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Mit finanzstatistischen Vergleichsdaten für Gemeinden und Gemeindeverbände

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Herausgegeben im Januar 2013 Bestellnummer L31003 201100 Einzelpreis 20,50 €

Statistische Berichte

Kennziffer L III 1 j 2011

Mit finanzstatistischen Vergleichsdaten für Gemeinden und Gemeindeverbände

Staats- und Kommunalschulden

in Bayern am 31. Dezember 2011

(2)

Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen- material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung St.-Martin-Str. 47

81541 München

Zeichenerklärung

0

– /

·

...

x

mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar

Angabe fällt später an

Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( )

p r s D

Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis

berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht

Auf- und Abrundungen

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End- summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel- werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

Vertrieb

Auskunftsdienst

E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de Telefon 089 2119-3205

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(3)

Seite Textteil

Methodische Erläuterungen ... 4 Begriffliche Erläuterungen ... 7

Tabellenteil

Tabellen ... 12 1 Schulden der öffentlichen Haushalte in Bayern 2011

nach Körperschaftsgruppen (Mindestveröffentlichungsprogramm) ... 14 2 Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 2011 ... 18 3 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten

der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2010 und 2011

in regionaler Gliederung ... 34

Übersichten ... 117

(4)

AllMBl = Allgemeines Ministerialblatt BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BGBl = Bundesgesetzblatt

BStatG = Bundesstatistikgesetz (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke)

FAG = Finanzausgleichsgesetz (Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden)

FAGDV = Finanzausgleichsgesetz-Durchführungsverordnung (Verordnung zur Durchführung des Geset- zes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden)

FPStatG = Finanz- und Personalstatistikgesetz (Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst)

GewStG = Gewerbesteuergesetz

GO = Gemeindeordnung (für den Freistaat Bayern) Gr.-Nr. = Gruppierungs-Nummer

GVBl = Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

IMBek = Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

KommHV = Kommunalhaushaltsverordnung (Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswe- sen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke)

Zeichenerklärung

0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit - = nichts vorhanden

. = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll

Gelegentlich auftretende Differenzen in den Summen sind auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen.

(5)

Textteil

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Neue Schuldenststatistik ab 31.12.2010

Für die Schuldenstatistik wurde zum 31.12.2010 ein neues Erhebungskonzept entwickelt, das durch die Anforderungen der EU bestimmt ist. Diese sind kodifiziert in der

 Verordnung (EG) nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (kurz: ESVG ’95, in: ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1ff.) sowie in der

 Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. September 2008 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (siehe Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.10.2008 L 276/32ff.).

Wesentliche Änderungen gegenüber den Vorjahren

 Erweiterung des „Schuldenbegriffs“ um Kassenkredite

Als Schulden am Kreditmarkt bzw. Schulden bei öffentlichen Haushalten wurden bislang Wertpapierschulden (nur Kre- ditmarkt) und Kredite gefasst. Ab 2010 zählen auch Kassenkredite dazu. Diese werden zur Überbrückung von vorüberge- henden Kassenanspannungen und nicht für investive Zwecke aufgenommen. Kassenkredite wurden bislang außerhalb dieser Abgrenzungen nachgewiesen.

Ab dem Berichtsjahr 2010 werden deshalb neue begriffliche Abgrenzungen verwendet: Die Kreditmarktschulden werden durch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen also auch die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthalten sind. Die Schulden bei öffenlichen Haushalten werden durch die Schulden beim öffentlichen Bereich ersetzt, die nun ebenfalls die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich enthalten. Zudem wird bei den Schuldarten zwi- schen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden.

 neue Zuordnung der Gläubiger

Die bisherige Zuordnung der Gläubiger zu „Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich“ und „Schulden beim öffentlichen Bereich“ hat sich mit der Schuldenstatistik ab 2010 geändert: Gläubiger (namentlich: Bundesagentur für Arbeit, öffentli- che Zusatzversorgungseinrichtungen und sonstige Sozialversicherungen), die bis 2009 noch dem Kreditmarkt zugeordnet wurden, zählen nun zum öffentlichen Bereich. Hiermit wird eine klare Trennung der Schulden beim nicht-öffentlichen von den Schulden beim öffentlichen Bereich gewährleistet.

