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ADAC AutoKredit-Vertrag vom

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Academic year: 2022

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[1] Nach Befriedigung ihrer durch diesen Vertrag gesicherten Ansprüche hat die Bank an den Sicherungsgeber die mit dieser Vereinbarung übertragenen Sicherheiten zurückzuübertragen und einen etwaigen Obererlös aus der Verwertung herauszugeben.

Die Bank wird jedoch das Sicherungsgut an einen Dritten übertragen, falls sie hierzu verpflichtet ist.

[2] Die Bank ist schon vor vollständiger Befriedigung ihrer durch die Sicherungsübereignung gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen das ihr übertragene Sicherungsgut sowie auch etwaige andere ihr bestellte Sicherheiten [z. B.

abgetretene Forderungen, Grundschulden] nach ihrer Wahl an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, sofern der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche der Bank nicht nur vorübergehend überschreitet. Sofern die Bank bei der Verwertung mit der Umsatzsteuer belastet wird, erhöht sich dieser Prozentsatz um den gesetzlichen Umsatzsteuersatz.

[3] Die Bank wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers und der Besteller zusätzlicher Sicherheiten Rücksicht nehmen.

ADAC AutoKredit-Vertrag vom 11.07.2014

Sicherungsgegenstand:Hersteller/Modell:

Amtl. Kennzeichen:

Unterschrift Sicherungsgeber

Kraftfahrzeug-Sicherungsübereignungsvertrag - bitte vollständig ausfüllen

Sicherungsgeber: Anrede:

Name:

Straße, Nr.:

Geburtsdatum:

Vorname:

PLZ, Ort:

Kreditgeber: Landesbank Berlin AG, Service-Center ADAC AutoKredit, Postfach 110822, 10838 Berlin, Bankleitzahl: 100 500 00 Fahrgestellnummer:

Kfz-Brief-Nummer:

und zwar unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls sowie aller sonstigen zu einem Widerspruch gegen die Pfändung erforderlichen Schriftstücke.

Außerdem hat der Sicherungsgeber den Pfändungsgläubiger oder sonstige Dritte unverzüglich schriftlich von dem Eigentumsrecht der Bank in Kenntnis zu setzen.

[2] Auch von sonstigen das Sicherungsgut betreffenden Ereignissen, insbesondere von Schadensfällen, hat der Sicherungsgeber der Bank unverzüglich Mitteilung zu machen.

[1] Das Sicherungsgut befindet sich, soweit es nicht benutzt wird, auf dem als Standort des Fahrzeuges bezeichneten Grundstück. Jede Veränderung des Standortes ist der Bank bekannt zu geben. Der Bank steht das Recht der Kontrolle des Sicherungsgutes zu; zu diesem Zweck hat der Sicherungsgeber der Bank freien Zutritt zu dem Grundstück und gegebenenfalls der Garage zu verschaffen.

[2] Soweit sich das Sicherungsgut in unmittelbarem Besitz Dritter befindet, werden diese vom Sicherungsgeber hiermit angewiesen, der Bank Zutritt zum Sicherungsgut zu gewähren.

9. Standort des Sicherungsgutes/Prüfungsrecht der Bank

Soweit das Sicherungsgut in gemieteten Räumen abgestellt wird, hat der Sicherungsgeber auf Verlangen der Bank den Nachweis zu erbringen, daß die Mieten für diese Räume jeweils bezahlt sind.

10. Nachweis von Mietzahlungen

Die Bank ist berechtigt, die Übereignung der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle anzuzeigen.

11. Übereignungsanzeige

Die Bank ist zur Wahrung ihrer berechtigten Belange befügt, die Herausgabe des Sicherungsgutes zu verlangen, wenn der Sicherungsgeber erheblich gegen die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Sicherungsgutes verstößt. Dies gilt auch, wenn der Sicherungsgeber seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. Die Bank darf die Herausgabe von Sicherungsgut ferner verlangen, wenn sie gemäß Nr. 13 Abs. 1 wegen des Zahlungsverzuges des Kreditnehmers zur Verwertung des Sicherungsgutes befugt ist.

12. Herausgabe des Sicherungsgutes an die Bank

13. Verwertungsrecht der Bank

14. Rückübertragung, Sicherheitenfreigabe

Zwischen dem oben genannten Sicherungsgeber und dem vorgenannten Kreditinstitut (nachstehend "Bank" genannt) wird folgendes vereinbart:

1. Gegenstand der Sicherungsübereignung

[1] Der Sicherungsgeber übereignet der Bank hiermit den oben beschriebenen Personenkraftwagen/Lastkraftwagen/Omnibus/Anhänger [nachstehend "Sicherungsgut"

genannt].

