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9. Kulinarische Panoramawanderung

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Academic year: 2022

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9. Kulinarische Panorama-

wanderung

Am Sonntag, den 05. Mai 2019 startet die 9. Kulinarische Pan- oramawanderung. Auch in die- sem Jahr wurde wieder eine in- teressante Strecke mit vielen schönen Panoramablicken aus- gewählt.

Bestimmen Sie Ihr eigenes Wandertempo und genießen Sie den Frühling. Auch für das kulinarische Wohl ist gesorgt.

Gastwirte und Vereine laden an verschiedenen Stationen zum Entspannen und Verweilen ein.

Familien mit Kinderwagen und Inline-Skater finden auf dem Glan-Blies-Radweg eine tolle befestigte, ebene Strecke mit zahlreichen Bahnhaltepunkten.

Mehr Informationen unter

www.kulinarische-panorama-

wanderung.de und im Innenteil

dieser Wochenblattausgabe.

(2)

I M N O T F A L L

A N O N Y M - V E R T R A U L I C H Evangelische - Katholische Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr gebührenfrei - vertraulich Tel.: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222

Rettungsdienst/Krankentransport

DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg

Telefon 112

Pflegestützpunkt

Öffentliche Beratungsstelle rund um das Thema Pflege

Paulengrunder Straße 7a 66904 Brücken

Tel.: 06386/40 40 364 und 06386/40 40 073 Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und vertraulich

Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- kentransporte (Tag und Nacht ein- satzbereit): DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- straße 8, Telefon 112.

Polizei (Raum Schönenberg-Kü- belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- sel): Polizeiwache Schönenberg- Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220

Rufbereitschaft Entstörungsdienst:

Telefon-Nr. für Störungen Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Strom: Telefon 0800/7977777 APOTHEKEN-NOTDIENST Deutsches Festnetz:

0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz:

0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 Euro/Min.) Internet: www.lak-rlp.de

Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr

Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Kusel, Marktplatz 4: dienstags und freitags ab 20.00 Uhr

Frauenzuflucht Kaiserslautern:Haus für bedrohte und mißhandelte Frauen und deren Kinder: 0631/17000

L-ANON:Selbsthilfe der Verwandten und Freunde von Alkoholkranken, Kaiserslautern, Conradstr. 2 Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und 06356/1224

Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr)

Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:

Gruppe Kusel. Weitere Information:

Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Internet unter www.ilco.de Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:

Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Betreuung und Beratung für Behin- derte sowie therapeutische Versor- gung nach Schlaganfall/Hirnverlet- zung.

66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- 934424.

Störungen Erdgasversorgung Stadtwerke Homburg GmbH Rufbereitschaft:

Tel.: 06841/694-0

Fragen zur Erdgasversorgung:

Energieberatung-Stadtwerke Homburg: 06841/694-220 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel Telefonnummern:

1. Vorsitzende Christine Fauß, Tel.: 0175/4117712

Schatzmeister Jutta Keller Tel.: 0160/94838930 www.tierschutz-kusel.de

- VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -

Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rufnummer Zentrale:

06373/504-0

Feuerwehr

Verbandsgemeinde Oberes Glantal

- Notruf 112 -

Ökumenische Sozialstation Brücken e.V.

Ambulante-Hilfe-Zentrum Pflegedienst, hauswirtschaft liche Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Beratung, Service warmer Mittag- stisch, Familienpflege. Paulen- grunder Str. 7a, 66904 Brücken Telefon: 06386/9219-0 Rund um die Uhr für Sie erreichbar

www.sozialstation-bruecken.de Ambulanter Hospiz- und

Palliativer Beratungsdienst Kusel - Ramstein - Landstuhl - Westrich

Beratung und Unterstützung schwerkranker und sterbender Menschen bei Schmerzen und psychosozialen Problemen, Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Telefon: 06381/425769. Email:

hospiz.kusel@caritas-speyer.de

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Kusel e.V

.

Haushaltsassistenz:

Hauswirtschaftliche Dienstleis - tungen, Fahrdienst und Betreuungs- angebote für Senioren, Pflegebe- dürftige und Familien, Unterstützung für Kranke, Genesende, Behinderte.

Hausnotrufsystem:

Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- hinderte, Alleinstehende.

Essen auf Rädern:

Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- kost.

Sozialkaufhaus:

Secondhandbekleidung und -möbel.

Geschäftsstelle:

Trierer Str. 39, Kusel, Tel. 06381/9246-20 Kleiderkammer:

Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Kusel, Tel. 06381/ 425861

Schuldner- und Insolvenzberatung Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Kusel e.V.

Trierer Str. 39, 66869 Kusel Tel: 06381/924615 AWO Betreuungsverein Trierer Str. 60, 66869 Kusel Tel.: 06381/993277/78 Email:

betreuungsverein-kusel@t-online.de Fax: 06381/993279

Mobilitas

ambulanter Pflege- und Betreuungs- dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- str. 44., Frau Schmidt Kerstin.

Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr, Tel. 06373/829992

Beratung kostenlos und neutral!

Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.

Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Zahnärztlicher Notfalldienst:

Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/

893770

Augenärztlicher Notfalldienst:

zu erfragen ist der jeweilige Notdienst unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Ärztlicher Notfalldienst

Zuständig ist der Bereitschafts- dienstzentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.

Wir bitten in jedem Erkrankungsfall um telefonische Vorankündigung Dienstzeiten:

Montag 19.00 Uhr

bis Dienstag 07.00 Uhr

Dienstag 19.00 Uhr

bis Mittwoch 07.00 Uhr

Mittwoch 14.00 Uhr

bis Donnerstag 07.00 Uhr

Donnerstag 19.00 Uhr

bis Freitag 07.00 Uhr

Freitag 16.00 Uhr

bis Montag 07.00 Uhr

Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden:

Samstag und Sonntag

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Die Bereitschaftsdienste der im Raum Bruchmühlbach/Miesau prak tizie - ren-den Ärzte u. Zahn ärzte können beim Anrufbeantworter des jeweili- gen Hausarztes in Erfahrung ge- bracht werden.

Beratungsstellen im Haus der Diakonie Marktstr. 31 in 66869 Kusel Tel.-Nr.: 06381/422900 Fax-Nr.: 06381/4229099 Erziehungs-

und Familienberatung Email: erziehungsberatung.ku- sel@diakonie-pfalz.de Suchtberatung, Jugend- und Drogenberatung, Angehörigen- beratung, Prävention

Email: fachstellesucht.kus@diako- nie-pfalz.de

Fachdienst Glückspielsucht Email: fachstellesucht.kus@diako- nie-pfalz.de

Schwangeren- und Schwanger- schaftskonfliktberatung (staatlich anerkannt) Email:

slb.kusel@diakonie-pfalz.de Sozial- und Lebensberatung Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kindererholung, Müttergene- sungs- und Mutter-Kind-Kuren Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Haus der Diakonie Landstuhl

Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Tel.: 06371/2846

Email:

slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Unsere Beratungsangebote Sozial- und Lebensberatung Schwangerschafts- und Schwager- schaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt) Kurberatung

(Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Kuren, Kinder- und Jugenderho - lungen, Familienerholungen) Termine nach Vereinbarung Vertraulich-kostenfrei - auf Wunsch anonym

Haus der Diakonie Kaiserslautern Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking

Tel.: 0631/37108425

Email: interventionsstelle.kaisers- lautern@diakonie-pfalz.de Vertraulich-kostenfrei - auf Wunsch anonym

Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel

Vielseitige Dienste für hilfebedür- tige Personen

Kontakte

in den Verbandsgemeinden:

Schönenberg-Kbg. 06373/6606

Waldmohr 06373/2910

Glan-Münchweiler 06384/323 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

Rufbereitschaft der Ver- bandsgemeindewerke Eigenbetrieb

Wasser | Abwasser Bereich Wasser (VG Oberes Glantal)

Treten außerhalb der allgemeinen Bürozeiten Probleme bei der Was- serversorgung (Rohrbrüche, Un- dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) auf oder erkennen Sie sonstige Unregelmäßigkeiten an öffentli- chen Anlagen (Ausfall der Stra- ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- bahnänderungen usw.) so rufen Sie für das Gebiet der Verbands- gemeinde Oberes Glantal die Te- lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.

