Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 112|
Heft 9|
27. Februar 2015 A 349 sich sammeln und an die Versiche-rung weiterreichen, eine Gratifika- tion erhalten sollen. Mit den Da- ten seien Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Versicher- ten möglich, etwa hinsichtlich der Blutzuckerwerte, des Konsums von Alkohol, Nikotin und Drogen, auf Schwangerschaften, sportliche Ak - tivitäten oder Essgewohnheiten,
schreibt Die Linke.
Eine Vertragsgestaltung, die dem Versicherten er- laube, seine Beitragszah- lung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzu- lässig, meint hingegen die Bundesregierung. Die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nut- zung solcher personenbe- zogenen Daten sei aber nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Versi- cherten zulässig. Die Ein- willigung sei zudem nur dann wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung beruhe, die nach einer vollständigen und ver- ständlichen Information getroffen werde und schriftlich niedergelegt sei. Es liege dabei im eigenen Inte- resse der Versicherten, „sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsda- ten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen“. KBr Daten gegen
Beitrags- nachlass: Ver- sicherte sollten Vor- und Nach-
teile sorgfältig abwägen.
Foto: picture alliance
Jeder Arzt, jede Ärztin wird wohl einmal vor der Entscheidung stehen:
Was mache ich, wenn die Eltern, der Ehepartner oder die eigenen Kinder ernsthaft erkranken? Ist es statthaft, wenn der Chirurg in einem solchen Fall selbst die Operation durch- führt? Sollte der Hausarzt seine chronisch kranken Eltern behandeln und gegebenenfalls als Arzt und Kind an den schwierigen Entschei- dungen zum Lebensende beteiligt sein. Einen verbindlichen Verhal- LESERMEINUNG
Behandlung von Familienangehörigen
tenskodex hierfür gibt es offenbar nicht. In der Berufsordnung wird dieser Sachverhalt nicht geregelt.
Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes will dieses Thema auf- greifen und bittet die Leserinnen und Leser, ihre Meinung zu oder ihre Erfahrungen mit der Behand- lung von Familienangehörigen mit- zuteilen. Die Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Zuschriften bitte per E-Mail an: familie@aerzte
blatt.de TG
Private Krankenversicherungen kön- nen ihren Versicherten für die Über- mittlung von Gesundheitsdaten Ra- batte gewähren, sofern sie die Da- tenschutzbestimmungen strikt ein- halten und verantwortlich mit den Informationen umgehen. Das geht aus der Antwort der Bundesre - gierung (18/3849) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
(18/3633) hervor, die sich auf Da- tensammlungen in der Privaten Kran- kenversicherung (PKV) bezieht. Die Gefahr einer „Individualisierung des Gesundheitsrisikos“ in der PKV sieht die Bundesregierung derzeit nicht, allerdings will sie die Ent- wicklung beobachten.
Der Hintergrund: Die italieni- sche Versicherungsgruppe Generali hatte angekündigt, dass Kunden, die selbst Gesundheitsdaten über GESUNDHEITSDATEN
Rabatte für Versicherte sind erlaubt
RANDNOTIZ
Sabine Rieser
Mit etwas Neuem wird in der ambu- lanten Versorgung gern zu Quartals- beginn angefangen. Doch Ausnah- men von der Regel sind nicht verbo- ten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat am 3. November 2014, einem Montag, ihre freiwillige telefonische Terminvermittlung für Patienten auf der Suche nach einem Facharzttermin gestartet. Am 31. Ja- nuar 2015, quasi ein Quartal später, hat sie eine erste Bilanz gezogen.
Bisher meldeten sich 660 Anru- fer. 495 von ihnen (75 Prozent) hat- ten eine entsprechend gekennzeich- nete Überweisung zu einem Facharzt innerhalb von vier Wochen und sich zudem vergeblich in mindestens drei
Facharztpraxen um einen Termin be- müht. 464 konnten erfolgreich an Fachärzte und Psychologische Psy- chotherapeuten vermittelt werden.
Fünf nahmen den organisierten Ter- min nicht wahr. 26 Anfragen wurden zurückgezogen.
Man wolle mit der Servicestelle
„noch vor der angekündigten ge- setzlichen Verpflichtung Erfahrungen sammeln“, hatte der KV-Vorstands- vorsitzende, Dr. med. Klaus Hecke- mann, zum Start erläutert. Er kennt die Kritik an der geplanten Pflicht- vermittlung. Doch die Sachsen ha- ben bei näherem Hinsehen nicht überstürzt, sondern planvoll gehan- delt. Die KV hat mit den Krankenkas- sen im Land einen Vertrag geschlos- sen. Nur bei Schwierigkeiten mit so- genannten B-Überweisungen (4-Wo- chen-Frist) hilft sie Patienten weiter.
Hausärzte, die gezielter als bisher überweisen, und Fachärzte, die noch Patienten aufnehmen, bekommen mehr Honorar: Für das „Neupatien- tenmodell“ stellen die Kassen in Sachsen bis Ende 2015 rund zwölf Millionen Euro bereit.
Und: Terminvermittlungen zum Krankenhaus sind nicht vorgesehen.