[2] Soweit der Sicherungsgeber Eigentum oder Miteigentum an dem Sicherungsgut hat oder dieses künftig erwirbt, überträgt er der Bank das Eigentum oder Miteigentum.

Soweit der Sicherungsgeber das Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb [aufschiebend bedingtes Eigentum] an dem von seinem Lieferanten unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sicherungsgut hat, überträgt er hiermit der Bank dieses Anwartschaftsrecht.

[3] Die Übergabe des Sicherungsgutes an die Bank wird dadurch ersetzt, daß die Bank dem Sicherungsgeber das Sicherungsgut leihweise überläßt. Soweit Dritte unmittelbaren Besitz am Sicherungsgut erlangen, tritt der Sicherungsgeber bereits jetzt seine bestehenden und künftigen Herausgabeansprüche an die Bank ab.

[4] Das übereignete Fahrzeug muss in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.

2. Sicherungszweck

Die Übereignung und die Übertragung der sonstigen mit diesem Vertrag bestellten Rechte und Ansprüche erfolgen

zur Sicherung der Ansprüche, die der Bank aus dem nachstehend bezeichneten Kreditvertrag zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des Kredits verlängert wird, Bezeichnung des Kreditvertrages, ggf. Name des Kreditnehmers, falls dieser mit dem Sicherungsgeber nicht identisch ist:

X

Kn1: ,

Kn2: ,

<> zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Sicherungsgeber. Hat dieser die Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden übernommen [z. B. als Bürge], so sichert die Übereignung die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab deren Fälligkeit.

3. Ablösung von Eigentumsvorbehalten

Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, einen etwa bestehenden Eigentumsvorbehalt durch Zahlung des Kaufpreises zum Erlöschen zu bringen. Die Bank ist befugt, eine Kaufpreisrestschuld des Sicherungsgebers auf dessen Kosten an den Lieferanten zu zahlen.

4. Übergabe einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug

Für die Dauer des Eigentums der Bank übergibt der Sicherungsgeber dieser eine Kopie der über das Sicherungsgut ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil II.

5. Behandlung des Sicherungsgutes/Unterhaltungskosten

[1] Der Sicherungsgeber hat das Sicherungsgut in ordnungsgemäßem und betriebsfähigem Zustand zu halten und insbesondere die notwendigen Reparaturen sachgerecht durchführen zu lassen. Der Sicherungsgeber hat die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Lieferanten bzw. des Herstellers zu befolgen.

[2] Der Sicherungsgeber trägt alle das Sicherungsgut betreffenden Gefahren, Haftungen, Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten, auch soweit sie aus dem Betrieb des Sicherungsgutes herrühren. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, die Bank von allen Verbindlichkeiten zu befreien, die ihr als Eigentümerin des Sicherungsgutes etwa erwachsen sollten.

6. Ersatzteile und Zubehör

Später ausgebaute Teile bleiben bis zu dem Zeitpunkt im Eigentum der Bank, in dem sie durch gleichwertige Teile ersetzt sind; hinzuerworbene Bestandteile und Zubehörstücke gehen mit der Einbringung in das Eigentum der Bank über und werden dem Sicherungsgeber gleichfalls zur leihweisen Benutzung überlassen.

7. Versicherung des Sicherungsgutes

[1] Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, für das Sicherungsgut während der Dauer der Sicherungsübereignung eine Fahrzeug-Versicherung zu unterhalten.

[2] Die Bank ist berechtigt, der Versicherungsgesellschaft unter Übersendung einer Kopie dieses Vertrages von dem Eigentumsübergang Mitteilung zu machen und zu ihren Gunsten einen Sicherungsschein für die Fahrzeug-Versicherung und/oder eine Bestätigung über das Bestehen der Haftpflichtversicherung zu beantragen. Wenn der Sicherungsgeber die Versicherung nicht oder nicht ausreichend bewirken sollte, darf die Bank dies auf Kosten des Sicherungsgebers tun.

