• Keine Ergebnisse gefunden

Aufsicht, Regeln & Jugendschutz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aufsicht, Regeln & Jugendschutz"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aufsicht, Regeln & Jugendschutz

Einleitung

Zugegeben, dies ist ein Thema das sehr umfangreich ist und dem man nicht mit einem kurzen Script gerecht wird. Es lohnt sich unbedingt, sich regelmäßig und aktiv mit den geltenden Jugendschutzbestimmunen in Deutschland und im Reiseland zu beschäftigen. Ebenso ist es wichtig, über die Aufsichtspflicht Bescheid zu wissen. Und zu guter Letzt sollte jeder Teamer im Klaren darüber sein, welche Regeln auf Freizeiten wichtig sind, wie sie kommuniziert werden, wie man erreicht, dass sie eingehalten werden und was man macht, wenn sie nicht eingehalten werden. Nachfolgend der Versuch, ein wenig Ordnung in das Thema zu bringen:

Aufsicht und Aufsichtspflicht

Wenn ihr auf Freizeit fahrt, übertragen euch die Eltern sowie die Sportjugend die Aufsicht für die Teilnehmenden. Das bedeutet, dass ihr in der Verantwortung steht, jeden erdenkli- chen und möglichen Schaden von den Teilnehmenden abzuwenden. Inhalt der Aufsicht ist es, die Teilnehmer vor Schäden zu bewahren sowie von den Teilnehmern ausgehende Schä- den zu verhindern. Dies geschieht durch möglichst verantwortungsbewusstes Handeln. Es gibt einen Unterschied zwischen sogenannter allgemeinen Aufsichtspflicht und der Fach- aufsicht. Die allgemeine Aufsichtspflicht habt ihr ständig für eure Gruppe während der Frei- zeit. Fachaufsicht hat zum Beispiel ein zertifizierter Klettertrainer, der mit eurer Gruppe an eine Kletterwand geht. Er ist dann für alle wichtigen Sicherheitsaspekte und das Wohl eurer Gruppe während der Aktion an der Wand zuständig. Das heißt jedoch nicht, dass ihr Kaffee trinken gehen könnt. Ihr behaltet die allgemeine Aufsicht und müsst sicherstellen, dass die Teilnehmenden sich rund um das Angebot angemessen verhalten. Die allgemeine Aufsicht umfasst vier wesentliche Aspekte:

1. Information 2. Kontrolle 3. Verbote

4. Unmöglichmachung der schadensgeeigneten Handlung

Machen wir ein Beispiel: Ihr geht mit eurer Gruppe in eine Badebucht. Links und rechts be- finden sich schöne Felsen und es reizt, von diesen ins Wasser zu springen. Ihr checkt die Stelle und stellt fest, dass dies zu gefährlich ist, weil Felsen aus dem Wasser ragen. Infol- gedessen informiert ihr die Gruppe, dass das Springen gefährlich ist und unterlassen wer- den soll (1.). Während der Zeit an der Bucht behaltet ihr die Gruppe im Auge und achtet da- rauf, dass niemand springt (2.). Ihr erwischt jemanden, der es trotzdem tut. In der Folge er- mahnt ihr den Teilnehmer und verbietet ihm das Springen (3.). Reizt das Springen zu sehr und wiederholt sich trotzdem, verlasst ihr die Bucht mit der Gruppe als Konsequenz und steuert sie ggf. nicht mehr an (4.).

(2)

Regeln

Auf einer Freizeit kommt ihr als Team nicht darum herum, feste Regeln mit der Gruppe zu vereinbaren und auch durchzusetzen. Das bringt natürlich immer gleichzeitig Konflikte mit sich, die es zu lösen gibt. Um nachvollziehen zu können, in welcher Rolle die Jugendlichen sind, und unter welchen Bedingungen Regeln akzeptiert werden, hier einige Worte dazu.

Wie ticken die Jugendlichen?

