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Gemeinsame Qualifizierung

von Hebammen zu Familienhebammen

und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen zu Familien-, Gesundheits- und

KinderkrankenpflegerInnen

Curriculum Stand Juni 2017

für Hamburg und Schleswig-Holstein

Impressum

Gemeinsame Qualifizierung von Hebammen zu Familienhebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen zu Familien-, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen

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Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)

Billstraße 80, 20539 Hamburg

Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel Inhaltsverzeichnis

Einleitung ... 4

Vom gemeinsamen Lernen zur kooperativen Praxis ... 4

Der Hintergrund dieses Curriculums ... 5

Länderübergreifende Qualifizierung ... 5

1. Ziel der Qualifizierung ... 6

2. Pädagogische/didaktische Grundlagen zur Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz ... 6

3. Struktur der Qualifizierung ... 7

3.1 Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen ... 7

3.2 Bewerbungsverfahren ... 7

3.3 Format ... 8

3.4 Leistungsnachweise ... 8

4. Inhalte und Ausgestaltung der Qualifizierung ... 9

4.1 Qualitätsentwicklung ... 9

4.2 Gesundheit und Entwicklung des Säuglings/Kleinkindes ... 9

4.3 Gesundheit und Entlastung der primären Bezugspersonen ... 10

4.4. Beziehung und Interaktion der primären Bezugspersonen mit dem Kind ... 10

4.5 Kooperation ... 11

5. Qualitätsentwicklung ... 11

5.1. Zulassung von Bildungsträgern ... 11

5.2. Leitung ... 12

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5.3 ReferentInnen ... 12 Anhang ... 13 Themen und Stundenverteilung (Stand März 2017) ... 13

Anhang: Themen und Stundenverteilung Quellen/Literatur

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Einleitung

"Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0 - bis 3 Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe“ (Wissenschaftlicher Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, 2009).

Es ist also ein erklärtes Ziel der Bundesinitiative Frühe Hilfen, dass die verschiedenen an der Betreuung beteiligten Berufsgruppen systematisch vernetzt die gemeinsame Arbeit im sensiblen Feld der Lebensphase von der Schwangerschaft bis ins dritte Lebensjahr der Kinder durchführen und im besten Falle weiterentwickeln. Dieses Ziel wurde auch in das Leitbild Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) aufgenommen. Ein wichtiger Teil dieser Netzwerke sind Familienhebammen (FamHeb) und Familien-, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen (FGKiKP). Sie begleiten Familien in Belastungssituationen und/oder erhöhtem Unterstützungsbedarf und leiten sie ggf. an passgenaue Unterstützungsangebote weiter.

Vom gemeinsamen Lernen zur kooperativen Praxis

Durch die Zusammenführung beider Qualifikationen zur FamHeb und FGKiKP kann eine neue Generation von Fachpersonen entstehen, für die interdisziplinäres Denken und Arbeiten selbstverständlich ist. Die unterschiedlichen fachlichen Grundqualifikationen können auf diese Weise optimal genutzt werden, nicht zuletzt, um den bestehenden Versorgungsbedarf in den Kommunen und Landkreisen besser als bisher decken zu können.

Vor Ort kann die Arbeit der jeweiligen Berufsgruppe vernetzt und koordiniert werden. In den Aufgabenfeldern, in denen sich inhaltlich Überschneidungen ergeben, wird im jeweils konkreten Fall durch gute Kommunikationsabläufe und Kooperationsabsprachen der optimale Nutzen für die Familien erreicht. Die Entwicklung neuartiger, auf die politischen und fachlichen Entwicklungen und auf den Bedarf der beiden Berufsgruppen abgestimmter Lehrpläne ist erforderlich. Dabei hat es sich bewährt, dass gleichermaßen PraktikerInnen, Berufsverbände und erfahrene AusbildungsleiterInnen und ProjektentwicklerInnen beteiligt sind, um Reibungsverluste von Beginn an zu vermeiden und die in Hamburg und Schleswig- Holstein als Resultat langjähriger Entwicklungsarbeit vorhandenen Kompetenzen einzubinden.

