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Erwartungen an Steuerberater/innen Welche Kompetenzen verlangen Klient/innen? Masterarbeit

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Academic year: 2022

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Stefanie Ramsauer, MSc

Erwartungen an Steuerberater/innen – Welche Kompetenzen verlangen Klient/innen?

Masterarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science

der Studienrichtung Wirtschaftspädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz

Betreuer: Assoz. Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Slepcevic-Zach Peter Institut für Wirtschaftspädagogik

Graz, im Jänner 2021

(2)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... I Abbildungsverzeichnis ... II

1 Einleitung ... 1

2 Konzeptionelle Grundlagen ... 4

2.1 Der Weg zum/r Steuerberater/in ... 5

2.1.1 Fachprüfung zum/r Steuerberater/in ... 5

2.1.2 Praxiszeit als Berufsanwärter/in ... 6

2.1.3 Rechte und Pflichten von Steuerberater/innen ... 7

2.2 Tätigkeiten von Steuerberater/innen ... 7

2.3 Kompetenzen von Steuerberater/innen ...10

2.3.1 Fachliche Kompetenz ...11

2.3.2 Analytisches Denken ...12

2.3.3 Belastbarkeit ...12

2.3.4 Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen...13

2.3.5 Verantwortungsbewusstsein ...14

2.3.6 Selbstorganisation ...14

2.3.7 Zeitmanagement ...15

2.3.8 Digitale Kompetenz ...15

3 Empirische Studie ...19

3.1 Studiendesign ...19

3.2 Beschreibung der Stichprobe ...20

3.3 Darstellung und Interpretation der Ergebnisse ...23

3.3.1 Tätigkeiten von Steuerberater/innen ...23

3.3.2 Kompetenzen von Steuerberater/innen ...29

3.3.3 Honorare von Steuerberater/innen ...43

3.3.4 Wechsel von Steuerberater/innen ...47

3.4 Zusammenfassung der Ergebnisse ...49

4 Vergleich und Analyse des rechtlichen Berufsbildes der Steuerberater/innen mit den Erwartungen der Klient/innen ...52

(3)

5 Zusammenfassung und Ausblick ...58 6 Literaturverzeichnis ...62 7 Anhang ...66

(4)

I

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AMS Arbeitsmarktservice

BGBl Bundesgesetzblatt

DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

EStG Einkommensteuergesetz

FA Finanzamt

FM-GwG Finanzmarkt-Geldwäschegesetz

gem. gemäß

iZm. im Zusammenhang mit

KMU Klein- und Mittelunternehmen

KStG Körperschaftsteuergesetz

KSW Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

lit litera

n Anzahl der Befragten

TS Teilstrich

VO Verordnung

WTBG Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Z Ziffer

(5)

II

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Tätigkeitsbereiche der Steuerberater/innen anhand der Umsatzverteilung in den

Steuerberatungskanzleien ...10

Abbildung 2: Geschäftsstruktur der Befragten ...21

Abbildung 3: Kontakthäufigkeit der Klient/innen ...22

Abbildung 4: In Anspruch genommene Tätigkeitsbereiche der Klient/innen ...24

Abbildung 5: Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen durch Klein- und Mittelunternehmern ...25

Abbildung 6: Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen durch Freiberufler und Privatpersonen ...26

Abbildung 7: Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen durch Klein- und Mittelunternehmer27 Abbildung 8: Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen durch Freiberufler und Privatpersonen ...28

Abbildung 9: Wichtigkeit und Zufriedenheit der fachlichen Kompetenzbereiche durch Klein- und Mittelunternehmen ...31

Abbildung 10: Wichtigkeit und Zufriedenheit der fachlichen Kompetenzbereiche durch Freiberufler und Privatpersonen ...32

Abbildung 11: Zufriedenheit mit fachlichen Kompetenzbereichen durch Klein- und Mittelunternehmen ...33

Abbildung 12: Zufriedenheit mit fachlichen Kompetenzbereichen durch Freiberufler und Privatpersonen ...34

Abbildung 13: Wichtigkeit der Kompetenzen für Klein- und Mittelunternehmen ...36

Abbildung 14: Wichtigkeit der Kompetenzen für Freiberufler und Privatpersonen ...37

Abbildung 15: Zufriedenheit der Klein- und Mittelunternehmer mit den Kompetenzen der Steuerberater/innen ...38

Abbildung 16: Zufriedenheit der Freiberufler und Privatpersonen mit den Kompetenzen der Steuerberater/innen ...39

Abbildung 17: Wichtigkeit der Kompetenzen für den Beruf eines/r Steuerberaters/in für Klein- und Mittelunternehmer ...40

Abbildung 18: Wichtigkeit der Kompetenzen für den Beruf eines/r Steuerberater/in für Freiberufler und Privatpersonen ...41

Abbildung 19: Weitere von Klient/innen erwartete Kompetenzen von Steuerberater/innen ...42

Abbildung 20: Zufriedenheit mit der Kontakt- und Beratungshäufigkeit ...44

Abbildung 21: Wichtigkeit der Transparenz des Honorars von Steuerberater/innen ...45

Abbildung 22: Bewertung der Transparenz des Honorars der Steuerberater/innen ...46

Abbildung 23: Preis-Leistungs-Verhältnis von Steuerberater/innen ...47

Abbildung 24: Wechsel von Steuerberater/innen ...48

(6)

III Abbildung 25: Gründe für den Wechsel von Steuerberater/innen ...49 Abbildung 26: Wichtigkeit der Tätigkeitsbereiche von Steuerberater/innen für Klient/innen ..53 Abbildung 27: Wichtigkeit der Kompetenzen von Steuerberater/innen für Klient/innen ...54 Abbildung 28: Wichtigkeit der Kompetenzen für den Beruf eines/r Steuerberaters/in für

Klient/innen...55

(7)

1

1 Einleitung

Die Ausbildung zum/r Steuerberater/in ist ein weiter und fordernder Weg. Weit ist er aufgrund der lang andauernden Ausbildung und fordernd hinsichtlich der Anzahl der zu bewältigenden Prüfungen. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Fachprüfung des/r Steuerberater/in setzen sich laut § 13 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 2017 aus einem positiv absolvierten facheinschlägigen Hochschulstudium und zusätzlich aus klar definierten erforderlichen Praxiszeiten aus der Tätigkeit als Berufsanwärter/in zusammen. Ebenso dürfen öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter/innen, die dreieinhalb Jahre die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter/in nachgegangen sind oder über eine Berufsberechtigung nach dem WTBG 2017 verfügen, zur Fachprüfung antreten. Ist die Grundlage zum Prüfungsantritt gegeben, so müssen drei schriftliche Prüfungen zu je 180 Minuten, eine schriftliche Prüfung zu 210 Minuten, eine weitere schriftliche Prüfung zu 150 Minuten und eine abschließende mündliche Prüfung positiv absolviert werden um als Steuerberater/in angelobt werden zu können.1

Neben der fachlichen Kompetenz, die durch die Menge an Prüfungen überprüft wird, ist eine Vielzahl an Kompetenzen notwendig, um die Steuerberater/innentätigkeit bewältigen zu können.2 Der Tag eines Steuerberaters/einer Steuerberater/in besteht aus ständigem Zeitdruck, der Selbstorganisation des eigenen Arbeitstages sowie dem Umgang mit Klient/innen und deren Anliegen.3 Dies alles erfordert Kompetenzen wie bspw. analytisches Denken, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie Verantwortungsbewusstsein.4 Es wird oft kritisiert, dass das Honorar von Steuerberater/innen sehr hoch ist. Bei einer langen und aufwendigen Ausbildung der Steuerberater/in und demzufolge auch hohen Erwartungen an sie, ist es jedoch nicht verwunderlich, dass das Honorar höher ausfällt. Wichtig dabei ist, dass die Erwartungen der Klient/innen erfüllt werden.5 Aufgrund des breiten erforderlichen Kompetenzspektrums ist es Teil dieser Masterarbeit in Form einer Untersuchung herauszufinden, ob all die Kompetenzen und Tätigkeiten auch tatsächlich von den Klienten erwartet bzw. wahrgenommen werden.

Steuerberater/innen haben sehr viele Aufgaben und Kompetenzen zu erfüllen. Dahingehend ist es für diese Berufsgruppe von großer Bedeutung, die Meinung von Klient/innen zu erfahren.

Oft ist das Problem, dass Steuerberater/innen keine Rückmeldung von Klient/innen hinsichtlich

1 Vgl. ASW (2021).

2 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 7.

3 Vgl. Platz (2011), 63.

4 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 8–11.

5 Vgl. Anke (2010), 10.

(8)

2 ihrer Leistungen bekommen. Das Ziel dieser Masterarbeit ist es, das rechtliche Berufsbild eines/r Steuerberaters/in mit den tatsächlichen Erwartungen der Klient/innen abzugleichen.

