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Covid-19: eine Journée de réflexion allein genügt nicht

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Academic year: 2022

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

17 –1 8 2 2. 4 . 2 02 0 560 Editorial von Werner Bauer

Covid-19: eine Journée de réflexion allein genügt nicht

561 Interview mit Jürg Schlup

«Ein zentrales Thema wird die Versorgungssicherheit sein»

567 FMH

Covid-19: Welche Eingriffe und Behandlungen sind noch erlaubt?

590 100-Jahr-Jubiläum

Pharma, Medtech und die SÄZ

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INHALTSVERZEICHNIS 557

Redaktion

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Werner Bauer

560 Covid-19: eine Journée de réflexion allein genügt nicht AKTUELL: Matthias Scholer

561 «Ein zentrales Thema wird die Versorgungssicherheit sein» 

TAGUNGSBERICHT: Adrian Ritter, Fabienne Hohl

563 Die Digitalisierung in die ärztliche Bildung integrieren 

COVID-19: Nils Graf

567 Welche Eingriffe und Behand lungen sind noch erlaubt? 

AKTUELL: Bruno Henggi

571 Abschied von der Politik und von der FMH  574 Personalien

Nachrufe

575 In memoriam Daniel Masson (1934–2020)

Organisationen der Ärzteschaft

SGI: Thierry Fumeaux, Franziska von Arx, Andreas Perren, Mark Kaufmann, Gian-Reto Kleger, Martin Balmer, et al.

576 Covid-19: Administrative Belange der Intensivmedizin

Briefe / Mitteilungen

579 Briefe an die SÄZ

581 Facharztprüfungen / Mitteilungen

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1920022-11_EMH_Lesenswert_2019_210x64mm_neu.indd 1 26.08.19 09:34

INHALTSVERZEICHNIS 558

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services

Redaktionsadresse: Nina Abbühl, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, www.emh.ch

Anzeigen:

Markus Süess,

Key Account Manager EMH Tel. +41 (0)61 467 85 04, markus.sueess@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Inserateannahme, Tel. +41 (0)61 467 86 08, stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Gestaltung der Seiten 590–601:

lötscher visuelle kommunikation Druck: Vogt-Schild Druck AG, https://www.vsdruck.ch/

FMH Services

583 Stellen und Praxen (nicht online)

100 Jahre Schweizerische Ärztezeitung

Eberhard Wolff 590 Warum gerade Basel?

Julia Rippstein

592 «Die Schweiz ist ein einzigartiger Medtech-Cluster»

596 Ein Jahrhundert in Werbeanzeigen

Zu guter Letzt

602 Staatliche Kontrolle der Heilmittel

BENDIMERAD

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Covid-19: eine Journée de réflexion allein genügt nicht

Werner Bauer

Dr. med., Präsident des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

Diese Nummer der Ärztezeitung enthält den Bericht über die Journée de réflexion, die auch dieses Jahr vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SWIF und vom Collège des Doyens der medizinischen Fakultäten organisiert wurde. Das Hauptthema war «Die Digitalisierung in die ärztliche Bildung integrieren».

Eingeladen sind jeweils Vertreter aller wichtigen Institu- tionen der Aus- und Weiterbildung. Das Besondere an dieser Tagung ist, dass sie keine Traktandenliste abarbei- ten muss und dass keine konkreten Sachentscheide er- wartet werden. Sie dient dem Nachdenken – der

«réflexion» – über Perspektiven und Entwicklungen, und sie ermöglicht einen ungezwungenen Gedan- kenaustausch. Diese Formel hat immer wieder origi- nelle Ideen angestossen, Grundsteine für Projekte geliefert und dank persönlicher Kontakte Problem- lösungen erleichtert.

Niemand hätte sich im Januar wohl vorstellen können, wie schnell und wie unglaublich heftig eine virusbe- dingte gesundheitliche, ökonomische und gesellschaft- liche Krise die Welt in ihren Griff nehmen würde. In vielen Risikoauflistungen oder in denjenigen Rubriken von Strategiepapieren, in denen die grössten Gefahren beschrieben werden, kommt die Pandemie als verhee- rendes Ereignis zwar vor, aber sie wird offensichtlich als so wenig wahrscheinlich beurteilt, dass man an kon- krete Vorbereitungen und entsprechende Investitionen im Ernst nicht gedacht hat. Und so war sie denn auch an der Journée kein Thema, auch nicht für den Zukunfts- forscher, der ein optimistisches Bild von den Perspekti- ven für den Arztberuf zeichnete. Es gelte, die Chancen zu erkennen, welche die Digitalisierung mit allen ihren Möglichkeiten bietet – sie müssten jetzt nur kreativ und offen für Neues genutzt werden.

Weitere Überlegungen an der Tagung galten offenen Fragen um die ärztliche Weiterbildung: Die Verschie- bung vieler Interventionen vom stationären in den nur schon aus Tarifgründen hocheffizient zu organisieren- den ambulanten Bereich erschwert die Facharztweiter- bildung vor allem in den chirurgischen Disziplinen massiv. Es fehlt an Zeit, und es fehlt an Geld. Lösungs- ansätze, die in der Diskussion auftauchten, gingen in

Richtung von «protected teaching time» für Kaderärz- tinnen und Kaderärzte, das Nutzen der Möglichkeiten von Simulation, Robotik und Virtual Reality für die Aus- und Weiterbildung und die konkretere Veranke- rung der Weiterbildung in den Leistungsaufträgen für die Spitäler. Reflektiert wurde auch über den zukünf- tigen Stellenwert der Künstlichen Intelligenz, über die sinnvolle Modernisierung von Lernzielkatalogen und über die Entwicklung des Berufsbildes im Hinblick auf die Aufgaben im Gesundheitswesen, welche die kom- mende Ärztegeneration wahrzunehmen haben wird.

Und jetzt die Pandemie? Das Wort «réflexion» erhält auch im Hinblick auf die Bewältigung dieser gewaltigen Herausforderung für Gesundheitswesen, Gesellschaft und Wirtschaft in meinen Augen eine entscheidende Bedeutung. Wenn es auch unbestritten ist, dass in Kri- sensituationen zunächst schnelles Handeln und Ent- scheiden notwendig sein kann, muss doch zur länger- fristigen Bewältigung möglichst bald wieder versucht werden, die weiteren Schritte klug und auch mit Blick auf die fernere Zukunft zu planen. Persönlich und beruflich bin ich in den letzten Wochen viel gutem Wil- len und hilfreichen Initiativen zur Überbrückung der Schwierigkeiten, aber auch überstürzten Konzepten, nervösem Zwang zu vorschnellen Entscheidungen und nicht fundierten, aber lautstark verbreiteten Analysen begegnet. Das wirklich einzige Positive, das man dem Covid-19-Virus allenfalls abgewinnen kann, ist der Anstoss zum Nachdenken über eine ganze Reihe von konkreten und grundsätzlichen Fragen unserer Zeit – von der Vorbereitung auf Krisen trotz des Drucks der Ökonomisierung über alle Konsequenzen der globali- sierten Wirtschaft bis zu den ethisch-medizinischen Schnittstellen bei schwierigen Indikationsstellungen.

Ich hoffe, dass wir nicht zu schnell vergessen und ver- drängen. Wir werden auf allen Ebenen eine ganze Reihe von «Journées de réflexion» benötigen, um aus dem Covid-19-Drama die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Wir werden eine ganze Reihe von «journées de réflexion» benötigen, um aus dem Covid-19- Drama die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

FMH Editorial 560

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Interview mit Jürg Schlup, Präsident der FMH

«Ein zentrales Thema wird

die Versorgungssicherheit sein»

Das Interview führte: Matthias Scholer

Chefredaktor SÄZ

Die Corona-Pandemie fordert auch die Standesorganisation FMH stark. Aktuelle Informationen zeitnah aufbereiten, Fragen beantworten und die nötigen Rahmen- bedingungen schaffen, damit die wirtschaftlichen Schäden auch für die einzelnen Praxen abgefedert werden – dies ist nur eine kleine Auswahl an Dienstleistungen, welche die FMH zurzeit erbringt. Welche Sorgen und Nöte die Ärztinnen und Ärzte am meisten beschäftigen, erlebt Jürg Schlup jeden Tag hautnah mit.

Wie gehen die Mitarbeitenden der FMH

mit der derzeitigen Situation um? Kann die FMH ihre Dienstleistungen aufrechterhalten?

