A n g e b o t e f ü r P f l e g e b e d ü r ft i g e 4 8

4 . 6 D i e r e c h t l i c h e B e t r e u u n g 5 4

4 . 7 A n g e b o t e f ü r P e r s o n e n m i t M o b i l i t ä ts e i n s c h r ä n k u n g e n 5 5 4 . 8 A n g e b o t e f ü r Wo h n u n g s l o s e u n d v o n Wo h n u n g s l o s i g k e i t B e d r o h t e 5 6 4 . 9 A n g e b o t e f ü r S c h u l d n e r i n n e n u n d S c h u l d n e r s o w i e Ü b e r s c h u l d e t e 5 7

5 . 5 . 1

Ve r b u n d s y s t e m e z u r S i c h e r u n g d e r s o z i a l e n I n f r a s t r u k t u r Ve r b u n d d e r Sta dt t e i l z e n t r e n

5 8 5 8 5 . 2 F r a u e n i n f r a s t r u k t u r i m B e z i r k M a r z a h n - H e l l e r s d o r f - F r a u e n N e t z 5 8 5 . 3 .

5 . 4

A n g e b o t e f ü r M e n s c h e n m i t M i g r a t i o n s h i n t e r g r u n d N e t z w e r k i m A l t e r

6 4 6 8

6 . Ve r b ü n d e u n d A r b e i ts g e m e i n s c h a ft e n z u r B e t r e u u n g u n d Ve r s o r g u n g ps y c h i s c h k r a n k e r u n d s u c h t k r a n k e r M e n s c h e n

6 8 6 . 1 A l l g e m e i n ps y c h i a t r i s c h e r Ve r b u n d 6 8 6 . 2 G e r o n t o ps y c h i a t r i s c h - g e r i a t r i s c h e r Ve r b u n d ( G G V ) / I n t e r e s s e n v e r b u n d ( I V )

„ G e s u n d h e i t i m A l t e r “

6 9

6 . 3 S u c h t v e r b u n d 6 9

6 . 4 P s y c h o s o z i a l e A r b e i ts g e m e i n s c h a ft 7 0

7 . B e r u f e n e B e i r ä t e 7 1

7 . 1 F r a u e n b e i r a t 7 1

7 . 2 I n t e g r a t i o n s b e i r a t 7 3

7 . 3 B e i r a t f ü r M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g 7 4 7 . 4 B e i r a t z u r U m s e t z u n g d e r A l t e n p l a n u n g 7 5

7 . 5 P s y c h i a t r i e b e i r a t 7 6

8 . Sta t i o n ä r e E i n r i c h t u n g e n d e r g e s u n d h e i t l i c h e n Ve r s o r g u n g 7 7 9 . P r o j e k t e , I n i t i a t i v e n , N e t z w e r k e u n d B ü n d n i s s e d e r

G e s u n d h e i ts f ö r d e r u n g

7 8 9 . 1 G e s u n d h e i t s w e r k S TA D T M a r z a h n - H e l l e r s d o r f - P r o j e k t e u n d I n i t i a t i v e n f ü r

K i n d e r u n d J u g e n d l i c h e

7 8

9 . 2 G e s u n d h e i ts ta g e 8 1

9 . 3 G e s u n d h e i t s k o n f e r e n z 8 1

9 . 4 N e t z w e r k R u n d u m d i e G e b u r t 8 2 9 . 5 B ü n d n i s f ü r K i n d e r M a r z a h n - H e l l e r s d o r f 8 3

(5)

Vorwort

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf entsprach mit der Zusammenführung von Gesundheits- und Sozialbe­

richterstattung in der Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales einer grundlegenden Forderung des Gesundheitsdienstreformgesetzes. Der Bericht „Soziale Infrastruktur Marzahn-Hellersdorf 2009 – Bereich Gesundheit und Soziales“ ist diesbezüglich ein Baustein integrierter Gesundheits- und Sozial­

berichterstattung im Bezirk, die in ihrer Gesamtheit zu betrachten ist und sich aus mehreren, fort­

schreibungsfähigen Einzelberichten zusammensetzt. Mit diesem Bericht erhält die Fachöffentlichkeit alle zwei Jahre einen aktualisierten Überblick über die gesundheitliche Versorgung im Bezirk sowie dessen Infrastruktur im Sozialbereich.

Da die Kassenärztliche Vereinigung aus datenschutzrechtlichen Gründen weitere Angaben zu den im Bezirk praktizierenden Ärztinnen und Ärzten nicht mehr zur Verfügung stellt, konnten bislang fortge­

schriebene Übersichten zur ambulanten gesundheitlichen Versorgung in den Stadtteilen wegen feh­

lender Aktualität keine Aufnahme in den Bericht finden.

Die Darstellung der Angebote und Einrichtungen erfolgte wiederum in Form tabellarischer Übersich­

ten, denen kurze inhaltliche Beschreibungen vorangestellt wurden, unter Berücksichtigung von Sozial­

raumorientierung, jeweiliger Ziel- und Altersgruppen wie auch unterschiedlicher Aspekte bezogen auf Geschlecht, ethnisch – kulturelle Herkunft sowie spezifische Bedarfe von Menschen mit Behinderung.

Als Nachschlagewerk ist der Bericht „Soziale Infrastruktur Marzahn-Hellersdorf 2009 – Bereich Ge­

sundheit und Soziales“ eine der Grundlagen für Planungs- und Koordinierungsarbeit, die für eine in­

takte soziale Infrastruktur und gesundheitliche Versorgung in den Stadtteilen und damit für das „Funk­

tionieren der Gesellschaft vor Ort“ unverzichtbar ist. Die vorliegende Berichterstattung berücksichtigt die sozialräumliche Gliederung des Bezirkes und dessen Bevölkerungsentwicklung, umfasst u. a.

behördliche Einrichtungen, abteilungsübergreifende Arbeitsgruppen und Verfahren der integrierten Stadtentwicklung, im Bezirk bestehende Verbundsysteme sowie die Fortentwicklung des Gemeinwe­

sens durch bürgerschaftliches Engagement.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt damit auf kommunaler Ebene die Entwicklung einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik, einer ressortübergreifenden Implementierung von Gesundheitszielen und gesundheits­

förderlichen Maßnahmen sowie den Aufbau und die Unterstützung hierfür notwendiger Vernetzungs­

strukturen. Die in diesem Rahmen entwickelten und angeregten Projekte sind zu einem festen Be­

standteil gesundheitsförderlicher Aktivitäten im Bezirk geworden und ebenfalls Gegenstand dieses Berichtes. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: http//www.berlin.de/ba-marzahn­

hellersdorf/verwaltung/gesundheit/ gesundestadt.html.

Anregungen und Hinweise für die weitere Fortschreibung des Infrastrukturberichtes sind ausdrücklich erwünscht.

Der Bericht ist im Internet abrufbar unter

www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/ges.soz.berichte.html.

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

und Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Personal

(6)

1. Sozialräumliche Gliederung Marzahn-Hellersdorf

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Siedlungsstrukturen:

a) den Großsiedlungsgebieten Marzahn und Hellersdorf, die geprägt sind durch

- industriell gefertigte Bauweise mit geschlossener Bebauung mit bis zu 18 Geschossen - gut erschlossene Verkehrsinfrastruktur

- vorwiegend junge Bevölkerung (demographische Welle)

- Abwanderung sozial stärkerer und Nachzug sozial schwacher Einwohnerinnen und Einwohner - eine gut erschlossene soziale Infrastruktur

b) den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf, die geprägt sind durch

- größtenteils traditionelle Bauweise mit offener niedriggeschossiger Bebauung - weiteren Erschließungs- und Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur

- homogen gewachsene ältere Bevölkerung

- langjährige Stammbewohnerinnen und Stammbewohner sowie laufenden Zuzug junger und sozial stärkerer Einwohnerinnen und Einwohner

- weniger ausgeprägte soziale Infrastruktur.

Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung und großen Bevölkerungszahl dieser beiden Gebiete sind weitergehende kleinräumigere Gliederungen als Planungsgrundlagen erforderlich.

Die Stadtteilstrukturierung erfolgt unter Berücksichtigung sozialplanerischer, stadtplanerischer und wohnungswirtschaftlicher Aspekte.

Wesentliche Kriterien dabei sind:

- Flächennutzungs- und Siedlungsstrukturen - Bewohner- und Bewohnerinnenstrukturen - abgrenzbare Gebietseinheiten

- Berücksichtigung städtebaulicher und natürlicher Barrieren - gewachsener historischer Zusammenhang

- Zentrenbildung

- Kompatibilität der Grenzen der Statistischen Gebiete.

Ausgehend von vorhandenen sozialräumlichen Strukturierungen in Marzahn-Hellersdorf wurde im Rahmen der Vereinheitlichung von Planungsräumen für Fachplanungen in Berlin der Bezirk in 9 Stadt­

teile1 (ST) und 33 Sozialräume (SR) kleinräumig gegliedert.2

Sozialräume und Stadtteile lassen sich gemäß Baukastenprinzip zu größeren Planungseinheiten zu­

sammensetzen:

Gebiet Stadtteil Sozialräume

Marzahn-Nord 1 - 2

Marzahn-Mitte 3 - 7

Großsiedlung

Marzahn-Süd 8 - 11

Hellersdorf-Nord 12 - 16

Hellersdorf-Ost 17 - 19

Hellersdorf-Süd 20 - 23

Biesdorf 24 - 27

Siedlungsgebiet Kaulsdorf 28 - 30

Mahlsdorf 31 - 33

1 Im gesamtstädtischen Kontext werden die Stadtteile „Bezirksregionen“ genannt und der Sozialraum „Planungsraum“

2 Vgl. Bezirksamts-Vorlage 1726/II vom 13.06.06

2

(7)

Karte 1

Biesdorf

STADTTEILE M-Nord

M-Mitte

M-Süd

H-Nord

H-Ost

H-Süd

Kaulsdorf Mahlsdorf

M = Marzahn H = Hellersdorf

Marzahn-Hellersdorf

3

(8)

Karte 2

SOZIALRÄUME

1 2

3

4 6 5

7

8 9

10 11

12

13 14

15 16

17 18 19

20 21

22 23 24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

1 Marzahn-West 12 Alte Hellersdorfer Str. 23 Rotes Viertel

2 Havemannstr. 13 Gut Hellersdorf 24 Oberfeldstr.

3 Gewerbegebiet Bitterfelder Str. 14 Helle Mitte 25 Buckower Ring 4 Wuhletalstr. 15 Hellersdorfer Promenade 26 Alt-Biesdorf

5 Marzahn-Ost 16 Böhlener Str. 27 Biesdorf-Süd

6 Ringkolonnaden 17 Adele-Sandrock-Str. 28 Kaulsdorf-Nord

7 Marzahner Promenade 18 Schleipfuhl 29 Alt-Kaulsdorf

8 Marzahner Chaussee 19 Boulevard Kastanienallee 30 Kaulsdorf-Süd

9 Springpfuhl 20 Kaulsdorf-Nord II 31 Mahlsdorf-Nord

10 Alt-Marzahn 21 Gelbes Viertel 32 Alt-Mahlsdorf

11 Landsberger Tor 22 Kaulsdorf-Nord I 33 Mahlsdorf-Süd

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

4

(9)

2. Bevölkerung

3

Am 31.12.2009 lebten in Marzahn-Hellersdorf 244.165 melderechtlich registrierte Einwohnerinnen und Einwohner, davon knapp ¾ in der Großsiedlung (174.038 EW) und gut ¼ in den Siedlungsgebieten (70.127 EW).

Im Bezirk gibt es einen leicht erhöhten Frauenanteil: Insgesamt leben dort 123.998 Frauen (50,4%) und 120.167 Männer (49,6%).

Einwohnerinnen und Einwohner nach Stadtteilen

43.795

35.869

30.587

26.852

24.543

23.642

22.456

18.732

17.689

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000

M-Mitte M-Süd H-Nord Mahlsdorf Biesdorf H-Süd M-Nord Kaulsdorf H-Ost

- Altersstruktur

14% der Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre. Weitere 57% sind zwischen 18

< 55 Jahre alt und 29% sind älter als 55 Jahre. Marzahn-Hellersdorf hat von allen Bezirken den höchs­

ten Anteil an 15 < 25-Jährigen (11%). Ebenso ist der Anteil der dazugehörigen Elterngeneration (45 <

55 Jahre) mit 19% im Vergleich aller Berliner Bezirke am höchsten. Bei den älteren Menschen ab 65 Jahre hat Marzahn-Hellersdorf mit 15,2% den drittniedrigsten Anteil aller Bezirke. Die Zahl der < 6­

Jährigen und die der über 55-Jährigen steigt am stärksten, während die Zahl der 15<18-Jährigen stark rückläufig ist.

Das Durchschnittalter im Bezirk beträgt 41,9 Jahre.

Im Bezirk leben 25.277 Personen mit Migrationshintergrund (10,7% der Gesamtbevölkerung). Da­

von haben 8.305 keinen deutschen Pass. Das entspricht einem Ausländeranteil von 3,4%.

Marzahn-Hellersdorf hat im Vergleich aller Berliner Bezirke den zweitniedrigsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund (Anteil in Berlin insgesamt: 26%) und auch den zweitniedrigsten Anteil bei den Ausländerinnen und Ausländern.

3 Ausführliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung s. Basisbericht 2008 – Demografie, BA Marzahn-Hellersdorf http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/gesundheit/basisber08.html

5

(10)

Die Hälfte der Migrantinnen und Migranten lebt in der Großsiedlung Marzahn. Ihr Anteil an der Ge­

samtbevölkerung beträgt hier 15%.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf leben mit Stand 31.12.2009 insgesamt 38.741 Menschen (15,9% der Gesamtbevölkerung), die mit einem Behinderungsgrad ab 20% Eingang in die öffentliche Statistik gefunden haben, darunter 17.753 männlichen und 20.988 weiblichen Geschlechts. Der Anteil Behin­

derter männlichen Geschlechts an allen Behinderten lag damit bei 45,8%, der Anteil weiblichen Ge­

schlechts bei 54,2%.

6

(11)

3. Behördliche Einrichtungen, Arbeitsgruppen und Verfahren

3 . 1 P l a n - un d L ei tst e lle G e su n dh e i t un d S o z ia le s

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat mit der Vorlage Nr. 2/III die Verteilung der Geschäftsberei­

che mit Wirkung ab dem 28. November 2006 beschlossen. Es wurde u. a. die Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal gebildet. In ihr findet sich die Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales mit ihren Kernaufgaben wieder.

Bereits im Ergebnis der Umsetzung der BA-Vorlage Nr. 1172 / II entstand zum 01. Januar 2005 die Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales. Es erfolgte eine fachliche Zusammenführung bzw. Res­

sourcenbündelung der Sozial- und Altenplanung des Bereiches Soziales und der bestehenden Plan- und Leitstelle Gesundheit.

Mit dem Gesundheitsdienstreformgesetz (GDG) vom 25. Mai 2006 wurden die Kernaufgaben der Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales gemäß §1 festgeschrieben. Aus kommunalpolitischer Sicht wurde damit ein Führungsinstrument zur Steuerung fachspezifischer bezirklicher Prozesse mit den Schwerpunktaufgaben der

- Integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung, - sozialindikativen Gesundheitsplanung,

- Koordination, Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung und der Suchthilfe, - Initiierung und Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie Stärkung des bür­

gerschaftlichen Engagements,

- Erarbeitung und Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Sicherung von Qualität und Nachhal­

tigkeit der Leistungen des Gesundheitssystems geschaffen.

