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Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist.

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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates Aurachtal

am 11.06.2014 im Sitzungszimmer des VGem-Gebäudes Vorsitzender: 1. Bürgermeister Klaus Schumann Schriftführerin: Frau Katy Schumann

BGM Schumann erklärte die anberaumte Sitzung um 19.30 Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.

Von den Mitgliedern des Gemeinderates sind 13 anwesend.

Es fehlen entschuldigt: GRM Joachim Kress (Urlaub) GRM Armin Stadie (Urlaub) Unentschuldigt: -/-

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist.

BESCHLÜSSE und ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

Öffentliche Sitzung:

Vor Einstieg in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag auf Änderung der Tageordnung. Er bittet, TOP 8 - Wahl von Ortssprechern in der Gemeinde Aurachtal - auf eine spätere Sitzung zu verschieben, da noch verschiedene rechtliche Aspekte mit dem Bayerischen Gemeindetag geklärt werden müssen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 1

Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2014

Auf entsprechende Frage wird festgehalten, dass der mit der Ladung übersandte Entwurf gem. Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt ist.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 2

Sinn, Zweck und Organisation von Nachbarschaftshilfen;

Vorstellung durch Jutta Leidel, Ehrenamtsbüro des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt und ggf.

Beschlussfassung

Der Vorsitzende teilt einleitend mit, dass Frau Leidel vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt aufgrund einer Erkrankung leider verhindert sei. Sie hätte über die Konzeption und Organisation von Nachbarschaftshilfen und die Unterstützungsleistungen des Landkreises informiert.

Sodann stellt der Vorsitzende kurz den Hintergrund und die möglichen ersten Schritte vor:

„In Deutschland engagieren sich mehr als 23 Mio. Menschen freiwillig für das soziale und gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland. Unsere Gesellschaft lebt somit vom freiwilligen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger, ohne das viele gesellschaftliche Leistungen und Projekte weder zu bewältigen noch zu finanzieren wären. Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Pfeiler einer funktionierenden Gesellschaft und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Gerade vor dem Hintergrund der demografischen aber auch strukturellen Veränderungen halte ich es für sinnvoll, vor Ort Unterstützungsleistungen anbieten zu können und engagierte Bürgerinnen und Bürger mit in diese Aufgaben einzubeziehen.

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Im Vordergrund der organisierten Nachbarschaftshilfe stehen immer bürgerschaftliches Engagement und somit gegenseitige Hilfe von und für Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde. Nachbarschaftshilfen sind gut geeignet, Alltagsunterstützung und soziale Kontakte über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu organisieren und damit auch älteren Menschen einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.

Jedoch soll die organisierte Nachbarschaftshilfe nicht nur ein Angebot für ältere Menschen, sondern auch für Familien und z. B. vorübergehend Kranke sein.

Konkrete Angebote können z.B. sein:

Einkaufservice, Besuchsdienste, Bring- und Abholdienste, Fahr- und Begleitangebote, Hilfe im Garten oder beim Winterdienst, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Beratung und Information über Hilfsangebote, Babysitter, Leihoma oder -opa, Organisation von Treffs, Vorträgen, Ausflügen u.v.m.

Dafür gibt es verschiedene Organisationsformen, z. B. als Verein oder in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft.

Erste Schritte zur Umsetzung wären:

Im Idealfall finden sich interessierte Personen bzw. Institutionen zusammen, um die Möglichkeiten für den Aufbau einer Nachbarschaftshilfe zu klären.

- Information über die Aufgaben und Möglichkeiten einer Nachbarschaftshilfe (auch Besuche bestehender Angebote in der Region können hilfreich sein)

- Festlegung der Aktivitäten der geplanten Nachbarschaftshilfe (evtl. Gründung eines Arbeitskreises, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, sozialer Organisationen und der Bürgerschaft, um den vorhandenen Bedarf abzuklären und die Hilfeangebote zunächst grob festzulegen)

- Gewinnung einer Person, die die Koordination übernimmt

- Entwurf einer Konzeption mit den wichtigsten inhaltlichen Zielen und organisatorischen Rahmenbedingungen

- Klärung der entsprechenden Rechtsform (ggf. Durchführung einer Gründungsversammlung)

- Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit (Gewinnung von Mitgliedern und Information über das Angebotsspektrum)

Für diese Punkte könnte die Gemeinde Aurachtal die Unterstützung des Landratsamtes in Anspruch nehmen. Natürlich sind danach auch noch weitere organisatorische Maßnahmen notwendig, wie z. B.

