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Gardasee Wandern auf traumhaft schönen Routen

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Academic year: 2022

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Gardasee

Wandern auf traumhaft schönen Routen

02.05. – 07.05.2022 (Mo-Sa) 5,- €

Abonnentenrabatt

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2 Die Berge am Gardasee sind ein Wandertraum. Die Kontraste machen das Wandern am Gardasee zu einem unvergleichli- chen Erlebnis. Eben noch zwischen Weinbergen, Zypressen und Olivenhainen unterwegs, findet man sich kurz darauf auf liebli- chen Almwiesen inmitten schroffer Felsformationen. Gerade ist man aus dem Staunen über die vielfältige mediterrane Ve- getation heraus, schon kann man sich an der unglaublichen Blütenpracht der alpinen Pflanzen erfreuen. Vor allem im nördlichen Seebereich gibt es nahezu unendlich viele Wan- derwege in allen Schwierigkeitsgraden, Längen und Variatio- nen.

1. Tag, Montag, 02.05.2022 Ingolstadt – Gardasee

Abfahrt am Morgen in Ingolstadt. Ankunft am Gardasee am späten Nachmittag. Fahrt zu Ihrem Hotel in Riva del Garda und Zimmerbezug. Willkommensdrink und gemeinsames Abendessen im Hotel.

2. Tag, Dienstag, 03.05.2022 Die schönsten Seiten von Limone

Frühstück im Hotel. Von Riva del Garda fahren Sie mit dem Schiff in das turbulente Städtchen Limone. Zunächst spazieren Sie auf der Seepromenade und dann am Bach San Giovanni entlang zu einer Ölmühle. Am Geburtshaus und an der Ge- dächtniskirche des Missionars Daniele Comboni geht es vorbei bis zum Bauernhof La Milanesa. In der Altstadt von Limone besichtigen Sie später noch einen Zitronengarten, bevor es wieder mit dem Schiff nach Riva del Gar- da in Ihr Hotel zurückgeht. Gemeinsames Abendessen im Hotel.

Effektive Gehzeit: ca. 2,5 Stunden Höhenunterschied: 350 m Schwierigkeitsgrad: einfach 3. Tag, Mittwoch, 04.05.2022

Auf den Monte Baldo – der Garten Europas

Frühstück im Hotel. Der Bus bringt Sie morgens nach Malcesine.

Mit der modernen Panoramaseilbahn gelangen Sie zur Gipfel- station des Monte Baldo auf 1.760 m. Von hier aus führt Sie die Panoramastraße zum Aussichtspunkt. Nachdem Sie sich in einer der gemütlichen Berghütten erholt haben, wandern Sie bis zur Seilbahnstation zurück, um Malcesine wieder zu erreichen.

Genießen Sie noch einen Cappuccino an der Seepromenade, bevor Sie mit dem Bus nach Riva del Garda in Ihr Hotel zurück- fahren und gemeinsam Abendessen.

Effektive Gehzeit: ca. 3 Stunden Höhenunterschied: 400 m

Schwierigkeitsgrad: einfach bis mittelschwer

4. Tag, Donnerstag, 05.05.2022

Die alte Ponale-Straße und das Ledro Tal

Panoramawanderung auf der alten Ponale Straße, die sich kur- venreich durch etliche kleine Tunnels die Schlucht zum Ledrotal hoch schlängelt und viele Spektakuläre Ausblicke bietet.

Mit dem Bus erreichen Sie die Altstadt von Riva del Garda. Wir erkunden zu Fuß die alte Panoramastraße bis Pregasina, der

„Terrasse“ über dem Gardasee. Diese einzigartige Straße schlängelt sich kurvenreich durch etliche kleine Tunnels die Schlucht zum Ledrotal hoch. Beim Café Ponale Alto erholen Sie sich mit einem Cappuccino vor wunderschönem Panorama auf den Monte Baldo. An Pregasina vorbei, fährt Sie der Bus zum Ledro See. Sie können je nach Lust und Laune das Pfahlbauten- museum (Eintritt extra) besuchen oder einen Spaziergang am See genießen. Abendessen im Hotel.

Effektive Gehzeit: ca. 3,5 Stunden Höhenunterschied: 450 m Schwierigkeitsgrad: mittelschwer 5. Tag, Freitag, 06.05.2022

Tenno See und mittelalterliche Dörfer

Nach dem Frühstück geht es zum Passo Ballino. Von hier aus wandern Sie auf Pfaden, die früher zum Warentransport mit Maultieren genutzt wurden. Ihre erste Etappe ist der klare Berg- see Tenno. Vom See führt Sie der „antike“ Weg nach Canale.

Canale wurde zu einem der 100 schönsten Orte Italiens ernannt.

In der Nähe des Tennosees genießen Sie ein Picknick mit typi- schen Produkten aus der Region, bevor es zur Burg von Tenno weitergeht. Von hier aus können Sie wahlweise zu Fuß oder mit dem Bus Riva del Garda erreichen.

Gemeinsames Abendessen im Hotel.

Effektive Gehzeit: ca. 4 Stunden Höhenunterschied: 400 m Schwierigkeitsgrad: mittelschwer 6. Tag, Samstag, 07.05.2022 Gardasee – Heimreise

Frühstück im Hotel und Check-out. Mit vielen neuen Eindrücken im Gepäck treten Sie heute Ihre Heimreise an. Heimfahrt nach dem Frühstück. Ankunft in Ingolstadt am Abend.

Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisa-

torischen Gründen vorbehalten!

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Eingeschlossene Leistungen

• Busfahrt ab/bis Ingolstadt

• 5 x Ü/HP im Hotel Ambassador Suite SRL in Riva del Garda inkl. Willkommensdrink

• Umfangreiches Ausflugsprogramm:

✓ Ganztagesausflug nach Limone

✓ Schifffahrt Riva del Garda – Limone – Riva del Garda

✓ Besichtigung eines Zitronengartens und einer Ölmühle

✓ Seilbahnfahrt Malcesine – Monte Baldo – Malcesine

✓ 1 x Cappuccino an der Seepromenade in Malcesine

✓ 1 x rustikales Picknick im Raum Tennosee

• Geführte Wanderungen:

✓ Monte Baldo und Malcesine

✓ Alte Ponalestraße und Ledro See

✓ Ballino und Tennosee

• örtliche, Deutsch sprechender Wanderguide bei allen Touren

• 1 Paar ACTIVO-Wanderstöcke pro Teilnehmer

Erfahrene M-tours Live Reiseleitung

Preise pro Person

Doppelzimmer 759,- €

Einzelzimmer 868,- €

Frühbucherrabatt bis 01.03.2022 -10,- €

Abonnentenrabatt - 5,- €

Nicht im Reisepreis enthalten

• Bettensteuer/Kurtaxe (siehe Hinweis Bettensteuer)

• Trinkgelder und sonstige persönliche Ausgaben

• Persönliche Reiseversicherungen Zustiege

Voraussichtliche Zustiegszeiten – Änderungen vorbehalten!

08.15 Ingolstadt:DONAUKURIER-Mitarbeiterparkplatz Zufahrt Südliche Ringstraße. Autos können während der Reise kostenlos geparkt werden

09.00 Schweitenkirchen: Euro Rastpark Schweitenkirchen, Shell Tankstelle, Robert-Koch-Str. 1

Unterbringung

Hotel Ambassador Suite SRL ***/Riva del Garda

Mitten im Grünen, in ruhiger Lage, nur 450 m vom See und vom Ortszentrum entfernt, bietet das einladende 3-Sterne Hotel seinen Gästen eine elegante und erholsame Atmosphäre.

Alle 77 farbfrohen und geräumigen Zimmer sind mit Fön, Tele- fon, Sat-TV, Safe, Minibar und Klimaanlage ausgestattet.

Das Angebot des Hauses umfasst eine einladende Bar, einen Frühstücksraum mit reichhaltigen Buffet, Schwimmbad mit Liegen und Bar Service, Hydromassage im Garten, einen kleinen Fußballplatz, einen Volleyballplatz, Tischtennis, Fahrräder-Depot und eine großen Gartenanlage.

Weitere Informationen unter: www.ambassadorsuite.it

Unterbringung im genannten Hotel oder gleichwertig – Ände- rungen vorbehalten!

Hinweis Bettensteuer

Immer mehr Städte in Europa führen eine sogenannte Betten- steuer oder eine City Tax ein. Bei dieser Reise, fällt eine Steuer in Höhe von 1,- € pro Person und pro Nacht an (Änderungen möglich und vorbehalten). Wir bitten Sie, diese vor Ort in bar direkt im Hotel zu bezahlen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Reisedokumente / Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, der während des Aufenthalts in Italien gültig sein muss. Ein Visum ist für deutsche Staatsbürger nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass für andere Staatsangehörige andere Einreise- und Visabedingungen gelten können. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor Ihrer Reise rechtzeitig mit dem Reisever- anstalter in Verbindung.