[3] Der Sicherungsgeber tritt hiermit die ihm gegen die Versicherungsgesellschaft zustehenden gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Fahrzeug-Versicherung an die Bank ab. Weiterhin tritt der Sicherungsgeber hiermit an die Bank alle Schadensersatzansprüche ab, die ihm im Falle einer Beschädigung des Sicherungsgutes durch Dritte gegen diese bzw. deren Haftpflichtversicherer zustehen werden.

8. Informationspflichten des Sicherungsgebers

[1] Der Sicherungsgeber hat der Bank unverzüglich anzuzeigen, wenn die Rechte der Bank an dem Sicherungsgut durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden sollten,

15. Rechtswirksamkeit

[1] Die Bank ist berechtigt, das Sicherungsgut zu verwerten, wenn der Kreditnehmer mit fälligen Zahlungen auf die durch diesen Vertrag gesicherten Forderungen in Verzug ist.

[2] Die Verwertung wird die Bank dem Sicherungsgeber unter Fristsetzung schriftlich androhen. Stellt der Abschluß dieses Vertrages für den Sicherungsgeber ein Handelsgeschäft dar, beträgt die Frist mindestens eine Woche. In allen übrigen Fällen beträgt sie einen Monat.

[3] Die Bank darf das Sicherungsgut auch durch freihändigen Verkauf im eigenen Namen oder im Namen des Sicherungsgebers veräußern. Sie wird auf die berechtigten Belange des Sicherungsgebers Rücksicht nehmen. Sie kann auch von dem Sicherungsgeber verlangen, daß dieser nach ihren Weisungen das Sicherungsgut bestmöglich verwertet oder bei der Verwertung mitwirkt. Der Sicherungsgeber hat alles bei der Verwertung des Sicherungsgutes Erlangte unverzüglich an die Bank herauszugeben.

[4] Nach Verwertung des Sicherungsgutes wird die Bank den ihr nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibenden Erlös zur Abdeckung der gesicherten Ansprüche verwenden. Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

adac_sue_10062010

(2)

Der ADAC AutoKredit wird in Kooperation mit der Landesbank Berlin AG angeboten. Der/Die Kreditnehmer beantragt/beantragen bei der Landesbank Berlin AG, im folgenden "Bank" genannt, den ADAC AutoKredit zu den nachstehenden Kreditbedingungen.

Sollten bereits Raten auf den Kfz-Kredit gemäß

ADAC AutoKredit-Vertrag vom 11.07.2014

Anrede:

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Str., Nr.:

PLZ, Ort:

Kreditnehmer 1

A. Errechnung der Kreditsumme --Beträge in Euro-- Kaufpreis

- Anzahlung

= Restkaufpreis + Ablösung + RKV-Beitrag

= Nettokreditbetrag/Gesamtkreditbetrag + Zinsen-gesamt

= Gesamtbetrag

20.000,00 0,00 20.000,00 9.000,00 0,00 29.000,00 5.039,96 34.039,96

B. Vertragslaufzeit/Ratenplan Raten

1. Rate

82 Folgeraten je Restrate

Beträge in Euro 406,00 406,00 341,96

fällig am 15.09.2014

15. des Folgemonats 15.08.2021

84

4,66 % p.a.

4,75 % p.a.

Gesamtraten Sollzinssatz Effektiver Jahreszins

Berechnetes Auszahlungsdatum: 18.07.2014

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Landesbank Berlin AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Landesbank Berlin AG auf mein Konto gezogenen

Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Sicherungsübereignung des von den Kreditnehmern zu

erwerbenden/erworbenen und auf eine natürliche Person zugelassenen Fahrzeugs zur Sicherheit der Bank. Die Kreditnehmer sind verpflichtet, eine Kopie der über das Fahrzeug ausgestellten

Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) innerhalb von 4 Wochen nach Kreditauszahlung an die Bank zu übersenden.

Abtretung von Bezügen.

Unwiderrufliche Bezugsberechtigung der Bank für Leistungen aus einer beantragten Restkreditversicherung.

Alle Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer aus dem Kredit sowie alle ihr in Zusammenhang damit bestehenden Forderungen und gesetzlichen Ansprüche werden durch das AGB-Pfandrecht gemäß Nr.