- Organisation von Büroräumen und Sachausstattung - Festlegung der Organisationsabläufe in der Anlaufstelle

- Abschluss von Versicherungen (abhängig von Tätigkeitsbereich und Größe der Nachbarschaftshilfe:

Unfall-, Kfz- oder Haftpflichtversicherungen)

Ich bin der Überzeugung, dass eine „organisierte Nachbarschaftshilfe“ zur nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde einen entscheidenden Beitrag leisten kann.“

In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

- alte und junge Bürgerinnen und Bürger sollten sich in gleichem Maße engagieren (GRM Faatz- Schleicher)

- „man-power“ kann nicht von Gemeinde geleistet werden (GRM Scherzer)

- Tätigkeiten müssen versichert sein; durch die organisierte Nachbarschaftshilfe wird eine Plattform geschaffen, die es ermöglicht den richtigen Ansprechpartner zu finden; es dürften keine Verwaltungsstrukturen entstehen (3. Bürgermeister K. Kreß)

Nach der durchweg positiven Resonanz stellt der Vorsitzende den Antrag, die Thematik weiterverfolgen zu können und engagierte Bürgerinnen und Bürger zu suchen, die die Konzeption mitbegleiten würden.

Nach Vorliegen der Konzeption wird dem Gemeinderat das Ergebnis unter Beteiligung von Frau Leidel (LRA ERH) vorgestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 3

Bildung einer Arbeitsgruppe Kinder und Jugend aus engagierten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern

Der Vorsitzende führt aus, dass ähnlich wie unter TOP 2, die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung sei. Mit der Gründung einer

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Lokalen Arbeitsgruppe „Kinder und Jugend“ möchte er die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auffordern, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen.

Die Arbeitsgruppe solle projektorientiert arbeiten, kein „Diskussionszirkel“ sein, sondern sich intensiv mit einzelnen Themen auseinandersetzen und sichtbare Ergebnisse vorbringen, die dann bei Bedarf dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden können.

Themen könnten z. B. sein:

- Gründung eines Jugendforums (Jugendausschuss) - Wiederbelebung des Jugendtreffs

- Umfrage unter Jugendlichen - Ferienprogramm

- Planung von Veranstaltungen und Events für Jugendliche und Kinder - Zusammenarbeit mit Kreisjugendring und Jugendsozialwerken - Spielplatzangebote u.v.m.

In der anschließenden Diskussion begrüßt 3. Bürgermeister K. Kreß, dass sich die Gemeinde in dieser Art und Weise in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert, jedoch sollten die örtlichen Vereine mit eingebunden werden, um eine Konkurrenzsituation zu vermeiden.

Im Bereich der offenen Jugendarbeit plädiert der Gemeinderat dafür, die Einrichtungen nicht zu stark zu reglementieren.

Wie bei Top 2 beantragt der Vorsitzende „grünes Licht“ vom Gemeinderat, engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch Jugendliche zu motivieren, sich in einer solchen Lokalen Arbeitsgruppe einzubringen und Vorstellungen zusammenzutragen, Umsetzungsmöglichkeiten auszuarbeiten und diese dann dem Gemeinderat zu präsentieren, soweit seine Belange betroffen und seine Unterstützung nötig ist.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 4

Situation im Hort und in der Mittagsbetreuung (Antrag der CSU/WG-Fraktion vom 16.05.2014) Einleitend merkt der Vorsitzende an, dass er sich am 14. Mai mit Schul-, Hort- und Mittagsbetreuungs- vertretern in der Grundschule getroffen habe und neben vielen anderen Punkten auch die Hort- und Mittagsbetreuungssituation besprochen wurde. Ein großes Thema war die Raumknappheit.

Im weiteren Verlauf wurden die einzelnen Punkte der Anfrage besprochen.

1. Wie viele Hortplätze hat die Gemeinde Aurachtal im Moment und wie viele davon sind frei?

Laut Betriebserlaubnis sind 45 Hortplätze genehmigt. Mit Stand 04.06.2014 sind noch 3 Plätze frei.

Ab September 2014 sind die Plätze jedoch voll belegt.

