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Es ist eine Rückzahlungspflicht im Rahmen von CHF 10'000 bis 30’000 zu prüfen z

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M 275/2009 GEF 21. Oktober 2009 GEF C Motion

1782 Fritschy, Rüfenacht (FDP) Pauli, Schliern (BDP)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 31.08.2009

Die Praxisassistenz - Königsweg zum Hausarztberuf - muss weitergeführt werden

1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Voranschlag 2010 und im Aufgaben- und Finanzplan 2011 - 2013 eine minimale Anzahl von Praxisassistenzen vorzusehen:

a) Im Voranschlag 2010 sind zusätzlich sechs Praxisassistenzen (CHF 329'000) aufzunehmen;

b) Im Aufgaben- und Finanzplan 2011 - 2013 sind ab 2011 12 Praxisassistenzen (PA) (CHF 657'000) aufzunehmen.

2. Es ist eine Rückzahlungspflicht im Rahmen von CHF 10'000 bis 30’000 zu prüfen z. B.

im Falle, dass nicht innerhalb von fünf Jahren bei vollamtlicher Tätigkeit bzw. innerhalb von zehn Jahren bei teilzeitlicher Tätigkeit ein Facharzttitel in der Grundversorgung erworben wird und nicht eine Niederlassung als Grundversorger in der Schweiz erfolgt ist oder eine entsprechende unbefristete Anstellung in einer Grundversorgerpraxis in der Schweiz besteht.

Begründung:

Verschiedene Kompetenzen einer guten Hausärztin oder eines guten Hausarztes können nicht im Spital erworben werden. Es ist deshalb entscheidend, dass sich junge Ärztinnen und Ärzte, die sich für Hausarztmedizin interessieren, in Hausarztpraxen weiterbilden können.

Im Kanton Bern ist für einen dreijährigen Modellversuch ein Kredit von ca. CHF 900'000, bei Gesamtkosten von 1.2 Mio., gesprochen worden. Damit sollen in den Jahren 2008 bis 2010 je sechs Praxisassistenzstellen finanziert werden. Eine Praxisassistenz dauert bei 100 Prozent Tätigkeit sechs Monate und bei Teilzeittätigkeit bis zu einem Jahr. Am Projekt sind neben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion der Verein Berner Hausärztinnen und Hausärzte (VBH), die Ärztegesellschaft des Kantons Bern, die Spital Netz Bern AG, das Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM) und das Kollegium für Hausarztmedizin beteiligt.

Weil die Nachfrage nach Praxisassistenzstellen im ersten Jahr des Projekts gering war, wurde der Modellversuch, der ursprünglich auf Assistenzärztinnen und -ärzte der Spital Netz Bern AG beschränkt war, auf den ganzen Kanton ausgeweitet. Seither hat sich die Zahl der jungen Assistenzärztinnen und -ärzte, die sich in Hausarztpraxen weiterbilden möchten, erfreulich erhöht und die bis Ende 2010 bewilligten total 18 Praxisassistenzen sind demnächst vergeben.

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Die bisherigen Erfahrungen mit der Praxisassistenz sind durchwegs positiv. Damit hat sich das lange Jahre sorgfältig evaluierte Praxisassistenz-Modell bestätigt. Voraussichtlich wird die Praxisassistenz fester Bestandteil der Weiterbildung zum Hausarzt, zur Hausärztin. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfiehlt für den Kanton Bern die Schaffung von mindestens 23 Praxisassistenzen pro Jahr.

Gemäss Sprecher der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Jean-Philippe Jeannerat beabsichtigt Regierungsrat Philippe Perrenoud, die Frage der Weiterfinanzierung der Praxisassistenz erst nach Vorliegen der Auswertung des Modellversuchs anzugehen.

Damit könnten den interessierten jungen Ärztinnen und Ärzten mindestens für eine gewisse Zeit keine Praxisassistenzstellen mehr angeboten werden, statt dass das Weiterbildungsangebot für angehende Hausärztinnen und -ärzte gemäss GDK- Empfehlungen ausgebaut werden kann. Dies ist zu einem Zeitpunkt, in dem gemäss GDK

„nahezu alle Faktoren, welche die demografische Entwicklung innerhalb der Hausarztmedizin beeinflussen, auf einen anhaltend negativen Trend hinweisen“ nicht zu verantworten.

Mit einer Rückzahlungspflicht bewerben sich für eine Praxisassistenz voraussichtlich vermehrt nur Assistenzärztinnen und -ärzte, die sich bereits definitiv für eine Tätigkeit in der medizinischen Grundversorgung entschieden haben. Eine Rückzahlungspflicht wird

z. B. im Kanton Zürich praktiziert.

Der Grosse Rat hat bisher alle Vorstösse zur Förderung der Hausarztmedizin als Motion überwiesen und damit dokumentiert, dass ihm das Anliegen ausserordentlich wichtig ist.