 neues Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten

Mit dem sogn. Schalenkonzept als Rahmen für die Integration von ausgegliederten Einheiten wird eine Zusammenfüh- rung von Daten der öffentlichen Haushalte und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen vorgenommen:

Kernhaushalte + Extrahaushalte = Öffentlicher Gesamthaushalt

Öffentlicher Gesamthaushalt + Sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen = Öffentlicher Bereich Öffentlicher Gesamthaushalt

• Die Kernhaushalte

Als Kernhaushalte werden die Haushalte der Körperschaftsgruppen - Land

- Gemeinden/Gemeindeverbände und

- gesetzliche Sozialversicherung (Erhebung durch das Statistische Bundesamt) bezeichnet.

Gemeindeverbände sind hierbei Landkreise und die Bezirke.

• Die Extrahaushalte

Extrahaushaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der „Verordnung des Rates zum

Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen

Gemeinschaft“ (ESVG) zum Staatssektor zählen.

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1. Es muss sich um eine institutionelle Einheit handeln.

2. Diese institutionelle Einheit muss vom Staat kontrolliert werden (öffentliche Kontrolle).

3. Diese institutionelle und öffentlich kontrollierte Einheit muss überwiegend vom Staat finanziert werden (öffentliche Finanzierung).

Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Extrahaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) setzen sich aus den kommunalen Zweckverbänden des Staatssektors, d. h. soweit sie Nichtmarktproduzenten sind, sowie aus anderen juristische Personen zwischengemeindli- cher Zusammenarbeit zusammen, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen.

Hierzu gehören die Verwaltungsgemeinschaften. Bis 2009 zählten davon abweichend alle kameral buchenden Zweckver- bände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit zu den Extrahaushalten, die kaufmännisch buchenden Zweckverbän- de dagegen nicht. Seit 2010 umfassen die Extrahaushalte auch Sonderrechnungen sowie die öffentlichen Fonds, Einrich- tungen und Unternehmen des Staatssektors auf kommunaler Ebene. In der Tabellengruppe 2 wurde die bisherige Abgren- zung (alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von der Sektorenzugehörigkeit) beibehalten, um einen Zeitrei- henvergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen.

Öffentlicher Bereich

Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bilden zusammen mit dem öffentlichen Gesamthaus- halt den öffentlichen Bereich.

• Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Gebietskörper- schaften (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzie- rungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist. Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zählen zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktproduzenten).

Ergebnisdarstellung

In der Tabellengruppe 1 (Mindestveröffentlichungsprogramm) werden die Ergebnisse ausschließlich nach dem neuen Erhebungskonzept dargestellt. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist hier im Hinblick auf die genannten Änderun- gen nur sehr eingeschränkt gegeben. Zum Schuldenstand beim Freistaat Bayern ist anzumerken, dass hier auch der Stabi- lisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB in Höhe von 10.000,0 Mio. Euro enthalten ist. Hinzutreten im allgemeinen Haushalt noch gern. Art. 8 Abs. 3 Haushaltsgesetz aufgeschobene Anschlussfinanzierungen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, die im hier nachgewiesenen Schuldenstand nicht enthalten sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass mit der neuen Schuldenstatistik die Schulden zur Haushaltsfinanzierung ("Schulden am Kreditmarkt") nicht mehr erkennbar sind und damit eine Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen nicht mehr gegeben ist. In der Tabellengruppe 2 wurde gegenüber den Vorjahren die Gliederung der kommunalen Körperschaften beibehalten. Zum Vergleich mit den Jahren vor 2010 müssen hier von den Schulden beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich die Kassenkredite abgezogen werden. Das Ergebnis entspricht dann dem früher verwendeten Begriff der „fundierten Verschuldung“. In der Tabellengruppe 3 wer- den zur besseren Vergleichbarkeit mit den Vorjahren neben der Insgesamt-Verschuldung der Schuldenstand in der Ab- grenzung der bisher verwendeten „fundierten Verschuldung“ und separat dazu die Kassenkredite nachgewiesen. Bei den Eigenbetrieben (einschl. Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) wird nur noch die Insgesamt-