Bereich Abwasser (Gebiet Süd und Nord):

Treten außerhalb der allgemeinen Bürozeiten Probleme bei der Ent- wässerung (Verstopfungen, Rück- stau usw.) auf oder erkennen Sie sonstige Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Abwas- serbeseitigung oder an Gewäs- sern (z.B. Gewässerverschmut- zungen, Ölspuren) so rufen Sie für den Bereich der Ortsgemeinden:

* Breitenbach, Dunzweiler, Wald- mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Dittweiler und Schönenberg-Kü- belberg die Telefon-Nr. 06373 / 8290320 an (Gebiet Süd).

* Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- born, Glan-Münchweil., Hensch- tal,Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langen- bach, Matzenbach, Nanzdiet- schweiler, Quirbach/Pfalz, Steinbach am Glan, Rehweiler und Wahnwegen die Telefon-Nr.

06383/927681 an (Gebiet Nord).

Sie wollen eine Störung melden?

Dann wählen Sie die entsprechen- de Telefonnummer. Der Telefonan- ruf wird von einer Sprachbox an- genommen. Bitte teilen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnum- mer, unter der Sie erreichbar sind, mit. Nennen Sie uns den festge- stellten Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- zug (Straße, Hausnummer sowie Gemeinde). Sie werden umgehend (in der Regel nicht länger als 3 bis 10 Minuten) vom Rufbereit- schaftspersonal zurückgerufen.

Schönenberg-Kübelberger Tafel für bedürftige Menschen in der Ver- bandsgemeinde Oberes Glantal.

Ausgabestelle:

Zum Krämel 7, 66904 Brücken (neben ev. Kirche)

Öffnungszeiten:

Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Bedürftigkeit:

Anträge gibt es in den Bürger- büros der Verbandsgemeinde Auskünfte z. Bedürftigkeit:

VG-Verwaltung, Herr Tobias We- ber, Tel.: 06373-504-201, t.weber@vgog.de Konto:

KSK Kusel, IBAN:

DE10 5405 1550 0050 0103 47 www.schoenenberg-kuebelberger- tafel.de

Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Inhaber W. Tremmel &

M. Tremmel

St. Wendeler Straße 16, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel. 06372/995751

Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, Tel. 06373/508641

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz Kreisverband Kusel

Geschäftsstelle Lehnstraße 34, 66869 Kusel

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. bis Do. : 08.30 bis 12.00 Uhr Freitags geschlossen

1. Mittwoch im Monat Service- nachmittag für Arbeitnehmer von 14.00 - 17.30 Uhr

Telefon: 06381/425 044 - 0 Telefax: 06381/425 044 - 29 E-Mail: kv-kusel@vdk.de Termin nur nach telefonischer Vereinbarung

Bürgerbus Oberes Glantal Montag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr Telefon: 06373/504-108, Email:

buchung@buergerbus-og.de www.buergerbus-og.de Deutsche Rheuma-Liga

Arbeitsgemeinschaft Kusel Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Tel.: 06383/1386

Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de

(3)

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen der Bürgermeisterinnen/

Bürgermeister am 26. Mai 2019 sowie der etwaigen Stichwahlen der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister am 16. Juni 2019

I.

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rheinland-Pfalz gleichzeitig die Kommunal- wahlen einschließlich der Wahlen der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister statt.

Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinden:

Altenkirchen, Börsborn, Breitenbach, Brücken (Pfalz), Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchweiler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Lan- genbach, Nanzdietschweiler, Ohmbach, Rehweiler, Schönenberg-Kübelberg, Steinbach am Glan, Wahnwegen, Waldmohr, Matzenbach u. Quirnbach/Pfalz

werden an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem 6. Mai 2019 bis Freitag, dem 10.

Mai 2019 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, im Besprechungszimmer (Zim- mer Nr. S1-4.05) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtig- keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Per- sonen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre einge- tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht- nahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

II.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Ein- sichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 10. Mai 2019, bis 12.00 Uhr Uhr, bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kü- belberg im Besprechungszimmer (Zimmer Nr. S1-4.05) Einspruch einlegen (Einspruchs- frist). Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer- den.

III.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- benachrichtigung.

IV.

Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im Landkreis Kusel - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises

oder

- durch Briefwahl teilnehmen.

Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen der Bürger - meis terin/des Bürgermeisters hat, kann an den Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.

V.

Einen Wahlschein erhalten auf Antrag

1. in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte und 2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 5. Mai 2019

oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europa- wahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt haben,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deut- schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs.

2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahl- ordnung entstanden ist,

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Zu 1.: Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtig- ten bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, im Besprechungszimmer (Zimmer Nr. S1-4.05) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fern- schreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermitt- lung als gewahrt.

Bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) des Antragstellers anzu- geben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrich- tigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterla- gen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter

www.vgog.de zur Verfügung.

Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:

briefwahl@vgog.de

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zuge- gangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Zu 2.: Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den un- ter Nr. 2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahl- scheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein körperlich beeinträchtigter Wahlbe- rechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

(4)

VI.

Wahlberechtigte, die im Wege der Briefwahl wählen wollen, er- halten mit den Briefwahlunterla- gen für die Europawahl einen ro- ten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen oran- gefarbenen Wahlbriefumschlag.

Die Anschriften, an die die Wahl- briefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlä- gen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein Merkblatt für die Brief- wahl zu den Kommunalwahlen enthält die für die Wählerinnen und Wähler notwendigen Hin- weise.

Briefwahl für die Europawahl Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl beantragt haben, erhalten mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelum- schlag für die Briefwahl“, - einen amtlichen hellroten

Wahlbriefumschlag mit der An- schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Eu- ropawahl“" und

- ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl.

Briefwahl für die Kommunal- wahlen einschließlich der Wahlen der Bürgermeiste- rin/des Bürgermeisters Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunal- wahlen beantragt haben, erhal- ten mit dem gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen zu- gleich

- je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl einschließlich der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürger- meisters zu der sie/er wahlbe- rechtigt ist,

- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelum- schlag für die Kommunalwah- len“,

- einen amtlichen mit der An- schrift der Gemeindeverwal- tung versehenen orangefarbe- nen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die Kommunalwahlen", - ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen.

