Afrikanische Schweinepest
Prävention und Bekämpfung
Informationsveranstaltung zur ASP Bernburg,
12. März 2014
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Die Situation
• ASP in Kaukasus und Russland seit 2007 in Haus- und Wildschweinbeständen
• ASP im Januar in Litauen (Wildschwein) nachgewiesen
• ASP im Februar in Polen (Wildschwein) nachgewiesen
• Seit Januar Importstopp von Russland (5 % des Gesamtexport der EU)
• sinkenden Schweinepreis (1,50 €/kg
Schlachtgewicht)
ASP im öffentlichen Interesse
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Gefährdung/Übertragung
Infektion von Wild- und Hausschweinen
Wichtigster natürlicher Übertragungsweg für Schweine in Europa ist oro-nasal durch direkten oder indirekten Kontrakt mit
Infizierten Schweinen (auch Wildschweinen)
Aufnahme von kontaminierten Futtermitteln (tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe, Speiseabfälle)
Kontaminiertes Material (Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung, Schuhzeug)
eine Verschleppung mit toten Gegenstände und Schlachtprodukten, Speiseabfällen sowie kontaminierten Futtermitteln ist über weite
Distanz und Zeiträume möglich
Stiche von Insekten die ASP-Virus weitertragen (infizierte Zecken und Schweineläuse)
Übertragung durch Sperma infizierter Eber Kapitel II 2003/422/EG Diagnosehandbuch
Wie stark ist die Gefärdung durch
Wildschweine in ST ?
Harz
Börde
Stendal
Wittenberg Salzland
Saalekreis
Burgenland Altmarkkreis Salzwedel
Jerichower Land
Anhalt-Bitterfeld
Mansfeld-Südharz Magdeburg
Dessau-Roßlau
Halle (Saale)
Livestock in
Saxony – Anhalt Pig density
Legend Pigs per 100 hectare
0.4 – 10.
11. - 20.
21. - 30.
31. – 40.
41. – 50.
51. – 60.
61. – 70.
71. – 80.
81. – 90.
91. – 100.
101. – 110.
District
Pigs (absolute)
Pigs
(per 100 hectare)
Altmarkkreis Salzwedel 130596 57.0
Stendal 73363 30.3
Magdeburg 199 1.0
Halle (Saale) 56 0.4
Jerichower Land 146169 92.7
Wittenberg 100589 52.1
Dessau-Roßlau 2160 8.8
Börde 207146 87.5
Anhalt-Bitterfeld 46702 32.1
Salzland 140147 98.3
Harz 72129 34.3
Mansfeld-Südharz 67903 46.9
Saalekreis 159493 111.3
Burgenland 89648 63.4
Sum 1236300 60.5
Source:
Animal disease fund ST, 06/2013 111. – 120.
Prävention
Wie können Sie ihre
Bestände schützen ?
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Tiergesundheitsgesetz
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Wer Vieh oder Fische hält, hat zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
1. dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in
seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden,
2. sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit
anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen,
3. Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche
maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Biosicherheitsmaßnahmen allgemein
• Alle im Betrieb tätigen Personen informieren (Kontakt zu anderen Schweinehaltungen/Wildschweinen prüfen)
• Beschränkung des Besucherverkehrs
– Besucherbuch wieder intensiver führen
– Kein Betreten des Stalles ohne komplette betriebseigene Schutzkleidung
• Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher und geschützt lagern (Abgrenzung des Betriebes auf mögliche Schäden überprüfen)
• Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten an Stallein- und
ausgängen in Betrieb nehmen (geeignetes Desinfektionsmittel) und benutzen
Biosicherheitsmaßnahmen allgemein
• Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
• Bestandsregister tagaktuell und Zahl der täglichen Todesfälle, Saugferkelverluste/Wurf, Zahl der Aborte und Totgeburten
• Kadaverlagerung nach jeder Entleerung umgehend reinigen und desinfizieren
• Gerätschaften aus dem Außenbereich sollten nach Möglichkeit nicht bzw. erst nach Reinigung und Desinfektion im Innenbereich
verwendet werden
• Keine Verfütterung von Speiseresten
Biosicherheit Freiland- oder Auslaufhaltungen
• Kontakt zu Wildschweinen verhindern (Doppelzaun eingegraben)
• Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt lagern
• Reinigung und Desinfektioneinrichtungen (Schuhzeug, Fahrzeugräder, Schutzeinrichtungen)
• Betriebseigene Schutzkleidung
• Kadaverlagerung (gesichert gegen unbefugten Zugriff, eindringen von Schadnagern und auslaufen von Flüssigkeiten, leicht zu
reinigen und zu desinfizieren)
• Möglichkeiten erruieren die Tiere in Stallungen unterzubringen (Der Betriebe einer Freilandhaltung muss genehmigt werden und
die Genehmigung kann widerrufen werden wenn der Betrieb in einem Gebiet liegt, das durch Tierseuchen bei Wildtieren ….
gefährdet ist (SchHaltHygV §4 ))
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Jäger
• Kein Betreten der Stallungen mit Jagdkleidung und kein Verbringen von Wildschweinteilen oder Materialien, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind in den Betrieb.
