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September 226 n

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Von S. H. Taqizadeh-London

Bei meinem Studium der Geschichte des iranischen Kalen¬

ders bin ich mehrfach vor Probleme der Chronologie gestellt

worden, deren Lösung ich angestrebt habe; meine kalenda¬

rischen Untersuchungen werden (in persischer Sprache) der

Öffentlichkeit demnächst vorgelegt werden; hier sei es mir

gestattet, einige chronologische Fragen von allgemeinerem

Interesse zu erörtern.

Das Antrittsjahr der Regierung Ardaschirs, des Gründers

des Sassanidenreiches, ist bekanntlich das bürgerliche per¬

sische Jahr, das am 26. September 226 n. Chr. begann und

am 25. September 227 ablief. Ardaschirs wirklicher Regie¬

rungsantritt fällt also in die letzten Monate des erstgenannten

oder in die ersten neun Monate des folgenden Jahres. Zur

Zeit der Sassaniden war nun aber eine Ardaschir-Ära im

Gebraucb, die mit dem persischen Jahr 26. September 224

bis 25. September 225 begonnen haben muß. Spuren dieser

Ära liegen in den Märtyrer-Akten vor, in denen das Jahr 31

Schapurs II. (339/40) als Jahr 117 des persischen Reiches

bezeichnet wird (s. Nöldeke, Tabari S. 410). Dies war das

einzige Beispiel für den Gebrauch dieser Ära, das Nöldeke be¬

kannt war. Einige arabische Quellen bestätigen den Gebrauch

dieser Ära. Muhammad ibn Salämat ibn Ga'far ibn

'Ali ibn Hakmün al-Qudä'i (f 1062 n. Chr.) berichtet in

seinem Buch Kitäb al-Anbä' (verfaßt im Jahre 1031), daß die

Perser zuerst nach Alexanders Eroberung Persiens und später

nach Ardaschirs Thronbesteigung datierten (Edward Pocock,

Specimen Historiae Arabum, Oxford 1806, S. 178). Der be¬

kannte persische Astronom Abü-Ma'sar Balhi (Mitte des

9. Jahrh.) sagt in seinem Büchlein mit dem Titel:

(2)

J ^/j^ j ^J^. ^'Ij^l -^'jjj >r^-*^lj ij-ljl ^ t}\ j

ils\ ^yi» üto. (British Museum, Or. 3577 fol. 72b), das per¬

sische Reich (gemeint ist das Reich der Sassaniden) habe

427 Jahre bestanden. Wenn diese Zahl echter Überlieferung

entnommen ist, so kann sie sich nur auf die Zeit zwischen

224 n. Chr. und 651, dem Todesjahr Yazdegirds, bezieben.

Wenn die Daten in den Depinti der Synagoge von Dura die

Jahre 24 und 25 (und nicht 14 und 15) enthalten, wie m. W.

anfangs von manchen Gelehrten angenommen wurde, können

auch diese sich nur auf die Sassanidische Ära beziehen.

Aber dies wenigstens ist zweifelhaft und mag dahingestellt

bleiben.

Worin liegt nun die Bedeutung dieser beiden verschie¬

denen Daten für Ardaschirs Regierungsbeginn? Nach Nöl¬

deke sei die im Jahre 224 beginnende Ära nach dem ent¬

scheidenden Sieg Ardaschirs über den letzten Partherkönig

Ardavän gerechnet, während das zweite Datum, d. h. das

Jahr 226, sich auf die Eroberung der Hauptstadt Ktesiphon

beziehe. Gutschmid (Geschichte Irans und seiner Nachbar¬

länder, Tübingen 1888, S. 172) schlug jedoch vor, das erste

Datum als das Jahr zu verstehen, in dem Ardaschir in

Gör (heute Firüzäbäd, in Pärs) seine Unabhängigkeit vom

Partherreich erklärte, das zweite hingegen auf den oben¬

erwähnten Sieg Ardaschirs in der Ebene Hormizdagän zu

beziehen. Für Nöldeke's Vermutung und gegen Gutschmid's

Ansicht läßt sich das Folgende geltend machen:

1. Wir wissen durcb Tabari (Serie I, S. 818), daß die große

Schlacht zwischen dem Gründer des Sassanidenreiches und

dem letzten Partherkönig am letzten Tage des persischen

Monats Mihr stattgefunden hat. In den Jahren 224—227

fällt dieser Tag auf den 27. /28. April. Fand nun jene Schlacht,

die dem Partherreich ein Ende machte, im persischen Jahr

September 226 bis September 227 n. Chr. statt, so müßte sie

auf den 28. April 227 festgelegt werden. Nun sagt Mani in

seinem Buch Säßuhragän (Birünis Chronologie, ed. Sachau,

(3)