Verschuldung dargestellt. Ein Nachweis der anteiligen Schulden bei Schulverbänden sowie des anteiligen Schuldendiens- tes bei Schulverbänden entfällt ab 2010. Stattdessen werden zusätzlich die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aufgenommen und beim Schuldendienst eine Aufgliederung in planmäßigen Schuldendienst und Schuldendiensthilfen vorgenommen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalsta-

tistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl I S. 438), in Verbindung mit

dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl I S. 462,

565) in der jeweils geltenden Fassung.

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den mit kommunalen Aufgaben werden gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IMS vom 7.

10. 1994 Nr. IB4-1060-1) als Geschäftsstatistiken nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (Ba- yStatG) vom 10. August 1990 (GVBl S. 270) durchgeführt.

Gegenstand der Erhebung

Stand der Schulden nach Arten (Wertpapiere und Kredite aus dem nicht-öffentlichen Bereich darüber hinaus nach ihrer Fälligkeit)

Schuldenaufnahmen nach Arten und Laufzeiten Schuldentilgungen nach Arten und Laufzeiten Bürgschaften im Sinne des § 765 BGB

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder im Zusammenhang mit- Grundstücksgeschäften, Finanzierungsleasing sowie ÖPP-Projekte nach ESVG)

Übrige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Schuldendienst (nur bei kommunalen Körperschaften)

Berichtende Körperschaften

Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände, Verbände mit kommunalen Aufgaben (Zweckverbände, Schul- und Berufs- schulverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften), öffentliche Fonds, Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen.

Schuldenstand Allgemeine Hinweise

Der Nachweis des Schuldenstandes umfasst alle Schulden, für die die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Ausnahme: Schulden, die die Kommunen für ihre Eigenbetriebe aufnehmen, sind als Schulden der Eigenbetriebe nachzuweisen.

Nicht einbezogen sind:

- im Eigenbestand befindliche Wertpapiere

- innere Schulden (= Inanspruchnahme von Mitteln, die für einen anderen Zweck vorgesehen waren.

- Schulden ihrer rechtlich selbständigen Stiftungen, - Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen),

- Gelder, die an Dritte weitergeleitet werden, soweit die Berichtsstelle keine Verpflichtungen (Zinsen, Tilgung) über- nommen hat,

- Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände

- Kreditaufträge (§ 778 BGB), Schuldenmitübernahmen, Gewähr- und Garantieverträge, Wechselbürgschaften und all- gemeine Haftung kraft Gesetzes oder Satzung (z. B. Gewährleistung der Gemeinde für ihre Sparkasse),

- Förderungsmittel nach § 39 Abs. 5 und § 58 Städtebauförderungsgesetz, - Verpflichtung aus Leibrentenverträgen.

- Versicherungstechische Rückstellungen Schuldenbetrag

Ausgewiesen wird grundsätzlich der Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios. Bei teilweise vereinnahmten bzw.

teilweise zurückgezahlten Schulden kommt dagegen nur der am Stichtag maßgebliche Teilbetrag zum Ansatz. Gelder in internen Tilgungsfonds werden wie Schulden behandelt, nicht dagegen solche, die zugunsten des Gläubigers auf ein Sperrkonto einbezahlt wurden.

Zuordnungsgrundsätze

Der Aufgliederung der aufgenommen Schulden nach Schuldenarten wird soweit wie möglich das Gläubigerprinzip zu- grunde gelegt. Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger. Bei allen Schulden, für die Wertpapiere ausgegeben worden sind, entfällt die Aufteilung nach Gläubigern.