Impfbestimmungen

Offiziell sind z. Zt. keine Impfungen vorgeschrieben, einige sind jedoch empfehlenswert. Wir verweisen auf die Impfempfehlun- gen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de). Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig über die aktuellen Impf- bzw.

Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes z.B. bei Ihrem Arzt, beim Centrum für Reisemedizin (www.crm.de) oder dem Tro- peninstitut.

Reise- & Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit Corona

Alle Reise- und Einreisebestimmungen, die zum Zeitpunkt Ihrer

Reise im Zusammenhang mit Corona gelten, teilen wir Ihnen mit

Ihren ausführlichen Reiseunterlagen mit. Weiterhin können Sie

diese stets auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung sowie

des Auswärtigen Amtes nachlesen.

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Beratung und Buchung

DONAUKURIER Leserreisen

vertreten durch M-tours Live Reisen GmbH Stauffenbergstr. 2a

85051 Ingolstadt

Tel: 0841 – 13 34 13 90 Fax: 0841 – 13 34 13 9-9

Mail: leserreisen@donaukurier.de www.donaukurier.de/freizeit/leserreisen/

Öffnungszeiten:

Mo – Do: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr Fr: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr Eingeschränkte Mobilität

Die gebuchte(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere Informationen über die Geeignetheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihre Buchungsstelle.

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise be- trägt 25 Personen. Wir werden Sie spätestens 3 Wochen vor Reisetermin informieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Gruppengröße

Die Gruppengröße kann bei dieser Reise bis zu ca. 48 Teilneh- mer betragen.

Klima

Die durchschnittliche Tagestemperatur am Gardasee beträgt im Mai ca. 22 Grad.

Reise

Zur Absicherung der Durchführbarkeit der Gruppe führen wir diese Reise gemeinsam mit einem Verlag aus Ingolstadt durch.

Unterwegs Zustieg der Leser des Donaukurier in Schweitenkir- chen.

Hinweis für die Wanderungen

Bei unseren Aktiv-Reisen stehen Erholung und Genuss im Vor- dergrund. Trotzdem ist für diese Reise eine gewisse sportliche Kondition erforderlich. Bitte achten Sie bei allen Wanderungen auf geeignete Kleidung und Ausrüstung (wasserdichte Kleidung, Rucksack, Mitnahme von Flüssigkeit und evtl. kleiner Jause) und insbesondere auch auf geeignetes Schuhwerk (Wanderschuhe)!

Bitte mitnehmen

Wanderausrüstung, Regenkleidung, Sonnencreme und Sonnen- hut, Wanderstöcke, knöchelhohe Wanderstiefel, Trinkwasserfla- sche, Traubenzucker, Müsliriegel, Badesachen

Sitzplatzvergabe im Bus

Sie können sich bei Buchung einen Sitzplatz Ihrer Wahl reservieren lassen. Ansonsten besteht freie Sitzplatzwahl, bzw.

vergeben wir die Sitzplätze bei einem ausgebuchten Bus von vorne nach hinten nach Buchungseingang.

Teilnahmevoraussetzung

Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen bezüglich des Coronavirus ist für diese Reise ein 2G-Nachweis erforderlich.

Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts entweder ein EU-Impfzertifikat, oder ein gültiger Nachweis über eine Ge- nesung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt, vorliegen muss.

Reisebuchung

Sie können schriftlich oder auf elektronischem Weg buchen.

Anschließend erhalten Sie die Reisebestätigung und Rechnung.

Bezahlung der Reise

Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Rechnung oder per Lastschrift möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Bei Online-Buchung ist ausschließlich die Bezahlung per Lastschrift möglich. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises. Der Rest- betrag wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig.

Bildnachweis

M-tours Live, Hotel Ambassador Suite SRL Reiseschutz

Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Für das Ausland empfehlen wir dringend den Abschluss

einer Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit vor Reise- beginn gegen Zahlung von Stornokosten von der Reise zurück- treten. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise die festgelegten Stornierungsgebühren anfallen. Wir emp- fehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversi- cherung abzuschließen! Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. Einfach im Anmeldeformular die betreffende Versicherung auswählen.

Reiseunterlagen

Ergänzende Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen etwa 10 Tage vor Abreise.

Reisebedingungen

Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters.

