Vademecum Gymnasium (ab Generation 2017)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 2
2. Definitionen ... 2
3. Dauer ... 2
4. Lehrpläne ... 3
5. Lehrkräfte... 3
6. Parallelklassen ... 3
7. Fächer- und Stundentafel ... 4
8. Sprachen ... 6
9. Selektion ... 6
10. Maturaarbeit ... 7
11. Notengebung ... 7
12. Notenzusammensetzung... 7
13. Maturitätsexamen... 8
14. Bestehensregelung ... 9
15. Maturitätskommission ... 9
16. Maturitätssitzung... 10
17. Rekurs ... 10
18. Maturitätsausweis ... 10
19. Bildungsziele ... 11
20. Gesetzliche Grundlagen ... 11
21. Schlussbestimmungen... 12
1. Einleitung
Die Schweizer Schule Santiago bietet ab dem Schuljahr 2008 am Gymnasium die Zweisprachige Schweizer Maturität an. Der vorliegende Leitfaden Vademecum Gymnasium klärt in diesem Zusammenhang grundlegende Begriffe, gibt einen Überblick über die Struktur und akademischen Belange des Gymnasiums vom Eintritt bis zur Diplomfeier und nennt die bis zur schweizerischen Maturität von den Studenten/innen zu erreichenden Bildungsziele. Zum Schluss sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen mit den entsprechenden Links aufgelistet.
2. Definitionen
Gymnasium
Ein Schweizer Gymnasium ist eine allgemeinbildende Vollzeitschule auf der Sekundarstufe II.
Es bietet den Studenten/innen einen breiten, ausgewogenen und zusammenhängenden Bildungsgang. Dieser setzt sich zusammen aus einer allen Studenten/innen gemeinsamen Allgemeinbildung, einer individuellen Spezialisierung mittels Wahlbereichen und einer Abschlussarbeit. Den Studenten/innen wird somit die Möglichkeit geboten, je nach persönlichen Stärken und Interessen eigene Bildungsschwerpunkte zu setzen. Am Ende ihrer Schulzeit legen die Studenten/innen die Examen der schweizerischen Maturität ab.
Schweizerische Maturität
Die schweizerische Maturität bezeichnet die Reifeprüfung nach Abschluss des Gymnasiums.
Der Maturitätsausweis berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule oder Universität1. Auch in der Europäischen Union und den USA ist die schweizerische Maturität als Hochschulreife anerkannt.
Zweisprachige Schweizer Maturität
Die Zweisprachige Schweizer Maturität ist die am stärksten auf Sprachen fokussierte Version der schweizerischen Maturität. Dabei werden einige Fächer immersiv in einer Zweitsprache unterrichtet.
3. Dauer
Das Gymnasium der Schweizer Schule Santiago umfasst die letzten 4 Schuljahre (I°- IV°
Medio). Die Ausbildung bis zur schweizerischen Maturität muss insgesamt 12 Schuljahre dauern. Damit ein/e Student/in die Maturprüfung ablegen kann, muss er/sie den Unterricht der
1 Das Maturitätszeugnis berechtigt in der Schw eiz insbesondere auch zur Zulassung zu den eidgenössischen Medizinal- und Lebensmittelchemiker/innenprüfungen.
letzten beiden Schuljahre auf dem Intensivniveau in folgenden Fächern besuchen: Mathematik, Deutsch und Geisteswissenschaften.2
4. Lehrpläne
Die dem Gymnasium zugrunde liegenden Lehrpläne stützen sich auf den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und den Rahmenlehrplänen des chilenischen Bildungsministeriums ab und sind vom Patronatskanton Basel-Landschaft genehmigt.
5. Lehrkräfte
Am Gymnasium unterrichtende Lehrkräfte besitzen einen universitären Master sowie ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen (oder vergleichbare fachliche bzw. pädagogische Diplome).
6. Parallelklassen
Zwei Parallelklassen operieren mit denselben Lehrplänen und derselben Stundentafel. Es gibt nur in den folgenden Fächern unterschiedliche Niveaus (Standard und Intensiv): Mathematik, Deutsch, Geisteswissenschaften und Englisch. Alle Studenten/innen schliessen ihre Ausbildung mit der Licencia de Enseñanza Media3 und den PSU-Prüfungen4 ab. Die Studenten/innen, die in den Fächern Mathematik, Deutsch und Geisteswissenschaften während der letzten beiden Gymnasialjahre das Intensivniveau in diesen Fächern belegen, können die bilinguale Schweizer Maturität ablegen.
