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APK Informationsblatt für Neueintretende

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Academic year: 2022

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Merkblatt Neueintretende/Januar 2017

Merkblatt Eintritt

Wir begrüssen Sie bei der Aargauischen Pensionskasse (APK). Sie sind neu bei uns versi- chert. Gerne stellen wir Ihnen die Eintrittsabrechnung zu. Sie erhalten hier einige ergänzen- de Informationen.

Überweisung Ihrer Austrittsleistung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, beim Eintritt sämtliche Austrittsleistungen früherer Vorsorge- einrichtungen an die APK zu überweisen. Ebenfalls sind Guthaben von allfälligen weiteren Freizügigkeitseinrichtungen zu überweisen. Diese werden Ihrem Sparguthaben gutgeschrie- ben. Nach Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen wird ein allfälliger Überschuss auf ein Zusatzsparkonto übertragen. Aus diesem Zusatzsparkonto kann bei einer frühzeiti- gen Pensionierung eine Erhöhung der Altersrente oder eine Überbrückungsrente bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters finanziert werden.

Falls Sie kein Zusatzsparkonto wünschen, überweisen wir im Rahmen des Eintrittsverfah- rens den allfälligen Überschuss an eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Auflösung Ihres Freizügigkeitskontos oder Ihrer Freizügigkeitspolice

Bitte lösen Sie das Konto bzw. die Police selber auf, da es auf Ihren Namen lautet.

Zahlungsadresse der Aargauischen Pensionskasse Aargauische Kantonalbank, 5001 Aarau

Z.G. IBAN CH86 0076 1020 0010 0884 3 Aargauische Pensionskasse

Hintere Bahnhofstrasse 8 5001 Aarau

Angaben zu Vorbezug und Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung Haben Sie je einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt oder sind Ihre Vorsorgeguthaben verpfändet? Teilen Sie uns Zeitpunkt und Höhe des Vorbezugs bitte mit oder stellen Sie uns eine Kopie des Pfandvertrages mit der Bank zu.

Angaben zum Übertrag von Vorsorgegeldern infolge Scheidung

Sind infolge Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Vorsorgegelder an Ihre Ex-Ehegattin oder Ihren Ex-Ehegatten bzw. Ihrer ehemals eingetragenen Partnerin oder Ihren ehemals eingetragenen Partner überwiesen worden? Teilen Sie uns Zeitpunkt und Höhe des Übertrags mit und stellen Sie uns eine Abrechnung des Übertrags zu.

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Merkblatt Neueintretende/Januar 2017

Zusätzlicher freiwilliger Einkauf in die APK

Falls Sie nach der Überweisung der Austrittsleistung der bisherigen Vorsorge- und Freizü- gigkeitseinrichtungen nicht voll in die reglementarischen Leistungen eingekauft sind, können Sie zusätzliche Einkäufe tätigen. Verlangen Sie bei der APK eine Offerte.

Beachten Sie bitte folgende Einschränkungen:

• Bei Personen, die in die gebundene Vorsorge Säule 3a Beiträge als Selbständigerwer- bende einbezahlt haben, müssen Guthaben, welche die Grenzwerte für Unselbständige übersteigen, an den Einkauf angerechnet werden. Die gültigen Grenzwerte sind in einer vom BSV publizierten Tabelle festgehalten.

• Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen und die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf in den ersten fünf Jahren die jährliche Einkaufs- summe 20 Prozent des versicherten Lohnes nicht überschreiten.

• Personen, die einen Vorbezug zu Gunsten Wohneigentumsförderung vorgenommen ha- ben, können keinen zusätzlichen Einkauf vornehmen. Dies ist erst dann wieder möglich, wenn der Vorbezug an die Kasse zurückbezahlt worden ist oder vom Alter her eine Rückzahlung nicht mehr zulässig ist.

• Die aus den Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der nächsten drei Jah- re nicht in Kapitalform bezogen werden. Betreffend die steuerlichen Folgen eines Kapi- talbezugs innerhalb von 3 Jahren seit dem Einkauf wenden Sie sich bitte an die zustän- dige Steuerbehörde.

Weitere Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte und begleiten Sie bei der Abwicklung Ihres Ein- trittes in unsere Kasse. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Person:

Versicherte mit Buchstaben

A, B, C, U, V, W, X, Y, Z Siska Cáceres Chávez Isabelle Schmed

siska.caceres@agpk.ch isabelle.schmed@agpk.ch

062 838 91 43 062 838 91 67 D, G, H, I, J, K, T Luigi Diaco luigi.diaco@agpk.ch 062 838 91 42 E, F, L, M, N, O, P, Q, R Milena Bachmann milena.bachmann@agpk.ch 062 838 91 48

S Stefanie Cali stefanie.cali@agpk.ch 062 838 91 31

Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.agpk.ch/.

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Merkblatt Neueintretende/Januar 2017

Übertragung von Austrittsleistungen

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass Austrittsleistungen von bisherigen Vor- sorge- und Freizügigkeitseinrichtungen an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden müssen.

Sofern Sie die Überweisung an die Aargauische Pensionskasse (APK) noch nicht veranlasst haben, können Sie dieses Formular ausfüllen und Ihrer bisherigen Vorsorge- bzw. Freizügig- keitseinrichtung zustellen.

Versicherte Person

Name:

Adresse:

Geburtsdatum:

Sozialversicherungsnummer:

PK-Nr.:

Ich erteile meiner bisherigen Vorsorge- bzw. Freizügigkeitseinrichtung den Auftrag, meine Austrittsleistung an die APK zu überweisen.

Ort und Datum: Unterschrift:

Informationen für die bisherige Vorsorge- bzw. Freizügigkeitseinrichtung

Die oben aufgeführte Person ist neu bei der APK versichert. Bitte überweisen Sie der APK die Austrittsleistung an die folgende Zahlungsadresse:

Aargauische Kantonalbank, 5001 Aarau IBAN-Nr. CH86 0076 1020 0010 0884 3 Aargauische Pensionskasse

Hintere Bahnhofstrasse 8 5001 Aarau

Stellen Sie uns bitte zudem eine Austrittsabrechnung zu, aus welcher die gesetzlich vorge- schriebenen Angaben ersichtlich sind. Besten Dank. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (062 838 91 41; versicherung@agpk.ch).

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