Vergleiche dieser Form gab es in der Forschung bis dato noch nicht. Durch Befragung der Klient/innen und einem Abgleich der Ergebnisse mit dem rechtlichen Berufsbild eines/r Steuerberaters/in können in weiterer Folge Implikationen in Bezug auf die Ausbildung abgeleitet sowie Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden.

Aufgrund der dargelegten Problemstellung soll im Rahmen der Masterarbeit die folgende Forschungsfrage mithilfe der Teilfragen beantwortet werden.

Inwiefern deckt sich das rechtliche Berufsbild eines/r Steuerberaters/in mit den Erwartungen der Klient/innen?

- Wie sieht das rechtliche Berufsbild eines/r Steuerberater/innen dafür mitbringen?

- Welche Kompetenzen und Tätigkeiten der Steuerberater/innen werden von Klient/innen tatsächlich erwartet?

- Welche Implikationen ergeben sich aus dem Abgleich von rechtlichem Berufsbild und Erwartungen der Klient/innen für die Ausbildung der Steuerberater/innen?

Um die Forschungsfrage sowie die Teilfragen beantworten zu können wird nach der Einleitung in Kapitel 1 zunächst auf die theoretischen Grundlagen des rechtlichen Berufsbildes eines/r Steuerberater/in in Kapitel 2 eingegangen. Der Weg zum/r Steuerberater/in wird beschrieben und in weiterer Folge auch auf die Tätigkeiten von Steuerberater/innen. Anschließend werden die aus der Literatur entnommenen für Steuerberater/innen relevanten Kompetenzen angeführt und näher beschrieben. In diesem Kapitel sollen die theoretischen Grundlagen für die in Kapitel 3 durchgeführte empirische Studie dargelegt werden.

In Kapitel 3 werden die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Umfrage, welche in Form eines Fragebogens durchgeführt wurde, dargestellt. Eingangs wird das Studiendesign beschrieben und der Stichprobenumfang festgelegt. Der Hauptteil des Kapitels widmet sich der Auswertung des Fragebogens. Es werden die Erwartungen der Klient/innen hinsichtlich der Tätigkeiten und Kompetenzen von Steuerberater/innen dargestellt und interpretiert. Ein Teil der Umfrage widmet sich den Honoraren von Steuerberater/innen. Die Fragen ob und warum Klient/innen ihre/n Steuerberater/in wechseln, wird ebenso in dieser Masterarbeit zu klären versucht.

In Kapitel 4 erfolgt der Vergleich sowie die Analyse des rechtlichen Berufsbildes eines/r Steuerberater/in mit den Erwartungen der Klient/innen. Dabei wird das rechtliche Berufsbild,

(9)

3 welches in Kapitel 2 definiert wird, mit den Ergebnissen, die in Kapitel 3 dargestellt werden, verglichen. Es werden Problembereiche hinsichtlich Tätigkeiten und Kompetenzen von Steuerberater/innen aufgezeigt und Möglichkeiten zur Minimierung dieser dargelegt.

Hinsichtlich etwaiger Abweichungen zwischen den tatsächlichen Tätigkeiten und Kompetenzen der Steuerberater/innen und den Erwartungen der Klient/innen sollen in einem weiteren Schritt Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Ausbildung der Steuerberater/in abgeleitet werden.

Im letzten Kapitel werden die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst, Implikationen abgeleitet und sowie ein Ausblick auf künftige Forschungsdesiderate gegeben.

Das rechtliche Berufsbild eines/r Steuerberaters/in wird anhand der umfassenden Literaturrecherche festgelegt. Steuerberater/innen werden demnach nicht nach ihren Tätigkeiten und Kompetenzen befragt. Die Tätigkeiten werden aus dem WTBG 2017 herausgearbeitet und die Kompetenzen werden aus verschiedenen Beiträgen in der Literatur hergeleitet. Der Begriff der Kompetenz wird in der vorliegenden Arbeit in Kapitel 2.3 definiert.

Es ist nicht Ziel dieser Arbeit den Begriff der Kompetenzen zu hinterfragen oder auszuweiten.

Vielmehr spielen die tatsächlichen Tätigkeiten und Kompetenzen der Steuerberater/innen eine bedeutende Rolle.

Im Hinblick auf die empirische Studie wurden Klient/innen aus unterschiedlichen Steuerberatungskanzleien befragt, um dadurch die Aussagekraft der Umfrage zu erhöhen.

(10)

4

2 Konzeptionelle Grundlagen

Erste Ansätze der Steuerberatung können bereits ca. 70 v. Chr. im antiken Rom nachgewiesen werden. Zu dieser Zeit trat ein sogenannter Cicero als Redner in Steuerstreitigkeiten auf.6 Offiziell wurde der Berufsstand des Steuerberaters aufgrund von steigenden Steuerbelastungen und dem immer komplizierter werdenden Steuerrecht im Jahr 1919 in Deutschland eingeführt. Ab diesem Jahr mussten Steuerberater/innen eine qualifizierte und akademische Berufsausbildung vorlegen. Davor gab es kein offizielles Berufsrecht für Steuerberater/innen. In weiterer Folge wurde eine speziell für diesen Berufsstand geltende Prüfungsanordnung geschaffen.7 Verglichen mit dem heutigen Geschäftsmodell der Steuerberatung, welches in dieser Form seit 1975 besteht, sind die steuerlichen Regelungen um einiges komplexer und auch die Belastung der Steuerpflichtigen nimmt aufgrund unterschiedlicher Steuern weiterhin zu. Steuerpflichtigen ist es in den meisten Fällen aufgrund der Komplexität und der Kompliziertheit nicht mehr möglich, die Steuern selbst zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen. An diesem Punkt kommen Steuerberater/innen ins Spiel. Sie helfen den Steuerpflichtigen, die notwendigen Informationen zur Berechnung der Steuern an das Finanzamt weiterzugeben. Dies beginnt bereits bei der laufenden Buchhaltung, welche die Grundlage für den Jahresabschluss bildet und in weiterer Folge auch die Basis zur Steuerberechnung darstellt. Die Beratung der Steuerpflichtigen hinsichtlich steuerlicher Problemstellungen ist ebenfalls Aufgabe der Steuerberater/innen.8

Steuerberater/innen haben die Möglichkeit auf selbständiger Basis oder in einer Steuerberatungskanzlei als Angestellte zu arbeiten. Innerhalb der Kanzlei haben sie bis hin zur Partnerschaft unterschiedliche Aufstiegsmöglichkeiten. Steuerberater/innen steht es aber auch zu als Buchhalter/innen, Bilanzbuchhalter/innen, Accounting Manager/innen oder als Wirtschaftsmediator/innen tätig zu werden. Es stehen ihnen dadurch viele Möglichkeiten in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit zur Auswahl.9

In den nachfolgenden Unterkapiteln werden der Weg zum/r Steuerberater/in sowie die Tätigkeiten und die wichtigsten Kompetenzen von Steuerberater/innen herausgearbeitet.

Dabei wird auf die Ausbildung zum/r Steuerberater/in eingegangen. In weiterer Folge werden Voraussetzungen und Inhalte der abzulegenden Fachprüfung sowie nachzuweisende Praxiszeiten als Berufsanwärter/in festgehalten. Auch die Rechte und Pflichten der Steuerberater/innen werden in diesem Kapitel behandelt.

6 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 23.

7 Vgl. Sahm (2012), 291.

8 Vgl. Egner (2018), 5 und Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 23.

9 Vgl. AMS Berufslexikon (2021).

(11)

5

2.1 Der Weg zum/r Steuerberater/in

Der Weg bis hin zum/r Steuerberater/in ist aufgrund der praktischen und theoretischen Ausbildung ein sehr anspruchsvoller.10 Grundsätzlich muss die natürliche Person einige Voraussetzungen erfüllen, damit diese öffentlich als Steuerberater/in bestellt wird. Die Voraussetzungen sind im WTBG 2017 festgelegt. § 8 Abs. 1 WTBG 2017 besagt, dass eine volle Handlungsfähigkeit, eine besondere Vertrauenswürdigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie ein Berufssitz erforderlich sind. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss gem. § 11 WTBG 2017 für Schäden aus der Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder abgeschlossen werden. Der Berufssitz umfasst eine feste Einrichtung in einem Mitgliedstaat der EU bzw. im Europäischem Wirtschaftsraum.11 Die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung erlischt, wenn Steuerberater/innen ausschließlich in einem Dienstverhältnis bei anderen Wirtschaftstreuhänder beschäftigt sind.12 Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung eines Berufssitzes.13

2.1.1 Fachprüfung zum/r Steuerberater/in

Um den Beruf eines/r Steuerberater/in ausüben zu können, muss eine Fachprüfung abgelegt werden. Grundvoraussetzung, um zu dieser Fachprüfung antreten zu dürfen, ist ein facheinschlägiges Hochschulstudium oder ein facheinschlägiges Fachhochschulstudium mit zumindest 180 ECTS-Anrechnungspunkten.14 Unter einem facheinschlägigen Studium werden grundsätzlich alle Studieneinrichtungen der Rechtswissenschaften als auch der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verstanden. Weiters umfasst sind abgeschlossene Studien der Studieneinrichtungen der Ingenieurwissenschaften als auch der Naturwissenschaften. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass zumindest 90 ECTS- Anrechnungspunkte den Fachgebieten der Rechtswissenschaften sowie der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zugerechnet werden können.15 Zusätzlich zum facheinschlägigen Studium muss eine dreijährige Praxiszeit als Berufsanwärter/in nachgewiesen werden.16 Die Fachprüfung besteht aus vier schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.17 Bei den schriftlichen Prüfungsteilen werden die folgenden Fachgebiete abgefragt:

- Betriebswirtschaftslehre

10 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 1.

