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Einführung ÖREB-Kataster im Kanton St.Gallen

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Academic year: 2022

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Kanton St.Gallen

Bau- und Umweltdepartement

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Einführung ÖREB-Kataster im Kanton St.Gallen

Präzisierung Weisung Nutzungsplanung (FAQ)

Ergänzungen zur Weisung und Erfassungsrichtlinie Geodatenmodell kommunale Nut- zungsplanung, Anhang E vom 01.07.2020 (Version 1.6) Aufgrund von Rückfragen.

Stand 25.11.2021 Version 3.4

Neuerungen gegenüber der letzten Version sind in grüner Schrift.

Der Inhalt der Version 2 wurde in die aktuelle Version der Weisung aufgenommen.

Inhalt:

1 Allgemein 2

2 Dokumente in ÖREBlex 2

3 Zonenplan 2

4 Schutzverordnung 3

5 Waldgrenzen 4

6 Sondernutzungspläne 4

(2)

1 Allgemein

2 Dokumente in ÖREBlex

3 Zonenplan

Nr. Frage Antwort

1.1 Wie geht man bei Aufhebungen vor, die nach Abschluss der ÖREB-Aufarbei- tung erlassen wurden?

Die aufgehobenen Geodaten werden nach der ÖREB-Aufarbeitung nicht mehr gelöscht. Neu wird der Status auf

"aufgehoben" gesetzt, das Aufhe- bungsdatum eingetragen (Datum In- kraftsetzung Gemeinde) und bei Bedarf (Siehe Pt. 2.1 und 3.2) mit dem neuen ÖREBlex-Eintrag verlinkt.

1.2 Wann sind Datensätze ans AREG zu liefern?

Projektierte Datensätze sind spätes- tens vor der Einreichung zur Genehmi- gung erstmals ans AREG zu liefern (Status "projektiert.im_Genehmigungs- verfahren" oder "rechtskraeftig.Aufhe- bung_im_Genehmigungsverfahren").

Eine Lieferung der rechtskräftigen Da- ten erfolgt erst nach der Invollzugset- zung durch die Gemeinde (Status

"rechtskraeftig.in_Kraft" oder bei aufge- hobenen Daten Status "aufgehoben").

Bei allen anderen Status ist eine Liefe- rung optional.

Nr. Frage Antwort

2.1 Wie werden Aufhebungen in ÖREBlex dokumentiert?

Wird ein alter Entscheid als ganzer auf- gehoben, wird das Genehmigungs- schreiben der Aufhebung als zusätzli- ches Dokument im bestehenden ÖREBlex-Eintrag abgelegt und das Aufhebungsdatum erfasst.

Bei Teilaufhebungen wird ein neuer Entscheid in ÖREBlex erfasst und zu- sätzlich mit den aufzuhebenden Geo- metrien verlinkt.

Nr. Frage Antwort

3.1 Müssen Änderungen an Hinweisen Verkehrsflächen und angrenzenden Zonen aufgrund von Teilstrassenplä- nen im Zonenplan nachgeführt wer- den?

Ja, wenn in der betroffenen Gemeinde ein Zonenplan nach PBG vorliegt.

Wenn nur Zonen zu Hinweisen werden oder umgekehrt, ist die geänderte Flä- che mit der angrenzenden, ursprüngli-

(3)

4 Schutzverordnung

Attribute zu übernehmen. Im Gegen- satz zu Teilzonenplänen entstehen dadurch keine kleinen Änderungsflä- chen.

Ändert jedoch die Zonenart (z.B. W2 zu W3), muss für die Änderung ein Teilzo- nenplanverfahren durchgeführt werden und die neuen Zonen erhalten die ent- sprechenden Datumseinträge.

3.2 Wie geht man bei Aufhebungen vor, die nach Abschluss der ÖREB-Aufarbeitung erlassen wurden?

Bei Teilzonenplänen:

 Bei Umzonungen in Teilzonen- plänen wird wie bis anhin eine neue Fläche abgetrennt.

