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zkT Landkreis Osnabrück

Eingliederungsbericht 2017

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1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes

Der Landkreis Osnabrück ist mit 2.121 qkm der flächenmäßig drittgrößte Landkreis in Niedersachsen, im bundesweiten Vergleich auf dem 20. Rang. Er besteht aus 21 Mitgliedsgemeinden, darunter 4 Samtgemeinden und 8 Städte. Im Gebiet des Landkreises leben fast 360.000 Einwohner*innen.

Im nördlichen Landkreis, einer strukturschwächeren Region, haben sich in erster Linie Betriebe in den Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes und des Handels angesiedelt. Diese Wirtschaftszweige weisen die höchsten Beschäftigungszahlen auf. Daneben befindet sich ein hoher Anteil an Betrieben des Land- und Forstwirtschaftsgewerbes, die eine geringere Zahl an Beschäftigten vorweisen. Die großflächige, ländlich strukturierte Region erschwert erheblich die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Der südliche und östliche Landkreis Osnabrück erstreckt sich über 16 Gemeinden und Städte. Die infrastrukturellen Gege- benheiten in einigen Kommunen sind weitestgehend ausreichend, jedoch in der Mehrzahl der Kommunen ausbaufähig. Der öffentliche Nahverkehr ist relativ gut organisiert, industriell ist diese Region erschlossen. Daneben wird die Wirtschaftsstruktur weiterhin von den Branchen Lager/Logistik, Agrartechnik, Ernährungsmittel, Maschinenbau und Gesundheitswirtschaft, geprägt.

Auch die Zeitarbeitsbranchen ermöglichen weiterhin den Arbeitslosengeld II-Empfänger*innen den Einstieg in den ersten Ar- beitsmarkt. Im Dezember 2017 waren im Landkreis Osnabrück insgesamt 6.294 Personen (Rechtskreise SGB II und SGB III) arbeitslos gemeldet.

Die Arbeitslosenquote (Rechtskreise SGB II und SGB III), berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich zum Jahresende 2017 auf 3,1 %.

Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers

Seit 1993 hat der Landkreis Osnabrück eine Entwicklung eingeleitet, durch die die Sozialhilfe im Landkreis Osnabrück von einer reinen wirtschaftlichen Hilfe zu einer aktiven Sozial- und Beschäftigungspolitik fortentwickelt worden ist.

Was als Projekt „Arbeit statt Sozialhilfe“ begann, wurde 1996 mit der Gründung der Beschäftigungsinitiative „MaßArbeit“

konsequent durch Politik und Verwaltung weiterentwickelt.

Seit dem 1. Januar 2005 ist der Landkreis Osnabrück zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 wird diese Aufgabe unbefristet wahrgenommen.

Der Landkreis Osnabrück hat eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts im Wege der formwechselnden Umwandlung aus der MaßArbeit gGmbH eingerichtet. Diese übernimmt für den Landkreis Osnabrück die Aufgaben nach Kapitel 3 Abschnitt 1 SGB II (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit). Ihr Sitz ist in Osnabrück.

Mit der MaßArbeit kAöR verfolgt der Landkreis Osnabrück das Ziel der Schaffung einer effizienten, an den Erfordernissen der Eingliederung in Arbeit ausgerichteten Organisationsstruktur. Unter Nutzung der umfangreichen Erfahrungen mit der Betreu- ung von Arbeitsuchenden und Sozialhilfeempfänger*innen wird das Ziel der Entwicklung neuer innovativer Instrumente und Maßnahmen für die Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit verfolgt. Die Organe der MaßArbeit kAöR sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Kreisausschusses. Der Vorsitz im Verwaltungsrat obliegt dem Landrat.

