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Ihre Petition wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung

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(1)

Dresden.

J^LGZqCU'

Landeshauptstadt Dresden • Postfach 12 00 20 • 01001 Dresden

Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister

Ausschuss für

Petitionen und

Bürgerbeteiligung

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L1 .a FES. 2020

Dresden-Pass für Familien mit Mindestiohn

P0004/19

Ihre Petition wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung

am 5. Februar 2020 behandelt.

Im Ergebnis der Beratung konnte der Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung feststellen, dass Ihrer Petition mit dem Beschluss des Stadtrates V3150/19, Änderung und Neufassung der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landes hauptstadt Dresden mit geringem Einkommen - Erweiterung des anspruchsberechtigten Perso nenkreises und des Leistungsumfanges teilweise abgeholfen ist. Die Beschlussausfertigung lege

ich diesem Schreiben bei.

Zu Ihrer Intention, dass alle Familien mit Mindestiohn diese Vorteile nutzen können, gebe ich Ihnen die Stellungnahme der Verwaltung nachrichtlich zur Kenntnis:

Demzufolge hilft der zuständige Geschäftsbereich Soziales mit, „...dass der Dresden-Pass eine nachrangige freiwillige soziale Leistung der Landeshauptstadt Dresden ist. Durch den Stadtrat wurde eine entsprechende Richtlinie beschlossen, die die Verwaltung zur Ausstellung der Dres den-Pässe nach entsprechender Antragstellungsprüfung und unter bestimmten Voraussetzun gen legitimiert. Für jede Änderung der Richtlinie bedarf es eines erneuten Stadtratsbeschlusses.

Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN; DE58 8505 0300 3159 0000 00 BIG: 0SDDDE81XXX

Postbank

IBAN; DE 77 8601 0090 00010359 03 BIG: PBNKOEFF

Dr.-Külz-RIng 19 • 01067 Dresden Telefon (03 51)4 88 20 00 Telefax (03 51)4 88 20 05

Deutsche Bank

IBAN; DE 81 8707 0000 0527 7777 00 BIG: DEUTDE8CXXX

Commerzbank

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E-Malls;

Sie erreichen uns über die Haltestellen:

Prager Str. und Pirnaischer Platz Öffnungszeiten:

Mo-Do 9-18 Uhr Fr 9-15 Uhr

oberbuergermelsteri® dresden.de stadtverwaltung@dresden.de-mail.de www.dresden.de

Für Menschen mit Behinderung:

Parkplatz, Aufzug, WG

Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails

an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertiflkat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dresden.de/kontakt.

(2)

-2-

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben dem allgemeinen Mindestlohn von derzeit

9,19 EUR/Stunde (2019) in weiteren Branchen Mindestlöhne (siehe Übersicht in der Anlage 1,),

welche eine ständigen Anpassung erfahren. Diese Mindestlöhne schwanken dabei zwischen 9,19 EUR/Stunde bis 15,79 EUR/Stunde.

Es ist davon auszugehen, dass Personen mit Mindestlohn, welche Kinder im eigenen Haushalt betreuen und versorgen, Anspruch auf Transferieistungen, wie Wohngeld nach dem Wohngeld gesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Grundsicherung für Arbeitsu chende nach dem Zweiten Buch - Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.

Die Verwaltung hat dem Stadtrat eine geänderte Richtlinie zur Entscheidung vorgelegt, wonach eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises vorgesehen ist. Zukünftig sollen auch Empfangende von weiteren Transferleistungen (Wohngeld und Kinderzuschlag) einen Dresden-Pass erhalten. Der Stellungnahme sind entwickelte Beispielrechnungen beigefügt, aus denen hervorgeht, dass mit der neuen Richtlinie der von den Petenten angesprochene Perso nenkreis in der Regel zukünftig anspruchsberechtigt auf den Dresden-Pass sein wird (siehe Anla ge 2, Berechnungen erfolgten auf der Grundlage der jeweiligen Rechner). Nur bei höheren Min destlöhnen kann es zum Ausschluss von Transferleistungen und dem Dresden-Pass kommen. In diesen Fällen verfügen die Familien aber im Vergleich zu Familien, deren Einkommen über den Mindestlöhnen liegt, über ausreichende finanzielle Mittel. Die Nettoeinkommen übersteigen in diesen Fällen die Armutsgrenze (Stand 2019) deutlich.