Die Mitarbeitenden der FMH stellen die Dienstleistun- gen weiterhin sicher. Etwa zwei Drittel unserer Mit- arbeitenden versuchen so weit möglich, im Home- office zu arbeiten. Die restlichen Mitarbeitenden arbeiten weiterhin vor Ort in Bern und Olten. Die Kom- munikation innerhalb der FMH ist elektronisch sicher- gestellt. Einige Mitarbeitende sind durch die Schul- schliessungen herausgefordert, wenige werden für Militär- oder Zivilschutzdienst eingezogen. Vor allem unsere Kommunikationsabteilung hat sehr viele An- fragen zu beantworten und arbeitet zeitweise prak- tisch rund um die Uhr. Auch beim Rechtsdienst fallen nun viele Abklärungen an.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es viel zu kommunizieren. Über welche Kanäle informiert die FMH ihre Mitglieder?

Wir kommunizieren auf verschiedensten Wegen. Auf unserer Website haben wir die Unterseite «Corona- virus» erstellt, die täglich aktualisiert wird. Dort findet man auch die häufigsten Fragen, die an die FMH ge- richtet werden, und die Antworten dazu. Ansonsten kommunizieren wir über Social Media, wenden uns aber auch in wöchentlichen Mailings an die Präsiden- ten der uns angeschlossenen 89 Orga nisationen. Zu- sätzlich informieren wir unsere Mitglieder über elek- tronische Mailings. Dabei peilen wir aktuell einen etwa zweiwöchigen Rhythmus an. Bei Bedarf können wir den Rhythmus jederzeit anpassen.

Die verschiedenen Regierungsorganisationen und das BAG informieren regelmässig die Bevölkerung.

Welche Aufgaben übernimmt die FMH in diesen Zeiten gegenüber den Ärztinnen und Ärzten?

Anders als das BAG fokussiert sich die FMH bei ihren In formationen vor allem auf die Ärzteschaft und deren besondere Bedürfnisse. Wir stellen beispielsweise In- formationen und Faktenblätter zu Themen wie Covid- 19- Nasen-Rachen-Ab strichen, zu telemedizinischen Konsultationen, zu Attesten für gefährdete Personen oder zu Abrechnungsfragen während der Pandemie zur Verfügung. Weiter haben wir gemeinsam mit HIN ein kostenloses Tool für telemedizinische Videokonfe- renzen lanciert. Daneben setzen wir uns aber auch mit praktischen Dienstleistungen ein: So erweiterten wir zum Beispiel unser ReMed-Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Krisen oder beteiligen uns an der Arbeitsver- Jürg Schlup: «Im jetzigen Krisenfall setzen wir uns besonders

stark für die Interessen der Ärzteschaft ein.»

FMH Ak tuell 561

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mittlungsplattform «Care Now», über die Ärztinnen und Ärzte Institutionen finden können, die dringend Fachkräfte suchen. So konnten wir bereits pensio- nierte Ärztinnen und Ärzte zur Verstärkung der «Info- line Coronavirus» des BAG vermitteln und auch einige jüngere Kolleginnen und Kollegen für einen Unterstüt- zungseinsatz motivieren.

Was tun Sie, um die Interessen der Ärzteschaft in diesen Zeiten zu vertreten?

Die Vertretung der Interessen der Ärzteschaft ist ein zen- traler Teil der Arbeit unseres nationalen Berufsverbandes.

Wie bereits in normalen Zeiten engagiert sich die FMH auch im aktuellen Pandemiekrisenfall stark dafür. Dazu gehört unter anderem das Einbringen von Anliegen der Ärzteschaft bei den zuständigen Departementen.

Beispielsweise forderten wir eine Lösung für die tempo- räre Kostenübernahme während der Covid-19-Pandemie ein, damit Ärztinnen und Ärzte telemedizinische Kon- sultationen anstelle von Konsultationen in der Praxis verrechnen können. Dadurch erreichten wir, dass die Limi tationen auf Telefonkonsultationen für Psychiater weitgehend aufgehoben und diejenigen für Haus- und Kinderärzte etwas modifiziert wurden.

Weiter haben wir gefordert, dass alle Selbständigen der Covid-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) zu unter- stellen sind, also nicht nur diejenigen – vor allem Ge- sundheitsberufe, insbesondere Ärztinnen und Ärzte –, deren Betrieb formell geschlossen wurde, sondern auch die jenigen deren Berufstätigkeit auf dringliche Behand- lungen eingeschränk und damit massiv reduziert wurde.

Wir konnten er reichen, dass der Bundesrat Anfang April den ent sprechenden Bundesämtern den Auftrag erteilt hat, eine Abfederung von Härtefällen für alle Selbständig- erwerbenden zu prüfen und bis Ostern die Verordnung anzupassen. Seit Mitte März tagt der ZV nun zwei Mal wöchentlich statt wie bisher ein Mal monatlich.

Welches sind die häufigsten Fragen rund um Covid-19, mit denen Sie konfrontiert werden? Und wie kann die FMH dabei helfen?

Die Fragen, die uns erreichen, decken ein breites Spek- trum ab. Es geht um rechtliche Fragen, wie beispiels- weise, welche Behandlungen nun noch als dringend gelten und damit erlaubt sind und welche nicht. Es geht aber auch um Kurzarbeitsentschädigung, Er- werbsausfallentschädigung oder Möglichkeiten des Aufschubs von Kreditorenzahlungen. Viele Fragen be- treffen den medizinischen Alltag. Insbesondere Fragen rund um Testdurchführungen, Mangel an Schutz- material, insbesondere Masken, oder auch um Daten- sicherheit bei telemedizinischen Konsultationen. Auf unserer Website haben wir die häufigsten an uns ge-

richteten Fragen zusammengestellt. (Anmerkung der Redaktion: www.fmh.ch → Dienstleistungen → Kommu- nikation → Aktuelle Infos Coronavirus)

In der Tagespresse konnte man lesen, dass verschie- dene Spitäler, spezialisierte Arztpraxen und Gruppen- praxen Kurzarbeit anmelden wollen. Wie schätzen Sie diese Entwicklung ein?

Mit der «COVID-19-Verordnung 2» vom 13. März 2020 verbietet der Bundesrat Spitälern und Kliniken sowie Arztpraxen, «nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Ein- griffe) durchzuführen» (Art. 10a, Abs. 2). Damit unter- sagt er den Beschäftigten dieser Gesundheitseinrich- tungen einen grossen Teil ihrer Berufstätigkeit. Viele Kliniken und Arztpraxen sind dadurch gezwungen, von der Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigungen zu beantragen, Gebrauch zu machen.

Welche Auswirkungen wird die Corona-Pandemie mittel- und langfristig auf das Schweizer Gesund- heitswesen haben?

Ich denke, die Auswirkungen werden vielfältig sein, und viele können wir heute vermutlich noch gar nicht wirklich abschätzen. Ganz bestimmt werden wir nach dieser Krise genau überprüfen müssen, wie wir für Pandemien aufgestellt sind und was wir aus dieser Epi- demie gelernt haben. Ein zentrales Thema wird die Versorgungssicherheit sein. Da wird es unter anderem um die Verfügbarkeit von Schutzmaterialien, Desin- fektionsmittel, Medikamenten und Impfstoffen gehen, um unsere Abhängigkeit vom Ausland – nicht zuletzt auch was die Fachpersonen angeht –, aber auch um In- formationswege, Meldesysteme, Digitalisierung und Telemedizin. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich die Geschehnisse auf die Kostendiskussion auswirken werden. Wir sehen gerade sehr deutlich, dass ein gutes Gesundheitswesen nicht nur Kosten verursacht, son- dern auch einen grossen Wert darstellt. Unsere Gesell- schaft nimmt aktuell sehr grosse Kosten für die Wirt- schaft – und damit letztlich für uns alle – in Kauf, um Lebensjahre zu retten. Die Aufmerksamkeit dafür, dass bei zu knappen Ressourcen nicht alle angemessen behandelt werden können, ist gross. Möglicherweise wird die Wertschätzung unserer Gesundheitsversor- gung dadurch beeinflusst und wohl auch die Kosten- und Rationierungsdiskussionen. Auch die vielen Ter- mine in Spital und Praxis, die aktuell abgesagt werden, könnten zu gesundheitlichen Problemen führen, aber zumindest zu längeren Wartezeiten. Auf einige kann auch einfach verzichtet werden. Vielleicht wird sich diese Erfahrung für eine Weile auf die Nutzung des Ge- sundheitswesens auswirken.

matthias.scholer[at]emh.ch

FMH Ak tuell 562

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Journée de réflexion 2020 von SIWF und Collège des Doyens

Die Digitalisierung in die ärztliche Bildung integrieren

Adrian Rittera, Fabienne Hohlb

a Freischaffender Journalist, vor Ort am 24.1.2020; b Texterin, Berichterstattung vom 25.1.2020

Die jährliche Journée de réflexion von SIWF und Collège des Doyens ermöglicht den Austausch über Fragen der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. An Themen mangelte es auch in diesem Jahr nicht – von der Finanzierung bis zur Künstlichen Intelligenz.

