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Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-LandschaftTitel:Nachtragskredite zum Budget 2013

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Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Titel: Nachtragskredite zum Budget 2013

Datum: 7. Mai 2013

Nummer: 2013-144

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: - Übersicht Geschäfte des Landrats

- Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats - Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

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2013/144

Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat

Vorlage an den Landrat

betreffend Nachtragskredite zum Budget 2013

FKD N:\Lka\Wp\Internet\_vb_lr\2013-144.doc

vom 07. Mai 2013

1. Gesetzliche Grundlage

Gemäss § 24 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG)1 vom 18. Juni 1987 ist beim Landrat ein Nachtragskredit einzuholen, wenn der Voranschlag für eine Aufgabe keinen Kredit enthält oder einen Kredit, der nicht ausreicht. Vorbehalten bleibt § 25 FHG, der Ausgaben ausserhalb des Vor- anschlages und die Überschreitung von Voranschlagskrediten regelt (z.B. bei zeitlicher Dringlich- keit, gebundenen Ausgaben oder solchen in der eigenen Ausgabenkompetenz des Regierungsra- tes).

§ 24 Absatz 3 FHG legt fest, dass der Regierungsrat dem Landrat die Nachtragskreditbegehren rechtzeitig und in der Regel in einer Sammelvorlage unterbreitet. Gleichzeitig hat der Regierungs- rat über die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen, der Minderausgaben und der zwingend vorgeschriebenen Ausgaben zu informieren. Die Nachtragskreditbegehren müssen spätestens bis Mitte Jahr im Landrat behandelt werden.

2. Nachtragskredite

Der Regierungsrat beantragt folgende Nachtragskredite:

P2400 Generalsekretariat SID

Hauptabteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales

Das Bezirksgefängnis Laufen ist seit 2001 aus Spargründen geschlossen, die Insassen werden seither anderweitig im Kanton untergebracht. Aufgrund der steigenden Platznachfrage wurde mit- tels verschiedener Massnahmen die Kapazitäten der anderen drei Gefängnisse unseres Kantons erhöht und die regionale Zusammenarbeit optimiert. Diese Möglichkeiten sind nun ausgereizt.

Gleichzeitig hat sich, unter anderem wegen der angespannten Haftplatzsituation in der ganzen Schweiz und dem stark zunehmenden "Kriminaltourismus" (u.a. Einbruchdiebstähle), der Bedarf nach Haftplätzen weiter erhöht. Das voraussichtlich per Juni 2014 in Betrieb gehende Gefängnis Muttenz wird gegenüber dem heutigen Stand 12 Plätze mehr aufweisen. Die aktuelle Lage verträgt aber kein Zuwarten um mehr als ein Jahr. Deshalb muss als letzte Reserve kurzfristig (ab Juli 2013) und vorübergehend (bis Sommer 2014) das Gefängnis Laufen wieder in Betrieb genommen

1 SGS 310.

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werden um zusätzliche, dringend benötigte 11 Haftplätze zu schaffen. Die nötigsten, unumgängli- chen, baulichen Massnahmen (z.B. für die Sicherheit) kann das Hochbauamt aus laufenden Mitteln finanzieren (Unterhalts- bzw. Instandhaltungskonti). Für die Betriebskosten ist der beantragte Nachtragskredit in der Höhe von CHF 437'200.- nötig. Dieser setzt sich im Konto 301 zusammen aus Lohnaufwand von CHF 304'000 für 3.8 befristete Vollstellen (Lohn und Lohnnebenkosten), sowie Nachtdienst (CHF 60'000) und Pikettdienst (CHF 7'000). Nach Möglichkeit und Eignung kön- nen diese Mitarbeitenden nach der Schliessung des Gefängnisses Laufen im neuen Gefängnis Muttenz eingesetzt werden. Im Konto 313 sind für Verpflegung (CHF 48'200), ärztliche Versorgung (4'000), Wäsche (CHF 2'000) und Verbrauchsmaterialien (CHF 12'000) vorgesehen.

Mehraufwand in Konto 301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals CHF 371'000 Mehraufwand in Konto 313 Dienstleistungen und Honorare CHF 66'200

Total CHF 437'200

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3. Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts

Gemäss § 24 Absatz 3 des Finanzhaushaltsgesetzes2 ist ein Kommentar zum Verlauf des Haus- haltjahres abzugeben.

Nach der gegenwärtigen Beurteilung kann in der Erfolgsrechnung ein operatives Ergebnis 2013 von ca. CHF -31.2 Mio. Franken abgeschätzt werden. Gegenüber dem vom Landrat verabschiede- ten Budget 2013 (operatives Ergebnis CHF -24.8 Mio.) bedeutetet dies eine Abweichung von mi- nus CHF 6.4 Mio. Das Ergebnis beinhaltet die Kreditübertragungen aus Rechnung 2012 sowie den erwähnten Nachtragskredit.

Trotz grösserer Abweichungen bei Einzelpositionen, namentlich bei der Gesundheitsversorgung, und bei den Steuererträgen, die sich bereits mit dem Abschluss 2012 abgezeichnet haben, sind die summierten Abweichungen bei Aufwand, Ertrag und Saldo relativ gering. Insgesamt ist keine gravierende Abweichung vom Konsolidierungspfad zu verzeichnen.

in Mio. CHF Aufwand Ertrag Saldo

Budget 2013 2'499.6 2'474.8 -24.8

Minderaufwand Verlustscheine obligatorische Kranken-

versicherung -10.8

Mehraufwand Gesundheitsversorgung 10.5

Kreditübertragungen von Rechnung 2012 8.3 Minderaufwand Ergänzungsleistungen zu AHV/IV -5.6

Mehraufwand Sonderschulung 3.9

Mehraufwand Wertberichtigung Parzellen 3.1

Minderaufwendungen Abgeltungen an ÖV -3.1

Diverse Positionen -3.4

Mehrertrag Gewinnsteuer juristische Personen 23.0

Minderertrag Einkommenssteuer -18.5

Mehrertrag Vermögenssteuer 4.5

Minderertrag Bussen Polizei -4.0

Minderertrag Gebühren in Folge FOCUS -3.0

Minderertrag Direkte Bundessteuer -3.0

Minderertrag Reingewinn Kantonalbank -2.0

Diverse Positionen -0.5

Total Abweichung 2.9 -3.5 -6.4

Erwartung 2013 2'502.5 2'471.3 -31.2

2 SGS 310.

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Liestal, 07. Mai 2013 Im Namen des Regierungsrates

Die Präsidentin: Pegoraro

Der Landschreiber: Achermann

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Landratsbeschluss betreffend Nachtragskreditbegehren zum Budget 2013

vom

Dem folgenden Antrag zur Änderung der Erfolgsrechnung 2013 wird zugestimmt:

Mehraufwand in Franken P2400 Generalsekretariat SID

301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 371'000

313 Dienstleistungen und Honorare 66'200

Liestal, Im Namen des Landrates

Die Präsidentin:

Der Landschreiber:

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