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356. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums "Afrikanistik" (A 390) nach UniStG für das Bachelorstudium "Afrikawissenschaften" (A 033 697)

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 19.08.2008 – 43. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

356. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums

„Afrikanistik“ (A 390) nach UniStG für das Bachelorstudium

„Afrikawissenschaften“ (A 033 697)

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von im Rahmen des Diplomstudiums Afrikanistik erbrachten Studienleistungen für Leistungen des Bachelorstudiums Afrikawissenschaften. Die Anerkennung bezieht sich auf den folgenden Studienplan bzw. das folgende Curriculum in der jeweils geltenden Fassung:

Diplomstudium UniStG (A 390): Studienplan für das Diplomstudium Afrikanistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UOG 1993, Stück XXVI, Nr. 268, am 14.06.2002 im Studienjahr 2001/2002.

Bachelorstudium: Curriculum für das Bachelorstudium Afrikawissenschaften, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 33. Stück, Nr. 263, am 20.06.2008 im Studienjahr 2007/2008.

§ 2. Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe Studienplan „Afrikanistik Diplom“ und

„Afrikawissenschaften Bachelor“ beziehen sich auf den Diplomstudienplan „Afrikanistik“

sowie das Bachelorcurriculum „Afrikawissenschaften“.

Voraussetzungen für die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ (BA)

§ 3.

Wurden im Rahmen des Diplomstudiums Afrikanistik

a) der erste Studienabschnitt (Studieneingangsphase sowie der Grundkurs

„Spracherwerb und –beherrschung in der gewählten ersten Sprache: Hausa, Swahili

oder Bambara“) mit insgesamt 32 Semesterstunden,

(2)

b) aus dem zweiten Studienabschnitt der Aufbau- und Perfektionskurs „Spracherwerb und –beherrschung in der gewählten ersten Sprache: Hausa, Swahili oder Bambara“

mit 12 Semesterstunden,

c) aus dem zweiten Studienabschnitt eine der beiden Vorlesungen

„Wissenschaftsgeschichte der Afrikanistik“ oder „Grundprobleme der Afrikanistik“

mit 2 Semesterstunden,

d) aus dem zweiten Studienabschnitt eines der angebotenen fünf Wahlpflichtfächer

„Allgemeine Sprachwissenschaft (AS.1.-3.)“, „Vergleichende Sprachwissenschaft (VS.1.-3.)“, „Angewandte Sprachwissenschaft (AA.1.-3.)“, „Literaturwissenschaft (AL.1.-3.) oder „Geschichtswissenschaft (GA.1.-3.)“ im Ausmaß von 16 Semesterstunden und

e) 24 Semesterstunden freie Wahlfächer absolviert,

so wurde damit eine dem Bachelorstudium äquivalente Leistung erbracht. Es ist somit im Zuge des Umstiegs auf das Bachelorstudium ohne die Erbringung von zusätzlichen Leistungen der akademische Grad „Bachelor of Arts“ (BA) zu verleihen.

§ 4. Nachstehende Tabelle regelt die Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Afrikanistik (A 390) für das Bachelorstudium Afrikawissenschaften (A 033 697).

Anerkennungsregelungen einzelner Lehrveranstaltungen aus „Afrikanistik Diplom“ für

„Afrikawissenschaften Bachelor“:

(3)

„Afrikanistik-Diplom“

(UniStG-Studienplan)

„Afrikawissenschaften Bachelor“

(UG-Studienplan)

Titel Code SSt. ECTS Titel Code SSt. ECTS

Übung zur Einführung in die Sprachwissenschaft I oder II

A.12./

A.22.

1 1,5 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

EWA 2 3

VO Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft 1

EAS 2 3

Einführung in die Sprachwissenschaft I A.11. 3 4,5

UE Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft 1

EAS 1 1

VO Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft 2

EAS 2 3

Einführung in die Sprachwissenschaft II A.21. 3 4,5

UE Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft 2

EAS 1 2

Einführung in die Literaturwissenschaft I A.31. 2 3 VO Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft 1

EAL 2 3

Übung zur Einführung in die Literaturwissenschaft I

A.32 1 1,5 UE Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft 1

EAL 1 1

Einführung in die Literaturwissenschaft II A.31. 2 3 VO Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft 2

EAL 2 3

Übung zur Einführung in die Literaturwissenschaft II

A.32 1 1,5 UE Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft 2

EAL 1 2

Einführung in die Geschichtswissenschaft I A.41. 2 3 VO Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft 1