Freiraum zum Nachdenken über Bildung: Mit diesem Ziel trafen sich Ende Januar in Luzern rund 40  Fach- leute zur jährlichen Journée de réflexion. Organisiert war der Anlass von Werner Bauer, Präsident des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) und Hans-Uwe Simon, Dekan der

Medizinischen Fakultät der Universität Bern und Präsi- dent des Collège des doyens.

Das Collège durfte im vergangenen Jahr neue Mitglie- der aufnehmen, da unter anderem die Universitäten Fribourg, St. Gallen und Luzern neu ebenfalls medi- zinische Master-Studiengänge anbieten. Weiter be- richtete Hans-Uwe Simon, dass im Collège derzeit ein Antrag diskutiert werde, der vorsieht, dass die Medi- zinischen Fakultäten der Schweiz gegenseitig Habilita- tionen vereinfacht anerkennen.

Die vom SIWF angebotene elektronische Fortbildungs- plattform werde weiter ausgebaut, informierte Werner Bauer. In Zukunft werde es möglich sein, über die Platt- form unter anderem Credits zu vergeben und Veran- staltungen zu bewerten. Zurzeit bearbeite das SIWF auch ein Mandat des Bundesamtes für Gesundheits- wesen und der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Ziel sei es, den aktuellen Stand der ärztlichen Fortbildung in der Schweiz zu eruieren und allfällige Vorschläge Werner Bauer (links) und Hans-Uwe Simon

FMH Tagungsbericht 563

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zur Qualitätsverbesserung auszuarbeiten. Der Schluss- bericht dazu soll bis im September 2020 vorliegen.

Ein weiteres Thema, welches das SIWF beschäftigt, ist die Ausrichtung des Medizinstudiums auf Entrustable Professional Activities (EPA). Diese gelte es jetzt auch in die Weiterbildung zu integrieren, was eine anspruchs- volle Aufgabe sei, so Bauer. Das SIWF habe eine ent- sprechende Arbeitsgruppe geschaffen, eine Arbeitsta- gung für die Fachgesellschaften organisiert und sei dabei, ein Positionspapier und Leitlinien zu erarbeiten.

Viele ausländische Diplome und Facharzttitel

Christoph Hänggeli präsen- tierte als Geschäftsführer des SIWF die aktuellen Zah- len zur medizinischen Bil- dungslandschaft. Das Insti- tut habe im vergangenen Jahr 1334 Facharzttitel ver- geben. Dies entspreche ei- ner leicht tieferen Zahl als im Vorjahr, obwohl eine Steigerung erwartet wor- den sei. Gleichzeitig nehme nämlich die Zahl der Assistentenstellen kontinuierlich zu. Die Eidgenössische Medizinalberufekommission habe im vergangenen Jahr zusätzlich 2940 ausländi- sche Arztdiplome und 1280 ausländische Facharzttitel anerkannt. Auffallend: Insbesondere in Fachbereichen wie der Plastischen Chirurgie, der Herzchirurgie und der Urologie liege die Zahl der anerkannten ausländi- schen Facharzttitel deutlich höher als die Zahl der er- teilten Titel aufgrund einer Facharztweiterbildung in der Schweiz.

Erschwerende Umstände

Jürg Hodler, Ärztlicher Direktor des UniversitätsSpitals Zürich, reflektierte in seinem Referat am Beispiel eines akademischen Spitals, wie sich strukturelle Verände- rungen auf die ärztliche Weiterbildung auswirken. Die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Schweiz sei grundsätzlich gut, betonte er. Allerdings ergebe es äussere Umstände wie Regulierungen und Marktveränderungen, welche die Weiterbildung er- schwerten.

So bedingten neue gesetzliche Bestimmungen wie das Heilmittelgesetz, dass die entsprechenden Inhalte an die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte vermittelt werden. Dieser zeitliche Aufwand gehe von der übri- gen Weiterbildungszeit ab. Die politisch vorgegebene

Ausrichtung «ambulant vor stationär» führe zudem dazu, dass auch die Weiter- bildung vermehrt im ambu- lanten Rahmen stattfinde.

Dort stehe dafür weniger Zeit zur Verfügung, zumal ambulante Leistungen tie- fer entschädigt werden.

Im Bereich der Marktver- änderungen erwähnte Ho- dler den steigenden An- spruch an Perfektion, bisweilen auch juristisch ausgetragen. Dies führe dazu, dass Spitäler vorsichti- ger würden und vermehrt Kaderärzte für Behandlun- gen einsetzten – was nicht im Interesse der Weiterbil- dung unterer Stufen sei.

Frauenanteil erhöhen

Ein Fragezeichen setzte Hodler hinter den Lernziel- katalog für das Studium PROFILES: Dieser bringe zwar eine wünschenswerte Anpassung an moderne Lehr- methoden, behandle aber wissenschaftliche Themen zu wenig. Diese Ent-Akademisierung der Medizin sei eine Gefahr. Es brauche mehr Hausärzte, aber auch mehr klinisch forschende Medizinerinnen und Medi- ziner. Weiter forderte Hodler, die ärztliche Führungs- ausbildung und die Förderung der Gleichstellung zu verstärken. Das UniversitätsSpital Zürich arbeite da- ran, den Frauenanteil auf der Stufe «Leitende Ärzte»

von heute rund 20 auf 30 Prozent zu erhöhen.

Da die grossen Spitäler einen massgeblichen Teil der ärztlichen Weiterbildung tragen, sollten sie die Weiter- bildungsprogramme vermehrt mitprägen können, sagte Hodler. Nötig sei eine standardisierte, innovative und überprüfte Vorbereitung der Assistenzärzte, bevor sie Patientinnen und Patienten behandeln. Dabei könnten Weiterbildungen vermehrt von spezialisier- tem Wissen entlastet werden, wie Hodler in seinen Thesen formulierte.

In der anschliessenden Diskussion wurde unter ande- rem «Protected Research Time» als Möglichkeit er- wähnt, der Ent-Akademisierung entgegenzuwirken.

«Protected Time» könnte auch ein Modell sein, um Oberärzten zu ermöglichen, für eine gewisse Stunden- zahl pro Woche als «Lehroberärzte» mit speziellen Aufgaben in der Weiterbildung tätig zu sein. Weitere Ideen aus dem Plenum betrafen den vermehrten Ein- satz von Simulationen in der Weiterbildung. Zu dis- kutieren seien zudem Ausgleichszahlungen von Spi- tälern, die weniger Aufgaben in der Weiterbildung übernehmen.

Christoph Hänggeli

Jürg Hodler

FMH Tagungsbericht 564

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Die Gesundheitsversorgung neu denken

Mit den Rahmenbedingun- gen für die ärztliche Bil- dung setzte sich als nächs- ter Referent auch Joachim Eder auseinander. Als ehe- maliger FDP-Ständerat und Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sowie ehe- maliger Gesundheitsdirek- tor des Kantons Zug stellte er fest: Wachsender Kosten- druck, steigende Qualitätsanforderungen und Fach- kräftemangel bedingen, die Gesundheitsversorgung neu zu denken. Dabei sei auch eine Reduktion der Zahl der Spitäler unumgänglich, wobei heute mit insgesamt 70  Spital-Investitionsprojekten noch das Gegenteil stattfinde.

Die ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung stehe in der derzeitigen politischen Diskussion zwar nicht im Zen- trum, sei aber doch Gegenstand zahlreicher parlamen- tarischer Vorstösse. So verlange ein Postulat, die Ten- denz zu immer mehr ausländischen Ärztinnen und Ärzten umzukehren. Und eine hängige Motion fordert, die Anschubfinanzierung für ärztliche Ausbildungs- plätze in der Humanmedizin weiterzuführen. Eder zeigte sich wenig begeistert von der Idee, eine «Anschub- finanzierung» auf Bundesebene zu verlängern – zumal die Aufgabe eigentlich auf die Ebene der Kantone gehöre.

Was die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung anbelangt, sieht eine interkantonale Vereinbarung Aus- gleichszahlungen zwischen den Kantonen vor. Das Kon- kordat tritt allerdings erst in Kraft, wenn ihr mindestens 18 Kantone zustimmen. Gemäss Eder wird das Geschäft im Laufe des Jahres 2020 in mehreren kantonalen Parlamen- ten behandelt. Er gab sich überzeugt, dass die Vereinba- rung zustande kommt. Eine weitere Idee könnte gemäss Eder sein, die Weiterbildung in den Leistungsaufträgen mit Spitälern konkret zu verankern oder als gemeinwirt- schaftliche Leistungen anerkennen zu lassen.