Zugleich mit dem Antrag auf Er- teilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen können

die Wahlberechtigten einen Wahlschein für eine etwa not- wendige Stichwahl beantragen.

Wahlschein und Briefwahlunter- lagen können bis Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fäl- len des § 17 Abs. 2 der Kommu- nalwahlordnung und bei nach- gewiesener plötzlicher Erkran- kung auch noch bis zum Wahl- tag, 15 Uhr, bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glan- tal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, im Be- sprechungszimmer (Zimmer Nr.

S1-4.05) beantragt werden.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mög- lich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- berechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Emp- fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll- mächtigte Person auszuweisen.

Wahlberechtigte, die ihre Brief- wahlunterlagen bei der Gemein- deverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort spätestens am Wahltage, Sonntag, 26. Mai 2019, bis 18 Uhr, eingehen.

Der Wahlbrief für die Europa- wahl wird innerhalb der Bun- desrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der durch die Deutsche Post AG übersandt werden soll, wird nicht fran- kiert; das Entgelt wird von der Deutschen Post AG mit dem Lan- deswahlleiter zentral abgerech- net.

Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden.

Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen über- bracht, so müssen sie dort spä- testens bis zum Ende der Wahl- zeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen und der Euro- pawahl endet um 18 Uhr.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an den Kommunal- wahlen und der Europawahl teil- nehmen, müssen zwei Wahl- briefe absenden.

Schönenberg-Kübelberg, den 02.05.2019

gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister

Unsere Jubilare

Altenkirchen

02.05. Margot Höh 86

02.05. Ernestine Lohn-Mielich 93

03.05. Gerdi Schmuck 74

05.05. Heide Jung 71

08.05. Mathilde Ohm 87

Börsborn 04.05. Klaudius Leger 76

Breitenbach 05.05. Renate Molter 71

06.05. Agnes Bäumchen 94

07.05. Günter Ortlepp 80

08.05. Hans Ficker 76

08.05. Walter Trautmann 70

Brücken 03.05. Dr. Wolfgang Höfer 70

07.05. Franz Müller 86

08.05. Lothar Becker 71

Dittweiler 04.05. Karl-Heinz Jung 70

02.05. Alice und Karl-Werner Kornbrust Diamantene Hochzeit Dunzweiler 07.05. Hildegard Czeschka 81

07.05. Helwig Wagner 84

Frohnhofen 04.05. Reiner Zimmer 78

Glan-Münchweiler 02.05. Roswitha Distler 70

03.05. Christel Rödiger 80

03.05. Kurt Stemmler 85

05.05. Elisabetha Mahl 96

Gries 02.05. Klaus Frank 76

Herschweiler-Pettersheim 02.05. Elisabeth und Viktor Kassel Diamantene Hochzeit 06.05. Klaus Müller 73

08.05. Elli und Paul Schuck Diamantene Hochzeit Matzenbach/ OT Gimsbach 02.05. Gerhard Mangold 71

09.05. Inge und Markus Stemler Diamantene Hochzeit Nanzdietschweiler 06.05. Friedwald Bockhorn 79

Ohmbach 02.05. Marianne Schulz 84

04.05. Ursula Heckl 74

04.05. Willi Schmitt 77

06.05. Ella Lang 81

Quirnbach 06.05. Reiner Harth 75

Rehweiler 09.05. Asta und Johann Schön Goldene Hochzeit Schönenberg-Kübelberg OT Kübelberg 02.05. Reiner Schreck 73

05.05. Anna Maria Müller 81

OT Sand 04.05. Manfred Kafitz 80

France Mobil

am 10.4.2019 in Waldmohr Das Schuljahr neigt sich schon bald dem Ende zu und so müssen unsere 5. Klassen nach den Osterferien entscheiden, welches WPF sie in der 6.Klasse besuchen möchten. Ein Fach, das hierbei zur Wahl steht, ist Französisch. Um den Schülerin- nen und Schülern die Sprache ein wenig näher zu bringen, hatten wir Julie vom France Mobil* in Wald- mohr zu Gast, die in einer jeweils einstündigen Animation mit den 5. Klassen französische Musik gehört, Spiele gespielt und viele weitere Aktivitäten durchgeführt hat. So ha- ben die Schülerinnen und Schüler zum Beispiel französische Wörter, die der deutschen Sprache ähnlich sind, aus Liedern herausgehört, ha- ben gelernt, welche verschiedenen Möglichkeiten es im Französischen gibt, sich zu begrüßen oder wie man bis zehn zählt. Die Schülerinnen und Schüler wa- ren mit Begeisterung und Neugier bei der Sache und hatten viel Spaß dabei, mit der französischen Spra- che zu spielen. Die 5. Klassen wa- ren sich am Ende einig: „So schwer ist Französisch ja gar nicht, wie ich immer dachte.“ So kann man sagen, dass dies zwar für viele Teilnehmer die erste Stun- de Französischunterricht war, aber sicherlich nicht die letzte. Valentina Zugck * https://www.institutfrancais.de/ bildung/lehrprojekte/francemobil 04.05. Bernhard Müller 70

08.05. Isolde Janusz 70

09.05. Alois Ranker 83

OT Schönenberg 05.05. Eugen Kaßel 70

06.05. Irmingard Sieber 70

Steinbach 08.05. Bärbel Klein 70

Waldmohr 02.05. Ella Kollert 72

03.05. Alfred Buchheidt 72

04.05. Ursula Busch 77

05.05. Theodor Bächle 79

05.05. Hatice Özdemir 70

05.05. Ursula Rupprecht 92

05.05. Werner Wagner 88

06.05. Harald Völker 72

07.05. Horst Horbach 88

07.05. Mariechen Pankonin 91

08.05. Horst Emmer 84

08.05. Wilhelm Hert 77

(5)
(6)

26. Mai 2019:

Wählen gehen

- eigene Kommune mitgestalten!

Von der Geburt, über Kindergarten, Schule bis zum Tod prägt die kom- munale Selbstverwaltung mit ihren Angeboten alle Lebensbereiche der Menschen.

Hier treffen die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten und intensiv- sten auf den Staat. Ob neuer Wohn- raum, mehr Mobilität, Kinder- freundlichkeit, ein seniorengerech- tes Umfeld oder mehr Klimaschutz - wenn am 26. Mai die Räte und Bür- germeisterämter neu gewählt wer- den, werden gleichzeitig vor Ort die Weichen für die Zukunft gestellt.

Nur wenn Demokratie vor Ort funk- tioniert und die Menschen sich bei der Wahl mit ihrer Stimme einbrin- gen, prägt dies auch die anderen politischen Ebenen, vom Land über den Bund bis nach Europa.

Gerade weil die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammenfällt, können die Wählerinnen und Wähler nicht nur ihre Kommune mit- gestalten, sondern gleichzeitig ein klares Signal für ein Europa in Frie- den, Freiheit und Gemeinsamkeit senden.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg- Kübelberg schreibt im Namen der Ortsgemeinde Waldmohr folgen- de Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus:

Umbau und Erweiterung der Kita I in 66914 Waldmohr

• G1 - Sanitärinstallationsarbeiten

• G2 - Heizungsinstallationsarbeiten

• G3 - Raumlufttechnische Anlage

• G4 - Elektroinstallationen

Der volltändige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:

1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg Fax 040/40194031

2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln Fax 0221/9857866

3. bi, Bauwirtschaftliche

Information Postfach 3407, 24033 Kiel Fax 0431/5359225

4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E38659449 5. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 27.04.2019 gez.: Lothschütz, Bürgermeister

Das Fundamt Schönenberg- Kübelberg meldet:

Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde eine CD-Box als Fundsache gemeldet. (Fundort: Schönenberg-Kübelberg).

Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210.

Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssat- zung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen zum Haus- haltsplan der Verbandsgemein- de Oberes Glantal für die Haus- haltsjahre 2019 und 2020 liegt während der allgemeinen Öff- nungszeiten bei der Verbands- gemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Schö- nenberg-Kübelberg, Zimmer Nr.

S1-5.10 bis zur Beschlussfas- sung durch den Verbandsge- meinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Ein- wohner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal haben die Mög- lichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vor- schläge zum Entwurf der Haus- haltssatzung mit dem Haus- haltsplan und den Anlagen für die Jahre 2019 und 2020 einzu- reichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glantal einzureichen.

Die

bietet auch im Schuljahr 2019/2020

Plätze zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres. In folgenden Ein- richtungen im Verbandsgemeinde- gebiet werden zum 01.09.2019

FSJ-Teilnehmer (m/w/d) gesucht:

• Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule

• Grundschule Breitenbach mit Nachmittagsbetreuung

• Grundschule Brücken mit Ganztagsschule

• Grundschule Herschweiler-Pettersheim mit Nachmittagsbetreuung

• Grundschule Schönenberg-Kübelberg mit Ganztagsschule

• Grundschule Waldmohr mit Ganztagsschule

• Gemeindekindertagesstätte Breitenbach

• Gemeindekindertagesstätte Dittweiler

• Gemeindekindertagesstätte Dunzweiler

• Gemeindekindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg (Sand)

• Gemeindekindertagesstätte Wahnwegen

• Gemeindekindertagesstätte I und II Waldmohr

• Jugendhaus Waldmohr (hier ist die Fahrerlaubnis Klasse B er- wünscht)

Das FSJ richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren und dauert in der Regel 12 Monate. Es handelt sich um eine Vollzeitbe- schäftigung. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld i.H.v. der- zeit 350 Euro; die Sozialversicherungsbeiträge werden übernom- men. Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die berufliche Zukunft und kann für einige Ausbildungsgänge als Prak- tikum anerkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe von Studi- enplätzen angerechnet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Göddel (Tel. 06373/504-140) oder Frau Ambos (Tel. 06373/504-141) gerne zur Verfügung.

Interessenten richten ihre vollständige Bewerbung mit Angabe der bevorzugten Einsatzstelle an die

Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A 1.2 - Personal

Rathausstr. 8

66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de

Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsun- terlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi- nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen.

Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist anerkannte Beschäfti- gungsstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr und wird gefördert vom Schönenberg-Kübelberg,

im Januar 2019

gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister

1 FSJ-ler/in an der Grundschule der Glantalschule Glan-Münchweiler ge sucht für das Schuljahr 2019/

2020 (im Alter von 18-27 Jahre) Einsatz in:

-GTS -Verwaltung -Unterricht

Infos unter:

www.freiwilligendienst-rlp.de Glantalschule

Telefon: 06383-925960 E-Mail:

sekretariat@glantalschule.de Bewerbungen an:

www.fwd-rlp.de

FSJ-ler/in gesucht

An alle Parteien und Wählergruppen

Parteien und Wählergruppen kön- nen im Wochenblatt, der Verbands- gemeinde Oberes Glantal, auf Ver- anstaltungen hinweisen. Die Hin- weise sind auf eine Ankündigung beschränkt und sollen kurz gefasst sein: Ort, Zeit, Programm/Thema bzw. Tagesordnung.

Nachberichte über den Verlauf sol- cher Veranstaltungen oder Berich- te, die über den reinen Veranstal- tungshinweis hinausgehen, können aufgrund der politischen Neutralität im Amtsblatt nicht veröffentlicht werden. Solche Texte werden von uns an die Druckerei weitergege- ben.

Die Druckerei entscheidet dann in eigener Verantwortung ob diese Texte unter der Rubrik „Das interes- siert den Leser“ veröffentlicht wer- den. Für die Anzeigenverwaltung und entsprechende Inhalte trägt in diesem Fall alleine der Verlag/ die Druckerei die Verantwortung.

VdK-Kreisge- schäftsstelle geschlossen

Die VdK-Kreisgeschäftsstelle ist am 02.05.2019 geschlossen.

BIENENZUCHTVEREIN KOHLBACHTAL

GStB-Beitrag

Imkerstammtisch

am Sonntag, 05.05.2019 Am kommenden Sonntag findet ab 09:30 Uhr in unserem Bienenhaus wieder ein Imkerstammtisch statt.

Wie immer treffen wir uns in einer lockeren Runde, um verschiedene Themen zu diskutieren. Ebenso sind auch Bienen-Interessierte, die sich über das Handwerk informie- ren wollen, willkommen. Einfach vorbeischauen!

Info: www.bienenzuchtverein-kohl- bachtal.de

Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.

(7)

Stellen-

ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Standesbeamtin/

Standesbeamten (m/w/d)

Vollzeit - befristet bis 31.03.2021

Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

• Beurkundung von Personenstandsfällen und Personenstand- seinträgen

• Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen (auch samstags und außerhalb des Rathauses)

• Prüfung und Beurkundung von Namensbestimmungen bzw. Er- klärungen

• Erstellung von Abschriften aus Registern und Nachweisen

• Führung der Personenstandsregister

• Ausstellung von Bestattungserlaubnissen

• Des Weiteren Vertretungstätigkeiten im Bereich der Friedhofsver- waltung (Erstellung von Gebührenbescheiden, Verwaltung der Friedhofskartei)

Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine qualifizierte und engagierte Person mit einer abgeschlos- senen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder als Verwaltungsfach- wirt/in.

Einschlägige Berufserfahrungen sowie der Nachweis über das Be- stehen der Prüfung für Standesbeamte ist von Vorteil.

Weiterhin erwarten wir eine hohe Leistungsbereitschaft, Flexibi- lität, Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten sowie eine selbststän- dige und fachlich fundierte Arbeitsweise.

Wir bieten:

Eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD), die im öffent- lichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahlreiche Fortbil- dungsmöglichkeiten. Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher Voraussetzung in Entgeltgruppe E8/E9a TVöD.

Die Stelle ist für die Dauer einer Elternzeitvertretung befristet zu besetzen, vorerst längstens bis 31.03.2021.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie an der Stelle interessiert?

Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis zum

3. Mai 2019 an die

Verbandsgemeinde Oberes Glantal Fachbereich 1A - Zentrale Dienste Rathausstraße 8

66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: bewerbung@vgog.de

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hewer vom Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Telefon 06373-504-200, E-Mail: I.Hewer@vgog.de,

gerne zur Verfügung.

Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsun- terlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Origi- nale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen.

Schönenberg-Kübelberg, den 09.04.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal:

gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister

Neues aus dem Werkausschuss Oberes Glantal

Bekanntmachung gem. § 41 Abs.5 GemO - Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Der Werkausschuss Oberes Glantal hat in seiner Sitzung am 11.04.