• Sollten Gästejagden in gefährdeten Gebieten stattfinden oder stattgefunden haben, sollte besonders auf die o.g.
Hygienemaßnahmen wert gelegt werden und auch an evtl. infizierte Jagdtrophäen gedacht werden
• Verendet aufgefundene oder krank angesprochene Wildschweine unbedingt auf ASP untersuchen lassen
Hausschlachtungen
• Kolleginnen und Kollegen die in der Lebendtier/Fleischuntersuchung tätig sind, sollten besonders sensibel auf Symptome die auf ASP hinweisen achten
• Bei Tieren mit verdächtigen oder zweifelhaften Symptomen/
Läsionen sollten Laboruntersuchungen gemäß dem
Diagnosehandbuch durchgeführt werden, um das Vorhandensein von ASP auszuschließen.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Prävention
Verantwortung teilen
• Blutproben und Tierkörper untersuchen lassen – Fieber mit Mortalität und Morbidität bei
Schweinen aller Altersklassen
– Fieber mit hämorrhagischen Symptom – Gehäuftes Verenden
(SchHaltHygV Anlage 6 Abschnitt 1))- Erfolgloser Antibiotikatherapie
Verenden im Abferkelbereich Verenden im Aufzuchtbereich
Verenden im Mast-und Zuchtbereich Erste Lebenswoche Übrige Lebenswochen
15 % 5 % 3 % 2 %
Probenentnahme Hausschwein
• Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete Schweine
• Entnahme von Serumproben 10% bzw. 5 %
Prävalenz und 95 % Nachweissicherheit (60/30)
• Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen
• Gefundene Zecken einsenden
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne der ADR sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind
Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten
hervorrufen können.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Probentransport
Klassifizierung der Proben – Kategorie A
• Alle nicht gelisteten Erreger gehören automatisch in die Kategorie B
• Nur ASP – Kulturen gehören in die Kategorie A !
• Alle anderen möglichen Probenmaterialien (Blut, Organe, Serum, Tupfer) gehören in die Kategorie B
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Probenversand von Kategorie A – Proben
• Verpackungsvorschrift P620
– entsprechender Kennzeichnungsaufkleber – bauartgeprüfte Verpackung
– Mengenbegrenzung
• “Gefahrguterklärung” von autorisiertem und geschulten Personal auszufüllen
• Versand nur von spezialisierten Gefahrguttransportdiensten (sehr teuer)
• Für ganze Tierkörper
– Allgemeinverfügung der BAM (Nr. D/BAM/ADR/003)
„Zulassung einer alternativen Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße“
– 2x Plastiksack (Dicke 0,1mm) + Fass (Stahl,1A2 / Kunststoff, 1H2)
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Verpackungsvorschrift P650
• Die Verpackung muss aus mind. 3 Bestandteilen bestehen – Primärverpackung (z.B. Blutröhrchen)
– Sekundärverpackung (dichte Plastiktüte oder Plastikbombe) – Außenverpackung (stabiler Karton oder Container)
• Die Sekundärverpackungen sind mit geeignetem Polstermaterial in die Außenverpackungen einzusetzen
• Kennzeichnung der äußeren Verpackung über Aufkleber und Schriftzug
„UN3373 – Biologischer Stoff, Kategorie B“
Probentransport
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Klassifizierung der Proben
Probentransport
Freigestellte veterinärmedizinische Probe
– Proben von Tieren, die als klinisch gesund eingestuft werden
– Proben, die z.B. zur serologischen Untersuchung versandt werden – Verpackungsvorschrift P 650 „light“
• wie bei UN3373 dreiteilige Verpackung
• Abweichung: Außenverpackung soll nur „ausreichend fest“ sein – Der Wortlaut „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“ muss auf der
Verpackung angebracht sein
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Probentransport
Versandoptionen
http://www.verbraucherschutz.sachsen-
anhalt.de/veterinaermedizin/formularemerkblaetterproben/
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Prävention
Informationen weitergeben
Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen Behörde melden
§ 4 Anzeigepflicht (TiergesG)
Den Halter der Tiere oder seinem Vertreter aber auch für Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie alle Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen. Satz 1 gilt auch für Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure, Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker, Veterinärhygienekontrolleure, amtliche Fachassistenten, Lebensmittelkontrolleure, Futtermittelkontrolleure,
