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RS-121126-HON-HVM-2013-PT

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle

Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychothe- rapie sowie alle ausschließlich psychotherapeu- tisch tätigen Fachärzte

Vorstand

Telefon: 089/5 70 93-4 00 10 Fax: 089/5 70 93-4 00 11

26.11.2012

Rundschreiben vom 26.11.2012

Neuer Honorarverteilungsmaßstab ab 01.01.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertreterversammlung der KV Bayerns hat am 23.11.2012 einen neuen Honorarver- teilungsmaßstab (HVM) beschlossen, in dem die Honorarverteilung ab dem Quartal 1/2013 geregelt wird.

Aufgrund einer Bundesempfehlung sollen künftig bei allen Fachgruppen die antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM sowie bei den bislang den Kapazitätsgrenzen unterliegenden Psychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten zusätzlich die GOP Nr. 35150 (proba- torische Sitzung) außerhalb der so genannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert werden. Das bedeutet, dass diese Leistungen als Einzelleistung ohne Mengenbegrenzung von den Krankenkassen vergütet werden sollen.

Die Umsetzung dieser Bundesempfehlung in Bayern muss noch mit den Krankenkassen verhandelt werden.

Über den HVM ist damit nur noch die Vergütung der in der MGV verbleibenden „restli- chen psychotherapeutischen Leistungen“ zu regeln, die von Psychologischen Psycho- therapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzten für Psychosoma- tische Medizin und Psychotherapie sowie anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten erbracht werden.

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Rundschreiben vom 26.11.2012

Neuer Honorarverteilungsmaßstab ab 01.01.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Dabei handelt es sich um folgende Leistungsbereiche:

 Kapitel 22 EBM

 Kapitel 23 EBM

 Abschnitt 35.1 EBM (ohne GOP 35150)

 Abschnitt 35.3 EBM

 Sonstige Leistungen (siehe z.B. Präambel 22.1 und 23.1)

Für diese Leistungen wird ab 01.01.2013 ein eigener Fonds gebildet. Für die Leistungen ist dabei grundsätzlich eine Vergütung nach den Preisen der Bayerischen Euro-

Gebührenordnung (B€GO) vorgesehen. Werden aber im Abrechnungsquartal von den oben genannten Fachgruppen zusammen mehr Leistungen in diesem Bereich abge- rechnet, als im Fonds vorgesehen, können die Leistungen nur noch quotiert ausgezahlt werden.

Als untere Quotierungsgrenze ist dabei eine Quote von 85 Prozent festgelegt. Weitere Details zur Quotenermittlung für diesen Fonds können dem HVM entnommen werden*.

Sobald ein Verhandlungsergebnis auf Landesebene vorliegt, werden wir Sie informieren.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger Vorsitzender 1. stv. Vorsitzender 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes des Vorstandes des Vorstandes

* Wo kann ich mich über den neuen HVM informieren:

Honorarbroschüre

Eine ausführliche Erklärung des neuen HVM finden Sie in der Honorarbroschüre zum HVM ab 01.01.2013.

Die Broschüre werden wir im Laufe der 49. Kalenderwoche im Internet unter www.kvb.de, in der Rubrik Pra- xis/ Honorar/ Honorar ab 01.01.2013 als Online-Fassung einstellen. Ab Mitte Dezember erfolgt der Papier- versand der Broschüre an alle Mitglieder.

Im Internet:

Unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Honorar/Honorar ab 01.01.2013 finden Sie ab 05.12.2012 außerdem weiterführende Informationen zum HVM. Den HVM in der vollständigen Textfassung finden Sie ab Anfang Dezember unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/ Rechtsquellen/ Rechtsquellen Bayern.

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