2019 folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

Machbarkeitsstudie - gegenseitige Sicherung der Wasserversorgungsnetze WZVO und WW VG Oberes Glantal; Auftragsvergabe Das Büro Obermeyer, Kaiserslau- tern, erhält den Auftrag für die Er- stellung einer „Machbarkeitsstudie - gegenseitige Netzsicherung WZVO und WW VG Oberes Glantal“.

Grundlage bildet die Offerte vom 11.03.2019, die im 1. Schritt mit brutto rd. 3.800 Euro für den Teil der VG Werke Oberes Glantal ab- schließt.

Energieeffizienzanalyse - Potenzialstudie

der Abwasseranlagen im Bereich der VG Oberes Glantal

Der Auftrag „Potenzialstudie Ab- wasseranlagen“ wird auf das wirt- schaftlichste Angebot des Büros:

Hydro- Ingenieure Energie & Wasser GmbH, Kaiserslautern zu 43.107,75 Euro (brutto) erteilt. Die Förderung wird beantragt. Nach Förderzusage kann die Beauftragung erfolgen.

Informationen

Blinden- und

Sehbehindertenbund Pfalz e.V.

Der Blinden- und Sehbehinderten- bund Pfalz e.V. ist eine pfalzweit tätige Selbsthilfeorganisation blin- der und sehbehinderter Menschen.

Der Verein bietet u.a.

- Beratung in Rehabilitations- und Sozialleistungsfragen

- Unterstützung bei der Hilfsmittel- versorgung

- Beratung von Eltern blinder und sehbehinderter Kinder

- Aktivitäten für Jugendliche - Hilfestellung bei der Berufswahl - Vor-Ort-Beratung und Hausbesu-

che

- Behindertenspezifische Beratung öffentlicher und privater Institutio- nen.

Sie erreichen den Verein unter 0631-92294 oder im Internet unter www.bsb-pfalz.de

Solaranlagen für

Warmwasser und Heizung

(VZ-RLP / 23.04.2019) Eine thermi- sche Solaranlage kann oft die Ener- giekosten reduzieren; sie ist aber nicht für jeden Haushalt gleich effizi- ent. Haushalte mit vier oder mehr Personen profitieren eher von solar- thermischen Anlagen als Single- oder Paar-Haushalte. Ebenfalls sinn- voll ist der Einsatz von Sonnenener- gie, wenn bereits ein großer Wärme- speicher vorhanden ist, etwa bei ei- ner zentralen Holzheizung. Bei ungünstigem Einbau oder Fehlern bei der Installation kann die Anlage aber auch im Extremfall zu einem Mehrverbrauch an Energie führen.

Eine solarthermische Anlage zusätz- lich zur Heizungsunterstützung ein- zusetzen, bietet sich vor allem an, wenn ohnehin ein neuer Heizkessel oder Warmwasserspeicher instal- liert werden soll. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass hier niedrige Heizungsvorlauftemperatu- ren von Vorteil sind, denn dann kann die Anlage auch im Winter, wenn am meisten geheizt wird, einen höheren Nutzungsgrad erzielen. Flächenhei- zungen in gut gedämmten Gebäu- den arbeiten mit Temperaturen von

rund 30 Grad - also deutlich unter der Warmwassertemperatur.

Für die Installation von Solarther- mieanlagen in Bestandsgebäuden gibt es Fördermittel vom Staat. Un- abhängig davon sollte zunächst ge- prüft werden, ob die Solaranlage zum Haus passt. Dabei hilft der Ener- gieberater der Verbraucherzentrale.

Die Beratung ist persönlich und fin- det nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbrau- cherzentrale statt.

Die Beratungsgespräche sind kos - tenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

• Schönenberg-Kübelberg: Sams- tag, den 15.06.19 von 10 - 12.00 Uhr in der Verbandsgemeindever- waltung, Rathausstraße 8, telefo- nische Voranmeldung unter 0 63 73/504-105, -106.

• Waldmohr: Samstag, den 01.06.

19 von 8.30 - 13.45 Uhr im Bürger- haus, Saarpfalzstraße 12, Sei- teneingang benutzen (Feuerweh- reinfahrt). Voranmeldung unter 0 63 73/504-106, -105.

A LT E N K I R C H E N

Neuer Leseclub

„Die Superhelden“

in Altenkirchen eröffnet

Altenkirchen. Gemeinsam lesen, spielen, Geschichten als Theater- stück aufführen oder dazu etwas basteln - all das machen Kinder re- gelmäßig in Leseclubs. Und das können sie nun auch in Altenkir- chen in den Räumlichkeiten der Grundschule, wo am 12.04.2019 feierlich der Leseclub DIE SUPER- HELDEN mit der Ganztagsschule so- wie der Kirchengemeinde Altenkir- chen als gemeinsame Bündnispart- ner und der Stiftung Lesen eröffnet wurde.

An der Eröffnungsfeier führten die Leseclubkinder durch ein buntes Programm. So wurde den Gästen ein japanisches Erzähltheater vor- gestellt sowie ein lustiger Rotkäpp- chen-Sketch vorgeführt, was die Zu- schauer begeisterte. „Aschenbrö- del“ in lustiger Form beendete das Programm, was Groß und Klein ebenfalls viel Freude bereitete.

An diesem Tag gab es bei einem Märchenquiz sowie beim „Eier- Schätzen“ etwas gewinnen. Hier die Gewinner:

(Foto: Samuel Meier, Belinda Theis, Yvonne Scherer sowie die Leite- rin des Leseclubs Bianca Meir-Morgenstern)

Das -

an alle - für alle

(8)

Die Leseclubs sind eine bundeswei- te Initiative der Stiftung Lesen und stehen unter dem Motto „Mit Freu(n)den lesen“. Rund 35 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren gehören zu den Clubmitgliedern. Mehrmals in der Woche treffen sie sich dort mit Bianca Meir-Morgenstern, Ute Doll, Nicole Quint, Daniela Berndt, Yvonne Scherer, Diana Lenhardt und Michelle Müller die die Angebo- te ehrenamtlich leiten.

In den Leseclubs erhalten die Kin- der Zugänge zum Lesen und können in ihrer Freizeit und ganz ohne No- tendruck ihre Lesemotivation stei- gern. Das Konzept macht sich dabei den sogenannten „Peer-Group-Ef- fekt“ zunutze, da es den Kindern Raum bietet, sich gegenseitig zu unterstützen und zum regelmäßi- gen Lesen zu motivieren. Finanziert werden die Leseclubs aus Mitteln des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bil- dung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

„In den Leseclubs werden die Kin- der professionell betreut und ihre Lesekompetenz individuell und spielerisch gefördert“, so Bianca Meir-Morgenstern, die Leiterin des Leseclubs. „Die Investition in einen neuen Leseclub ist daher auch gleichzeitig eine Investition in die Bildungsfähigkeit der Kinder.“ Wolf Borchers, zuständiger Projektleiter bei der Stiftung Lesen, ergänzt: „Je mehr Freude Kinder am Lesen ent-

wickeln, desto besser können sie in der Regel später lesen. Lesefreude sollte daher so früh wie möglich ge- weckt werden. Wir hoffen, dass wir mit den unterschiedlichsten Part- nern in ganz Deutschland noch viele weitere Leseclubs einrichten kön- nen.“

Denn Lesefreude und Lesekom- petenz sind wichtige Vorausset- zungen für die persönliche Ent- wicklung und ein erfolgreiches Leben.