2Die Geistesw issenschaften umfassen die Fächer Geschichte, Geografie und Einführung in Wirtschaft und Recht.
3 Chilenisches Abschlussdiplom auf der Sekundarstufe II.
4 PSU- Prüfungen: universitäres Selektionsexamen in Chile, bei dem die dabei erreichte Punktzahl über die Aufnahme an (einige) chilenische Universitäten entscheidet.
7. Fächer- und Stundentafel
Grundlagenfächer (GF) Matura Io IIo IIIo IVo
A B A B A B A B
Deutsch 5 5 5 5 5 5 5 5
Spanisch 5 5 5 5 4 4 4 4
Englisch 4 4 4 4 3 3 3 3
36,4%5
Mathematik 6 6 6 6 4 4 4 4
Physik 2 2 2 2 2 2 2 2
Biologie 2 2 2 2 2 2 2 2
Chemie 2 2 2 2 2 2 2 2
30,8%
Weltgeschichte 2 2 2 2 2 2 2 2
Allgemeine Geografie 1 1 2 2 2 2 2 2
Einführung Wirtschaft und Recht 2 2
11,9%
Kunst oder Musik 2 2 2 2 2 2 2 2
5,6%
Total Wochenlektionen GF Matura 31 31 34 34 28 28 28 28
5 Die in der Stundentafel erscheinenden Prozentangaben bezeichnen den Anteil der Maturitätsfächer an der gesamten für die Zw eisprachige Schw eizer Maturität relevanten Unterrichtszeit (s. MAV, Art. 11).
Wahlfächer Matura Io IIo IIIo IVo
A B A B A B A B
Schwerpunktfach (SF) 4 4 4 4 4 4 4 4
SF Französisch SF Wirtschaft und Recht SF Anwendungen der Mathematik und Physik SF Biologie und Chemie
Ergänzungsfach (EF) 3 3 3 3
EF Informatik EF Wirtschaft und Recht EF Philosophie
EF Musik
EF Sport
EF Anwendungen der Mathematik
EF Physik
EF Biologie
EF Chemie
Maturaarbeit
15,4%
Total Wochenlektionen Wahlfächer Matura 4 4 4 4 7 7 7 7
Total Wochenlektionen Matura 35 35 38 38 35 35 35 35
Zusatzfächer PSU Io IIo IIIo IVo
A B A B A B A B
Geschichte und Geografie Chiles 2 2 1 1 2 2 2 2
Philosophie und Psychologie 2 2 2 2
Sport 3 3 2 2 2 2 2 2
Handfertigkeiten 2 2 2 2
Klassenrat 1 1 1 1 1 1 1 1
PSU Spanisch 1 1 1 1
PSU Mathematik 1 1 1 1
Total Wochenlektionen Zusatzfächer PSU 8 8 6 6 9 9 9 9
Gesamttotal Wochenlektionen 43 43 44 44 44 44 44 44
Die Grundlagenfächer und Zusatzfächer PSU werden von allen besucht. Von den Wahlfächern wird jeweils je eines ausgewählt, wobei die Wahl eines Faches bzw. einer Fächergruppe als Schwerpunktfach die Wahl desselben Faches bzw. Teilfaches als Ergänzungsfach ausschliesst und umgekehrt. Die Maturaarbeit wird in den letzten anderthalb Schuljahren verfasst.
8. Sprachen
Der Unterricht findet je nach Fach und/oder Niveau auf Deutsch6 oder Spanisch statt. Englisch ist für alle Studenten/innen obligatorische Fremdsprache. Französisch kann als Schwerpunktfach belegt werden.