Digitalisierung als Chance

Die zweite Hälfte der Journée de réflexion war der Digi- talisierung und ihren Auswirkungen auf den Arztberuf gewidmet. Zu Beginn skizzierte Zukunftsforscher Daniel Dettling mit Optimismus, wie sich Technologie und demographischer Wandel produktiv zusammen- führen lassen. Die Digitalisierung habe das Potenzial, die Arbeitswelt menschlicher zu machen, indem sie zuverlässig Routinetätigkeiten übernehme und Trans-

parenz schaffe. Sie werde den Arztberuf keineswegs überflüssig machen, be- tonte Dettling, aber sie werde ihn verändern. Denn die Menschen machen sich die neuen Technologien zu- nutze, um ihre Gesundheit in eigener Kompetenz zu stärken. Dies zeigt sich etwa im zunehmenden Angebot der Gesundheits- Apps, die sich zu 70 Prozent an Privatpersonen richten.

Ferner hat sich die Telemedizin bereits gut etabliert, macht sie doch schon heute ein gutes Drittel der ärzt- lichen Konsultationen aus.

Wir werden heute immer älter, gesünder und technik- affiner. Angesichts dieser Tatsache postulierte Dett- ling, die Gesellschaft solle sich insbesondere auf die Be- dürfnisse der lebensfrohen Silver Agers einstellen – statt Notstandsmassnahmen gegen die Überalterung zu er- greifen. Der Zukunfts forscher zeigte sich überzeugt, dass die veränderten Ansprüche moderner Menschen viele neue Angebote hervorrufen werden, etwa in Be- reichen wie «Wissens navi gation» und «Gesundheits- assistenz». So könnte die Medizin dem nachgewiesenen Wunsch nach dem vertrauensvollen virtuellen Aus- tausch mit Gesundheitsexperten entsprechen. Aus dem Publikum kam der Einwand, dass die dank Digitalisierung eingesparte Zeit weniger den Patienten zugutekäme als vielmehr einem noch höheren Arbeits- takt. Dagegen müsse man sich entschieden wehren, sagte Dettling und versicherte, dass sich die Ärzte- schaft dabei auf die gute Lobby ihrer Patientinnen und Patienten verlassen könne.

Angewandte Virtual Reality

Dem kulturwissenschaftlichen Input zur Digitali- sierung folgte ein ebenso spannender Einblick in die Praxis der virtuellen Realität (VR). Philippe Cattin vom Department of Biomedical Engineering der Universi- tät Basel referierte über die dreidimensionale Simula- tion von Körpern. VR-Dar- stellung habe grosse Vor- teile gegenüber realen Modellen: Sie sei schnell, intuitiv erfassbar, bilde re- ale Patientendaten ab und sei beliebig vielen Betrach- tenden zugänglich  – auch Joachim Eder

Daniel Dettling

Philippe Cattin

FMH Tagungsbericht 565

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unabhängig von deren Aufenthaltsort. Gerade Letzte- res sei für den fachlichen Austausch unschätzbar.

Aktuell liessen sich Knochen und Gefässe bereits gut darstellen, Gewebe hingegen seien noch eine Heraus- forderung, führte Cattin aus. Doch schon heute sei die Simulation realer Körper ein verdienstvolles Instrument in der Aus- und Weiterbildung, nützlich zur Planung von Operationen, für die Patientenaufklä- rung sowie für erste Versuche, bei Operationen scho- nenden Laser statt Skalpelle einzusetzen. Als nächste Stufe der VR-Simulation beschrieb Cattin das Integrie- ren von haptischem Feedback via Robotik. Damit könne in naher Zukunft das virtuelle Training bei- spielsweise in der Chirurgie noch intuitiver und indivi- dueller gestaltet werden.

Wie bestechend gut schon eine einfache, mobile Vari- ante des Simulationsprogramms der Basler Universität funktioniert, konnten die Gäste der Journée de ré flexion gleich selber testen: Dabei stellt eine 3D- Brille einen menschlichen Schädel mit 180 Bildern pro Sekunde dar, was den Betrachtenden eine angenehm ruhige, flimmerfreie Ansicht ermöglicht. Die Simula- tion lässt sich mittels Steuerung beliebig im Raum wenden und drehen, und noch besser: aus jeder Pers- pektive virtuell betreten. Eine faszinierende Erfahrung.

KI verstehen lernen

Künstliche Intelligenz (KI) und die Rolle, welche sie in der ärztlichen Bildung spielt, war das Thema von Mauricio Reyes. Der Compu- terspezialist vom Inselspital Bern erörterte, weshalb di- gitale Datenverarbeitung so oft auf Widerstand stösst – bei all ihren grundsätzli- chen Vorzügen als präzises, effizientes und unermüdli- ches Arbeitsmittel. Reyes nannte die Mängel von KI beim Namen: beispielsweise schlechte Datenqualität, die entsprechend enttäuschende Resultate zeitige, Kin- derkrankheiten bei neuen Entwicklungen oder die feh- lende Kompatibilität zwischen verschiedenen Informa-

tiksystemen. Gleichzeitig erinnerte Reyes an den Zeitgewinn, den die Technologie zugunsten einer menschlicheren Medizin schaffen könne, und brach eine Lanze für alle Bemühungen, KI zu vermitteln und für die Medizin fruchtbar zu machen. Ärztinnen und Ärzte müssten die neuen Technologien verstehen, hielt er fest. Nur so könnten sie ihnen vertrauen und von ih- nen profitieren.

Reyes’ Anregung, KI-Themen regelmässig und auch nie- derschwellig in die ärztliche Bildung zu integrieren, stiess beim Publikum auf offene Ohren. Dabei wurde aber auch auf die oftmals ungenügende IT-Ausrüstung in den Insti- tutionen hingewiesen. Zudem wurden Befürchtungen laut, dass neue Inhalte die Ausbildung über Gebühr ver- längern könnten. Worauf Werner Bauer die EPA ins Spiel brachte. Sie seien eine vielversprechende Methodik, in de- ren Rahmen sich Studierende und Weiterzubildende auch fachrelevantes KI-Wissen effizient aneignen könnten.

Ausblick

Im Übrigen behaupteten sich die EPA auch dieses Jahr auf der traditionellen To-do-Liste, die Werner Bauer zu Ende der Journée de réflexion präsentierte. Den EPA gehöre die Zukunft unter anderem auch deswegen, weil sie sich an der tatsächlichen, individuellen Lern- dauer für einzelne ärztliche Tätigkeiten orientierten, hielt Werner Bauer fest. Des Weiteren will das SIWF stärker mit den Weiterbildungsstätten zusammen- arbeiten, wenn es darum geht, die Weiterbildungspro- gramme gezielt zu aktualisieren. Stichworte hierzu waren Wahlmodule, koordinierte KI-Angebote für meh- rere Fachgebiete oder die Anregung, für jede Kategorie von Weiterbildungsstätten in den Weiterbildungspro- grammen eine gewisse Anzahl von Lehrarztstellen im Kader vorzuschreiben. Diese Idee wurde ausdrücklich begrüsst, denn eine enge Begleitung gerade der frisch gebackenen Masters of Medicine im ersten Halbjahr der Weiterbildung sei für alle Beteiligten eine Notwen- digkeit und ein Gewinn.

Einigkeit herrschte darüber, dass für eine gewisse Steu- erung der Wahl eines Fachgebiets vor allem Anreize nötig seien – auch finanzielle. Die Journée de réflexion schloss mit der Bekräftigung, dass die ärzt liche Bildung KI systematisch und fachgerecht berücksichtigen müsse. Denn die Inputs und Diskussionen der Tagung hatten klar gezeigt: KI-Wissen ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass künftige Ärztinnen und Ärzte den digitalen Fortschritt tatsächlich in den Dienst einer möglichst menschlichen Medizin stellen können.

Bildnachweise

Adrian Ritter und Fabienne Hohl Mauricio Reyes

adrianritter[at]gmx.ch fabienne.hohl[at]wirktext.ch

Journée de réflexion

Die Journée de réflexion ist eine seit Jahren etablierte Einladungsveranstaltung für Fachleute zu Fragen der ärztlichen Bildung. Organisiert wird sie vom Schweizerischen Institut für ärzt- liche Weiter- und Fort bildung SIWF sowie vom Kollegium der Dekane der Schweize rischen Medizinischen Fakultäten, kurz Collège des Doyens. Die diesjährige Journée de réflexion fand am 24./25. Januar in Luzern statt.

FMH Tagungsbericht 566

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Covid-19-Verordnung 2 zu Wahleingriffen

Welche Eingriffe und Behand­

lungen sind noch erlaubt?