Der Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Prüfung der Vorlage einer Arbeit/Beschäftigung mit Mindestlohn wird nach jetzigem Stand als unverhältnismäßig eingeschätzt, auch vor dem Hinter grund des mit der Vorlage beabsichtigten einfachen und unbürokratischen Antragsverfahrens.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle, dass Kinder von Eltern mit Mindestlohn und Anspruch auf Transferleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB Ii-Leistungen) auch Leistungen des Bil- dungs- und Teilhabepakets erhalten.

Dem Anliegen der Petenten wird mit der neuen Richtlinie bereits nachgekommen."

Mit freundlichen Grüßen

Klepsch

Vorsitzende

Anlagen

(3)

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung (P/005/2020)

Sitzung am;

05.02.2020

Beschluss zu: P0004/19

Gegenstand:

Dresden-Pass für Familien mit Mindestlohn

Beschluss:

Der Petition ist mit dem Stadtratsbeschluss V3150/19, Änderung und Neufassung der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen - Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises und des Leistungsumfanges, teilweise abgeholfen.

Dj'esöenA ö i hCu

Annekatrin Klepsch

Vorsitzende ^

(4)

Anlage 1 zur Stellungnahme e-Petition Dresden-Pass für Familien mit Mindestlohn Übersicht: Mindestlohn

(Quelle der Daten: WSI-Tarifarchiv)

Branche Mindestlohn Bemerkungen

Aus- und Weiterbildung

Beschäftigte: 15,26 €/h

Pädagogische Mitarbeiter/-innen; 15,72 €/h Pädagogische Mitarbeiter/-innen

Mit Bachelorabschluss: 15,79 €/h

Baugewerbe Beschäftigte: 12,20 €/h

Dachdeckerhandwerk Gesellen: 13,20 €/h

Ungelernte: 12,20 €/h

Elektrohandwerk Beschäftigte: 11,40 €/h

Fleischindustrie Beschäftigte: 9,19 €/h

Land- und Fortswirtschaft, Gartenbau

Beschäftigte; 9,19 €/h

Gebäudereinigung Beschäftigte Innen- und Außen

reinigung: 10,56 €/h West

10,05 €/h Ost Beschäftigte Glas- und Fassaden

reinigung: 13,82 €/h West

12,83 €/h Ost Geld- und Wertdienste Beschäftigte Geld- und

Werttransport: 13,53 €/h

Ost/Berlin

Beschäftigte Geldbearbeitung: 11,27 €/h Ost

In den anderen

Bundesländer gibt andere Abschlüsse und Mindestlöhne (11,27

€/h bis 17,25 €/h)

Gerüstbauhandwerk

Beschäftigte: 11,88 €/h

Maler- und Lackierhandwerk

Ungelernte Beschäftigte: 10,85 €/h

Gesellen: 12,95 €/h (Ost)

Gesellen: 13,30 €/h (West,

und

W-

Berlin)

Pflegebranche Arbeitnehmer/-innen: 11,05 €/h (West

und

Berlin)

Arbeitnehmer/-innen: 10,55 €/h (Ost) Schornsteinfegerhandwerk

Beschäftigte: 13,20 €/h

Steinmetz- und Steinhauerhandwerk

Steinmetze und Bildhauer: 11,40 €/h Textil- und

Bekleidungsindustrie

Textil- und Bekleidungsindustrie: 9,19 €/h

Wäschereidienstleistungen

im Objektkundengeschäft

Beschäftigte: 9,19 €/h

(5)

Anlage 2 zur Stellungnahme e-PetItion Dresden-Pass für Familien mit Mindestiohn

1. Sachverhalt; 3-köpfigen Familie, bestehend aus Mutter und zwei minderjährige Kinder -10 und 12 Jahre.

Mutter erhält bei einer 40-Stunden-Woche (Mindestlohn von 9,19 €/h} ein Monatsentgelt von 1.592,93 Euro brutto und 1.216,32 Euro netto. Neben dem monatlichen Kindergeld von Insgesamt 408,00 Euro wird noch Unterhaltsvorschuss monatlich in Höhe von 474,00Euro gewährt. Monatlich sind insgesamt 625,86

Euro Miete zu entrichten.