Folgende Sprachexamen werden zusätzlich extern organisiert:
Klasse Fach Examen GER7
8º / I° Medio Deutsch Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I (DSD I) B1/A2 IIIº/IV° Medio Deutsch Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) C1/B2 IIº/IIIº/IV°
Medio
SF Französisch Diplôme d’études en langue française (DELF) A2/A1/
B2/B1 IIIº/IV° Medio Englisch First Certificate in English (FCE/CAE) C1/B2
9. Selektion
Folgende Selektionskriterien ermöglichen den Studenten/innen die Möglichkeit an den Maturitätsexamen teilzunehmen:
1. Besuch der folgenden Fächer auf Intensivniveau während der beiden letzten Gymnasialjahre: Mathematik, Deutsch und Geisteswissenschaften. Wenn Englisch nicht im Intensivniveau besucht wird, muss das Ergänzungsfach als fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
2. Am Ende des vorletzten Gymnasialjahres darf die doppelte Summe aller Notenpunkte unter 4.0 (CH-Noten) nicht grösser sein als die Summe aller Notenpunkte über 4.08.
6 Wer Geistesw issenschaften auf Intensivniveau besucht, w ird neben Deutscher Sprache, Literatur und Landeskunde auch in Weltgeschichte, allgemeiner Geografie und Einführung Wirtschaft und Recht immersiv auf Deutsch unterrichtet.
Deutsch hat somit einen Gesamtanteil am maturitätsrelevanten Unterrichtspensum von 26.2%.
7 GER: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen:
http://de.w ikipedia.org/w iki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen 8Beispiel: Chemie: 2.5 / Geografie: 3.5 2 x (1.5 + 0.5) = 4
Deutsch: 5.5 / English: 4.5 / Kunst: 6 1 x (1.5 + 0.5 + 2) = 4
→ Die ungenügenden Noten Werden mit den Noten über 4.0 kompensiert.
3. Am Ende des vorletzten Gymnasialjahres sind maximal drei ungenügende Zeugnisnoten erlaubt.
4. Maturaarbeit.
Um die Maturitätsprüfungen an der Schweizer Schule Santiago ablegen zu können, muss mindestens der Unterricht des letzten Schuljahres an der Schule besucht worden sein.
10. Maturaarbeit
Alle Studenten/innen verfassen während der letzten zwei Schuljahre allein oder zu zweit eine Arbeit zu einem Thema ihrer Wahl. Dafür bekommen sie eine/n Tutor/in an die Seite gestellt. Am Ende des vorletzten Semesters werden die Maturaarbeiten schriftlich abgegeben, zu Beginn des letzten Semesters öffentlich präsentiert.
Die Evaluation obliegt den Tutoren/innen und beigezogenen Experten/innen. Eine ungenügende Maturaarbeit kann einmal wiederholt werden. Eine genügende Maturaarbeit ist Bedingung, um zu den Maturitätsexamen zugelassen zu werden. Der Titel der Maturaarbeit sowie die erhaltene Schlussnote werden in den Maturitätsausweis eingetragen.
11. Notengebung
Folgende Notenskala kommt zu Zwecken der Zweisprachigen Schweizer Maturität zur Anwendung:
Die Noten werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet (Bsp.: 3,91 → 3,9 / 3,95 → 4,0).
Im Maturitätsausweis stehen auf ganze und halbe gerundete Noten (Bsp.: 4,24 → 4 / 4,25 → 4,5).
12. Notenzusammensetzung
Die Zusammensetzung der im Maturitätszeugnis stehenden Fachschlussnote hängt davon ab, ob in einem Fach Maturitätsexamen stattfinden oder nicht. In denjenigen Maturitätsfächern, in denen es keine Maturitätsexamen gibt, entspricht der Notendurchschnitt der letzten zwei Semester, in denen ein Maturitätsfach belegt wurde, der Erfahrungsnote, welche zugleich auch diejenige Note ist, welche im Maturitätsausweis erscheint:
5,5 - 6,0 sehr gut
4,8 - 5,4 gut
4.0 - 4,7 genügend
3,0 - 3,9 ungenügend
1,0 - 2,9 schwach
Note im Maturitätsausweis
Erfahrungsnote
Vorletztes Semester Letztes Semester
In denjenigen Maturitätsfächern, in denen Maturitätsexamen stattfinden, entspricht die Erfahrungsnote 50% der Schlussnote, welche im Maturitätsausweis erscheint:
Note im Maturitätsausweis
Erfahrungsnote Note Maturitätsexamen
Vorletztes Semester Letztes Semester Schriftliches Examen Mündliches Examen
13. Maturitätsexamen
Der Prüfungsstoff erstreckt sich schwerpunktmässig auf die letzten zwei Schuljahre. Die Maturitätsexamen werden vorgängig von den Fachlehrern/innen verfasst und von Fachexperten/innen des Patronatskantons Basel-Landschaft geprüft.
