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Academic year: 2022

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(1)

In Kooperation mit

Münchner Fachanwaltstag IT-Recht

Open Source Software

Fluch und Segen bei Entwicklung und

Vertrieb von Software

(2)

•  Was ist Open Source Software (OSS)?

•  OSS als (fester) Bestandteil der Softwareentwicklung

•  Besonderheiten bei OSS als embedded software

•  Der Vertrieb von proprietärer Software und OSS

Übersicht

bei Entwicklung und Vertrieb von Software

(3)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 3

Was ist Open Source Software?

(4)

•  1950-1970: Software als „Beiprodukt“ von Computerhardware

•  1970er: Unternehmen erkennen Software als Wirtschaftsgut und beschränken die Nutzungsmöglichkeiten

•  1980er: Bewegung zur Verteidigung der „Software Freedoms“

•  1985: Gründung der Free Software Foundation

•  1988: BSD & MIT Lizenz entstehen im universitären Umfeld

•  1989: GNU General Public License 1.0

•  1991: GPL 2.0, LGPL 2.0

•  1998: Gründung der Open Source Initiative

•  2007: GPL 3.0, LGPL 3.0

Die Entstehung Freier Software

(5)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 5

Was ist Freie bzw. Open Source Software?

Was ist Open Source Software?

(6)

„Free software is a matter of liberty, not price. To understand the concept, you should think of free as in free speech, not as in free beer.“

Richard Stallman

Philosophischer Grundgedanke

(7)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 7

Was ist Open Source Software?

(8)

Free software is software that comes with permission for anyone to use, copy, and/or distribute, either verbatim or with modifications, either gratis or for a fee. In particular, this means that source code must be available. “If it's not source, it's not software.”

Definition

(9)

•  Freie Verbreitung

•  Weitgehende (einfache) Nutzungsrechte

•  Offenlegung des Quellcodes

•  Keine Lizenzgebührenpflicht

•  Offenlegung der Lizenzbedingungen

•  Allgemeingültige Lizenzbedingungen

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 9

Charakteristische Merkmale

Was ist Open Source Software?

(10)

•  werden von Urhebern / Inhabern der ausschließlichen Nutzungsrechte vorgegeben.

•  regeln die vertraglichen Grundlagen:

–  Nutzungsrechtseinräumung –  Pflichten des Nutzers

–  Bedingungen für die Nutzung –  Gewährleistung / Haftung –  Regelung bei Verstößen

•  werden mit Download/Nutzung der OSS abgeschlossen?

Open Source Lizenzen

(11)

24. Oktober 2014 Referent: Ihr Name 11

Open Source Lizenzen

Was ist Open Source Software?

h"ps://www.blackduckso1ware.com/resources/data/top-­‐20-­‐open-­‐source-­‐licenses  

(12)

•  Permissive Lizenzen

–  Beispiele: MIT /BSD, Apache

–  Weitgehende Freiheiten des Nutzers, wenige Bedingungen, kaum Pflichten

•  Lizenzen mit strengem Copyleft –  Beispiele: GPLv2, GPLv3, OSL

–  Weitgehende Freiheiten des Nutzers, zahlreiche Bedingungen und Pflichten

•  Lizenzen mit schwachem Copyleft –  Beispiel: LGPLv2.1, MPL –  „Gelockerte Pflichten“

Open Source Lizenzmodelle

(13)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 13

OSS in der Softwareentwicklung

OSS in der Softwareentwicklung

(14)

•  Verwendung von Standards (freetype, ffmpeg)

•  Qualitätssteigerung

•  Höhere Kompatibilität

•  Unterstützung durch Community bei Entwicklung und Fehlerbehebung

•  Kostenreduktion

•  Zeitersparnis bei der Entwicklung

•  Nutzung von Open Source Entwicklungstools

Gründe für die Verwendung von OSS

(15)

•  Weiterentwicklung ist Bearbeitung i.S. von §§ 69c Nr. 2, 23 UrhG

•  Zulässig nach Maßgabe der Open Source Lizenz

•  Kommerzieller Vertrieb möglich?

–  Abhängig von der ursprünglichen Lizenz

–  Grundsätzlich nur bei Lizenzen ohne Copyleft denkbar

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 15

Weiterentwicklung einer Open Source Software

OSS in der Softwareentwicklung

(16)

•  Problematisch bei „Copyleft-Lizenzen“

•  Aufgrund der Lizenzbedingungen „infiziert“ die OSS die proprietäre Software.

•  Proprietäre Software wird automatisch zur OSS (str.)

•  Pflicht zur Offenlegung des Source Codes

•  Kommerzieller Vertrieb kann zu Rechtsverlust an OSS führen

Kombination von OSS und proprietärer Software

(17)

„You may modify your copy or copies of the Program or any portion of it, thus forming a work based on the Program, and copy and distribute such

modifications or work under the terms of Section 1 above...“

•  Erstreckt sich auf Bearbeitungen und „work based on the Program“

•   „Work based on the Program“ ist laut Definition der GPLv2 „either the Program or any derivative work under copyright law: that is to say, a work containing the Program or a portion of it, either verbatim or with

modifications and/or translated into another language.“

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 17

Copyleft-Effekt der Ziff. 2 GPLv2:

OSS in der Softwareentwicklung

(18)

•  Laut GPL: If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works.”