Nils Graf

Lic. iur., Abteilung Rechtsdienst FMH

Bereits seit 21. März 2020 ist Art. 10a Abs. 2 der Covid- 19- Verordnung in Kraft, welcher es den Gesundheits- einrichtungen – namentlich Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen – verbietet, nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchzufüh- ren. Diese Massnahme wirkt sich einschneidend und direkt auf die Tätigkeit vieler selbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzte aus; teilweise erscheinen über 90% weniger Patienten in den Praxen. Viele Kosten wie Miete der Praxisräumlichkeiten oder Leasing von me- dizinischen Geräten und Apparaturen laufen aber wei- ter. Deshalb wird in der Folge beleuchtet, welche Tätig- keiten einer Ärztin oder einem Arzt noch erlaubt sind.

Wichtig ist als Erstes festzuhalten, dass die Entschei- dungskompetenz, ob ein Eingriff notwendig ist oder nicht, stets bei den behandelnden Gesundheitsfach- personen liegt. Das ärztliche Ermessen ist entschei- dend, Ärztinnen und Ärzte sollen diesen Ermessen- spielraum nutzen und ihren Entscheid immer der Individualität des einzelnen Falles anpassen.

In Art. 10a Abs. 3 der Covid-19-Verordnung 2 (Stand 1.4.2020) wird die Umschreibung «nicht dringend» prä- zisiert. Als nicht dringend angezeigt gelten namentlich Eingriffe, die:

a. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass bei der betroffenen Person Nach- teile zu erwarten sind, die über geringe physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigun- gen hinausgehen; oder

b. überwiegend oder vollständig ästhetischen Zwe- cken, der Steigerung der Leistungsfähigkeit oder dem Wohlbefinden dienen.

Diese Bestimmungen dienen zweierlei Zwecken, die als (kumulative) Leitlinien dienen können, welche Be- handlungen weiterhin durchzuführen sind:

Zum einen soll vermieden werden, dass sich in solchen Einrichtungen nicht unnötige Menschenansammlun- gen bilden (z.B. in Wartezimmern) bzw. nur Personen aufhalten, die unmittelbar eine Behandlung benöti- gen. Zum anderen sollen durch aus medizinischer Sicht nicht notwendige Eingriffe keine Kapazitäten und Ressourcen gebunden werden, die potentiell zur

Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Covid- 19-Infektion benötigt werden (Personalres- sourcen, Infrastrukturen, Heilmittel und Verbrauchs- material). Dies erfordert, dass alle Akteure des Gesund- heitswesens heute Verantwortung übernehmen und Prioritäten für die kommenden Monate setzen. Insbe- sondere ist es dringend erforderlich, die Zahl der un- nötigen Krankenhausaufenthalte in Einrichtungen der Intensiv- und Intermediärmedizin zu begrenzen. Es dürfen daher nur chirurgische Eingriffe und Behand- lungen vorgenommen werden, die als lebenswichtig angesehen werden. Die getroffenen Entscheidungen müssen jedoch den Zugang zu einer qualitativ hoch- wertigen Versorgung für möglichst viele Patienten sicherstellen.

Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Ärztinnen und Ärzte sind gehalten, alle gesundheitlichen Be- schwerden zu behandeln, deren Nichtbehandlung zu einer allfälligen späteren Einweisung in ein Spital füh- ren könnten. Als Beispiel kann eine Mittelohrentzün- dung dienen. Wird sie nicht behandelt, kann sich der Verlauf so verschlechtern, dass der Patient ein, zwei Tage später gezwungen sein wird, das Notfallzentrum eines Spitals aufzusuchen.

Zulässig sind gemäss den Erläuterungen zur Covid-19- Verordnung unter anderem Eingriffe, die bei einer Un- terlassung zu einer Verkürzung der Lebenserwartung, zu einer bleibenden Schädigung, zu einem erheblichen Risiko für eine erhebliche Verschlechterung des Ge- sundheitszustandes oder zu einer notfallmässigen Hospitalisation führen, oder die Lebensqualität in ausserordentlich starker Weise verschlechtern. Als Bei- spiel für solche Eingriffe werden genannt:

– Tumorchirurgie aller Disziplinen mit ansonsten schädigendem oder tödlichem Verlauf,

– Gefässoperationen, die bei Unterlassung zum per- manenten Verlust der Funktion einer Extremität führen,

– Irreponible oder inkarzerierte Hernien aller Art, – Gelenksoperationen, welche bei Unterlassung zu

eine r bleibenden Funktionseinschränkung führen, – Frakturen, die nicht konservativ behandelt werden

können,

FMH Covid-19 567

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– Rückenoperationen mit Ausfallerscheinungen oder unbeherrschbaren Schmerzen,

– sämtliche Eingriffe rund um Schwangerschaft und Geburt,

– akute Schmerzzustände, die eine operative Thera- pie bedingen,

– Eingriff bei Infektionszuständen, die konservativ nicht beherrscht werden können (z.B. Abszesse), – Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Me-

dizinalpersonen,

– telemedizinische Dienstleistungen sowie

– Präventionsleistungen bei Kindern und Jugend- lichen (Impfungen).

Eine abschliessende Liste aller zulässigen medizini- schen Eingriffe ist nicht möglich. In der ambulanten Medizin sind jedoch alle Konsultationen zulässig, die der Abklärung dienen, ob es sich überhaupt um lebens- wichtige Probleme handelt, besonders in der Pädiatrie.

Auch sind medizinisch indizierte Kontrollen von Be- handlungen, die schon vor der Verordnung des Bun- desrates begonnen wurden, selbstverständlich fach-

gerecht weiterzuführen. Dabei ist selbstredend zu beachten, dass in der Praxisorganisation die Hygiene- Massnahmen des BAG umgesetzt werden; auch sollten die Patienten so aufgeboten werden, dass sich mög- lichst wenige Personen zur gleichen Zeit in den Warte- räumlichkeiten befinden.

Nicht erlaubt ist es aber jedenfalls, in Kliniken / Praxen für ästhetische Chirurgie eine Sprechstunde zu führen oder Eingriffe wie Lippen unterspritzen etc. durchzu- führen. Ebenso dürfen ärztlich geführte Praxen, wel- che z.B. Behandlungen zur Verbesserung des Wohl- befindens oder der Leistungsfähigkeit anbieten, keine solchen Dienstleistungen anbieten oder durchführen.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass es schlussendlich in der Entscheidungskompetenz der Gesundheitsfachpersonen liegt, ob ein Eingriff not- wendig ist oder nicht, da dies immer eine Einzelfallent- scheidung bleibt. Um Diskussionen über ihre Entschei- dung vorzubeugen ist es unabdingbar, dass in der Patientendokumentation nachvollziehbar dokumen- tiert wird, wieso der durchgeführte Eingriff oder die Behandlung nicht aufschiebbar war.

nils.graf[at]fmh.ch

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FMH Covid-19 568

(13)

Abschied von der Politik und von der FMH

Bruno Henggi

Verantwortlicher Public Affairs FMH

Ständerat Joachim Eder hat sich Anfang letzten Jahres entschieden, bei der Gesamt­

erneuerungswahl der eidgenössischen Räte im Herbst 2019 nicht mehr anzutreten.

Im Frühjahr dieses Jahres hat er auch seine Beratertätigkeit für die FMH beendet.

Für die FMH war der Zuger FDP­Politiker während zweier Legislaturperioden ein wichtiger Berater und Gesprächspartner. Er war für die Ärzteschaft mit grosser Kompetenz und Integrität tätig.

Joachim Eder hat einen grossen Teil seiner beruflichen Karriere der öffentlichen Sache gewidmet. Als 32­jähri­

ger Sekundarlehrer wurde er 1983 für die FDP in den Zuger Kantonsrat gewählt. 2001 überlebte er das schreckliche Attentat von Zug und trat in die Zuger Kantonsregierung ein, wo er als Regierungs­

rat während elf Jahren bis 2012 die Gesundheits­

direktion des Kantons Zug leitete. Und bei der Wahl des eidgenössischen Parlaments 2011 schaffte er auch den Sprung auf die nationale politische Bühne und zog für seinen Kanton in den Ständerat ein.

Berater der FMH

Für die FMH wurde Joachim Eder mit seinem breiten gesundheitspolitischen Wissen, dem weiten Netzwerk, dem grossen politischen Einfluss und seiner Art, partei­

und fraktionsübergreifend Lösungen zu erarbeiten, zu einem wichtigen Gesprächspartner. Die FMH konnte ihn für eine Zusammenarbeit gewinnen, welche zu einem Engagement als Berater im Sounding Board der FMH führte. Dieses dauerte von 2013 bis 2020 – nach seinem Rückzug aus der Politik – an. Diese Zusammen­

arbeit war noch wertvoller geworden, als Joachim Eder 2015 auch in der Gesundheitskommission Einsitz nahm.