Des Weiteren gibt es seit 1996 einen Beirat der MaßArbeit, der seine Erfahrung und Wissen zur Verfügung stellt. Er be- rät und unterstützt die kommunale Anstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Dem Beirat gehören Vertreter*innen aller ar- beitsmarktrelevanten Beteiligten der Region an. Hierzu gehören insbesondere Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Im Mai 2012 wurden die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIGOS und die kommunale Arbeitsvermitt- lung MaßArbeit zu dem Geschäftsbereich Wirtschaft & Arbeit zusammengelegt. Hierdurch wird nicht nur unbürokratisch und schnell auf die neuen Herausforderungen reagiert, sondern auch aktiver an Lösungen gearbeitet.

In diesem Kontext erbringt die MaßArbeit kAöR die sog. „aktiven Leistungen“ (Vermittlungsbereich) unmittelbar selbst mit eigenem Personal oder durch Beauftragung Dritter. Für die Wahrnehmung der sog. „passiven Leistungen“ (Leistungsbereich) werden Mitarbeiter*innen des Landkreises Osnabrück (Fachdienst 2 Soziales) und die entsprechend des Nieders. Ausfüh- rungsgesetzes zum SGB II im Rahmen einer Heranziehungsvereinbarung tätigen Mitarbeiter*innen der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden eingebunden. Die Betriebsführung für den Bereich der sog. „passiven Leistungen“

liegt gemäß einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der MaßArbeit kAöR beim Vorstand der MaßArbeit. Die Umsetzung der Leistungen für die Hilfeempfänger*innen des SGB II ist in acht Außenstellen im Landkreis dezentral organisiert, um so kurze Wege für die Betroffenen sicherzustellen.

Hier erledigen die Mitarbeiter*innen zum einen die Gewährung von finanziellen Leistungen. Gleichzeitig werden die erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten von den Mitarbeiter*innen der MaßArbeit intensiv begleitet:

Jede/r erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat eine/n Kommunale/n Arbeitsvermittler*in als persönliche/n Ansprechpartner*in, mit der/dem Perspektiven zur sozialen und beruflichen Integration entwickelt werden.

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Arbeitslose im Landkreis Osnabrück 2017 (Rechtskreis Sozialgesetzbuch II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Entwicklung Arbeitslosenzahlen und -quoten im Landkreis Osnabrück (Rechtskreis Sozialgesetzbuch II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17

5,0 % 4,0 %

3,0 % 2,0 % 1,0 %

Arbeitslose U25 SGB II

Landkreis Osnabrück z. Vgl. Arbeitslose U25 SGB II

Niedersachsen z. Vgl. Arbeitslose gesamt SGB II

Niedersachsen Arbeitslose gesamt SGB II

Landkreis Osnabrück

Anteil Arbeitslose SGB II an Arbeitslose gesamt (SGB II und SGB III) - Veränderung zum Vorjahr/ Stand: 31.12.2017

SGB III SGB III

unter 25 Jahre SGB III

über 25 Jahre SGB II SGB II

unter 25 Jahre SGB II

über 25 Jahre Insgesamt

Arbeitslose Landkreis Osnabrück 3.089 369 2.720 3.205 114 3.091 6.294

Anteile nach Rechtskreisen in % 48,1 % 51,9 %

Arbeitslose Bestand Veränderung zum Vorjahr - 202 - 67 - 135 - 459 - 13 - 446 - 775

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

Arbeitslose im Landkreis 3.663 3.593 3.490 3.442 3.453 3.362 3.361 3.323 3.257 3.296 3.225 3.205

davon unter 25 Jahre

(Arbeitslosenquote) 128

(0,5 %) 103

(0,4 %) 102

(0,4 %) 94

(0,4 %) 90

(0,4 %) 104

(0,4 %) 132

(0,6 %) 144

(0,6 %) 143

(0,6 %) 177

(0,6 %) 139

(0,6 %) 114

(0,5 %)

davon 15 bis 19 Jahre 16 12 9 14 11 16 23 26 31 38 18 12

davon 25 bis 64 Jahre

(Arbeitslosenquote) 3.535

(2,0 %) 3.490

(2,0 %) 3.388

(1,9 %) 3.348

(1,9 %) 3.363

(1,9 %) 3.258

(1,8 %) 3.229

(1,8 %) 3.179

(1,8 %) 3.114

(1,8 %) 3.119

(1,8 %) 3.086

(1,7 %) 3.091 (1,7 %)

davon 50 bis 64 Jahre 1.187 1.191 1.157 1.157 1.139 1.110 1.107 1.086 1.092 1.074 1.082 1.088

