• Keine Ergebnisse gefunden

1. welche Nutzaspekte und Einsatzgebiete sie für digitale Signaturen (einfach/qualifiziert) bei interaktiven E-Government-Anwendungen sieht;

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "1. welche Nutzaspekte und Einsatzgebiete sie für digitale Signaturen (einfach/qualifiziert) bei interaktiven E-Government-Anwendungen sieht;"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

14. Wahlperiode 28. 06. 2007

Antrag

der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und

Stellungnahme

des Innenministeriums

Elektronische Signatur

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. welche Nutzaspekte und Einsatzgebiete sie für digitale Signaturen (ein- fach/qualifiziert) bei interaktiven E-Government-Anwendungen sieht;

2. wie weit die Schaffung der Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz von digitalen Signaturen in den Kommunen und in der Landesver- waltung gediehen ist;

3. welche strategischen Ziele im Sinne einer virtuellen Verwaltung sie mit dem Einsatz elektronischer Signaturen verfolgt;

4. wie hoch sie die Akzeptanz von elektronischen Signaturen (einfach/quali- fiziert) in der Bevölkerung einschätzt;

5. welche kryptografische Verfahren und welche Standards der Verschlüsse- lung zu Grunde liegen;

6. mit welchen Kosten der Bürger rechnen muss, wenn er eine qualifizierte elektronische Signatur im Rechtsverkehr und im Verkehr mit den Behör- den nutzen will;

(2)

7. was sie unternimmt, die in der Bevölkerung vorhandene Hemmschwelle für den Einsatz elektronischer Signaturen zu senken und was sie zu tun gedenkt, die Vorteile und Nutzanwendung dieses Mediums zu bewerben.

27. 06. 2007

Dr. Löffler, Röhm, Tappeser, Wolf, Locherer, Lichy, Nemeth CDU

B e g r ü n d u n g

Das Signaturgesetz vom 1. August 1977 sowie die entsprechenden EU-Richt- linien zur elektronischen Signatur haben die Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Internet die handschriftliche Unterschrift unter einem Text verschlüs- selt kommuniziert werden kann. Dies bringt dem Rechtsverkehr und dem Verkehr mit den Behörden bei E-Government-Anwendungen Vorteile, soweit dies medienbruchsfrei erfolgen kann. Dies bedarf neben neuer Organisations- verfahren in der öffentlichen Verwaltung auch der Akzeptanz in der Bevölke- rung für den Einsatz elektronischer Signaturen. Nur so können Investitionen der Verwaltung in diese Technologie – z. B. bei der Zustellung von Verwal- tungsakten – nutzbringend werden.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 18. Juli 2007 Nr. S–0274.1/9 nimmt das Innenministe- rium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

1. welche Nutzaspekte und Einsatzgebiete sie für digitale Signaturen (ein- fach/qualifiziert) bei interaktiven E-Government-Anwendungen sieht;

Zu 1.:

Portale bieten zunehmend Dienstleistungen über das Internet an oder erschließen den Zugang zu solchen Dienstleistungen, wie etwa das Verwal- tungsdiensteportal service-bw oder das Steuerportal www.elster.de. Damit wird künftig auch die Bedeutung der elektronischen Signatur wachsen. Denn die elektronische Signatur ist bei diesen Angeboten etwa zur Authentifizie- rung und zur Personalisierung von Dienstleistungsangeboten geeignet.

Vielfältige Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Nutzung der digitalen Signatur nach dem Signaturgesetz zu erweitern. So hat die Bundesregierung versucht, mit dem Signaturbündnis der elektronischen Signatur zum Durch- bruch zu verhelfen. Die Landesregierung hat konkrete Projekte, etwa auf der Basis der Baden-Württemberg Card initiiert. Die Nutzung hat sich dadurch auf die sog. Power-User (etwa beim gerichtlichen Mahnverfahren) konzen- triert. In der öffentlichen Verwaltung ist aber immer noch nicht klar erkenn- bar, ob und in welcher Ausprägung sich elektronische Signaturen für E-Govern- ment-Anwendungen durchsetzen werden.