Darüber hinaus gehören, den Erfordernissen fortschreitender Alterung der Bevölkerung in Berlin und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf entsprechend, Altenplanung und Altenhilfekoordination zu den Schwer­

punktaufgaben, auch wenn diese im GDG nicht explizit benannt worden sind.

Die Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales ist eine wichtige Vermittlungsinstitution zwischen den Interessen und Bedürfnissen der Menschen, ihren annäherungsweise objektivierbaren Lebensla­

gen und Lebensführungsmustern und den sozialen und gesundheitlichen Dienstleistungen.

Die Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales übernimmt und gewährleistet Berichterstattungs-, Konstruktions-, Koordinierungs- und Reflexionsfunktionen im Prozess der Entwicklung und Realisie­

rung sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen. Sie erfüllt damit den in Bundes- und Landesge­

setzen begründeten Sicherstellungsauftrag.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales nehmen auf­

grund der komplexen Aufgabenstellung Querschnittsaufgaben wahr und werden im wesentlichen res­

sortübergreifend tätig. Die Arbeitsweise basiert grundsätzlich auf einem partizipatorischen, zielgrup­

pen-, sozialraum- und ressourcenorientierten Ansatz. Dabei finden die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie die geschlechtsspezifische Ausrichtung der Leistungen Berücksichtigung.

Standort: Riesaer Str. 94, 12627 Berlin

E-Mail: gerard.juraschek@ba-mh.verwalt-berlin.de Tel.-Nr.: 030/90293-4431

Termine: nach Vereinbarung

7

(12)

3 . 2 G e s u nd he i ts a mt

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Marzahn-Hellersdorf werden von drei Fachbereichen, dem Zent­

rum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung und dem Patientenaktenarchiv wahrgenommen.

Die leitende Amtsärztin wird vom internen Dienst für die Bereiche Personal und Haushalt unterstützt.

Leitung Gesundheitsamt: Amtsärztin, Tel.: 90293-3653, Fax: 90293-3652, Etkar-André-Straße 8, E-Mail: amtsaerztin@ba-mh.verwalt-berlin.de

Fachbereiche des Gesundheitsamtes

FB1 Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche

Leistungsbeschreibung Standort

a) Kinder- und - Durchführung von Ersthausbesuchen nach Geburt eines Kindes und Vermittlung von fachkundigen In-

Jugendgesund­ Etkar-André-Str. 8

formationen zu Fragen des Stillens, der Ernährung, der Pflege sowie zu rechtlichen, wirtschaftlichen und heitsdienst

Tel. 90291-3671

sozialen Fragen Fax 90293-3675

- Kinderschutzkoordination für das Gesundheitsamt E-Mail:

- Untersuchungen zur Kita-Aufnahme ute.frenzel@ba­

- Durchführung von Einschulungsuntersuchungen und mh.verwalt-berlin.de Sicherstellung der Untersuchungen nach dem Ju­

gendarbeitsschutzgesetz bis zur Vollendung des 18. Sprechzeiten:

Lebensjahres

- Untersuchungen in Kitas und Schulen sowie Erstel- Donnerstag lung von Gutachten nach § 53 SGB XII u. a. 14:00-18:00 Uhr und - Untersuchungen und Beratungen zur Entwicklung nach Vereinbarung

des Kindes und zu gesundheitlichen und sozialen Fragen sowie Fragen zur Integration in Kitas und Problemsituationen in Schulen

- Impfungen und Impfberatungen (laut Empfehlungen Premnitzer Str. 11 der Ständigen Impfkommission - STIKO) Tel. 90293-6641 - Krisenintervention und Begleitung von Familien bei Fax 90293-6645

Überlastungssituationen E-Mail:

- Kompetente Anleitung zum Erlernen der Schmetter­ ute.klueckmann@ba­

lingsbabymassage bei Problem- bzw. Schreibabys, mh.verwalt-berlin.de nur nach ärztlicher Verordnung im KJGD sowie

Terminvereinbarung Sprechzeiten:

Angebote therapeutischer Bereich: Donnerstag - nur nach ärztlicher Verordnung im KJGD sowie 14:00-18:00 Uhr und

Terminvereinbarung nach Vereinbarung

- Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen:

0 - 18-jährige behinderte und

von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche

- Einzel- und Gruppenbetreuung ambulant und in Einrichtungen durch Physiotherapeut/innen und Ergotherapeut/innen mit folgenden Therapie- formen: Bobath, Vojta, Psychomotorik, Ergotherapie

- Individuelle Beratung von Eltern und Angehörigen - Spezielle Beratung zur Anpassung und zum Umfang

mit orthopädischen Hilfsmitteln, zur Integration in Ki­

tas und Schulen

8

(13)

FB1 Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche

Leistungsbeschreibung Standort

b) Kinder- und - Jugend ­

psychiatrischer Dienst

-

- c) Zahnärztli­

cher Dienst

- - -

Ärztliche, psychologische und

sozialpädagogische Diagnostik und Beratung für Kin­

der und Jugendliche mit psychischen Störun­

gen/Behinderungen und deren Familien bei - Verhaltensauffälligkeiten - Erziehungsschwierigkeiten - seelischen Problemen

- drohenden oder vorhandenen Behinde­

rungen

- Krisensituationen - Konflikten in der Familie - Schulproblemen - Gewalteskalation - sexuellem Missbrauch.

Beratung zu Eingliederungshilfen nach SGB XII und KJHG sowie zu therapeutischen Hilfen

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen der Schüle­

rinnen und Schülern sowie von Kindern in Kinder­

tagesstätten

Zahnärztliche Prophylaxe für Kinder und Jugendliche Gruppen- und Einzelgespräche mit Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern

Kieferorthopädische Beratungen

Haus der Gesundheit Etkar-André-Str. 8 12619 Berlin Telefon: (030) 90293-3691/3684 Fax: (030) 90293-3732 E-Mail:

elke.wiczak@ba­

mh.verwalt-berlin.de Sprechzeiten:

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 17:00 Uhr Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Haus der Gesundheit Etkar-André-Str. 8 Tel. 90293-3716 Fax: 90293-3699 E-Mail: zaed@ba­

mh.verwalt-berlin.de Außenstelle:

Premnitzer Str. 11 12681 Berlin

Tel. 90293- 6650/- 6651/-6652

Sprechzeiten nach Vereinbarung

9

(14)

FB 2 Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Leistungsbeschreibung Standort

Hygiene und - Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen beim Auf­ Etkar-André-Str. 8 Umweltmedizin treten von Infektionskrankheiten bei Erwachsenen

und Kindern - z. B. Masern, Influenza, Meningitis, Durchfallerkrankungen, insbesondere unter Berück­

sichtigung beruflicher Risiken

- Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen für Perso­

nen mit dem Nachweis besonderer Erreger wie MRSA (Methicillin-Resistenter-Staphylokokkus- Aureus), Salmonellen, Hapatitis

- Ausbau des MRSA-Netzwerkes

- Überwachung von Hygieneanforderungen in medizi­

nischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arzt­

praxen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, in Alten- und Pflegeheimen, in Saunen, Solarien, Tattoo- und Piercingstudios - Überwachung der Badewasserhygiene und der

Trinkwasserqualität

- Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen z.B. Ratten und Abhelfen von Sicherungsmängeln - Kontrolle und Beratung bei Kopflausbefall mit dem

Angebot einer Sprechstunde

- Beratung und Ermittlung zu umweltmedizinischen Fragestellungen wie Schimmelpilzbefall in Wohnun­

gen, Innenraumluftbelastung, Fogging

Tel. 90293-3639 Fax 90293-3628 E-Mail: hygienemarz­

hell@web.de Sprechzeiten:

Montag

08:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag

08:00-14:00 Uhr

FB 3 Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene

Leistungsbeschreibung Standort

a) Beratungs­

stelle für Behin­

derte und Krebskranke

- Sozialmedizinische und sozialpädagogische Bera­

tung und Hilfevermittlung zu gesundheitlichen, sozial­

rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten für erwachsene körperbehinderte und mehrfach behin­

derte Menschen, chronisch Kranke, Krebs- und Aids­

kranke

- Beratung/Unterstützung zu und Vermittlung von Maßnahmen der Teilhabe am Leben in der Gemein­

schaft (Eingliederungshilfe)

