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Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen

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Academic year: 2022

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(1)

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Telematikinfrastruktur:

Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen

München, 29. Oktober 2021

(2)

Neue Anwendungen der TI

Notfalldatenmanagement

Elektronischer Medikationsplan

Elektronische Patientenakte

Elektronischer Arztbrief (KIM)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM)

Elektronisches Rezept

2020 2021 2022

eMP NFDM

(3)

Notfalldatenmanagement (NFDM)

 Ziel: schneller Zugriff auf relevante medizinische Informationen im Notfall

 Auf Wunsch des Patienten werden Notfalldatensatz (NFD) und Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) auf eGK gespeichert.

 Daten des Patienten dürfen nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden.

Quelle: gematik

Zugriff

 nur mit Zustimmung des Patienten in normaler Behandlungssituation (PIN-Aktivierung möglich)

 auch ohne PIN-Eingabe/mündlicher Zustimmung in Notfallsituationen

(4)

 Anspruch auf NFD besteht bei Vorerkrankungen, Allergien oder Ähnlichem

Anlage: nur Ärzte, die einen umfassenden Überblick über Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patienten haben.

Aktualisierung: jeder Arzt und Psychotherapeut, der notfallrelevante Informationen zu der betroffenen Person hat.

 Patient kann der Aufnahme bestimmter Angaben widersprechen, sofern unvollständiger NFD Patienten nicht gefährden würde.

Im Notfall gilt: Es besteht eine (unter angemessener Berücksichtigung der Dynamik einer Notfallsituation) ärztliche Befunderhebungspflicht, aber keine kategorische Auslesepflicht für den NFD.

NFDM

Pflicht

(5)

NFDM

Aufbau

Notfalldatensatz (NFD) Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE)

 NFD muss mit dem eHBA signiert werden

 Enthält notfallrelevante medizinische Informationen

 Angaben zum Patienten

 Diagnosen

 Medikation

 Allergien / Unverträglichkeiten

 Kontaktdaten im Notfall

 Wird nicht vom Arzt signiert

 Enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente

 Organspendeausweis

 Patientenverfügung

 Vorsorgevollmacht

 Nur sofern Dokumente vorliegen und der Patient der Speicherung zugestimmt hat

(6)

NFDM

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI-

Anbieter E-Health-Konnektor-Update

(Produkttypversion (PTV) 3) PVS-Modul/-Update NFDM

Elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2)

Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern)

ggf. zusätzliches stationäres Kartenterminal

IT-Servicepartner/TI- Anbieter

(7)

Zugriff auf den eMP nur mit Zustimmung des Patienten (PIN ist initial aktiviert)

Pflicht für Vertragsärzte gemäß § 29a BMV-Ä - Anspruchsregelung analog BMP:

Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der GKV

verschriebene Arzneimittel dauerhaft - also mindestens 28 Tage – anwenden und die Anwendung nicht durch den Arzt erfolgt.

 Weiterentwicklung des

bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP)

 Auf Wunsch des Patienten kann

Medikationsplan auf eGK gespeichert werden.

 Daten des Patienten dürfen nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

ildnachweis: gematikGmbH

(8)

eMP

Aufbau

Hinweise und Informationen zum interprofessionellen

Informationsaustausch

• Kommentarfeld zum Medikationseintrag

• Kommentar zum Medikationsplan Patientenstammdaten

• Name

• Adresse

• Geburtsdatum

• …

Medikationsrelevante Daten

• Allergien

• Unverträglichkeiten

• medizinische Individualparameter (z.B. Alter, Gewicht, Kreatininwert)

Angaben zur Medikation

• verordnete Arzneimittel

• Selbstmedikation

• ggf. in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel

• Informationen zur Anwendung

(9)

eMP

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI + Anbindung an Arzneimitteldatenbank

IT-Servicepartner/TI- Anbieter

E-Health-Konnektor-Update (PTV3)

PVS-Modul/-Update eMP

eHBA Landeskammer (BLÄK,

PTK Bayern) ggf. zusätzliches stationäres KT IT-Servicepartner/TI-

Anbieter Für die Zugriffsfreigabe des

Patienten: Patienten-PIN

Krankenkasse

(10)

eMP / NFDM

Finanzierung je BSNR

eMP/NFDM-Updates für Konnektor (E-Health-

Konnektor-Update) und PVS-Module 530 Euro einmalig

Fördervoraussetzung: Vorhalten des E-Health-Konnektors mit NFDM/eMP- Funktionalität

Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der entsprechenden Restzahlung und wird im

Honorarbescheid ausgewiesen.