Kinder und Jugendliche stehen in einer Vielzahl von Konflikten. Sie befinden sich in einem Entwicklungsprozess, in dem sie von vielen Seiten beeinflusst sind (Eltern, Freunde, Lehrer, Medien etc.). Sie leben oft nach dem Lustprinzip, sind aber gleichzeitig mit den Anforderun- gen konfrontiert, die ihnen die Gesellschaft stellt. Kinder und Jugendliche lösen sich von ih- rem Elternhaus und suchen Vorbilder und Ansprechpartner. Konflikte mit Eltern, Lehrern aber auch Gleichaltrigen bleiben nicht aus. Ihr Verhalten ist geprägt von Ängsten und Unsi- cherheit, es geht oft darum, cool zu sein und sich nicht die Blöße zu geben, Anerkennung ist ihnen wichtig.

Umgang mit Jugendlichen

Wenn wir uns in die Situation der uns anbefohlenen Jugendlichen hineindenken können, wenn wir Augen und Ohren haben, wenn uns wirklich was an den anvertrauten Jugendlichen liegt, dann können wir ihnen ein Stückweit auf ihrem Lebensweg helfen, ein Stück Lebenser- fahrung mitgeben und ihnen unsere Hilfe anbieten - nicht aufzwängen – sondern wirklich anbieten. Gesteht den Jugendlichen etwas zu. Lasst sie Selbstständigkeit und Übernahme von Verantwortung lernen. Gesteht Fehler zu und demonstriert, dass diese gemacht werden dürfen. Seit für Fragen da, aber auch für das rechtzeitige Erkennen von Nöten und Proble- men.

Dies kann aber nur sein, wenn eine Atmosphäre des Vertrauens besteht. Dieses Vertrauen wächst durch die Beständigkeit des Teamers, den Führungseigenschaften (führen ohne Druck und Zwang), der gelösten, lockeren Art, sowie der Nähe des Teamers zum jeweiligen Teilnehmer. Ohne eine Beziehung kann auch keine vertrauensvolle Gegenbeziehung entste- hen. Trotzdem darf diese Beziehung nie zu nahe sein (schon gar nicht körperlich), sie muss dem Jugendlichen den notwendigen Freiraum und Entscheidungsräume lassen.

Die Konflikte der Jugend mit Regelungen

Nicht jeder Konflikt lässt sich durch Regelungen vermeiden. Es ist gerade oft so, dass zu viele Regelungen gerade Konflikte heraufbeschwören. Das Regeln, Reglementieren, das Begrün- den von Regelungen muss daher immer gut überlegt und begründet sein.

(3)

Verschiedene Arten von Regeln

Vorgegebene Regeln Gesellschaftliche Regeln Verabredete Regeln Gesetze und Verordnun-

gen

Verbands- oder träger- interne Regeln

Förderungsbedingungen

Umgangsformen Traditionen

Verhaltensweisen und Kulturen

Rechte und Pflichten in der Gruppe

Kommunikationsregeln Kritikformen und Kritik- regeln

Diese Regeln stehen nicht zur Diskussion, es stellt sich lediglich die Frage, wie sie durchzusetzen sind und ob im Einzelnen pädagogische Gesichtspunkte eine diffe- renzierte Auseinanderset- zung mit ihnen notwendig machen.

Diese Regeln sollten aus Vernunft heraus und einer gewissen kulturellen Veran- kerung als selbstverständ- lich gelten. Wird dagegen verstoßen, muss dies nicht zwingend Sanktionen mit sich bringen, hin und wieder reicht ein Hinweis.

Diese Regeln beruhen auf vorgegebenen und gesell- schaftlichen Regeln, sind aber individuell über diese hinaus für die Gruppe als gültig verabredet und gelten für den Zeitraum, in dem die Gruppe zusammen ist.

Viele Teamer neigen dazu, ein sehr komplexes Regelwerk vorzugeben, in dem alle Widrig- keiten des täglichen Lebens erfasst sind. Ein paar grundlegende Gedanken vorweg öffnen den Blick für das wirklich Wichtige.

Die erste Überlegung sollte den Konsequenzen (Sanktionen) gelten. Die einzig ernste Sank- tion ist der Gruppenverweis (Hausverbot, nach Hause schicken). Dabei stellt sich die Frage, ob du wirklich diese Möglichkeit nutzen willst oder nicht? Jedenfalls sollte mit der Sanktion nur gedroht werden, wenn sie auch tatsächlich greifen könnte, sonst dürfte sie eher die Glaubwürdigkeit des Gruppenleiters oder der Gruppenleiterin in Frage stellen.

