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Auftraggeber: Stadt Hilden. Planungs- und Vermessungsamt. Am Rathaus Hilden

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Academic year: 2022

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Auftraggeber:

Stadt Hilden

Planungs- und Vermessungsamt Am Rathaus 1

40721 Hilden

Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Schulgebäude an der Furtwänglerstraße 2 in Hilden

- Gutachten vom 29.11.2019 -

DR. TILLMANNS CONSULTING GMBH

Ingenieurbüro für Umwelt- und Geotechnik Stockshausstraße 57

40721 Hilden

Tel.: 02103/90773-0, Fax: 02103/90773-10 email: tillmanns@aol.com;

F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller mbH Hans-Böckler-Straße 21

40764 Langenfeld

Tel.: 02173 – 993 11 70 Fax 02173 – 993 11 79

info@fgm-ing.de

(2)

1. Erläuterungsbericht

2. Übersichtskarte M 1:25.000 Anlage 1

3. Lagepläne Gebäude M 1:250 Anlage 2.1 – 2.2

4. Analysenprotokolle Anlage 3

5. Fotodokumentation Anlage 4

PROJEKT Nr.:

FGM_A4941

(3)

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Allgemeines und Veranlassung 1

2. Aufgabenstellung 1

3. Unterlagen 2

4. Vorgehensweise und Untersuchung des Bürobaus 2

5. Gebäudebeschreibung 3

6. Ergebnisse der chemisch / physikalischen Analysen 6

7. Darstellung des Abbruchverlaufs 11

7.1. Abbruchverlauf 11

7.2. Hinweise zum Arbeitsschutz 12

7.3. Flächen- und Massenermittlung 13

7.4 Entsorgungswege für separierte Materialien 14

8 Schlussbemerkungen 16

(4)

Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Schulgebäude an der Furtwäng- lerstraße 2 in Hilden

1. Allgemeines und Veranlassung

Das Schulgelände an der Furtwänglerstraße 2 in Hilden soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Es ist geplant, in einem ersten Schritt die bestehende Bebauung zurückzubauen.

Anschließend ist die Errichtung einer Neubebauung vorgesehen. Für die projek- tierte Neubebauung wurden durch die F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller ein Baugrundgutachten für den Hochbau der neuen Gebäudesubtanz sowie eine Deklarationsanalyse der Böden im Außenbereich erstellt. Auf die diesbezügli- chen Gutachten und Berichte wird verwiesen.

Des Weiteren beauftragte die F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller die Dr. Till- manns Consulting GmbH aus Hilden mit der Durchführung von Bausubstanzun- tersuchungen sowie der Anfertigung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes.

Die Lage des Untersuchungsgebietes zeigt die Übersichtskarte M 1:25.000 in Anlage 1. Die Lage der untersuchten Gebäudebereiche zeigen die Lagepläne M 1:250 der Anlagen 2.1 und 2.2.

2. Aufgabenstellung

In Absprache mit dem Auftraggeber wurde der folgende Aufgaben- und Leis- tungsumfang für die Untersuchungen festgelegt:

- Begehung der abzubrechenden Gebäude zur Ausweisung separierbarer Materialien in wiederverwertbare Stoffe und zu entsorgende Abfälle incl.

Massenschätzung;

- Entnahme von Bausubstanz - Proben;

- Erstellung einer Fotodokumentation der zu sanierenden Bausubstanz;

- Erstellung eines Entsorgungskonzeptes für die einzelnen Stoffgruppen;

(5)

- Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes mit Angabe von Verfahren zur Beseitigung von Belastungen der Gebäudesubstanz und Beschreibung der Vorgehensweise bei der Separierung der Abbruchmate- rialien.

3. Unterlagen

Zur Bearbeitung dieses Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

1. Technische Regeln „LAGA“ Länderarbeitsgemeinschaft Abfall;

2. Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 „Asbest“ (TRGS 519);

3. Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 „Alte Mineralwolle“ (TRGS 521);

4. Technische Regeln für Gefahrstoffe 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ (TRGS 905);

5. Gefahrstoffverordnung;

6. Baupläne.

4. Vorgehensweise und Untersuchung der Gebäude

Vor dem Abbruch bzw. der Entkernung von Bauwerken und technischen Anlagen ist eine Untersuchung der zu beseitigenden Bausubstanz mit dem Ziel einer Se- parierung verunreinigter / gefährlicher und wiederverwertbarer Stoffe durchzufüh- ren. Auf diese Weise können abzubrechende / zu entkernende Bauwerke weit- gehend getrennt nach Baumaterialien zerlegt werden, um die entstehenden sor- tenreinen Abfälle einer Wiederverwertung bzw. einer ordnungsgemäßen Entsor- gung zuzuführen.

Zur Überprüfung der Bausubstanz auf Schadstoffbelastungen wurde eine Be- standsaufnahme der verwendeten Materialien durchgeführt.

Ein Untersuchungschwerpunkt lag auf der Überprüfung potentiell asbesthaltiger Materialien (Putz, Estrich / Kleber, Kitte, Ausgleichsschichten etc.).

(6)

Des Weiteren waren Anstriche von Interesse, die auf PCB und Schwermetalle untersucht worden sind.

Außerdem wurden weitere, potentiell PCB- belastete Materialien beprobt, wie z.B. Fugenmassen oder PVC- Böden.

Die Begehung der Gebäude zur Kartierung auffälliger Bereiche und zur Mengen- abschätzung separierbarer Abfälle sowie die Entnahme von Baustoffproben fand am 27.08.2019 statt.

Die chemisch/physikalischen Untersuchungen der Bausubstanzproben wurden von der Eurofins Umwelt West GmbH aus Wesseling durchgeführt.

Die Ergebnisse der Analysen lagen in der 45. KW 2019 vollständig vor.

5. Gebäudebeschreibung

In Anlage 4 ist eine Fotodokumentation der Bausubstanz beigefügt. Die Blickrich- tungen der Fotos sind in die Lagepläne M 1:250 der Anlagen 2.1 und 2.2.eingetragen.

Allgemeines:

Es sind insgesamt 3 Bereiche für den Rückbau vorgesehen, die im Folgenden separat beschrieben werden. Es handelt sich hierbei um:

1) Zwei weitgehend baugleiche Schulgebäude mit überdachtem Verbindungs- weg und angrenzender Toilettenanlage;

2) Eine Garage bzw. Lagergebäude 3) Ein Wohngebäude

Schulgebäude

Die Schulgebäude sind als zweigeschossige, größtenteils nicht unterkellerte Bau- ten mit Flachdächern errichtet (Foto 1). Unterirdische Bereiche bestehen nur im 2. Gebäude in Form eines Heizungskellers mit Vorraum, in dem der Gasan- schluss untergebracht ist.

(7)

Beide Gebäude sind als Betonkonstruktionen errichtet und weisen Fassadenver- kleidungen aus Waschbetonbetonplatten bzw. Klinkern an der schmalen Seite auf. Zwischen den Waschbetonplatten sind die bestehenden Fugen mit einer grauen, dauerelastischen Masse und Schaumstoff ausgekleidet (Foto 2).

Des Weiteren ist hinter den Fassadenplatten sowie vermutlich auch den Klinkern eine Mineralwolldämmung verbaut.

Die Dächer konnten aufgrund einer fehlenden, sicheren Aufstiegsmöglichkeit nicht betreten werden. Außerdem war eine Beschädigung der Dachhaut aufgrund der bestehenden, noch längeren Nutzungszeit der Gebäude problematisch.

Wie auf Luftbildern zu erkennen, sind die Dächer mit Dachbahnen beklebt. Un- terhalb ist ggf. mit einer Dämmung aus Mineralwolle oder Styropor zu rechnen.

Unterhalb der Dachkante bzw. der Dachrinne sind an beiden Gebäuden umlau- fend ca. 15 cm breite Asbestzementplatten montiert. Am Kamin des zweiten Ge- bäudes ist ebenfalls mit Asbestzementbauteilen (Platten, Kanäle) zu rechnen.

Die Gebäude sind über Glastüren mit Alurahmen zu betreten. Außerdem weisen die Fenster Alurahmen auf.

In den Treppenhäusern (Foto 6) sowie den Fluren ist der Boden mit Steingutflie- sen ausgelegt. Abweichend davon wurden in den Fluren (Foto 8) zum Teil Kunststoffböden verlegt. Gleichartige Kunststoffböden bzw. auch ältere PVC- Fliesen sind in den Klassenräumen (Foto 3) sowie den Nebenräumen und Büros verwendet worden. Im Bereich der Fußleisten bestehen noch Überreste der ur- sprünglichen Floorflexplatten.

Die neueren Bodenbeläge sind direkt auf den schwarzen Kleber der entfernten Flexplatten aufgebracht. Dieser bleibt beim Abziehen der PVC- Fliesen und Kunststoffbahnen teilweise haften (Foto 4, 5).

Aufgrund der potentiellen Asbestproblematik sowie der noch bestehenden Nut- zung des Gebäudes konnte der Fußbodenauf nicht weiter geöffnet werden. Es ist jedoch mit einer Trittschalldämmung aus Styropor oder KMF zu rechnen, die vor dem Rückbau separiert werden muss.

(8)

Die Fensterbänke bestehen aus Kunststoff oder Naturstein. Unterhalb ist je Fenster ein Gussheizkörper montiert. Die Wände sind in den Treppenhäusern mit eine beigen Wandfarbe gestrichen, in den Klassen- und Nebenräumen kommen auch jüngere Generationen an Wandfarben in verschiedener Ausführung vor.

In beiden Schulgebäuden existieren diverse Wandverkleidung aus Holz sowie Einbauten (Wandschränke, Kücheneinrichtungen), Trennwände aus Sperrholz und Glas (Foto 7) sowie teilweise aus Gips (vermutlich mit KMF- Isolierung).

Im Bereich von offenen Schächten (Foto 9) an den Gebäudestützen ist zu erken- nen, dass Teile der Abmauerung und vermutlich auch Trennwände aus Bimsbe- tonziegeln bestehen.

Des Weiteren ist in den Klassen- und Nebenräumen eine Deckenabhängung aus Mineralfaserplatten montiert.

Im zweiten Gebäude ist die Heizungsanlage untergebracht. Beide Gasheizkessel sind jüngeren Baujahrs. Die Heizungsrohre besitzen eine KMF- Isolierung mit Kunststoffmantel.

Der Boden im Heizungsraum (Foto 11) sowie im vorgelagerten Gasanschluss- raum ist grau gestrichen, die Wände weiß.

An den Heizungsraum schließt sich der ehemalige Tankraum an, der nachträg- lich zu einer Cafeteria umgebaut worden ist. An der Decke ist eine Abhängung mit Mineralfaserplatten eingezogen. Der Fußboden weist vermutlich eine Tritt- schalldämmung auf. Des Weiteren bestehen hier Einbauten aus Holz.

In den Gebäuden erfolgte die Beleuchtung mittels Leuchtstoffröhren.

Der überdachte Verbindungsgang (Foto 10) zwischen den Schulgebäuden be- steht aus Stahlstützen mit einseitig montierten Glasscheiben, die mit einem sprö- den Kitt in die Rahmen eingelassen sind. Die Überdachung ist aus einer Holz- konstruktion erstellt und vermutlich ebenfalls mit Dachpappen eingedeckt.

An den Übergang angrenzend ist eine Toilettenanlage errichtet. Diese besitzt gemauerte Wände sowie ein mit Dachpappen eingedecktes Betondach.

(9)

Die Trennwände der Toiletten (Foto 12) bestehen aus Sperrholz mit Kunststoff- überzug.

Garage

Die Garage bzw. das Lager ist ebenfalls in Ziegelbauweise mit Betonboden und Betondecken erstellt. der Boden ist grau gestrichen, die Wände weiß (Foto 13).

In einem Raum ist ein Streusalzlager untergebracht.

Gemäß vorhandenen Unterlagen ist in diesem Gebäude ein Nachtspeicheicher- ofen montiert. Zur Beleuchtung dienen Leuchtstoffröhren.

Das Dach ist mit Dachbahnen eingedeckt.

Wohngebäude

Das Wohngebäude konnte aufgrund der bestehenden Nutzung nicht betreten werden. Im Vergleich mit den Schulgebäuden ist hier mit ähnlichen Baustoffen bzw. Gebäudeschadstoffen zu rechnen (Trittschalldämmungen, Kleber, Wand- farben, Gussheizkörper etc.). Dies ist vor dem Rückbau zu verifizieren.

Generell können erdberührende Gebäudeteile eine Abdichtung Bitumenbahnen oder Anstrichen aufweisen.

6. Ergebnisse der chemisch / physikalischen Analysen

Von den Gebäuden wurden 10 Materialproben entnommen und auf die in unten- stehender Tabelle 1 aufgeführten Parameter untersucht.

Die Analysenergebnisse sind in Anlage 3 dokumentiert. Weiterhin sind die Pro- bennahmepunkte in die Lagepläne M 1:250 der Anlagen 2.1 und 2.2.eingetragen.

