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137/AB. vom zu 73/J (XXVII. GP)

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bmi.gv.at

Dr. Wolfgang Peschorn Bundesminister

Herrn

Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament

1017 Wien

Geschäftszahl: BMI-LR2220/0701-II/1/b/2019

Wien, am 27. Dezember 2019 Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Amesbauer und Ries haben mit Unterstützung weiterer Abgeordneter am 13. November 2019 unter der Nr. 73/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Straftaten in burgenländischen Asylheimen in den Jahren 2016 – 2019“ gerichtet, die ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt beantworte:

Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 10 bis 14:

Wie viele Polizeieinsätze gab es in burgenländischen Asylheimen in den Jahren 2016 bis 2019, aufgeschlüsselt nach Jahr und Gesamtanzahl?

Welche Asylunterkünfte waren von diesen Polizeieinsätzen betroffen, aufgeschlüsselt nach Asylunterkunft, Jahr und Anzahl der Einsätze?

Um welche Art von Einsatz handelte es sich, aufgeschlüsselt nach Art des Einsatzes, Jahr und Anzahl?

Wie viele Personen wurden im Rahmen dieser Einsätze festgenommen, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Festnahmen und Jahr?

Welche Nationalität hatten die festgenommenen Personen, aufgeschlüsselt nach Nationalität und Jahr?

Wie oft waren Polizisten im Zuge der Amtshandlung mit Widerstand gegen die

stattfindende Maßnahme konfrontiert, aufgeschlüsselt nach Asylunterkunft, Jahr und Anzahl?

Wurden Polizisten im Rahmen der Amtshandlungen verletzt?

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vom 30.12.2019 zu 73/J (XXVII. GP)

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Wenn ja, wie viele Polizisten wurden in Ausübung ihrer Tätigkeit verletzt, aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl?

Welche Straftaten wurden zur Anzeige gebracht, aufgeschlüsselt nach Art der Straftat und Jahr?

Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Einsätze, aufgeschlüsselt nach Höhe der Kosten und Jahr?

Wie viele Vorfälle ohne Polizeieinsätze (z.B. Nachbarschaftsstreit, der angezeigt wurde) gab es in burgenländischen Asylheimen in den Jahren 2016 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahr und Gesamtanzahl?

Welche Asylunterkünfte waren betroffen, aufgeschlüsselt nach Asylunterkunft, Jahr und Art des Vorfalls?

Wie viele Anzeigen gab es im Zusammenhang mit burgenländischen Asylheimen in den Jahren 2016 bis 2018, aufgeschlüsselt nach Jahr, Gesamtanzahl und Grund der Anzeige?

Die Anzahl von Polizeieinsätzen in burgenländischen Asylheimen in den Jahren von 2016 bis 2019 ist statistisch nicht erfasst. Allein die Zahl von Polizeieinsätzen sagt nichts über deren Ursachen und Qualität aus, da es sich neben Einsätzen aus straf- oder verwaltungsrechtlichen Gründen z. B. auch nur um bloße Kontaktaufnahmen im Rahmen von „Gemeinsam.Sicher“, um Präventionsveranstaltungen, die Zustellung von behördlichen Schreiben oder auch um behördlich angeordnete fremdenpolizeiliche Maßnahmen handeln kann.

In der Kriminalstatistik ist die kleinste geographische Einheit, der eine Auswertung erfährt, der Bezirk. Daneben sind aber auch Delikte, Begehungsform, Gut und verschiedene Örtlichkeiten, wie z.B. Schulen, Bankinstitute, Trafiken etc. gelistet. Der Kriminalstatistik ist somit auch die Anzahl der angezeigten Strafrechtsdelikte mit der Örtlichkeit „Asyl- /Fremdenunterkunft“ entnehmbar und sind diese daher für die Jahre 2016 bis 2018 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Es wird aber nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Kriminalstatistik um eine

„Anzeigenstatistik“, die nach den Normen des Strafgesetzbuches geführt wird, handelt. Im Zuge der Ermittlungen und im justiziellen Verfahren kann sich in jedem Einzelfall der Verdacht auf die Begehung eines bestimmten Deliktes (und nur dieser findet in der Kriminalstatistik Niederschlag und unterliegt auch keiner Aktualisierung) andere Bewertungen oder Zuordnungen erfahren bzw. kann sich der Verdacht auch nicht erhärten.