Es stellt sich weiter die Frage, ob als Gruppenregeln die geltenden Gesetze wiederholt wer- den müssen und sollen? Drogen, Waffen und Gewalt sind schon verboten und werden durch die Teilnahme an der Freizeit nicht legitimer. Es stellt sich vielmehr die Frage nach dem pä- dagogischen Umgang mit diesen Phänomenen.

Vielfach werden Regeln dann eingesetzt, wenn das Team sich im Umgang mit dem Sach- verhalt unsicher fühlt. Dies ist durchaus legitim, da eine Teamer naturgemäß nicht in allen Bereichen kompetent sein kann und muss. Doch solltest du dir über diesen Zusammenhang im Klaren sein und mit der Zeit versuchen deine Kompetenz zu steigern.

Je größer deine Sicherheit im Umgang mit möglichen Problemen ist, je weniger Regeln be- nötigen du. Im Idealfall kommst du mit wenigen Grundrechten aus, von denen sich sehr viel ableiten lässt. Deine Gruppe oder Freizeit beginnt für alle viel angenehmer, wenn ihr über Rechte redet (und das solltet ihr in diesem Fall immer machen), als wenn ihr Verbote be- kannt gebt.

(4)

Wie wird geregelt?

Stellt euch bei der Planung der Freizeit bezgl. des Themas Regeln folgende Fragen:

Was wollen wir regeln?

Mit welchen Regeln?

Wie werden sie bekanntgegeben? (Schwarzes Brett, in Gruppen erklären, wiederho- len)

Wie werden sie durchgesetzt? (Androhungen) Wie wird bei Verstoß gehandelt? (Sanktionen) Wollen wir das überhaupt?

Müssen bestimmte Regeln sein? (Gesetz)

Wie kommen wir zu Gruppenregeln? (Mit den Teilnehmer oder autoritär?) Interventionen - Leiten heißt eingreifen

Vielleicht die wichtigste Tugend beim Leiten von Gruppen ist "der Mut zum Eingreifen (Inter- venieren)". Die besten Konzepte und die tollsten Regeln nutzen wenig, wenn niemand sie um- bzw. durchsetzt. Geradezu selbstverständlich ist es natürlich, dass klare Regelver- stöße zu einer Konsequenz führen müssen, doch schon an diesem Punkt stellt sich häufig die Frage, ob sich die Leitung dem "Sanktionsstress" überhaupt aussetzen will oder über ge- wisse Dinge hinweg gesehen wird. Eine fatale Frage, denn es entscheidet sich an dieser Stelle, wie glaubwürdig das Team ist und wie ernst die Regeln gemeint sind. Wer einmal bewusst wegsieht, hat zukünftig immer das Argument "...da hast du ja auch nicht..." gegen sich.

Die Kunst des "guten Teamers" ist vor allem die Fähigkeit vorausschauend und sehr frühzei- tig in mögliche Konfliktpotentiale einzugreifen, damit es gar nicht erst zur Krisensituation kommt. Konflikte haben die gleiche Dynamik wie Dammbrüche: Wo ein kleines Loch ist bricht der Damm sehr schnell (das heißt dann Eskalation)! Aufgabe der Leitung ist es also die "klei- nen Löcher zu suchen" und mit ihnen zu arbeiten. Es ist jedenfalls einfacher mit den kleinen Schwächen einzelner zu arbeiten, als später Außenseiter in die Gruppe zu integrieren. Auch ist ein klärendes Gespräch mit zwei Verliebten ratsamer, als die Schwangerschaftsberatung nach dem "Unfall". Beobachtet also eure Gruppe immer gut, aber ohne, dass sie sich über- wacht fühlt. Dies gelingt euch nur gut, wenn ihr nah an der Gruppe seid und diese Vertrauen in euch hat. Stellt also niemanden unter Generalverdacht. Behaltet Vermutungen für euch, bevor ihr Gewissheit habt. Vermeidet z. B. an Silvester Sprüche wie „aha, war ja nur eine Frage der Zeit, bis wir jemanden mit Alkohol erwischen“.

