• Keine Ergebnisse gefunden

Mai 2007, das Pro- jekt einer Kontakt- und Anlaufstelle nicht mehr weiter zu verfolgen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mai 2007, das Pro- jekt einer Kontakt- und Anlaufstelle nicht mehr weiter zu verfolgen"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 152/2007 P 191/2007 I 108/2007

GEF GEF GEF

22. August 2007 GEF C

Interpellation

1415 Blaser, Heimberg (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.06.2007

Kontakt- und Anlaufstelle Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun entschied an seiner Sitzung vom 11. Mai 2007, das Pro- jekt einer Kontakt- und Anlaufstelle nicht mehr weiter zu verfolgen. Die nachdem der Regie- rungsrat einen Kredit von je Fr. 758'000.- für die Jahre 2007 und 2008 bewilligt hat um eine Drogenanlaufstelle in Thun zu eröffnen und zu betreiben. Zusätzlich bezahlt der Kanton einen einmaligen Beitrag für die Einrichtung der Kontakt- und Anlaufstelle Thun von Fr.

200'000.-.

Der Gemeinderat der Stadt Thun begründet den Entscheid mit der fehlenden Akzeptanz der Bevölkerung, ein solches Projekt zu realisieren. Zudem erscheint dem Gemeinderat das Kosten – Nutzen Verhältnis bei ca. 30 – 40 KlientInnen ungünstig. Im Weitern weist der Gemeinderat auf die angespannte Finanzlage der Stadt Thun hin, dass sich die Stadt Thun die jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Gewährung der Sicherheit im Umfeld einer Kontakt- und Anlaufstelle nicht leisten könne. Ebenfalls wird argumentiert, dass die Finan- zierung nach Ablauf der Projektphase von 2 Jahren nicht gesichert sei. Der Gemeinderat der Stadt Thun kommt im Weitern zum Schluss, dass nicht nur die Drogenabhängigen aus Thun für die Probleme der Drogenszene in Bern verantwortlich gemacht werden können, sondern ebenso die veränderten Konsummuster der Süchtigen zur Überlastung der Kon- takt- und Anlaufstelle Bern führen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat die Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten für einen zweijährigen Pilotversuch für eine Kontakt- und Anlaufstelle Thun zugesichert. Welche Haltung nimmt der Regierungsrat gegen- über dem Thuner Entscheid ein?

2. Welche Möglichkeiten hat der Kanton, um die Stadt Thun zu einem Rückkommen auf ihren Entscheid zu bewegen?

3. Wie würde die Finanzierung der Kontakt- und Anlaufstelle Thun nach der Pilotphase ab dem Jahre 2008 geregelt werden?

4. Besitzt der Kanton die rechtlichen Mittel, in Thun eine Kontakt- und Anlaufstelle auch gegen den Willen der Stadt Thun einzurichten und zu betreiben?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Nutzen einer Kontakt- und Anlaufstelle in Thun?

(2)

6. Gibt es zur geplanten Kontakt- und Anlaufstelle Thun Alternativen im Angebot der Schadensminderung für süchtige Menschen? Wenn ja, welche?

7. Welche Folgen hat dieser Entscheid für die Anlaufstelle in der Stadt Bern? Mit welchen Massnahmen gedenkt der Kanton, die Überlastung der Anlaufstelle Bern aufzufangen?

8. Ist mit diesem Entscheid die Fortsetzung einer auf die 4-Säulen (Prävention, Therapie;

Schadensminderung und Repression) abgestimmten kantonale Drogenpolitik gefähr- det?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 07.06.2007

P 191/2007 GEF

Postulat

Bregulla-Schafroth, Thun (Grüne)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 14.06.2007

Kontakt- und Anlaufstellen in den Regionen

Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Versorgung mit schadensmindern- den Angeboten in den Regionen gewährleistet ist.

Begründung:

Gemäss Sozialhilfegesetz ist die Suchthilfe kantonal gesteuert. Es besteht die gesetzliche Grundlage, nach welcher Gemeinden gehalten sind, in Zusammenarbeit mit der Gesund- heits- und Fürsorgedirektion eine Kontakt- und Anlaufstelle zu schaffen. Allerdings gestaltet sich das Schaffen einer derartigen Anlaufstelle sehr schwierig ohne politische Rückende- ckung vor Ort, wie das Beispiel Thun zeigt.