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Der Hintergrund dieses Curriculums

Das NZFH hat 2012 für den Einsatz von FamHeb ein Kompetenzprofil erstellt, das auch als Orientierung für zukünftige Qualifizierungsmaßnahmen dienen soll. Seit 2014 liegt ebenfalls das Kompetenzprofil für die Berufsgruppe der FGKiKP vor. In der Kommentierung wird darin empfohlen: „Curricula entlang von kompetenzorientierten Modulen neu oder weiter zu entwickeln“ (WiFF 2011, S. 145, vgl. Kompetenzprofil Familienhebammen). Dieses Curriculum nimmt die Empfehlung auf und orientiert sich an der Systematik und den Inhalten des Kompetenzprofils FamHeb und des Kompetenzprofils FGKiKP. Im Kompetenzprofil FGKiKP wird die Systematik unter Berücksichtigung der für diese Berufsgruppe relevanten Inhalte beibehalten. Weitere Grundlagen sind der vom Berufsverband Kinderkrankenpflege (BeKD e.V.) und der Interessengemeinschaft freiberuflich und/oder präventiv tätiger Kinderkrankenschwestern e.V. (IG KiKra e.V.) erstellte Lehrplan sowie das Rahmencurriculum des Deutschen Hebammenverbandes. Es wird Bezug genommen auf erprobte Lehrpläne der FamHeb, Fortbildungen in Hamburg und Schleswig-Holstein und der Fortbildung zur FGKiKP in Kiel.

Das Curriculum erfüllt mit seiner Struktur und seinen Inhalten die Mindestanforderungen zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkranken- pflegerInnen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen die von der Steuerungsgruppe zur BIFH beschlossen wurde.

Wie auch in den Kompetenzprofilen angedeutet wird, kann die Gesamtheit der Kompetenzen nicht in einer einzigen Qualifizierung erworben werden, sondern fügt sich zusammen aus den beruflichen Grundqualifikationen und der beruflichen Praxis, Supervision, Fachberatung oder kollegialer Beratung, anderweitig im Lauf des Lebens erworbenen Fähigkeiten und den Inhalten dieses Kurses. Und die Entwicklung geht weiter: Nach dem Grundkurs wird den TeilnehmerInnen empfohlen, fortlaufend weitere Veranstaltungen zu besuchen, um dann passgenau für die eigenen Bedürfnisse und die Anforderungen des konkreten Arbeitsbereichs Wissen und Handlungskompetenzen zu vertiefen.

Länderübergreifende Qualifizierung

Die besondere geographische Lage der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen legt den Gedanken nahe, sich eng als benachbarte Bundesländer abzustimmen.

Durch die Ausrichtung des Curriculums an den Mindestanforderungen zur Qualifizierung von FamHeb und FGKiKP im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) ist eine gegenseitige Anerkennung der Absolventinnen der Qualifizierung in den Bundesländern gegeben (siehe Mindestanforderungen des NZFH Punkt 2.5).

Die KooperationspartnerInnen für die Durchführung der Qualifizierung sind dabei der Kreisel e.V., der Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V. und die DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. in Kiel.

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1. Ziel der Qualifizierung

Auf der Basis der Grundausbildung als Hebamme bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sollen die Teilnehmerinnen in der Lage sein, in Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch das Angebot von gesundheitsbezogener und psychosozialer Beratung und Betreuung tätig zu werden (mehr dazu siehe im Kompetenzprofil FamHeb S. 9 bzw. Kompetenzprofil FGKiKP, S. 10). Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit.