Jugendschutz

Wer hauptamtlich oder ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist, muss mit den einschlägi- gen gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes vertraut sein und diese in der täglichen Pra- xis beachten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Die Normen des JuSchG sind jedoch leider im besten „Juristendeutsch“ verfasst, wodurch Lektüre und Verständnis der einzelnen Regelungen unnötig erschwert werden. Nachfolgend

(5)

Jugendliche unter 16 Jahren

allein

Jugendliche unter 16 Jahren

in Begleitung

Jugendliche von 16 bis 18

allein

Jugendliche von 16 bis 18 in Begleitung

§ 8 Aufenthalt an ju- gendgefährdenden

Orten

verboten

verboten verboten verboten

§ 4 Abs. 3 Aufenthalt in Nacht-

bar / Nachtclub verboten verboten verboten verboten

§ 6 Abs. 1 Aufenthalt in Spiel-

hallen verboten verboten verboten verboten

§ 10 Abs. 1 Rauchen in der

Öffentlichkeit verboten verboten verboten verboten

§ 9 Abs. 1und 2 Ge- nuss von Brannt-

wein verboten verboten verboten verboten

§ 9 Abs. 1und 2

Bier / Wein verboten ab 14 Jahren er- laubt, aber nur in Begleitung der El-

tern

erlaubt erlaubt

§ 4 Abs. 1 und 2 Aufenthalt in Gaststätten

grds. verboten,

Ausnahme:

1) von 05.00 bis 23.00 Uhr zum Verzehr einer

Mahlzeit 2) auf Reisen oder

bei Veranstaltun- gen eines aner- kannten Trägers

der Jugendhilfe

grds. erlaubt, aber nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungs- beauftragten Per- son (Betreuer

über 18 Jahre auch erlaubt:

1) von 05.00 bis 23.00 Uhr zum

Verzehr einer Mahlzeit 2) auf Reisen oder

bei Veranstaltun- gen eines aner- kannten Trägers

der Jugendhilf

grds. erlaubt, aber nur von 05.00 bis

24.00 Uhr

auch erlaubt:

auf Reisen oder bei Veranstaltun-

gen eines aner- kannten Trägers

der Jugendhilfe

grds. erlaubt, aber nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungs- beauftragten Per- son (Betreuer über 18 Jahre) auch erlaubt:

auf Reisen oder bei Veranstaltun-

gen eines aner- kannten Trägers

der Jugendhilfe

§ 5 Abs. 1 und 2 Tanzveranstaltung

grds. verboten Ausnahme:

bei Veranstaltun- gen eines aner- kannten Trägers

der Jugendhilfe:

erlaubt, aber nur in Begleitung der

Eltern oder einer erziehungs- beauftragten Per-

son

erlaubt, aber nur bis 24.00 Uhr

erlaubt, aber nur in Begleitung der

Eltern oder einer erziehungs- beauftragten Per- son (Betreuer

(6)

Quellen

Team Seminare, Tobias Heiny, Petra und Bernd Schmidt, Hamburg: Grundlagen für die Ju- gendgruppenarbeit

http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/konflikte.htm http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/jugendschutzgesetz_ueberblick.htm

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Schmerz lässt sich als unangenehmes Sin- nes- und Gefühlserlebnis definieren, das mit einer Gewebsschädigung verknüpft ist, aber auch ohne sie auftreten kann oder mit Begriffen

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen.. Dies gilt auch für

I Erweiterung der Sprache C0 um Invarianten für Schleifen und explizite Zusicherung. Assn

 Ich gestalte ein schönes und ordentliches Plakat, das ich meinem Publikum gut sichtbar zeige.. Regeln für

• Eine Instanzdeklaration für einen Typ τ und eine Klasse C stellt (möglicherweise unter Angabe weiterer Bedingungen) eine Implementierung des Operators der Klasse bereit...

Nach einem langen (gedehnten) Vokal steht oftmals ein h. Beispiele: ihm, ihr,

- wird die Kerze gewürfelt, darf der Friedhofswärter seine Figur um die gewürfelte Punktezahl weiterziehen.. - wird die Fledermaus gewürfelt, darf der

- wird die Kerze gewürfelt, darf der Friedhofswärter seine Figur um die gewürfelte Punktezahl weiterziehen!. - wird die Fledermaus gewürfelt, darf der