S. 118), daß er die göttliche Offenbarung im Jahre 539 der

Ära der babylonischen Astronomen empfangen habe „als

2 Jahre von den [Regierungs-] Jahren des Königs der Könige

Ardaschir verflossen waren". Dies babylonische Jahr beginnt

am 25. März 228 und endet am 12. April 229 n. Chr. Wenn

jedoch Ardaschirs Regierungsjahre vom 28. April 227 (was

dem 23. Nisan 538 sei. Ära entspricht) an gerechnet wurden, so

waren jene 2 Jahre erst am 28. April 229 abgelaufen. Dieser

letzte Zeitpunkt fällt aber in das Jahr 540 „der Jahre der

babylonischen Astronomen" (d. i. die am 2./3. April 311 v. Chr.

beginnende seleukidische Mondjahr-Ära), und zwar entspricht

der 16. Nisan i). Wir dürfen Manis Worte wohl kaum auf die

offizielle (künstliche) persische Zeitrechnung, d. h. auf das

bürgerliche Kalenderjahr, beziehen und so annehmen, daß

diese zwei Jahre vom Anfang jenes persischen Kalender¬

jahres, in dessen Verlauf Ardaschir zur Regierung kam, ge¬

rechnet worden seien; vielmebr müssen wir den wirklichen

Regierungsantritt Ardaschirs als Ausgangspunkt ansehen.

Demnach muß Ardaschir vor April 227 und nach dem

26. September 226 zur Regierung gekommen sein, in dem

Jahr also, in dem er die Hauptstadt in seine Hand bekam.

Wir werden später hierauf zurückkonmien und versuchen,

das wirkliche Datum seines Regierungsantritts annähernd

festzulegen.

2. In seiner Chronologie, S. 119, gibt Birüni nach Berich¬

ten persischer Astronomen, als Horoskop des Jahres, in dem

Ardaschir „sich erhoben hat", d. h. auf den Thron gekommen

ist, die Mitte des Zwillings an (ungefähr 15 Grad), und als

Jahreshoroskop für Yazdegirds Thronbesteigung ein Sechstel

des Skorpion, also etwa den fünften Grad; „Jahreshoroskop"

meint das Horoskop der Jahreswende beim Frühlingsäqui¬

noktium. Die Perser (vielleicht den Babyloniern folgend)

baben von allen wichtigen Ereignissen stets sorgfältig die

Horoskope festgestellt und der Nachwelt überliefert. Wir

baben z. B. zwei babylonische astrologische Horoskope aus

1) Die Daten der seleukidischen Mondjahre sind hier nach Nsu-

oebaokb's Hilfstafeln zur technischen Chronologie, Kiel 1937, gegeben.

(4)

dem 3. und 2. Jahrhundert v. Chr. bei KuglerI). Tabari

(I, 854) erzählt, daß Yazdegird der Erste (399—420) bei der

Geburt seines Sohnes Bahram das Horoskop feststellen ließ;

ja, er gibt sogar die genaue Zeit der Geburt an (siebente

Stunde des ersten Tages des persischen Jahres). Anscheinend

heß man nicht nur für die Geburtszeiten, die Thronbestei¬

gungen der Könige und die Jahreswenden (Frühlingsäqui¬

noktium) das Horoskop feststellen, sondern auch überhaupt

für jedes Ereignis von größerer Bedeutung, worauf z. B. die

Fortführung dieses Brauches in Persien nach der Sassaniden-

herrschaft hindeutet. In astrologischen Büchern aus den

ersten Jahrhunderten der islamischen Zeit lassen sich mehrere

Beispiele dafür finden*).

Wenn nun in einem Horoskop für die Jahreswende die

Mitte des Zwillings Aszendent ist, so muß das Äquinoktium

gegen 11 Uhr früh stattgefunden haben. Was nun den Ein¬

tritt der Sonne in den Widder in den in Frage kommenden

Jahren (224—227 n. Chr.) anlangt, so vollzog er sich im

Jahre 224 in Greenwich am 21. März 37 Minuten nach Mitter¬

nacht, d. b. in der ersten Morgenstunde, also in Istachr um

4 Uhr früh; in dieser Zeit waren in Pars die letzten Grade

des Wassermann oder die ersten des Fisches im Aufsteigen.

Im Jahre 226 fand das Äquinoktium für Istachr um 3 Uhr

37 Min. p. m. statt; Aszendent war der letzte Teil des Löwen.

Im Jahre 227 trat die Sonne gegen 9 Uhr 25 Min. p. m. in

den Widder; die aufsteigende Stelle der Ekliptik lag im Skor¬

pion. Es bleibt nur das Jahr 225: in diesem fand das Äqui¬

noktium um 9 Uhr 48 Min. a. m. (21. März) statt. Wenn man

nun den Unterschied zwischen den damaligen und den moder¬

nen astronomischen Beobachtungsmethoden in Betracht

zieht, so darf man unterstellen, daß die persischen Astronomen

den Eintritt der Sonne in den Widder um eine Stunde und

ein paar Minuten später gerechnet baben mögen. Tatsächlich

war gegen 11 Uhr a. m. an jenem Tage die Mitte des Zwillings

1) Fbanz Xavier Kcolbb, Sternglaube und Sterndeutung in Babel II

554-55.