Im Feld der Frühen Hilfen umfasst die Tätigkeit der FamHeb schwerpunktmäßig den Zeitraum der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres, für die FGKiKP den Zeitraum von der Geburt bis zum Ende des dritten Lebensjahres, hier mit einem besonderen Fokus auf Kinder mit chronischen Erkrankungen, Behinderung bzw. drohender Behinderung oder Frühgeburtlichkeit. Beide Berufsgruppen arbeiten als Lotsinnen in Bezug auf die Familien und ergänzen sich in ihren jeweiligen beruflichen Kompetenzen. Der Einsatz während der Schwangerschaft ist dabei den FamHeb vorbehalten, kann jedoch auch von einer FGKiKP im Tandem mit einer FamHeb geschehen. Umgekehrt kann eine FamHeb im Tandem mit einer FGKiKP z.B. auch im Bereich der Pflege eines Säuglings mit einer chronischen Erkrankung tätig werden. Die gemeinsame Qualifizierung der FamHeb und FGKiKP soll auf die Einsatzbereiche in den Frühen Hilfen vorbereiten und ein Verständnis für die Aufgabengebiete und grundlegenden beruflichen Qualifikationen der jeweils anderen Berufsgruppe generieren.

2. Pädagogische/didaktische Grundlagen zur Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz

(Der folgende Text orientiert sich eng an dem Lehrplan Weiterbildung FGKiKP, Stand 05.11.2009, BeKD e.V. und IG Kikra e.V.)

Für die Aus- und Fortbildung in den Gesundheitsberufen ist der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) leitend geworden. Auch der Deutsche Hebammenverband (DHV) e.V. und der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.

haben sich bei der Entwicklung ihrer berufspädagogischen Rahmen-Curricula daran orientiert.

Mit dem hier vorgelegten Curriculum und der damit verbundenen Bezugnahme zum DQR wird von der spezifischen Aufgabenstellung für FamHeb und FGKiKP innerhalb des Hilfesystems bejahend ausgegangen, demzufolge eine umfassende und vertiefende Qualifizierung für diese Tätigkeit Voraussetzung ist.

In der Konsequenz zielt die Qualifizierung zur FamHeb/FGKiKP nicht nur auf die Erweiterung der beruflichen Qualifikation, sondern auf den Erwerb bzw. die Weiterentwicklung beruflicher Handlungskompetenzen.

Das hier vorgelegte Qualifizierungskonzept orientiert sich damit an den aktuellen Grundsätzen der Erwachsenenbildung und erfüllt die im DQR formulierten

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Handlungsanforderungen im Sinne fachlicher und personaler Kompetenzen.

Um diese Ziele zu erreichen, wirken die TeilnehmerInnen aktiv in den Unterrichtsveranstaltungen mit, lernen selbstorganisiert und übernehmen Verantwortung für das Erreichen der angestrebten Kompetenzen. Mit Methoden, die die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis erleichtern, die Prinzipien des situativen und problemorientierten Lernens berücksichtigen, soll ein aktives und eigenverantwortliches Lernen und damit ein Zuwachs an beruflicher Handlungskompetenz gefördert werden. Die Kenntnisse und das Wissen aus den verschiedenen Disziplinen und Wissensbereichen können anhand exemplarischer Berufssituationen oder realer Fälle bearbeitet oder das Erlernte durch Praxisaufträge angewendet und reflektiert werden.

Insbesondere für das zukünftige Arbeitsfeld im Rahmen der Frühen Hilfen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Berufsangehörigen über Handlungskompetenzen verfügen, die neben guten Fachkenntnissen auch die genaue Fallübersicht und eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.

3. Struktur der Qualifizierung

3.1 Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen Das Qualifizierungsangebot richtet sich an

1. examinierte Kinderkrankenschwestern und -pfleger bzw. Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und

2. an examinierte Hebammen,

die im Bereich der Frühen Hilfen arbeiten und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich weiter entwickeln möchten.