Das Leseclub-Team in Altenkirchen

sucht weitere Betreuer/-innen!

Sie haben Spaß am Umgang mit Kindern, einen Nachmittag in der Woche Zeit und Lust auf eine sinn- volle Beschäftigung? Möchten Sie die Zukunft in Ihrem Sozialraum ak- tiv mitgestalten und kreative Ideen für Kinder umsetzen? Dann enga- gieren Sie sich! Werden Sie Lese - clubbetreuer/-in und gestalten Sie kreative Angebote mit Kindern im Alter von 6-12 Jahren! Wir suchen motivierte Unterstützer für den Les- eclub DIE SUPERHELDEN in Altenkir- chen, die freizeitorientierte Aktio- nen mit verschiedenen Medien für Kinder ab 6 Jahren mitgestalten möchten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte freitags an die Leseclub-Betreuerin- nen oder per Mail an: Leseclubhel- den@web.de

B Ö R S B O R N

L A N D F R A U E N V E R E I N

Einladung

Börsborn. Die Mitgliederversamm- lung des Landfrauenvereins Börs- born findet am Dienstag, den 14.

Mai 2019 um 19:00 Uhr im DGH statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht

4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung des Vorstandes 6. Verschiedenes

Anschließend ein gemütliches Bei- sammensein im Rahmen unserer Mutter- und Vatertags Feier mit klei- nem Imbiss.

Es freut sich auf Euer kommen.

Der Vorstand

C H O R S O M E S I N G

Mitsingding mit SomeSing

Breitenbach. Diesmal stehen Titel wie „Breakaway“, „Zombie“ von den Cranberries und „The Sound of Silence“ in der Version von Distur- bed auf dem Programm. Die zweite Ausgabe des Mitsingworkshops von SomeSing bietet einen stili- stisch breit gefächerten Ausschnitt aus Rock und Pop. Der zeitliche Rahmen reicht mit „Price Tag“ von Jessie J, „Lieblingsmensch“ von Na- mika und „Human“ von Rag‘n’Bone Man bis in die Charts der letzten Jahre. Eingeladen sind alle begei- sterten Popsänger*innen von 16 bis 66. Der Workshop richtet sich mit unterschiedlichen Niveaus einer-

seits an Menschen, die gerne sin- gen und sich einfach mal in einem mehrstimmigen Ensemble auspro- bieren wollen, und andererseits an solche, die Chorerfahrung und Lust auf poppige Arrangements mitbrin- gen. Im Vordergrund soll an diesem Tag der Spaß an der Musik stehen.

Wir vom Chor SomeSing freuen uns auf viele Gäste aus nah und fern!

Der Workshop findet am Sonntag, dem 5. Mai, von 10:00 bis 15:00 Uhr in Breitenbach, Albert-Schweit- zer-Haus, Waldmohrer Str. 11 statt.

Anmeldung und weitere Infos: Kle- mensbott@t-online.de oder 06386- 993232.

S C H Ü T Z E N V E R E I N D I A N A

Einladung

zum Ortsvereins- schießen 2019

Der Schützenverein „Diana“ e. V. würde sich auch in diesem Jahr auf rege Betei- ligung freuen und wünscht schon jetzt allen Teilnehmern viel Spaß und Gut Schuss.

VEREINSPOKAL-SCHIESSEN ORTSVEREINE

Training:

Dienstag, 30.04.2019 bis Freitag, 24.05.2019, Di. und Fr. ab 19.00 Uhr Endkämpfe:

Sonntag, 26.05.2019, 10.00-12.00 Uhr Dienstag, 28.05.2019, 19.00-21.00 Uhr Freitag, 31.05.2019 , 19.00-21.00 Uhr Samstag, 01.06.2019, 14.00-18.00 Uhr Siegerehrung:

Sonntag, 02.06.2019, ca. 17.30 Uhr Sören Ellmer

(1. Vorsitzender)

D R K

Übungsabend

Breitenbach. Am Dienstag, 7. Mai 2019, um 19.00 Uhr, findet im DRK- Haus Breitenbach ein Übungs- abend des DRK statt.

B R E I T E N B A C H

O B S T - U N D G A R T E N B A U V E R E I N

Informationen

13. Mai

Nächster Stammtisch beim Saini um 19.30 Uhr

16. Mai

Jahresausflug nach Konz/Mosel Abfahrt: 09.00 Uhr

Treffpunkt: Kreissparkasse Brücken Brücken. Die Arbeitsgemeinschaft

Jugendzahnpflege Kusel informiert die Eltern zum Thema Förderung der Zahngesundheit von Babys und Kleinkindern: „Gesunde Zähne von Anfang an“. Die Veranstaltung fin-

det in Brücken am Mittwoch, den 08. Mai statt. Beginn ist um 10 Uhr im Alois-Hemmer-Haus, Paulen- grunder Str. 7a.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

S T A R T P A T E N K R E I S K U S E L E . V .

Krabbelgruppe mit Elterncafè

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmälern

Brücken. Auf den Friedhöfen inner- halb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal müssen alljährlich nach der Frostperiode wieder Standsicher- heitsüberprüfungen der Grabmale stattfinden.

Vom 02.05.2019 bis 10.05. 2019 werden die Grabsteine auf dem Friedhof in Brücken (Pfalz) über- prüft.

Ortsgemeinde Brücken (Pfalz)

Vorschau:

EINLADUNG zum 30 jährigen Jubiläum des Gewerbevereins Brücken im OT am 25.08.19

Brücken. Hiermit laden wir alle aktuel- len und ehemaligen Mitglieder des Ge- werbevereins und Ihre Familien zu ei- nem Sonn(en)tag, in geselliger Runde mit Schmaus, Spaß, Prositund Unter- haltung, ein.

Wann: Sonntag den 25.08.19 ab 11:00 Uhr (Schulferien zu Ende)

Wo: Paulas Biergarten in Paulengrund Wer: Alle Mitglieder des Gewerbever- eins Brücken im Ohmbachtal mit Euren Familien/Partnern und alle Grün- dungsmitglieder und Vorstände des Vereins von vor 30 Jahren!

Warum: Familienfest mit “Brunch-Bar- becue“ im Jubiläumsjahr..!

Motto: Heute bleibt die Küche kalt wir wandern, radeln oder fahren… nach Paulengrund !?!

(Kaffee und Kuchen/Grillspezialitä- ten/Salate/Getränke aller Art…) Es können Reden gehalten werden, Hände geschüttelt, Tränen vergossen und gefeiert werden.

(…unsere Vorsitzenden freuen sich schon auf ihre ersten Festtagsreden!?!) Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung und hoffen auf zahlreiches Erscheinen Eurerseits.

In “freudiger“ Erwartung Nina Spies

(1.Vorsitzende)

…und das Aktivteam

P.S.: Wir sehen uns schon bald beim Aktionstag in Brücken am Samstag 04.05.19.