Als verantwortungsvoller Milizpolitiker machte sich Joachim Eder mit gesundheitspolitischen Ansichten und Standpunkten von verschiedenster Warte ver­

traut. So setzte er sich als Präsident des Stiftungsrats 3R für die Forschung nach Alternativen zu Tierversuchen ein – ein Anliegen, das gemeinsam vom Tierschutz und der forschenden pharmazeutischen Industrie getragen wird. Er war Mitglied des Stiftungsrats einer Kranken­

versicherung, präsidierte auch die Stiftung Gesund­

heitsförderung Schweiz und engagierte sich als Co­

Präsident in jenen parlamentarischen Gruppen, die gesundheitspolitische Fragestellungen diskutieren.

Aufruf zu souveränem Auftreten

In seiner mit Leidenschaft vorgetragenen Rede in der Ärztekammer vom Oktober 2019 rüttelte Joachim Eder an einigen Grundpfeilern der Denkweise von Vertre­

Ständerat Joachim Eder

Er setzte sich für die Forschung nach Alter­

nativen zu Tierversuchen ein.

FMH Ak tuell 571

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tern des Verbandes der Ärzteschaft. Die FMH dürfe – im Gegensatz zum intern immer wieder bemühten Bild der isolierten und ungeliebten Ärzteschaft – ihre politische Interessenvertretung aus einer guten Aus­

gangslage heraus betreiben. Denn das Image in der Be­

völkerung sei gut und die Kompetenz der Ärzteschaft als Gesundheitsakteur anerkannt. Diese komfortable Situation sei zu nutzen, unterstrich der Ständerat. Na­

mentlich sei die starke Position der FMH für den Auf­

bau und die Pflege dauerhafter Allianzen zu nutzen.

Das stärke die politische Schlagkraft, sei jedoch auch eine notwendige und gern gesehene Vorleistung für die politische Entscheidfindung im Parlament und werde von Politikerinnen und Politikern sehr ge­

schätzt. Von der FMH erwarte man auch ein offensives Kommunikationsverhalten, positive Botschaften und Stellungnahmen. Es sei der FMH in letzter Zeit zwar ge­

lungen, vom früheren Neinsager­Image wegzukom­

men. Trotzdem sei in politischen Kreisen immer noch die Einschätzung vorhanden, im Mittelpunkt stün­

den zu oft der pekuniäre Aspekt der ärztlichen An­

liegen und zu wenig die Interessen der Patientin­

nen und Patienten.

Pflege der Bündnisfähigkeit – konstruktive Politik

Die Ärztekammer bekam auch Lob zu hören. Ein abso­

lutes Highlight des konstruktiven Dialogs sei das Da­

tum des 12. Juli 2019, als die Tarifpartner FMH und cu­

rafutura dem Bundesrat nach über dreieinhalbjähriger Arbeit TARDOC, den neuen ambulanten Tarif für ärzt­

liche Leistungen, zur Genehmigung und zur Inkraft­

setzung per 1. Januar 2021 eingereicht hätten. Joachim

Eder sagte, er habe mit Freude von dieser Tatsache Kenntnis genommen. Er gratulierte der Ärzteschaft in aller Form «zu diesem Meilenstein, zu dem viele aus der FMH mit enormer Energie und Leidenschaft bei­

getragen haben».

Mit einer Stimme sprechen

Joachim Eder war ein bürgernaher, bürgerlicher, inter­

essierter, integrer und fairer Politiker. Und er war auch Mensch. Auf sympathische Art hat Joachim Eder sein Bedürfnis, als Politiker auch einmal einen Schulter­

klopfer zu erhalten, zum Ausdruck gebracht. Das Spre­

chen mit einer Stimme sei im politischen Diskurs sehr wichtig, rief er der Ärztekammer entgegen. Und erin­

nerte dabei an die Diskussion über das Tabakprodukte­

gesetz in der Gesundheitskommission des Ständerats im August 2019. Aussenminister Ignazio Cassis war ge­

rade in die Kritik geraten, weil am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai ein Zigarettenhersteller als Sponsor zur Diskussion stand. In der Folge ging ein Ruck durch die Gesundheitskommission des Stände­

rats, und sie beschloss unter aktiver Führung ihres Präsidenten Joachim Eder, die Voraussetzungen zur Ra­

tifizierung der WHO­Rahmenkonvention zur Eindäm­

mung des Tabakgebrauchs zu schaffen. Was Joachim Eder nicht sagte, indes bekannt war: Er hätte durchaus anerkennende Worte für das klare gesundheitspoliti­

sche Signal der ständerätlichen Gesundheitskommis­

sion unter seiner Präsidentschaft entgegengenommen.

Auch das ist notabene ein Erfolgsfaktor der politischen Interessenvertretung: Ein Lob ist ein wirksames Füh­

rungsinstrument.

Bruno Henggi bruno.henggi[at]fmh.ch

In seiner mit Leidenschaft vorgetragenen Rede rüttelte er an einigen Grundpfeilern der Denkweise von Vertretern des Verbandes der Ärzteschaft.

Auf sympathische Art hat er sein Bedürfnis, als Politiker auch einmal einen Schulterklopfer zu erhalten, zum Ausdruck gebracht.

FMH Ak tuell 572

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Todesfälle / Décès / Decessi Klaus Robert Bleuler (1939), † 4.2.2020, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, 8620 Wetzikon ZH

Andreas Löffler (1924), † 11.3.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 4058 Basel

Ulrich Aeppli (1932), † 13.3.2020, Facharzt für Anästhesiologie, 8122 Binz

Daniel Masson (1934), † 20.3.2020,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1095 Lutry

Jean-Marc Mermoud (1942), † 26.3.2020, Spécialiste en médecine interne générale, 1005 Lausanne

Peter Tschannen (1941), † 27.3.2020,

Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 1240 White River, ZA

Jean-Daniel Morard (1943), † 30.3.2020, Spécialiste en cardiologie et Spécialiste en médecine interne générale, 1630 Bulle

Reto Dettli (1926), † 1.4.2020,

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 9533 Kirchberg SG

Praxiseröffnungen /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

BE

Max Solenthaler,

Facharzt für Hämatologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Bahnhofstrasse 3, 3600 Thun

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Hamid Reza Ashkbus, Praktischer Arzt, Süd- bahnhof AG, Chutzenstrasse 24, 3007 Bern

Lorin Benneker, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, Salvisbergstrasse 4, 3006 Bern

Jens Fichtner, Facharzt für Neurochirurgie, FMH, Laupenstrasse 6, 3008 Bern

Johannes Fröhlich, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Nephro- logie, FMH, Monbijoustrasse 10, 3011 Bern

Saskia Jampen, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld

Stephanie Scheidegger, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Medbase, Schwanengasse 10, 3011 Bern

Eliane Siegenthaler, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, FMH, Mohnstrasse 74, 3084 Wabern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Bündner Ärzteverein

Zur Aufnahme in den Bündner Ärzteverein haben sich angemeldet:

Nikolaus Aebli, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, FMH, Regionalspital Schiers, 7220 Schiers

Oliver David Arquint, Facharzt

für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Praxis Via d’Albanas 134A, 7524 Zuoz

Therese Augsburger, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Praxis Via las Caglias 3, 7018 Flims-Waldhaus

Anna Giulia Brunello, Fachärztin für Anästhe- siologie und Fachärztin für Intensivmedizin, Kantonsspital Graubünden, 7000 Chur

Simon Brunner, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Gastroente- rologie, FMH, Kantonsspital Graubünden, 7000 Chur

Marcus Deplazes, Facharzt für Anästhesio- logie, FMH, Klinik Gut St. Moritz, 7500 St. Moritz

Mikko Kamm, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Reha Seewis AG, 7212 Seewis

Dario Marziali, Facharzt für Allergologie und Immunologie, FMH, Praxis Gäuggeli- strasse 37, 7000 Chur

Daniela Söchting, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Medizinisches Zentrum gleis d, 7000 Chur

Mario Daniel Venzin, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Praxis Palius 33C, 7144 Vella

Zsolt Virànyi, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Gastroenterologie, Kantonsspital Graubünden, 7000 Chur

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Philipp Schering, Kinder- und Jugendmedizin, seit 5.3.2020 Swiss Medi Kids AG, Seiden - hofstrasse 9, 6003 Luzern

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

FMH Personalien 574

Personalien

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In memoriam Daniel Masson (1934–2020)

Daniel Masson est décédé subitement le 20 mars der- nier, dans sa 86e année, près de 20 ans après avoir pris sa retraite institutionnelle en tant que médecin-chef du Centre de Traitement Psychiatrique de Jour à Lau- sanne. Il avait poursuivi une pratique clinique privée jusqu’en 2015. Tout au long de sa carrière et jusqu’à tout récemment, il a supervisé bon nombre de thérapeutes ayant des pratiques cliniques dans le DP-CHUV, des psychiatres-psychothérapeutes du Groupement des Psychiatres Vaudois (GPPV), ainsi que des formateurs du MAS systémique de l’UNIL. Daniel Masson a été un des pionniers de la thérapie systémique dans notre canton. Nous lui rendons ici hommage en évoquant son parcours et quelques-uns de ses apports.