Zugangsvoraussetzung

Der qualifizierte Berufsabschluss in der (Gesundheits- und) Kinderkrankenpflege (GKiKP) bzw.

das Bestehen der staatlichen Prüfung zur Hebamme und mindestens 24 Monate Berufserfahrung als Hebamme oder GKiKP.

Die Auswahl der WeiterbildungsteilnehmerInnen erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens durch den Bildungsträger.

3.2 Bewerbungsverfahren

Es erfolgt eine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Nachweis der beruflichen Grundqualifikation.

Alle Anmeldungen können vorerst als Vormerkung angenommen werden.

Die BewerberInnen werden bei Nichterfüllen der Zugangsvoraussetzung umgehend darüber informiert.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in Hamburg in dieser Reihenfolge:

1. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, die einen Arbeitsplatz

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in einem Frühe-Hilfen-Angebot im Rahmen des Programms „Guter Start für Hamburgs Kinder“ in Hamburg nachweisen können

2. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen aus Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein

3. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen aus anderen Bundesländern

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in Schleswig-Holstein in dieser Reihenfolge:

1. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen aus Schleswig-Holstein 2. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen aus Hamburg und

Bremen

3. Hebammen und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen aus anderen Bundesländern

Für beide Bundesländer gilt:

Im Einzelfall können aus besonderen Gründen auch SozialpädagogInnen oder Krankenschwestern zur Teilnahme zugelassen werden. Diese bekommen eine Teilnahmebestätigung, aber kein Zertifikat.

3.3 Format

Der Kurs ist berufsbegleitend angelegt.

Der Umfang beträgt 270 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Darin enthalten sind 50 Stunden für die Intervisionsgruppen, Beratungsauftrag und/oder für die Projektentwicklung bzw. die Fallbegleitung. Die Arbeitsaufträge sind klar vorstrukturiert, orientieren sich an Vorgaben und sind mit Nachweisen verbunden.

Der Unterricht erfolgt in Blöcken zu je drei bis vier Tagen und umfasst insgesamt etwa 12 bis 18 Monate. Im letzten Block ist ein Abschlusskolloquium vorgesehen.

3.4 Leistungsnachweise

Voraussetzung für die Abschlussprüfung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht (maximal 10% Fehlzeiten sind möglich, keine Nachholauflagen erforderlich). Bei einem Überschreiten der Fehlzeiten werden individuelle Lösungen gesucht, um die inhaltlichen Defizite aufzuholen.

Die Leistungsnachweise bestehen aus den folgenden Anteilen:

1. Vorüberlegungen, Darstellung und Reflektion von Beratungsgesprächen.

2. Zu einem Thema die Begründung der daraus resultierenden fachlichen Empfehlung.

3. Erstellen eines Projektplans, Durchführung und Reflektion eines Projekts oder Begleitung einer Familie, Bericht und Reflektion darüber.

4. Präsentation des Projekts bzw. der Fallbegleitung im Rahmen des Abschlusskolloquiums.

Beim Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Zertifikat entsprechend der von der

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Bundesinitiative Frühe Hilfen vorgegebenen Form ausgestellt (siehe Mindestanforderungen des NZFH).

4. Inhalte und Ausgestaltung der Qualifizierung

Die Themenbereiche entsprechen den Kategorien der Handlungsanforderungen, wie sie im Kompetenzprofil FamHeb bzw. im Kompetenzprofil FGKiKP und dem Curriculum zur FamHeb/FGKiKP beschrieben sind. Entsprechend den beruflichen Grundqualifikationen setzen die beiden Berufe unterschiedliche Schwerpunkte.

(Im folgenden Text sind die Spiegelpunkte den Kompetenzprofilen FamHeb/FGKiKP entnommen mit dem Hinweis auf die entsprechenden Handlungsanforderungen in den Kompetenzprofilen).