Im November des letzten Schuljahres finden in den fünf folgenden Maturitätsfächern im Klassenverband durchgeführte schriftliche und individuell durchgeführte mündliche Maturitätsexamen statt:
Fach Dauer schriftliches
Examen
Dauer mündliches Examen
Deutsch 4 Stunden 15 Min. Vorbereitung/15 Min. Examen
Spanisch 4 Stunden 15 Min. Vorbereitung/15 Min. Examen
Mathematik 4 Stunden 15 Min. Vorbereitung/15 Min. Examen
Schwerpunktfach 3 Stunden 15 Min. Vorbereitung/15 Min. Examen
Ergänzungsfach oder Englisch9 2 Stunden 15 Min. Vorbereitung/15 Min. Examen
Jedwelche Unredlichkeit während der Maturitätsexamen führt zum sofortigen Ausschluss und zum Nichtbestehen derselben. Im Krankheitsfall ist dem/der Prüfungsleiter/in ein Arztzeugnis vorzulegen. Diese/r entscheidet über eine Nachprüfung.
Der/Die Prüfungsleiter/in aus der Schulleitung zeichnet sich für die korrekte und reibungslose Durchführung der Maturitätsexamen verantwortlich. Die schriftlichen und mündlichen Maturitätsexamen werden von einem/einer Schweizer Hauptexperten/in sowie von lokalen Fachexperten/innen begleitet. Bei den schriftlichen Examen legt dabei der/die Fachlehrer/in dem/der Fachexperten/in die korrigierten Examen zusammen mit seinem/ihrem Notenvorschlag
9 Nach Wahl des/der Kandidaten/in. Englisch darf nur gew ählt w erden, falls dieses Fach in den beiden letzten Gymnasialjahren auf Intensivniveau besucht w orden ist.
vor. Bei den mündlichen Examen, bei denen von dem/der Experten/in Protokoll geführt wird, findet die Notengebung im direkten Anschluss an jedes Einzelexamen statt.
14. Bestehensregelung
Die schweizerische Maturität gilt als bestanden, wenn in den 13 Maturitätsfächern und in der Maturaarbeit
a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben ist10
und
b. nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden.
Tritt ein/eine Student/in ohne wichtigen Grund nicht zu einem bzw. den Maturitätsexamen an, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Studenten/innen, welche die Maturitätsexamen nicht bestanden haben, können diese ein zweites Mal ablegen, wenn sie den Unterricht des letzten Schuljahres wiederholt haben. Wer zum zweiten Mal das schweizerische Maturitätsexamen nicht bestanden hat, wird zu keinem weiteren mehr zugelassen.
15. Maturitätskommission
Das Schulkomitee setzt in Absprache mit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft eine Maturitätskommission ein.
Die Maturitätskommission besteht aus fünf Mitgliedern:
a dem/der Konsul/in der Schweizerischen Botschaft in Santiago de Chile (Präsident/in)
b einem/er Delegierten der Schulleiterkonferenz der Gymnasien des Kantons Basel- Landschaft
c drei weiteren Mitgliedern/innen, von denen mindestens eine/r Schweizer Bürger/in sein muss
10 Beispiel: Chemie: 2.5 / Geografie: 3.5 2 x (1.5 + 0.5) = 4 Deutsch: 5.5 / English: 4.5 / Kunst: 6 1 x (1.5 + 0.5 + 2) = 4
→ schlechte Noten mit guten kompensiert und somit Maturität bestanden
Die Amtsdauer der Mitglieder/innen der Maturitätskommission beträgt vier Jahre. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtsdauer. Eine Wiederwahl ist möglich.
