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Archiv "Aus zwei mach eins" (05.11.1999)

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so hätte diese Teilzeitkraft so- gar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB

Kein gutes Pfand

Lebensversicherungen können nicht verpfändet wer- den. Selbst wenn eine Police

einem Gläubiger zur Siche- rung eines Darlehens aus- gehändigt wurde, hat er kei- nen Anspruch auf die Aus- zahlung der Versicherungs- summe. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuld- ner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurück- gezahlt wurde. (Oberlandes- gericht Koblenz, Az.: 3 U

579/98) WB

„BF“ zu „WF“

Beträgt die Wohnfläche (WF) einer verkauften Ei- gentumswohnung lediglich 53 statt der vereinbarten 65 Qua- dratmeter, so kann der Käu- fer den Preis entsprechend mindern – es sei denn, der Verkäufer könne nachweisen, daß er lediglich eine Boden-

fläche (BF) von 65 Qua- dratmetern zugesichert hatte.

(Bundesgerichtshof, Az.: VII

ZR 398/ 97) WB

Teure Villa

Mieter können nicht unter Hinweis auf das Wirtschafts- strafgesetz und die „Ausnut- zung eines geringen Ange- bots“ eine überteuerte Mie- te reklamieren (und „Über- zahlungen“ zurückverlangen).

Dies gilt zumindest, wenn sie „aus persönlicher Nei- gung und individuellem Stil- empfinden außerhalb des normalen Wohnungsmarkts im gehobenen Preissegment“

eine Wohnung gesucht und den Preis noch herunter- gehandelt haben. (Landge- richt Wiesbaden, Az.: 3 S

48/98) WB

Erhöhtes Risiko

Äußert ein Ehemann ge- genüber seiner Frau, er werde sie beide mitsamt dem Haus in die Luft sprengen, wenn sie ihren neuen Lebensgefähr- ten nicht verlasse, so ist die Frau nicht verpflichtet, diese

„Ankündigung“ der Wohnge- bäudeversicherung als „ge- fahrerhöhend“ mitzuteilen.

Macht der Mann später sein Vorhaben wahr, allerdings al- lein, so hat die Versicherung Schadensersatz zu leisten.

(Bundesgerichtshof, Az.: IV

ZR 315/97) WB

Aus zwei mach eins

Der Eigentümer von zwei nebeneinanderliegenden Ei- gentumswohnungen kann die Trennwand durchbrechen und die beiden Wohnungen „zu einem neuen Wohnungsei- gentum vereinigen“. Die üb- rigen Eigentümer der An- lage haben kein Einspruchs- recht. (Bayerisches Oberstes Landgericht, Az.: 2Z BR

152/98) WB

A-2839 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 44, 5. November 1999 (71)

V A R I A RECHT UND STEUER

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