Pauschale zusätzliches stationäres

Kartenterminal 595 Euro einmalig

Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale 4,50 Euro pro Quartal

(11)

eMP / NFDM

Vergütung

eMP

 Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung der Erstellung und der Aktualisierung des Medikationsplans gelten auch weiterhin.

 Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/ Arzneimittel/

Medikationsplan.

NFDM

 Anlage NFD: 80 Punkte (GOP 01640)

Bis zum 20. Oktober 2021 auf 160 Punkte verdoppelt (gemäß PDSG).

 Überprüfung und Aktualisierung NFD:

4 Punkte (GOP 01641)

 Löschen NFD: 1 Punkt (GOP 01642)

(12)

 Folgende Daten können auf Wunsch des Patienten in der ePA gespeichert werden:

 Befunde

 Diagnosen

 Behandlungsberichte

 Arztbriefe

 NFD und eMP

 Ausbau geplant um u.a. den Impfausweis, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft, eRezepte und Arbeitsunfähigkeitsdaten

Elektronische Patientenakte (ePA)

 durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen

 sonstige untersuchungs- und

behandlungsbezogene medizinische Informationen

Unterstützt Patienten dabei, Ärzten/Psychotherapeuten medizinisch relevante Gesundheitsdaten zur

Verfügung zu stellen

 Informationsquelle für Ärzte/Psychotherapeuten zur Unterstützung bei der Anamnese

Quelle: gematik GmbH

(13)

Praxen müssen seit 1. Juli 2021 „ePA-ready“ sein

 Nachweis über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten (automatisch über Abrechnungsdaten)

 Andernfalls: Honorarkürzung um 1 Prozent

 Vorgehen KVB: Prüfung der ePA-Nachweise ab der Abrechnung Q3/2021

Befüllung der ePA

 Auf Wunsch des Patienten sind Ärzte und Psychotherapeuten zur Befüllung der ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext verpflichtet.

 Unterstützungsleistung ist laut § 346 Absätze 1 und 3 SGB V „ausschließlich auf medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt“

 soweit diese Daten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung elektronisch verarbeitet werden und soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (§ 347 Absatz 1 SGB V)

ePA

Pflicht

(14)

Sollte gemäß KBV-Prüfprotokoll ein oder sogar beide Nachweise fehlen, wenden Sie sich zur Klärung bitte an Ihren IT-Servicepartner/TI-Anbieter.

ePA

Nachweis

(15)

ePA

Ablauf

(16)

ePA

Zugriff

 Zugriff erfolgt nur, wenn der Patient seine Einwilligung und Freigabe erteilt hat.

 Patient kann Zugriff auf Dokumente in der ePA für die jeweilige Praxis freischalten 1. über seine ePA-App

2. direkt vor Ort in der Praxis mit eGK und PIN-Eingabe

 Zugriffsberechtigungen sind jederzeit widerrufbar

 Abruf der ePA-Daten nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation

 In einer späteren Ausbaustufe wird Berechtigungskonzept verfeinert, dann können die Berechtigungen für jedes Dokument einzeln erteilt werden.

 Sämtliche Zugriffe auf die ePA werden in der ePA protokolliert.

(17)

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI-

Anbieter Konnektor-Update ePA (Updatestufe

PTV4, sog. „ePA-Konnektor“) PVS-Modul/-Update ePA

eHBA G2 Landeskammer (BLÄK,

PTK Bayern) Für die Zugriffsfreigabe des

Patienten: ePA-App und /oder eGK mit Patienten-PIN

Krankenkasse

ePA

Technische Voraussetzungen

(18)

ePA

Finanzierung je BSNR

Konnektor-Update ePA

PVS-Modul/-Update ePA

Erhöhung der TI-

Betriebskostenpauschale

400 Euro einmalig

150 Euro einmalig

4,50 Euro pro Quartal

Fördervoraussetzung: erfolgtes Konnektor-Update mit ePA-Funktionalität (Updatestufe PTV4)

Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

(19)

ePA

Vergütung

GOP 01647

 Zusatzpauschale zu den Versicherten-, Grund- und Konsilliarpauschalen sowie den Leistungen des Abschnitts 1.7 im Zusammenhang mit der ePA

 15 Punkte

GOP 01431

 Zusatzpauschale zu den GOPen 01430, 01435 und 01820 für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA

 3 Punkte

Sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA

 Die Abrechnung erfolgt über die Pseudo-GOP 88270.

