Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
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An die Medienvertreter Öffentlichkeitsarbeit
Bescheide der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt zu Baumfällungen wegen des Asiatischen
Laubholzbockkäfers rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die von der LLG erlassenen Bescheide zur Duldung der Fällung einer Reihe von Gehölzarten auf Privatgrundstücken in der Quarantänezone gem. Allgemeinverfügung vom 21.06.2016 in Magdeburg im Eilverfahren für rechtmäßig erachtet.
Die Bescheide beruhen ausgehend von der Allgemeinverfügung auf § 8 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) in Verbindung mit
§ 6 Abs. 1 PflSchG.
Die Fällmaßnahme wird fortgesetzt.
Weitere Einzelheiten sind der Pressemitteilung Nr.: 004/2016 des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu entnehmen.
Weitere Informationen unter:
Tel. 03471 / 334 102 www.llg.sachsen-anhalt.de
Bernburg, den 15.08.2016 Ihr Zeichen/ Ihre Nachricht vom:
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