Reiseveranstalter

M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistr. 32, 93049 Regensburg

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Reiseanmeldung bitte ausfüllen und senden an:

DONAUKURIER Leserreisen Stauffenbergstr. 2a 85051 Ingolstadt

Telefon: 0841 – 133 41 39 0 Fax: 0841-133 41 39-9

E-Mail: leserreisen@donaukurier.de Homepage: www.donaukurier.de/freizeit/leserreise

Reiseanmeldung: Leserreise Gardasee 02.05. – 07.05.2022 (Mo-Sa)

WICHTIG! Aufgrund der Einreise- und Beförderungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, dass Name, Vornamen und Titel, sowie Ge- burtsdaten den Angaben im Maschinenlesbaren Teil des für diese Reise erforderlichen Ausweisdokumentes entsprechen, da es sonst zu erhebli- chen Problemen bis hin zur Nichtbeförderung kommen kann. Die daraus verursachten Mehrkosten müssen wir Ihnen weiter belasten.

1. Reisegast (Reiseanmelder) 2. Reisegast (Mitreisender) Name (laut Ausweis)

Vorname(n) (laut Ausweis) Straße, Hausnr.

PLZ, Wohnort Telefon Handy (Pflicht!) E-Mail (Pflicht!) Geburtsdatum (Pflicht!)

Nationalität (Pflicht!) Notfallkontakt Name Notfallkontakt Telefon

Gewünschte Leistung. Bitte kreuzen Sie für jede Person einzeln an. Danke! Preis pro Person

1. Pers. 2. Pers.

Doppelzimmer 759,-€ [ ] [ ]

Einzelzimmer 868,-€ [ ] [ ]

Frühbucherrabatt bis zum 01.03.2022 -10,-€ [ ] [ ]

Ich bin Abonnent des DONAUKURIERS und erhalte für mich

und meine Begleitperson einen Abonnentenrabatt Ich bin Abonnent und erhalte für mich und meine Begleitperson einen Abonnentenrabatt

Bemerkungen:

Sind Sie Vegetarier, Veganer oder haben irgendwelche speziellen Lebensmittelunverträglichkeiten? Reisen Sie mit anderen Gästen und möchten als „Gruppe“ gesehen werden? Haben Sie einen Wunschsitzplatz? Bitte teilen Sie uns dies hier mit.

Wir werden versuchen Ihre Wünsche weitestgehend zu erfüllen. Diese Wünsche sind unverbindlich und nicht Bestandteil des Reisevertrags.

Freiwillige Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten durch M-tours Live Reisen GmbH zu Zwecken der an mich gerichteten Werbung genutzt werden dürfen. Dies darf bis durch meinen Widerruf erfolgen:

per Post per Fax per E-Mail per Telefon

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigelegten Information zum Datenschutz oder ausführlich auf unserer Homepage https://www.m-tours- live.de/datenschutz/ nach Artikel 13 DSGVO. Gerne senden wir Ihnen diese auf Anfrage auch zu.

Zustiege:

1. Pers. 2. Pers.

Bitte kreuzen Sie Ihren Zustieg pro Person an. Die Zustiegszeiten teilen wir Ihnen rechtzeitig mit den Reiseunterlagen mit.

Streckenführung: Regensburg – Hausen – Siegenburg – Schweitenkirchen - Gardasee

Ingolstadt DONAUKURIER-Mitarbeiterparkplatz, Südliche Ringstraße [ ] [ ]

Schweitenkirchen Euro Rastpark Schweitenkirchen, Shell Tankstelle, Robert-Koch-Str. 1 [ ] [ ]

Reiseschutz

Damit Sie Ihre bevorstehende Reise rundum genießen können, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz denken. Gerne

erhalten Sie von uns nun folgend einen kurzen unverbindlichen Überblick über die wichtigsten Versicherungen der ERGO Reiseversi-

cherung AG.

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Ihre Auswahl der Versicherung und die Zusendung dieses ausgefüllten Anfrage-Formulars an uns stellt noch kein verpflichtendes Angebot zum Versicherungsabschluss dar. Nach Eingang Ihrer Versicherungs-Anfrage erhalten Sie von uns das Angebot zum Abschluss der Versicherung mit den entsprechenden Vertragsunterlagen. Das Angebot zum Abschluss der Versicherung nehmen Sie an, indem Sie die Prämie gemeinsam mit dem fälligen Reisepreis oder der fälligen Anzahlung des Reisepreises bezahlen.

Welchen Tarif kreuze ich an?

Einzelpersonen: Bitte berechnen Sie den Gesamtreisepreis inkl. evtl. Zusatzkosten für Eintrittskarten, Ausflüge usw. und kreuzen Ihren Tarif an.