- Beratung über und Einleitung von Pflegemaßnahmen - Sozialmedizinische und sozialpädagogische Gutach­

ten und Stellungnahmen zu beantragten Leistun­

gen/Maßnahmen beim Leistungsträger (Sozialamt und Jobcenter)

Etkar-André-Str. 8 Tel. 90293-3741 Fax 90293-3745 E-Mail: bfb@ba-mh.

verwalt-berlin.de Sprechzeiten:

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

10

(15)

FB 3 Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene

Leistungsbeschreibung Standort

b) Sozial­

psychiatri­

scher Dienst

- Psychosoziale Beratung und Betreuung Erwachsener ab dem 18. Lebensjahr mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und /oder geistigen Behinderungen - Hilfe und Beratung bei psychischen Problemen im

höheren Lebensalter, insbesondere bei Gedächtnis­

problemen (Demenzen)

- Hilfen bei seelischen Krisen nach Belastungen (Mon­

tag bis Freitag von 8:00 bis 16:00) in Kooperation mit dem Berliner Krisendienst (nachts und an Wochenen­

den)

- Empfehlung und Vermittlung von sozialen, therapeuti­

schen, pflegerischen und rehabilitativen Maßnahmen sowie materiellen Hilfen

- Beratung und Unterbringung nach dem Gesetz für Psy­

chisch Kranke und dem Betreuungsgesetz

- Sozialpsychiatrische und sozialpädagogische Gutach­

ten und Stellungnahmen für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege, die Fachstelle für Wohnungsnotfälle, das JobCenter, die Amtsgerichte u. a.

- Beratung von Angehörigen und Psychisch Kranken mit Kindern in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen

Etkar-André-Str. 8 Tel.: 90293-3751 Fax: 09293-3775 E-Mail:

soz.psych.dienst@ba -mh.verwalt-berlin.de Sprechzeiten:

Dienstag 09:00-12:00 Uhr 14:00-17:00 Donnerstag

09:00-12:00 und nach Vereinbarung

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung

Leistungsbeschreibung Standort

Beratung zu

- Fragen in der Schwangerschaft, Vermittlung von Hilfen (Anträge Stiftung „Hilfe für die Familie“) - Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 StGB - Familienplanung, Methoden der Empfängnisverhü­

tung

- Kostenübernahme für Verhütungsmittel

- Ehe- und Partnerschaftsproblemen durch Sozialar­

beiterinnen und Psychologinnen

- Gynäkologische Untersuchung und Verschreibung von Verhütungsmitteln für Nichtversicherte

- Einlage von Spiralen/Implanon für Personen mit geringem Einkommen

- Psychosoziale Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie bei sexuell übertragbaren Krankheiten - Beratung zur HIV-Infektion und Durchführung des

HIV-Antikörpertests

- Beratung zu Fragen der Prostitution, Ansteckungsri­

siken und Verhütungsfragen

- Präventionsveranstaltungen mit Gruppen zu sexuell übertragbaren Krankheiten einschl. HIV und Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung und -abbruch

- Aufsuchende Präventionsangebote für die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow- Köpenick.

Etkar-André-Str. 8 12619 Berlin Tel: 90 293 3655 Fax:90 293 3645 E-Mail: zsg@ba-mh.

verwalt-berlin.de Sprechzeiten:

Montag

09:00-12:00 Uhr Dienstag 14:00-18:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Freitag

09:00-12:00 Uhr

11

(16)

Archiv für Patientenakten des ehemaligen staatlichen Gesundheitswesens der ehem. DDR

Leistungsbeschreibung Standort

- Aufbewahrung von Akten aus dem ehemaligen staatlichen Gesundheitswesen der DDR. Ein­

sichtnahme nach schriftlichem Antrag mit Un­

terschrift des Patienten, der Patientin. Eine Überlassung zur Einsichtnahme ist nur dem behandelnden Arzt, der Ärztin / dem begutach­

tenden Arzt, der Ärztin mit schriftlichem Einver­

ständnis der Patientin oder des Patienten mög­

lich.

Etkar-André-Str. 8 Tel.: 90293-3671 Fax: 90293-3675 E-Mail: ute.frenzel@ba­

mh.verwalt-berlin.de Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

Überregionale Angebote durch andere Gesundheitsämter für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf:

Gesundheitsamt Lichtenberg

Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen

Zuständig für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln, Mitte, Pan­

kow

Standort: Deutschmeister Str. 24, 10367 Berlin

E-Mail: edeltraud.wassermann@lichtenberg-berlin.de Tel.-Nr.: 030/90296-4971

Sprechzeiten: Mo: 09:00 – 11:00 Uhr, Di: 13:00 – 15:00 Uhr, Mi: 08:00 – 11:00 Uhr, Do: 14:30 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Angebote:

- Beratung in allen ärztlichen, seuchenhygienischen und sozialen Belangen

- Untersuchung bei einem Tuberkuloseverdacht und Betreuung während und nach einer Tuberkulo­

seerkrankung

- Soziale wie auch gesundheitspädagogische Beratung im Umgang mit der Krankheit Tuberkulose - Begleitung von Betroffenen sowie auch deren Angehörigen

- Beratung bei Antragstellung an Ämter und Stiftungen

- Vermittlung von Hilfen z. B. nach dem SGB II und SGB XII, Infektionsschutzgesetz, Pflegeversi­

cherungsgesetz usw.

Gesundheitsamt Lichtenberg Lebensmittelpersonal-Beratung

Zuständig für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln

(Bürgerinnen und Bürger, die eine „Belehrung“ benötigen und ihren Arbeitsort in den Stadtbezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick oder Neukölln haben, müssen sich an das Ge­

sundheitsamt Lichtenberg wenden)

Standort: Alfred-Kowalke-Straße 24, 10315 Berlin E-Mail: margit.jeske@lichtenberg-berlin.de Tel.-Nr.: 030/90296-7241

Sprechzeiten: Mo 07:30 – 11:30 Uhr, Di 11:00 – 15:30 Uhr, Mi 07:30 – 11:30 Uhr, Do 13:00 –17:30 Uhr (Keine telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten!)

Angebot

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 42/43 (Rote Karte/Gesundheitspass)

12

(17)

Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg

Erlaubniserteilung für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker

Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln

Standort: Rathausstr. 27, 10820 Berlin

E-Mail: heilpraktiker@ba-temp.verwalt-berlin.de Tel.-Nr.: 030/7560-7271

Sprechzeiten: Di und Do: 09:00 – 12:00 Uhr Angebot

Erteilung von Erlaubnissen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Zentrum für sinnesbehinderte Menschen

Von den Aufgaben der Beratungsstellen für Hör-, Sprach- und Sehbehinderte werden unter der Be­

zeichnung Zentrum für sinnesbehinderte Menschen für alle Bezirke wahrgenommen:

1) durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, die Aufgaben der Beratungsstelle für sehbehinderte Menschen

Standort: Reinickendorfer Str. 60 b, 13347 Berlin E-Mail: bfs@ba-mitte.verwalt-berlin.de

Tel.-Nr.: 030/ 9018-45246

Sprechzeiten: Mo-Mi: 08.00 – 15:00 Uhr, Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08.00 – 13:00 Uhr Angebote

- Beratung Sehbehinderter zu Nachteilsausgleichen,

- Unterstützung von Augenärzten, Augenärztinnen sowie Augenoptikern, Augenoptikerinnen bei der Ermittlung und Verordnung von optisch und elektronisch vergrößernden Sehhilfen,

- Erprobung und Empfehlung entsprechender Hilfsmittel,

- Hilfestellung bei der Antragstellung und Beratung zu Ansprüchen nach dem Pflegegeldgesetz, dem Schwerbehindertengesetz und den Sozialgesetzbüchern,

