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Archiv "Überprüfung der Abrechnung anhand von Tages- und Quartalsprofilen" (20.04.2012)

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Academic year: 2022

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A 834 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 16

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20. April 2012 Format präsentiert. Die Schulung

umfasst im ersten Teil eine Selbst- erfahrung mit Simulationsbrillen für verschiedene Augenerkrankun- gen. Die Teilnehmer bewältigen da- mit alltägliche Aufgaben, müssen also zum Beispiel einen Busfahr- plan lesen, und lernen, „mit den Au- gen“ der Sehbehinderten zu sehen.

Anschließend werden die vielfälti- gen nichtmedizinischen Angebote mit vielen Praxisbeispielen vorge- stellt.

Einer der Referenten ist immer selbst sehbehindert oder blind. So gewinnt der Seminarstoff unmittel- bar an Lebensrelevanz. Verteilt wird in jedem Seminar ein Hand- buch mit Kurzerläuterungen der Angebote und mit Querverweisen, damit Patienten passend zum Grad ihrer Behinderung auf die jeweils hilfreichen Angebote angespro- chen werden können. Als Maß für den Grad der Behinderung wird der Visus herangezogen, also ein Wert, der in der augenärztlichen Praxis allen Teammitgliedern ver- traut ist.

Der zweite Teil des Seminars kreist um die Frage, wie die Lot- senfunktion für augenärztliche Pa- tienten praktisch umzusetzen ist.

Wie können Aufgaben zwischen Arzt und Praxisteam verteilt wer- den? Wie lässt sich die Lotsenfunk- tion organisatorisch und nachhaltig in den Praxisbetrieb integrieren?

Während der Schulung werden

mögliche praxisindividuelle Lösun- gen zusammengetragen, so dass je- der mit einem Strauß von Ideen in seinen Arbeitsalltag zurückkehrt.

Besprochen werden auch Sor- gen: Besteht nicht Gefahr, dass un- terstützende Lotsengespräche aus- ufern und den Rahmen des oft hek- tischen Praxisbetriebs sprengen?

Wie berät man einen Menschen, der vielleicht gerade eine schlimme und sein Leben verändernde Diagnose erhalten hat? In Rollenspielen wird erprobt, welche Lösungen möglich sind. Häufig genügt ein kurzes, präg- nantes Gespräch mit Verweis auf

fachkundige Berater vor Ort. Die Teilnehmer lernen, dass sie nicht

„die“ versierten Berater zu sein brauchen. Ihr für das Wohl der Pa- tienten wichtiger Beitrag ist, gezielt auf ein Angebot hinzuweisen und einen hilfreichen Berater benennen zu können.

Zurück in der Praxis, ist es die erste und wichtigste Aufgabe der Teilnehmer nach der Fortbildung, vor Ort qualifizierte Ansprechpart- ner zu finden, an die sie künftig verweisen können. In einigen Re- gionen gibt es bereits qualifizierte Beratungsstellen und Selbsthilfeor- ganisationen, die zu allen Angebo- ten informieren können. In anderen Regionen kann die Praxis zum Zen- trum einer kleinen „Minivernet- zung“ werden. Ein schöner Begleit- effekt des Engagements ist, dass dann die Praxen mit ihren Teams gestaltend im Mittelpunkt eines kleinen regionalen und informellen Netzwerks zum Wohle des Patien- ten stehen. Teilnehmer früherer Veranstaltungen berichten, dass viel von dem Gelernten in der Pra- xis umgesetzt wird. Die sehbehin- derten und blinden Patienten profi- tieren, lange Suchprozesse werden abgekürzt, der Zugang zu nicht- medizinischen Angeboten ist er- leichtert. Für das Praxisteam ist die positive Resonanz eine Bestäti- gung, von der es und die Praxis als Ganzes profitieren.

Dr. rer. medic. Ursula Hahn

Tages- und Quartalsprofile stehen alternativ und kumulativ als Indizien für eine nichtplausi- ble Abrechnung nebeneinander. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Der Kläger ist als Facharzt für Allgemein- medizin zugelassen. Sein Honoraranspruch wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) reduziert. Der Widerspruch wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass die ermit- telte Arbeitszeit im Quartalsprofil 930 Stun- den betragen habe. Die über die in den Richt- linien der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung und der Spitzenverbände der Kranken-

kassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung der KVen und der Kran- kenkassen vorgesehene Grenze von 780 hin - aus abgerechneten Leistungen sind von der Honorierung auszuschließen. Der Kläger war vor dem Sozialgericht und dem Landessozial- gericht erfolglos. Auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist vom BSG zurückgewiesen worden.

Die Eignung von Tagesprofilen als Indizien- beweis für eine nicht ordnungsgemäße Ab- rechnung ist von der Rechtsprechung bereits bejaht worden. Für Quartalsprofile, die Be-

handlungszeiten für Leistungen dokumentie- ren, die der Arzt in einem Quartal und damit in einem deutlich längeren Zeitraum abgerechnet hat, gilt nicht anderes. Wird einer der in der Abrechnungsprüfungsrichtlinie genannten Werte überschritten, liegen Abrechnungsauf- fälligkeiten vor. Die KV führt dann eine Prüfung durch. Geprüft wird, wie sich die Auffälligkeiten zugunsten des Arztes erklären lassen. Sind keine Umstände erkennbar, die Abrechnungs- auffälligkeiten als ordnungsgemäß erklären können, führt dies zu Fehlerhaftigkeit der Ab- rechnung, und das Honorar ist zu kürzen.

(BSG, Beschluss vom 17. August 2011, Az.:

B 6 KA 27/11 B) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Überprüfung der Abrechnung anhand von Tages- und Quartalsprofilen

Selbsterfahrung (II): Im Mittelpunkt der Schulung zu Orientierung und Mobilität steht die Einweisung in den Gebrauch des Blin- denlangstocks.

S T A T U S

Fotos: OcuNet

Referenzen

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