2. wie weit die Schaffung der Voraussetzungen für den flächendeckenden Ein- satz von digitalen Signaturen in den Kommunen und in der Landesverwal- tung gediehen ist;

(3)

Zu 2.:

Eine Signaturkarte mit einem fortgeschrittenen Signaturzertifikat kann heute schon im Verwaltungsdiensteportal service-bw für das One-Stop-Govern- ment und den Dokumentensafe eingesetzt werden.

Dieses Angebot wird derzeit weiter ausgebaut. Dabei wird insbesondere auf eine einheitliche und kompatible Technik Wert gelegt. So ist die Landesver- waltung an einem Forschungsprojekt der Telekom und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beteiligt. Ziel des Projekts ist, auf der Basis der Signaturfunktionen des neuen elektronischen Personalaus- weises (ePA) Produkte zu entwickeln, etwa um das Post-Ident-Verfahren oder PIN/TAN-Lösungen ersetzen zu können. Es wird angestrebt, zum Start des ePA bereits Anwendungen zur Verfügung zu haben, die die Nutzung der Sig- naturfunktionen des ePA für den Bürger attraktiv machen. Eine Pilotanwen- dung für die dabei entstehenden Produkte und Schnittstellen soll das Portal service-bw mit seinen Infrastrukturkomponenten sein (z. B. Registrierungs- funktion für den Dokumentensafe).

Der Landkreistag sieht auf kommunaler Seite derzeit das größte Hindernis in der nicht praxiskonformen Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingun- gen. Außerdem fehle momentan noch eine Signaturtechnik bzw. -karte, die den Bürgerinnen und Bürgern eine problemlose Nutzung ermöglichen würde.

Der kommunale Datenverarbeitungsverbund (DVV) sieht durch den Einsatz der Virtuellen Poststelle des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württem- berg (dvv.VPS) in der Landesverwaltung und in den Kommunen die techni- schen Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz von digitalen Sig- naturen in Baden-Württemberg geschaffen. Die dvv.VPS ermögliche es, sowohl über E-Mail als auch über eine Web-Anwendung elektronisch signiert zu kommunizieren. Die Web-Anwendung richte sich dabei an den Bürger, da mit dieser Anwendung der Umgang mit elektronischen Signaturen erleichtert werden konnte. Der Bürger müsse mit Ausnahme des Kartenlesers keine Installationen mehr am eigenen PC durchführen. Allerdings haben bislang viele Behörden keinen elektronischen Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails eröffnet.

Da jedoch der einzelne Bürger zu wenig Behördenkontakte habe und der Vor- gang zu komplex sei, sei kaum zu erwarten, dass sich die Akzeptanz durch die dvv.VPS verbessere. Der DVV setze hierbei auf eID beim ePersonalaus- weis mit optionaler eSignatur.

Parallel hierzu beabsichtige der DVV unter Federführung der Landeshaupt- stadt Stuttgart eine eigene Zertifizierungsstelle, die bw-trust CA, aufzubauen.

Die bw-trust CA würde fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Zerti- fikate ausstellen können. Die sogenannten Security Policies würden im gesetzlichen Rahmen auf die öffentlichen Prozesse ausgelegt, um die Zertifi- katsausstellung sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger zu erleich- tern.

Der Städtetag berichtete, dass er mit Mitgliedstädten seines Verbandes Ende der 1990er-Jahre ein Sicherheitskonzept für elektronische Kommunikation entwickelt habe, welches den verschlüsselten und signierten Datenaustausch mit weltweit allen Kommunikationspartnern auf Internetbasis ermögliche.

Die Praxistauglichkeit dieses Konzepts habe der Städtetag durch serverba- sierte Automatisierung aller sicherheitsrelevanten Vorgänge sichergestellt.

Der Praxiseinsatz dieses Konzepts in mehreren Städten und in der Städtetags- geschäftsstelle ab 1999 belege dessen Funktionsfähigkeit. Es sei ausführlich

(4)

dokumentiert und in Computerfachzeitschriften als beispielhaft gewürdigt worden. Eine Arbeitsgruppe „Virtuelle Poststelle“ des Rechenzentrums Kom- munale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF), in der Mitglied- städte seines Verbands mitwirkten, habe dieses Konzept weiterentwickelt.

