• Keine Ergebnisse gefunden

Sicherheitsdatenblatt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sicherheitsdatenblatt"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens CAR1 Hydrauliköl HLP 68

1.1. Produktidentifikator

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs Hydrauliköl

Es liegen keine Informationen vor.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Coparts Autoteile GmbH

Firmenname:

Straße: Ruhrallee 311

Ort: D Essen

Telefon: +49 (0)201/31940-0 Telefax:+49 (0)201/31940-10

E-Mail (Ansprechpartner): sicherheitsdatenblatt@coparts.de

Gift-Informationszentrum Nord (Göttingen) Telefon +49 (0)551/ 19240

1.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.

Es liegen keine Informationen vor.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

Mineralöl, Additiv

Chemische Charakterisierung

Weitere Angaben

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die in der Kandidatenliste gemäß REACH, Artikel 59 enthalten sind.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen .

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.

Nach Einatmen

(2)

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort Augenarzt konsultieren.

Nach Augenkontakt

Mund gründlich mit Wasser ausspülen.

Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).

Kein Erbrechen herbeiführen.

Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen . Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen . Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

- Wassersprühstrahl - Schaum

- Kohlendioxid (CO2).

- Löschpulver Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.

Im Brandfall können entstehen:

- Stickoxide (NOx) - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO2).

- Schwefeldioxid (SO2) - Pyrolyseprodukte, toxisch

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Benutzung von Schutzkleidung Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.

Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

Allgemeine Hinweise

Nicht für Notfälle geschultes Personal

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

(3)

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

Für Rückhaltung

Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen . Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).

Für Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Ölnebelbildung vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.

Verschüttete Mengen sofort beseitigen.

Hinweise zum sicheren Umgang

Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Behälter dicht geschlossen halten.

Fußböden sollten undurchlässig, flüssigkeitsresistent und leicht zu reinigen sein.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht zusammen lagern mit:

- Materialien, die unter nahezu allen normalen Temperaturbedingungen zündfähig sind - Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

- Radioaktive Stoffe

- Ansteckungsgefährliche Stoffe Zusammenlagerungshinweise

Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie § 19 WHG beachten.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

10 (Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen Hydrauliköl

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

(4)

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Bei Abfüll-, Umfüll-, Misch- und Dosierarbeiten sowie bei Probenahmen sind zu verwenden:

Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. DIN EN 166 Augen-/Gesichtsschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.

Empfohlene Handschuhfabrikate: EN ISO 374 Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials: 0,4 mm

Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Durchbruchzeit: > 8h Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. DIN EN 14605 Körperschutz

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Kombinationsfiltergerät Typ: A-P2 Atemschutz

Flüssig Aggregatzustand:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

Farbe: klar

charakteristisch Geruch:

Geruchsschwelle: nicht bestimmt

Prüfnorm

pH-Wert: nicht bestimmt

Zustandsänderungen

nicht bestimmt Schmelzpunkt:

nicht bestimmt Siedepunkt oder Siedebeginn und

Siedebereich:

-30 °C

Pourpoint: ASTM D 5985

245 °C Flammpunkt:

Entzündbarkeit

nicht anwendbar Feststoff/Flüssigkeit:

nicht anwendbar Gas:

Das Produkt ist nicht exlpsionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefähricher Dampf-/Luftgemische Explosionsgefahren

(5)

möglich.

nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:

nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:

Selbstentzündungstemperatur

nicht anwendbar Feststoff:

nicht anwendbar Gas:

nicht bestimmt Zersetzungstemperatur:

Das Produkt ist nicht: brandfördernd.

Brandfördernde Eigenschaften

Dampfdruck: nicht bestimmt

Dichte (bei 15 °C): 0,8814 g/cm³ DIN 51757

Wasserlöslichkeit: nicht bestimmt

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt

nicht bestimmt Verteilungskoeffizient

n-Oktanol/Wasser:

Kin. Viskosität:

(bei 40 °C)

69,59 mm²/s DIN EN ISO 3104

Relative Dampfdichte: nicht bestimmt

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

nicht bestimmt Festkörpergehalt:

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt Reaktionen mit: Oxidationsmittel

Vermeiden von: Thermische Zersetzung 10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Stoffe:

- Säuren

- Reduktionsmittel - Oxidationsmittel 10.5. Unverträgliche Materialien

Gefährliche Verbrennungsprodukte:

- Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO2) - Stickoxide (NOx)

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

(6)

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Das Produkt enthält weniger als 3 % DMSO-Extract (Methode IP346). Eine Einstufung als ,,krebserzeugend"

mit R45 entfällt.(Anmerkung L)

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

Sonstige Angaben zu Prüfungen 11.2. Angaben über sonstige Gefahren

Endokrinschädliche Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Das Produkt ist nicht: ökotoxisch.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse, z.B. mechanisches Abscheiden, weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.

Es liegen keine Informationen vor.

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

Es liegen keine Informationen vor.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

Es liegen keine Informationen vor.

12.7. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlungen zur Entsorgung

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

(7)

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe:

14.5. Umweltgefahren

Nein UMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:

Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie Nationale Vorschriften

1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:

Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

(8)

Änderungen

Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem /den Abschnitt(en):

1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.

Abkürzungen und Akronyme

CLP: Classification, labelling and Packaging

REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals

GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations

CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate

LC50: Lethal concentration, 50%

LD50: Lethal dose, 50%

LL50: Lethal loading, 50%

EL50: Effect loading, 50%

EC50: Effective Concentration 50%

ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor

PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail

ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules

MFAG: Medical First Aid Guide

IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization

MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container

SVHC: Substance of Very High Concern

Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt... Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die

Einatmen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Hautkontakt Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Physikalische Gefahren.. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien