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Daraus folgernd wurde die Ueberwachung der Deponie aufgehoben

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Heinz Oehen, SP Riehen

Interpellation betreffend Sicherheit des Trinkwassers in Ri

Die weltweite Sorge ums Trinkwasser hat auch unsere Region erreicht. Die bz hat z.B.

im November 2020 tituliert: «Das Baselbiet ist besorgt: Klimawandel macht Trinkwasserquellen unsicher». In Riehen ist dagegen zu vernehmen:

Die Grundwasserschutzone unterhalb der Deponie Maienbühl wurde per November 2019 aufgehoben. Daraus folgernd wurde die Ueberwachung der Deponie aufgehoben.

In dieser Zone entspringt die hintere Auquelle. Diese Quelle diente der Gemeinde

Riehen lange als Trinkwasserreserve. Ihr Wasser landet in den Langen Erlen und damit im Trinkwasserfassungsgebiet des Kantons. Belastet ist dieses Wasser mit

Schadstoffen der Deponie Maienbühl, in der auch die Ciba-Geigy ihren Abfall entsorgte.

U.a. sind Ammonium, Benzol, Crotamiton-Derivate oder chlorierte Kohlenwasserstoffe zu finden (rund 50gr pro Jahr). Heute ist die hintere Auquelle nicht mehr gefasst, da die Leitung zur vorderen Auquelle sanierungsbedürftig ist.

Der Unterzeichnende bitte in diesem Zusammenhang den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In wie vielen Sommern seit der Jahrtausendwende musste die Gemeinde Riehen ihre Reservoirs anzapfen?

2. Weshalb will der Gemeinderat die hintere Auquelle unterhalb der Deponie nicht mehr als Trinkwasserquelle nutzen?

3. Wie erheblich wären die Kosten, wenn die hintere Auquelle wieder angeschlossen würde?

4. Wie verteilen sich die Kosten einer allfälligen Sanierung der Deponie Maienbühl, wenn

- Die Grundwasserschutzzone unterhalb der Deponie Maienbühl aufgehoben wird?

- Die Grundwasserschutzzone unterhalb der Deponie Maienbühl nicht aufgehoben wird.

5. Wie garantiert der Kanton / Gemeinde ohne Ueberwachung, dass keine Schadstoffe der Deponie in das Trinkwasserfassungsgebiet der Langen Erlen gelangt?

Heinz Oehen, 3.2.2021

^Bearbeitung

&1 1 TXäir. Erledig.

z.K.

Bern. / Frist: <

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-1 Feb. 2021

Gemeinde Richen FF: Bearbeitung

ehen dir Erledig.

Bern. / Frist: 3GG/)

Kop:

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