21 AGB gesichert.

Vertragsanpassung

Für den Fall, dass das zu finanzierende Fahrzeug entsprechend des diesem Vertrag beigefügten Sicherungsübereignungsvertrags (Einzelheiten siehe Folgeblatt, bzw. separate Vereinbarung) nicht innerhalb von --- 4 Wochen --- nach Kreditauszahlung (= Datum des Kreditbestätigungsschreibens) der Bank zur Sicherheit übereignet wird und die Kreditnehmer den Kredit innerhalb der gleichen Frist nicht an die Bank zurückführen, sind die Kreditnehmer zur Vermeidung einer sofortigen Fälligstellung der Gesamtkreditforderung (Gesamtbetrag) damit einverstanden, dass die Bank den Kreditvertrag ab dem Tag der Kreditauszahlung auf folgende, für ungesicherte Barkredite geltende, Konditionen unter Fortgeltung der sonstigen vertraglichen Regelungen umstellt und stellt den Antrag auf entsprechende Erhöhung der Restkreditversicherungssumme:

Kreditnehmer 2 ADAC Region: 8039999800 Name Koop-Partner: adac.de

Finanzierungsgegenstand Hersteller:

Typ/Marke:

C. Errechnung der Kreditsumme --Beträge in Euro-- Kaufpreis

- Anzahlung

= Restkaufpreis + Ablösung + RKV-Beitrag

= Nettokreditbetrag/Gesamtkreditbetrag + Zinsen-gesamt

= Gesamtbetrag

20.000,00 0,00 20.000,00 9.000,00 0,00 29.000,00 10.796,48 39.796,48

D. Vertragslaufzeit/Ratenplan Raten

1. Rate

82 Folgeraten je Restrate

Beträge in Euro 475,00 475,00 371,48

fällig am 15.09.2014

15. des Folgemonats 15.08.2021

84

9,51 % p.a.

9,90 % p.a.

Gesamtraten Sollzinssatz Effektiver Jahreszins

Berechnetes Auszahlungsdatum: 18.07.2014

Der/Die Kreditnehmer zahlt/zahlen ab Tilgungsbeginn zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen eine Leistungsrate (Annuität), die für die Dauer einer etwaigen Zinsfestschreibung in ihrer Höhe unverändert bleibt. Bei Zinsänderungen kann die Bank die Leistungsrate anpassen. Aus jeder Leistungsrate werden zunächst die laufenden Sollzinsen abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil der Leistungsrate wird zur Tilgung des Kredits verwendet (Tilgungsanteil). Da der in der Leistungsrate enthaltene Zinsanteil aus der jeweiligen Kreditrestschuld berechnet wird, sinkt bei unverändertem Sollzinssatz mit fortschreitender Laufzeit des Kredits der Zinsanteil der Leistungsrate, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt. Die so

"ersparten" Sollzinsen werden also zur Tilgung mitverwendet. Bis zum Tilgungsbeginn sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen nur Sollzinsen zu zahlen.

Tilgungsbeginn 1 Monat nach Vollauszahlung

Tilgungsbeginn 1 Monat nach Vollauszahlung Der Gesamtbetrag ist errechnet auf der Grundlage der bei Abschluss des

Vertrages maßgeblichen Kreditkonditionen, jedoch ohne die o.g., nicht bezifferbaren Kosten, sowie der bei Berechnung des effektiven Jahreszinses zu Grunde gelegten Annahmen. Hinweis: Dieser Betrag kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen oder Vertragsbedingungen ändern.

Der oben genannte Sollzinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit g e b u n d e n . A u f B a s i s d e r i n d i e s e m V e r t r a g v e r e i n b a r t e n Vertragsbedingungen ergibt sich die oben angeführte Kreditlaufzeit. Durch eine Änderung der Vertragsbedingungen kann sich die Kreditlaufzeit verkürzen oder verlängern.

Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt auf der Grundlage der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Kreditkonditionen und in der Annahme, dass der gesamte Kredit tatsächlich zum genannten Auszahlungsdatum ausgezahlt wird. Der effektive Jahreszins kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen oder Vertragsbedingungen ändern.

1.

2.

3.

4.

Der/Die Kreditnehmer ist/sind verpflichtet, der Bank die folgenden Kreditsicherheiten zu bestellen:

Die Bank wird angewiesen, die Versicherungsprämie an die Gothaer Lebens-versicherung AG zu zahlen, sofern eine Restkreditversicherung abgeschlossen ist.

Der Kredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen.

Kredit mit Annuitätentilgung (Tilgungskredit):

(gilt nur bei Nichteinreichung der Sicherungsübereignung und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II)

Punkt A. und B.gezahlt worden sein, werden diese auf den unter Punkt C. und D.

beschriebenen, angepassten Kreditvertrag angerechnet.

adac_vertrag1_10062010

(3)

Soweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat ihn der Kreditnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredites den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Willenserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Kredites ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.