- Diagnostik und Förderung von sehbehinderten Kindern in Familie, Kita und Schule sowie Unter­

stützung von Eltern und Betreuerinnen, Betreuern

- Information zu Möglichkeiten der besseren Nutzung des Sehrestes durch Anwendung optischer und elektronischer Hilfsmittel

- Beratung zu Fragen fachärztlicher Begutachtung, Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen - Beratung zu Fragen beruflicher Möglichkeiten

- Hilfestellung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen

2) durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, die Aufgaben der Beratungsstel­

le für hörbehinderte Kinder und Jugendliche Standort: Koppenstr. 38-40, 10243 Berlin E-Mail: hoerberatung@ba-fk.verwalt-berlin.de Tel.-Nr.: 030/90298-2824

Sprechzeiten: Mo-Mi: 08.00 – 13:00 Uhr, Do: 13:00 – 18:00 Uhr, Fr: 08.00 – 13:00 Uhr Angebote

- Hals- Nasen- Ohren- ärztliche Untersuchungen

- Hörprüfungen (altersentsprechend: Ablenk- oder Spielaudiometrie, BERA, OAE)

- Frühbetreuung und Begleitung von Familien mit hörbehinderten Kindern, Vermittlung der weiteren Betreuung

- Feststellung des Sprachentwicklungsstandes, logopädische Beratung - Psychologische Diagnostik und Beratung

- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen und Einleitung sozialer Hilfen - Fachärztliche Stellungnahmen und Befürwortungen

13

(18)

3) durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, die Aufgaben der Beratungsstelle für sprachbehinderte Menschen (zum Zentrum für sinnesbehinderte Menschen gehörend) Angebote:

- Logopädische Untersuchungen zur Feststellung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen - ggf. differentialdiagnostische Abklärung der Ursachen

- Beratung der Eltern und anderer Bezugspersonen - Empfehlung geeigneter Maßnahmen

- Fortbildung von pädagogischen Fachkräften zur Prävention von Sprachstörungen Standort: Teichstr. 65,13407 Berlin

E-Mail: Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Internetseite des Gesundheitsamtes

Reinickendorf veröffentlicht Tel.-Nr.: 030/90294-2253

Termine: nach Vereinbarung 3 . 3 S o z ia la m t

Das Sozialamt Marzahn-Hellersdorf ist in 6 Fachteams und 2 Service-Einheiten (Personal und Orga­

nisation sowie Haushalt, Kosten-Leistungsrechnung, Controlling und Statistik) untergliedert.

Fachteams des Sozialamtes

Fachteam Leistungsbereiche Standort

Hilfe zum Lebens­

unterhalt und Grundsicherung

- Hilfe zum Lebensunterhalt

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde­

rung

- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Riesaer Str. 94

Eingliederungshilfe - Fallmanagement der Eingliederungshilfe Riesaer Str. 94 Hilfe zur Pflege - Hilfe zur Pflege

- Landespflegegeld

Riesaer Str. 94

Sozialdienst - Wohnraumsicherung (Miet-/Energieschulden, Wohnungslose, Geschütztes Marktsegment) - Einmalige Beihilfen (Miete für Inhaftierte, Bestat­

tungen nach § 74 SGB XII)

- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII

- Seniorinnen und Senioren , Pflege, Allgemeine Beratung

- Seniorenbüro, Sozialkommissionen, Stadtteilar­

beit

Riesaer Str. 94

Betreuungsbehörde - Amtsbetreuung Riesaer Str. 94

Rechtsstelle / Un­

terhalt / Kostenein­

ziehung

- Rechtsstelle - Unterhalt

- Kosteneinziehung

Riesaer Str. 94

Standort:

E-Mail:

Tel.-Nr.:

Fax-Nr.

Sprechzeiten:

Riesaer Str. 94, 12627 Berlin willi.buhl@ba-mh.verwalt-berlin.de 030/90293-4411

030/90293-4415

Mo, Do: 09:00 – 12:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung) Di: 09:00 – 11:00 Uhr (ohne Vereinbarung eines Termins)

14

(19)

3 . 4 A r g e / Jo bCe n t e r

Arbeitslosengeld II

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II werden in Ber­

lin von den JobCentern erbracht. Das JobCenter ist eine Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf. In gemeinsamer Trägerschaft werden Leis­

tungen der Grundsicherung gewährt.

Das JobCenter Marzahn-Hellersdorf hat seinen Sitz in der a) Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin

- Erste Anlaufstelle

- Bereich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitsmarktpolitische Leistungen an Arbeitgeber und Träger b) Rhinstr. 88, 12681 Berlin

- Bereich Markt und Integration für alle Arbeitsuchenden (alle weiteren Teams) c) Janusz-Korczak-Straße 32

- Arbeitsmarktpolitische Leistungen an Arbeitgeber, Träger, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

- Widerspruchsbearbeitung - Unterhaltsleistungen

- Ordnungswidrigkeiten

Erreichbarkeit und Sprechzeiten für alle Liegenschaften:

E-Mail: JobCenter-Marzahn-Hellersdorf@arge-sgb2.de

Tel.-Nr.: 0180/100 259 916 001 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis höchstens 42 ct/min)) Sprechzeiten: Mo und Di: 08:00 – 12:00 Uhr, Do: 08:00 – 14:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (nur für Berufstätige), Fr: 08:00 – 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Die Hauptaufgaben bestehen darin

1. Hilfestellung zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit zu geben und

2. den Lebensunterhalt (einschließlich der Kosten der Unterkunft) zu sichern.

1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, wenn Hilfebedürftig­

keit nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Mit den sonstigen Leistungen des Sozialgesetzbu­

ches II sollen alle Erwerbsfähigen so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen und den Le­

bensunterhalt ihrer Angehörigen - möglichst unabhängig von der Grundsicherung - aus eigenen Mit­

teln und eigenen Kräften bestreiten können.

Hierzu gehören insbesondere folgende Dienstleistungen:

- Vermittlung und Beratung (ggf. einschließlich Fallmanagement)

- Förderung der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung (Vermittlungsbudget); z. B.

Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungs­

gesprächen

- Förderung der beruflichen Weiterbildung

- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

- Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen - Vermittlungsgutscheine

- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 15

(20)

- Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätig­

keit durch Einstiegsgeld

- Leistungen der Eingliederung von Selbstständigen

- Kommunale Eingliederungsleistungen (Betreuung von Kindern oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, Psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)

- Schaffen von Arbeitsgelegenheit (mit Mehraufwandsentschädigung bzw. in Entgeltform).

2. Sicherung des Lebensunterhalts – Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II besteht aus der so genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunter­

halts und aus den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Es wird aus Steuern finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Es ist deshalb nicht davon abhängig, ob vorher versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Anspruch haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Auch nichtdeutsche Arbeitnehmerinnen und Ar­

beitnehmer können die Leistungen erhalten, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre und sie sich nicht nur zum Zweck der Ar­

beitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).

Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem bzw. einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, das heißt, im gleichen Haushalt zusammen leben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistungen beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus oder Vollzug richterlich angeordneten Freiheitsentzuges) untergebracht sind. Auch Auszubildende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sowie Studen­

tinnen und Studenten erhalten in der Regel keine Leistungen.

Was dem Einzelnen, der Einzelnen dabei mindestens zusteht, ist gesetzlich in so genannten Regel­

sätzen festgelegt. Hat eine Person gar kein Einkommen oder weniger Einkommen als diese Regelbe­

träge, kann sie grundsätzlich Leistungen erhalten. Arbeitslosigkeit ist nicht vorausgesetzt. Leistungen kann man auch erhalten, wenn man zu wenig verdient, gleichgültig, ob man nun Arbeitnehme­

rin/Arbeitnehmer oder als Selbstständige/Selbstständiger erwerbstätig ist.