11 Vgl. § 12 WTBG 2017.

12 Vgl. § 8 Abs. 3 WTBG 2017.

13 Vgl. § 8 Abs. 4 WTBG 2017.

14 Vgl. § 13 Abs. 1 WTBG 2017.

15 VO Zulassung Fachprüfung (2017), § 1 Abs. 1 und 2.

16 Siehe Kapitel 2.1.2.

17 Vgl. § 21 Abs. 1 WTBG 2017.

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6 - Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung

- Rechtslehre

- Abgabenrecht und Finanzstrafrecht18

Die Bereiche Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung sowie Rechtslehre werden zu je 180 Minuten geprüft. Der Prüfungsteil aus Abgabenrecht und Finanzstrafrecht wird in zwei Teilklausuren untergliedert. Der erste Teil dauert 210 Minuten und der zweite Teil 150 Minuten.19 Der mündliche Prüfungsteil beinhaltet Prüfungsfragen aus den oben genannten Fachgebieten als auch Prüfungsfragen zur Qualitätssicherung, Risikomanagement und dem Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder.20 Gem. § 32 Abs. 1 WTBG 2017 ist der schriftliche Prüfungsteil verpflichtend positiv zu absolvieren, um für den mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden. Die Reihenfolge der schriftlichen Prüfungsteile kann dabei individuell gestaltet werden. Erst nach positivem Abschluss aller schriftlichen Prüfungsteile, darf zur mündlichen Prüfung angetreten werden.21

2.1.2 Praxiszeit als Berufsanwärter/in

Um als Berufsanwärter/in zu gelten, muss die Reife- oder Studienberechtigungsprüfung positiv abgeschlossen sein und eine zumindest 20-stündige Beschäftigung22 bei einem Wirtschaftstreuhänder ausgeübt werden. Um die Berufsanwärterzeit als Praxiszeit anrechnen zu lassen, ist es notwendig sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer anzumelden.23

Zusätzlich zum erfolgreich abgeschlossenen facheinschlägigen Studium muss eine zumindest eineinhalbjährige Tätigkeit als Berufsanwärter/in bei einem Berufsberechtigten nachgewiesen werden um zur Fachprüfung zum/r Steuerberater/in antreten zu können. Mit der Anmeldung bei der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beginnt die 18-monatige Praxiszeit zu laufen.24 Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, ohne einem absolvierten facheinschlägigen Studium zur Fachprüfung zum/r Steuerberater/in anzutreten. Personen, die nach Bestellung zum/r Bilanzbuchhalter/in mindestens dreieinhalb Jahre hauptberuflich gearbeitet haben und

18 Vgl. § 22 WTBG 2017.

19 Vgl. ASW (2021).

20 Vgl. § 23 WTBG 2017.

21 Vgl. § 32 WTBG 2017.

22 Nach aktuellem Kollektivvertrag für Angestellte bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gilt eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Gem. § 40 Abs. 1 WTBG 2017 müssen Berufsanwärter die Hälfte der kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit – somit 20 Stunden – vorweisen.

23 Vgl. § 41 Abs. 2 WTBG 2017.

24 Siehe § 13 Abs. 1 WTBG 2017. Des Weiteren wird eine Praxiszeit bei einem anerkannten Revisionsverband von mindestens eineinhalb Jahren angerechnet. Bei erfolgreicher Ablage der Fachprüfung zum

Genossenschaftsrevisor erfolgt ebenso die Zulassung zur Fachprüfung zum/r Steuerberater/in.

(13)

7 über eine Berufsberechtigung verfügen, sind ebenfalls zum Antritt zur Fachprüfung berechtigt.25

Nach erfolgreicher Absolvierung aller schriftlichen und der mündlichen Fachprüfung muss eine dreijährige Praxiszeit als Berufsanwärter/in nachgewiesen werden um als Steuerberater/in öffentlich bestellt zu werden. Dabei werden auch Vordienstzeiten – Zeiten, die vor Anmeldung bei der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder abgelegt wurden – berücksichtigt.26

2.1.3 Rechte und Pflichten von Steuerberater/innen

§ 71 Abs. 1 WTBG 2017 besagt, dass Berufsberechtigte dazu verpflichtet sind, den Beruf des/r Steuerberaters/in gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich und unabhängig auszuüben.

Weiters unterliegen Berufsberechtigte der Verschwiegenheit über den ihnen anvertrauten Angelegenheiten.27

Eine wichtige Pflicht von Steuerberater/innen ist das ständige Lernen, denn mit der abgelegten Fachprüfung findet dieses noch kein Ende. Auch danach sind ständige Fortbildungen grundlegend. Lebenslanges Lernen geht mit dem Beruf eines/r Steuerberaters/in einher.28 Gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 sind Steuerberater/innen nämlich dazu verpflichtet, ihren Wissensstand auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein Nachweis ist in Form von Bestätigungen der Fortbildungsstunden zu erbringen. Pro Kalenderjahr müssen mindestens 30 Stunden vorgelegt werden können. Innerhalb von drei Jahren sind Steuerberater/innen dazu verpflichtet sich in einem Ausmaß von 120 Stunden fortzubilden und eine Bestätigung an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder zu übermitteln.29

2.2 Tätigkeiten von Steuerberater/innen

Steuerberater/innen gelten als betriebswirtschaftliche RatgeberInnen. Dabei wird ihnen die Aufgabe zur Erstellung der Buchhaltung sowie die Beratung bei strategisch wichtigen Entscheidungen zugeordnet.30 Von Steuerberater/innen wird eine besondere Vertrauensstellung zu Klient/innen erwartet. Sie gelten als wichtige Vertreter/innen, die die Interessen der Klient/innen steueroptimal gestalten sollen. Dabei ist das Ziel einen größtmöglichen Nutzen für Klient/innen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu

25 Vgl. § 13 Abs. 2 WTBG 2017.

26 Vgl. § 45 Abs. 1 WTBG 2017 iZm § 8 Abs. 2 Z1 WTBG 2017.

27 Vgl. § 80 Abs. 1 WTBG 2017.

28 Vgl Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 2.

29 Vgl. § 71 Abs. 3 WTBG 2017.

30 Vgl. Mayr (2015), 330.

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8 generieren. Klient/innen empfinden, die auf sie individuell ausgerichtete Beratungstätigkeit durch Steuerberater/innen für sehr bedeutend.31

Der Tätigkeitsbereich von Steuerberater/innen umfasst ein sehr breites Spektrum an Aufgaben welches im WTBG 2017 niedergeschrieben wurde. Tätigkeiten, zu denen ein/e Steuerberater/in berechtigt ist, sind in § 2 Abs. 1 WTBG 2017 festgelegt. Die Haupttätigkeiten werden indessen in § 2 Abs. 1 Z 1-3 WTBG 2017 näher erläutert. Darin festgehalten ist, dass Steuerberater/innen im Bereich des Abgabenrechts und der Rechnungslegung Beratung und Hilfeleistung übernehmen dürfen. Weiters sind sie befugt die Geschäftsbuchhaltung inklusive der Lohnverrechnung und der kalkulatorischen Buchhaltung durchzuführen und auch beratende Tätigkeiten im Bereich des Bilanzwesens und des Abschlusses von unternehmerischen Büchern abzuwickeln. Überdies sind Steuerberater/innen ebenso berechtigt, diverse Vertretungsaufgaben in Abgabe- und Abgabestrafverfahren auszuüben.32 Es liegt ebenfalls im Tätigkeitsbereich von Steuerberater/innen Prüfungsaufgaben durchzuführen, die keinen Bestätigungsvermerk erfordern.33 Die Erstattung von Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit Buchführung- und Bilanzwesen, Abgabenrecht und Gebieten, die facheinschlägig sind, zählen ebenso zur Aufgabe von Steuerberater/innen.34

Berufsanwärter/innen starten mit einfachen Tätigkeiten im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Sie erstellen Steuererklärungen und übernehmen darüber hinaus einfache Beratungsfunktionen. Im Laufe der Zeit werden die Aufgaben anspruchsvoller und Berufsanwärter/innen erstellen Jahresabschlüsse, reichen Einsprüche und Beschwerden beim Finanzamt ein und begründen diese. Ziel ist es, Berufsanwärter/innen langsam an die Position als Steuerberater/in heranzuführen. In dieser Zeit werden alle Tätigkeiten, die Berufsanwärter/innen ausführen, von Steuerberater/innen kontrolliert. Dadurch sollen Berufsanwärter/innen an Sicherheit gewinnen und ihr Wissen festigen bzw. erweitern.35

Neben den rechtlich festgelegten Tätigkeiten beraten Steuerberater/innen in Steuer-, Sozialversicherungs- und Finanzierungsfragen und stehen Klient/innen ebenso bei der Erstellung von Businessplänen als auch bei der Wahl der Rechtsform zur Seite.36

31 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 1.