Anspruch SGB II (Angaben in Euro!

Bedarfsermittlung ~~~ 7" " •

Regelleistung

Kosten der Unterkunft und i

Heizung

Mehrbedarf ;

Alleinerziehung

2

1 Summe (1.806,52)

Einkommensermittlung Kinder

Unterhaltsvorschuss

Kindergeld

Summe

Mutter (35 Jahre) 424,00

08,62

52,64

785,28

302,00 208,62

510,62

Bereinigtes Einkommen Ansprüchsermittlung

Einkommen

Einkommensverteilung Bedarf (924,52)

Einkommensanrechnung Anspruch

Summe der Ansprüche Anspruch auf Kinderzuschlat

886,32

-752,84

Kind 10 Jahre 302,00 208,62

510,62

272,00 202,00

204,00 204,00

476,00 406,00

Anspruchsermittlung Kinder

Bedarf 510,62 510,62

Einkommen 476,00 406,00

Ungedeckter Bedarf 34,62 104,62

Einkommensermittlung Mutter Einkommen aus

Erwerbstätigkeit Brutto Abzüglich

Steuern

Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Absetzungen nach § 11b

1.592,94

- 55,25 -148,14

• 121,06 -32,26 -19,91

-100,00 - 230,00 886,32

3,75%

34,62 -33,24

32,44 i 1,38 I 4,3

I 38,20 wird in Anbetracht des Wohngeldes nicht gewährt

nein, laut Kinderzuschlagrechner

4,3 -100,24

8

Anspruch auf vorrangiges Wohngeld: ja, laut Wohngeldrechner monatlich 409,00 Euro.

Anspruch auf BuT: ia

Anspruch auf Dresden-Pass nach neuer Richtlinie: ia

Monatliche Einkünfte insgesamt: 1.216.32 Euro netto. 408,00 Euro Kindergeld, 474,00 Euro

Unterhaltsvorschuss und 409,00 Euro Wohngeld = 2.507.32 Euro

Armutsgrenze eines 3-Personenhaushalts (2019 Quelle Statist. Bundesamt); = 1.406.00 Euro Netto/Monat

(6)

2. Sachverhalt: 4-köpfige Familie, bestehend aus Mutter, Vater und zwei minderjährige Kinder -10 und 12 Jahre. Vater erhält bei einer 4D-Stunden-Woche als Glas- und Fassadenreiniger (Mindestlohn von 12,83 €/h)

ein Monatsentgelt von 2.223,87 Euro brutto und 1.543,21 Euro netto. Die Mutter arbeitet 20 Stunden als Reinigungskraft (Mindestlohn 10,05 Euro} mit einem Bruttoentgelt von 871,00 Euro (Netto = 693,97 Euro).

Weiterhin erhalten die das monatlichen Kindergeld von insgesamt 408,00 Euro. Monatlich sind insgesamt

728,28 Euro Miete zu entrichten.

Anspruch SGB II (Angaben In Eurol

Bedarfsermittlung ~ ^

Vater (37 Jahre) Mutter (34 Jahre) Kind 12 Jahre

Regelleistung

Kosten der Unterkunft

und Heizung

Mehrbedarf

Alleinerziehung

Summe (1.806,52)

382,00 182,07

564,07

382,00 182,07

564,07

302,00 182,07

484,07

Kind 10 Jahre

302,00 ~

182,07

484,07 Kindergeld

Summe

204,00 204,00

204,00 204,00

Bedarf Einkommen

Ungedeckter Bedarf

484,07 204,00

280,07 280,07

Einkommen aus

Erwerbstätigkeit Brutto Abzüglich

Steuern

Rentenversicherung Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Arbeitslosenversicherung Absetzungen nach § 11b

2.223,87 871,00

- 228,66 - 206,82 -172,35 - 45, - 27,

- 17,64 - 10,89

-100,00 -154,20 439,77 Bereinigtes Einkommen 1.213,21

16,59%

280,07 274,23 5,84 16,59%

280,07 274,23 5,84 Einkommen (1652,98)