Ein Mehrbedarf, den erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Personen haben, der also nicht von Re­

gelleistungen abgedeckt wird, kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Der Aufschlag wird in der Regel als „fester“ Pauschbetrag gezahlt für:

- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, - allein Erziehende von Minderjährigen,

- behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX beziehungsweise dem SGB XII erhalten,

- Personen, die aus nachweislich erforderlichen medizinischen Gründen eine kostenauf­

wändigere Ernährung benötigen.

Die Summe des insgesamt gezahlten Aufschlags für persönlichen Mehrbedarf darf nicht höher sein als der maßgebende Regelsatz für Erwerbsfähige.

„Sonderbedarfe“ bestehen für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen.

Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächli­

chen Aufwendungen übernommen und an den Leistungsberechtigten, die Leistungsberechtigte aus­

bezahlt und dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden.

Wenn nicht sicher ist, dass das Geld auch entsprechend verwendet wird, werden die Zahlungen direkt an den Vermieter, die Vermieterin oder an eine(n) andere(n) Empfangsberechtigte(n) geleistet.

Vorhandenes verwertbares Vermögen, das einen höheren Wert hat als bestimmte Freibeträge, min­

dert den Leistungsbezug. Aber nicht jeder Vermögensgegenstand wirkt sich mindernd aus. Ebenso wird Einkommen berücksichtigt, das höher ist als bestimmte Freibeträge.

Vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ansprüche auf Unterhaltsleistungen gegenüber Drit­

ten müssen geltend gemacht werden.

16

(21)

3 . 5 I n t e rn e Arb e its g rup p e n de s B e z i rk sam t e s

3 . 5 . 1 A b t e i l u n g s ü b e r g r e i f e n d e A r b e i ts g r u p p e „ S o z i a l b e r i c h t e r s ta t t u n g “ Eine auf Stadtteile bezogene und sozialräumlich ausgerichtete Gesundheits- und integrierte Sozialbe­

richterstattung ist wesentliche Voraussetzung auf dem Wege zu einer integrierten Stadt- und Stadtteil­

entwicklung, wie sie mit der gesamtstädtischen ressortübergreifenden Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung in Berlin verfolgt wird.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sichert eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Sozialberichter­

stattung“ die Zusammenführung relevanter Daten und Informationen zu jeweiligen Lebens- und Prob­

lemlagen der Bevölkerung, um soziodemografische Entwicklungstendenzen und bestehende sowie neu entstehende Bedarfe möglichst frühzeitig zu erkennen, in regelmäßig fortgeschriebenen Basis- und Spezialberichten abzubilden, Erkenntnisse hieraus zusammenzufassen und im Rahmen der Ge­

sundheits- und Sozialplanung berücksichtigen zu können.

In der AG “Sozialberichterstattung“ stimmen sich die Planungsbereiche aller Abteilungen des Be­

zirksamtes mit einander entsprechend ab. Die Federführung liegt bei der Plan- und Leitstelle Gesund­

heit und Soziales.

3 . 5 . 2 A b t e i l u n g s ü b e r g r e i f e n d e A r b e i ts g r u p p e „ S o z i a l e I n f r a s t r u k t u r “

Die zwischen einzelnen Sozialräumen und Quartieren des Bezirks Marzahn-Hellersdorf erheblich divergierende Bevölkerungsentwicklung erfordert noch mehr als bisher eine flexible, kontinuierliche Steuerung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer am Bedarf orientierten sozialen Infrastruktur.

Die Arbeit der seit 2004 bestehenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Soziale Infrastruktur“ soll deshalb mit Schwerpunktverschiebung weiter fortgesetzt werden. Die AG „Soziale Infrastruktur“ wird durch den Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung geleitet.

Sie war bislang wesentlich damit betraut, eine abgestimmte Standortplanung im Rahmen des Stadt­

umbau-Ost zu koordinieren - die Umnutzung bzw. den Rückbau durch Fehlbedarf frei gewordener Infrastruktureinrichtungen eingeschlossen, inklusive der Sicherung notwendiger Vorhalteflächen für die Infrastruktur.

Nunmehr gewinnen für die AG „Soziale Infrastruktur“ auch Aufgaben einer lebensweltlich orientierten Infrastrukturplanung zunehmend an Bedeutung, unter der Zielstellung sozialraumbezogener Bedarfs­

orientierung und der Schaffung flexibler, multifunktionaler Einrichtungen. Sie ist eine integrierte, res­

sortübergreifende Planung und tritt neben die jeweiligen Fachplanungen in den einzelnen Abteilungen.

Hierbei geht es insbesondere auch um die Steuerung von Maßnahmen und Netzwerken im sozi­

ostrukturellen Bereich.

Die AG „Soziale Infrastruktur“ wird damit auch zu einem Gremium für die gemeinsame Steuerung der integrierten Infrastrukturplanung, für die konzeptionelle Umsetzung der Rahmenstrategie und die in­

haltliche Unterstützung des weiteren Stadtumbauprozesses sowie der Quartiersmanagementverfah­

ren. In ihr stimmen sich zu o. g. Fragen Vertreterinnen und Vertreter folgender Bereiche ab: Jugend und Kindertagesstätten, Schule, Sport, Kultur, Soziales, Stadtplanung, Immobilienmanagement, Plan- und Leitstelle Gesundheit und Soziales, Gesundheit sowie die Beauftragten für Behinderung, Gleich­

stellung und Migration.

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(22)

3 . 6 I n t eg r ie r te Sta dtt eil e n tw ic klu n g – Q ua r t i e rs man a g em en tv e r f ah r e n

Der Bund, das Land Berlin und die Berliner Bezirke müssen auf sich teils rasch vollziehende soziale und ökonomische Entwicklungen sowie auf die Ergebnisse damit verbundener Umbrüche Antworten finden. Seit 1999 gibt es das Bund-Länder-Programm unter dem Titel "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt", das den Ansatz einer integrierten Stadtteilentwicklung ver­

folgt. Durch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt" wurden im Jahr 2009 in Berlin 34 Programm­

gebiete gefördert.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erhalten drei Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf eine Förde­

rung im Rahmen des Bund-Länder-Programms: das Quartiersmanagement Marzahn NordWest (Ka­

tegorie I bzw. starke Intervention) sowie Hellersdorfer Promenade und Mehrower Allee (Kategorie II bzw. mittlere Intervention). Mit der vollzogenen Gebietserweiterung für das Verfahren Hellersdorfer Promenade können weitere starke Partner, freie Träger und Bewohnerinnen und Bewohner in das Verfahren einbezogen und kann damit die Quartiersaufwertung wirkungsvoller gestaltet werden.

Die Zuordnung von Gebieten zu den einzelnen Bedarfskategorien erfolgt in Berlin anhand einer mehr­

stufigen Skala. Grundlage für Entscheidungen ist ein Abgleich sozioökonomischer und demografi­

scher Indikatoren mit negativem Abweichen vom Durchschnitt, insbesondere

- eine auf niedrigem Niveau stagnierende Wirtschaft, bis hin zu einem Rückgang wirtschaftlicher Aktivitäten

- hohe Arbeitslosigkeit

- Defizite in der Infrastruktur, bei den Wohnungen und im Wohnumfeld - steigender Leerstand an Gewerbe- und Wohnräumen

- unausgewogene Bevölkerungsentwicklung

- hoher Abhängigkeitsgrad bei Transfereinkommen wie Sozialhilfe und Wohngeld - häufig große Anteile von Menschen mit Migrationshintergrund

- Segregation (oftmals ziehen Familien, Erwerbstätige und einkommensstärkere Haushalte weg).

In betroffenen Stadtteilen nimmt soziale Ungleichheit zu, verbunden mit Anzeichen von Verwahrlo­

sung, für zunehmende Gewaltbereitschaft innerhalb des öffentlichen Raums und für einen Anstieg der Kriminalität. Dort konzentrieren sich vielfältige Problemlagen und führen zu einer insgesamt negativen Entwicklung - das Image dieser Gebiete verschlechtert sich.