Gesamt

Arbeit

1,6 %

0,5 % 3.205

114 1,8 %

0,5 % 3.664

127

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2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Beratung, Begleitung und passgenaue Vermittlung 15 bis 24-jähriger Personen

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt der MaßArbeit kAöR ist die Beratung, Begleitung und Vermittlung Jugendlicher und junger Er- wachsener mit dem Ziel der langfristigen sozialen und beruflichen Integration. Unter dem Dach der MaßArbeit kAöR sind ferner auch alle Aktivitäten außerhalb des SGB II für junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf gebündelt oder vernetzt.

Der Jugendbereich der kommunalen Arbeitsvermittlung der MaßArbeit kAöR, der unter dem Gesichtspunkt „Fördern und For- dern“ arbeitet, ist zuständig für junge Arbeitslosengeld II-Empfänger*innen, die die Schulpflicht erfüllt haben. Im Jahr 2017 wurde das bestehende Eingliederungskonzept weiterverfolgt. Jedem jungen Menschen wird bereits bei der Antragsstellung ein unver- zügliches Angebot unterbreitet. Dadurch sollen die Phasen der Arbeitslosigkeit und damit einhergehende Zeiten der Perspektiv- losigkeit so kurz wie möglich gehalten werden. Eng verknüpft ist die kommunale Arbeitsvermittlung im Jugendbereich mit dem Übergangsmanagement Schule - Beruf. Das Übergangsmanagement Schule - Beruf berät und vermittelt verbindlich alle schul- pflichtigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sichert den lückenlosen Beratungsübergang in die kommunale Arbeitsver- mittlung Jugend. Im Jahr 2017 wurden so insgesamt 278 SGB II-Leistungsberechtigte in Ausbildung vermittelt.

Beratung, Begleitung und passgenaue Vermittlung 25 bis 64-jähriger Personen

Die MaßArbeit setzte auch 2017 bei der Integration der 25 bis 64-Jährigen auf die bewährte persönliche Beratung und Beglei- tung und das sowohl bei den Betrieben als auch bei den Bewerber*innen. Nur wenn eine Vermittlungsfachkraft das individuelle Profil der leistungsberechtigten Person und des freien Arbeitsplatzes kennt, können den Betrieben die passenden Arbeitskräfte vermittelt werden. Daher ist auch bei der Integration der 25-64-Jährigen ein intensives Erstprofiling unerlässlich. In vielen Fällen reichen die in der Vergangenheit erworbenen Qualifikationen nicht aus, um auf dem heutigen Arbeitsmarkt bestehen zu können.

Somit sind auf dem Weg dahin weitere Schritte erforderlich, damit eine nachhaltige Integration gelingen kann.

Wenn Qualifikationsdefizite bei den Leistungsberechtigten festgestellt werden, ist ein breites Angebot an berufs- aber auch sozialqualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen vorhanden, so dass für alle Bewerber*innen passgenaue Angebote gefunden werden können.

Das 2013 gestartete Projekt der „ZAP“ (=Zentrale Ansprechpartner*innen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen) hat sich im Jahr 2017 fest in den Beratungsalltag etabliert. Wie in den Vorjahren wurden Personen mit intensivem Unterstüt- zungsbedarf erfolgreich beraten. Der überwiegende Anteil der Bewerber*innen des ZAP-Bereiches lässt sich der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen zuordnen. Das Projekt ZAP macht es möglich, der Zielgruppe der Renten- und EU-Rentenanwärter*innen, Reha-Bewerber*innen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sowie Personen mit Schwerbehinderung, psychischen Beein- trächtigungen und gesundheitlichen Auffälligkeiten individueller zu begegnen. Insgesamt konnten die ZAP 239 Personen in den 1. Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vermitteln. Zusätzlich nahmen aus dem Projekt noch 149 Personen eine geringfügige Beschäftigung auf.

