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Satzung des Abwasserverbandes Fulda über die Zahlung von Entschädigungen

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Satzung

des Abwasserverbandes Fulda über die Zahlung von Entschädigungen

Auf Grund der §§ 7,17 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung vom 16.12.1969 (GVBl. I 1969 S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.1974 (GVBl.1 S. 241) in Verbindung mit den §§ 5, 27, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562) hat die Verbandsversammlung am 10. Dezember 2007 folgende Satzung über die Zahlung von Entschädigungen beschlossen:

§ 1

Verdienstausfall

Ehrenamtlich Tätige erhalten gem. § 27 Abs. 1 HGO ihren tatsächlich entstandenen und nach-gewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Der Durchschnittssatz wird auf 10,--

€ je Sitzung festgesetzt. Hausfrauen/Hausmänner wird der Durchschnittssatz ohne Nachweis gewährt.

§ 2

Fahrtkostenersatz

Tatsächlich entstandene und nachgewiesene Fahrtkosten werden ersetzt. Bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädigung nach den jeweils geltenden Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für anerkannte privateigene Fahrzeuge gewährt. Die Abrechnung erfolgt jährlich.

§ 3

Aufwandsentschädigung

(1) Ehrenamtlich Tätigen wird neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten pro Sitzung der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes, eines Ausschusses und des Gremiums, dem sie als Mitglied oder Kraft Gesetzes mit beratender Stimme angehören, folgende Aufwandsentschädigung gewährt:

1. Mitglieder der Verbandsversammlung 25,00 €

2. Mitglieder eines Ausschusses 25,00 €

3. Mitglieder des Verbandsvorstandes 25,00 €

4. Zur Beratung in den Sitzungen zugezogene Sachverständige 25,00 €

5. Mitglieder im Anhörungsausschuss 25,00 €

(2) Neben der unter Abs. 1 aufgeführten Entschädigung erhalten eine Aufwandsentschädigung:

1. der/die jeweilige Verbandsvorsitzende pro Monat 300,00 € 2. der/die jeweilige Vorsitzende der Verbandsversammlung pro Monat 50,00 €

(2)

3. die Vorsitzenden der Ausschüsse pro Monat 40,00 € 4. die Mitglieder des Verbandsvorstandes außer dem/der Verbandsvorsitzenden pro Monat 75,00 € (3) Nimmt eine/ein ehrenamtlich Tätige/r am selben Tag mehrere Tätigkeiten wahr,

für die eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 gewährt wird, so wird die hierfür insgesamt zu gewährende Aufwandsentschädigung auf das Zweifache des in Abs. 1 genannten Betrages begrenzt.

(4) Im Falle der Vertretung hat der/die Vertreter/in Anspruch auf die Entschädigungen nach Abs. 2, sobald die Vertretung mehr als 2 Monate ununterbrochen stattfindet.

§ 4 Dienstreisen

Bei Dienstreisen erhalten ehrenamtlich Tätige Reisekosten nach dem Hessischen Reisekosten-gesetz in der jeweils geltenden Fassung. Eine Aufwandsentschädigung wird bei Dienstreisen nicht gewährt.

§ 5 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Entschädigungssatzung vom 11.12.2001 außer Kraft.

Fulda, 10.12.2007 Abwasserverband Fulda

(Siegel) gez. Zuschke

(Verbandsvorsitzende)

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