Besonderheiten bei weiteren Verträgen:

Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, sind im Fall des wirksamen Widerrufs des verbundenen Vertrags Ansprüche der Kreditgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Kreditvertrags gegen den Kreditnehmer ausgeschlossen.

Ist der Kreditnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Kreditvertrags an den verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Wenn der Kreditnehmer in Folge des Widerrufs des Kreditvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder in Folge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den Kreditvertrag gebunden ist, gilt ergänzend Folgendes: Ist der Kredit bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Kreditnehmers aus dem verbundenen Vertrag bereits zugeflossen, tritt die Kreditgeber im Verhältnis zum Kreditnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag ein.

ADAC AutoKredit-Vertrag vom 11.07.2014

Anrede:

Name:

Vorname:

Familienstand:

Anzahl unterhaltsber. Kinder:

Wohnart:

Wohnhaft seit:

Beschäftigt als:

Arbeitgeber:

Seit:

Branche:

Persönliche Daten

Nettoverdienst:

Kindergeld:

Sonstige Einnahmen:

Miete/Pacht - 25%:

Einnahmen gesamt:

Einnahmen pro Monat in Euro

Kaltmiete/Nebenkosten:

Baufinanzierung:

Unterhalt:

Sonstige Ausgaben:

Weitere Ratenverpflichtungen:

Vereinbarte Rate:

Ausgaben gesamt:

Ausgaben pro Monat in Euro

Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Kreditnehmer 1 Kreditnehmer 2

Der Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Kreditnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Kredites, Angabe zum

Nettokreditbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

Der Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kreditnehmer eine solche Unterlage zu Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E- Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Landesbank Berlin AG, Service-Center ADAC AutoKredit, Brunnenstrasse 111, 13355 Berlin Besonderheiten bei weiteren Verträgen:

Widerruft der Kreditnehmer diesen Kreditvertrag, so ist er auch an den Restkreditversicherungs-Vertrag (im Folgenden: "verbundener Vertrag") nicht mehr gebunden. Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem verbundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.

Der Kreditnehmer kann die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihn Einwendungen berechtigen würden, seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner aus dem verbundenen Vertrag zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt oder wenn der Rechtsgrund für die Einwendungen auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Kreditnehmer und dem anderen Vertragspartner nach Abschluss des Kreditvertrags getroffen wurde. Kann der Kreditnehmer von dem anderen Vertragspartner Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Kredits erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Widerrufsfolgen

Einwendungen bei verbundenen Verträgen

adac_call_vertrag2_10062010

(4)

Der Kreditnehmer übergibt der Bank auf Verlangen Abtretungsanzeigen an die Arbeitgeber/Dienstherren. Die Bank wird die Abtretung vorläufig nicht offenlegen, ist jedoch unter den nachfolgenden Voraussetzungen dazu berechtigt.

Die Bank ist berechtigt, die ihr abgetretenen Forderungen und die Sicherungsrechte offenzulegen und zu verwerten, wenn

- ihre gesicherten Forderungen nach dem Kreditvertrag fällig sind und der Kreditnehmer mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten entspricht, in Verzug ist und mindestens zweimal schriftlich zur Zahlung aufgefordert worden ist, wobei die erste Zahlungsaufforderung schon nach Verzug mit nur einer Rate erfolgen kann; oder

- der Kreditnehmer seine Zahlungen eingestellt hat oder

- ein gerichtliches Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt worden ist.

Die Bank wird die Offenlegung und Verwertung mit einer Frist von vier Wochen vorab androhen. Die Bank kann die Androhung mit einer Zahlungsaufforderung verbinden. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungen insgesamt eingestellt hat oder er die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat.

Reicht der Zessionserlös nicht zur Befriedigung sämtlicher durch die Abtretung gesicherten Forderungen aus, so wird er nach billigem Ermessen der Bank verrechnet.

Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA

Kommen die Kreditnehmer mit Zahlungen, die sie aufgrund des Kreditvertrages schulden, in Verzug, wird die Bank hiermit ermächtigt, sich bei Kommunal- und Steuerbehörden sowie dem zuständigen Organ der gesetzlichen Krankenversicherung/Rentenversicherung Auskunft über die jeweilige Arbeitsstelle der Kreditnehmer erteilen zu lassen. Die genannten Organe werden hiermit insoweit von Ihrer Schweigepflicht entbunden. Die Bank wird weiterhin ermächtigt und ist bevollmächtigt, im Namen der Kreditnehmer alle ihr zustehenden Auskünfte, die für das Kreditverhältnis von Bedeutung sind, von seinem bisherigen und seinen jeweiligen künftigen Arbeitgebern, sowie allen zahlungspflichtigen Stellen, insbesondere Auskünfte über sein Arbeitsverhältnis entsprechend § 840 ZPO zu verlangen.

Abtretung von Bezügen

Die Abtretung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Sie beschränkt sich auf den jeweils pfändbaren Teil der Ansprüche. Zur Berechnung des pfändbaren Teiles der Gesamteinkünfte werden die abgetretenen Einkünfte des Kreditnehmers entsprechend § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammengerechnet. Der nach den so festgestellten Gesamteinkünften unpfändbare Betrag ist in erster Linie dem höchsten Einkommen zu entnehmen. Die Abtretung ist auf insgesamt 110% des Nettokreditbetrages begrenzt und besteht - vorbehaltlich einer Freigabe -, bis die Bank aufgrund der Abtretung vom Drittschuldner diesen Betrag erhalten hat.

Auskünfte

Der Kreditnehmer versichert, dass nicht anderweitig über die abgetretenen Ansprüche verfügt ist. Er versichert, dass die Abtretung nicht durch eine Vereinbarung zwischen dem Drittschuldner der abgetretenen Forderung und dem Kreditnehmer - auch nicht in Form einer Tarif- oder Betriebsvereinbarung - ausgeschlossen ist. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, die Bank unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die abgetretenen Ansprüche durch irgendeine Maßnahme, z. B. Pfändung, die Begründung einer Aufrechnung oder einen Wechsel des Drittschuldners der abgetretenen Forderung, geändert oder beeinträchtigt werden. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, der Bank auf Anforderung seine jeweiligen Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen, Provisionsabrechnungen bzw. seinen Rentenbescheid u. ä. Unterlagen vorzulegen.

Offenlegung und Verwertung

Die Bank ist zur Freigabe ihrer Rechte aus der Forderungsabtretung verpflichtet, sobald sie wegen aller ihrer Ansprüche gegen den Kreditnehmer aus dem vorliegenden Kreditvertrag befriedigt ist. Sie ist schon vorher auf Verlangen zur Freigabe von Forderungen aus dieser Zession nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn und soweit der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen sowie aller sonstigen Sicherheiten 110 v. H. aller gesicherten Forderungen der Bank nicht nur kurzfristig übersteigt. Die Deckungsgrenze von 110 v.H. erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Bank mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Ausgehend vom Nennwert wird bei der Ermittlung des realisierbaren Wertes ein angemessener Sicherheitsabschlag wegen etwaiger Forderungsausfälle vorgenommen.

Die Bank kann diese Freigabepflicht auch dadurch erfüllen, dass sie andere Sicherheiten in entsprechendem Umfang freigibt. Wenn die Bank von einem Bürgen oder einem sonstigen Dritten befriedigt wird, wird sie die Forderungen auf diesen übertragen, es sei denn, ihr werden Ansprüche anderer nachgewiesen. Alle Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer aus diesem Kredit sowie alle ihr in Zusammenhang damit entstehenden Forderungen und gesetzlichen Ansprüche werden durch das AGB-Pfandrecht gemäß Nr. 21 AGB gesichert.

adac_vertrag3_10062010 Zur Sicherung aller Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer aus diesem Kredit sowie aller ihr in Zusammenhang damit entstehenden Forderungen und gesetzlichen Ansprüche tritt der Kreditnehmer der Bank alle ihm zustehenden pfändbaren Lohn-, Gehalts- , Provisions- und sonstige Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sowie Entgeltansprüche als freier Mitarbeiter gegen den derzeitigen sowie gegen künftige Arbeitgeber/Dienstherren mit sofortiger Wirkung ab. Im gleichen Umfang tritt der Kreditnehmer seine gegenwärtigen und künftigen pfändbaren Ansprüche auf Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Beitragserstattungsansprüche, Renten wegen Alters und Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit) und Pensionen sowie aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarungen gewährte weitere Ruhegeldzahlungen einer betrieblichen oder sonstigen Versorgungseinrichtung ab.