Das an dem 01.08.2015 gestartete ESF-Bundesprogramm „LZA“ zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit soll einen Beitrag leisten, um langzeitarbeitslosen Menschen langfristige berufliche Perspektiven zu bieten und in den ersten Arbeitsmarkt zu inte- grieren. Die MaßArbeit kAöR setzte dieses Projekt mit zwei „Betriebsakquisiteur*innen“ (BAKs) im Rahmen einer Vollzeitstelle um und konnte die gesetzten Ziele von 60 Integrationen „Normalförderung“ und 7 Integrationen „Intensivförderung“ bis Ende 2017 erfolgreich realisieren.

Die migrationsbedingten Entwicklungen, sei es die EU-Zuwanderung oder das Thema Flüchtlinge, haben im erheblichen Maße die Ausrichtung der Vermittlungsstrategie mitbestimmt. Vor allem bei schutzsuchenden Flüchtlingen, die im Rechtskreis SGB II seit Ende 2016 angekommen sind, mussten bestimmte Arbeitsabläufe und Verfahren angepasst werden. Dazu gehören un- ter anderem die Profil- und Kompetenzerfassung, die Vergleichbarkeit diverser Bildungssysteme, Auseinandersetzung mit den aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie die Sicherstellung der Kommunikation (verstärkter Einsatz von Dolmetschern und Sprach- mittlern). 231 Flüchtlinge konnten trotz erheblicher Sprachdefizite und sonstiger Hemmnisse in 2017 in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden.

(5)

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Beratung, Aktivierung, passgenaue Qualifizierung und Arbeitsvermittlung stellen im positiven Sinne seit 2005 für die MaßArbeit eine Herausforderung dar.

Allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und 64 Jahren im Landkreis Osnabrück wird Beratung und Unterstüt- zung durch die MaßArbeit kAöR angeboten. Die Kommunale Arbeitsvermittlung nimmt dabei die Regierolle ein, indem sie den Beratungsprozess lenkt und mit den Bewerber*innen Ziele sowie passende Zwischenziele formuliert. Dabei ist die Beratung durch eine positive und ressourcenorientierte Grundhaltung der Bewerber*innen gegenüber geprägt. Zudem eröffnet sie Chan- cen für eine eigenständige Lebensführung und eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Im Folgenden werden einige Eingliederungsmaßnahmen, die sich in 2016 als erfolgreich herauskristallisiert haben und deren Schlussfolgerungen in die Arbeit von 2017 mit einfließen, kurz vorgestellt:

WerkAkademie

Die Philosophie der Mitte September 2014 gestarteten WerkAkademie an einem der 8 Standorte der MaßArbeit wird von dem Work-first-Gedanken geprägt. Zwei Jobcoaches stehen montags bis freitags zeitgleich den Arbeitsuchenden beratend und be- gleitend zur Verfügung und erarbeiten so mit bis zu 35 Bewerber*innen pro Woche gemeinsam deren individuelle Arbeitsinte- grationsstrategie.

Ziel der WerkAkademie ist die sofortige Aktivierung und kurzfristige Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch in 2017 konnte hier eine sehr gute Erfolgsbilanz vorgelegt werden: 76 Arbeitsuchende (von 151) konnten in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden.

Die MaßArbeit kAöR Jobcenter Landkreis Osnabrück hat sich als Bildungsträger nach AZAV zertifizieren lassen. Das jährlich stattfindende Zertifizierungsaudit wurde auch in 2017 erfolgreich absolviert. Eine Ausweitung des Konzeptes der WerkAkademie auf einen weiteren Standort ist für 2018 geplant.

ArbeitgeberService

Der ArbeitgeberService (AGS) der MaßArbeit kAöR hat seine Kontakte zu den Unternehmen im Landkreis Osnabrück weiter ausgebaut. Im Jahr 2017 führte der ArbeitgeberService 502 Betriebsbesuche durch.