Während ein Konzept und die Technik für den Einsatz von elektronischen Signaturen in den Kommunalverwaltungen somit vorhanden seien, ermangele es den Städten nach wie vor an einer kritischen Masse an Partnern für sig- nierte Kommunikation. Auch zehn Jahre nach in Kraft treten des Signaturge- setzes des Bundes tendiere die Verbreitung von Signaturen in der Bevölke- rung und bei Privatunternehmen gegen Null. Der Hauptanteil städtischer Kommunikation entfalle auf diesen Kreis, der damit per se vom Signaturein- satz ausgeschlossen sei. Aber auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung würden nur einzelne Behörden über die für signierten Mailverkehr erforder - liche Technik verfügen.

3. welche strategischen Ziele im Sinne einer virtuellen Verwaltung sie mit dem Einsatz elektronischer Signaturen verfolgt;

Zu 3.:

Die Kernziele für den Einsatz elektronischer Signaturen in der Verwaltung sind Bürgerfreundlichkeit, Verwaltungsrationalisierung und Bürokratieabbau.

Wichtig sind dabei Vorteile sowohl für Bürger und Wirtschaft wie auch für die Verwaltung. Neue Lasten und Pflichten dürfen nicht einseitig geschaffen werden.

Ein wesentlicher Aspekt der Bürgerfreundlichkeit ist z. B. das Prinzip „Eine Ansprechstelle für den Bürger und die Bürgerin“, wie es durch service-bw als Erschließungsportal für Verwaltungsdienstleistungen realisiert wird. Ein an- derer ist die Möglichkeit für den Bürger, elektronisch verfügbare Urkunden, Bescheide oder sogar die Daten ganzer Verwaltungsprozesse an sicherer Stelle zu hinterlegen und auf sicherem Wege mehrfach verwenden zu können.

Verwaltungsrationalisierung entsteht, wenn es gelingt, Verwaltungsdienstleis - tungen in nennenswertem Umfang von der konventionellen auf die virtuelle Verwaltung zu verlagern. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass hier in manchen Fällen über längere Zeit eine Koexistenz beider Dienstleis - tungsvarianten notwendig sein wird, um auch der Gefahr einer „digitalen Spaltung“ der Gesellschaft entgegenzuwirken.

4. wie hoch sie die Akzeptanz von elektronischen Signaturen (einfach/qualifi- ziert) in der Bevölkerung einschätzt;

Zu 4.:

Derzeit nutzen Bürger qualifizierte elektronische Signaturen wenig. Hemm- nisse sind neben dem für sie nicht erkennbaren Nutzen die Kosten und insbe- sondere die noch geringe Anzahl der Anwendungen, für die elektronische Signaturen eingesetzt werden können. Auch die rechtlich bedingte Komple- xität der Technik und die fehlende grenzüberschreitende Anwendbarkeit erschweren den Einsatz.

Besser sieht es bei der fortgeschrittenen Signatur aus, wie sie etwa beim ELSTER-Verfahren zum Einsatz kommt. In manchen Bundesländern wird bereits über ein Viertel der Steuererklärungen elektronisch abgegeben. Durch den Einsatz der fortgeschrittenen Signatur kann dabei auf den parallelen Ver- sand der Unterlagen in Papierform verzichtet werden. Es wird erwartet, dass diese Lösung wachsenden Zuspruch findet.

(5)

Der Begriff der einfachen elektronischen Signatur wird teils irreführend gebraucht. Bereits das eingescannte Bild einer eigenhändigen Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur. Aufgrund der eingeschränkten Rechts- verbindlichkeit der einfachen Signatur wird diese Variante kaum genutzt.

5. welche kryptografische Verfahren und welche Standards der Verschlüsse- lung zu Grunde liegen;

Zu 5.:

Die Anforderungen an Produkte für die qualifizierte elektronische Signatur sind in der Signaturverordnung festgelegt. Demnach veröffentlicht die zuständige Behörde (Bundesnetzagentur) im Bundesanzeiger eine Übersicht über die Algorithmen und zugehörigen Parameter, die zur Erzeugung von Signaturschlüsseln, zur Reduktion zu signierender Daten auf eine Identifika- tion fester Länge (Hash-Funktion) oder zur Erzeugung und Prüfung qualifi- zierter elektronischer Signaturen als geeignet anzusehen sind, sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Eignung jeweils gilt.