2. Gibt es weiteren angemeldeten Bedarf, der über die verfügbaren Plätze hinausgeht?

Wenn ja, wie viele?

Es gibt angemeldeten Bedarf, der über die Hortplätze hinausgeht. Beispielsweise liegt der angemeldete Bedarf für Viertklässler bei 9 Plätzen für das Jahr 2015/2016. Aktuell sind jedoch nur 2,5 Viertklässler- Plätze vorhanden.

3. Mussten bereits Platzanfragen abgelehnt werden?

Es wurden noch keine Anfragen abgelehnt.

4. Nach Standesamtsmeldung leben in Aurachtal wie viele Kinder des Jahrgangs 2013, 2012 bis 2009?

Es leben aktuell 133 Kinder der Jahrgänge 2009 - 2013 in der Gemeinde Aurachtal, sowie 52 Kinder der vorher genannten Jahrgänge in der Gemeinde Oberreichenbach (gemeinsame Schule).

5. Welche Zahl an Kindern wird durch Zuzug hinzugeschätzt?

Statistisch gesehen sind in den letzten drei Jahren durchschnittlich pro Jahr 28 Kinder in Aurachtal und 12 Kinder in Oberreichenbach zugezogen.

6. Wie ist die Situation bei der Mittagsbetreuung?

Die Mittagsbetreuung besuchen derzeit 23 Schüler; im neuen Schuljahr voraussichtlich 31 Schüler.

Voranmeldungen für das Schuljahr 2015/16: 5 Kinder; jedoch liegen noch nicht alle Rückmeldungen vor. Tendenz steigend. Für Herbst 2014 wurde eine zweite Gruppe beantragt, wobei eine Gruppe bei 12 Kindern genehmigungsfähig ist. Weitere Gruppenräume und ein weiterer Speisesaal müssen momentan noch nicht nachgewiesen werden. Auf Dauer sind die Räumlichkeiten nicht ausreichend.

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Ursprünglich war die Kapazität auf bis zu 25 Kinder ausgerichtet. Aufgrund des Bedarfs wurde jedoch auf 2 Gruppen aufgestockt. Aktuell werden noch keine Kinder abgelehnt. Nur wenn die zweite Gruppe genehmigt wird, fließen auch entsprechende Zuschüsse. Im nächsten Jahr muss eine Ferienbetreuung aufgebaut werden, um den Hort zu entlasten, der bereits ausgebucht ist. Diese Ferienbetreuung wird sicherlich nicht ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde möglich sein, da die Räumlichkeiten verändert werden und der Pausenhof attraktiver gestaltet werden muss. Die Buchhaltung und Abrechnung sind dauerhaft nicht ehrenamtlich zu machen.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass Handlungsbedarf besteht. Auch wenn es im Gegensatz zu Krippenplätzen keine gesetzliche Verpflichtung für Hortplätze gibt, ist dieses Angebot für die Attraktivität des Wohnortes Aurachtal und für den Schulstandort äußerst wichtig.

3. Bürgermeister K. Kreß regt an, die Hortsituation bei der Planung der neuen Kindertagesstätte Falkendorf zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende sichert dies zu, gibt jedoch eine Aussage aus den Gesprächen am 14. Mai weiter, dass sich sowohl Hort- wie auch Schulleitung dafür aussprechen würden, die räumliche Verbundenheit zwischen Schule und Hort aufrechtzuerhalten.

GRM Faatz-Schleicher bittet zu prüfen, ob ab dem Schuljahr 2015/2016 bei Bedarf eine Kooperation mit Oberreichenbach möglich sei.

Der Vorsitzende merkt an, dass der Hort, als Teil der Schule, bereits eine Kooperation zwischen Aurachtal und Oberreichenbach darstelle. Über Möglichkeiten der Unterbringung könnte jedoch verhandelt werden.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, Daten über die Auslastung von Krippen/Kindergärten/Hort und Mittagsbetreuung zu erheben und Vorschläge für Übergangslösungen zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 5

Abriss des Gebäudes Fürther Straße 1 (Antrag der ÜWB-Fraktion vom 28.05.2014)

Im Hinblick auf die in absehbarer Zeit erhöhte Sicherungspflicht für das Gebäude Fürther Str. 1 wird vorgeschlagen, das Gebäude abzureißen und das Gelände einzuebnen. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendtreffs sollen vorerst bestehen bleiben.