•  Aber auch: „mere aggregation of another work not based on the

Program with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of a storage or distribution medium does not bring the other work under the scope of this License.”

Wann ist eine Entwicklung ein „derivative work“?

(19)

•  Einzelfall abhängig, keine bzw. kaum allgemeingültige Rechtsprechung

•  Unklare Definitionen

•  Einfluss amerikanischer Rechtsdogmatik, trotz Anwendung lokalen Urheberrechts

•  Im Wesentlichen zwei Voraussetzungen:

–  Formale Trennung/Trennbarkeit –  Inhaltliche Trennung

•  Häufige Problemfälle:

–  Kernelmodule, Plugins, Bibliotheken

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 19

Wann ist eine Entwicklung ein „derivative work“?

OSS in der Softwareentwicklung

(20)

•  Welche Lizenz findet Anwendung?

•  Lizenz-Inkompatibilitäten

–  Z.B.: GPLv2 / LGPLv2.1 & 4 Klausel-BSD Lizenz –  Aber auch: GPLv2 & GPLv3

•  Problem ist Ziff. 4 GPLv2:

„You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License.“

Kombination von OSS mit OSS

(21)

Proprietäre Software ist sowohl statisch als auch dynamisch mit div. Open Source Bibliotheken verlinkt (LGPLv2.1, MIT, 4-Klausel BSD) und wird mit C-Compiler zu einem Binary

zusammengesetzt.

Auswirkung auf die proprietäre Software?

Problem: Lizenzkonflikt und Copyleft

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 21

Fallbeispiel

OSS in der Softwareentwicklung

(22)
(23)

•  Maßgeschneiderte Softwarelösung für ein Produkt

•  Keine „Computersoftware“

•  Auf einem Chip integriert

•  Dem Kunden nicht/schwer zugänglich

•  Beispiele:

–  Firmware auf Router

–  Steuerung in Waschmaschine, Displays, Navigationsgeräten, etc.

–   Fahrzeugtechnik: Bremsassitent, Standheizung, Regensensor, etc.

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 23

Was ist „embedded Software“?

Besonderheit: Embedded Software

(24)

•  Copyleft-Effekt da einheitliches System?

•  Embedded Software überhaupt mit OSS Lizenz vereinbar?

•  Erfüllung der OSS Lizenzbedingungen

–  Bearbeitungsrecht erfordert Zugriff

–  Veröffentlichung von Lizenztext und Urheberhinweisen

•  In Datei auf dem „System“?

•  Als On-Screen-Hinweis?

•  Im Handbuch?

•  Auf der Homepage?

–  Bereitstellung des Quellcodes

–  Anleitung zum Austausch der OSS-Komponenten erforderlich?

Probleme bei OSS als „embedded Software“?

(25)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 25

OSS und der Vertrieb von Software

(26)

•  Entgeltlichkeit?

–  GPL/LGPL verbieten Lizenzgebühren

–  Kostenpflichtige „Übermittlung“, Zusatzdienste, Support

•  Pflicht Offenlegung des Sourcecodes

•  Urheberrechtshinweise und Lizenztexte mitliefern

•  Nutzung von Open Source Software vertraglich vereinbaren

Was ist beim Vertrieb von Software zu beachten?

(27)

•  Typische Einkaufsklauseln:

„Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Software für die eigenen Geschäftszwecke zu nutzen.“

„Der Auftragnehmer garantiert die Freiheit von Rechten Dritter.“

•  Folge: Rechtsmangel, da Erfüllung der Einkaufsklauseln nicht möglich

–  Nacherfüllung meist schwierig / unmöglich –  Ggf. Schadensersatzpflicht ggü. Auftraggeber

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 27

Vorsicht bei Einkaufsklauseln / Rahmenverträgen

OSS und der Vertrieb von Software

(28)

•  Vertragsverletzung

–  Schadensersatz

–  Anspruch auf Beseitigung/Unterlassung

•  GPL: Wegfall der Nutzungsrechte

•  Heilungsmöglichkeiten?

–  Austausch der Komponenten –  Neuprogrammierung

–  Andere Lizenzierung?

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Open Source Lizenz

(29)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 29

Open Source – Fluch oder Segen?

Fazit

(30)

•  Penibles OSS Management erforderlich

•  Verwendung von OSS im Einzelfall prüfen

•  Risiken abwägen

•  Transparenz

•  Beim Vertrieb von kombinierten

Softwareprodukten Nutzung von OSS vertraglich absichern

Open Source – Fluch oder Segen?

(31)

24. Oktober 2014 Referent: Laurent Meister, LL.M. 31

Fazit

(32)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

– IT-Recht – Datenschutz – Internetrecht – Social Media

Telefon +49 711 86040-160

laurent.meister@menoldbezler.de www.menoldbezler.de

@mediengerecht

Laurent Meister, LL.M. (Suffolk)

Referenzen

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