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Bericht der Sachkommission Bildung und Familie (SBF) zur Teilre-vision der Schulvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt, Bettingen und Riehen betreffend Primarstufe, des Schulvertrags Bettingen Riehen sowie der Schulordnung

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Academic year: 2022

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Sachkommission SBF

Reg. Nr. 14.2.3.21 Axioma: 2167 Nr. 18-22.031.03

Bericht der Sachkommission Bildung und Familie (SBF) zur Teilre- vision der Schulvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt, Bettingen und Riehen betreffend Primarstufe, des Schulvertrags Bettingen Riehen sowie der Schulordnung

Bericht an den Einwohnerrat

Ausgangslage

Das Geschäft wurde für die Einwohnerratssitzung vom 22. Mai 2019 traktandiert. Die Mehr- heit des Einwohnerrats hat an diesem Abend beschlossen, das Geschäft an die Sachkom- mission Bildung und Familie zu überweisen. Damit die im Titel genannten Teilrevisionen un- ter Berücksichtigung der Referendumsfrist im August 2019 planmässig und pünktlich auf das Schuljahr 2019/2020 in Kraft gesetzt werden können, muss die Vorlage in der Juni-Sitzung vom Einwohnerrat behandelt und von der Ratsmehrheit genehmigt werden. Aus diesem Grund hat die SBF dieses Geschäft bereits einen Tag später an der Sitzung vom 23. Mai 2019 ausserordentlich traktandiert. Für die SBF ist es wichtig, dass die Parlamentarier ihre offenen Fragen klären konnten und dass die Verwaltung in Bezug auf das Inkrafttreten der Regelungen über eine Planungssicherheit verfügt. Die SBF bedankt sich deshalb beim Ver- waltungsleiter Dr. Jens van der Meer sowie beim Abteilungsleiter Bildung und Familie Stefan Camenisch für die gute und schnelle Zusammenarbeit.

Diskussion in der Kommission

Die SBF wurde bereits im Laufe des Frühjahrs 2019 über die Ergebnisse der Strukturanaly- se informiert. Trotzdem haben sich in Bezug auf die Strukturanalyse gewisse Fragen erge- ben, welche alle an der Sitzung vom 23. Mai 2019 mündlich beantworten werden konnten.

Materielle Abänderungen der vom Gemeinderat gelieferten Vorlage zog die Kommission je- doch nicht in Erwägung. Die Vorlage an sich war in der Kommission somit nicht inhaltlich umstritten.

Anfängliche Unklarheit herrschte bei einem Teil der Kommission bei der Frage nach der Ver- fügungskompetenz, insbesondere in Bezug auf die Verstärkten Massnahmen. Des Weiteren konnte sich die Kommission ein besseres Bild im Bereich der Anstellungskompetenz ma- chen. In Bezug auf die Weisungsbefugnisse gilt es zu erwähnen, dass eine detaillierte ver- waltungsinterne Ordnung existiert, die auf Grund des Öffentlichkeitsprinzips jederzeit ein- sehbar ist. Im Rahmen dieser Vorlage ist eine detaillierte Analyse zur generellen Weisungs- befugnis innerhalb der Verwaltung jedoch nicht vorgesehen. Die Verfügungs- und Anstel- lungskompetenzen sowie Weisungsbefugnisse innerhalb einer Verwaltung bringen generell

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Seite 2 in vielen Gemeinwesen teilweise umstrittene rechtliche Fragen mit sich, sodass eine klare Struktur aus Sicht der Kommission wichtig ist. Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich die SBF im Rahmen dieses Geschäfts ein gutes Bild über diese operative Ebene verschaffen konnte, die Strukturen im Bereich Bildung und Familie gut erkennbar sind und diese auch nicht von anderen Bereichen innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Riehen abweichen. Die Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen können deshalb aus Sicht der SBF durchgeführt werden.

Antrag der Kommission

Die Sachkommission Bildung und Familie (SBF) beantragt dem Einwohnerrat einstimmig, der Teilrevision der Schulvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt, Bettingen und Riehen betreffend Primarstufe, des Schulvertrags Bettingen Riehen sowie der Schulordnung zuzustimmen.

Riehen, 3. Juni 2019

Sachkommission Bildung und Familie

Pascal Messerli, Präsident

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