Formé à la psychothérapie psychanalytique comme la plupart des psychiatres de sa génération, il est parti aux Etats-Unis à la fin des années 60 pour rencontrer et voir travailler les grands noms de la thérapie de famille. De retour, avec un regard nouveau sur le pa- tient et ses symptômes, il a mis ses connaissances en pratique en ouvrant et dirigeant le Centre de Traite- ment Psychiatrique de Jour à Lausanne. Il a ensuite quitté cette institution pendant une dizaine d’années, avant d’y revenir jusqu’à sa retraite. Dans l’intervalle, il a créé le Centre de psychologie médicale qui a précédé le Service de psychiatrie de liaison créé par le pro-

fesseur P. Guex (lui-même prédécesseur du professeur F. Stiefel). L’apport de sa pensée a permis notamment aux équipes soignantes d’avoir un regard élargi sur le patient.

Daniel Masson était aussi très rigoureux dans son tra- vail. Il a été par exemple l’un des premiers psychiatres au CHUV à introduire des données dans les premiers ordinateurs existants pour modéliser les données et les activités. Il a également été le rédacteur en chef de la revue Thérapie Familiale durant plusieurs années, re- vue qui publie des articles d’orientation systémique, en intégrant la contribution d’autres disciplines, citant souvent Edgar Morin, Derrida, Foucault et Cyrulnik.

Dans son activité de superviseur, bienveillant et chaleu- reux, Daniel Masson était toujours intéressé à l’autre et aux histoires que nous lui amenions. Il nous invitait à découvrir le système relationnel du patient avec une curiosité infinie. En mettant les thérapeutes dans un rôle de déclencheur d’expériences, il invitait à guider le patient dans l’exploration de ses capacités créatives avec un infini respect. Il aimait questionner, remettre en questions les certitudes, déconstruire et «détrico- ter»… Riche de son éclectisme, d’une si longue expé- rience clinique et psychothérapeutique, il surprenait toujours par un élément de compréhension auquel nous n’avions pas pensé. Il nous encourageait à lire, faisant référence non seulement aux écrits fondateurs de la systémique, mais aussi aux divers courants déve- loppés par la suite, notamment à l’approche centrée sur les solutions et aux théories de l’attachement. Son intérêt et sa curiosité s’étendaient à d’autres domaines, tels que la philo sophie, la sociologie, la littérature, la musique, les fleurs, etc. Généreux, il partageait volon- tiers ses connaissances avec nous. De ces rencontres nous repartions toujours enrichis d’un nouvel élan d’ouverture et d’intérêt vers nos patients.

Daniel Masson était un homme intègre, humble, un grand humaniste. Pour ceux qui ont la grande chance de l’avoir connu, côtoyé, bénéficié de son savoir, sa dis- parition est une perte immense.

Nathalie Terrier, Jean-Bernard Daeppen

Jean-Bernard.Daeppen[at]

chuv.ch

NACHRUFE 575

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Covid-19: Administrative Belange der Intensivmedizin

Thierry Fumeauxa, Franziska von Arxb, Andreas Perrenc, Mark Kaufmannd, Gian-Reto Klegere, Martin Balmerf, Hans Parggerg, Jolanda Contarteseh, Mario Kaufmanni, Constanze Hergethj, Hans Ulrich Rothenk

a Geschäftsführender Präsident SGI, Nyon; b Präsidentin Pflege SGI, Zürich; c Präsident SGI-Kommission Datensatz, Bellinzona; d Past-Präsident

SGI- Kommission Datensatz, Basel; e Präsident SGI-Tarifkommission, St. Gallen; f Präsident SGI-Qualitätskommission, Aarau; g Präsident SGI-Zertifizierungs - kommis sion Intensivstationen, Basel; h Präsidentin Interdisziplinäre Kommission für die Anerkennung von Intermediate-Care Units, Baden; i Stellvertretender Chef Geschäftsstelle Koordinierter Sanitätsdienst (KSD-SSC), Ittigen; j Leiterin Geschäftsbereich Akutsomatik, SwissDRG AG, Bern; SGI-Tarifkommission, SGI-Kommission Datensatz, SGI-Qualitätskommission, Bern

Dokumentation von Behandlungskapazität im Informations- und Einsatzsystem des Koordinierten Sanitätsdienstes, Falldokumentation im Minimalen Datensatz der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin und der Intermediate Care sowie Abgeltung der Behandlungsfälle.

1. Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von kritisch Kranken im Rahmen der Pandemie

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

– Das vorliegende Dokument behandelt aus- schliesslich administrative Belange.

– Grundsätze zur medizinischen Versorgung, inkl.

Behandlungskonzepte und Triage-Empfehlun- gen bei Ressourcenknappheit, werden an ande- rer Stelle erarbeitet und publiziert (siehe BAG, SAMW, medizinische Fachgesellschaften etc.).

1.2 Erweiterung der Behandlungskapazität – Ausgangslage

– Im Normalfall werden in der Schweiz kritisch kranke Patienten, die einer intensivmedizini- schen Behandlung bedürfen, in einer von der SGI zertifizierten oder anerkannten Intensivstation behandelt.

– Je nach Schweregrad der akuten Erkrankung ist im Einzelfall auch eine Betreuung in einer an- erkannten Intermediate-Care-Station (IMC-Unit) möglich.

– Im Rahmen der aktuellen ausserordentlichen Lage ist es zwingend notwendig, die Behand- lungs kapazität in Intensivstationen und IMC-Units zu erhöhen. Dazu sind, neben der Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Infrastruktur (Behandlungsplätze, Überwachungsgeräte wie Monitore, medizintechnische Apparate zur

Unterstützung von Vitalfunktionen usw.) etc., auch administrative und weitere Belange zu be- rücksichtigen.

1.3 Erhöhung der Bettenzahl

– Die Erhöhung der Bettenzahl ist nach den Vor- gaben der zuständigen Organe von Bund und Kanton sicherzustellen.

– Die für den Normalfall gemäss Zertifizierungs- kommission Intensivstationen (ZK-IS) der SGI respektive der Kommission für die Anerkennung von Intermediate-Care-Units (KAIMC) geltende Bettenzahl wird nachfolgend «zertifizierte Bet- ten» genannt.

– Die zusätzlichen Bettenplätze werden nachfol- gend «Behandlungsbetten ad hoc» genannt.

– Die Regelung gilt sowohl für zertifizierte resp.

anerkannte Intensivstationen wie auch für an- erkannte Intermediate-Care-Units.

2. Behandlungsbetten ad hoc

– Patientenbetreuung in Behandlungsbetten ad hoc auf Intensivstationen erfolgt unter Verantwortung der medizinischen Leitung einer zertifizierten oder anerkannten Intensivstation.

– Patientenbetreuung in Behandlungsbetten ad hoc auf IMC-Units erfolgt unter Verantwortung der me- dizinischen Leitung einer zertifizierten resp. aner- kannten Intensivstation oder einer anerkannten Intermediate-Care-Unit.

La traduction française de ce document est disponible sur le site internet de la SSMI à l’adresse suivante:

sgi-ssmi.ch/fr/covi19.html

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SGI 576

(18)

– Diese medizinische Verantwortung kann in Aus- nahmefällen an entsprechend qualifizierte Fach- personen delegiert werden. Diese Delegation ist klar zu regeln und schriftlich festzuhalten. Die zu- ständigen Organe haben Einsichtsrecht in diese Regelungen. Missbrauch kann sanktioniert wer- den.

– Soweit möglich und sinnvoll sind die Standards ge- mäss «Richtlinien für die Zertifizierung von Inten- sivstationen (IS) durch die Schweizerische Gesell- schaft für Intensivmedizin (SGI)» vom 3.9.2015 respektive den «Richtlinien zur Anerkennung der Schweizer Intermediate Care (IMC) Units» vom 1.1.2020 einzuhalten. Einschränkungen sind mög- lich; die Verantwortung tragen die medizinische Leitung der Intensivstation resp. IMC-Unit oder deren vorgesetzte Stellen.

– Soweit möglich und sinnvoll gelten die für den Nor- malfall festgelegten Behandlungsgrundsätze. Aus- nahmen werden an anderer Stelle geregelt (vgl.

Punkt 1.1).

3. Dokumentation: Informations- und Einsatzsystem (IES)

– Das internetbasierte Informations- und Einsatz- system (IES) ist ein Instrument des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) des Bundes.

– Die Dokumentation der Behandlungskapazität im IES ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Lageinformation COVID-19 des Sanitätsdienstlichen Koordinationsorgans (SANKO) des KSD.