Es besteht die Gefahr, dass Gemeinden, welche eine Anlaufstelle betreiben, von Klienten aus anderen Orten, wo keine Drogenanlaufstelle besteht, überlastet werden.

Es geht nicht an, dass Gemeinden mit einer nachgewiesenen Anzahl potentieller Klienten sich vor ihrer gesetzlich geregelten Aufgabe drücken und dadurch andere Orte mehr be- lasten. Anlaufstellen sollten in der Region verteilt sein, damit die Süchtigen sie dort besu- chen können.

Das Betreiben einer Drogen- und Anlaufstelle ist für keine Gemeinde einfach. Daher sollte die Versorgung mit schadensmindernden Angeboten von Gemeinden aller Regionen des Kantons anteilmässig und solidarisch wahrgenommen werden.

(3)

I 108/2007 GEF

Interpellation

Lanz, Thun (SVP) Kilchherr, Thun (SVP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 26.03.2007

Drogenanlaufstelle in Thun

Dem Thuner Tagblatt vom 23. März 2007 kann man entnehmen, dass der Regierungsrat einen Zusatzkredit von je Fr. 516'000 für die Jahre 2007 und 2008 bewilligt hat um eine neue Drogenanlaufstelle in Thun zu eröffnen und zu betreiben. Zusätzlich bezahlt der Kan- ton einen einmaligen Beitrag für die Einrichtung der Anlaufstelle von Fr. 200'000.

Die Bedarfsanalyse der Stadt Thun vom Herbst 2006 zeigt auf, dass es etwa 30 bis 40 chronisch alkohol- und/oder drogenabhängige Menschen im öffentlichen Raum von Thun gibt.

Es wird nun an den Behörden der Stadt Thun sein, zu einer neuen Drogenanlaufstelle Stel- lung zu beziehen.

Die Idee stösst nicht auf ungeteilte Zustimmung.

Die weiterlaufende Polizeiaktion „Marathon“ hat in Thun zur Zerschlagung der offenen Dro- genszene geführt. Die Wahrnehmung durch die Bevölkerung ist sehr positiv und niemand wünscht sich die alte Situation mit den Randständigen auf öffentlichen Plätzen (Mühleplatz) zurück.

Die verbliebene Drogenszene hat sich wahrscheinlich in den Privatbereich zurückgezogen und die Offerte der Stadt Bern mit der einfacheren Beschaffung der Drogen hat Thun ent- lastet.

Drogenfachleute in Thun erklären, dass im Umfeld einer Drogenanlaufstelle der Drogen- handel toleriert werden muss, wenn sie erfolgreich betrieben werden soll.

Das stellt die Polizei vor die Frage, ob sie den Drogenhandel tolerieren will und damit die Gesetzesübertretungen nicht mehr ahnden will.

Die 4-Säulen-Strategie im Drogenbereich soll nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Es scheint aber, dass es verstärkte Anstrengungen im Bereich Schadenminderung und im Überlebensbereich braucht. Es fragt sich auch, ob die Konzepte, sofern sie bestehen, überarbeitet werden müssen.

Es stellen sich aber einige Fragen zur Handhabung.

Fragen:

1. Weshalb werden die offenbar bekannten 30 bis 40 Personen mit Drogenproblemen nicht therapeutisch einzeln erfasst und führt sie in ein bestehendes Programm mit z.B.

Heroinabgabe, Methadonprogramm oder in eine Alkohol-Entwöhnungskur?

2. Sollen nur Alkoholkranke die Anlaufstelle auch benützen können?

3. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der erwähnte Standort an der Allmend- strasse 10 neben dem Kulturlokal für Jugendliche, dem bekannten „Café Mocca“, un- geeignet ist?

4. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass in der Umgebung der Anlaufstelle der Dro- genhandel toleriert werden muss, weil sonst der Betrieb nicht erfolgreich geführt werden

(4)

kann und wenn ja, soll sich die Polizei ungesetzlich verhalten und auf die Anhaltung von Dealern verzichten ?