Die Weiterführung und der unter dem Druck der angespannten Finanzlage sehr bescheidene Ausbau der Praxisassistenz auf 12 Plätze ab 2011, bei 23 von der GDK empfohlenen Plätzen, dürften zur Zeit für den Kanton die weitaus wirksamste Möglichkeit zur Förderung der Hausarztmedizin darstellen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.09.2009

Antwort des Regierungsrates

Mit RRB 2035 vom 5. Dezember 2007 hat der Regierungsrat einen Kredit von CHF 886'000.— für einen drei Jahre dauernden Modellversuch unter dem Titel „Ärztliche Weiterbildung in Hausarztpraxen“ bewilligt. Der Modellversuch wird in Zusammenarbeit mit der Spital Netz Bern AG (SNB) und dem Kollegium für Hausarztmedizin (KHM) durchgeführt. Unterstützt wird das Vorhaben vom Verein Berner Hausärztinnen und Hausärzte (VBH), vom Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM) und vom Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO). In den Jahren 2008, 2009 und 2010 werden jeweils sechs Praxisassistenzen à sechs Monate (bei einer Anstellung von 100 Prozent) finanziell unterstützt. Der Modellversuch soll zeigen, ob mit diesem Vorgehen ein Beitrag zur Aufwertung der Hausarztmedizin und damit zur Bekämpfung des befürchteten Hausärztemangels, aber auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Hausärztinnen und Hausärzten und den Spitälern geleistet werden kann.

Die Motion fordert den Regierungsrat nun auf, den Modellversuch bereits vor dessen Abschluss auszuweiten und im Voranschlag 2010 zusätzlich sechs Praxisassistenzen (mit geschätzten Kostenfolgen von CHF 329'000.--) und im Aufgaben- und Finanzplan 2011 – 2013 jeweils zwölf Praxisassistenzen (mit geschätzten Kostenfolgen von jährlich CHF 657'000.--) aufzunehmen. Zudem soll die Einführung einer Rückzahlungspflicht im Rahmen von CHF 10'000.-- bis 30'000.-- geprüft werden, die unter bestimmten Bedingungen zum Tragen kommt und als Anreiz für die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte dienen soll,

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sich nur dann für eine Praxisassistenz zu bewerben, wenn sie sich bereits definitiv für eine Tätigkeit in der medizinischen Grundversorgung entschieden haben.

Bei der Beurteilung des Vorstosses sind nach Auffassung des Regierungsrats folgende Punkte zu beachten:

• Die Kostenberechnung des Modellversuchs basiert auf folgenden Annahmen: Für die organisatorische Vorbereitung des Modellversuchs wurden CHF 25'000.— eingesetzt, welche vom Kanton finanziert wurden. Für die Durchführung von sechs Praxisassistenzen (Besoldungskosten, Administrationskosten, Schulungskosten Lehrpraktiker) wurden jeweils rund CHF 380'000.— eingesetzt. An der Finanzierung dieser Kosten beteiligt sich der Kanton mit rund 75 Prozent (rund CHF 287'000.— pro Jahr; die im Vorstoss angegebenen Kosten werden etwas höher geschätzt als im Modellversuch berechnet). Die Lehrpraktikerinnen und Lehrpraktiker finanzieren rund 20 Prozent dieser Kosten (rund CHF 76'000.— pro Jahr). Die bernische Ärzteschaft beteiligt sich mit rund 5 Prozent an der Finanzierung dieser Kosten (rund CHF 18'000.— pro Jahr). Die Motion basiert auf der Annahme, dass mit der Ausweitung des Modellversuchs keine grösseren Veränderungen bei diesem Finanzierungsschlüssel verbunden sind. Dies setzt das Einverständnis der anderen finanziell mit tragenden Partner voraus.

• Der Modellversuch stützt sich rechtlich auf Artikel 68 des Spitalversorgungsgesetzes vom 5. Juni 2005 (SpVG). Gemäss diesem Artikel dienen Modellversuche der Erprobung von neuen oder veränderten Methoden, Konzepten oder Abläufen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Soll der Modellversuch nun zeitlich und vom Umfang her ausgeweitet werden, muss dies nach Ansicht des Regierungsrats gestützt auf eine eigene Rechtsgrundlage geschehen. Auf diesen Sachverhalt hat der Regierungsrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Heuberger (M 242/2007) betreffend „Hausarztmangel“ hingewiesen. Die entsprechende Rechtsgrundlage wird nach dem Willen des Regierungsrats mit dem neuen Artikel 4 des revidierten Gesundheitsgesetzes (GesG) geschaffen, welcher unter anderem vorsieht, dass der Kanton Beiträge an Institutionen und für Projekte im Bereich der Aus-, Weiter- und Fortbildung ausrichten kann, falls dies im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege geschieht. Das revidierte Gesundheitsgesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft. Der für die Ausweitung des Modellversuchs erforderliche Grossratsbeschluss kann somit frühestens im ersten Quartal 2011 dem Grossen Rat zum Entscheid vorgelegt werden und erst danach können auf dieser Grundlage finanzielle Mittel des Kantons fliessen.