Probe Art Herkunft Parameter*

MP 1 Fugemasse zwischen den Waschbe- tonplatten der Außenwände

PCB

(10)

Probe Art Herkunft Parameter*

MP 2 beige Farbe Wände Flur und Treppen- häuser, wahrscheinlich auch Klassenräume

PCB, SM

MP 3 PVC- Boden Küche, EG vorderes Ge- bäude

PCB

MP 4 Rest Flexplatte Küche, EG vorderes Ge- bäude

Asbest, Nachweisgren- ze 1,0 %

MP 5 Schwarzer Kleber Küche, EG vorderes Ge- bäude

Asbest, Nachweisgren- ze 0,1 %

MP 6 Fensterkitt Pausenhalle Asbest, Nachweisgren- ze 0,1 %

MP 7 Graue Bodenfarbe Heizungsraum, hinteres Gebäude

PCB, SM

MP 8 Schwarzer Kleber OG, hinteres Gebäude Asbest, Nachweisgren- ze 0,1 %

MP 9 graue Bodenfarbe Garage PCB, SM

MP 10 weiße Farbe Wände Garage PCB, SM

Tabelle 1: Bausubstanzproben mit Angaben der Untersuchungspara meter

*Abkürzungen:

PAK : polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB : polychlorierte Biphenyle

SM : Schwermetalle zzgl. Arsen

Ergebnisse der Analysen:

Potentiell asbesthaltige Bauteile:

Wie oben beschrieben, lag ein Hauptaugenmerk auf der Untersuchung von Bau- substanzproben auf Asbest.

Es wurden insgesamt 4 Materialproben genommen und - stoffabhängig - gemäß VDI 3866-5 auf die zugehörige Nachweisgrenze (1 % oder 0,1 % siehe Tabelle 1) analysiert.

(11)

Sowohl die Probe aus dem Flexplatten – Rest (MP 4) als auch die Proben aus dem schwarzen Kleber (MP 5 und MP 8) unterhalb der neuen PVC Beläge ent- halten 1 – 5 % Asbest.

Des Weiteren bleiben beim Abziehen der PVC- bzw. Kunststoffböden Kleberres- te an der Unterseite der Fliesen bzw. Bahnen hängen.

Der Fensterkitt aus der Pausenhalle enthält keinen Asbest.

Weitere Asbestvorkommen, ohne eigene Probenahme:

Des Weiteren wurden im und am Gebäude weitere, offensichtliche bzw. vermutli- che Asbestvorkommen festgestellt, in deren Fall keine Beprobung erfolgte oder aus technischen Gründen nicht möglich war.

Unterhalb des Dachs besteht an beide Schulgebäuden umlaufend eine Verklei- dung aus Asbestzementplatten mit einer Breite von ca. 15 cm. Am Kamin des 2.

Gebäudes sind, wie oben beschrieben, ebenfalls Bauteile (Abdeckungen, Kanä- le) aus Asbestzement zu vermuten.

Die Brandschutztür zum Heizungsraum im 2. Gebäude weist gemäß übergebe- nen Unterlagen asbesthaltige Pappen auf.

In den Gebäuden sind ca. 140 Stk. Gussheizkörper verbaut. Diese enthalten ggf.

asbesthaltige Dichtungen zwischen den einzelnen Rippen. Die Heizkörper dürfen nicht ohne Weiteres dem Schrott zugeführt werden sondern sind in einer geeig- neten Anlage zu zerlegen und auf die beschrieben Dichtungen zu überprüfen.

Des Weiteren können die Flansche an den Heizungsrohren ggf. asbesthaltige Dichtungen aufweisen. In diesem Fall wären die Flansche komplett zu demontie- ren und als asbesthaltige Bauteile zu entsorgen.

In der Garage soll es gemäß den übergebenen Unterlagen einen Nachtspeicher- ofen geben. Diese enthalten erfahrungsgemäß asbesthaltige Bauteile (Speicher- steine).

(12)

Anstriche:

Nachfolgende Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen an den Proben aus Farbanstrichen.

Probe /

Parameter MP 2 MP 7 MP 9 MP 10 Orientierungswert- LAGA [mg/kg]

Arsen 1,0 2,9 1,7 2,3 50

Blei 13 9 24 27 300

Cadmium 1,3 <0,2 0,3 0,3 3,0

Chrom 5 21 11 13 200

Kupfer 8 9 86 10 200

Nickel 5 11 9 12 200

Quecksilber 0,41 0,47 <0,07 <0,07 3,0

Zink 2.310 50 2.020 49 500

PCB (DIN) 0,7 0,5 n.b. n.b. 1,0

n.n. = nicht nachweisbar; n.b. = nicht berechenbar; n.u. = nicht untersucht

Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse der Farbanstriche (Überschreitun- gen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt.)

Ausweislich der oben aufgelisteten Analysenergebnisse der Proben aus den bei- gen Wandanstrichen (MP 2) in den Schulgebäuden sowie aus der grauen Fuß- bodenfarbe der Garage (MP 9) weisen diese erhöhte Zinkgehalte auf, die den Orientierungswert für nicht aufbereiteten Bauschutt gemäß LAGA überschreiten.

Die Farben sind vor Rückbau der Gebäude zu entfernen (abfräsen /abstemmen).

Die beiden anderen Farbproben zeigen keine auffälligen Schwermetall- bzw.

PCB- Gehalte.

Fugenmassen:

Die Fugenmasse aus den Waschbetonplatten (MP 1) weist einen deutlich erhöh- ten PCB- Gehalt von 1.200 mg/kg nach DIN auf. Die Fugenmassen sind vor dem Rückbau zu separieren und als gefährlicher Abfall sachgerecht zu entsorgen.

(13)

Fußbodenbeläge:

In der Probe des beigen PVC- Bodenbelags (MP 3) wurde ein geringfügig erhöh- ter PCB- Gehalt von 0,5 mg/kg nach DIN ermittelt.

Die Fliesen sind nicht als PCB haltiger Abfall einzustufen. Jedoch bleiben beim Abziehen der Fliesen (siehe auch Beschreibung der Kunststoffböden) die be- probten, asbesthaltigen Kleber teilweise haften, so dass die neuen Bodenbeläge ebenfalls als asbesthaltige Abfälle zu entsorgen sind.

Verwendung von Mineralwollen und sonstigen Dämmungen (ohne Bepro- bung):

Im und am Gebäude sind an verschiedenen Stellen Mineralwollen verbaut wor- den.

An der Gebäudefassade beider Schulgebäude besteht hinter den Waschbeton- platten eine Dämmung aus künstlichen Mineralfasern (KMF). Des Weiteren sind an den Rohren im Heizungsraum des zweiten Gebäudes Dämmungen aus KMF verbaut.

In den Klassenräume sowie den Bürobereichen besteht eine Deckenabhängung aus Mineralfaserplatten.

Da, wie in der Gebäudebeschreibung ausgeführt, der Fußbodenaufbau nicht ge- öffnet werden konnte, erfolgt die Beschreibung auf Basis von Erfahrungswerten aus Gebäuden ähnlicher Bauart.

Unterhalb des Estrich ist vermutlich ebenfalls eine Dämmung entweder aus KMF bzw. aus Styropor verbaut. Styropor enthält erfahrungsgemäß HBCD als Flamm- schutzmittel. Aus diesem Grund werden sowohl KMF Massen als auch HBCD- haltige Styroporarten als Dämmmaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten oder aus solchen bestehen, entsorgt.

Unter der Dacheindeckung aus Dachbahnen (siehe unten) besteht gegebenen- falls auch eine Dämmung aus KMF bzw. Styropor.

KMF- Dämmungen sind unter den entsprechenden Arbeitsschutzbedingungen (siehe Kapitel 7) auszubauen.

(14)

Dacheindeckung:

Die Dacheindeckung der Schulgebäude, der Garage sowie des Wohnhauses mit Flachdach (siehe Gebäudebeschreibung) ist aus Dachbahnen erstellt, die ggf.

teerstämmig sind.

7. Darstellung des Abbruchverlaufs

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist beim Abbruch das Ziel einer weitestge- henden Separation unterschiedlicher Abfallstoffe zu berücksichtigen, um eine möglichst hohe Wiederverwertungsrate zu erzielen.

7.1. Abbruchverlauf

Für den Rückbau und die Schadstoffseparierung wird die im Folgenden darge- stellte Vorgehensweise empfohlen:

Im ersten Schritt sind die Gebäude zu entkernen. Lose Einrichtungsgegenstände sowie Sperrmüll sind zu separieren und zu entsorgen.

Des Weiteren ist eine fachgerechte Demontage und ordnungsgemäße Entsor- gung der vorgefundenen Heizungsanlage etc. durchzuführen.

Die in den Gebäude verbliebenen Einrichtungsgegenstände (z.B. Regale, Schränke, Einbauten), sämtliche Leuchtstoffröhren mit zugehörigen Lampenkör- pern und Startern sowie andere Beleuchtungselemente sowie Elektrische Be- triebseinrichtungen sind einer entsprechenden Verwertung/Beseitigung zuzufüh- ren.

Die asbesthaltige Bausubstanz (siehe Kapitel 7.3) ist gemäß den Vorgaben der TRGS 519 zu entfernen und zu entsorgen. Des Weiteren sind Arbeiten mit As- bestzement erforderlich (Verkleidungsplatten).

Für die den Ausbau von KMF- Dämmungen (Rohrleitungen, Fassadendämmun- gen sowie ggf. Trittschalldämmungen, Dachdämmung und Trockenbauwände gelten die Vorgaben der TRGS 521.

Des Weiteren sind die Schwermetall- belasteten Farbanstriche an den Wänden der Schulgebäude sowie dem Boden der Garage zu entfernen (Abfräsen etc.).

(15)

Die PCB- haltigen Fugenmassen sind aus den Waschbetonplatten herauszu- stemmen.

Ggf. teerstämmige Dachpappen sind entsprechend zu separieren und zu entsor- gen. Dies ist im Vorfeld des Rückbaus zu überprüfen.

Lackierte, behandelte, getränkte oder verfaulte Bau- und Abbruchhölzer (Kon- struktionshölzer der Einbauten etc.) sind als A IV Holz einer Verbrennung zuzu- führen.

Nachfolgend kann der eigentliche Abbruch des Gebäudes erfolgen.

7.2. Hinweise zum Arbeitsschutz

Der Rückbau des Gebäudes bzw. die Entfernung von Schadstoffen ist unter Ein- haltung der vorgeschriebenen Arbeitschutzmaßnahmen gemäß der TRGS 524 durchzuführen z.B. bei Arbeiten an Schwermetall- belasteten Farben, ggf. teer- stämmigen Dachpappen oder PCB- haltigen Fugen.

Beim Abbau bzw. beim Entfernen der asbesthaltigen Materialien sind die vorge- schriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 (PSA) einzuhalten.

Für die Entfernung der asbesthaltigen Kleber bestehen zugelassene Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest (z.B. Herzog Schleifverfahren, GSA- Schleifverfahren).

Während der Zeit der Sanierung sind die Maßnahmen auf die organisatorisch und technisch erforderlichen Schutzmaßnahmen abzustimmen (Abtrennung der Arbeitsbereiche etc.) Die Zahl der Beschäftigten im jeweiligen Bereich ist auf das erforderliche Maß für die Arbeiten zu beschränken.

Die Arbeiten sind spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Dies gilt auch für die Arbeiten an Dämmungen aus alter Mineralwolle. Wegen der umfangreichen Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen gemäß Expositionskatego- rie 3 der TRGS 521 zu ergreifen.

(16)

7.3. Flächen- und Massenermittlung

Die einfache Grundfläche der zum Abbruch anstehenden Gebäude inklusive be- trägt ca. 1.500m².

Der umbaute Raum umfaßt ca. 8.000 m³. Beim Abbruch der Gebäude sind nach einer vorläufigen Schätzung ca. folgende Mengen zu separierende Abfälle bzw.

Gebäudeschadstoffe zu erwarten:

- ca. 1.600 m³ Bauschutt davon ggf. ca. 200 m³ Bimsbeton mit möglicherweise erhöhten Entsorgungskosten

- ca. 800 m² belastete Farbanstriche

- ca. 250 lfd. m PCB- haltige Fugen

- ca. 1.500 m2 ggf. teerstämmige Dachpappe

- ggf. ca 1.500 m² zu separierende Abdichtungen erdberührender Tei- le

- ca. 50 m² Verkleidungen aus Asbestzement

- ca. 1.900 m² Abzuschleifende Böden mit asbesthaltigem Kleber

- ca. 1.900 m² als asbesthaltig zu entsorgende Fußbodenbeläge aus PVC- Fliesen bzw. Kunststoffbahnen

- ca. 140 St. gegebenenfalls asbesthaltige Gussheizkörper

- 1 Stk. asbesthaltige Brandschutztür

- 1 Stk. Nachtspeicherofen

- ggf. ca. 70 m3 aus ca.