5. Die Finanzierung der Anlaufstelle ist nur für die Jahre 2007 und 2008 gesichert und es stellt sich die Frage, wer nach 2008 die Anlaufstelle finanzieren würde.

6. Welche Alternativen sieht der Regierungsrat im Bereich der niederschwelligen Einrich- tungen? (Schadensminderung und Gesundheitsvorsorge)

7. Gibt es ein kantonales Konzept für die Eröffnung von Drogenanlaufstellen und ist zu erwarten, dass auch andere grössere Gemeinden (Spiez/Burgdorf/Langenthal) solche Einrichtungen eröffnen müssen?

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Die Suchthilfe ist gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) Art. 69 kantonal gesteuert und direkt finanziert:

„Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die erforderlichen Angebote der allgemeinen Gesundheitsförderung, der Suchtprävention und der Suchthilfe bereit.

Zu den Angeboten gehören die Leistungen insbesondere von Einrichtungen zur Präventi- on, Beratung und Information, Früherkennung, Betreuung und Behandlung.“

In dieser Bestimmung ist die Ausrichtung am bewährten 4-Säulen-Prinzip der Suchthilfe (1. Säule: Gesundheitsförderung/Prävention, 2. Säule: Beratung/Therapie, 3. Säule: Scha- densminderung/Ueberlebenshilfe sowie als 4. Säule Repression) auszumachen. Der Re- gierungsrat bekennt sich denn auch weiterhin zu dieser Politik.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Säulen 1-3, die im SHG geregelt sind.

Die Säule 4 fusst auf andern gesetzlichen Grundlagen.

Die Angebote der Suchthilfe können weder horizontal (über die einzelnen Säulen) noch vertikal (innerhalb der einzelnen Säule) isoliert betrachtet werden. Es ist der Strauss von aufeinander abgestimmten Angeboten und Massnahmen, der im Sinne einer Behand- lungskette Wirkung entfaltet.

In der Säule Schadensminderung/Ueberlebenshilfe wird als Hauptzielsetzung schwerst abhängigen Menschen deren Überleben gesichert. Gleichzeitig soll mit diesen Angeboten der öffentliche Raum bestmöglichst entlastet werden. Hiezu gehören insbesondere Sprit- zentauschangebote, Kontakt- und Anlaufstellen für risikoarmen Drogenkonsum, nie- derschwellige Arbeitsangebote. Mit diesen Angeboten können Schwerstabhängige erreicht werden, die ansonsten von professioneller Seite nicht erreicht werden. Eine weitere Ziel- setzung dieser Angebote ist die Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote, wie bei- spielsweise die heroingestützte Behandlung oder die ambulante Beratung auf einer Sucht- fachstelle. Letztere beiden Angebote sind als Beratungs- und Therapieangebote Teil der 2.

Säule der Suchthilfe.

Der Regierungsrat steht hinter der fortschrittlichen Vier-Säulen-Politik. Diese Politik geht davon aus, dass es Angebote braucht, damit Menschen gar nicht erst in eine Abhängigkeit geraten (Ebene der Prävention). Sie geht weiter davon aus, dass die Risiken in Phasen der Abhängigkeit grösstmöglichst minimiert werden müssen (Ebene der Schadensminde- rung). Und schliesslich beinhaltet diese Politik auch Angebote für Menschen, die sich zum Schritt in die Abstinenz entschlossen haben (Ebene Therapie). Ein wichtiger Teil dieses umfassenden Paketes bilden die repressiven Massnahmen, für welche die Polizei zustän- dig ist.