Freigabe

Umfang und betragsmäßige Begrenzung

Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B.

vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.

Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdaten-schutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und

- die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder

- ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die Bank mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bank fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln.

Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:

SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.

Vollmacht zur Kreditsicherung

(5)

1. Das Geld wird dem Kreditnehmer oder dem von ihm angegebenen Empfänger nach Abschluss des Kreditvertrages zur Verfügung gestellt, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, dass die vereinbarten Sicherheiten der Bank zur Verfügung stehen und der Bank hierüber ggf. eine Bestätigung vorliegt.

2. Bei mehreren Kreditnehmern ist jeder für sich zur Empfangnahme des Kredits berechtigt. Mehrere Kreditnehmer haften als Gesamtschuldner, und zwar auch für eine durch die Ratenbelastung auf dem Girokonto eines Kreditnehmers entstandene Kontoüberziehung. Wird die Bank von einem Kreditnehmer befriedigt, so prüft sie nicht, ob diesem Ansprüche auf von ihr nicht mehr benötigte Sicherheiten zustehen. Sie wird solche Sicherheiten grundsätzlich an den Sicherungsgeber zurückgeben, soweit der leistende Kreditnehmer nicht nachweist, dass die Zustimmung des Sicherungsgebers zur Herausgabe an ihn vorliegt.

3. Der Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Kündigungs- und Leistungsverweigerungsrecht der Bank:

Die Bank kann den Kredit außerordentlich kündigen. Es gelten die in Nr. 26 Absatz 2 und 3 AGB festgelegten Kündigungsregeln.

Die Bank kann den Kreditvertrag kündigen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 v.H., bei einer Laufzeit des Kreditvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 v.H. des Kreditnennbetrags in Verzug ist und die Bank dem Kreditnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Die Kündigung der Bank erfolgt in Textform. Wenn eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, kann die Bank die Auszahlung des Kredits aus einem sachlichen Grund verweigern ( § 499 Abs. 2 BGB).

Kündigungsrecht des Kreditnehmers:

Der Kreditnehmer kann den Kreditvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kreditnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 BGB).

Die Kündigung des Kreditnehmers soll in Textform erfolgen.

5. Die Berechnung der Kreditkosten beruht auf der Annahme, dass der Kreditnehmer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt.

Bei Zahlungsverzug wird Ihnen der jeweils geltende gesetzliche Verzugszins von 5 % Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB (Verzugszinssatz zur Zeit 4,17 v.H. Hinweis: Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben) berechnet. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kreditnehmer haben (z. B. vorzeitige Fälligstellung des Kredites, Verwertung von Sicherheiten) und die Erlangung künftiger Kredite erschweren.

6. Auf Verlangen erhält der Kreditnehmer von der Bank einen Tilgungsplan.

7. Soweit sich die Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der Bank nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann die Bank ihre Ansprüche im Klageweg an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kreditnehmer Kaufmann ist oder bei Vertragsabschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder später seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8. Zuständige Aufsichtsbehörden:

Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:

Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main

Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) 9. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstrasse 47, 10117 Berlin

Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen - Finanzgruppe"

(Verfahrensordnung), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

10. Der Kreditnehmer kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.

11. Durch Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr, die sich bei den Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen lassen, kann es im Zahlungsplan Veränderungen geben. Dies kann z.B. durch Verzug oder Verschiebung des Auszahlungstages erfolgen. Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsveränderungen bedürfen der Schriftform.

12. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

Ich/Wir willige/n ein, dass der ADAC e. V. alle für den ADAC AutoKredit erforderlichen Daten zum Zwecke der Antrags-, Bonitätsprüfung und Vertragsabwicklung an die Landesbank Berlin AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin übermittelt. Folgenden Daten dürfen hierfür übermittelt werden:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, ADAC Mitgliedsnummer, Legitimationsdaten (Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdatum, Staatsangehörigkeit) und eine Kopie des Ausweisdokuments, sofern die Legitimation in einer ADAC Geschäftsstelle durchgeführt wird

Ich/Wir willige/n ein, dass der ADAC e. V., die ADAC Finanzdienste GmbH, Hansastr. 19, 80686 München und die Landesbank Berlin AG gegenseitig Angaben zur Namens- und Adressänderung und Todesfall übermitteln.