Es gibt dort andererseits nutzbare Chancen und Potentiale, um Kommunikation und Selbstorganisati­

on zu wecken. Die Quartiersverfahren verfolgen das Ziel, integrierte und vernetzte Strategien zu ent­

wickeln und umzusetzen, soziale und ökonomische Entwicklungen zu verknüpfen, Selbsthilfepotentia­

le zu verstärken sowie Akteurinnen und Akteure, Institutionen und Verwaltungsebenen zu vernetzen.

Es werden soziale, wirtschaftliche, ökologische und städtebauliche Gegebenheiten sowie lokale Ak­

teurinnen und Akteure vor Ort – unter Nutzung der Ressourcen bürgerschaftlichen Engagements - in die Planungen einbezogen. Den Menschen in den Quartieren werden damit zusätzliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen vermittelt, ihre Identifikation mit dem Quartier wird gestärkt.

Dabei wirken die Quartiersbeauftragten eng mit den Beteiligungsgremien wie Quartiersrat, Bewohne­

rinnen- und Bewohnergruppe, Steuerungsrunde und Lenkungsrunde eng zusammen.

Über den Mitteleinsatz aus den Quartiersfonds entscheiden einvernehmlich die genannten Quartiers­

gremien.

Die örtlichen Quartiersmanagementbüros sind wie folgt zu erreichen:

Marzahn-NordWest: E-Mail: qm-marzahnnordwest@verein-kiekin.de Tel.-Nr.: 030-9302 4409

Mehrower Allee: E-Mail: mehrower-allee@weeberpartner.de Tel.-Nr.: 030-3064 1644

Hellersdorfer Promenade E-Mail: qm-hellersdorf@stern-berlin.de Tel.-Nr.: 030-9928 6287

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(23)

4. Übersicht über soziale Angebote und Einrichtungen

4 . 1 E i n r ic h tun g e n f ü r a l le B ev ö lk e r u ng sgru p p en

- Stadtteilzentren/Nachbarschaftseinrichtungen

Im Rahmen ihrer Managementfunktion unterstützen die Stadtteilzentren Marzahn-NordWest (seit 1999), Marzahn-Mitte und Hellersdorf-Nord (seit 9/2005) die in diesen Gebieten laufenden, vom Se­

nat des Landes Berlin geförderten Quartiers-Managementverfahren.

In 8 von 9 Stadtteilen des Bezirkes gibt es ein soziales Stadtteilzentrum, das auch als Verbundstruktur unterschiedlicher Träger dort bis zu zwei Standorte hat, in Abhängigkeit von den konkreten Gege­

benheiten vor Ort und von der räumlichen Ausdehnung des Stadtteils. Als Träger der Stadtteilzentren arbeiten Vereine und Träger der Jugend- und Sozialarbeit zusammen.

Stadtteilzentren sind Nachbarschaftseinrichtungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern, unab­

hängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft usw. offen stehen. Es sind Zentren der Begegnung, Beratung, Hilfe, Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements.

Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensquali­

tät im Kiez. Vordergründiges Gestaltungsprinzip dabei ist die Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger zu eigenverantwortlichem Engagement.

Die Träger der Stadtteilzentren erbringen ihre Leistungen stadtteilbezogen, d.h. wohnortnah, in Zu­

sammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle und anderen freien Trägen.

Die Stadtteilzentren bilden ein Netzwerk zur Sicherung einer flächendeckenden sozialen Grundver­

sorgung im Bezirk.

In Stadtteilzentren werden Angebote zusammengeführt, die die Möglichkeit der gemeinsamen Frei­

zeitbetätigung schaffen, soziale Dienste ermöglichen, Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engage­

ment fördern und Selbst- und Nachbarschaftshilfe initiieren. Damit werden die Menschen darin unter­

stützt, durch Teilhabe am öffentlichen Leben ihre eigene Lebenswirklichkeit bewusst gestalten zu können. Mit Hilfe der Entwicklung von sozialer Verantwortung beim Einzelnen kann das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts, unter­

schiedlicher Weltanschauung, Herkunft und sozialer Lage gefördert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird ermöglicht, die eigene Kompetenz und Kreativität für das Leben im Stadtteil nutzbar zu machen und Verantwortungsgefühl für das Gemeinwesen zu entwickeln, indem sie in Entscheidungs­

prozesse im Kiez, im Stadtteil und im Bezirk einbezogen werden können.

Ein wichtiges Ziel der Stadtteilzentren ist es, alle Träger der sozialen Arbeit im Stadtteil zur kooperati­

ven und vernetzten Zusammenarbeit zu gewinnen. Damit werden Synergieeffekte und eine optimale Ressourcennutzung erreicht.

- Die Entwicklung der sozialen Stadtteilzentren

Wachsende Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme und die anhaltend angespannte Haushaltssitua­

tion erfordern die Fortführung solcher Handlungsstrategien auf bezirklicher Ebene, die Selbsthilfe- und Mitwirkungspotenziale einbeziehen und damit alle Ressourcen für ein kleinräumiges, generati­

onsübergreifendes, interkulturelles und bedarfsorientiertes System sozialer Grundversorgung bündeln.

Berlin hat mit den Verträgen zur Förderung von Stadtteilzentren seit 1999 wichtige Schritte zur Steue­

rung und Bündelung vorhandener Ressourcen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Selbsthilfear­

beit unternommen. Aus diesen Verträgen werden in jedem Berliner Bezirk zwei Stadtteilzentren und eine Selbsthilfekontaktstelle finanziell gefördert.

Für einen Bezirk, der mit 244.165 Einwohnerinnen und Einwohnern die Dimension einer Großstadt hat, sind jedoch noch kleinräumigere Ansätze für die Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit erfor­

derlich. Ausgehend von dem bezirklichen Konzept „Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nach­

barschafts- und Gemeinwesenarbeit in Marzahn-Hellersdorf“ entstand durch den gebündelten Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand, Eigenmitteln der Träger sowie der Wohlfahrtsverbände und des Senats von Berlin ein Netz von insgesamt acht Stadtteilzentren unter freier Trägerschaft, in das die senatsgeförderten Stadtteilzentren integriert sind.

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(24)

Im Zusammenhang mit dem „Rahmenvertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit sowie des Migrationssozialdienstes im Bezirk Marzahn- Hellersdorf“ zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und den Verbänden Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO und Caritasverband, unterstützt der Migrationsso­

zialdienst (MSD) seit 9/2005 in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren in spezifischer Weise die Umsetzung des Integrationskonzeptes für Berlin. Dabei geht es vor allem um die Stärkung der Teilha­

be der Zielgruppe an gesellschaftlichen Strukturen und Entscheidungen.

- Stadtteilorientierte Budgetierung

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in 9 Stadtteile gegliedert, die sich hinsichtlich ihres sozialen, politi­

schen, religiösen und ethnischen Milieus sowie ihrer Wohnbereiche und Nachbarschaften deutlich voneinander unterscheiden. Daher ist es fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Finanzierung der so­

zialen Arbeit an dem Bedarf des jeweiligen Stadtteils auszurichten.

Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Stadtteilzentren ist eine finanzielle Grundausstattung pro Stadtteil notwendig, die eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet. Dabei erfolgt die differenzierte, be­

darfsorientierte Ausstattung der Stadtteilzentren in Abhängigkeit von:

- der Sozialstruktur und der daraus resultierenden sozialen Belastung der Stadtteile, - den zielgruppenspezifischen Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen,

- der bereits vorhandenen sozialen Infrastruktur im Stadtteil

und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der senatsgeförderten Stadtteilzentren.

Geschlechtsspezifische Bedarfe der Bevölkerung finden hierbei Beachtung.

- Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren

Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensquali­

tät im Stadtteil durch aktive Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe.