(5)

Der Regierungsrat weist auf seine Ausführungen hin, die er im Zusammenhang mit den als Postulaten überwiesenen Motionen Fässler und Blaser im Jahr 2005 festgehalten hat: Im Bereich der Schadensminderung müssen die Zentren entlastet werden. Der Regierungsrat hat auf Antrag des Gemeinderates der Stadt Thun der Schaffung einer Kontakt- und An- laufstelle für risikoarmen Drogenkonsum in der Stadt Thun im Mai 2007 zugestimmt. Die- sem Entscheid ist eine über einjährige Vorgeschichte vorausgegangen. Ursprünglich hatte der Regierungsrat im März 2006 bereits einen entsprechenden Antrag der Stadt Thun gut- geheissen, allerdings nicht im beantragten Umfang. Die Stadt Thun suchte alsdann das Gespräch mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Es wurde vereinbart, eine Bedarfs- analyse durchzuführen und – sollte sich der Bedarf als erhärtet erweisen – ein Rückkom- men im Regierungsrat zu beantragen.

Der Bedarf hat sich in der Tat als erhärtet erwiesen, so dass dem Regierungsrat ein Ge- such um Finanzierung des gesamten beantragten Betriebsbeitrages, inklusive der einmali- gen Investitionskosten, auf Antrag des Gemeinderates der Stadt Thun unterbreitet wurde.

Dies ist auch der Grund, weshalb der Regierungsrat dem Antrag des Gemeinderates der Stadt Thun zur Schaffung einer Anlaufstelle zugestimmt hat. Er erachtet den Bedarf in Thun aufgrund der durchgeführten Bedarfsanalyse als ausgewiesen. Eine Kontakt- und Anlaufstelle in Thun trägt einerseits zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Abhängigen bei und entlastet andererseits den öffentlichen Raum.

Der Regierungsrat ist deshalb erstaunt über den Entscheid des Gemeinderates Thun vom 11.05.07, das Schaffen einer Anlaufstelle nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Frage stellt sich, wie die Stadt Thun die Probleme mit ihren chronifizierten Drogen- und Alkoholabhän- gigen zu lösen gedenkt.

Antworten auf die Fragen der Interpellation I 108/2007 Lanz, Kilchherr, Thun:

Zu Frage 1:

Gemäss der erwähnten Bedarfsanalyse umfasst die Gruppe der chronifizierten Abhängi- gen in Thun rund 60-80 Personen. Von diesen würden die von den Interpellanten erwähn- ten 30-40 Personen eine Kontakt- und Anlaufstelle regelmässig benützen. Es ist auch die- se Gruppe, die in der Kontakt- und Anlaufstelle in Bern anzutreffen ist und die mitunter wesentlich zu einer Überlastung dieses Angebotes beiträgt.

Schwerst Abhängige sind grundsätzlich schwierig erreichbar. Es ist gerade eine der Ziel- setzungen einer Kontakt- und Anlaufstelle, diese Gruppe zu erreichen. Im regelmässigen Kontakt zwischen Fachpersonen und Benutzenden kann ab und an die Weitervermittlung an andere höherschwellige Angebote – wie die heroingestützte Behandlung – erreicht werden.

Damit ist erneut dargelegt, dass die verschiedenen Angebote der Suchthilfe sich ergän- zen. Die Kontakt- und Anlaufstellen bilden ein wichtiges Element in den Hilfsangeboten.

Dem Regierungsrat ist derzeitig nicht klar, welche Lösungen die Stadt Thun zugunsten ihrer chronifizerten Drogen- und Alkoholabhängigen anstrebt. Er geht jedoch davon aus, dass die Stadt Thun ihre Probleme selbst lösen wird.

Im Übrigen ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die Zusammenarbeit zwischen den Angeboten der Suchthilfe optimiert werden kann. Ein entsprechendes Pilotprojekt im Raum Thun-Oberland prüft denn auch Modelle der Fallkoordination.

Zu Frage 2:

Die heute bestehenden zwei Kontakt- und Anlaufstellen in Bern und Biel sind auf Konsu- mierende von illegalen Drogen ausgerichtet. Das Konzept der Thuner Kontakt- und An- laufstelle sieht vor, das Angebot auch schwer Alkoholabhängigen zu öffnen. Damit werden neue Wege beschritten, die der Regierungsrat für den Bereich der Schadensminderung als innovativ betrachtet.

(6)

Zu Frage 3:

Zur Frage des Standortes kann sich der Regierungsrat nicht äussern. Dazu kennt er die lokalen Begebenheiten zu wenig. Es ist jedoch verständlich, dass es für eine Kontakt- und Anlaufstelle wohl keinen optimalen Standort gibt. Es gibt lediglich bessere und weniger gute Standorte. Die Nähe von Kindergärten, Schulhäusern und Schulwegen ist dabei si- cherlich zu vermeiden.

