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Streaming von Gottesdiensten. Kirchliche Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Augsburg: Ein Leitfaden für Haupt- und Ehrenamtliche

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Academic year: 2022

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Streaming von Gottesdiensten

Kirchliche Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Augsburg:

Ein Leitfaden für Haupt- und Ehrenamtliche

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1 Liturgische und seelsorgliche Aspekte 3

2 Verantwortung für Mitwirkende 4

3 Rechtlicher Rahmen 4

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März 2022 | 3

Starkes Internet, erschwingliche gute Geräte und Knowhow bei Gemeindemitgliedern: Damit können Pfarrgemeinden Gottesdienste und Veranstaltungen digital live übertragen („streamen“). Es geschieht vereinzelt, um Senioren und Kranke am vertrauten Gottesdienst teilhaben zu lassen.

Während des Corona-Lockdowns wurde spontan mehr gestreamt, um die Mitfeier zumindest digital zu eröffnen.

Doch dies sollte eher die Ausnahme bleiben.

Vieles ist seitdem im Fluss. Bischof Dr. Bertram Meier er- innert schon im Mai 2020 in Anlehnung an Papst Franzis- kus: „Es ist nicht die wahre Kirche, nur über Medien virtuell zu kommunizieren … Jesus will Realpräsenz!“ Bedenkens- wert für Ihr Entscheiden ist:

1. Liturgische und seelsorgliche Aspekte

· Viele Menschen sind in der digitalen Welt „daheim“. Gut, wenn sie dort auch auf Kirche und die Frohe Botschaft stoßen: Kirche kommt in meine Welt! Gute Live-Streams können eine pastorale Chance sein.

· Liturgie ist Quelle und Höhepunkt des ganzen christli- chen Lebens (Zweites Vatikanisches Konzil). Gerade in der Eucharistie feiern wir ein tiefes Geheimnis, das nicht

„abzufilmen“ ist. Vermögen wir mit unseren personellen und technischen Ressourcen mehr? Als Fachausdruck wird hier „Mystagogische Bildregie“ verwendet: Sie führt in die Tiefe, ist aber durchaus anspruchsvoll, selbst für Profi-Teams in Sendern.

· Zentral für unser Verständnis der Messfeier ist „Aktual- präsenz“ – reale Gegenwart des Herrn und seiner um den Altar versammelten Gemeinde. Unbegrenzte Wie- der-Abrufbarkeit von Streams in digitalen Kanälen/Me- diatheken ist da zu hinterfragen.

· Live-Stream kann in Ausnahmesituationen die Verbin- dung mit der vertrauten Gemeinde halten; auf Dauer aber auch enges Kirchturm-Denken und Konsumhaltung verfestigen.

· Gemeindemitglieder kennen das Setting ihrer Pfarrei.

Man sieht über technische Mängel, reduzierte Blickwin- kel … hinweg. Aber: Streams stehen jedem User offen.

Schauen Sie auch mit „fremden“ Augen: Welches Bild von Kirche, Gemeinde, Liturgie geben wir? Wirklich einladend – in Tonfall, Inhalten, Ästhetik? Bedenken Sie dabei, dass heute viele „Laien“ im Medienbereich selbst auf hohem Niveau Vieles produzieren und als User dann auch pro- fessionelles Niveau gewohnt sind und erwarten. 

LIVESTRE AM

Livestream-Gottesdienst aus der Bischöflichen Hauskapelle Foto: Daniel Jäckel (pba)

Streaming von Gottesdiensten

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2. Verantwortung für Mitwirkende

Live-Streams erfordern hohe innere und äußere Präsenz;

dazu Grund-Erfahrung im Umgang mit den Medien und im Präsentieren in den Medien – von allen Akteuren; auch der Gemeinde; und von denen, die den Stream technisch realisieren.

Häufige Live-Übertragungen können Stress erzeugen. An- gestrengt wirkende Zelebranten, Prediger, Lektoren, Musi- ker lassen die Botschaft schwer „überspringen“. Denken Sie an Ihre Fürsorgepflicht für aktiv Beteiligte!