3.500 m²

Dämmmaterial aus KMF bzw. Styropor aus Tritt- schalldämmungen und Dachdämmungen

- ca. 60 m3 Sonstige Dämmungen aus KMF (Rohre und Trennwände, Fassade, Deckenabhängung)

- ca. 400 m2 Fensterglas

- ca. 100 m3 Abbrucholz

- ca. 400 Stk. Leuchtstoffröhren

Die oben stehenden Mengen sind nicht als absolute Zahlen anzusehen sondern dienen einer Abschätzung des voraussichtlich anfallenden Auf- wandes für Entkernungs- und Sanierungsarbeiten

(17)

Im Rahmen der Entkernung des Gebäudes sind nach bisherigem Kenntnisstand ferner folgende Bestandteile zu erwarten:

- Elektrische Einrichtung (Sicherungskästen, Schaltschränke, Trafos, Lam- pen);

- Sonstige technische Einrichtungen;

- Kunststoffabfälle

- Gips aus Trennwänden

- Fensterglas

- Sperrmüll

Abfallschlüssel Material

170101 Beton (unbelastet);

170102 Ziegel (unbelastet);

170107 Mauerwerk und Beton (unbelastet);

170201 Holz;

170202 Fensterglas;

170203 Kunststoff;

170204 Holz mit schädlichen Anhaftungen;

170302 Bitumengemische (Dachpappen) bzw.;

170303 Kohlenteer und teerhaltige Produkte (ggf. dach- pappen)

170603 Dämmmaterial KMF / Styropor mit HBCD 160212 Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten

170605 asbesthaltige Abfälle;

170802 Baustoffe auf Gipsbasis;

170902 PCB Abfälle

170904 sonstige Bau- und Abbruchabfälle;

200140 Metalle.

200121 Leuchtstoffröhren;

7.4 Entsorgungswege für separierte Materialien

Der unbelastete Bauschutt ist einem Recycling-Unternehmen (Fa. R & R Roh- stoffrückgewinnung und Recycling GmbH, Laubach 30 in Mettmann) anzudienen.

(18)

Das Fensterglas kann von der Deponiebetriebsgesellschaft Velbert (DBV), In- dustriestraße in Velbert (Deponien „Industriestraße“ und „Plöger Steinbruch“) o- der der Firma Dittmar KG, Lindemannstr. 13 in 40237 Düsseldorf angenommen werden.

Leuchtstoffröhren sowie Kabel und Elektronikschrott wie Schalteranlagen, Siche- rungskästen etc. werden von der IDR-Entsorgungsgesellschaft mbH, Oersch- bachstraße 31 in Düsseldorf angenommen.

Asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial aus KMF sind der Zentraldeponie Hubbelrath in Düsseldorf-Hubbelrath anzudienen. Der Metallschrott ist einer Wiederverwertung (Schrotthandel) zuzuführen.

Unbehandeltes Holz und Baumischabfälle sind der Baumischabfallaufberei- tungsanlage der R + R Rohstoffrückgewinnung und Recycling GmbH, Laubach 30 in Mettmann anzudienen.

Verunreinigte, lackierte oder behandelte Hölzer sind auf der Zentraldeponie Hub- belrath in Düsseldorf-Hubbelrath zu entsorgen.

Ggf. PAK- belastete, teerstämmige Dachpappen können der Fa. Matthias Heyer Straßenbaustoffe GmbH, Gladbacher Str. 2 in 41844 Wegberg angedient wer- den.

PCB Abfälle (Fugenmassen) können z.B. der AGR-RZR in Herten angedient werden.

Belasteter Bauschutt (z.B. abgestemmte Farben) kann erfahrungsgemäß auf ei- ne geeignete Deponie geregelt entsorgt werden. Bei zu hohen Schadstoffgehal- ten ist eine Sondermüllentsorgung/-behandlung durchzuführen. Im Rahmen der EVN-Erstellung ist eine aktuelle Analyse als Mischprobe aus der belasteten Bau- substanz gemäß den Anforderungen der Deponie zu erstellen.

Die oben aufgeführten Entsorgungsunternehmen sind als Hinweis zu betrachten und nicht zwingend mit einzubeziehen. Alle Entsorgungsunternehmen, die den Anforderungen des Kreises Mettmann entsprechen und im Einklang mit dem An- schluss- und Benutzerzwang stehen, können genutzt werden.

Die Abfallsatzung des Kreises Mettmann ist auf dessen Homepage veröffentlicht.

(19)

8 Schlussbemerkungen

Die im Rückbaukonzept aufgeführten, zu separierenden Abbruchmaterialien ent- sprechen den im Rahmen der Begehung festgestellten Stoffen.

Nach unseren Erfahrungen ist nicht auszuschließen, dass darüber hinaus weitere belastete Baustoffe auftreten, die bisher unter Wandverkleidungen, Deckenab- hängungen etc. verdeckt waren und daher nicht erkannt werden konnten.

