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SGB VIII-Reform – ein neuer Versuch PRESSEMITTEILUNG

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PRESSEMITTEILUNG

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und

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Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

3. Dezember 2020

SGB VIII-Reform – ein neuer Versuch

Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG vom 2. Dezember 2020 verweist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf seine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes und macht deutlich, dass das SGB VIII in seiner heutigen Form eine grundsätzlich gute gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Allerdings müsste es an einigen Stellschrauben den Entwicklungen der Zeit angepasst werden. Der vorliegende Gesetzentwurf biete dazu eine gute Grundlage.

Berlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes die beabsichtigte Weiterentwicklung des SGB VIII und die mit dem KJSG verfolgte Zielsetzung, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken. Grundsätzlich begrüßenswert sei auch, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Unterstützungssystem zu entwickeln. „Dies gilt insbesondere für eine inklusive Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“, erläutert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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Unter anderem befürwortet der Deutsche Verein die vorgesehene Beratung von Kindern und Jugendlichen ohne Not- und Konfliktlage und die Verankerung von Ombudsstellen sowie die Weiterentwicklung des Betriebserlaubnisverfahrens und der Auslandsmaßnahmen. Auch sei die Intention richtig, die bestehenden Leistungssysteme der Eingliederungshilfe für junge Menschen unter dem Dach eines Leistungsgesetzes zusammenzuführen.

Kritisch sieht der Deutsche Verein die Regelung zur verpflichtenden Vorlage des Hilfeplans in Verfahren vor den Familiengerichten sowie die Neuregelung zur Kooperation beim Kinderschutz.

Offene Fragen und Unklarheiten spricht der Deutsche Verein explizit zum Beispiel bei der neuen Hilfe zur Erziehung „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ an. So ist zum Beispiel fraglich, inwiefern die Erziehungsberatungsstelle die Bedarfsermittlung anstelle des Jugendamtes übernimmt und ob der Adressatenkreis der Leistungsberechtigten im Vergleich zur aktuellen rechtlichen Situation geändert bzw. eingeschränkt wird.

„Die Umsetzung der Regelungen wird teilweise zu erheblichen Herausforderungen insbesondere bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe führen, unter anderem da die Änderungen erhebliche fachliche Anforderungen und damit verbundenen Qualifizierungsbedarf mit sich bringen und an vielen Stellen Leistungsausweitungen und Mehraufwand für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe verursacht werden“, sagt Michael Löher.

Zur Stellungnahme: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen- stellungnahmen/2020/dv-33-20_kinder-jugendstaerkungsgesetz.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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