Aufgrund der durch den Abriss verbesserten Einmündungssituation und Fußwegsituation regt 3. Bürgermeister K. Kreß an, beim Staatl. Straßenbauamt nach einer Beteiligung an den Abrisskosten nachzufragen. In diesem Zusammenhang sollte auch bezgl. des Ausbaus der Straße (GRM Wagner) oder einer möglichen Linksabbiegerspur (3. Bürgermeister K. Kreß) nachgefragt werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 6

Überplanung Münchaurach „Areal Ortskern“ (Antrag der ÜWB-Fraktion vom 28.05.2014)

Im „Areal Ortskern“ Münchaurach gibt es auch nach dem beschlossenen Abriss der Fürther Str. 1 viele Freiflächen und Leerstände. Um der Gemeinde Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für den

„Innenbereich“ im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung aufzuzeigen, soll ein Planungsbüro mit der Überplanung des Gebietes vom Ortseingang von Neundorf kommend bis zur Lange Straße (incl. des Bereichs des ehemaligen Klosters) beauftragt werden.

GRM Hußnätter merkt an, dass diese Planung ja nur unkonkret sein könnte, da sich viele Grundstücke in Privatbesitz befänden. 3. Bürgermeister K. Kreß hält die Überplanung dennoch für wichtig, um zukünftigen Handlungsspielraum und Entscheidungsgrundlagen für die Gemeinde auch im Hinblick auf bauliche Veränderungen festzulegen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

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Die Verwaltung soll bei verschiedenen Planungsbüros Angebote zur Überplanung des „Areal Ortskern“

Münchaurach einholen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 7

Widmung des Sitzungssaals als Trauzimmer

Zunehmend werden Trauungen, die die Kapazität des vorhandenen Trauzimmers im Rathaus überschreiten, angefragt.

Nachdem Trauungen gemäß § 186 Abs.1 der Dienstanweisung für das Standesamt grundsätzlich in den Räumen des Standesamtes stattfinden müssen, bedarf es der Widmung von anderen Räumlichkeiten. Um den Anforderungen an den gestiegenen Platzbedarf gerecht zu werden, soll –neben dem Trauzimmer- auch der Sitzungssaal als Trauzimmer gewidmet werden. Hierfür ist ein einfacher Beschluss ausreichend.

Da die Zurverfügungstellung des Sitzungssaal mit Umbauaufwand verbunden ist, soll auch das Kostenverzeichnis für das Standesamt angepasst werden.

Der Gemeinderat beschließt den Sitzungssaal im Gebäude der Gemeinde Aurachtal, Lange Straße 2, 1. Obergeschoss als weiteres Trauzimmer zu widmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 Stimmen

TOP 8

Wahl von Ortssprechern in der Gemeinde Aurachtal Entfällt (sh. Tagesordnungsänderung zu Beginn der Sitzung).

TOP 9

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gegen die Mitteilung des Vorsitzenden, dass keine einschlägigen Veröffentlichungen erforderlich seien, werden keine Einwände erhoben.

TOP 10

Tagesordnungsergänzungen und Anfragen Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.

TOP 11

Bürgerfragestunde

Frau Wehringer erklärt ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Arbeitskreis Kinder und Jugend und fragt nach, inwieweit dieser Arbeitskreis eigenständig arbeiten könnte bzw. welchen Einfluss die Gemeinde nehmen möchte.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Bereitschaft und bekräftigt seinen Wunsch nach gesellschaftlichem Engagement. Dafür sei eine gewisse Art von Selbstständigkeit für ihn unabdingbar. Er würde jedoch von Anfang an gerne eingebunden werden. Vorschläge, Planungen, die ein Zutun der Gemeinde, in welcher Form auch immer, notwendig machen, sind im Gemeinderat abzustimmen.

Frau Heiduczek fragt nach dem Fortschritt des Spielplatzes in der Ackerlänge.

Der Vorsitzende erklärt, dass auf dem Grundstück hinter dem Kindergarten derzeit Erdarbeiten durchgeführt werden, um das Gelände für den Spielplatz herzurichten.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.

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Nichtöffentliche Sitzung: S. 1 bis S. 2

v.g.u

Katy S c h u m a n n Klaus S c h u ma n n

Schriftführerin 1. Bürgermeister

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