2) Z. B. bei Qasränl, Kitab al-masä'il.

(5)

in Aszension. Dies Jahr allein paßt also zu dem uns von

Birüni überlieferten astronomischen Bericht; die Annahme

eines andren Jahres würde einen unwahrscheinlich großen

Reebenunterschied zwischen der alten und modernen Astro¬

nomie voraussetzen.

Demnach liegt die Annahme nahe, daß die große Schlacht

des 28. April im April des Jahres 225 und nicht in dem des

Jahres 227 stattgefunden bat und daß das eben behandelte

Horoskop sich auf das in den März des gleichen Jahres fal¬

lende Äquinoktium bezieht. Wenn nun Ardaschirs Sieg über

Ardavän am 28. April 225 statt hatte, so würde als Beginn

der Sassaniden-Ära natürlich nicht ebendieser Tag gelten,

sondern vielmehr der Anfang des bürgerlichen persischen

Jahres, in dessen Verlauf jenes Ereignis fiel, also der 26. Sep¬

tember 224.

Da also kein Anlaß besteht, die Schlacht von Hormizda¬

gän in den April 227 zu verlegen, so läßt sich nunmehr für

Ardaschirs Besteigung des Reichsthrons der Parther die

Zeit vor April 227 feststellen ; um nun möglichst annähernd

das Datum dieses wirklichen Regierungsantritts bestimmen zu

können, müssen wir zwei andre Momente in Betracht ziehen:

a) Nach Ibn an-Nadims Kitäb al-Fihrist (S. 328) hatte

Mani seine erste Audienz bei Schapur I. am Sonntag, dem

ersten Tag des Nisan, als die Sonne im Widder stand. Dieser

Tag war nach Ibn an Nadim der Krönungstag Schapurs. Der

fragliche Nisan kann jedoch nicht der babylonische Monat

sein, der im Jahre 242 n. Chr. (das wahrscheinlichste Krö¬

nungsjahr Schapurs) viel später begann (20. April), vielmehr

muß der jüdische Nisan gemeint sein, der in jenem Jahr am

19. März anfing. Allerdings stimmt diese Überlieferung nicht

ganz mit der wahren Berechnung überein, vielmehr ergibt

sich eine Abweichung um einen Tag in den Wochentagen und

zwei Tage im tropischen Jahr; denn ein Sonntag war der

20. März, und am 21. März trat die Sonne in den Widder

ein^). Allein, wie Nöldeke bemerkt (Tabari S. 413), kleine

1) Die Konjunktion fand in Ktesiphon am 19. März um 3 Uhr 49 Min.

a. m. statt und das Äquinoktium am 21. März um 0 Uhr 14 Min. p. ni.

(6)

Fehler dieser Art „können bei der Schwierigkeit solcher Rech¬

nungen nicht in Anschlag kommen". Jedenfalls kann weder

der Anfang des jüdischen noch der des babylonischen Jahres

in 241 n. Chr. mit diesen Angaben irgendwie überein gebracht

werden 1). Also begann das erste Jahr der Regierung Schapurs

mit dem 22. September 241. Sein wirklicher Regierungs¬

antritt, d. h. der Tod Ardaschirs, muß daher zwischen diesem

Tag und dem 19. März 242 stattgefunden haben. Nun wissen

wir durch die Kephalaia (ed. Carl Schmidt, Stuttgart 1935,

S. 15), daß Mani gegen Ende von Ardaschirs Regierung nach

Indien reiste, dann auf Schapurs Veranlassung oder Ein¬

ladung hin nach Ardaschirs Tod von Indien über Pärs, Baby¬

lonien, Mesene und Chüzistän nach Gundaischäpür, Schäpürs

Residenz, zurückkehrte, um dort von dem König empfangen

zu werden; die Zeitspanne zwischen Ardaschirs Tod und

Schapurs offizieller Krönung kann daher nicht unbeträchtlich

gewesen sein: Ardaschir ist also kurz nach dem Beginn des

bürgerlichen persischen Jahres (22. September 241) gestorben.

b) Die Dauer von Ardaschirs Regierung wird in den mei¬

sten und ältesten Quellen mit 14 Jahren und 10 Monaten an¬

gegeben. Wenn wir nun aus den oben angeführten Gründen

Ardaschirs Tod ungefähr auf den Oktober 241 verlegen, so

fällt der Beginn seiner Regierung etwa in den Dezember 226.