4.1 Qualitätsentwicklung

In diesem Bereich geht es einerseits darum, einen Überblick über den Arbeitsbereich einer FamHeb/FGKiKP zu erlangen, andererseits einen Einblick in die Qualitätssicherung zu bekommen. Der Fokus zu der originären Tätigkeit als Hebamme bzw. als Kinderkrankenschwester erweitert sich, so werden verstärkt soziale Aspekte in der Zusammenarbeit mit den Familien berücksichtigt, die Arbeit mit Mutter und Vater bzw.

anderen Bezugspersonen wird zum wichtigen Bestandteil der neuen Arbeit.

 Die FamHeb/FGKiKP entwickelt und festigt eine professionelle Haltung (entsprechend der Handlungsanforderung 4 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 1 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Sie setzt Strategien der Qualitätsentwicklung und Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrer Tätigkeit um (entsprechend der Handlungsanforderung 2 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 8 im Kompetenzprofil FGKiKP).

Sie reflektiert kontinuierlich die Ziele der eigenen Arbeit und arbeitet evidenzbasiert.

4.2 Gesundheit und Entwicklung des Säuglings/Kleinkindes

Die Teilnehmerinnen erfahren in diesem Bereich eine Auffrischung zu den Bereichen Anleitung und Schulung von Eltern bzw. anderer Bezugspersonen. Des Weiteren erlernen sie die Grundlagen vom systemischen Denken und Handeln und üben sich in Beratungsprozessen, mit dem Ziel des Empowerments der Familien in Bezug auf die Gesundheit und Entwicklung des Kindes. Die FamHeb/FGKiKP unterstützt Mutter, Vater bzw.

andere Bezugspersonen bei der Versorgung, Entwicklungs- und Gesundheitsförderung des Säuglings/Kleinkindes (entsprechend der Handlungsanforderung 3 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 4 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Die FamHeb/FGKiKP erkennt die Entwicklung und die Regulationsfähigkeiten des Kindes und unterstützt die primären Bezugspersonen darin, mit dem Kind passend zu handeln (entsprechend der Handlungsanforderung 4 im Kompetenzprofil FamHeb und Kompetenzprofil FGKiKP).

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 Die FGKiKP kann insbesondere bei Frühgeburt bzw. bei Säuglingen und Kleinkindern mit chronischen Krankheiten oder (drohender) Behinderung zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung beraten und weitere Hilfen ausweisen (entsprechend der Handlungsanforderung 4 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Die FamHeb/FGKiKP kann in der Begleitung und Beratung der Schwangeren und Familien darauf hinwirken passende Hilfen bereits in Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes zu etablieren.

4.3 Gesundheit und Entlastung der primären Bezugspersonen

Die TeilnehmerInnen lernen Konzepte und Theorien zur Gesundheitsförderung bzw. zur Familiengesundheit kennen und dieses in die Praxis zu integrieren, um die Gesundheit der Eltern bzw. anderer Bezugspersonen zu fördern, zu erhalten und zu stärken.

 Die FamHeb/FGKiKP erkennt Ressourcen der Familie und stärkt diese, ebenso erkennt sie Belastungen der Familie und unterstützt sie dabei, diese zu mindern. Sie kann Einschätzhilfen zu Ressourcen und Belastungen anwenden (entsprechend der Handlungsanforderung 6 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 2 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Die FamHeb/FGKiKP unterstützt Mutter, Vater oder andere Bezugspersonen bei deren Gesunderhaltung (entsprechend der Handlungsanforderung 5 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 2 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Die FamHeb/FGKiKP geht auf Belastungen der Mutter, des Vaters oder anderer Bezugspersonen des Kindes ein und unterstützt diese, ihre Ressourcen zu aktivieren.

(entsprechend der Handlungsanforderung 6 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 2c im Kompetenzprofil FGKiKP).