B R Ü C K E N

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Grußwort

Sehr geehrte Gäste aus nah und fern, liebe Brückerinnen und Brücker,

gerne lade ich Sie zu unserem 3. Aktionstag, am Samstag, den 04.05.2019, zwischen 10:00 - 15:00 Uhr nach Brücken (Pfalz) ein:

Leben und kaufen in Brücken „damit unser Ort le- bendig bleibt“

Wir sind von hier ! Wir leben hier ! Wir kaufen hier!

Am Donnerstag dem 27.04.2016, nach viermonati- ger Umbauphase, öffnete unser CAP- Markt. Wir Brücker Bürger, Vereine, Gewerbetreibende und die Bürger aus den umliegenden Ortsgemeinden begleiteten diese Eröffnung mit unserem gemein- samen Aktionstag am Samstag, dem 29.04.2017.

Gerne erinnern wir uns an dieses tolle Erlebnis und feiern nun den 2. Geburtstag unseres neu gestalte- ten ZOAR-Marktes und der Metzgerei Braun bei uns im Herzen von Brücken.

Wir folgen unserem Slogan „Wir sind von hier! Wir leben hier ! Wir kaufen hier!“

Der CAP Markt und die Metzgerei Braun sind in un- serer Dorfmitte nicht mehr wegzudenken und wir bedanken uns recht herzlich bei dem Vorstand von ZOAR, Herrn Peter Kaiser und bei der Inhaberin der Metzgerei Braun, Frau Katharina Braun.

Selbstverständlich sind wir auch stolz auf die viel- fältigen Angebote unseren 21 Gewerbetreibenden in Brücken und bedanken uns ebenfalls recht herz- lich, für die hervorragende Lebensqualität die sie uns tagtäglich in unserer Dorfmitte bieten.

„Die Zukunft liegt in Brücken“ mit dieser Anprei- sung werben wir für Jung und Alt und möchten ger- ne ein neues Dorfquartier in unserer Dorfmitte gründen. Wir brauchen ein soziales, partnerschaft- liches dörfliches Leben. Das Lebensgefühl in unse- rer Dorfgemeinschaft ist uns wichtig und gibt uns Kraft vereint in die Zukunft zu gehen.

Gerne wollen wir Sie in unser Geschäftsleben ein- binden und fordern Sie einfach auf uns zu den be- kannten Öffnungszeiten zu besuchen.

Zwischen 10:00 und 15:00 Uhr haben wir uns et- was Besonderes einfallen lassen.

Hier im Einzelnen:

1. Besuchen Sie unsere Geschäfte in Brücken Informieren Sie sich über die Angebote. Ge- nießen Sie die Gastfreundschaft, plaudern Sie mit weiteren Kunden und fühlen Sie sich einfach wohl.

2. Werbezeitung:

In unserer Werbezeitung finden sie Angebote des Einzelhandels und Informationen über Dienstleistungen die insbesondere auch an die- sem Tag zu erfahren sind. Trauen Sie sich ruhig zu einem Gespräch.

Es ist sicher etwas für Sie dabei. Außerdem be- findet sich eine Teilnehmerkarte für die Tombola in dieser Broschüre und um 15:00 Uhr wird dann die Ziehung der Gewinner gestartet. Es können neben Sachspenden, Geschenkgutscheine auch eine Gewinnkarte über 100 Euro gewonnen wer- den. Die Teilnehmerkarten werfen Sie bitte in die

Lostrommel unserer KSK, die im Museumssaal steht.

3. Die Gewerbetreibende, Bürger und Vereine, die den Aktionstag mitgestalten, finden sie auf un- serem Dorf Plan.

4. Im Museumssaal und im KulturSalon (ehemals Schlecker) findet zwischen 10:00 und 15:00 Uhr ein schönes, abwechslungsreiches Unterhal- tungsprogramm statt:

Das Fest wird um 10:00 Uhr durch unseren Mu- sikverein Brücken und dem Ortsbürgermeister Pius Klein im Museumssaal eröffnet

5. Die Kuchen wurden von den mitwirkenden Ge- werbetreibenden gestiftet und der Erlös geht je zur Hälfte an unsere kath. Kindertagesstätte und an unsere Grundschule in Brücken (Pfalz).

Es wirken mit:

• Musikverein Brücken, MVB

• Arbeiter Gesang Verein, AGV - Wings of Joy

• Gesangverein Brücken - Gries

• Hemmer- Haus- Singers

• Musik mit Markus und Simon Bauer, Pius Klein Saxofon, Cajon und Trompete

• Zumba Vorführung

• kath. Kindergarten Brücken

• Grundschule Brücken

• Turnverein, Tanzgruppe

Außerdem gibt es im Museumssaal

Weißbier, Brezeln, und Weißwürste von Paulas Biergarten 10:00 - 15:00 Uhr

Kaffee und Kuchen, von der ev. + kath. Frauengrup-

pe, 10:00 - 15:00 Uhr Tombola, Ziehung der Gewinner 15:00 Uhr

Menschenkicker-Turnier

Angesprochen zum Mitmachen sind alle Vereine und Jugendliche. Anmeldung bei Frau Scheuer, Sportverein Brücken, Tel.: 0170-5262341.

Zusätzlich präsentieren sich im „Kultur Salon“

(ehemals Schlecker)

· Frau Birgit Korst, Barmenia

· Momber Events, Lightshow der Fa. Momber Events und es gibt kostenfrei Sushigetränke

· Herr Manuel Bücker, DPS Druck, Werbung & Event Ich möchte mich bereits jetzt bei allen Mitwirken- den recht herzlich bedanken.

Insbesondere auch bei Manuel Bücker, der zum Selbstkostenpreis diese Broschüre gestaltet hat!

Ich wünsche Allen viel Spaß, viele gute Gespräche und natürlich viel Erfolg bei der Tombola.

Für unsere Dorfgemeinschaft Brücken (Pfalz) Pius Klein, Ortsbürgermeister

D I T T W E I L E R

Vorträge zu 50 Jahren Mondlandung

Dittweiler. Viele Menschen fragen, warum man soviel Geld ausgibt, um in den Weltraum zu fliegen. Auf der Erde braucht man es viel dringen- der. Was sollen wir auf dem Mond?

Eine Antwort gibt der Mensch selbst: Vor Hunderten von Jahren, als die Menschen noch glaubten, die Erde sei eine Scheibe, setzten sie sich trotzdem in ihre Segelschif- fe und fuhren auf das Meer hinaus, obwohl sie fürchteten, am Rand der Scheibe herunter zu fallen, wohin auch immer. Warum machten sie das? Es war die Neugier, der Wis- sensdurst, der Forscherdrang, der im Menschen steckt. Unbekannte Welten entdecken, Neues erfor- schen.

Diesem größten Abenteuer des 20.

Jahrhunderts wird im Bürgerhaus in

Dittweiler gedacht. Da das Thema

„50 Jahre Mondlandung“ sehr um- fangreich ist, gibt es gleich zwei Vorträge. Beim 1. Teil am Dienstag 7.5. ab 19 Uhr spricht Dr. Rolf Dieter Schad über die Raketen und Rake- ten-Technik von den Anfängen bis zur Mondrakete, beim 2. Teil 14.5.