Unabdingbar für das Funktionieren einer Kontakt- und Anlaufstelle ist jedoch, dass das Angebot möglichst gut erreichbar ist und eine gute Kontrolle der Umgebung erlaubt.

Ebenso ist es aufgrund der Erfahrungen in Bern und Biel zwingend notwendig, dass Fach- stellen und Polizei eng miteinander zusammen arbeiten. Die Anwohnerinnen und Anwoh- ner sind regelmässig zu begrüssen.

Zu Frage 4:

Drogenhandel im eigentlichen Sinn wird nicht toleriert und von der Polizei geahndet. Da- von ist der sogenannte "Ameisendeal" zu unterscheiden: Es handelt sich dabei um den Handel von Kleinstmengen, die ausschliesslich für den Eigenkonsum der Drogenkranken bestimmt sind. In nächster Nähe zur Kontakt- und Anlaufstelle muss dieser Kleinsthandel toleriert werden, da er in unmittelbarem Zusammenhang zum Konsum steht und in der Kontakt- und Anlaufstelle keine offizielle Drogenabgabe erfolgt. Im Vorhof der Kontakt- und Anlaufstelle in Bern wird dieser "Ameisendeal" von der Polizei toleriert.

Entsprechende Regelungen müssen in einem Umgebungskonzept zwischen den Fachstel- len und der Polizei festgehalten werden. Der Regierungsrat hält fest, dass die Repression auch im Zusammenhang mit einer Kontakt- und Anlaufstelle ihre Funktion hat.

Zu Frage 5:

Der Regierungsrat hat die Finanzierung für zwei Jahre sicher gestellt. Es ist für den Regie- rungsrat klar, dass die Kontakt- und Anlaufstelle in Thun auch über das Jahr 2008 weiter- geführt werden muss, wenn sich der Bedarf weiterhin als ausgewiesen zeigt. Die entspre- chenden Mittel werden dannzumal zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 6:

Wie bereits erwähnt, bildet das Angebot einer Kontakt- und Anlaufstelle ein Element der Angebote der Suchthilfe im Bereich der Schadensminderung. Es gibt aus fachlicher Sicht keine gleichwertige Alternative zur Kontakt- und Anlaufstelle, die deren Aufgaben für eine bestimmte Klientel ersetzen würde. Aufgrund des negativen Entscheides des Gemeindera- tes der Stadt Thun geht der Regierungsrat davon aus, dass Thun alternative Modelle zur Lösung seiner Probleme erarbeitet.

Zu Frage 7:

Angebote der Suchthilfe werden nur dann finanziert, wenn ein ausgewiesener Bedarf vor- handen ist. Der Gemeinderat der Stadt Thun hat einen Antrag zur Schaffung einer Kon- takt- und Anlaufstelle gestellt. Der Bedarf ist mittels Bedarfsanalyse erhoben worden. Dies ist der Grund, weshalb der Regierungsrat die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die Kontakt –und Anlaufstellen in Bern und Biel haben gezeigt, dass deren Zielset- zungen nur erreicht werden können, wenn die politischen Behörden an vorderster Front dafür einstehen und die Bevölkerung zu überzeugen vermögen. Der Gemeinderat der Stadt Thun hat sich nach dem positiven Entscheid des Regierungsrates unerwartet gegen eine Kontakt- und Anlaufstelle entschieden. Der Regierungsrat erwartet nun von der Stadt Thun ein klares Konzept, wie die eruierte Gruppe der 30-40 Personen, die regelmässig in Bern verkehren, in Thun selbst einer Problemlösung zugeführt werden kann.

Sollte im übrigen eine weitere Stadt im Kanton Bern einen entsprechenden Bedarf für eine Kontakt – und Anlaufstelle ausweisen und den klaren politischen Willen für deren Schaf- fung bekunden, so wird der Regierungsrat auf deren Antrag hin entscheiden müssen.