4.4. Beziehung und Interaktion der primären Bezugspersonen mit dem Kind

Dieser Bereich beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema Bindung. Die TeilnehmerInnen bekommen Instrumente an die Hand, um die Bindung zwischen Eltern bzw. anderer Bezugspersonen und dem Kind einzuschätzen und zu bewerten. Themen wie die gesunde Entwicklung eines Kindes werden aufgefrischt und anhand von Beispielen wie z.B. Basale Stimulation untermauert. Ebenso lernen die TeilnehmerInnen, wie sie durch gezielte Kommunikation den Kontakt zu den Familien halten können.

 Die FamHeb/FGKiKP unterstützt Mutter, Vater oder andere Bezugspersonen bei der Beziehungsgestaltung zu dem Säugling/Kleinkind (entsprechend der Handlungsanforderung 7 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 3 im Kompetenzprofil FGKiKP).

Die FGKiKP kann ihr Wissen auf die Beziehungsgestaltung von Familien mit Frühgeborenen bzw. Säuglingen oder Kleinkindern mit chronischer Krankheit oder

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(drohender) Behinderung anwenden (entsprechend der Handlungsanforderung 3b im Kompetenzprofil FGKiKP).

4.5 Kooperation

In diesem Bereich werden die TeilnehmerInnen mit anderen Netzwerkakteuren vertraut gemacht. Sie erlangen ein Gespür für ihre persönlichen und beruflichen Grenzen, und bekommen wichtige Informationen zum Thema Datenschutz und Fallbesprechungen. Die Früherkennung von Kindeswohlgefährdung wird ebenfalls in diesem Bereich behandelt.

Dabei werden sie gestärkt, ihre eigene Position im Netzwerk professionell und begründet einzubringen.

 Die FamHeb/FGKiKP kooperiert mit dem (öffentlichen) Auftraggeber (entsprechend der Handlungsanforderung 8 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 7 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Sie arbeitet interdisziplinär und vernetzt und nimmt eine Lotsinnenfunktion gegenüber der Familie ein (entsprechend der Handlungsanforderung 9 im Kompetenzprofil FamHeb und Handlungsanforderung 6 im Kompetenzprofil FGKiKP).

 Sie nimmt die Signale einer Gefährdung des Kindeswohls wahr und wird zum Schutz des Kindeswohls aktiv (entsprechend der Handlungsanforderung 5 im Kompetenzprofil FamHeb und Kompetenzprofil FGKiKP).

Sie kann Klarheit über ihren Auftrag herstellen und diesen gegenüber dem anderer abgrenzen (entsprechend der Handlungsanforderung 7b im Kompetenzprofil FGKiKP).

Die Umsetzung im Unterrichtsplan ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

5. Qualitätsentwicklung

5.1. Zulassung von Bildungsträgern

Der Bildungsträger weist nach, dass er Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzt. Dies kann geschehen durch:

das Qualitätssiegel für Weiterbildungsträger und/oder

die Selbstverpflichtung zur Qualitätsentwicklung/-sicherung (z.B. durch Orientierung an den Qualitätskriterien der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF)

5.2. Leitung

Die Leitung besteht in der Regel aus je einer Hebamme/Kinderkrankenpflegerin mit Fachkompetenz in den Frühen Hilfen. Beide Leitungen verfügen über Kenntnisse im Arbeitsbereich der Frühen Hilfen. Mindestens eine der beiden Leiterinnen sollte über ausgewiesene pädagogische Kompetenzen in der Erwachsenenbildung sowie eine

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Qualifizierung im Bereich Pflege- oder Hebammenwissenschaft oder ein Studium der Psychologie oder Sozialarbeit/Pädagogik nachweisen können.

5.3 ReferentInnen

Die ReferentInnen sind erfahren und qualifiziert in ihren jeweiligen Berufsfeldern und erfahren und/oder qualifiziert in der Erwachsenenbildung. Zusätzlich können PraktikerInnen (z.B. FamHeb, FGKiKP, ErgotherapeutInnen etc.) eingesetzt werden.