Paare/Familien: Bitte berechnen Sie zunächst den Gesamtreisepreis für das Paar / Familie inkl. evtl. Zusatzkosten wie Eintrittskarten, Ausflüge usw. und kreuzen dann den Tarif für den kompletten Gesamtreisepreis an, also nicht pro Person, sondern Gesamtpreis für Paar / Familie.

RundumSorglos-Schutz für alle Reisearten und Verkehrsmittel

(Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reisekranken-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung: (Versicherungssumme: 2.000 € für Einzelpersonen oder 4.000 € für Paare)

Tarife für eine Reise bis 45 Tage Ein Tarif für alle: Einzelpersonen, Familien, Paare (Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten max.

zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.“) Mit Selbstbeteiligung

(20% des erstattungsfähigen Schadens

mind. € 25,- pro Person)

Ohne Selbstbeteiligung

Reisepreis in € bis Versicherung bis

Eu- ropa Je- des Al- ter

Reisepreis in

€ bis (Bei Paaren bitte Gesamt- reisepreis verwenden)

Europa bis 64 Jahre Europa ab 65 Jahre

800,- 49,- ( ) 800,- 79,- ( ) 100,- ( )

1.000,- 60,- ( ) 1.000,- 89,- ( ) 112,- ( )

1.200,- 72,- ( ) 1.200,- 104,- ( ) 127,- ( )

1.400,- 84,- ( ) 1.400,- 114,- ( ) 140,- ( )

1.600,- 97,- ( ) 1.600,- 124,- ( ) 153,- ( )

Reiserücktritts-Versicherung für alle Reisearten und Verkehrsmittel Ein Tarif für alle: Einzelpersonen, Familien, Paare

Mit Selbstbeteiligung

(20% des erstattungsfähigen Schadens

mind. € 25,- pro Person)

Ohne Selbstbeteiligung

Reisepreis in € bis (Bei Paaren bitte Gesamt- reisepreis verwenden)

Welt Jedes Alter

Reisepreis in € bis (Bei Paaren bitte Gesamt- reisepreis verwenden)

Welt bis 64 Jahre

Welt ab 65 Jahre

800,- 36,- ( ) 800,- 46,- ( ) 58,- ( )

1.000,- 41,- ( ) 1.000,- 51,- ( ) 66,- ( ) 1.200,- 50,- ( ) 1.200,- 65,- ( ) 84,- ( ) 1.400,- 59,- ( ) 1.400,- 75,- ( ) 99,- ( ) 1.600,- 66,- ( ) 1.600,- 85,- ( ) 109,- ( ) Ergänzungs-Versicherung Covid-19

Die Ergänzungs-Versicherung schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein, wenn der Versicherte oder eine Risiko- person hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. Auch bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht, gilt der Versicherungsschutz. Ebenso bei Verweigerung der Beförderung oder gar Einreise in das Land aufgrund z. B. erhöhter Temperaturmessung. Existiert zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung, ist auch dann der Versicherungs- schutz gewährleistet.

Buchbar ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem Rundum-Sorglos-Paket der ERGO Reiseversi- cherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Einmal-Versicherung).

Die Prämien sind 13,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und 15,- Euro ohne SB und gelten pro Buchung bis max. 9 Personen.

Mit Selbstbeteiligung

(20% des erstattungsfähigen Schadens)

13,- € ( )

pro Buchung max. 9 Pers.

Ohne Selbstbeteiligung 15,- € ( )

pro Buchung max. 9 Pers.

( ) Ich wünsche Beratung zu einem Jahresschutz oder einer anderen Versicherung. Bitte rufen Sie mich zurück!

( ) Reiseschutz wird trotz Hinweis auf evtl. Risiken nicht gewünscht

Die Zahlungen (20% Anzahlung innerhalb 10 Tagen, Restbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn) leiste ich wie folgt:

Bankeinzug von folgendem Konto: per Überweisung

Bankinstitut: Kontoinhaber:

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IBAN: Unterschrift:

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter, die vorstehend genannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Das Formblatt zur Unterrichtung über die wichtigsten Reiserechte bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB, sowie die Reisebedingungen liegen mir vor und mit deren Gültigkeit bin ich – zugleich für alle Teilnehmer – einverstanden. Ebenso habe ich die für mich gültigen Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen. Mit der zur Buchungsabwicklung erforderlichen Datenspeicherung nach Art. 13 DSGVO bei M-tours Live GmbH, Puricellistr. 32, 93049 Regensburg bin ich einverstanden. Eine Weitergabe meiner Daten an Dritte erfolgt nicht. Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mit angemeldetem Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

Ich möchte meine Reisebestätigung/Rechnung gerne wie folgt zugestellt bekommen:

per E-Mail (Angabe der E-Mail notwendig)

unverschlüsselt, nicht vertraulich per Post

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass zur Reiseteilnahme ein 2G-Nachweis über eine vollständige COVID-19 Impfung oder eine Genesung notwendig ist.