32 Genauere Ausführung vgl. § 2 Abs. 1 Z 4 WTBG 2017.

33 Prüfungsaufgaben, die einen Bestätigungsvermerk erfordern, werden von Wirtschaftsprüfer/innen durchgeführt.

34 Im § 2 Abs. 2 und 3 WTBG 2017 werden alle Tätigkeiten, zu denen ein/e Steuerberater/in berechtigt ist, im Detail erläutert.

35 Vgl. Rehm (1993), 172.

36 Vgl. KSW (2021).

(15)

9 Als Grundlage des Geschäftsmodells von Steuerberater/innen dient eine Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberater/innen, Klient/innen und Finanzverwaltung. Die Steuerpflichtigen müssen der Finanzverwaltung steuerliche Unterlagen offenzulegen und in bestimmten Fällen eine Buchführung vorzulegen. Die Begleitung von Klient/innen im Falle von Betriebsprüfungen ist ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich von Steuerberater/innen. Bei der Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und Steuerberater/innen, die Klient/innen vertreten, kann von einer Erleichterung für die Steuerpflichtigen gesprochen werden. Grund dafür ist eine bessere fachliche Gesprächsbasis. Insgesamt stellen Steuerberater/innen sowohl für Klient/innen als auch für die Finanzverwaltung eine große Unterstützung dar und ermöglichen ein erleichtertes Abwickeln von steuerlichen Belangen.37

Anhand von Abbildung 1 sollen die Tätigkeitsbereiche von Steuerberater/innen veranschaulicht werden. Die Abbildung stellt die Tätigkeitsbereiche anhand deren Anteil am Umsatz dar. Den größten Teil nimmt die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Durchführung von laufenden buchhalterischen Tätigkeiten ein. Auch die Erstellung von Einkommensteuererklärungen und betrieblichen Steuererklärungen sowie die Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen zählen zu den klassischen Aufgaben von Steuerberater/innen. Etwas überraschend ist, dass die Vertretung vor Finanzämtern und Gerichten nur 2 Prozent der Umsätze ausmacht.38

37 Vgl. Egner (2018), 9–11.

38 Vgl. Egner (2018), 7.

(16)

10

Abbildung 1: Tätigkeitsbereiche der Steuerberater/innen anhand der Umsatzverteilung in den Steuerberatungskanzleien39

Die voranschreitende Digitalisierung im Bereich der Steuerberatung sollte nicht außer Acht gelassen werden. Steuerberatungskanzleien werden dazu angehalten notwendige Anpassungen vorzunehmen, um auch in Zukunft die Wünsche der Klient/innen erfüllen zu können. Mittlerweile werden einfachere Steuerfälle zunehmend automatisiert, und deshalb kostengünstig angeboten. Gerade in diesen Bereichen werden Steuerberater/innen kaum noch beauftragt. Anders ist dies bei komplexen Sachverhalten, denn hier werden Steuerberater/innen sehr wohl engagiert.40

2.3 Kompetenzen von Steuerberater/innen

Bevor auf die Kompetenzen der Steuerberater/innen nähe eingegangen wird, soll zunächst der Kompetenzbegriff im Allgemeinen definiert werden. Die Bedeutung des Kompetenzbegriffes stammt vom Lateinischen competentia und competere ab. Auf Deutsch bedeutet es so viel wie zu etwas fähig sein.41

Im Rahmen dieser Masterarbeit wird die Definition des Kompetenzbegriffes von Erpenbeck und Rosenstiel (2007) herangezogen. Erpenbeck und Rosenstil beschreiben Kompetenzen

39 Vgl. Egner (2018), 7.

40 Vgl. Siegel/Wunderlich (2018), 3–7.

41 Vgl. Kiesenbauer (2018), 81.

29%

27%

15%

11%

10%

4%

2% 2%

Tätigkeitsbereiche der Steuerberater/innen

Jahresabschlüsse Rechnungswesen

Einkommensteuererklärungen Betriebliche Steuererklärungen Lohn- und Gehaltsabrechnungen Deklarationsberatung

Vertretung vor Finanzämtern und Gerichten

Sonstiges

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11 hauptsächlich als Selbstorganisationsfähigkeiten. Dabei beziehen sie Wissen, Fertigkeiten sowie Qualifikationen mit ein, wobei Regeln, Werte und Normen den Rahmen ihrer Definition des Begriffs der Kompetenz bilden.42 Diese breite Begriffsbestimmung bildet für die vorliegende Masterarbeit die beste Grundlage.

Unter einer Fähigkeit wird eine geistige, praktische Anlage verstanden, um zu etwas befähigt zu sein. Ein Beispiel für eine Fähigkeit wäre das analytische Denkvermögen oder die Belastbarkeit. Verschiedene Fähigkeiten können entweder angeboren oder erworben sein. Im Fall, dass Fähigkeiten erworben worden sind, wird von einer Fertigkeit gesprochen. Darunter fällt die Präsentationsfähigkeit.43

Unter Qualifikationen werden Anforderungen verstanden, die notwendig sind, um berufliche Aufgaben ausführen zu können. Es geht dabei immer um das berufliche Können. Eine Qualifikation wäre bspw. die Kommunikationsfähigkeit.44

Steuerberater/innen müssen über verschiedenste Kompetenzen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen. In dieser Masterarbeit wird für all diese Begriff der Überbegriff der Kompetenz verwendet.

2.3.1 Fachliche Kompetenz

Die fachliche Kompetenz ist für Steuerberater/innen die wichtigste Kompetenz. Diese wird durch die besonders anspruchsvolle Ausbildung angeeignet. Die für Steuerberater/innen notwendigen speziellen fachlichen Kompetenzen werden ab dem Studium bis hin zur Fachprüfung zum/r Steuerberater/in ausgeweitet. Aber auch nach erfolgreich abgelegter Fachprüfung ist die Erweiterung von fachlichen Kompetenzen nicht abgeschlossen. Der Beruf des/r Steuerberater/in ist ein ständiger Lernprozess. Da sich Gesetze und andere Rechtsgebiete ständig ändern sind Steuerberater/innen dazu gezwungen sich dauerhaft am aktuellen Stand zu halten. Die fachliche Kompetenz kann durch regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften und durch Besuche von Fortbildungsveranstaltungen erweitert werden. Wie bereits in Kapitel 2.1.3 erwähnt, sind Steuerberater/innen verpflichtet Fortbildungen zu besuchen und dies auch bei der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nachzuweisen.45 Die fachlichen Kompetenzen benötigen Steuerberater/innen um Tätigkeiten, welche im WTBG 2017 festgelegt sind, ausführen zu können. Diese Tätigkeiten sind wiederum im Kapitel 2.2 dargestellt.

42 Vgl. Slepcevic-Zach/Tafner (2019), 211.

43 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2022).

44 Vgl. Rauner (2010), 86.

45 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 27.

