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Academic year: 2022

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(1)

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren

Torsten Wolf, Bochum

(2)

Anwendung Gefahrstoffverordnung

Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehr- leute fallen in den Geltungsbereich der

Gefahrstoffverordnung.

Gefahrstoffverordnung.

LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung http://lasi.osha.de/docs/LV_45.pdf

T. Wolf, Bochum

(3)

Gefährdung Dieselmotoremissionen

• Krebs erzeugend (Kat. 1 bzw. 2) nach TRGS 906 (Verzeichnis

krebserzeugender Tätigkeiten und Verfahren)

alt

und Verfahren)

• Entzündungsreaktion der Lunge

• Zusätzliche weitere chemische Gefährdungen möglich,

(z. B. durch CO, NO

x

, usw)

T. Wolf, Bochum

neu

(4)

Vorrang TRGS (§ 7 GefStoffV)

• Es müssen die notwendigen Maßnahmen vorab getroffen werden

• Grundsätzlich sind die in den Technischen

• Grundsätzlich sind die in den Technischen Regeln genannten Erkenntnisse zu

berücksichtigen (Vermutungswirkung)

• Abweichungen sind möglich, wenn ein

vergleichbarer Schutz der Gesundheit und Sicherheit gewährleistet ist

T. Wolf, Bochum

(5)

TRGS 554

• TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“

• Ausgabe: Oktober 2008

(GMBl Nr. 56-58 S. 1179-1212 (08.12.2008)

berichtigt: GMBl Nr. 28 S. 604-605 (v. 2.7.2009) berichtigt: GMBl Nr. 28 S. 604-605 (v. 2.7.2009)

• Beschreibt „Stand der Technik“

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-554.pdf

T. Wolf, Bochum

(6)

Maßnahmen TRGS 554

• Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren (EURO-5)

• Verwendung von Dieselpartikelfiltern

• Erfassung der Abgase durch

Absaugung an der Austrittsstelle aus

Alternativ

Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie

• regelmäßige Wartung

• lüftungstechnische Maßnahmen

• räumliche Trennung unterschiedlich belasteter Bereiche

T. Wolf, Bochum

AlternativErgänzend

(7)

Maßnahmen TRGS

Ergänzungen Abstellbereiche

• Explizite Nennung von Feuerwehrfahrzeugen

• Grundsätzlich:

Erfassung von Dieselmotor- emissionen am Abgasaustritt

• Erleichterung:

Fahrzeuge, die direkt nach dem Starten ausfahren,

wenn sich keine weiteren Personen in der Halle befinden Beispiel: Einzelgarage für Sonderfahrzeug

Aber: Lüftungsanlage mit Nachlauf T. Wolf, Bochum

(8)

Ergänzende organisatorische Maßnahmen TRGS 554

• Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis

• Erstellen einer Betriebsanweisung

• Unterweisungen

• Unterweisungen

• Reinigung

• Abgrenzung der Gefahrenbereiche

• Zutritt auf unterwiesene Beschäftige begrenzen

• Arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten

T .Wolf, Bochum

(9)

Weitere Maßnahmenoptionen

• Umstellung auf EURO-5-Fahrzeugflotte

• Ergänzend

– Druckerhaltung/

– Druckerhaltung/

Vorwärmung der Motoren – Selbstschließende Türen – Querlüftung

– Kritisch: Aufsteckfilter (aber ggf. Werkstatt)

T. Wolf, Bochum

(10)

Schutzleitfaden

• Praxisgerechte Beschreibung möglicher Maßnahmen

• Selbst nicht verbindlich,

spiegelt aber die Forderungen spiegelt aber die Forderungen der TRGS 554 wieder

• Verfasser: BAuA/Unfallkasse NRW

• Gleichlautendes DGUV-Rundschreiben 0411/2009 vom 14.07.2009

• http://www.baua.de/nn_12322/de/Themen-von-A-Z/

Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/pdf/S002.pdf T. Wolf, Bochum

(11)

Alternativer Nachweis

• Möglich durch Gefährdungsbeurteilung

• Nachweis des gleichwertigen Schutz

• Maßstab unter Anderen:

• Maßstab unter Anderen:

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910

„ Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung-910.pdf

• Wirksamkeitskontrolle durch Messungen

T .Wolf, Bochum

(12)

Ampelkonzept

Administrativ Behörde

Technische

Niedriges Risiko Mittleres Risiko Hohes Risiko/Gefahrbereich

- Anzeige

Maßnahmenplan

Maßnahmenplan Verbot

Genehmigung mit Auflagen

(Räumliche Abtrennung) Technische Maßnahmen Technische Maßnahmen Räumliche Abtrennung

T. Wolf, Bochum

Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Arbeitsmedizinische Untersuchung

Substitution

(Räumliche Abtrennung)

(Expositionsminimierung) Räumliche Abtrennung Expositionsminimierung

Räumliche Abtrennung Expositionsminimierung („Schutzausrüstung“)

Angebot Pflicht Pflicht

Wenn verhältnismäßig Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtend

Zwingend, wenn möglich Allgemeine

Hygienemaßnahmen

Minimierung der Dauer Minimierung der Exponierten

Betriebsanweisung, Schulung Risikokommunikation

+ +

(13)

Ampel bei DME

Toleranzgrenze

anhand der Beurteilungsmaßstäbe aus der TRGS 554

T. Wolf, Bochum Toleranzgrenze

100 µg/m³ EC (Elementarer Kohlenstoff)

Akzeptanzgrenze

20 µg/m³ EC (Elementarer Kohlenstoff)

(14)

Messwerte

Bj. Absaugung µg/m³

US-amerik. Wachen vor 1987 nein 170 – 480

Wache A 1955 nein 32

Wache B 1952/1997 nein 23

Wache C 1992 ja 16

Wache D 1883 ja 11 Que

lle: brandschutz7/2009 Quelle: EPA, de_factsheet_8_29_02.pdf

T. Wolf, Bochum

Wache D 1883 ja 11

Im Gelbbereich (nach BekGS 910):

- Maßnahmenkonzept (technische Minderungsmaßnahmen) - Expositionsspitzenbegrenzung (Absaugung?!)

- Atemschutz anbieten (i. d. R. Partikelfilter P2) - Pflichtuntersuchungen

Hintergrundbelastung in städtischen Bereichen: 3 µg/m³ EC

Quelle: Quelle: EPA, de_factsheet_8_29_02.pdf

(15)

Umkleideräume

• Erforderlich, wenn besondere Arbeitskleidung getragen werden muss

• Bei Gefahrstoffen in der Regel Schwarz-Weiß-Trennung

Schwarz-Weiß-Trennung

• Einsicht darf nicht möglich sein

• Für Männer und Frauen getrennt

• § 6 ArbStättV und ASR 34/1-5

• Anwendbar wegen Verweis in Anlage 1 der Unfall- verhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_034_1_5.pdf

T. Wolf, Bochum

(16)

Jugendliche

• Keine „Beschäftigung“ von Jugendlichen, wenn sie schädlichen Wirkungen von

Gefahrstoffen ausgesetzt sind

• § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz

• Anwendbar wegen Verweis in Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ aber auch

z. B. Erlass des IM S-H vom 17.06.2009

T. Wolf, Bochum

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