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Archiv "Leitlinien: Basis für eine verbesserte Versorgung" (23.01.2004)

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kosten bezahlt. Gleiches gilt nun auch für Arztbesuche von Patienten mit ei- ner Seh- oder Gehbehinderung. Die Kassen greifen damit einem noch aus- stehenden, aber zu erwartenden Be- schluss der Selbstverwaltung vor. Staats- sekretär Schröder kündigte zudem an, dass die vom Ministerium gestoppte Chroniker-Definition der Selbstverwal- tung nun breiter gefasst werden solle.

Eine entsprechende Richtlinie bereite der Bundesausschuss vor. Maßgebliche Kriterien, wer nur ein Prozent (sonst zwei Prozent) des Bruttolohns für Zu- zahlungen aufwenden muss, seien dann nicht nur schwere Behinderung, Kran- kenhausaufenthalte oder Pflegestufe, sondern auch gravierende Dauerer- krankungen, die ambulant behandelt werden. Ein entsprechender Katalog soll vom Bundesausschuss kurzfristig erarbeitet und bis Mitte des Jahres er- gänzt werden.

Kontroverse im Bundestag

Unterdessen warf der FDP-Gesund- heitspolitiker Dieter Thomae Ministe- rin Schmidt im Bundestag massive Feh- ler bei der Umsetzung der Reform vor und forderte sie zum Rücktritt auf. Die nicht an der Reform beteiligte FDP nannte das Gesetz einen „Riesenmurks“

und forderte die Rücknahme der Pra- xisgebühr. Thomae empfahl stattdessen ein System aus Selbstbeteiligung mit Kostenerstattung.

Schmidt hingegen räumte „Detail- probleme“ ein. Schuld daran sei aber die Selbstverwaltung, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete Gudrun Schaich- Walch warnte, die Selbstverwaltung be- komme jetzt eine letzte Chance, offene Punkte zu regeln. Wenn sie diese nicht nutze, müsse über andere Wege disku- tiert werden. Auch der CDU-Sozialex- perte Andreas Storm machte für die

„Anlaufprobleme“ die Selbstverwaltung mitverantwortlich.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, warnte indes davor, Ärzte und Kassen zu Sündenböcken zu machen. „Wir wehren uns gegen die of- fenkundige Strategie einiger Politiker, den Schwarzen Peter nun der Selbstver- waltung zuzuschieben. Samir Rabbata

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 423. Januar 2004 AA157

Leitlinien

Basis für eine verbesserte Versorgung

Clearingbericht COPD des

Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, Köln, liegt jetzt vor.

E

nde 2003 wurde der Leitlinien- Clearingbericht „COPD“ (chronic obstructive pulmonary disease) ver- öffentlicht. Dieser stellt eines der jüng- sten Produkte des Clearingverfahrens zur Qualitätsverbesserung von Leitli- nien dar, das vor vier Jahren etabliert wurde.

Das Clearingverfahren wird getragen von der Bundesärztekammer, der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der gesetzlichen Rentenversicherung und den Spitzenverbänden der privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Die Koope- rationspartner hatten 2002 beschlos- sen, nationale Leitlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patien- ten mit COPD in Deutschland beitra- gen können. Die in das Clearing- verfahren COPD einbezogenen Leitli- nien wurden mit der Checkliste „Me- thodische Qualität von Leitlinien“ be- wertet, die im Internet frei verfügbar ist. Ein multidisziplinärer Experten- kreis beurteilte, welche Aussagen und Empfehlungen, sowohl hinsichtlich ih- rer Inhalte als auch ihrer Praktikabi- lität, für das deutsche Versorgungssy- stem nutzbar sind.

Eins der vielen identifizierten Pro- bleme in den analysierten Leitlinien liegt in der zum Teil sehr unterschied- lich ausfallenden Definition der COPD.

Als ursächlich dafür werden die jeweils anders gelagerten Herangehensweisen von Klinikern, Physiologen oder Patho- logen gesehen. Bezüglich der Präventi- on dieser Erkrankung steht unwider- sprochen die Vermeidung des inha- lativen Nikotinkonsums an erster Stel- le. Eine Hauptforderung, die bei der

Entwicklung einer künftigen Leitlinie COPD berücksichtigt werden sollte, be- steht daher in der Unterstützung der Patienten beim Rauchverzicht. Diese Kernforderung an ein frühzeitiges und effektives Management der COPD wird jedoch nicht durchgängig in den bewerteten Leitlinien erhoben.

Mit den Reibungsverlusten an den Schnittstellen zwischen den verschiede- nen Fachbereichen der ambulanten und der stationären Behandlung wurde ein typisches Problem des deutschen Ge- sundheitswesens benannt. Nach Mei- nung des Expertenkreises wurde dafür auch in der einzigen deutschen Leitli- nie, die in dieses Clearingverfahren ein- bezogen werden konnte, keine erschöp- fende Lösung gefunden.

Im Clearingverfahren COPD konnte zu 18 inhaltlichen Eckpunkten Verbes- serungspotenzial sowohl für die Versor- gungspraxis als auch für Leitlinien iden- tifiziert werden. Anhand dieser Be- standsaufnahme wurden Vorschläge for- muliert, die bei der Entwicklung oder Überarbeitung von Leitlinien berück- sichtigt werden sollen. Mit der Auswahl einer umfangreichen Zahl von vorbild- lichen Einzelempfehlungen aus den be- werteten Leitlinien konnte die Umsetz- barkeit dieser Anforderungen belegt werden.

Weiterentwicklung

Die Ergebnisse dieses Leitlinien-Clea- ringverfahrens zeigen, wie eine metho- disch und inhaltlich hochwertige Neu- entwicklung beziehungsweise die Wei- terentwicklung einer nationalen Leitli- nie zur Behandlung von Patienten mit COPD auf bereits bestehende Leitlini- en abgestützt werden könnte. Auch hal- ten die Träger des Clearingverfahrens die Entwicklung einer Konsensusleitli- nie zur Behandlung von Patienten mit COPD auf der Basis von bereits vorlie- genden Leitlinien für möglich.

Dr. med. Dietrich Sonntag Dr. med. Hanna Kirchner

Leitlinien-Clearingstelle im Ärztlichen Zentrum für Qua- lität in der Medizin, Aachener Straße 233–237, 50931 Köln, E-Mail: clearingstelle@azq.de

Clearingbericht und weiterführende Informationen unter www.leitlinien.de/clearingverfahren/clearingberichte/

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