(18)

12 2.3.2 Analytisches Denken

Neben der fachlichen Kompetenz ist das analytische Denken ebenso ein wichtiger Bestandteil des Kompetenzspektrums von Steuerberater/innen. Unter analytischem Denken wird die Kompetenz Auffälligkeiten in Datensätzen zu erkennen, Texte auf Plausibilität zu überprüfen sowie Ursachen und Wirkungen zu erkennen und auseinanderzuhalten, verstanden.46 Dabei bildet die Affinität zu Zahlen bei Steuerberater/innen die Grundlage. Diese Kompetenzen beginnen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und gehen hin bis zur steuerlichen Beratung von Klient/innen, die sich bspw. zwischen Rechtsformen oder unterschiedlichen Investitionen entscheiden müssen. Im Großen und Ganzen geht es darum, dass Steuerberater/innen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften für Klient/innen steueroptimale Ergebnisse erzielen können. Dabei gilt es als Steuerberater/in steuerliche Probleme aufgrund von vorhandenen Bilanzen erkennen zu können und auch Lösungen zu finden. Insbesondere wird eine gründliche und genaue Arbeitsweise von Steuerberater/innen vorausgesetzt. Der ständige Zeitdruck, um Honorare niedrig halten zu können, sollte ein strukturiertes, konzentriertes und genaues Arbeiten keineswegs beeinflussen. Wichtig dabei ist, dass Steuerberater/innen abschätzen können, ab wann sich bspw. eine Änderung hinsichtlich einer nicht berücksichtigten Rechnung lohnt und wann nicht. Wenn das Honorar durch die Änderung steigt und die ersparte Steuer geringer als die Steigerung des Honorars ist, so muss der/die Steuerberater/in dies frühzeitig erkennen und im Interesse der Klient/innen handeln und die Änderung, sofern sie nicht gesetzeswidrig ist, nicht vornehmen. Durch eine jahrelange Erfahrung können Steuerberater/innen solche Fälle besser abschätzen. 47

2.3.3 Belastbarkeit

Eine weitere Kompetenz von Steuerberater/innen ist eine hohe Belastbarkeit. Personen gelten als belastbar, wenn sie Leistungen auch unter schwierigen Umständen erbringen, bei Widerständen nicht aufgeben und die Ruhe auch unter hohem Druck bewahren.48 In der Ausbildungszeit müssen Berufsanwärter/innen für die anspruchsvolle Fachprüfung zum/r Steuerberater/in lernen, gleichzeitig darf die Betreuung der Klient/innen in der Firma, in der die Praxiszeit absolviert wird, aber keinesfalls vernachlässigt werden. Besonders in dieser Zeit lernen angehende Steuerberater/innen mit einer hohen Belastung umzugehen. Sich nach einem harten Arbeitstag noch auf das Lernen zu konzentrieren ist für Berufsanwärter/innen nichts Unübliches. Das Wochenende sowie der Urlaub werden meistens zum Lernen für die bevorstehende Fachprüfung verwendet. Ist die Fachprüfung geschafft, so kommen neue Aufgaben auf die Steuerberater/innen zu. Auf der einen Seite sind sie mit der fachlichen

46 Vgl. Graf/Wieser/Buff Keller (2020), 10.

47 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 8.

48 Vgl. Brandstetter/Kellner (2014), 128.

(19)

13 Beratung von Klient/innen eingeteilt, auf der anderen Seite müssen sie organisatorische Aufgaben erfüllen. Hierunter fällt bspw. bei einer Selbstständigkeit die Führung einer ordentlichen Kanzlei sowie die Übernahme von Verantwortung als Arbeitgeber/in und Ausbildner/in. Bleiben Steuerberater/innen in einer Kanzlei angestellt, so wird ihre Arbeitszeit teurer. Betreuen sie aber gleiche Klient/innen weiter, so müssen um einiges schneller arbeiten, damit sich das Honorar für die Klient/innen nicht um ein Vielfaches erhöht. Weiters müssen sich Steuerberater/innen neben den oben angeführten Tätigkeiten ständig weiterbilden und stehen immer neuen beruflichen Herausforderungen gegenüber.49

2.3.4 Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen

Unter der Kommunikationsfähigkeit wird das aufmerksame Zuhören von dem/r Gesprächspartner/in sowie das aktive Teilnehmen am Gespräch verstanden. Dabei fällt ebenso, dass Personen ihre eigenen Meinungen einbringen aber auch den/die Gesprächspartner/in zu verstehen versucht. Nehmen Personen auf Gefühle und Bedürfnisse anderer Rücksicht, so wird von Einfühlungsvermögen gesprochen. Diese Personen versuchen sich auf andere Personen einzustellen und diese auch zu verstehen. 50

Die Akquisition neuer Klient/innen als auch der Aufbau von Kontakten zu verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Klient/innen spielt eine bedeutende Rolle. Dabei treffen Steuerberater/innen auf unterschiedlichste Typen von Menschen. Klient/innen können entweder sehr unscheinbar und zurückhaltend sein, oder aber auch täglich den Kontakt zum/r Steuerberater/in suchen. Diese Art von Klient/innen fordern Geduld und meist viel Zuwendung von Steuerberater/innen. Dabei benötigen Steuerberater/innen ein Talent im Umgang mit Menschen als auch jede Menge Einfühlungsvermögen. Daneben müssen sie oft auch noch Nervenstärke zeigen.51 Besonders in der laufenden steuerlichen Beratung ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Klient/innen einzugehen. Gerade die Kommunikationsfähigkeit ist in der Steuerberatung von großer Bedeutung. Diese Kompetenz lässt sich jedoch innerhalb der Ausbildung kaum systematisch entwickeln. Sehr viele Tätigkeiten von Steuerberater/innen erfordern kommunikatives Können, wie bspw. das Lesen und Beantworten von Emails sowie das Führen von Telefonaten mit Klient/innen, Behörden oder anderen Personen. Neben dem Kontakt nach Außen ist auch die kanzleiinterne Kommunikation für Steuerberater/innen sehr wichtig. Meist ist der/die Buchhalter/in Ansprechpartner/in für den/die Klient/in im Bereich der Buchhaltung und Steuerberater/innen haben mit dem/r Klient/in Kontakt bzgl. des Jahresabschlusses oder anderen steuerlichen Problemstellungen. Steuerberater/in und Buchhalter/in sollten sich absprechen, um Klient/innen nicht gleiche Fragen zu stellen.

49 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 8.

50 Vgl. Brandstetter/Kellner (2014), 128.

51 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 10.

(20)

14 Insgesamt kann gesagt werden, dass bei einer besseren internen als auch externen Kommunikation ein höherer Erfolg resultiert.52

2.3.5 Verantwortungsbewusstsein

In nahezu jedem Beruf ist es Aufgabe der Angestellten Verantwortung zu übernehmen. Bei Steuerberater/innen wird von einer besonderen Verantwortung gesprochen, denn Klient/innen vertrauen dem/n Steuerberater/innen die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse an. Dies führt dazu, dass ein besonders enges Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater/innen und Klient/innen besteht und Steuerberater/innen somit ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen. Sie kennen die gesamte wirtschaftliche Lage. Im Normalfall wissen nur vereinzelte, dem/r Klient/in nahestehende Personen, darüber Bescheid. Steuerberater/innen beraten Klient/innen im Hinblick auf verschiedene unternehmerische und private Vorgehensweisen, was die Verantwortung enorm erhöht. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Klient/innen versuchen Steuern zu hinterziehen. Um dies zu vermeiden, sind Steuerberater/innen dazu verpflichtet bei der Mandatsannahme und in weiterer Folge jährlich eine Geldwäscheüberprüfung gem. dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durchzuführen. Wird der/die Steuerberater/in darauf aufmerksam, dass Steuern hinterzogen werden, so muss diese/r als Organ der Rechtspflege verantwortungsvoll handeln und falls notwendig sogar die Mandantschaft niederlegen.53 Verantwortung müssen Steuerberater/innen ebenso hinsichtlich unternehmensinternen als auch personenbezogenen Daten übernehmen. Besonders bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt den Steuerberater/innen eine große Verantwortung zu.54

2.3.6 Selbstorganisation

Eine weitere Kompetenz über die Steuerberater/innen verfügen sollten, ist die Kompetenz der Selbstorganisation. Grundsätzlich wird unter der Selbstorganisation das eigenständige Strukturieren und Ordnung von Prozessen verstanden.55 Heruntergebrochen auf die Arbeit von Steuerberater/innen ist dies das selbständige Einteilen von Arbeiten und Terminen. Als Steuerberater/in hat man sehr viele Abgabenfristen einzuhalten. Um die Einhaltung zu gewährleisten, ist eine gute Selbstorganisation grundlegend. Denn kommt es zu einer Fristversäumnis, so könnte dies zu weitreichenden Konsequenzen führen – einerseits für Klient/innen und andererseits auch für Steuerberater/innen. Konsequenzen aus Sicht der Klient/innen könnte eine Kündigung der Mandantschaft sein. Versäumt ein/e Steuerberater/in

52 Vgl. Kisslinger-Popp (2014), 140f.

53 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 11.

54 Vgl. Pothe (2013),197.

55 Vgl. Odermatt/Postler (2020), 282.

(21)

15 Fristen, so wird die Behörde Strafen festsetzen. Damit werden Klient/innen nicht zufrieden sein und in weiterer Folge hinterfragen, ob sie weiterhin Leistungen von diesem/r Steuerberater/in in Anspruch nehmen möchten. Konsequenzen für Steuerberater/innen können Auflösungen von Beziehungen zu Klient/innen als auch ein negatives Image sein. Neben den Fristen dürfen Steuerberater/innen den Überblick in Bezug auf Anfragen von Klient/innen ebenso nicht verlieren. Versäumt ein/e Steuerberater/in einen Termin, so beginnen Klient/innen an der Selbstorganisation bzw. am Überblick den Steuerberater/innen haben sollten, zu zweifeln.