Sofern im Rahmen des Rückbaus weitere, zu separierende Baumaterialien auf- treten, sind diese sachgerecht zu verwerten/beseitigen.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Entsorgung der ge- fährlichen Abfälle (z.B. Asbest, KMF etc.) gemäß dem elektronischen Nachweis- verfahren zu erfolgen hat.

Des Weiteren ist für die ordnungsgemäße Entsorgung eine sogenannte Erzeu- gernummer zu beantragen und für die unterschiedlichen Materialien Entsor- gungsnachweise im Vorfeld der Rückbaumaßnahme zu erstellen.

Ggf. ist für die Entsorgung noch sogenannte Entsorgungsanalytik zu veranlas- sen, die einen gewissen zeitlichen Verlauf erfordert.

Hilden, den 29.11.2019

(gez.)

(Dipl.-Ing. B. Müller) (Dipl.-Geol. C. Didier)

(20)

Zeichenerklärung

Lage des engeren Untersuchungsgebietes

AUFTRAGGEBER

MASSNAHME

BEARBEITET Di 11/2019

GEZEICHNET Ro 11/2019

AUFGESTELLT: HILDEN, DEN PROJEKT Nr.: 08.2019/1511 Anlage 1

DR.TILLMANNS CONSULTING

GMBH

Stockshausstraße 57 40721 Hilden Tel. 02103 / 90773-0 Fax. 02103 / 90773-10

Stadt Hilden Am Rathaus 1, 40721 Hilden

Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Schulgebäude an der Furtwänglerstraße 2 in Hilden

M 1:25.000

56 74

25

64 65 66

56 74

73

72

71

25

64 65 66

71 72 73

(21)

MP 1

MP 2 MP 2

MP 6

MP 7 MP 5

MP 4 MP 3

7 11

10 6

1

2

5

4 3

12

Erdgeschoss

ZEICHENERKLÄRUNG:

Ro Di

Stadt Hilden

Am Rathaus 1, 40721 Hilden

Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Schulgebäude an der Furtwänglerstraße 2 in Hilden

08 2.1 11

11 /20 /20

19 19

1:250

2019 . / 1511

Z:\Projekte Consulting 2019\08.2019-1511\Pne\Rückbau\Anlage 2.1 - EG.dwg

Plan zur Verfügung gestellt von:

Stadt Hilden

ergänzt/geändert durch Dr. Tillmanns Consulting GmbH im November 2019

Stockshausstr. 57 40721 Hilden Tel.: 02103/90773-0 Fax: 02103/90773-10 E-Mail:Tillmanns@aol.com

M:

MASSNAHME BEARBEITET AUFTRAGGEBER

ANLAGE:

PROJEKT-Nr.:

AUFGESTELLT: HILDEN, DEN GEZEICHNET

DR. TILLMANNS CONSULTING

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Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der PVC-Beläge Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der Farbanstriche

Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der Fugen

Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte mit Asbestverdacht

Blickrichtung der Fotos 1

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MP 8 9

8

1. Obergeschoss

Ro Di

Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Schulgebäude an der Furtwänglerstraße 2 in Hilden

08 2.2 11

11 /20 /20

19 19

1:250

2019 . / 1511

Z:\Projekte Consulting 2019\08.2019-1511\Pläne\Rückbau\Anlage 2.2 - OG.dwg

Stadt Hilden

ergänzt/geändert durch Dr. Tillmanns Consulting GmbH im November 2019

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Stadt Hilden

Am Rathaus 1, 40721 Hilden Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der PVC-Beläge

Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der Farbanstriche

Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte der Fugen

Lage der Bausubstanzprobenahmepunkte mit Asbestverdacht

Blickrichtung der Fotos 1

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Foto 1: Außenansicht Schulgebäude

Foto 2: Dauerelastische Fugenmasse zwischen den Waschbetonplatten

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Foto 3: Ansicht Klassenraum

Foto 4: PVC- Fliesen

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Foto 5: Kunststoffboden mit anhaftenden Kleberresten

Foto 6: Treppenhaus

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Foto 7: Nebenräume mit Holz- und Glaseinbauten

Foto 8: Korridor im Obergeschoss

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Foto 9: Geöffneter Leitungsschacht

Foto 10: Überdachter Übergang zum zweiten Gebäude

(34)

Foto 11: Heizungskeller

Foto 12: Ansicht WC in der Toilettenanlage am Übergang zum zweiten Gebäude

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Foto 13: Innenansicht Garage

Referenzen

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