Zudem hat der ArbeitgeberService in 2017 seine Arbeit im Bereich der bewerberorientierten Vermittlung intensiviert. Im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlung sucht er individuelle, auf die jeweilige Einzelperson zugeschnittene Arbeits-, Ausbildungs- sowie EQ-Stellen, um einen möglichst passgenauen und nachhaltigen Vermittlungserfolg zu erzielen. Der ArbeitgeberService führt z. B. Dreiergespräche mit Bewerber*innen und Arbeitsvermittler*innen oder begleitet Bewerber*innen zu Vorstellungsge- sprächen oder zum Praktikum.

In 2017 konnten mit Hilfe der bewerberorientierten Vermittlung 166 Personen in Arbeit vermittelt werden. Zudem konnten 44 Personen mit Fluchterfahrung im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gebracht werden.

Migrationszentrum

Das Migrationszentrum der MaßArbeit sowie dessen Vernetzung mit allen relevanten Akteuren (z. B. Agentur für Arbeit, Ausländerbehörde, Städte und Gemeinden des Landkreises, Sprachkursträger des BAMF, IQ-Netzwerk und ehrenamt- liche Strukturen) war in 2017 nicht nur ein wichtiger ergänzender Baustein im Vermittlungsgeschäft der MaßArbeit, son- dern eine wichtige Orientierungs- und Beratungseinheit für Migrant*innen. Um Grundlagen für Neuzugewanderte zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts aus eigener Kraft zu schaffen, wurden gezielte Maßnahmen zur Arbeits- und Ge- sellschaftsintegration geflüchteter Personen - aufbauend und in Kombination mit Spracherwerb - verstärkt (z. B. durch die individuelle Sprachförderung SEAB und die Einrichtung eines Integrationsfonds zur Unterstützung von Auszubildenden mit sprachlichen Defiziten). Im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration wird eine individuell erforderliche Unterstützung auf dem Weg in den Beruf ermöglicht.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung werden die kommunale Bündelung der Integrationskurskoordination sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf Sprachmittlung fortgeführt. Flankierend werden das ehrenamtliche Integrationslotsensystem sowie dessen Qualität und Vernetzung mit dem Hauptamt weiter begleitet. Die Unterstützung (regionaler) ehrenamtsbe- zogener Angebote und die Durchführung von Infoabenden für Ehrenamtliche zu gezielt vorbereiteten Inhalten werden fortgeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt wird in 2018 die Beratung von Drittstaatenangehörigen und EU-Ausländer*innen im Sinne der Fachkräftegewinnung für den Landkreis Osnabrück sein. Der Kenntnisstand über hier vorhandene Potenziale soll er- weitert werden.

(6)

Integrationen Landkreis Osnabrück – Rechtskreis SGB II (Januar - Dezember 2017)

15 bis 24 Jahre 25 bis 64 Jahre Gesamt

1. Arbeitsmarkt 735 2.109 2.844

davon ungefördert 731 2.025 2.756

Qualifizierungsmaßnahmen 1.212 2.949 4.161

Arbeitsgelegenheiten 13 125 138

Integrationen (Gesamt) 1.960 5.183 7.143

Quelle: MaßArbeit kAöR

10.500 9.800 9.100 8.400 7.700 7.000 6.300 5.600 4.900 4.200 3.500 2.800 2.100 1.400 700

0 15 bis 24 Jahre 25 bis 64 Jahre Integrationen (Gesamt)

13 125 138

2.844

7.143

735

2.949 2.109

5.183

1.212

1.960

4.161

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Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

erwerbsfähige Leistungsberechtigte 9.961 10.064 10.091 10.094 10.145 10.068 10.051 9.864 9.699 9.553 9.463 9.350

davon weiblich 5.509 5.581 5.598 5.604 5.629 5.614 5.608 5.500 5.416 5.339 5.288 5.227

davon männlich 4.452 4.483 4.493 4.490 4.516 4.454 4.443 4.364 4.283 4.214 4.175 4.123

davon alleinerziehend 1.754 1.748 1.738 1.730 1.729 1.729 1.746 1.739 1.691 1.665 1.642 1.629

davon 15 - 24 Jahre 1.922 1.936 1.924 1.923 1.938 1.948 1.978 1.886 1.847 1.787 1.757 1.713

davon 15 bis 17 Jahre 634 633 613 614 627 641 641 612 621 603 594 583

davon 25 bis 64 Jahre 8.039 8.128 8.167 8.171 8.207 8.120 8.073 7.978 7.852 7.766 7.706 7.637

davon 50 Jahre und älter 2.732 2.735 2.743 2.748 2.741 2.740 2.738 2.722 2.710 2.686 2.677 2.677

Kombibezieher*innen 179 187 211 206 196 173 168 164 150 155 164 152

Aufstocker*innen 2.818 2.793 2.789 2.814 2.865 2.891 2.846 2.797 2.763 2.714 2.688 2.652

Sozialgeldempfänger*innen 4.721 4.717 4.732 4.755 4.784 4.762 4.771 4.733 4.602 4.539 4.419 4.371

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeldempfänger*innen im Landkreis Osnabrück 2017 (Rechtskreis Sozialgesetzbuch II)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit/ MaßArbeit kAöR

2.500 10.000

5.000 7.500

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4. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger

Während der Anteil der Arbeitslosen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, auf Bundesebene bei 66 Prozent liegt, sind es im Zuständigkeitsbereich der MaßArbeit nur 50 Prozent.

Im Dezember 2017 waren im Landkreis Osnabrück insgesamt 6.294 Personen (Rechtskreise SGB II und SGB III) arbeitslos gemeldet. Im Zuständigkeitsbereich der MaßArbeit sind davon 3.205 Arbeitslose (Rechtskreis SGB II).

Sowohl innerhalb des Landes Niedersachsen als auch innerhalb des Vergleichstyps liegt die Integrationsquote zum Ende 2017 im oberen Quartil. Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften verlief im ersten Quartal 2017 mit einem leichten Anstieg bis Mai jahrestypisch. Seitdem sinken die Zahlen. Im August wurde der Wert des Vorjahres erstmals unterschritten. Im Vergleich zum niedersächsischen Landeswert von -0,7% weist der Landkreis Osnabrück mit -5,4% eine bessere Entwicklung auf, auch der Wert des Vergleichstyps sinkt nur um 2,2%. Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II gingen um 12,5% gegenüber dem Vorjahr zurück, niedersachsenweit sank sie um 7,7%.

K1 – Leistungen zum Lebensunterhalt

Als Ziel wurde vereinbart, die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt -die Verringerung der Hilfebedürf- tigkeit- im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Im Landkreis Osnabrück liegen die Leistungen zum Lebensunterhalt um 4,0%

über dem Vorjahreswert.

K2 – Integrationsquote

Für das Jahr 2017 wurde vereinbart, dass die Integrationsquote im Durchschnitt nicht mehr als um 3,9% im Vergleich zum Jahr 2016 sinkt. Somit betrug der Zielwert 28,4%. Mit Stand Dezember 2017 betrug die Integrationsquote 29,0%, so dass das Ziel erreicht wurde. Der Landesdurchschnittswert liegt bei 24,0%. Insgesamt wurden 2.990 Integrationen erreicht.

K2 E4 – Integrationsquote der Alleinerziehenden

Vereinbart für 2017 wurde, dass die Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit als Ergänzungsgröße im Vergleich zum Vorjahr beobachtet wird.

Festgehalten werden kann, dass der Landkreis Osnabrück eine Integrationsquote von 23,1% erreicht hat. Damit sinkt sie im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4%. Der Landesdurchschnittswert liegt bei 21,2%.

K3 – Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern

Als Ziel für das Jahr 2017 wurde festgelegt, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbezieher*innen des Land- kreises Osnabrück im Vergleich zum Vorjahr um 2% gesenkt werden soll.

Der Durchschnitt 2017 lag mit 5.896 sogar um 2,5% unter dem von 2016, so dass das Ziel erreicht wurde.

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