Einkommensverteilung 33,41%

Bedarf (1688,28) 564,07 1.213,2

Einkommensanrechnung | 552,26

Anspruch | 11,81

1 439.77

33,41%

564.07 552,26 11,81

Summe der Ansprüche | 35,30 wird in Anbetracht des Wohngeldes nicht gewährt

Anspruch auf Kinderzuschlae: 190,00 Euro, laut Kinderzuschlagrechner

Anspruch auf vorraneiees Wohngeld: ja, laut Wohngeldrechner monatlich 148,00 Euro.

Anspruch auf BuT: ia

Anspruch auf Dresden-Pass nach neuer Richtlinie: ja

Monatliche Einkünfte insgesamt: 2.237.18 Euro netto insgesamt: 408,00 Euro Kindergeld; 190,00 Euro Kinderzuschlag und 148,00 Euro Wohngeld = 2.983,18 Euro

Armutsgrenze eines 4-Personenhaushalts (2019 Quelle Statist. Bundesamt): - 1.640 Euro Netto/Monat

(7)

3. Sachverhalt: 4-köpfige Familie, bestehend aus Mutter, Vater und drei minderjährige Kinder - 10,15 und 17 Jahre. Vater erhält bei einer 40-Stunden-Woche als Glas- und Fassadenreiniger {Mindestlohn von 12,83 €/h)

ein Monatsentgelt von 2.223,87 Euro brutto und 1.543,21 Euro netto. Die Mutter arbeitet 35 Stunden als

Pädagogische Mitarbeiterin mit Bachelorabschluss (Mindestlohn 15,79 Euro/h) mit einem Bruttoentgelt von 2394,82 Euro (Netto = 1.597,51 Euro). Weiterhin erhalten die das monatlichen Kindergeld von insgesamt

718,00 Euro. Monatlich sind insgesamt 912,55 Euro Miete zu entrichten.

Anspruch SGB II (Angaben in Euro)

Bedarfsermittlung

Regelleistung

Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehrbedarf

Alleinerzlehung

Summe (1.806,52)

Vater (37 Jahre) 382,00 182,51

Mutter (34 Jahre) 382,00 182,51

Kind 17 Jahre | Kind 15 Jahre Kind 10 Jahre

322,00 182,51

- 228,66 -206,82 -172,35 Einkommen aus

Erwerbstätigkeit Brutto Abzüglich

Steuern

Rentenversicherung Krankenversicherung

Pflegeversicherung - 45,03

Arbeitslosenversicherung - 27,80

Absetzungen nach § 11b

Bereinigtes Einkommen Einkommen (2.480,72) Einkommensverteilung Bedarf (2.004,55) Einkommensanrechnun{

Anspruch

Summe der Ansprüche

- 304,57 - 222,72 - 185,60 - 54,48 - 29,94

322,00 182,51

302,00 182,51

564,51 564,51 504,51 504,51 484,51

Kindergeld

Summe

204,00 204,00

204,00 204,00

210,00 210,00

484,51 210,00 274,51 504,51

204,00 300,51

504,51 204,00 300,51 Bedarf

Einkommen

Ungedeckter Bedarf

2.223,87 2.394,82

-100,00 -100,00 - 230,00 - 230,00 1.213,21 1.267,51

1.213,21 439,77

28,16% 28,16% 14,99% 14,99% 13,70%

564,51 564,51 300,51 300,51 274,51

698,57 698,57 371,86 371,86 339,86

Anspruch auf Kinderzuschlag: nein, laut Kinderzuschlagrechner

Anspruch auf vorrangiges Wohngeld: nein, laut Wohngeldrechner

Anspruch auf BuT: muss im Einzelfall ermittelt werden Anspruch auf Dresden-Pass nach neuer Richtlinie: nein

Monatliche Einkünfte insgesamt: 3.140.72 Euro netto insgesamt; 718,00 Euro Kindergeld = ^858,72 Euro

Armutsgrenze eines 5-Personenhaushalts (2019 Quelle Statist. Bundesamt): = 2.031,00 Euro Netto/Monat

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