Passiert dies öfters, so könnten Klient/innen einen Wechsel des/r Steuerberater/in vollziehen.56

2.3.7 Zeitmanagement

Unter Zeitmanagement wird das Organisieren und Ausführen von Aufgaben verstanden.57 Steuerberater/innen sind in der Regel mit einem hohen Ausmaß an Arbeitszeit aufgrund der vielfältigen und zeitintensiven Aufgaben konfrontiert. Aufgrund dessen ist ein gutes Zeitmanagement für Steuerberater/innen eine notwendige Kompetenz. Beim Zeitmanagement geht es darum, Zeitprobleme zu lösen bzw. zu verringern, um zeiteffizient und termingerecht zu arbeiten und potenzielle Stressfaktoren zu reduzieren. Der Tag eines/r Steuerberater/in kann oft sehr abwechslungsreich und unvorhergesehen sein. Sie müssen Fristen und Termine einhalten, bestimmte Berufspflichten beachten und natürlich Tätigkeiten für Klient/innen durchführen. Um nicht völlig überfordert mit den unterschiedlichen Aufgaben zu sein, ist es für Steuerberater/innen ein enormer Vorteil, wenn sie über ein gutes Zeitmanagement verfügen.

Die Kompetenz des Zeitmanagements kann nur durch ein Zusammenspiel von verschiedenen kleinen Veränderungen entstehen bzw. erweitert werden. Steuerberater/innen müssen selbstständig versuchen, sich die Zeit besser einzuteilen, oder Zeit bei Prozessen zu sparen.

Dabei kann es vorkommen, dass durch die Veränderung eines Prozesses nur ein paar Minuten an Zeit eingespart werden können. Viele kleine Veränderungen führen auf lange Sicht jedoch zu spürbaren Zeiteinsparungen. Zeitmanagement kann deshalb als ein Lernprozess verstanden werden.58

2.3.8 Digitale Kompetenz

Grundvoraussetzung für Steuerberater/innen ist ein gutes Verständnis im Bereich der IT und in weiterer Folge die Ausführung von digitalen Prozessen.59 Unter der digitalen Kompetenz kann der kompetente Umgang mit digitalen Medien verstanden werden.60 Viele Klient/innen

56 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 11.

57 Vgl. Hatzelmann/Held (2016), 56.

58 Vgl. Theurer (2014), 1–3.

59 Vgl. Löffelholz/Hüsch/Ernst-Auch (2014), 27.

60 Vgl. Rubach/Lazarides (2019), 324.

(22)

16 erstellen die laufende Buchhaltung selbst. Am Anfang des darauffolgenden Jahres wird die laufende Buchhaltung zum/r Steuerberater/in gebracht. Diese/r soll dann die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen übernehmen. Dabei muss in erster Linie die Buchhaltung von den Klient/innen ins System der Steuerberatungskanzlei eingespielt werden.

Möglicherweise verwenden Klient/in und Steuerberater/in nicht dieselbe Software. In weiterer Folge müssen Steuerberater/innen in der Lage sein, die Daten auszuwerten bzw. ins eigene Programm einzuspielen. Erst dann können Steuerberater/innen mit ihrer tatsächlichen Arbeit beginnen. Sind der Jahresabschluss und die Steuererklärungen erstellt, so müssen die durchgeführten Bilanzbuchungen auch wieder bei den Klient/innen ins System eingespielt werden. Dies nimmt in der Regel einiges an Zeit in Anspruch. Oft wird es den Klient/innen geraten, auch die Buchhaltung neben der Erstellung des Jahresabschlusses der Kanzlei abzugeben, da dadurch Umständlichkeiten und unnötige Aufwände vermieden werden können. Die Aufgabe von Steuerberater/innen liegt ebenso darin, dass sie die externe Buchhaltungssoftware verstehen, um auch die ein oder andere Frage von Klient/innen unterm Geschäftsjahr lösen zu können. Verfügen Steuerberater/innen über eine ausgeprägte IT- Kompetenz, so kann das Bedienen und Verstehen von den unterschiedlichsten Buchhaltungsprogrammen erleichtert werden. Dies bringt auf jeden Fall einen Vorteil für Steuerberater/innen bei der Akquisition von Klient/innen mit sich.61

Generell spielt die Digitalisierung im Rechnungswesen eine immer bedeutendere Rolle.

Klassische Bürotätigkeiten werden automatisiert, da die Systeme immer besser werden.

Buchhalter/innen überprüfen zum Teil nur mehr die vom System gebuchten Buchungen.62 Neben verbesserten Technologien ist der zunehmende Kostendruck ein Grund dafür.

Mitarbeiter/innen der Steuerberatungskanzleien erfassen ihre Leistungen in einem System.

Dabei werden auf den Klient/innen Zeiten gebucht, an denen für sie gearbeitet wurde. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes kann dadurch nachvollzogen werden, wie lange für eine/n Klient/in gearbeitet wurde und in weiterer Folge kann das Honorar erstellt werden. Durch die Digitalisierung kann Zeit hinsichtlich klassischer Bürotätigkeiten eingespart werden und im Gegenzug dazu kann Zeit für die individuelle Beratung gewonnen werden, ohne, dass sich das Honorar enorm erhöht.63

Durch die Digitalisierung können Steuerberater/innen den Klient/innen viel schneller entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Hätte der/die Klient/in bspw.

gerne einen Monatsabschluss, so sind es für den/die Steuerberater/in nur ein paar Klicks bis hin zum Ausdruck.64 Aufgrund der sich ständig entwickelten Prozesse und eingesetzten

61 Vgl. Schmid (2013).

62 Vgl. Maschek/Volovskiy (2020), 16.

63 Vgl. Kamsker/Slepcevic-Zach (2019), 314f.

64 Vgl. Sikora (2020), 285.

(23)

17 Technologien ist es notwendig, dass auch Steuerberater/innen ihre Kompetenzen im Umgang damit ausweiten. Die Erweiterung der digitalen Kompetenzen kann bspw. anhand laufender Weiterbildung hinsichtlich neuer Funktionen der verwendeten Programme erfolgen.65

Besonders die digitale Kompetenz wird in Zukunft für Steuerberater/innen schlagend werden, da sich Steuerberatungskanzleien aktuell hinsichtlich der immer mehr digital werdenden Prozesse in einem großen Umbruch befinden.

In diesem Kapitel wurden die konzeptionellen Grundlagen des Berufs der/des Steueberater/in und deren Ausbildung sowie das Kompetenzprofil dargelegt. Den Beruf des/r Steuerberater/in gab es schon im Jahr 1919. Er war in dieser Zeit bereits durch eine qualifizierte, möglichst akademische Berufsausbildung geprägt. Die Ausbildung zum/r Steuerberater/in ist auch heute noch sehr anspruchsvoll. Um als Steuerberater/in angelobt zu werden, muss die Fachprüfung positiv abgelegt und eine vorgegebene Praxiszeit absolviert werden. Bei selbständigem Tätigwerden als Steuerberater/in werden gem. § 22 EStG Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten erzielt.

Neben einer gewissenhaften, sorgfältigen, eigenverantwortlichen und unabhängigen Ausübung der Tätigkeit als Steuerberater/in unterliegen die Berufsberechtigten auch der Verschwiegenheit. Zusätzlich sind Steuerberater/innen dazu verpflichtet ihren Wissenstand aktuell zu halten und Fortbildungsstunden der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vorzulegen.

Berufsanwärter/innen starten mit einfachen Tätigkeiten, die mit der Zeit herausfordernder werden. Die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, aber auch die Erstellung von Steuererklärungen und in weiterer Folge Bilanzen gehören zu den täglichen Aufgaben.

Steuerberater/innen haben es mit den komplizierteren Fällen zu tun. Die Tätigkeiten von Steuerberater/innen umfassen angefangen von der Bilanzerstellung über die Beratung zu steuerlichen Problemstellungen bis hin zur Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren alles.