Da in der gegenständlichen Anfrage ausdrücklich danach gefragt wird, wie viele und welche Delikte zur Anzeige gebracht wurden, muss die diesbezügliche Beantwortung auch nach der Anzeigenstatistik erfolgen. Dadurch wird jedoch nicht ausgesagt, dass die Strafbehörden das zur Anzeige gebrachte und in der unten angeführten Statistik enthaltene Delikt auch

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verfolgen oder den der Anzeige zu Grunde liegenden Sachverhalt in gleicher Weise wie die Anzeige rechtlich würdigen. Genau so wenig erteilt diese Anzeigenstatistik Auskunft über die Tatverdächtigen (z.B. Staatszugehörigkeit, Wohnort, Aufenthaltsstatus etc.).

Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass entsprechende anfragespezifische, gesamthafte und bundesweit einheitliche Statistiken nicht geführt werden. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass – abgesehen von gerade noch vertretbaren

„Aufwandsabwägungen“ in Einzelfällen hinsichtlich eines diesbezüglich erforderlichen Ressourceneinsatzes im Konnex mit der gebotenen Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns – von einer Beantwortung auf Grund des enormen Verwaltungs-aufwandes sowie der daraus resultierenden exorbitanter Ressourcenbindung, der durch eine dafür erforderliche retrospektive bundeslandweite manuelle Auswertung von Aktenvorgängen entstehen würde, Abstand genommen werden muss.

Angezeigte Delikte 2016 2017 2018

§ 75 StGB (Mord) 1 1 0

§ 83 StGB (Körperverletzung) 29 28 20

§ 84 StGB (Schwere Körperverletzung) 4 1 1

§ 87 StGB (Absichtliche schwere Körperverletzung) 1 0 1

§ 105 StGB (Nötigung) 1 0 1

§ 107 StGB (Gefährliche Drohung) 19 6 3

§ 125 StGB (Sachbeschädigung) 7 11 9

§ 127 StGB (Diebstahl) 9 9 6

§ 129 StGB (Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) 3 0 1

§ 146 StGB (Betrug) 0 1 0

§ 148 StGB (Gewerbsmäßiger Betrug) 0 1 0

§ 201 StGB (Vergewaltigung) 0 2 0

§ 207 StGB (Sexueller Missbrauch von Unmündigen) 0 0 1

§ 223 StGB (Urkundenfälschung) 1 0 0

§ 228 StGB (Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung) 0 0 1

§ 229 StGB (Urkundenunterdrückung) 0 1 1

Gesamtergebnis 75 61 45

Zur Frage 9:

Wenn ja, gibt es Überlegungen, den Schutz der Polizeibeamten bei zukünftigen Einsätzen dieser Art zu verbessern (höhere Anzahl an anwesenden Beamten etc.)?

Unbeschadet der jeweiligen Einsatzspezifika haben selbstverständlich gerade auch die Sicherheit und der Schutz der Polizistinnen und Polizisten für das Bundesministerium für

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Inneres besondere Bedeutung. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, wird permanent an Verbesserungen und Maßnahmen gearbeitet, um den höchstmöglichen Schutz für die Polizistinnen und Polizisten bei ihrer anspruchsvollen und fordernden Tätigkeit gewährleisten zu können.

Einerseits werden im Rahmen einer fundierten Grundausbildung und der fortlaufenden Schulungen Rahmenbedingungen für die Exekutivbediensteten zur bestmöglichen Bewältigung von gefährdenden Situationen geschaffen, andererseits erfolgen fortlaufend Investitionen zur Anschaffung von entsprechender Ausrüstung.

Dr. Wolfgang Peschorn

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Datum/Zeit 2019-12-30T13:48:54+01:00

Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr. 1710479

Prüfinformation

Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:

https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.

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Unterzeichner Parlamentsdirektion Datum/Zeit-UTC 2019-12-30T13:53:30+01:00

Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel

Hinweis Dieses Dokument wurde elektronisch besiegelt.

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