 Ab 2022 soll diese Leistung in den EBM überführt werden.

 zehn Euro in 2021

(20)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Schrittweise Einführung

 Seit dem 2. Halbjahr 2020: Versand und Empfang von eArztbriefen und E- Mail-Nachrichten über KIM

 Seit 1. April 2021: einzige Möglichkeit für den Versand und Empfang von eArztbriefen

 Seit 1. Oktober 2021: Vertragsärzte verpflichtet, die eAU mittels KIM an die Krankenkassen zu senden. Übergangsregelung bis 31.12.2021 (Muster 1)

Spätestens mit Einführung der eAU benötigen Praxen einen KIM-Dienst.

 KIM = Kommunikationsdienst der TI

 ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI-Teilnehmern.

Quelle: gematik GmbH

(21)

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Ziel: Informationen schnell und sicher übermitteln

Sicherheitsanforderungen:

 qualifizierte elektronische Signatur mittels eHBA

 geprüfte Identität des Absenders

 sichere Ende-zu-Ende verschlüsselte Übermittlung

 Anwender über zentrales Adressbuch auffindbar

seit 1. April 2021 nur noch über KIM nutz- und abrechenbar

 KIM wesentliche technische Voraussetzung

 Die Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste (z.B. KV- Connect) darf seit dem 1. April 2021 nicht mehr vergütet werden.

Quelle: gematik GmbH

(22)

eArztbrief

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI-

Anbieter E-Health-Konnektor-Update

(PTV3) *

PVS-Modul/-Update eArztbrief

KIM-Dienst * KIM-Anbieter

eHBA G2 Landeskammer (BLÄK,

PTK Bayern)

* Technische Voraussetzung für KIM

(23)

KIM-Dienst der KBV – kv.dox

KIM-Dienst für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

Bestellung über kv-dox-Portal:

www.kvdox.kbv.de

kv.dox-Themenseite der KBV mit weiteren Informationen:

www.kbv.de/kv.dox

• kompatibel mit jedem PVS, Konnektor

• KIM-Postfach ohne monatliche Beschränkungsgröße

• Monatliche Kündigungsfrist

• Preis: 6,55 Euro zzgl. MwSt. pro Monat (Der erste Monat ist kostenfrei.) plus Rechnungspauschale 3,03 Euro zzgl.

MwSt. pro Quartal

• Keine Bereitstellungsgebühr

(24)

Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der Praxis/Betriebsstätte geschaffen

Auszahlung: Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

eArztbrief

Finanzierung je BSNR

Einrichtung von KIM 100 Euro einmalig

KIM-Betriebskostenpauschale 23,40 Euro pro Quartal

Keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eArztbrief-PVS- Moduls/-Updates geplant.

(25)

eArztbrief

Vergütung

Kostenpauschalen

 0,28 Euro für den Versand (GOP 86900)

 0,27 Euro für den Empfang (GOP 86901) je Arztbrief.

 Für beide Pauschalen gilt ein

gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und

Arzt/Psychotherapeut

Zuschlag zur eArztbrief- Versandpauschale

 1 Punkt (GOP 01660) auf drei Jahre begrenzt

 wird automatisch zu jeder abgerechneten eArztbrief-

Versandpauschale (GOP 86900) durch die KVB hinzugefügt.

(26)

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 Elektronischer Ausweis eines Arztes (eArztausweis), Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis)

Grundfunktionen

Sichtausweis

 qualifizierte elektronische Signatur (QES) von z.B.

eArztbriefen, NFD, eAU, eRezept

Authentifizierung z.B. als Arzt in Portalen von Kammern oder in der TI

Vertraulichkeit durch das sichere Ver - und Entschlüsseln von medizinischen Daten

Zugriff auf medizinische Daten auf der eGK z.B. NFD oder eMP

(27)

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Einzelsignatur

Stapelsignatur

Komfortsignatur

Bis zu 250 Datensätze (der gesamte elektronische Dokumentenstapel) werden mit eHBA und einer PIN-Eingabe auf einmal signiert.

 Mit Konnektor-Update PTV3 nutzbar.

Mit gestecktem eHBA und einer PIN-Eingabe können für einen bestimmten

Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigeben werden. Die Signatur eines Dokumentes/

Datensatzes wird nur noch bestätigt.

 Mit Konnektor-Update PTV4/PTV4+ nutzbar.

Pro Dokument/Datensatz muss die PIN bei gestecktem eHBA im Kartenterminal erneut eingegeben werden.

(28)

Komfortsignatur

Einsatzszenario 1

Quelle: gematik

 Der Komfortsignaturmodus wird durch lokale PIN-Eingabe aktiviert.

 Es werden nur Komfortsignaturen von diesem Arbeitsplatz ausgelöst.