Aufgrund eines sehr breiten Tätigkeitsfeldes müssen Steuerberater/innen über einige Kompetenzen verfügen. Die wichtigste Kompetenz ist dabei die fachliche Kompetenz. Wenn Klient/innen mit einer steuerlichen Problemstellung kommen, so müssen Steuerberater/innen fachlich kompetent sein. Auch das analytische Denken ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Fähigkeit. Da Steuerberater/innen im Normalfall viele verschiedene Klient/innen betreuen, kommen laufend Anfragen von ihnen. Ständig sollen Steuerberater/innen mit Rat und Draht zur Seite stehen. Dies erfordert eine hohe Belastbarkeit. Außerdem ist es wichtig, dass Klient/innen immer das Gefühl haben gut betreut zu werden. Steuerberater/innen müssen

65 Vgl. Eilers (2019), 324.

(24)

18 auf die Klient/innen eingehen. Dazu benötigen sie Kommunikationsfähigkeiten als auch Einfühlungsvermögen. Um Klient/innen gut betreuen zu können, ist es hinreichend, dass Steuerberater/innen über das finanzielle Leben von den Klient/innen Bescheid zu wissen. In diesem Bereich wird den Steuerberater/innen sehr viel anvertraut, was bedeutet, dass sie mit diesen Informationen verantwortungsbewusst umgehen müssen. Die Selbstorganisation als auch das Zeitmanagement bilden für eine effiziente Arbeitsweise unter Beachtung vieler Termine und Fristen eine entscheidende Grundlage in deren Arbeitsleben. Um Wünsche der Klient/innen schneller und effizienter erfüllen zu können, ist es für Steuerberater/innen heutzutage essenziell, über eine ausgeprägte digitale Kompetenz zu verfügen.

(25)

19

3 Empirische Studie

Ausgehend von der zentralen Forschungsfrage, inwiefern sich das rechtliche Berufsbild eines/r Steuerberaters/in mit den Erwartungen der Klient/innen deckt, wurde eine Studie durchgeführt.

Diese Studie befragt Personen, die aktuell Leistungen von einem/r Steuerberater/in in Anspruch nehmen, oder in der Vergangenheit mit Steuerberater/innen zu tun hatten. In den nächsten Kapiteln werden das Studiendesign und der Stichprobenumfang beschrieben.

Weiters werden die Ergebnisse dargestellt und interpretiert.

3.1 Studiendesign

Es wurde eine quantitative Studie mit einer Erhebung in Form eines Fragebogens durchgeführt. Dieser beinhaltet Fragen in Bezug auf die Zufriedenheit mit der Arbeit und der Kompetenz von Steuerberater/innen sowie die Erwartungen an sie. Den Teilnehmer/innen66 wurden größtenteils Fragen mit geschlossenen Antwortmöglichkeiten gestellt, da so die Ergebnisse besser miteinander verglichen werden können. Nur vereinzelt hatten die Befragten die Möglichkeit offene Antworten zu geben. Um den Fokus auf die in Kapitel 2 beschriebenen Tätigkeiten und Kompetenzen von Steuerberater/innen zu legen, wurden geschlossene Antwortmöglichkeiten gewählt. Die Erstellung des Fragebogens wurde in Anlehnung an die Studie zur Mandantenzufriedenheit67 durchgeführt. Im Gegensatz zur Studie zur Mandantenzufriedenheit68 ist der Fragebogen um einiges gekürzt worden. Fragen hinsichtlich der Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen und Kompetenzen von Steuerberater/innen wurden übernommen. Dabei wurden teilweise Tätigkeitsbereiche zusammengefasst oder gestrichen. In der durchgeführten Studie wurden Klient/innen neben ihrer Zufriedenheit auch nach der Wichtigkeit der Leistungen von Steuerberater/innen als auch nach deren Kompetenzen befragt. Hinsichtlich der Kompetenzen wurden in der Studie zur Mandantenzufriedenheit69 lediglich Fragen zu Kompetenzen, bei denen die fachliche Kompetenz die Basis bildet, gestellt. Die Erwartungen an weitere Kompetenzen wurden in dieser Studie nicht hinterfragt, was in der durchgeführten Studie einen großen Teil einnimmt.

Fragen in Bezug auf das Honorar von Steuerberater/innen und auf den Wechsel von Steuerberater/innen wurden in beiden Studien gestellt. Der Schwerpunkt der Befragung wurde auf die Tätigkeiten und die Kompetenzen von Steuerberater/innen gelegt. Der Fragebogen befindet sich im Anhang dieser Arbeit.

66 In dieser Masterarbeit werden die Teilnehmer/innen der Umfrage als Klient/innen und Befragte bezeichnet.

67 Vgl. Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH (2011).

68 Vgl. Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH (2011).

69 Vgl. Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH (2011).

(26)

20

3.2 Beschreibung der Stichprobe

Die gewählte Stichprobenart ist eine Gelegenheitsstichprobe, welche auch willkürliche Auswahl genannt wird. Gelegenheitsstichproben können unter anderem in Selbstselektions- Stichproben heruntergebrochen werden, was bei der durchgeführten empirischen Studie der Fall ist. Bei dieser Form der Stichprobe wird ein allgemeiner Teilnahmeaufruf veröffentlicht, was bedeutet, dass bspw. in sozialen Netzwerken zur Teilnahme aufgefordert wird.70

Die vorliegende empirische Studie zielt auf Personengruppen ab, die Leistungen von Steuerberater/innen in Anspruch nehmen oder in Anspruch genommen haben. Dabei wird eine Unterscheidung in vier Geschäftsstrukturen vorgenommen. Die Zielgruppe untergliedert sich in Privatpersonen, Freiberufler, Klein- und Mittelunternehmer/innen und Großunternehmer/innen. Der Grund für die Unterscheidung in Mandantengruppen liegt darin, dass Differenzen hinsichtlich der individuellen Wahrnehmung von Klient/innen auf die Betreuung durch Steuerberater/innen besser herausgearbeitet werden können. In weiterer Folge spielt auch die Kontakthäufigkeit zwischen Klient/innen und Steuerberater/innen eine wichtige Rolle. Suchen Klient/innen häufiger den Kontakt zu Steuerberater/innen, so haben sie in den meisten Fällen einen besseren Einblick in deren Arbeit als auch exaktere Vorstellungen hinsichtlich der für sie notwendigen Kompetenzen von Steuerberater/innen.

Im August 2021 wurde die Umfrage in Form des Fragebogens online gestellt. Durch soziale Netzwerke wurden Personen aufgerufen, an der Umfrage teilzunehmen, wenn sie aktuell oder in der Vergangenheit Leistungen von Steuerberater/innen in Anspruch nehmen bzw.

genommen haben. Die Teilnehmenden hatten einen Monat Zeit den Fragebogen auszufüllen und abzusenden. Die Teilnehmer/innen benötigten mit der Beantwortung der Fragen im Durchschnitt zwischen sieben und zehn Minuten.

Die ersten beiden Fragen des Fragebogens beziehen sich auf die allgemeinen Daten der Befragten. Danach wurden drei Fragen in Bezug auf Tätigkeitsbereiche von Steuerberater/innen gestellt. Der größte Teil der Umfrage widmet sich den Kompetenzen, welcher sechs Fragen umfasst. Vier Fragen betreffen das Honorar von Steuerberater/innen und die abschließenden zwei Fragen den Wechsel eines/r Steuerberaters/in.

Insgesamt haben 70 Personen im Zeitraum August 2021 an der Untersuchung teilgenommen.

Nicht alle Ergebnisse konnten in die Analyse einbezogen werden, da die Fragebögen nicht vollständig ausgefüllt retourniert wurden. In Summe können jedoch 42 vollständig beantwortete Fragebögen ausgewertet werden, die so auch in die Analyse miteinfließen.

70 Vgl. Döring/Bortz (2016), 305f.

(27)

21 Die ersten beiden Fragen des Fragebogens dienen der Beschreibung der Stichprobe. Mit der ersten Frage des Fragebogens soll die Unterscheidung hinsichtlich der in Kapitel 3.2 genannten Geschäftsstrukturen vorgenommen werden, auf welche in den weiteren Auswertungen immer wieder Bezug genommen wird.

Wie in Abbildung 2 ersichtlich, kommt der Großteil (79 Prozent) der Befragten aufgrund der Geschäftsstruktur eines Klein- oder Mittelunternehmens mit Steuerberater/innen in Kontakt.

Die restlichen 21 Prozent setzen sich aus Großunternehmen, Privatpersonen und Freiberuflern zusammen.

Hier wird ersichtlich, dass Steuerberater/innen häufig von Personen, die ein Unternehmen betreiben, beauftragt werden. Privatpersonen, die entweder Nebentätigkeiten im geringeren Ausmaß vollziehen oder Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit haben, greifen scheinbar nur im geringen Ausmaß auf die Leistungen von Steuerberater/innen zurück. Dies wiederum führt zu Einsparungen im Bereich der Kosten für die Steuerberatung.

Abbildung 2: Geschäftsstruktur der Befragten71

71 Eigene Darstellung.

7%

9%

79%

5%

Frage 1: Aufgrund welcher Geschäftsstruktur benötigen Sie eine/n Steuerberater/in?

