Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Ansprechpartnerin f. org. Fragen:
Hamburg (BWV) e.V. Regina Becker
Überseering 35 regina.becker@bwv-hamburg.de
22297 Hamburg
Telefon: 040 – 3346 586 – 00 Ansprechpartner f. inhaltl. Fragen:
Fax: 040 – 3346 586 – 60 Marcus Janßen
marcus.janssen@bwv-hamburg.de
Ablauf
Ihre Weiterbildung baut auf Präsenzveranstaltungen auf. Zusätzlich werden Sie mit verständlich aufgebauter Literatur und in Online-Schulungen und betreut durch E-Tutoren optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Vorlesungen
Einmal pro Woche, grundsätzlich am Montag (mit Ausnahmen) von 17:00 – 18:30 Uhr, findet der Unterricht als Online-Seminar statt. Ebenfalls einmal pro Woche finden Präsenzveranstaltungen statt, grundsätzlich am Mittwoch von 16:00 – 20:00 Uhr beim BWV in der City Nord. Unterrichtsfrei sind grundsätzlich die Hamburger Schulferien (mit Ausnahmen). Maßgeblich ist der Stundenplan, den das BWV erstellt und mitteilt.
Stundenplanänderungen kann das BWV bei Bedarf (z.B. Verhinderung der Dozenten) durchführen.
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Hiermit melde ich mich zum online-gestützen Studium zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen an.Persönliche Angaben
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Name, Vorname Geb. Datum
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Straße PLZ Ort
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e-Mail privat e-Mail geschäftlich
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Telefon privat / mobil Telefon geschäftslich
Arbeitgeber (zwingend anzugeben, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger ist)
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Name Tätigkeit
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Straße PLZ Ort
Rechnungsempfänger:
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Privat□
ArbeitgeberDauer und Kosten Dauer: 18 Monate
Die Studiengebühren betragen 3.860,- € (ohne IHK-Prüfungsgebühren) und werden in 18 Monatsraten zu je 199,50 € eingezogen. Die Gebühren für das Fernstudium sind mehrwertsteuerbefreit. Die Zulassungsgebühr in Höhe von 269,- € wird zusammen mit der ersten Rate eingezogen. Fälligkeit ist jeweils der Monatsultimo für den Folgemonat.
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Ich habe Aufstiegs-BaFöG beantragt und bitte um Ausstellung des Formblatts B.Studienschwerpunkt
Als Wahlhandlungsbereiche im 3. Semester werden ausschließlich „Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden“ sowie „Vertriebsmanagement“ angeboten.
Zulassung zur IHK-Prüfung
Für die Anmeldung zur IHK-Prüfung sind Sie selber verantwortlich, wir prüfen auch nicht die
Zulassungsvoraussetzungen. Wir empfehlen, den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zeitgleich mit der Anmeldung zu unserem Studiengang bei der Handelskammer Hamburg einzureichen.
Die Teilnahmebedingungen sowie das Preis-/ Leistungsverzeichnis des BWV Hamburg erkenne ich an. Diese sind als Anlage beigefügt.
Mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Berufsbildungswerkes der Versicherungswirtschaft (BWV) bin ich einverstanden.
Dieses Einverständnis kann ich jederzeit wiederrufen.
Wir unterstützen die Fortbildung und bestätigen, dass diese – unabhängig von einer etwaigen Kostenübernahme – im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stattfindet.
Unterschrift Arbeitgeber
(Kenntnisnahme über Anmeldung zum Lehrgang) Ort, Datum
Unterschrift Teilnehmer (= Vertragspartner) (Anmeldung zum Lehrgang)
Ort, Datum
Bedingungen für das Studium zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
1. Gebühren
Die im Vertrag zwsichen dem BWV und dem Studierenden ausgewiesenen Studiengebühren werden vom BWV monatlich per Bankeinzug entrichtet. Wird die Lastschrift von der Bank des Studierenden nicht eingelöst, tritt Zahlunggserzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Gebühren enthalten folgende Leistungen:
die Nutzung der Lernplattform und der Virtuellen Klassenräume (VC)
die Betreuung durch Online-Tutoren,
die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen,
die Korrektur und Beurteilung der eingesandten Hausarbeiten und Lernerfolgskontrollen,
die Rücksendung der korrigierten Aufgabenlösungen,
die Teilnahme an internen Prüfungen Zusätzliche Kosten entstehen für
Studienliteratur (insb. Lehrbücher aus dem Verlag für Versicherungswirtschaft, Karlsruhe)
Gesetzestexte, Versicherungsbedingungen
Telekommunikations- und Hardwarekosten (Zugang zur Online-Plattform)
Prüfungsgebühren der Handelskammer Hamburg oder einer anderen IHK
ggf. Reisekosten
2. Teilnahme Initiative gut beraten
Mit erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung können die Studierenden sich Weiterbildungszeiten nach den Anrechungsregeln der Initiative gut beraten anrechnen lassen. Auf ausdrücklichen Wunsch meldet das BWV nach Prüfungsabschluss die Weiterbildungszeit auf das Weiterbildungskonto. Voraussetzung ist die
Einwilligungserklärung zur Gutschrift sowie eine Vermittler-ID. Die Kosten für die Gutschrift sind vom Studierenden zu tragen.
3. Kündigung
Bis 4 Wochen vor Studienbeginn können beide Seiten von dem Studienvertrag zurücktreten. Danach ist eine Kündigung durch Studierende oder das BWV nur in dringenden Fällen (z.B. mindestens vierwöchige Krankheit, Ortswechsel, Berufswechsel, Nichtbestehen des Prüfungsteils A der IHK) zum Ende eines jeden Semesters (6 Monate) möglich. Die Zulassungsgebühr wird im Falle einer Kündigung nicht erstattet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Mitgliedschaft beim BWV
Das BWV Hamburg lebt von der engen Zusammenarbeit und Unterstützung der Mitglieder. Der Mitgleidsbeitrag beträgt 60,- EUR pro Person und Jahr für natürliche Personen (Auszubildende und Studierende 30,- EUR). Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch durch Ihre Mitgliedschaft Ihre Treue erweisen und aktiv mit uns die Bildungsarbeit vorantreiben. Unsere Satzung senden wir Ihnen gerne zu, der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
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Ich möchte auch Mitglied beim BWV Hamburg werden.Preis- und Leistungsverzeichnis BWV Hamburg
Preis in EUR Bemerkung
Rechnungskopie 5,00
Bescheinigungen (z.B.
Studierendenbescheinigung)
5,00
Bescheinigungen aus abgeschlossenen Kursen
20,00
Hausausweis / Zugangskarte 10,00 Pfand
Karte ist als Zugangsberichtigung in das Haus erforderlich
Bafög-Anträge und –Bescheinigungen je 10,00
Mahnungen 10,00
Gebühren Rücklastschrift 10,00
Die Studienbedingungen sowie das Preis-/ Leistungsverzeichnis des BWV Hamburg habe ich zur Kenntnis genommenund erkenne beides als vertraglich vereinbart an.
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Studium zum/zur Geprüften Fachwirt/Fachwirtin für Versiche- rungen und Finanzen am BWV Hamburg an.
Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten ausschließlich zum Zweck der internen Verwaltung und statistischen Auswertung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Daten zwischen dem BWV Hamburg, der Deutschen Versicherungsakademie GmbH, München, und der für die Prüfung zuständigen IHK zum Zweck der organisatorischen Lehrgangs- und Prüfungsvorbereitung sowie -durchführung ausgetauscht werden. Für den Fall des Antrags auf Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, sog.
„Aufstiegs-BAFöG“) ist das BWV berechtigt, die erforderlichen Daten an die zuständige Antragsstelle weiterzugeben. Eine Weitergabe der Daten an andere als die genannten Institutionen oder zu anderen Zwecken findet nicht statt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Online-Seminare (übertragener Bildschirm, Ton sowie Kamera) aufgezeichnet und den an dem Kurs Beteiligten auf der Lernplattform zum Download bereitgestellt werden. Das BWV Hamburg darf zu Zwecken der an mich gerichteten Werbung für Bildungsangebote von mir personenbezogene Daten nutzen. Darüber hinaus willige ich ein, dass meine Kontaktdaten an Dozenten und an andere Kursteilnehmer zum Zwecke der Kontaktaufnahme weitergegeben werden.
Dieser Nutzung kann ich jederzeit schriftlich widersprechen.
Unterschrift Teilnehmer
(Zustimmung Datenschutzerklärung) Ort, Datum
SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-Identifikationsnummer DE12BWV00000856554An das
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Hamburg (BWV) e.V.
Überseering 35 22297 Hamburg
Ich ermächtige den BWV Hamburg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom BWV Hamburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Kontoinhaber
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Name, Vorname gültig ab
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Straße/Hausnummer des Kontoinhabers Telefonnummer (tagsüber)
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PLZ, Wohnort des Kontoinhabers
IBAN
BIC
Die Mandatsreferenz wird Ihnen vor dem ersten Lastschrifteinzug mitgeteilt.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Unterschrift (des Kontoinhabers) Ort, Datum