 Bei Arbeitsplatzwechsel muss der eHBA gezogen werden.

 Am neuen Arbeitsplatz wird der eHBA gesteckt und der Komfortsignaturmodus neu aktiviert (inklusive PIN-Eingabe).

(29)

Komfortsignatur

Einsatzszenario 2

 Komfortsignatur kann von mehreren Arbeitsplätzen aus genutzt werden.

 Ein Kartenterminal (KT) muss den Signatur-Arbeitsplätzen nicht zugeordnet sein.

Aber mind. ein Arbeitsplatz mit KT für PIN-Eingabe erforderlich.

 Zusätzlich: PIN-Eingabe über Remote-PIN-Arbeitsplatz möglich, sodass eHBA in gesichertem Bereich gesteckt werden kann.

Quelle: gematik

(30)

Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) über KIM

Pflicht

 Seit 1. Oktober 2021 ist der Versand der eAU an die Krankenkassen über die TI verpflichtend

Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2021: Solange die notwendigen technischen Voraussetzungen in der Praxis nicht zur Verfügung stehen, kann übergangsweise das Muster 1 verwendet werden

1. Stufe: elektronischer Versand der eAU an die Krankenkassen (ab 01.10.2021) Übermittlung der eAU via KIM an die Krankenkasse

2. Stufe: elektronische Bereitstellung für die Arbeitgeber (ab 01.07.2022)

Krankenkassen müssen Online-Angebot für Arbeitgeber zum digitalen Abruf der eAU bereitstellen

Einführung

(31)

Quelle: KBV angepasst

eAU über KIM

Prozess in Stufe 1

(32)

eAU

Beispiel – Formatvorlage/Ausdruck

Quelle: KBV

(33)

Hausbesuche:

 händische Vorabbefüllung der ausgedruckten blanko AU-Formatvorlage und spätere eAU-Übermittlung in der Praxis an die Krankenkasse

 oder Ausstellung der AU erfolgt komplett anschließend in der Praxis

eAU

Ersatzverfahren

Ist der Versand der eAU nicht möglich, werden die eAU-Daten vom PVS gespeichert und versandt, sobald dies wieder möglich ist.

Zusätzlich papierbasiertes Ersatzverfahren:

Die Störung ist dem Vertragsarzt bekannt und der Patient ist noch in der Praxis: Der Vertragsarzt gibt dem Patienten die Papierbescheinigung für die Krankenkasse und der Patient sendet diese an die Krankenkasse.

Die Störung wird erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis verlassen hat: Kann der eAU-Versand nicht bis zum Ende des nachfolgenden

Werktages nachgeholt werden, versendet die Praxis die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse.

(34)

eAU

Vorgehensweise – bis auf Weiteres

Praxen, die bereits ihr PVS auf die eAU umgestellt haben:

- Patienten bis auf Weiteres neben dem Ausdruck für den Versicherten und den Arbeitgeber auch den Ausdruck für die Krankenkasse mitgeben (vgl.

Ersatzverfahren) – zumindest so lange, bis sicher ist, dass die betreffende Krankenkasse wirklich digital AU-Daten empfängt.

- Sofern der PVS-Hersteller neben dem Versand der eAU weiterhin das Muster 1 ermöglicht: bei Problemen ggf. übergangsweise auf das Muster 1 zurückgreifen.

Praxen, die ihr System bisher noch nicht auf die eAU umgestellt haben:

- auf die eAU vorbereiten und die notwendige Technik beschaffen,

- passender Termin in Q4 für die Umstellung der Software auf die eAU nach Praxisgesichtspunkten und in Absprache mit dem PVS-Dienstleister wählen.

(35)

eAU

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI-

Anbieter E-Health-Konnektor-Update

(PTV3) *

PVS-Modul/-Update eAU

KIM-Dienst * KIM-Anbieter

eHBA G2 Landeskammer (BLÄK,

PTK Bayern)

* Technische Voraussetzung für KIM

(36)

eAU

Vorgehensweise bei fehlenden/defekten Komponenten

* Bis 31.12.2021

Fehlende oder defekte

Komponente Ersatzvorgehensweise

PVS-Update Übergangsregelung bis 31.12.2021 (Muster 1) TI-Anschluss /

-Verbindung

Ersatzverfahren Ausdruck an Kasse und

Arbeitgeber / Versicherten oder übergangsweise Muster 1*

KIM-Dienst

Ersatzverfahren Ausdruck an Kasse und

Arbeitgeber / Versicherten oder übergangsweise Muster 1*

eHBA Signierung mittels SMC-B

(37)

Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der Praxis/Betriebsstätte geschaffen

Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

eAU

Finanzierung je BSNR

Einrichtung von KIM 100 Euro einmalig

KIM-Betriebskostenpauschale 23,40 Euro pro Quartal

Derzeit keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eAU-PVS- Updates geplant.