3. Rechtlicher Rahmen

GEMAGrundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Anmeldung, so- fern nicht corona-bedingte Sondervereinbarungen vorlie- gen. Bei einmaligem Streamen ohne weitere Abrufbar keit ist nach kirchlicher Rechtsauffassung der GEMA-Pauschal- vertrag für Gottesdienste wirksam.

Kostenfreie Kanäle (Youtube, Facebook …)

Sie ermöglichen unbegrenzte Verbreitung und geben so- gar Sicherheit in Sachen GEMA: Sie haben eigene GE- MA-Verträge.

Aber bitte beachten Sie unbedingt: Von Bistumsseite kön- nen sie nicht einfach empfohlen werden. Ihre Betreiber in USA behalten sich die Nutzung der Bild- und Tondaten für eigene Zwecke vor; auch die Daten von Usern. Persönliche Daten, gerade von Kindern und Jugendlichen, sind dort nicht sicher geschützt.

Rundfunklizenz

Bei Streams mit mehr als 500 technisch möglichen Usern, regelmäßig zur festen Zeit („programm ähnlich“) und rund- funkähnlichem Arbeiten (mehrere Kameras, Bildschnitt, Einblendungen, Kommentar, …) ist eine Lizenz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu be- antragen. Einmalige Gebühren hierfür ab circa 200 bis zu 2500 Euro.

Datenschutz

Ohne Zustimmung darf niemand im Bild sein, das digital von Dritten weiter nutzbar ist.

Für Kinder, Jugendliche und Personen in gesetzlicher Be- treuung braucht es schriftliche Einverständniserklärun gen oder Verträge. Die mitfeiernde Gemeinde muss über die Live-Über tragung aktuell informiert sein – Plätze außer- halb des Kamerafelds sind auszuweisen. 

Gottesdienst-Streaming

Foto: Peter Weidemann/Pfarrbriefservice.de

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März 2022 | 5

IHRE ANSPRECHPARTNER:

Für Fragen und Anliegen steht die Rundfunkbeauftragte unseres Bistums

gerne zur Verfügung:

Maria-Anna Immerz

E-Mail: sekretariat.immerz@

bistum-augsburg.de Fronhof 4, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3166-8211 Bei technischen Fragen berät Sie

Robert Flossmann, Leiter

AV-Medienzen trale:

E-Mail: robert.flossmann@

bistum-augsburg.de Haus St. Ulrich

Kappelberg 1, Augsburg Telefon: 0821 3166-2250

LIVESTRE AM

· Das reiche Angebot von Gottesdienst-Übertragungen in Radio und Fernsehen erreicht auch Personen ohne Inter- netzugang: ältere Gläubige zuhause, in Heimen, Klinik- patienten. Viel regelmäßiges Streamen aus Pfarreien wird mittelfristig die Sender veranlassen, ihre qualität- vollen Übertragungen zu reduzieren oder zu beenden.

· Klick-Zahlen wirken objektiv und können verlocken.

Aber: Nicht jeder Klick bedeutet innere Mitfeier, oft nicht mal echtes Interesse. Erst mit der Zeit stellen sich ehrli- chere Zahlen ein.

· Bitte achten Sie darauf, dass Sie Online-Angebote er- gänzend, nicht in Konkurrenz zu Übertragungen Ihrer Nachbarpfarreien, des Dekanats und Bistums anlegen.

· Setzen Sie Akzente: Ein guter Stream eines besonderen Gottesdienstes oder verschiedene liturgisch-katecheti- sche Formate, auch mal für Kinder, können wirken.

Wägen Sie sorgsam ab – entscheiden Sie gemeinsam im Pastoralrat und Pfarrgemeinderat.

Die rechtliche und finanzielle Verantwortung bleibt bei Ih- rer Kirchenstiftung.

zusammengestellt von Maria-Anna Immerz

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