• Erste Erkenntnisse aus dem Modellversuch machen deutlich, dass das Planungsverhalten der Assistenzärztinnen und -ärzte bezüglich ihrer Weiterbildung bei der Konzipierung des Modellversuchs zu wenig berücksichtigt wurde. Es zeigt sich, dass die Assistenzärztinnen und -ärzte einerseits ihre Weiterbildungsmodule sehr langfristig planen und dass sie anderseits dazu tendieren, das Weiterbildungsmodul

„Praxisassistenz“ erst gegen Ende der Weiterbildung zu absolvieren. Das führt dazu, dass sich heute Interessentinnen und Interessenten für eine Praxisassistenz in den Jahren 2011 und teilweise sogar 2012 melden. Da die mit dem Modellversuch ermöglichten 18 Praxisassistenzen praktisch vollständig vergeben sind, entsteht bis zum Vorliegen des Grossratsbeschlusses eine zeitliche Lücke, in welcher keine weiteren Praxisassistenzen vereinbart werden können. Dies führt einerseits bei den interessierten Assistenzärztinnen und -ärzten zu Problemen bei der Planung der Weiterbildung bzw. des Einstiegs in die berufliche Karriere, anderseits besteht die Gefahr, dass die im Rahmen des Modellversuchs aufgebaute Organisation namentlich bei der Spital Netz Bern AG und beim Berner Institut für Hausarztmedizin für eine gewisse Zeit herunter gefahren und anschliessend kostenwirksam wieder reaktiviert werden muss.

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• Der Zugang zum Modellversuch wurde aus praktischen Gründen zunächst auf Assistenzärztinnen und -ärzte der Spital Netz Bern AG beschränkt und erst dann auf Interessentinnen und Interessenten aus anderen Spitälern ausgedehnt, nachdem sich gezeigt hatte, dass mit der Nachfrage aus der Spital Netz Bern AG das bewilligte Kontingent nicht ausgeschöpft werden kann. Dementsprechend hat die Spital Netz Bern AG als einziges Spital im Modellversuch Aufgaben übernommen. Einerseits ist die Spital Netz Bern AG zuständig für die Evaluation der Auswirkungen der Praxisassistenzen auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Spital und niedergelassener Ärzteschaft. Anderseits überprüft die Spital Netz Bern AG die Abrechungen des Kollegiums für Hausarztmedizin KHM (welches seinerseits die Löhne der Assistenzärztinnen und -ärzte nach den von der GEF genehmigten Lohnansätzen auszahlt) und rechnet die Beiträge aufgrund der Unterlagen und Belege des KHM im Rahmen ihrer Jahresrechnung gegenüber der GEF ab. Im Rahmen der Evaluation des Modellversuchs muss geprüft werden, ob die Spital Netz Bern AG diese Aufgaben auch bei einer Ausweitung des Modellversuchs über das Jahr 2010 hinaus erfüllen kann oder ob hier eine andere Lösung ins Auge zu fassen ist.

• Gemäss der vom eidgenössischen Parlament verabschiedeten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes vom 21. Dezember 2007 werden ab 2012 alle stationären Leistungen der Leistungserbringer auf der Spitalliste pauschal und leistungsbezogen abgegolten. Die gemeinsam von den Kantonen und den Krankenversicherern finanzierten Vergütungen dürfen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen und damit unter anderem keine Kostenanteile für die Forschung und universitäre Lehre enthalten(Artikel 49 KVG). Gemäss der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung (VKL) gelten als Kosten für die universitäre Lehre einerseits die Aufwendungen für die theoretische und praktische Ausbildung der Studierenden bis zum Erwerb des eidgenössischen Diploms. Anderseits gelten aber auch die Aufwendungen für die Weiterbildung der Assistenzärztinnen und - ärzte bis zur Erlangung des eidgenössischen Weiterbildungstitels als Kosten für die universitäre Lehre (Artikel 7VKL). Zurzeit ist noch unklar, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung in Zukunft finanziert werden sollen. Aus diesem Grund erachtet es der Regierungsrat als erforderlich, dass im Rahmen der Evaluation des Modellversuchs auch grundsätzliche Überlegungen angestellt werden müssen, wie in Zukunft die ärztliche Weiterbildung (nicht nur jene in Hausarztpraxen) finanziert werden soll.

• Schliesslich soll im Rahmen der Evaluation des Modellversuchs auch die in der Motion aufgeworfene Frage der Statuierung einer Rückzahlungspflicht vertieft analysiert und deren Vor- und Nachteile aufgearbeitet werden.

Aufgrund dieser Überlegungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass dem Anliegen der Motion am ehesten gedient ist , wenn zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Vereinbarung von Praxisassistenzen ohne zeitliche Lücke weiter geführt werden kann. Dies könnte zum Beispiel mittels eines Zusatzkredits zum RRB 2035 vom 5.

Dezember 2007 für die Jahre 2011 und 2012 erreicht werden. Dabei kann geprüft werden, ob in diesem Rahmen eine Erhöhung der Zahl Praxisassistenzen für das Jahr 2010 möglich ist. Zeitgleich können die oben aufgeworfenen Fragen geklärt, die im Vorstoss angeregte Prüfung einer Rückzahlungspflichtklausel vorgenommen, der Modellversuch evaluiert und bei positivem Ergebnis der Grossratsbeschluss für die Ausweitung des Modellversuchs ausgearbeitet werden.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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