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I. Nachweis der Angemessenheit der Kosten durch einen Bewertungsausschuss

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Academic year: 2022

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ausschuss in Sachsen-Anhalt

WORKSHOP „UMSETZUNG VON LEADER"

AM 26./27. MÄRZ IN GÖTTINGEN

Markus Rensch Zahlstelle LSA

(2)

Nachweis der Angemessenheit der Kosten?

Nationales Zuwendungsrecht

Antragsverfahren (VV zu § 44 LHO)

3.2 Anträge auf Zuwendungen müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und

Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.

3.4 Das Ergebnis der Antragsprüfung ist zu vermerken. ….In dem Vermerk soll

insbesondere auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung eingegangen werden….

(3)

Nachweis der Angemessenheit der Kosten?

EU-Regularien (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014

Artikel 48 Abs. 1 S. 1

„Alle von einem Begünstigten oder Dritten vorzulegenden Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen werden einer Verwaltungskontrolle unterzogen, die sich auf alle Elemente bezieht, die im Rahmen von Verwaltungskontrollen überprüft werden können und

sinnvollerweise überprüft werden sollen.“

(4)

Nachweis der Angemessenheit der Kosten?

EU-Regularien (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014

Artikel 48 Abs. 2

„Durch Verwaltungskontrollen der Anträge auf Fördermittel wird

sichergestellt, dass das Vorhaben mit den geltenden Verpflichtungen gemäß Unionsrecht oder nationalem Recht oder dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich den Vorschriften für die öffentliche

Auftragsvergabe, für staatliche Beihilfen sowie sonstigen verbindlichen

Standards und Anforderungen, im Einklang steht.“

(5)

Nachweis der Angemessenheit der Kosten?

EU-Regularien (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014

Artikel 48 Abs. 2 S. 2

„Bei den Kontrollen wird insbesondere Folgendes überprüft:….

e) für in Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannte Kosten, mit Ausnahme von Sachleistungen und Abschreibungen, die Plausibilität der geltend gemachten Kosten. Die Kosten werden

anhand eines geeigneten Bewertungssystems bewertet, wie z. B.

Referenzkosten, Vergleich verschiedener Angebote oder

Bewertungsausschuss.“

(6)

Probleme !!

Vor allem bei komplexen Maßnahmen ist eine Plausibilisierung nicht ohne Weiteres möglich.

Erhöhter Aufwand für Antragsteller und Verwaltung

Antragsteller: Einholung und Vorlage von mehreren Vergleichsangeboten

zum Antrag

(7)

Anforderungen an die Drei-Angebote-Regelung:

Einholung von mind. drei Angeboten bedeutet

 Vorliegen von 3 Angebote beim AST (i.d.R sollten nachweislich fünf Anbieter angeschrieben worden sein)

 Regelung gilt ebenso für Aufträge von freiberuflichen Leistungen (Ingenieure, Berater, Gutachter usw.)

Vergleichbarkeit der Angebote

 alle Angebote müssen in Funktion, Qualität und Quantität und ggf. weiteren Kriterien vergleichbar sein müssen.

Produktneutralität der Angebote das

 Einholen von Angeboten unterschiedlicher Hersteller

(8)

Probleme !!

Vor allem bei komplexen Maßnahmen ist eine Plausibilisierung nicht ohne Weiteres möglich.

Erhöhter Aufwand für Antragsteller und Verwaltung

Antragsteller: Einholung und Vorlage von mehreren Vergleichsangeboten zum Antrag

Verwaltung: Einsatz eines Referenzkostensystem

(9)

Problemlösung: Einführung Bewertungsausschuss

1. Aufgabe:

„Bewertungsausschusses prüft, die im Rahmen der Antragstellung durch den

Antragsteller geltend gemachten Investitionskosten für das umzusetzende Vorhaben hinsichtlich ihrer Plausibilität.

2. Personelle Zusammensetzung:

• mindestens 3 Mitgliedern

• Soweit möglich größtmögliche Kontinuität

• Mitglieder verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen

• Zwei der Mitglieder dürfen nicht an der Erstbearbeitung beteiligt sein

• Mitglieder sind in ihrer fachlichen Meinung unabhängig und weisungsfrei

• Kein Interessenkonflikt

(10)

Problemlösung: Einführung Bewertungsausschuss

3. Falldarstellung und Beschlussfassung:

• Im Rahmen der Sitzung Darstellung des Vorhabens durch ein Mitglied

• Soweit erforderlich werden alle relevanten Unterlagen bereits vorab den Mitgliedern zur Verfügung gestellt (generelle Akteneinsicht)

• Anträge, die als noch nicht entscheidungsreif anzusehen sind, werden zurückgestellt

• Die Beschlussfassung, erfolgt ausschließlich einstimmig

• Über jedes Vorhaben ist ein Protokoll gemäß Anlage zu fertigen und von allen Mitgliedern des Bewertungsausschusses zu unterschreiben

• Protokoll enthält Bewertung der sind die einzelnen 1. Hinzuziehung von zusätzlichen Sachverstand

• Ausschuss kann Sachverhaltsaufklärung und ergänzenden Sachverstand (im

(11)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Und ein gutes Gelingen bei der

Umsetzung Ihrer Vorhaben!

Referenzen

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