Im Einvernehmen mit der Maturitätskommission ernennt die Schulleitung die Experten/innen der Maturitätsexamen. Die Maturitätskommission überwacht die Maturitätsexamen an der Schweizer Schule Santiago. Sie hat das Recht, den Unterricht in allen Maturitätsfächern zu besuchen. Sie entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Examinatoren/innen und Experten/innen in Evaluationssachen. Sie kann überdies von sich aus Anträge zuhanden der Schulleitung, des Schulkomitees oder der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft stellen.
16. Maturitätssitzung
Im Anschluss an die Maturitätsexamen findet die Maturitätssitzung statt, woran die Maturitätskommission, der/die Direktor/in, der/die Prüfungsleiter/in, die Experten/innen und Fachlehrer/innen teilnehmen. Dabei werden die Examensresultate jedes/jeder Studenten/in validiert und festgestellt, ob ihm/ihr der Maturitätsausweis nach oben erwähnter Bestehensregelung erteilt werden kann. Nach der Maturitätssitzung eröffnet der/die Direktor/in die Ergebnisse.
Die Studenten/innen haben das Recht, die einzelnen Prüfungsnoten bei den Fachlehrern/innen und Examen bei dem/der Prüfungsleiter/in einzusehen.
Die Schule bewahrt die Maturitätsexamen 10 Jahre lang auf.
17. Rekurs
Gegen die an der Maturitätssitzung gefällten Entscheide kann wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften oder Willkür innerhalb von 10 Kalendertagen seit deren Eröffnung schriftlich begründet Beschwerde bei dem/der Konsul/in der Schweizerischen Botschaft in Santiago de Chile eingereicht werden. Der Entscheid des/der Konsuls/in ist definitiv.
18. Maturitätsausweis
Die Schweizer Schule Santiago stellt den erfolgreichen Maturanden/innen den Maturitätsausweis nach Art. 20 des MAR11 aus.
Die Maturitätsausweise werden an der Maturafeier überreicht.
11 MAR: Maturitätsanerkennungsreglement.
19. Bildungsziele
Studenten/innen können
grundlegendes und vertieftes Fachwissen in den Grundlagen- und Wahlfächern als Basis für ein breites Allgemeinwissen erhalten und erarbeiten,
den Zugang zu neuem Wissen geleitet, im Team und/oder allein erschliessen,
mit Offenheit, Neugier, Vorstellungskraft, Abstraktion, logischem und vernetztem Denken intelligent Wege dazu finden,
selbständig denkend kritisch und tolerant mit eigenen und fremden Ansichten umgehen,
zu diversen, komplexen Sachverhalten klar, treffend und ethisch Stellung beziehen,
Spanisch und Deutsch auf der GER-Niveaustufe C2 bzw. C1, Englisch und Französisch auf der GER-Niveaustufe B2 bzw. B1 in Wort und Schrift anwenden,
sich im Kontext der Globalisierung in mehreren Kulturen zurechtfinden, sich in den Künsten ihrer Wahl kreativ ausdrücken,
und ihre körperliche und geistige Ausdauer sowie Willenskraft einsetzten, um diejenige akademische und persönliche Reife zu erlangen, welche es ihnen erlaubt, anspruchsvolle Aufgaben im Hochschulstudium und Beruf qualitätsbewusst und verantwortungsvoll zu übernehmen.
Sie verstehen lebenslanges Lernen als aktualisierende und bereichernde Selbstverständlichkeit.
20. Gesetzliche Grundlagen
Schweizerischer Bundesrat: Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) vom 15. Februar 1995:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/413.11.de.pdf
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK): Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR):
http://www.bl.ch/docs/recht/sgs_6/649.5.htm
Schweizerische Maturitätskommission: Zweisprachige Maturität. Verfahren und Kriterien.
Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten. Bern, Juli 1998:
http://www.mba.zh.ch/downloads/mittelschulrecht/rechtGrundlagenFH/05-06_01.pdf
Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft: Verordnung über die Maturitätsprüfungen vom 5.
Juli 2005:
http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_6/643.21.pdf
21. Schlussbestimmungen
Das Vademecum Gymnasium gilt ab dem Schuljahr 2008.
Das vorliegende Vademecum Gymnasium gilt ab dem Schuljahr 2014 und ist gültig für alle zukünftigen Generationen ab 2017.
Beschluss des Schulkomitees der Schweizer Schule Santiago Santiago de Chile am 16. Dezember 2013