so hätte diese Teilzeitkraft so- gar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB
Kein gutes Pfand
Lebensversicherungen können nicht verpfändet wer- den. Selbst wenn eine Police
einem Gläubiger zur Siche- rung eines Darlehens aus- gehändigt wurde, hat er kei- nen Anspruch auf die Aus- zahlung der Versicherungs- summe. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuld- ner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurück- gezahlt wurde. (Oberlandes- gericht Koblenz, Az.: 3 U
579/98) WB
„BF“ zu „WF“
Beträgt die Wohnfläche (WF) einer verkauften Ei- gentumswohnung lediglich 53 statt der vereinbarten 65 Qua- dratmeter, so kann der Käu- fer den Preis entsprechend mindern – es sei denn, der Verkäufer könne nachweisen, daß er lediglich eine Boden-
fläche (BF) von 65 Qua- dratmetern zugesichert hatte.
(Bundesgerichtshof, Az.: VII
ZR 398/ 97) WB
Teure Villa
Mieter können nicht unter Hinweis auf das Wirtschafts- strafgesetz und die „Ausnut- zung eines geringen Ange- bots“ eine überteuerte Mie- te reklamieren (und „Über- zahlungen“ zurückverlangen).
Dies gilt zumindest, wenn sie „aus persönlicher Nei- gung und individuellem Stil- empfinden außerhalb des normalen Wohnungsmarkts im gehobenen Preissegment“
eine Wohnung gesucht und den Preis noch herunter- gehandelt haben. (Landge- richt Wiesbaden, Az.: 3 S
48/98) WB
Erhöhtes Risiko
Äußert ein Ehemann ge- genüber seiner Frau, er werde sie beide mitsamt dem Haus in die Luft sprengen, wenn sie ihren neuen Lebensgefähr- ten nicht verlasse, so ist die Frau nicht verpflichtet, diese
„Ankündigung“ der Wohnge- bäudeversicherung als „ge- fahrerhöhend“ mitzuteilen.
Macht der Mann später sein Vorhaben wahr, allerdings al- lein, so hat die Versicherung Schadensersatz zu leisten.
(Bundesgerichtshof, Az.: IV
ZR 315/97) WB
Aus zwei mach eins
Der Eigentümer von zwei nebeneinanderliegenden Ei- gentumswohnungen kann die Trennwand durchbrechen und die beiden Wohnungen „zu einem neuen Wohnungsei- gentum vereinigen“. Die üb- rigen Eigentümer der An- lage haben kein Einspruchs- recht. (Bayerisches Oberstes Landgericht, Az.: 2Z BR
152/98) WB
A-2839 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 44, 5. November 1999 (71)
V A R I A RECHT UND STEUER