Bienensachverständige, Fischereisachverständige, Fischereiberater, Fischereiaufseher, Natur- und Landschaftspfleger, Hufschmiede und Klauenpfleger, ferner für Personen, die gewerbsmäßig schlachten, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Behandlung, Verarbeitung oder
Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem
Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
a) Klinische Symptome
• Fieber mit Morbidität und Mortalität bei Schweinen aller Altersgruppen
• Fieber mit hämorrhagischem Syndrom b) Epidemiologische Befunde
• Direkter oder indirekter Kontakt zu
Schweinehaltungsbetrieben der nachweislich mit ASP infiziert war
• Schweine aus einem ASP infizierten Betrieb geliefert wurden
• Sauen mit Sperma von ASP verdächtigen Ebern besamt
wurden
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
b) Epidemiologische Befunde (weiter)
• Schweine direkt oder indirekt mit Schwarzwild einer
ASP-infizierten Population in Berührung gekommen sind
• Schweine in einer Region im Freien gehalten werden, in der die Schwarzwildpopulation mit ASPV infiziert ist
• Schweine mit Küchenabfällen gefüttert wurden
• Es möglicherweise durch Personen mit Betriebszugang, Transporte von infektionsverdächtigen Betrieben zu
einer Exposition gekommen sein könnte
• In dem Gebiet in dem der Betrieb liegt, Vektoren
vorkommen
Verdacht
Klinische Untersuchung
• Gesamten Bestand untersuchen
• In Ruhe, In Bewegung, Fieber messen (10% bzw. 5 % Prävalenz mit 95 % Nachweissicherheit) ASP nach Zecken suchen
• Produktionsdaten vorlegen lassen (Umrauscher, Aborte, Verluste)
• Korrekte Tierzahl erheben und Überprüfung der Tierkennzeichnung
• Tierärztliche Betreuung; Behandlungen; Impfungen in den letzten Wochen
• Bestandsskizze (Stallungen, Wege, Kadaverlagerung und evtl. auch Belegung der Ställe
• Epidemiologische Untersuchung
Probenanzahl Schweinepest
• Mindestens 5 kürzlich verendete oder getötete Schweine
• Entnahme von Serumproben 5 % Prävalenz und 95 % Nachweissicherheit (sowohl Serum als
auch EDTA möglich
)epidemiologischen Untereinheit (Gebäude, Ort oder angrenzendes Gelände, wo Gruppen von Schweinen innerhalb eines Betriebs so gehalten werden, dass sie häufig oder indirekt miteinander in Berührung kommen, gleichzeitig jedoch von anderen Schweinen
Schweinen desselben Betriebs abgesondert sind.)
• Tiere zwecks Nachbeprobung kennzeichnen
Bekämpfung
Amtlicher Verdacht
• Ein Schweinepestverdacht ist unbegründet, wenn die im Diagnosehandbuch festgelegten klinischen, epidemiologischen und
labordiagnostischen Untersuchungen im vollen Umfang durchgeführt und mit negativem
Resultat abgeschlossen wurden.
Falls sich der Verdacht bestätigt
Auftreten der ASP bei Wildschweinen
• Bei Verdacht ordnet die Behörde serologische und virologische Untersuchungen der erlegten oder verendeten Wildschweine an und führt epidemiologische Nachforschungen durch
• Bei Ausbruch Gebiet um Abschuss- oder Fundstelle „gefährdeter Bezirk“
(z.B. 20 km Radius und Kernzone von 3-5 km
um die Fund/Abschussstelle)
Auftreten der ASP bei Wildschweinen
• Tierhalter im gefährdeten Bezirk müssen der Behörde Anzahl, Nutzungsart, verendete oder erkrankte Schweine anzeigen
• Schweine absondern (kein WS Kontakt)
• Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen einrichten
• Verendete und erkrankte Schweine untersuchen lassen
• Viele weitere Restriktionen bzgl. Verbringung
von Tieren, Sperma, Eizellen, Embryonen,
Wildschweinefleisch und Erzeugnissen
Auftreten der ASP bei Wildschweinen
Jagd im gefährdeten Bezirk
Jedes erlegte Wildschwein kennzeichnen
Von jedem Wildschwein Proben entnehmen und incl. Tierkörper an festgelegten Wildsammel-
oder Annahmestelle abgeben
Aufbruch zentral an einem Ort (bei Gesellschaftsjagden) muss in
Verarbeitungsbetrieb entsorgt werden
Verstärkte Bejagung kann angeordnet werden
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen
www.fli.bund.de
www.tsis.fli.bund.de (neu
Tierseucheninfosystem für alle) www.animal-health-online.de
www.asf-referencelab.info
www.asforce.org
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit !
Quelle: Google