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Bei den anstehenden Gesetzesrevisionen soll in der Interessenabwägung die Nutzung der Wasserkraft für die Energieproduktion Vorrang gegenüber anderen Entscheidkriterien erhalten

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M 067/2009 BVE 1. Juli 2009 BVE C Motion

1227 Flück, Brienz (FDP) Kneubühler, Nidau (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.01.2009

Optimale Rahmenbedingungen für ökologisch freundliche Wasserkraft

Der Regierungsrat wird aufgefordert - im Rahmen der konsequenten Umsetzung seiner Energiestrategie - optimale Rahmenbedingungen für einen gezielten Ausbau der ökologisch freundlichen Wasserkraft (Neuanlagen und Modernisierung bzw. Erweiterung von bestehenden Anlagen) zu schaffen.

Konkret fordern wir den Regierungsrat insbesondere auf:

a) Im Rahmen der geplanten Arbeiten zu einer Wassernutzungsstrategie die Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraftnutzung sowie verbindlich Grundsätze für deren Nutzung aufzuzeigen.

b) Im Rahmen der anstehenden Revision des Wassernutzungsgesetzes die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in anderen Bereichen zu prüfen und falls notwendig dem Grossen Rat Anträge für Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Bei den anstehenden Gesetzesrevisionen soll in der Interessenabwägung die Nutzung der Wasserkraft für die Energieproduktion Vorrang gegenüber anderen Entscheidkriterien erhalten.

c) Die heutige Praxis bei der Prüfung von Gesuchen und bei der Erteilung von Konzessionen zu überprüfen und sofern notwendig in Richtung von einfachen, raschen und effizienten Verfahren zu überarbeiten. Dem Grossen Rat Bericht über die getroffenen Abklärungen und die beschlossenen Massnahmen zu erstatten.

Begründung

Mit seiner Energiestrategie plant der Regierungsrat den mittel- bis langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie. Die Strategie setzt dabei auf eine Steigerung der Energieeffizienz mit Sparmassnahmen und auf eine konsequente Förderung von erneuerbaren Energieträgern, darunter auch der Wasserkraft. Gestützt auf eigene Erfahrung wird festgestellt, dass es Wasserkraftprojekte heute schwer haben. Die Verfahren sind lang und die Vorbehalte und Widerstände aufgrund von Partikularinteressen gross. Oft kommt bei der Beurteilung von konkreten Projekten die übergeordnete Betrachtung aus einer Gesamtsicht zu kurz.

In der Interessenabwägung im Zusammenhang mit Bewilligungsverfahren sind die Interessen der Wassernutzung zur Energieproduktion in Zukunft stark zu gewichten. So kann ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, den Energiebedarf nur noch aus erneuerbaren Energiequellen sicherzustellen.

Die Rahmenbedingungen für die Prüfung, Bewilligung und den Bau von Wasserkraftprojekten sind zu verbessern. Insbesondere sollen die Verfahren rascher und effizienter werden.

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat unterstützt die Förderung der Wasserkraft als energiepolitisch sinnvolle Energiequelle. Wie bei allen Verwaltungsaufgaben werden auch in diesem Bereich die anzuwendenden Verfahren und Abläufe laufend überprüft und namentlich die Rahmenbedingungen für die Konzessionierung von Wasserkraftanlagen nach Bedarf verbessert.

Zu den konkreten Forderungspunkten:

a) Die Wassernutzungsstrategie, die bis Frühling 2010 erarbeitet wird (vgl. Motion Kipfer, M222/2008), soll die geforderten Grundsätze für die Nutzung der Wasserkraft in ver- bindlicher Form aufzeigen. Eine Grundlage für diese Strategie bildet eine bereits erar- beitete Potenzialanalyse, die das aktuelle Ausbaupotenzial der Wasserkraft aufzeigt.

b) Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei den Revisionsarbeiten zum Wassernutzungsgesetz umfassend überprüft. Der Regierungsrat lehnt allerdings eine einseitige Bevorzugung der Wasserkraftnutzung zulasten anderer Bereiche und Interessen ab. Sie stände im Widerspruch zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, die eine ausgewogene Gewichtung der drei Faktoren: Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie, verlangen. Zudem wäre dies nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar.

c) Da in jedem Bewilligungsverfahren für Wasserkraftanlagen eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen und dem Interesse an der Wasserkraftnutzung vorzunehmen ist, sind die Verfahren in der Tat aufwändiger geworden. Die in der Praxis möglichen Verfahrensvereinfachungen wurden bereits vorgenommen. Weitergehende Massnahmen setzten gesetzliche Änderungen voraus. Da sie zulasten einer sorgfältigen Gesamtinteressensabwägung gingen, sind sie abzulehnen. Im Übrigen sieht nun das revidierte Koordinationsgesetz im neuen Artikel 2a die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens für Projekte vor, die im übergeordneten Interesse des Kantons liegen (insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung und der öffentlichen Sicherheit). Solche prioritären Verfahren kann der Regierungsrat allerdings nur bei sehr wichtigen Wasserkraftanlagen verlangen.

Antrag Punkt a) Annahme

Punkt b) Annahme als Postulat

Punkt c) Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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