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Anhang

Themen und Stundenverteilung (Stand März 2017)

Thema UST

1. Qualitätsentwicklung

1.1 Definition des Berufsfeldes, Professionelle Rolle in den Frühen Hilfen, Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung

1.2 Freiberuflichkeit:

Bezahlung, eig. Absicherung, Vertretungsregelung, Ausstattung

1.3 Persönliche Ressourcenmanagement: Zeit, Prioritäten, Umgang mit Stress und Ambiguität, Reflektionsfähigkeit

1.4 Handlungslogik und Struktur der Jugendhilfe und des Gesundheitssystems 1.5 Pflegetheorien, Betreuungsbogen

1.6 Instrumente des Qualitätsmanagements, der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung

Dokumentation (ist ein Instrument der QS): Was ist verbindlich? Was ist praktisch?

Wie können Erfolge dargestellt werden? Z.B. Hilfeplangespräche, Skalierungen, Entwicklungsberichte

1.7 Evidenzbasiertes Arbeiten

1.8 Nutzung von PC und Internet für Recherche, Kommunikation mit KlientInnen und im Netzwerk, Verwaltung

1.9 Professionelle Haltung (siehe Kommunikation)

1.10 Professionelle Beziehungsgestaltung (siehe Kommunikation) 1.11 Aus der Praxis: Fallvorstellungen durch erfahrene PraktikerInnen

Je 1 FamHeb + FGKiKP

1.12 Supervision, Fallbesprechungen (2x2 Std)/Projektmanagement (kann außerdem Teil verschiedener Unterrichtseinheiten sein)

Summe Ca. 48 Std

2. Gesundheit und Entwicklung des Säuglings

2.1 Konzepte von Gesundheit und Krankheit, Kindergesundheit in Deutschland (Armut+

Gesundheit)

2.2 Entwicklungspsychologie, Entwicklungsförderung Entwicklungsbaum

Körperliche, seelische, sprachliche, kognitive Entwicklung beobachten,

Warnzeichen erkennen (Ref: Physiotherapeutin, Logopädin, Ergotherapeutin, Frühpädagogin) Handling (siehe unten)

2.3 Selbstregulation: Schreien, Schlafen , Essen, Ernährung ( Ref. IBCLC?) a) Stillen in schwierigen Verhältnissen

b) Flaschenernährung und Beikost

2.4 Stressreaktionen erkennen und passend handeln

2.5 Wertschätzendes und ressourcenorientiertes Arbeiten mit den Eltern

2.6 Prävention und Früherkennung von Säuglings- und Kleinkinderkrankungen, Impfungen 2.7 SIDS

2.8 Frühgeburtlichkeit, chronische Erkrankungen, (drohende) Behinderung

2.9 Unfall- und Verletzungsgefahren im häuslichen Umfeld, Spuren von Gewalt erkennen 2.10 Kinderarzt/ärztin: U-Untersuchungen, Impfungen, Parasiten

2.11 Kinderkrankenpflege zu Hause: Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall, Hauterkrankungen (siehe auch „Gruppenangebote“)

Summe Ca. 36 Std

3 Gesundheit und Entlastung der primären Bezugsperson

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Thema UST 3.1 Salutogenese: Die Entstehung von Gesundheit und

Widerstandskraft fördern, Empowerment, Selbstwirksamkeit 3.2 Systemisches Denken und Handeln (siehe Punkt 6.)