6. mit welchen Kosten der Bürger rechnen muss, wenn er eine qualifizierte elektronische Signatur im Rechtsverkehr und im Verkehr mit den Behörden nutzen will;

Zu 6.:

Derzeit sind auf dem Markt Signaturkarten von mehreren Anbietern verfüg- bar. Die jährlichen Kosten dafür bewegen sich in einer Preisspanne von ca. 20 bis 125 EUR. Je nach Anbieter kommen noch einmalig 50 bis 100 EUR für den Kartenleser und die PC-Software dazu.

In der Begründung zum Gesetzentwurf für den Elektronischen Einkommens- nachweis (ELENA) erwartet die Bundesregierung, dass die Kosten für ein qualifiziertes Signaturzertifikat auf rund 5 EUR pro Jahr sinken werden.

7. was sie unternimmt, die in der Bevölkerung vorhandene Hemmschwelle für den Einsatz elektronischer Signaturen zu senken und was sie zu tun gedenkt, die Vorteile und Nutzanwendung dieses Mediums zu bewerben.

Zu 7.:

Der Bürger und die Wirtschaft werden elektronische Signaturen verwenden, wenn sie durch deren häufigen Einsatz einen direkten Vorteil haben. Deshalb sollen möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen als Online-Dienste ange- boten werden. Der Einsatz der Signatur soll nicht auf die Verwaltung beschränkt bleiben. Deshalb sucht die Landesverwaltung die Zusammenar- beit mit der Wirtschaft, etwa mit den Sparkassen, um die Verbreitung von Signaturkarten und von Signaturzertifikaten zu fördern. Allerdings muss dem Nutzer der digitalen Signatur im privaten Bereich auch immer klar sein, wel- che Verpflichtungen er bei der jeweiligen Nutzung eingeht.

Damit der Bürger nicht verpflichtet ist, eine bestimmte Signaturkarte zu ver- wenden, sondern hier Wahlfreiheit hat, arbeitet die Landesverwaltung daran, etwa in service-bw die Verwendung beliebiger Signaturkarten zu ermög- lichen.

Auf EU-Ebene ist ein Pilotprojekt geplant, damit Signaturkarten und Signa- turen europaweit genutzt werden können. Das Innenministerium Baden- Württemberg will sich insbesondere mit service-bw daran aktiv beteiligen.

Bereits jetzt stellt das Innenministerium in service-bw im Rahmen seiner

(6)

Möglichkeiten Test-Interessenten ein „T-TeleSec Signet Sicherheitspaket“

mit Signaturkarte für die fortgeschrittene elektronische Signatur, Lesegerät und zugehöriger Software unentgeltlich zur Verfügung, damit Nutzungser- fahrungen gesammelt werden können.

Rech Innenminister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- wird dabei eine Ausnahme ausgelöst, löst die Auswertung von A die gleiche Ausnahme aus;. - andernfalls wende die vordefinierte Funktion auf die aktuellen

3 Wenn etwas geschrieben wird, und an anderer Stelle etwas gelesen wird, kann das Schreiben vernachlässigt werden.. 4 An der gleichen Stelle zweimal geschrieben überschreibt der

F¨ur die Sicherung der Integrit¨at (im Sinne des IT-Grundschutzes, 3 vgl. auch [BA10]) der Daten in der TI werden digitale Signaturen, also elektronische Signaturen auf Basis

Da- bei wird davon ausgegangen, dass mobile Signaturdienste primär in Nischenmärkten eingesetzt werden und sich der Markt für zusätzliche Dienste nicht so innovativ gestaltet,

Die Anforderungen an diese Signaturanwendungskomponenten sind in §17 Abs.. „Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die die

Unter www.eyeonearth.eu können Bürger nicht nur die Wasserqualität an einer zoomfähigen Karte bis hin zum Freibad oder Hotelstrand einschließlich historischer Werte ablesen,

 OpenPGP auch von CAs für digitale Zertifikate verwendbar  tauglich für hierarchisches Modell.  Möglichkeit zum Festlegen der Tiefe fehlt  hat sich bei CAs

module ListQueue = struct type ’a queue = ’a list let empty_queue () = []. let is_empty