ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens CAR1 Hydrauliköl HLP 68
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Hydrauliköl
Es liegen keine Informationen vor.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Coparts Autoteile GmbH
Firmenname:
Straße: Ruhrallee 311
Ort: D Essen
Telefon: +49 (0)201/31940-0 Telefax:+49 (0)201/31940-10
E-Mail (Ansprechpartner): sicherheitsdatenblatt@coparts.de
Gift-Informationszentrum Nord (Göttingen) Telefon +49 (0)551/ 19240
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Mineralöl, Additiv
Chemische Charakterisierung
Weitere Angaben
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die in der Kandidatenliste gemäß REACH, Artikel 59 enthalten sind.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen .
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Kein Erbrechen herbeiführen.
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen . Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen . Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
- Wassersprühstrahl - Schaum
- Kohlendioxid (CO2).
- Löschpulver Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Im Brandfall können entstehen:
- Stickoxide (NOx) - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO2).
- Schwefeldioxid (SO2) - Pyrolyseprodukte, toxisch
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Benutzung von Schutzkleidung Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Allgemeine Hinweise
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Für Rückhaltung
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen . Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).
Für Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ölnebelbildung vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Verschüttete Mengen sofort beseitigen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Fußböden sollten undurchlässig, flüssigkeitsresistent und leicht zu reinigen sein.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit:
- Materialien, die unter nahezu allen normalen Temperaturbedingungen zündfähig sind - Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
- Radioaktive Stoffe
- Ansteckungsgefährliche Stoffe Zusammenlagerungshinweise
Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie § 19 WHG beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10 (Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen Hydrauliköl
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei Abfüll-, Umfüll-, Misch- und Dosierarbeiten sowie bei Probenahmen sind zu verwenden:
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. DIN EN 166 Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Empfohlene Handschuhfabrikate: EN ISO 374 Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials: 0,4 mm
Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Durchbruchzeit: > 8h Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. DIN EN 14605 Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Kombinationsfiltergerät Typ: A-P2 Atemschutz
Flüssig Aggregatzustand:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Farbe: klar
charakteristisch Geruch:
Geruchsschwelle: nicht bestimmt
Prüfnorm
pH-Wert: nicht bestimmt
Zustandsänderungen
nicht bestimmt Schmelzpunkt:
nicht bestimmt Siedepunkt oder Siedebeginn und
Siedebereich:
-30 °C
Pourpoint: ASTM D 5985
245 °C Flammpunkt:
Entzündbarkeit
nicht anwendbar Feststoff/Flüssigkeit:
nicht anwendbar Gas:
Das Produkt ist nicht exlpsionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefähricher Dampf-/Luftgemische Explosionsgefahren
möglich.
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
nicht bestimmt Zersetzungstemperatur:
Das Produkt ist nicht: brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck: nicht bestimmt
Dichte (bei 15 °C): 0,8814 g/cm³ DIN 51757
Wasserlöslichkeit: nicht bestimmt
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient
n-Oktanol/Wasser:
Kin. Viskosität:
(bei 40 °C)
69,59 mm²/s DIN EN ISO 3104
Relative Dampfdichte: nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt Reaktionen mit: Oxidationsmittel
Vermeiden von: Thermische Zersetzung 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Stoffe:
- Säuren
- Reduktionsmittel - Oxidationsmittel 10.5. Unverträgliche Materialien
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
- Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO2) - Stickoxide (NOx)
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Produkt enthält weniger als 3 % DMSO-Extract (Methode IP346). Eine Einstufung als ,,krebserzeugend"
mit R45 entfällt.(Anmerkung L)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen 11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: ökotoxisch.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse, z.B. mechanisches Abscheiden, weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
Nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie Nationale Vorschriften
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem /den Abschnitt(en):
1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging
REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals
GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations
CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
LL50: Lethal loading, 50%
EL50: Effect loading, 50%
EC50: Effective Concentration 50%
ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor
PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail
ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules
MFAG: Medical First Aid Guide
IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization
MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container
SVHC: Substance of Very High Concern
Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)