Martin Bertges über die Mondlan- dung. Unterstützt werden die Vor- träge natürlich wieder durch zahl- reiche Bilder. Der Eintritt ist kosten- los.

Prädestiniert für dieses Thema ist das Bürgerhaus in Dittweiler durch die Präsentation der Ortsfahne, die der amerikanische Astronaut Jerry Ross bei einer Space-Shuttle-Missi- on mit in den Weltraum genommen hat. Darauf haben sich alle Besat- zungsmitglieder mit ihren Auto- grammen verewigt.

Bekanntmachung

Am Montag, den 06.05.2019, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bür- gerhauses, Schmittweilerstraße 12, 66903 Dittweiler, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dittweiler statt.

Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

öffentlich

1. Haushaltsplanung der Ortsgemeinde Dittweiler für die Haushalts- jahre 2019/2020

2. Ausbau Wirtschaftsweg Verlängerung Breitenbacher Straße Information

Dittweiler, den 25. April 2019 gez. Winfried Karl Cloß -Ortsbürgermeister -

Das Revier der SCHNÄPPCHENJÄGER:

Das .

(10)

D U N Z W E I L E R

Bekanntmachung

Schließung

des alten Friedhofes Der Ortsgemeinderat Dunzwei- ler hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 beschlossen, den alten Friedhof (Fl.Nr.2325/1) ganz zu schließen. Mit soforti- ger Wirkung wird eine weitere Bestattung und Beisetzung aus- geschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 3 Abs. 4 der Friedhofs- satzung vom 02.05.2008 öf- fentlich bekannt gemacht.

Dunzweiler, den 18. April 2019 gez. Korst

Ortsbürgermeister

(Anhörungsverfahren;

Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Plan- feststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen) Glan-Münchweiler, den 18. April 2019

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn 62 (A 62) zwischen dem Auto bahndreieck Nonnweiler und dem Autobahnkreuz Land- stuhl durch die Ertüchtigung der Rastanlage Potzberg mit Neubau von Kiosk und Toilet- tenanlage (KWC) beidseitig auf dem Gebiet der Ortsge- meinden Quirnbach und Reh- weiler

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststel lungsbehörde) vom 02.04.2019 -Az.: 02. 1-1859 -PF/38-, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (ein - schließ lich Rechtsbehelfsbe- lehrung) in der Zeit vom 06.05.

2019 bis 19.05.2019 einschl.

bei der Verbandsgemeindever- waltung Oberes Glantal am Standort Waldmohr, Rathaus- str. 14, 66914 Waldmohr, im Erdgeschoß in Zimmer Nr. W1- 2.04, während der Dienststun- den zu jedermanns Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntma- chung sowie der Planfeststel- lungsbeschluss mit Planunter- lagen sind ab dem 06.05.2019 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rhein land-Pfalz in der Rubrik „Themen/ Baurecht/

Straßenrechtliche Planfeststel- lung" zugänglich ge macht.

Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgeleg- ten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über de- ren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Be- troffe nen gegenüber als zuge- stellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwal- tungsverfahrensgesetz).

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz In Vertretung Dr. Markus Rieder

(Leiter der

Planfeststellungsbehörde)

Bekanntmachung

Die Grundstückseigentümer im Bereich der Ortsgemeinde Glan- Münchweiler wurden schriftlich über die beabsichtigten Ände- rungen bei den Entgelten für die Bereiche Wasser und Abwasser informiert.

Gleichzeitig wurden die Ei- gentümer gebeten, die im Infor- mationsschreiben aufgeführten Grundstücks- und Maßstabsda- ten zu überprüfen und uns zwi- schenzeitlich eingetretene Än- derungen

mitzuteilen.

Dies kann schriftlich, per E- Mail, persönlich im Rathaus in Schönenberg-Kübelberg oder am

• Donnerstag, dem 09. Mai 2019 von 09.oo bis 17.oo Uhr im Rathaus in Glan-Mün- chweiler

erfolgen.

Vorab danken wir den betroffe- nen Grundstückseigentümern für die Mitarbeit und freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Verbandsgemeindeverwal- tung

gez. Lothschütz, Bürgermeister

G L A N - M Ü N C H W E I L E R

P F Ä L Z E R W A L D - V E R E I N

Ausflug

Gries. Die Aussicht vom Remigius- berg genießen, dazu lädt der PWV Gries am Sonntag, dem 5. Mai ein.

Rund um den Remigiusberg werden 10 km gewandert und von Dieter Jung geführt. Vom Bürgerhaus Gries geht es um 10.00 Uhr mit Au- tos nach Thallichtenberg.

Nichtmitglieder sind dazu auch herzlich willkommen.

L A N D F R A U E N V E R E I N

Spaziergang

Gries. Zu einem Spaziergang um den Ohmbachstausee treffen sich die Landfrauen am Montag, dem 06. Mai 2019 um 18.00 Uhr am Kal- lenbacheck. Anschließend kehren wir in der Seestube ein.

Wer nicht mitgehen kann, kommt bis 19.00 Uhr in die Seestube.

Öffnungszeiten der Gemeinde- Bücherei Gries

im Dachgeschoß des Bürger- und Vereinshau-

ses „Alte Schule“

jeweils am ersten Mitt- woch im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr

G R I E S

H E N S C H TA L

L A N D F R A U E N V E R E I N

Tagesausflug

Noch Plätze frei!

Es sind noch Plätze frei bei den Landfrauen Henschtal / Quirnbach beim Tagesausflug am Sonntag den 05.05.19 nach Andernach zum Gey- sir.

Infos bitte bei Dagmar Decklar erfra- gen

Tel. Handy : 01736469522

H E R S C H W E I L E R - P E T T E R S H E I M

Öffentliche

Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Herschweiler-Pettersheim hat in seiner Sit- zung vom 17.04.2019 folgende Beschlüsse über die Jahresrech- nung für das Jahr 2016 gefasst:

1. Der Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Herschweiler-Pet- tersheim wird mit folgenden Werten festgestellt:

Ergebnisrechnung:

Erträge 2.106.895,29 Euro Aufwendungen -2.027.476,82 Euro Jahresüberschuss 79.418,47 Euro Finanzrechnung:

Einzahlungen 2.157.735.33 Euro Auszahlungen -1.984.982,22 Euro Veränderung Finanzmittelbestand 172.753,11 Euro Bilanz:

Aktiva 7.195.398,05 Euro Passiva 7.195.398,05 Euro Kapitalrücklage unter Berücksichtigung

aller Ergebnisse: 1.423.684,16 Euro

2. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemein- de Herschweiler-Pettersheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und den sonsti- gen Anlagen liegt in der Zeit vom 03.05.2019 bis 13.05.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schö- nenberg-Kübelberg, Zimmer S1-5.07, zur Einsichtnahme aus.

Schönenberg-Kübelberg, den 24.04.2019 gez. Lothschütz, Bürgermeister

L A N D F R A U E N V E R E I N

Stammtisch

Herschweiler-Pettersheim. Am Mittwoch, dem 08. Mai, um 19.30 Uhr, findet unser Stammtisch im Gasthaus „Zum Hirschen“ statt.

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Referenzen

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