Ferner willige/n ich/wir ein, dass der ADAC e. V., die ADAC Finanzdienste GmbH und die ADAC Regionalclubs über die Annahme und die Beendigung der hiermit beantragten Verträge durch die Landesbank Berlin AG informiert werden. Ich/wir willige/n ein, dass die vorgenannten Informationen der ADAC e. V., die ADAC Finanzdienste GmbH sowie die Landesbank Berlin AG zur Mitgliederbetreuung (z.B. Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Vertrag) verarbeiten und nutzen dürfen.

Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für diese Zwecke widersprechen. Der Widerruf ist zu richten an:

Landesbank Berlin AG, Servicecenter ADAC AutoKredit, Postfach 11 08 22, 10838 Berlin.

Einwilligung zum Datenaustausch und zur Datennutzung

(Ohne diese Einwilligung ist der Abschluss des Kreditvertrages nicht möglich.)

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere vorgenannten Daten zum Zwecke der Werbung und Markt- und Meinungsforschung vom ADAC e. V., der ADAC Finanzdienste GmbH sowie der Landesbank Berlin AG genutzt werden dürfen.

Über den Postweg hinaus darf ich/dürfen wir noch über folgende Medien beworben werden:

telefonisch per E-Mail

Unterschrift Kreditnehmer 1 Unterschrift Kreditnehmer 2

Kreditbedingungen

Einwilligung zur Datennutzung zu Zwecken der Marktforschung und werblichen Ansprache

4. Kündigung

adac_vertrag4_10062010

(6)

Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) / Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten erkläre/n ich/wir / handle/handeln ich/wir im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Der/die Kreditnehmer ist/sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§

4 Abs. 6 GwG).

Unterschrift Kreditnehmer 1 Unterschrift Kreditnehmer 2

ADAC AutoKredit-Vertrag vom 11.07.2014

Auszahlungsanweisung

Ich/Wir weise/n die Landesbank Berlin AG an, den Nettokreditbetrag wie nachfolgend aufgeführt, auszuzahlen. Bei einem Vorkredit der Landesbank Berlin AG ist eine bestehende Restkreditversicherung zu kündigen. Bei Überweisungen, die zur Begleichung meiner/unserer Verbindlichkeiten bei anderen Banken dienen, beauftrage/n ich/wir die Landesbank Berlin AG, die Beträge entsprechend der Aufgabe der begünstigten Bank abzuändern bzw. selbst einzusetzen.

Finanzierungsbetrag:

1. Ablösebetrag:

2. Ablösebetrag:

3. Ablösebetrag:

RKV-Beitrag:

Beträge in Euro 20.000,00 9.000,00

0,00

Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut

- Gilt nur, sofern in der vorstehenden Finanzierungsberechnung ein Einmalbetrag "Restkreditversicherung" ausgewiesen ist. -

Der/Die Kreditnehmer bestätigt/bestätigen, dass er/sie vor Unterzeichnung des Kreditvertrages durch den Berater über den möglichen Abschluss einer Restkreditversicherung beraten wurde/wurden. Der Abschluss einer Restkreditversicherung erfolgt freiwillig. Der/Die Kreditnehmer beauftragt/beauftragen die Landesbank Berlin AG als Versicherungsnehmer, eine Restkreditversicherung gemäß den nachfolgend abgedruckten Bedingungen abzuschließen. Der/Die Kreditnehmer erklärt/erklären hierzu ihr Einverständnis durch Unterzeichung des Kreditantrages.

Antrag auf Restkreditversicherung

Beantragung AutoKredit

Der Kreditvertrag kommt erst mit schriftlicher Kreditbestätigung durch die Bank zustande. Die Bank nimmt mit der schriftlichen Kreditbestätigung die Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen an.

Bitte beachten Sie, dass der ermittelte Ratenplan auf einem angenommenen Auszahlungstag basiert. Verschiebungen bei der Auszahlung können deshalb zu einer höheren oder niedrigeren Restrate führen.

Geldwäscheerklärung

Unterschriften

Mit den nachfolgenden Unterschriften wird seitens des/r Kreditnehmer/s sowohl der Kreditvertrag als auch ein eventuell abgeschlossener Restkreditversicherungsvertrag mit den benannten Vertragspartnern geschlossen und die vorstehende Einzugsermächtigung erteilt.

Meine/Unsere Unterschriften umfassen als Willenserklärung alle vorstehenden Erklärungen, insbesondere die Einwilligungserklärungen auf den Seiten 3 und 4.

Ein vollständiges Exemplar dieses Kreditvertrages ist mir/uns zur Verfügung gestellt worden.

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