(7)

Antworten auf die Fragen der Interpellation I 152/2007 Blaser, Heimberg:

Zu Frage 1:

Aufgrund der eingangs aufgezeigten Vorgeschichte ist der Regierungsrat erstaunt über die Abkehr der Stadt Thun von deren geplanten Absichten.

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat ist nach wie vor der Meinung, dass die Stadt Thun ein Angebot zur Betreuung ihrer schwerst Abhängigen benötigt. Es kann aus kantonaler Sicht nicht ange- hen, dass diese Personengruppe vornehmlich in der Stadt Bern aufgefangen werden muss. Gemäss Bedarfsanalyse würden rund 40 Personen eine Kontakt- und Anlaufstelle regelmässig nutzen.

Als nächsten Schritt wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit Vertretenden der Städte Thun und Bern ein Gespräch führen. Zielsetzung ist die Suche nach stadtverträgli- chen Lösungen.

Der Regierungsrat erwartet, dass die Stadt Thun ihm einen Vorschlag unterbreitet.

Zu Frage 3:

Der Finanzierungsantrag ist bereits dahingehend genehmigt worden, dass die Fortführung der Kontakt- und Anlaufstelle in Thun bei ausgewiesenem Bedarf nach zwei Jahren weiter finanziert werden kann.

Zu Frage 4:

Die Suchthilfe ist gemäss Sozialhilfegesetz kantonal gesteuert. Die für deren Vollzug zu- ständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion arbeitet mit Leistungsvertragspartnern zu- sammen. Grundsätzlich ist es deshalb möglich, der für den Betrieb von Kontakt- und An- laufstellen kompetenten Organisation Contact Netz einen entsprechenden Auftrag zu ertei- len.

Zu Frage 5:

Eine Kontakt- und Anlaufstelle trägt zum Überleben von schwerst Abhängigen bei, in dem diese in einer sauberen Umgebung mit hygienisch einwandfreiem Material konsumieren können. Damit wird der Übertragung von Infektionskrankheiten wie Hepatitis C und HIV vorgebeugt. Ebenso ist die allfällig notwendige Wundpflege möglich. Und schliesslich kön- nen Beratungsgespräche geführt und Benutzende an andere Angebote der Suchthilfe wei- ter verwiesen werden. Ebenfalls zu erwähnen ist die Entlastung des öffentlichen Raumes.

Aufgrund dieser Ausführungen erachtet der Regierungsrat den Nutzen einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und die betroffene Zielgruppe als hoch.

Frage 6:

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass eine Kontakt- und Anlaufstelle ein Angebot im Rahmen der Suchthilfe darstellt, das nicht durch ein anderes ersetzt werden kann.

Frage 7:

Die Kontakt- und Anlaufstelle in Bern ist weiterhin überlastet. Die von Seiten der Stadt Bern beantragten Notmassnahmen (personelle Aufstockung, Platzausbau in Container) zur Entlastung der Kontakt- und Anlaufstelle sind bis Ende 2007 bewilligt.

Der nächste Schritt wird, wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, ein Gespräch unter der Federführung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit den Städten Thun und Bern sein.

Frage 8:

Der Regierungsrat hält an der bewährten 4-Säulen-Politik fest. Der ablehnende Entscheid der Stadt Thun hat keinen Einfluss auf diese Ausrichtung.

(8)

Beantwortung des Postulats P 191/2007 Bregulla-Schafroth, Thun:

Die Postulantin fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, inwiefern die Versorgung mit schadensmindernden Angeboten in den Regionen gewährleistet ist. Ihre Forderung grün- det sie auf den Entscheid des Gemeinderates der Stadt Thun, die Schaffung einer Kon- takt- und Anlaufstelle für risikoarmen Drogenkonsum nicht weiter zu verfolgen, trotz positi- vem Finanzierungsentscheid des Regierungsrates.