– Die Leitungen der Intensivstationen und Intermedi- ate-Care-Units sind gehalten, die entsprechenden Informationen jeweils durch den von ihnen be- zeichneten Single Point of Contact im IES eintragen zu lassen. Zurzeit werden die Daten im IES einmal pro Tag ausgewertet.

– Für die Dokumentation der Behandlungskapazität (Bettenzahl) und weiterer Informationen im IES gelten die Vorgaben des SANKO. Per 27.3.2020 wurde der Datensatz zwecks differenzierterer Do- kumentation der Behandlungskapazität ergänzt.

Im Mitgliederbereich der SGI-Website sind unter

«COVID-19» die aktuell gültigen Datenfelder zu- sammengestellt.

– Die Summe der Anzahl zertifizierter (resp. aner- kannter) Betten und der Anzahl Behandlungsbetten ad hoc ergibt die Anzahl betriebener Betten. Zusam- men mit den anderen Daten im IES ergeben diese Daten wichtige Kennzahlen zu Behandlungskapazi- tät und Auslastung der Spitäler.

4. Dokumentation: Minimaler Datensatz der SGI (MDSi) und der Intermediate Care (MDSimc)

– Die Dokumentation der Falldaten im MDSi oder MDSimc muss sichergestellt sein. Die Datenerfas- sung geschieht im Normalfall kontinuierlich und im Rahmen der Patientenbetreuung. Ist die auf- grund der ausserordentlichen Lage nicht möglich, muss eine nachträgliche Datenerfassung vorge- sehen werden.

– Wie bereits vor COVID-19 festgelegt, ist die Er- fassung des Sequential-Organ-Failure-Assessment (SOFA)-Scores im MDSi oder MDSimc erwünscht, bleibt aber bis Ende 2020 fakultativ. Über eine all- fällige Verlängerung dieser Phase mit fakultativer Erhebung wird zu einem späteren Zeitpunkt ent- schieden. Für die Dokumentation des SOFA-Scores im Rahmen von SwissDRG gilt die Regelung der SwissDRG AG.

– Ziele der Dokumentation der Falldaten sind:

– Sicherstellen der Nachverfolgbarkeit des Patien- tenflusses.

– Sicherstellen der Nachverfolgbarkeit der Doku- mentation zum summarischen Krankheitsver- lauf jedes einzelnen Patienten. Die detaillierte Dokumentation des Krankheitsverlaufes (Kran- kenakte/Krankengeschichte) wird gemäss den Regelungen der jeweiligen Intensivstationen oder IMC-Units resp. des entsprechenden Spitals sichergestellt.

– Grundlage zur Nachbereitung der Pandemie (adminis trativ, wissenschaftlich, Qualitätssiche- rung etc.).

– Um die nachträgliche Analyse der Fälle mit COVID-19 im MDSi/MDSimc zu erleichtern, sollen die nachfol- genden Datenfelder wie folgt ausgefüllt werden:

– Erst-Diagnose (Hauptdiagnose bei Eintritt in die Intensivstation resp. IMC-Unit): «ARDS» (M_Diag1

= R1)

– Geplanter Eintritt: «nein» (M_PatGrp = «N») – Summe aller Schichten mit Isolation muss >0

sein (M_Isolation muss >0 sein). In der Regel wird M_Isolation der Summe aller Schichten des IS/IMC-Aufenthaltes entsprechen.

– Intensivstationen resp. IMC-Units, welche das durch die SGI zur Verfügung gestellte Web-basierte MDSi- Tool verwenden, können die Dokumentation der Falldaten von auf Behandlungsplätzen ad hoc be- treuten Patienten mit diesem Tool dokumentieren.

– Intensivstationen resp. IMC-Units, die ein eigenes Informatiksystem für die Dokumentation der Fall-

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SGI 577

(19)

daten benutzen (Patientendatenmanagementsystem [PDMS], Krankenhausinformationssystem [KIS] usw.), müssen für auf Behandlungsplätzen ad hoc be- treute Patienten allenfalls eine Erweiterung des In- formatiksystems vornehmen. Der Datenexport in das MDSi ist dabei sicherzustellen. Ist dies nicht möglich, muss die Dokumentation durch andere Mittel sichergestellt sein. Die SGI empfiehlt, dafür das durch die SGI zur Verfügung gestellte Web-ba- sierte Tool zu verwenden (vgl. nachfolgenden Ab- schnitt). Andernfalls muss als minimale Dokumen- tation ein Journal (Papier oder elektronisch, z.B. im Rahmen eines bereits vorhandenen Klinik-Informa- tionssystems) der Behandlungsfälle geführt wer- den. Ziel des Journals ist es, die Nachbereitung und insbesondere Nacherfassung der Fälle zu einem späteren Zeitpunkt sicherzustellen. Das Journal soll mindestens enthalten:

– Identifikation des Patienten (gemäss Regelung im jeweiligen Spital)

– Datum/Zeit der Aufnahme in die Intensivstation resp. IMC-Unit

– Datum/Zeit der Verlegung aus der Intensivsta- tion

– Vitalstatus bei Verlegung (lebend/gestorben) – Anzahl Schichten mit maschineller Beatmung

(invasiv und nicht-invasiv; aufgerundet auf ganze Schicht)

– Verlegungsort

– Für das Journal gelten die gleichen Sorgfalts- und Aufbewahrungspflichten wie für die Kranken- geschichte.

– Die SGI stellt das Web-basierte Tool allen Intensiv- stationen resp. IMC-Units zur Verfügung1, die im Normalfall mit einem eigenen Informationssys- tem (Patientendatenmanagementsystem [PDMS], Krankenhausinformationssystem [KIS] usw.) ar- beiten, dies aber für Dokumentation der Falldaten von auf Behandlungsplätze ad hoc betreuten Pa- tienten nicht einsetzen können.2 Dieses Web-ba- sierte Tool erlaubt Dokumentation im Zwei- oder Dreischichtbetrieb. Ein bereits installiertes Web- basiertes Tool kann ebenfalls von Drei- auf Zwei-

schichtbetrieb umgestellt werden. Bitte in diesem Fall den Betreiber der MDSi-Datenbank ProtecData kontaktieren.3

5. Abgeltung der Behandlungsfälle

– In enger Abstimmung mit der SGI empfiehlt die SwissDRG AG, eine Abrechnung der intensivmedi- zinischen Komplexbehandlung sowie der Komplex- behandlung in einer Intermediate-Care-Station zeitlich limitiert auch in nicht zertifizierten bzw.

nicht anerkannten Räumlichkeiten/Einheiten zu ermöglichen.

– Eine Kodierung gemäss CHOP-Codes 99.B7.1-, 99.B7.2- und 99.B7.3- sowie 99.B8.1-, 99.B8.2- und 99.B8.3- und die Abbildung der maschinellen Beatmung ist auf- grund der dynamischen Ausbreitung des SARS-CoV-2 und der damit verbundenen Krankheit COVID-19 auch ausserhalb der Räume einer zertifizierten resp.

anerkannten Intensivstation / anerkannten Inter- mediate-Care-Station unter nachfolgend aufgeführ- ten Bedingungen zulässig:

– Diese Anpassung gilt für eine begrenzte Zeit- dauer während der SARS-Cov-2-Pandemie.

– Es handelt sich um eine dokumentierte intensiv- medizinische Behandlung resp. Versorgung auf einer Intermediate-Care-Station (gilt nicht für Überwachung bei Verdacht auf SARS-CoV-2-In- fektion oder lediglich bei einer Isolation). Es liegt mindestens ein Organversagen vor, welches die Behandlung auf einer Intensivstation/Inter- mediate-Care-Station notwendig macht.

– Die intensivmedizinischen Leistungen werden inkl. MDSi/MDSimc dokumentiert.

– Die Verantwortung und Leitung der zusätzlichen Kapazitäten erfolgen durch Personal einer zerti- fizierten resp. anerkannten Intensivstation bzw.

einer anerkannten Intermediate-Care-Unit.

– Die Patientenbehandlung findet unter Fach- führung und durch Mitbeteiligung von Personal einer zertifizierten resp. anerkannten Intensiv- station bzw. einer anerkannten Intermediate- Care-Unit statt.

1 Vgl. Information SGI an ihre Mitglieder vom 18.3.2020 und Stellungnahme der SGI vom 19.3.2020.

2 Initiale Installation re- mote, d.h. ferngesteuert zwischen der IT-Abteilung des Spitals und Protec- Data. Zeitbedarf:

ca. 2 Stunden.

3 mdsi[at]protecdata.ch oder Tel. 056 677 80 90 (erste Ansprechperson: L.

Lanz, sonst M. Amstutz oder C. Kaufmann).

Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG Münsterberg 1 4001 Basel Telefon: +41 61 561 53 64 sgi@imk.ch

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SGI 578

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