Ort / Datum /Unterschrift Reiseanmelder:

Reiseveranstalter: M-tours Live Reisen GmbH, Puricellistr. 32, DE-93049 Regensburg

Bitte senden Sie mir künftig Ihren kostenlosen Newsletter per E-Mail zu.

Diesen kann ich jederzeit z.B. durch eine E-Mail an info@m-tour-live.de wieder abbestellen.

Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?

Anzeige in der Zeitung Empfehlung Reiseleitung Auslage im Bus Homepage M-tours Live

Anzeige im Anzeigenblatt Katalog / Reisebeilage Radio Soziale Netzwerke

Homepage der Zeitung Bekannte / Freunde Newsletter Sonstige: ________________

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Reisebedingungen von M-tours Live Reisen GmbH

ab dem 11.01.2021

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen Ihnen und M-tours Live Reisen GmbH nachstehend „M-tours Live“ bezeichnet zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetz- buch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reise- bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages mit M-tours Live / Verpflichtung für Mitrei- sende

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reise- büro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage des Angebots von M-tours Live und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorlie- gen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflich- tungen von Reisenden, für die er die Bu- chung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklä- rung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von M-tours Live vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von M-tours Live vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit M-tours Live bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückli- che Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die von M-tours Live gegebenen vorver- traglichen Informationen über wesentli- che Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitä-

ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalrei- severtrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde M-tours Live den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch M-tours Live zustan- de. Bei oder unverzüglich nach Vertrags- schluss wird M-tours Live dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverän- dert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeit- raum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperli- cher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge- schäftsverkehr (z.B. Internet, App, Tele- medien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektroni- schen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurück- setzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext vom M-tours Live gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltflä- che) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde M-tours

Live den Abschluss des Pauschalreisevertra- ges verbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektroni- schem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

1.4. M-tours Live weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschal- reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurz- nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Tele- medien und Onlinedienste), kein Widerrufs- recht besteht, sondern lediglich die gesetzli- chen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. M-tours Live und seine Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden- geldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushän- digung des Sicherungsscheines eine Anzah- lung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.

Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reise- beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von M- tours Live aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.

2.2. Rücktrittsentschädigungen, Bearbei- tungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

2.3. Zahlungen können bei M-tours Live per Überweisung, Barzahlung, EC-Karte oder SEPA-Lastschriftmandat getätigt werden.

Dem Kunden werden etwaige Entgelte für nicht eingelöste Banklastschriften weiter berechnet. Diese betragen zzt. 10,- Euro je Rückbelastung.

2.4. Die Reiseunterlagen werden dem Rei- senden nach seiner Wahl bei vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises ausge- händigt oder zugesandt.

2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl M-tours Live zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Kunden besteht, so ist M- tours Live berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rück- trittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaf- ten von Reiseleistungen von dem vereinbar- ten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von M-tours Live nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind M-tours Live vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch- tigen.

3.2. M-tours Live ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem

dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E- Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung

oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pau- schalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von M-tours Live gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist:

entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten

oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn M-tours Live eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von M-tours Live zu reagieren oder nicht.

Wenn der Kunde reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teil- nahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber M-tours Live nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom- men. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte M-tours Live für die Durchführung der geän- derten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwer- tiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entspre- chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderung nach Vertragsschluss 4.1. M-tours Live behält sich vor, die ausge- schriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsel- kurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann M-tours Live den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann M-tours Live vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beför- derungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbar- ten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel- platz kann der M-tours Live von seinen Kunden verlangen.

c) Werden die bei Abschluss des Reisever- trages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren sowie Touristen- steuern gegenüber M-tours Live erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für M-tours Live verteuert hat

4.2. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für M-tours Live nicht vorhersehbar waren.

4.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird M-tours Live den Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über die Berechnung der Anpas- sung informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil- nahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn M-tours Live in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzu- bieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhö- hung geltend machen.

4.4. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 4.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechsel- kurse nach Vertragsschluss und vor Reise- beginn zu niedrigeren Kosten für M-tours Live führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbe-

trag von M-tours Live zu erstatten. Tatsäch- lich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzu- weisen sind, können von dem zu erstatten- den Mehrbetrag abgezogen werden.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- beginn / Rücktrittskosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe- ginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Der Rücktritt ist gegenüber M-tours Live zu erklären. Falls die Reise über einen Reise- vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert M- tours Live den Anspruch auf den Reisepreis.