Die Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger zu eigenverantwortlichem sozialen und bürgerschaftli­

chen Engagement ist dabei ein vordergründiges Gestaltungsprinzip, um eine langfristige und nachhal­

tige Entwicklung in den Stadtteilen zu ermöglichen. Es geht im Wesentlichen um:

- die Entwicklung von Nachbarschaftsbeziehungen und sozialen Bindungen im Stadtteil

- die Schaffung von Möglichkeiten der Selbstorganisation und Übernahme sozialer Verantwortung - die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen durch Nachbarschaftshilfe, Beratung,

Betreuung sowie Initiierung von Selbsthilfe - die Integration Benachteiligter

- die Förderung der Identifikation mit dem Gemeinwesen und die Verantwortung für den Stadtteil - die Ermittlung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen

- das frühzeitige Erkennen von sozialen Problemlagen und deren räumlichen Schwerpunkten, Hin­

weise und Reagieren auf Bedarfe.

Als Anlage zum Rahmenvertrag wurde ein Kriterienkatalog der drei Bezirksbeauftragten für Gleichstel­

lung, für Integration und für Menschen mit Behinderung zur Sicherung einer bedarfsorientierten Stadt­

teilarbeit für alle Bevölkerungsteile erstellt, der den Stadtteilzentren als Leitlinie zur Einbindung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben sowohl als Nutzerinnen und Nutzern von An­

geboten als auch Mitgestalterinnen und Mitgestaltern der Entwicklungen der Stadtteilarbeit dient.

- Leistungsprofil der Stadtteilzentren Leistungen und Angebote

Die Träger der Stadtteilzentren erbringen stadtteilbezogen, d. h. wohnortnah, mit Unterstützung der Selbsthilfekontaktstelle und in Zusammenarbeit mit anderen freien Trägen folgende Leistungen:

- Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe - Beratung, Betreuung und Vermittlung

- Integrative Freizeitangebote

- Angebote zur Unterstützung der Familie - Beschäftigungsförderung,

inbegriffen die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau bzw. Berücksichtigung der ge­

schlechtsspezifischen Bedarfe.

20

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Stadtteilmanagement

Neben den Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger übernimmt in jedem Stadtteil ein Träger der Stadtteilzentren die Aufgaben eines Stadtteilmanagements zur Koordinierung der Stadtteilarbeit mit folgenden Aufgaben:

- Vernetzung

- Öffentlichkeitsarbeit - Ressourcenbeschaffung - Qualitätssicherung - Bedarfsermittlung

- Unterstützung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Inbegriffen ist die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau bzw. Berücksichtigung der ge­

schlechtsspezifischen Bedarfe bei Ausrichtung auf die oben genannten Leistungen und Angebote sowie Aufgaben.

In die weitere Entwicklung der Stadtteilarbeit auf Grundlage verstärkter ressortübergreifender Zusam­

menarbeit mündeten in 2006 die Abstimmungen zwischen den Akteurinnen und Akteuren in Koopera­

tionsvereinbarungen, die zwischen Jugendamt, Sozialamt, Stadtteilzentren und Kinder- und Jugendhil­

fezentren in jedem Stadtteil abgeschlossen wurden. Ziel ist die Bündelung und optimale Nutzung aller Ressourcen im Stadtteil.

In die Entscheidungen der lokal bzw. regional wirksamen Netzwerke werden stets die Beauftragten und deren fachbezogene Schwerpunkte in der Gleichstellungs-, Behinderten- sowie der Migrantinnen- und Migrantenarbeit einbezogen.

Im Rahmen ihrer Managementfunktion unterstützen die Stadtteilzentren Marzahn-NordWest (seit 1999), Marzahn-Mitte und Hellersdorf-Nord (seit 9/2005) die in diesen Gebieten laufenden, vom Se­

nat des Landes Berlin geförderten Quartiers-Managementverfahren. Ziel ist die stadtteilorientierte, generationsübergreifende Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Netzwerk­

bildung (insbesondere beim Aufbau von Quartiersbeiräten, deren Fundament auf der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern basiert) sowie bei der Entwicklung von Projekten zur Integration, Bildung und Arbeit.

Die Stadtteilzentren berücksichtigen seit 01/2006 ganz besonders die unterschiedlichen Lebenssitua­

tionen von Frauen und Männern durch geschlechtergerechte Angebote.

Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen (Karte 3):

ST SR Einrichtung Standort Träger

Marzahn-Nord

1 1 2

Kieztreff Marzahn-West Kieztreff Marzahn-West Nachbarschaftshaus

„Kiek In“ Marzahn

Ahrensfelder Chaussee 148

Ahrensfelder Chaussee 146a

Rosenbecker Str. 25/27

Kiek In e.V.

Kiek In e.V.

Kiek In e.V.

Marzahn-Mitte 7 Kieztreff interkulturell Marzahner Promenade 38

Volkssolidarität LV Berlin e.V.

Marzahn-Süd 11 Stadtteilzentrum

„Mosaik“

Altlandsberger Platz 2 Wuhletal gGmbH Hellersdorf-Nord 13

13

SOS-Familienzentrum AWO Begegnungsstätte

Alte Hellersdorfer Str. 77 Kastanienallee 53/55

SOS-Kinderdorf e.V.

AWO

Hellersdorf-Ost 17 Kiezpoint Albert-Kuntz-Str. 58 Mittendrin in Hellersdorf e.V.

21

(26)

Fortsetzung Tab. Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen (Karte 3)

ST SR Einrichtung Standort Träger

Hellersdorf-Süd 20 Kompass – Haus im Stadtteil

Kummerower Ring 42 Klub 74 e.V.

Biesdorf 26 Schloss Biesdorf Alt-Biesdorf 55 Ball e.V.

Kaulsdorf/

Mahlsdorf

32 Pestalozzi-Treff Pestalozzistr. 1 A MUT gGmbH 33 Stadtteiltreff Mahlsdorf-

Süd

Hultschiner Damm 98 AWO

Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Öffnungszeiten der Stadtteilzentren unter http://www ber­

lin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/soziales/weiterdienste.html

Weitere Informationen hierzu siehe auch Kapitel 5. Verbundsysteme zur Sicherung der sozialen Infra­

struktur, Unterpunkt 5.1 Der Verbund der Stadtteilzentren.

- Selbsthilfekontaktstelle

Es gibt eine Selbsthilfekontaktstelle im Bezirk. Sie unterstützt und ergänzt die Arbeit der Stadtteilzent­

ren im Rahmen der Selbsthilfe. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung von Menschen, die sich in gleicher oder ähnlicher Lebens- und Problemlage für ihre eigenen Belange engagieren, austau­

schen, individuelle Bewältigungsstrategien entwickeln und trainieren möchten.

Schwerpunkte der Selbsthilfeunterstützung sind:

- Gesundheit

- Patientinnen- und Patienteninteressen sowie -vertretung - Selbstorganisation auf der Ebene gleicher Betroffenheit.

Selbsthilfekontaktstelle (Karte 3):

ST SR Standort Träger

Marzahn-Süd 10 Alt-Marzahn 59 A Wuhletal gGmbH

s. a. Pkt. 4. 4. 6 E-Mail: selbsthilfe@wuhletal.de

Tel.-Nr.: 030/54 25 103

22

(27)

STADTTEILE

Marzahn-Hellersdorf

Karte 3

Biesdorf

M-Nord

M-Mitte

M-Süd

H-Nord

H-Ost

H-Süd

Kaulsdorf Mahlsdorf

M = Marzahn H = Hellersdorf

NBH Kiek In

Kiez-Treff M-West

Stadtteilzentren

Selbsthilfekontaktstelle Sozialamt

Kiez-Point Mittendrin SOS-

Familienzentrum Kiez-Treff

Volkssolid.

Schloss Biesdorf Ball e.V.

Pestalozzi MUT + BA

Stadtteiltreff Mahlsd.

AWO Sozialamt

AWO-Begegnungsstätte Mosaik

Wuhlgarten

Gesund­

heitsamt Gesund­

heitsamt

Gesundheitsamt

SHK

Kompass – Haus im Stadtteil

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