Der Kanton Bern verfügt in sämtlichen Säulen der Suchthilfe über professionelle Angebo- te. Die ambulanten Beratungsangebote sind regional ausgerichtet; dasselbe gilt für die Zentren der heroingestützten Behandlung (inklusive Methadonverschreibungen), die sich in Bern, Biel, Burgdorf und Thun befinden. Methadonverschreibungen werden ebenfalls durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im ganzen Kanton praktiziert. Die stationären Angebote (abstinenzorientierte Drogen- und Alkoholtherapien, Alkohol- und Drogenent- zugskliniken) befinden sich über den ganzen Kanton verteilt, wobei nicht jedes Angebot in derselben Ausprägung in den einzelnen Regionen vertreten ist.

Was die schadensmindernden Angebote anbelangt, so sind diese in unterschiedlichem Ausmass in den Regionen vertreten:

• Derzeitig existieren vornehmlich in den Städten Bern und Thun niederschwellige Ar- beitsangebote. Ab 2008 werden neu auch in Burgdorf und Biel niederschwellige Ar- beitsangebote bereit gestellt. Hier erfolgt innerhalb des Contact Netz als Anbieter die- ser Plätze auf Weisung der GEF eine Optimierung des bisherigen Angebotes.

• Die Spritzentauschangebote sind in den Zentren angesiedelt: Bern, Biel, Thun, Burg- dorf und Langenthal.

• Kontakt- und Anlaufstellen finden sich in Bern und Biel.

Aus dieser Auflistung ist ersichtlich, dass schadensmindernde Angebote sinnvollerweise in Zentren eingerichtet sind, da diese – wie oben erwähnt – neben dem Sichern des Überle- bens auch der Entlastung des öffentlichen Raumes dienen. Ebenfalls ist aus der obigen Auflistung ersichtlich, dass der Raum Thun-Oberland sowie der Raum Burgdorf- Langenthal über keine Kontakt- und Anlaufstelle verfügen. Aufgrund der durchgeführten Bedarfsanalyse fehlt in der Stadt Thun dieses Angebot im Bereich der Schadensminde- rung. Inwiefern sich die Region Langenthal-Burgdorf ebenfalls über ein Manko auszeich- net, kann der Regierungsrat nicht abschliessend beurteilen. Weder Langenthal noch Burg- dorf haben bis dato ein entsprechendes Begehren gestellt.

Fazit

Der Regierungsrat steht nach wie vor hinter dem bewährten 4-Säulen-Konzept in der Suchthilfe. Schadensmindernde Angebote sind sinnvollerweise vornehmlich in den Zent- ren anzubieten. Der Regierungsrat kann nicht abschliessend beurteilen, inwiefern die Zentren ausreichend alimentiert sind. Aus diesem Grund ist er bereit, dem Contact Netz auf 2008 im Rahmen des bestehenden Leistungsvertrages einen entsprechenden Prü- fungsauftrag zu erteilen. Dieser soll die Städte Bern, Biel, Burgdorf, Langenthal und Thun umfassen. Zu prüfen gilt es, inwiefern es Angebotsmanki bzw. –überhänge im Bereich der schadensmindernden Angebote (niederschwellige Arbeitsplätze, Spritzentausch, Kontakt- und Anlaufstellen) gibt.

Antrag: Annahme des Postulates

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nö- tig werden, wenn sie beispiels- weise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können?.

Die Stadtspitze verständigte sich darauf, eine zentrale Anlaufstelle für große und kleine Veranstaltungen im Dezernat für Finanzen, Ordnung, Immobilien und Bürgerdienste..

Das landesweite Projekt wendet sich an engagierte Menschen ab etwa 50 Jahren, die ihre Kompetenzen ehrenamtlich einbringen möchten, um so die Gesellschaft auch nach einem

Oktober 2011: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und das Bayeri- sche Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) richten gemeinsam eine Anlauf- stelle

Februar 2012: Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) gemeinsam einge-

Um büro- kratische Hindernisse zu ermitteln und die zuständigen Institutionen auf die Problemati- ken hinzuweisen, haben die KVB und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und

Auf Landesebene werden die Regelungen in Bayern durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) 2 , sowie in bestimmten Fällen die Staatsministerien für

Während die Patienten in vielen Hausarztpra- xen nahezu zu 100 Prozent medikamentös versorgt werden (Ver- sorgerpraxen), werden in ebenso vielen Praxen die Patienten nur