Es ergibt sich also das Folgende: Ardaschir hat den

großen Sieg über Ardavän am 28. April 225 errungen. In den

nächsten 20 Monaten bis zu seiner offiziellen Krömmg in

Ktesiphon war er mit der mehr oder minder erfolgreichen

Eroberung von Ekbatana, Medien, Atropatene, Armenien,

Assyrien usw. beschäftigt. Als offizieller Anfang der Sassa¬

niden-Ära muß also der 26. September 224 n. Chr. als ihr wahrer

Beginn der 28. April 225 betrachtet werden. Der offizielle

Beginn von Ardaschirs endgültiger Regierung als allgemein

Für 6undaischapur müssen je 20 Minuten hinzugefügt werden. Diese

Zeitbestimmungen basieren auf Schbam's Tafeln; von Nöldekb's Be¬

rechnungen weichen sie aber ziemlich ab.

1) Der jüdische Nisan begann am 30. März und der babylonische am 1. April.

(7)

anerkannter „König der Könige" fällt hingegen auf den

26. September 226, sein wirklicher Regierungsantritt auf den

Dezember des gleichen Jahres.

Ohne Bedeutung wäre der Einwand, daß Birünis Be¬

zeichnung Ardaschirs als „König der Könige" bei Gelegenheit

der Zeitbestimmung von Manis Auftreten (,,als zwei Jahre

von den Jahren Ardaschirs, des Königs der Könige, verflossen

waren") darauf hindeute, daß Ardaschir damals diesen Titel

erst zwei Jahre lang besessen habe; denn da Tabari ausdrück¬

lich feststellt (Serie I, S. 819), daß Ardaschir nach seinem

Sieg über Ardavän zum ,, Sähänääh" ausgerufen wurde, so

ergäbe sich, daß die Schlacht von Hormizdagän nicht vor Be¬

ginn des seleukidischen Mondjahres 537 (17. April 226 n. Chr.)

gesetzt werden dürfe. Der Titel „König der Könige" ist hier

offensichtlich als bloßes Epithet gebraucht und bezieht sich

nicht auf die Regierungsjahre Ardaschirs. Der Einwand voll¬

ends, Birünis Ausdruck ,,sich erheben" in seinen Ausführungen

über die Horoskope („das Jahr, in dem Ardaschir sich er¬

hoben hat", „das Jahr, in dem Yazdegird sich erhoben hat")

könne sich nur auf Ardaschirs Thronbesteigung beziehen, wie

er sich ja bei Yazdegird in der Tat auf die Thronbesteigung

bezieht, scheint mir gegenüber der Fülle der widersprechenden

Beweisstücke nicht von großer Bedeutung zu sein; „sich er¬

heben" {qäma) mag wenigstens ebensogut auf das der Ver¬

nichtung bzw. dem Tode des Vorgängers folgende Aufsteigen

des Nachfolgers gehen wie direkt auf die Thronbesteigung.

(8)

Von Walther Hinz-Göttingen

Als zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Grundlagen für

den nationaliranischen Staat der Safaviden geschaffen wurden,

spielten Fragen der Sprachgestaltung noch keine Rolle. Schah

Isma'il der Reichsgründer dichtete auf äzari-türkisch, sein

großer Gegenspieler, der Großherr Selim der Grimmige, auf

persisch. Anders im heutigen Iran Rezä Säh Pahlavis, wo im

Zuge des allgemeinen Nationalisierungsvorganges der Reini¬

gung und schöpferischen Erweiterung des neupersischen

Wortschatzes lebhafte Beachtung — und zwar in breitesten

Kreisen — geschenkt wird.

Im April des Jahres 1935 {Farvardin 1314) verfügte der

Schah die Gründung einer Akademie {angoman) zur Be¬

treuung und Fortentwicklung der neupersischen Sprache.

Am 19. Mai 1935 (29. OrdibeheSt 1314) genehmigte der Minister¬

rat durch Kabinettsbeschluß die Satzungen der neuen Aka¬

demie, die sich durch ihren Namen Farhangestän-e Irän be¬

reits äußerlich als „Wörterbuch-Unternehmen" kennzeichnet.

Da aus diesen Satzungen in aufschlußreicher Weise die

Ziele und Aufgaben der neuen Einrichtung des näheren er¬

sichtlich sind, gebe ich im folgenden eine vollständige deutsche

Übersetzung.

Satzungen der Akademie Farhangestän-e Iran

Stück I: — Zur Betreuung, Verbreitung und Weiter¬

entwicklung der persischen Sprache wird eine Körperschaft

unter dem Namen Farhangestän-e Irän ins Leben gerufen.

Stück II: — Die Aufgaben der Akademie Farhangestän

sind folgende:

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