3.3 Migration: Kultursensibles Arbeiten

3.4 Psychische Erkrankungen (postpartale Depression, Borderline Störung) und der Umgang damit

3.5 Geistige und körperliche Einschränkungen

3.6 Lebenswelt Familie: Familienbegriff, Rollen und Familiendynamik, Erziehung Armut und Gesundheit- Gesund trotz Armut

Anregungen zu günstigen Lebensgewohnheiten, z.B. Ernährung Siehe auch „Gruppenangebote“

3.7 Arbeiten in Familien mit Suchtbelastung 3.8 Trauma sensibles Arbeiten

3.9 Trauerbewältigung

3.10 Rechtsansprüche im Hinblick auf Leistungen der Sozialgesetzgebung, Unterstützungsangebote

Summe Ca. 40 Std

4 Beziehung der primären Bezugspersonen mit dem Säugling

4.1 Bindung und bindungsorientiertes Handeln in der Begleitung von Familien 4.2 Interaktion beobachten lernen

Die Eltern dabei unterstützen, das Baby zu lesen und zu verstehen

4.3 Ungünstige Elemente erkennen und einschätzen (zus. mit Kinderschutz), eigene Grenzen der Zuständigkeit erkennen

4.4 Handling (oder Kinaesthetic infant handling od. Basale Stimulation)

4.5 Auswirkungen von Frühgeburt, chronischen Krankheiten und (drohender) Behinderung von Säuglingen auf Eltern-Kind-Interaktion

4.6 Gruppenangebote: offen/geschlossen

Themen: Ernährung, Kochen, Haushaltsführung,

Geld geschickt verwalten, Kindererziehung, Verhütung, Babymassage, PEKiP o.ä.

Summe Ca. 30 Std

5 Kooperation

5.1 Netzwerke effektiv nutzen, Netzwerke aufbauen, Netzwerke darstellen (F+U-Karte, s.u.) 5.2 Casemanagement, Hilfeplanverfahren

5.3 Das Rechts- und Hilfesystem 5.4 Abläufe im Jugendamt

5.5 Häusliche Gewalt: Was tut die Polizei?

5.6 Straf-und Haftungsrecht:

Schweigepflicht, Datenschutz , Kinderschutz

Was darf ich, was darf ich nicht? Zeit für Fallbeispiele!

5.7 Kindeswohlgefährdung: Hinweise erkennen, Kenntnis des weiteren Verfahrens 5.8 Kollegiale Fallbesprechung (PFADE-Modell o.ä.)

5.9 Moderation (in Familien, in Teams) 5.10 Interdisziplinäres Arbeiten

Summe Ca. 28 Std

6 Themenübergreifende Kompetenzen 6.1 Systemisches Denken und Handeln:

Ressourcenorientierung, Allparteilichkeit, Zirkularität anstatt Kausalität, Anliegen- und Auftragsorientiertes Arbeiten, Auftragsklärung,

Formen professionellen Handelns unterscheiden:

Anleitung, Beratung, Begleitung, Therapie

Systeme sichtbar machen: Familien- und Umfeldkarte 6.2 Kommunikative Kompetenz und Beratungstools:

Offene/geschlossene Fragen,

Kontaktaufbau und Stabilisierung der Beziehung,

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Thema UST Konflikte vermeiden, klären, lösen

Lösungsorientierte Kommunikation:

Erfahrungen, Stärken, Wünsche der KlientInnen thematisieren

Ziele gemeinsam mit den Eltern entwickeln, Konstruktion eines guten Rats, erste Schritte verabreden

Erfolge beobachten und nutzen 6.3 Motivierende Gesprächsführung

6.1. und 6.2. üben

Summe Ca. 38 Std

Gesamtsumme Unterrichtsstunden 220 Std

Dazu kommen:

Intervisionsgruppen, Beratungsauftrag und/oder Projektentwicklung bzw. die Fallbegleitung

Ca. 50 Ust

Insgesamt 270 Ust

Quellen/Literatur:

BeKD/IG KiKra (2009): Lehrplan für eine Weiterbildung Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflege (FGKiKP) für Kinderkrankenschwestern und - pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger

Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (2011): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)

Mindestanforderungen zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH)

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2013): Kompetenzprofil Familienhebammen, Köln Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2014): Kompetenzprofil FGKiKP, Köln

WiFF- Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (2011): Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. München

Wissenschaftlicher Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ( 2009)

Referenzen

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