EAG 2 3

Übung zur Einführung in die Geschichtswissenschaft I

A.42 1 1,5 UE Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft 1

EAG 1 1

Einführung in die Geschichtswissenschaft II

A.41. 2 3 VO Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft 2

EAG 2 3

Übung zur Einführung in die Geschichtswissenschaft II

A.42. 1 1,5 UE Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft 2

EAG 1 2

Swahili, Hausa oder Bambara (Grammatik 1)

SB.11. 4 6 Bambara, Hausa oder Swahili (Grammatik 1)

SB1A 4 7

Swahili, Hausa oder Bambara (Sprachübung 1)

SB.11. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Übungen 1)

SB1A 2 4

Swahili, Hausa oder Bambara (Grammatik 2)

SB.11. 4 6 Bambara, Hausa oder Swahili (Grammatik 2)

SB1A 4 7

Swahili, Hausa oder Bambara (Sprachübung 2)

SB.11. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Übungen 2)

SB1A 2 4

Swahili, Hausa oder Bambara (Texte A) SB.12. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Grammatik 3)

SB1B 2 4

Swahili, Hausa oder Bambara (Konversation I)

SB.13. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Konversation 1)

SB1B 2 3

Swahili, Hausa oder Bambara (Texte für Fortgeschrittene A)

SB.13. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Texte 1) SB1B 2 4 Swahili, Hausa oder Bambara (Texte B) SB.12. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Grammatik

4)

SB1B 2 4

Swahili, Hausa oder Bambara (Konversation II)

SB.13. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Konversation 2)

SB1B 2 3

Swahili, Hausa oder Bambara (Texte für Fortgeschrittene B)

SB.13. 2 3 Bambara, Hausa oder Swahili (Texte 2) SB1B 2 4 Wissenschaftsgeschichte der Afrikanistik B.11. 2 3 Wissenschaftsgeschichte WG 2 4

Grundprobleme der Afrikanistik B.12. 2 3 Wissenschaftsgeschichte WG 2 4

Vorlesungen und Proseminare aus Allgemeiner, Vergleichender oder Angewandter Sprachwissenschaft

AS.1/2 VS.1/2 AA.1/2

2 3/4 Afrikanische Sprachwissenschaft Überblick 1-2

Proseminar 1-2

Regionaler oder thematischer Schwerpunkt

ÜAS PAS SAS

2 3/4

Vorlesungen und Proseminare aus Literaturwissenschaft

AL.1/2 2 3/4 Afrikanische Literaturwissenschaft Überblick 1-2

Proseminar 1-2

Regionaler oder thematischer Schwerpunkt

ÜAL PAL SAL

2 3/4

Vorlesungen und Proseminare aus Geschichtswissenschaft

GA.1/2 2 3/4 Afrikanische Geschichtswissenschaft Überblick 1-2

Proseminar 1-2 Regionalgeschichte

ÜAG PAG SAG

2 3/4

Seminare aus Allgemeiner, Vergleichender oder Angewandter Sprachwissenschaft

AS.3 VS.3 AA.3

2 6 Bachelorseminar Afrikanische Sprachwissenschaft

BAS 2 8

Seminare aus Literaturwissenschaft AL.3 2 6 Bachelorseminar Afrikanische Literaturwissenschaft

BAL 2 8

Seminare aus Geschichtswissenschaft GA.3 2 6 Bachelorseminar Afrikanische BAG 2 8

(4)

„Afrikanistik-Diplom“

(UniStG-Studienplan)

„Afrikawissenschaften Bachelor“

(UG-Studienplan)

Titel Code SSt. ECTS Titel Code SSt. ECTS

Geschichtswissenschaft

§ 5. Anerkennungsregelungen einzelner Lehrveranstaltungen aus „Afrikawissenschaften Bachelor“ für nicht mehr angebotene Lehrveranstaltungen aus „Afrikanistik Diplom“:

Die unter § 4 in der Tabelle aufgeführten Äquivalente gelten auch vice versa.

§ 6. Leistungen aus dem Diplomstudium, die bereits im Bachelorstudium anerkannt wurden, können nicht mehr für das Masterstudium anerkannt werden.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit 01.10.2008 in Kraft.

Die Studienpräses:

K o p p

Der Vizestudienprogrammleiter:

Z a c h

Referenzen

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