Privatperson Freiberufler

Klein- und Mittelunternehmen Großunternehmen

n = 42

(28)

22 In der nächsten Frage wurde die Kontakthäufigkeit zwischen Klient/innen und Steuerberater/innen abgefragt. Die in Abbildung 2 ersichtlichen Ergebnisse zeigen, dass je größer Unternehmen sind, umso öfter Steuerberater/innen herangezogen werden. Alle Personen, die ein Großunternehmen führen, haben einen wöchentlichen Kontakt mit dem/r Steuerberater/in angegeben. Nur mehr 18 Prozent der Klein- und Mittelunternehmen gaben einen wöchentlichen und 61 Prozent einen monatlichen Kontakt zu ihrem/r Steuerberater/in an. Privatpersonen und Freiberufler hingegen benötigen Steuerberater/innen zum Großteil (57 Prozent der Befragten) nur einmal im Jahr, was sich mit der Pflicht zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung und der damit einmaligen Beratungsleistung erklären lässt.

Abbildung 3: Kontakthäufigkeit der Klient/innen72

Um in weiterer Folge aussagekräftige Ergebnisse liefern und Vergleiche aufstellen zu können, werden Freiberufler und Privatpersonen aufgrund der geringen Anzahl zusammengefasst.

Außerdem nehmen beide Geschäftsstrukturen sehr ähnliche Leistungen von Steuerberater/innen in Anspruch und haben vergleichbare Erwartungen an diese. Da in der Stichprobe nur zwei Teilnehmer/innen ein Großunternehmen führen, wird diese Zielgruppe in der Analyse aufgrund der geringen Aussagekraft nicht weiter berücksichtigt.

Die Fragestellungen hinsichtlich der verschiedenen Themenbereiche sind immer gleich aufgebaut. In erster Linie ist es das Ziel herauszufinden, welche Tätigkeiten in Anspruch genommen werden und welchen aufgrund dessen eine höhe Bedeutung zugeschrieben bekommen sowie welche Kompetenzen der Steuerberater/innen als besonders wichtig erachtet werden. Danach wird die Zufriedenheit mit den in Anspruch genommen Leistungen und den Kompetenzen festgestellt.

72 Eigene Darstellung.

Frage 2: Wie häufig haben Sie Kontakt zu Ihrem/r Steuerberater/in?

n = 42

(29)

23

3.3 Darstellung und Interpretation der Ergebnisse

In den folgenden Unterkapitel werden die Ergebnisse entsprechend der Reihenfolge der im Fragebogen gestellten Fragen in die Teilbereiche Tätigkeiten, Kompetenzen, Honorare und der Wechsel von Steuerberater/innen unterteilt. Dabei soll an die Gliederung in Kapitel 2 angeschlossen werden. In den einzelnen Unterkapiteln werden die Ergebnisse zur besseren Veranschaulichung anhand von Abbildungen dargestellt.

3.3.1 Tätigkeiten von Steuerberater/innen

In der Umfrage wurden die Tätigkeiten von Steuerberater/innen in sechs größere Themenbereiche eingeteilt: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, Lohn und Gehalt, der Körperschaftsteuer, betriebswirtschaftlicher Beratung, Insolvenz sowie Umgründungen. Die Frage an die Teilnehmer/innen zielte auf die in Anspruch genommenen Tätigkeitsbereiche ab. Kein/e Teilnehmer/in gab an, Leistungen von Steuerberater/innen in Bezug auf die Insolvenz von Unternehmen zu beziehen. Sechs Teilnehmer/innen haben bereits Unterstützung von Steuerberater/innen bei Umgründungen benötigt. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche sind in allen Zielgruppen sehr ähnlich. Leistungen im Bereich der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer werden am häufigsten in Anspruch genommen. Die beiden Steuern werden zusammengefasst, da die Rechtsform ausschlaggebend für die abzuführende Steuer ist.73 Unternehmen sind entweder zur Abführung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verpflichtet, deshalb wird davon ausgegangen, dass Leistungen von Steuerberater/innen jeweils nur hinsichtlich einer der beiden Steuern in Anspruch genommen werden. 97 Prozent der Teilnehmer/innen, die ein Klein- oder Mittelunternehmen betreiben, gaben an, Steuerberater/innen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einkommensteuer heranzuziehen. Obwohl die Anzahl der Befragten Personen der Zielgruppe Freiberufler und Privatpersonen weit unter den Klein- und Mittelunternehmen liegt, zeigt sich ein sehr ähnliches Bild. Auch hier werden die Bereiche Betriebswirtschaftliche Beratung, Lohn und Gehalt, Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer in Anspruch genommen. Ebenfalls spielen die betriebswirtschaftliche Beratung, die Umsatzsteuer, Fragen in Bezug auf Lohn und Gehalt für beide Zielgruppen eine wichtige Rolle.

73 Gem. § 1 Abs. 1 KStG sind nur Körperschaften körperschaftsteuerpflichtig. Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 1 Abs. 1 EStG nur natürliche Personen.

(30)

24

Abbildung 4: In Anspruch genommene Tätigkeitsbereiche der Klient/innen74

Die nächsten beiden Fragen der Umfrage zielen auf die Wichtigkeit der Tätigkeitsbereiche für Klient/innen und deren Zufriedenheit betreffend der in Anspruch genommenen Leistungen von Steuerberater/innen ab. Die Auswertung wird wieder anhand einer Untergliederung in Geschäftsstrukturen vorgenommen. Dabei werden Antworten betrachtet, bei denen die Teilnehmer/innen den jeweiligen Tätigkeitsbereich als sehr wichtig empfinden und/oder sehr zufrieden damit sind. Haben Teilnehmer/innen angegeben, dass sie mit den Leistungen von Steuerberater/innen sehr zufrieden sind, so bedeutet dies nicht, dass ihnen der Tätigkeitsbereich auch sehr wichtig ist. Durch diesen Soll-Ist-Vergleich in den einzelnen Tätigkeitsbereichen können eventuell Optimierungshinweise gegeben werden. Wie in Abbildung 5 ersichtlich, ist es 15 Prozent der Klein- und Mittelunternehmer sehr wichtig, dass sich Steuerberater/innen mit Insolvenzen auskennen. Interessant dabei ist, dass kein/e Befragte/r in diesem Bereich sehr zufriedenstellende Erfahrungen machen konnte. Leistungen im Zusammenhang mit Umgründungen empfinden 27 Prozent der Befragten als sehr wichtig.

38 Prozent der Befragten konnten auch sehr zufriedenstellende Leistungen in diesem Bereich in Anspruch nehmen. Denn wie in Abbildung 5 ersichtlich, erfüllen Steuerberater/innen aus Sicht der Klein- und Mittelunternehmer in den Tätigkeitsbereichen betriebswirtschaftliche Beratung, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer die Anforderungen, die an sie gestellt werden. Dies ist der Fall bei Leistungen hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Beratung,

74 Eigene Darstellung.

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Einkommensteuer Umsatzsteuer Lohn und Gehalt Körperschaftsteuer Betriebswirtschaftliche Beratung Umgründungen

Insolvenz

Frage 3: Welche Leistungen Ihres/r Steuerberater/in nehmen Sie in Anspruch?

Klein- und Mittelunternehmer Freiberufler und Privatpersonen Großunternehmer n = 42

(31)

25 Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. 82 Prozent der Befragten aus der Zielgruppe der Klein- und Mittelunternehmer empfinden Leistungen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als sehr wichtig. Wird diese Zielgruppe nach der Zufriedenheit mit den Leistungen der Steuerberater/innen befragt, so sind nur 73 Prozent damit sehr zufrieden.

Daraus lässt sich schließen, dass im Tätigkeitsbereich der Einkommensteuer für Steuerberater/innen noch Verbesserungspotenzial gegeben ist.

Abbildung 5: Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Tätigkeitsbereichen durch Klein- und Mittelunternehmern75

Werden die Ergebnisse der Klein- und Mittelunternehmer mit denen der Freiberufler und Privatpersonen verglichen, ist die betriebswirtschaftliche Beratung für Freiberufler und Privatpersonen sehr wichtig und Klient/innen sind mit den Leistungen der Steuerberater/innen sehr zufrieden. Abbildung 6 zeigt die Wichtigkeit als auch die Zufriedenheit von Freiberuflern und Privatpersonen. Gleich wie bei Klein- und Mittelbetrieben ist es Klient/innen sehr wichtig, dass Steuerberater/innen über Insolvenzen Bescheid wissen. Sehr zufriedenstellende Erfahrungen wurden jedoch keine damit gemacht. Zu Umgründungen wurden von

75 Eigene Darstellung.

73%

68%

57%

54%

48%

38%

0%

82%

46%

58%

32%

38%

27%

15%

Einkommensteuer Umsatzsteuer Lohn und Gehalt Körperschaftsteuer Betriebswirtschaftliche Beratung Umgründungen

Insolvenz

Frage 4 + 5: Klein- und Mittelunternehmer:

Wie wichtig sind Ihnen die Leistungen Ihres/r Steuerberaters/in in den folgenden Bereichen?

Wie zufrieden sind Sie mit den Leistungen Ihres/r Steuerberaters/in in den folgenden Bereichen?

Sehr wichtig Sehr zufrieden n = 33

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