Die alte Fläche wird aber nicht gelöscht. Bei Datum_Aufhebung wird das Datum aus dem TZP- Erlass eingetragen und der Sta- tus auf "aufgehoben" gesetzt. Sie wird zusätzlich zum ursprüngli- chen Erlass auch mit dem neuen TZP-Erlass verknüpft

Bei Zonenplanrevisionen:

 Die Zonenplanflächen werden gesamthaft neu erstellt.

Die alten Flächen werden aber nicht gelöscht. Bei Datum_Auf- hebung wird das Datum aus dem Erlass der Zonenplanrevision eingetragen und der Status auf

"aufgehoben" gesetzt. Sie wer- den zusätzlich zum ursprüngli- chen Entscheid auch mit dem neuen Erlass der Zonenplanrevi- sion verknüpft.

3.3 Wie werden die projektierten Objekte im Zonenplan erfasst, wenn ein bestehen- des Objekt betroffen ist.

Soll ein bestehendes Objekt teilweise durch ein neues ersetzt werden (z.B. eine Grundnutzungszone), so wird beim be- stehenden Objekt der Status auf "rechts- kraeftig.Aufhebung…" gesetzt.

Zudem werden zwei neue Objekte er- fasst. Einerseits der geänderte Teil mit den neuen Attributen und dem neuen Ge- olink. Anderseits das verkleinerte, alte Objekt mit den alten Attributen (Datums- angaben, Geolink usw.). Diese beiden Objekte erhalten die Status "projek- tiert…."

Nr. Frage Antwort

(4)

5 Waldgrenzen

6 Sondernutzungspläne

4.1 Wie werden die projektierten Objekte im Zonenplan erfasst, wenn ein bestehen- des Objekt betroffen ist.

Soll ein bestehendes Objekt teilweise durch ein neues ersetzt werden, so wird beim bestehenden Objekt der Status auf

"rechtskraeftig.Aufhebung…" gesetzt.

Zudem werden zwei neue Objekte er- fasst. Einerseits der geänderte Teil mit den neuen Attributen und dem neuen Ge- olink. Anderseits das verkleinerte, alte Objekt mit den alten Attributen (Datums- angaben, Geolink usw.). Diese beiden Objekte erhalten die Status "projek- tiert…."

Nr. Frage Antwort

Nr. Frage Antwort

6.1 Wann müssen bei SNP Perimeter erfasst werden?

Baulinienpläne: Hier werden in der Re- gel keine Perimeter erfasst. Sind sie aber auf dem ursprünglichen Plan explizit als solche dargestellt, können sie erfasst werden (müssen aber nicht)

Überbauungs-, Gestaltungs-, Deponie- und Abbaupläne: Da hier in der Regel besondere Vorschriften erlassen wurden, ist für die betroffene Fläche zwingend ein Perimeter zu erfassen. In der Regel ist aus dem Plan ersichtlich, für welche Flä- che der SNP Gültigkeit hat, auch wenn kein eigentlicher Perimeter vorhanden ist.

6.2 Inwiefern können digital vorhandene Pläne (DXF, DWG, usw.) direkt in die Geodaten übernommen werden.

Nach wie vor sind die unterzeichneten Papierpläne und die darauf vorhandene Bemassung rechtlich verbindlich.

Digital vorhandene Pläne sollen soweit verwendet werden wie sie:

 Korrekt konstruierte Daten ent- halten, welche mit der Bemas- sung übereinstimmen.

 Linien enthalten, welche sich mit der vorhandenen Bemassung nicht konstruieren lassen.

Die auf den Plänen vorhandene Bemas- sung muss eingehalten werden.

6.3 Wie soll mit Perimetern von Sondernut- zugsplänen bei Änderungen umgegan- gen werden?

Bei jeder Änderung von Sondernutzungs- plänen mit Perimetern wird eine Kopie des bestehenden Perimeters erfasst, al- lenfalls die Geometrie geändert und mit einem zusätzlichen Geolink zur Änderung versehen. Dieser Perimeter erhält den

(5)

Beim bestehenden Perimeter wird ledig- lich der Status angepasst ("rechtskraef- tig.Aufhebung…").

Nach Invollzugsetzung müssen nur noch die Status beider Perimeter angepasst werden.

Bei einer Teilaufhebung durch einen neuen SNP werden zwei neue Geomet- rien erfasst (neuer Perimeter und geän- derter alter Perimeter).

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