Stattdessen kann M-tours Live eine ange- messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von M-tours Live zu vertre- ten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnli- che Umstände auftreten, die die Durchfüh- rung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von M-tours Live unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären

5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von M-tours Live ersparten Auf- wendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reise- leistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch M-tours Live zu begründen ist.

M-tours Live hat die nachfolgenden Entschä- digungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklä- rung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschä- digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Flugpauschalreisen

bis 61. Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,

ab dem 60. bis 46. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,

ab dem 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,

ab dem 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises,

ab dem 14. vor Reiseantritt 80 % des Reise- preises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

b) Buspauschalreisen

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reise- preises,

ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,

ab dem 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises,

ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

c) Schiffspauschalreisen

bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reise- preises,

ab dem 89. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,

ab dem 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,

ab dem 14. vor Reiseantritt 85 % des Reise- preises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

d) Zugpauschalreisen

bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reise- preises,

ab dem 44. Bis 30 Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,

ab dem 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

e) Pauschalreisen mit eigener Anreise

(9)

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reise- preises,

ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,

ab dem 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises,

ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

f) Pauschalreisen in Verbindung mit Eintrittskarten

bis 61. Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,

ab dem 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no- show) 90 % des Reisepreises

5.4. Sonstige Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die M-tours Live zu- stehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforder- te Entschädigungspauschale.

5.6. Ist M-tours Live infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver- pflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. M-tours Live behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschä- digung zu fordern, soweit M-tours Live nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.

In diesem Fall ist M-tours Live verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichti- gung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von M-tours Live durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal- reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorste- henden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie M-tours Live bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Ver- tragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforder- lich ist, weil M-tours Live keine, eine unzu- reichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbu- chung vorgenommen, kann M-tours Live ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt:

a) Bis 61 Tage vor Reiseantritt erhebt M-tours Live bei allen Reisearten ein Umbuchungs- entgelt in Höhe von 50,- Euro pro Teilneh- mer/Änderung.

6.2. Entstehen im Umbuchungsfall auch auf Seiten der Leistungsträger Mehrkosten für den Kunden, so weist M-tours Live den Kunden schon jetzt darauf hin, dass diese Mehrkosten, neben dem Umbuchungsentgelt, dem Kunden in Rechnung gestellt werden;

die Umbuchung erfolgt im Falle von Mehrkos- ten erst, nachdem der Kunde M-tours Live ausdrücklich seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

6.3. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisever- trag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün- schen, die nur geringfügige Kosten verursa- chen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistun- gen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung M-tours Live und in der Lage war, nicht in

Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kosten- freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. M-tours Live wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Rücktritt von M-tours Live wegen Nichterreichens der

Mindestteilnehmerzahl

8.1. M-tours Live kann wegen Nichterrei- chens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- richtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegan- gen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteil- nehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht werden kann, hat M-tours Live unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat M-tours Live unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden 9.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat M-tours Live oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalrei- se gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug- schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von M-tours Live mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit M-tours Live infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzei- ge nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungs- ansprüche nach § 651m BGB noch Scha- densersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflich- tet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von M-tours Live vor Ort zur Kennt- nis zu geben. Ist ein Vertreter von M-tours Live vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel M-tours Live unter der mitgeteilten Kontakt- stelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von M-tours Live bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter von M-tours Live ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, An- sprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreise- vertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er M-tours Live zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von M-tours Live verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspä tung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und - verspätung im Zusammenhang mit Flugrei- sen nach den luftverkehrsrechtlichen Best- immungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und M-tours Live können die Erstattungen aufgrund internatio- naler Übereinkünfte ablehnen, wenn die

Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä- digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädi- gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich M-tours Live, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise- vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von M-tours Live für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinaus- gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2. M-tours Live haftet nicht für Leistungs- störungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstal- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- schreibung und der Reisebestätigung aus- drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn- zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalrei- se von M-tours Live sind und getrennt aus- gewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

M-tours Live haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verlet- zung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- nisationspflichten ursächlich war.

11. Geltendmachung von Ansprüchen:

Adressat, Information über Verbraucher- streitbeilegung

11.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr.

2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- über M-tours Live geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reise- vermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war.

Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

11.2. M-tours Live weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druck- legung dieser Reisebedingungen für M-tours Live verpflichtend würde, informiert M-tours Live den Kunden hierüber in geeigneter Form. M-tours Live weist für alle Reiseverträ- ge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführen- den Luftfahrtunternehmens verpflichtet M- tours Live, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- den Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Bu- chung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist M-tours Live verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flug- gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss M-tours Live den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety /air-ban/index_de.htm

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor- schriften

13.1. M-tours Live wird den Kun- den/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeili- che Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenen- falls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich- ten.

13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behörd- lich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht- befolgen dieser Vorschrif- ten erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück- trittskosten, gehen zu Lasten des Kun- den/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn M-tours Live nicht, unzureichend oder falsch infor- miert hat.

13.3. M-tours Live haftet nicht für die recht- zeitige Erteilung und den Zugang notwendi- ger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass M-tours Live eigene Pflichten verletzt hat.

Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistraße 32 93049 Regensburg

Telefon: +49 941 29 70 80 Fax: +49 941 29 70 829 Email: info@m-tours-live.de Internet: http://www.m-tours-live.de/.

(10)

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen M-tours Live Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen M-tours Live Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlun- gen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistun- gen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reisever- anstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kos- ten - auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.

Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündi- gung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord- nungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurücker- stattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

M-tours Live Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.

Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 611 533- 5859, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von M-tours Live Reisen GmbH verweigert werden.

M-tours Live Reisen GmbH

T: +49 (0) 941 29 70 8-0 Bankverbindung: Bankverbindung: Sitz: Regensburg HRB 5870 Puricellistraße 32 F: +49 (0) 941 29 70 8-29 Sparkasse Rgb. Raiba Bad Abbach-Saal eG USt-IdNr.: DE 1 68 24 81 66 93049 Regensburg M: info@m-tours-live.de IBAN: DE74750500000026646703 IBAN: DE43750690140000731188 Geschäftsführer: Dieter Baumgartner,

Deutschland W: www.m-tours-live.de BIC: BYLADEM1RBG BIC: GENODEF1ABS

(11)

Information zum Datenschutz nach Artikel 13 DSGVO 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die folgenden Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbei- tung durch:

M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32

D-93049 Regensburg Telefon: +49 941 29 70 80 Fax: +49 941 29 70 829 E-Mail: info@m-tours-live.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Martin Bickel -Bickel Consult

Georg-Britting-Str. 7, D-93152 Nittendorf

Telefon: +49 9404 96 96 38 / E-Mail: datenschutz@bcco.de 3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie mit M-tours Live Reisen GmbH eine Geschäftsverbin- dung eingehen erheben wir folgende Daten:

• Anrede, Vorname, Nachname,

• ggfs. Name Ihrer Firma,

• Anschrift,

• eine gültige E-Mail-Adresse,

• Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),

• ggfs. Faxnummer,

• Geburtsdatum,

• Ihre Zahlungsdaten im Fall von Zahlungen per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte,

• Informationen über Ihre Gesundheit, sofern für die Reise relevant,

• Reisedaten,

• Anrede, Vorname, Nachname und Geburtsdatum Ihrer Mitrei- senden.

• Passdaten, sofern diese notwendig sind

Die Erhebung dieser Daten erfolgt

• Zur Buchung Ihrer Reise;

• Um Sie angemessen betreuen zu können;

• Zur Korrespondenz mit Ihnen;

• Zur Zahlungsabwicklung;

• Zu Werbezwecken, sofern Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben.

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Vertragserfüllung: Reise- buchung / Buchungsanfrage erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilli- gung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verar- beitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs.

1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundla- ge. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unter-

nehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrund- lage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.

Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genann- ten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

4. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecke findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung der Ge- schäftsverbindung erforderlich ist, werden Ihre Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehören insbesondere andere Reiseveran- stalter, Incoming-Agenturen, Leistungsträger, Institute des Zah- lungsverkehrs.

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Gesund- heitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO erteilt haben, werden diese Daten an andere Reiseveranstalter, Leistungsträger und Inco- ming-Agenturen weitergeleitet. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwen- det werden.

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte kann zudem erfolgen:

• sofern eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder

• falls wir anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

5. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Auskunftsrecht,

• Recht auf Berichtigung,

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

• Recht auf Löschung,

• Recht auf Unterrichtung,

• Recht auf Datenübertragbarkeit,

• Widerspruchsrecht,

• Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungser- klärung,

• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung im Internet unter:

https://www.m-tours-live.de/datenschutz/ oder wir senden Ihnen

diese Informationen auf Anfrage auch gerne zu.

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