(38)

eAU

Vergütung

GOP 40130

 Für den Versand von AU-

Bescheinigungen (Ausdruck) an die Krankenkasse bei technischen Störungen, wenn kein

Nachversand der eAU bis zum folgenden Werktag möglich ist und der Patient bereits die Praxis

verlassen hat.

0,81 €

GOP 01431

 Für den Versand der beiden AU- Bescheinigungen (Ausdrucke) – für Arbeitgeber und Patient – an den Patienten nach einem

Hausbesuch.

0,81 €

Kostenpauschalen für den Versand von AU-Bescheinigungen per Post

Hinweis: Gilt nicht für Muster 1!

(39)

Elektronisches Rezept (eRezept)

 Die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung

Pflicht

 Vsl. ab 1. Dezember 2021: eRezept als freiwillige Anwendung

Ab 1. Januar 2022 müssen Vertragsärzte für apothekenpflichtige

Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eRezepte ausstellen.

Zunächst nicht zulässig

 Betäubungsmittel- und T-Rezepte

 Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)

 Verordnung von Hilfsmitteln und von Sprechstundenbedarf

 Verordnungen zu Lasten von Sonstigen Kostenträgern

 Verordnungen für GKV-Versicherte ohne Vorhandensein einer Versichertennummer (bei Erfassung der VSD im Ersatzverfahren)

(40)

Quelle: gematik

Elektronisches Rezept (eRezept)

Stufenweiser Ausbau

(41)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Besonderheiten

Ersatzverfahren

Ist keine Verbindung zur TI möglich, z.B. bei Haus- und Heimbesuchen oder

technischen Störungen, wird weiterhin das Muster 16- Formular eingesetzt.

Folgeverschreibung und Videosprechstunde

• Arzt kann in PVS eRezept erstellen und signieren

• Krankenversicherungsnummer des Patienten eintragen

• eRezept kann in eRezept-App angezeigt oder dem Patienten zugesendet werden

(42)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Ablauf

eRezept-

Zugangsdaten als

eRezept-App Erstellung und

Signierung

eRezept-Server Apotheke ruft eRezept ab und beliefert dieses Patient erhält

eRezept- Informationen

in App

Patient übermittelt eRezept- Zugangsdaten

1.

2.

3.

Patient

Arzt Apotheke

eRezept als abgegeben gekennzeichnet, Dispensierdaten hinterlegt

2.

4.

(43)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Beispiel Token-Ausdruck

Quelle: KBV

(44)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner

Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI-

Anbieter Konnektor mit ePA-Update inkl.

Komfortsignatur-Funktionalität (PTV4 bzw. PTV4+)

PVS-Modul/-Update eRezept

eHBA G2 Landeskammer (BLÄK,

PTK Bayern) Drucker (mindestens 300 dpi) z.B. IT-Servicepartner

ggf. eRezept-App gematik

(45)

Elektronisches Rezept (eRezept)

Finanzierung je BSNR

PVS-Modul/-Update eRezept einmalig 120 Euro

Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale 1 Euro pro Quartal

Fördervoraussetzung: Erfolgtes E-Health-Konnektor-Update oder ePA-Konnektor- Update und PVS-Modul-Update eRezept in der Praxis/Betriebsstätte

Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung soll ebenfalls automatisch über die eingereichte Abrechnung nachgewiesen werden. Die Details befinden sich in Klärung.

(46)

Informationsmaterial (auch als Download)

 Handouts NFDM, eMP, ePA, eAU, eRezept

KVB FORUM: Laufende Berichterstattung bei neuen Informationen zur TI

KVB Rundschreiben: Laufend aktuelle Informationen direkt über das Mitgliederportal

KVB Homepage

 https://www.kvb.de/ti

 TI-Themenseiten (inkl. FAQ-Dokumente)

 Links zu Informationsveranstaltungen und Videos der gematik

Weiterführende Informationen

(47)

Zusammenfassung

Notfalldatenmanagement

Elektronischer Medikationsplan

Elektronische Patientenakte

Elektronischer Arztbrief (KIM)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM)

Elektronisches Rezept

2020 2021 2022

eMP NFDM

(48)

kMediaMicro

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

(49)

Zeit für Ihre Fragen!

Referenzen

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