Abweichend von dieser Regelung werden von Kreditinstituten oder sonstigen Institutionen (Wohnungsbauförderungsan-

stalten u. ä.) ausgezahlte, aber aus öffentlichen Mitteln stammende Darlehen nach ihrer Herkunft zugeordnet.

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Zugänge und Abgänge sind möglich durch Schuldenaufnahme, Tilgung und Umgliederungen (sonstige Zu- und Abgän- ge). Bei letzteren handelt es sich insbesondere um Eingliederung bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen wie bei- spielsweise Eigenbetrieben und Krankenhäusern mit kaufmännischem Rechnungswesen, soweit sie im Jahresablauf erfol- gen, außerdem z. B. um Übernahme von hypothekarisch belastetem Grundbesitz, Schuldenübertragungen, Fundierung aufgelaufener Zins- und Tilgungsrückstände, Schuldenstandberichtigungen.

Umsetzungen, die durch Auflösung oder Neubildung von Körperschaften (Gebietsstandsänderungen) bedingt sind, wer- den bereits in den Jahresanfangsbeständen bereinigt, ebenso Ein- und Ausgliederungen, die zum Jahreswechsel erfolgt sind. Insofern kann der Schuldenstand am Jahresanfang von dem am Ende des Vorjahres abweichen.

Fälligkeiten

Ausgewiesen werden die planmäßig in den folgenden fünf und darüber hinausgehenden Jahren fällig werdenden Tilgun- gen für die Schulden aus Wertpapieremissionen und Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich.

Schuldendienst (bei kommunalen Körperschaften)

Der Schuldendienst enthält die Zins- und Tilgungsleistungen zusammen. Unterschieden werden der planmäßige und der außerplanmäßige Schuldendienst. Der planmäßige Schuldendienst enthält den von den kommunalen Körperschaften selbst getragenen Schuldendienst und die Schuldendiensthilfen. Der von den kommunalen Körperschaften selbst getra- gene Schuldendienst setzt sich zusammen aus den Zins- und Tilgungsleistungen, die im Berichtsjahr gemäß den Darle- hensbedingungen aufgebracht wurden; Tilgungsleistungen, die in mehrjährigen Abständen fällig werden, sind anteil- mäßig einbezogen. Der Schuldendienst von Eigenbetrieben und Krankenhäusern mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie für Kassenkredite ist darin nicht enthalten. Schuldendiensthilfen sind die von Dritten (insbesondere vom Freistaat) gewährten Zuschüsse zum Schuldendienst. Als außerplanmäßiger Schuldendienst werden außerordentliche Tilgungen bzw. Umschuldungen ausgewiesen.

Begriffliche Erläuterungen (in alphabetischer Reihenfolge) Bürgschaften

Alle Bürgschaften i. S. d. § 765 BGB, einschließlich der Nachbürgschaften. Zum Ansatz kommen die übernommenen Haftungssummen, nicht etwa die gesamten Kreditsummen. Gezahlte Beträge aus Schadensfällen werden abgesetzt. Bürg- schaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen, teilweise gesicherte dagegen ent- sprechend dem ungesicherten Teil. Bei den Ländern sind auch Garantien und sonstige Gewährleistungen einbezogen (z. B. Kreditaufträge nach § 778 BGB, Schuldübernahmen, Wechselbürgschaften). Bei den Gemeinden und Gemeinde- verbänden entfällt dieser Nachweis. Bürgschaften, die kraft Gesetzes oder Satzung übernommen werden müssen (z. B.

Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden für ihre Sparkassen als Gewährsträger), bleiben unberücksichtigt. Mit dem Berichtsjahr 1990 wurde die Untergliederung der Bürgschaften nach Wohnungsbau und all- gemeiner Wirtschaftsförderung eingestellt.

Finanzkraft

Diese Bezugsgröße errechnet sich auf der Basis der im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAG in der jeweils gültigen Fassung) festgesetzten Bestimmungen wie folgt:

Steuerkraftmesszahl

1)

(gem. Art. 4 FAG)

+ Schlüsselzuweisungen 1

)

(gem. Art. 2 und 3 FAG) - Umlageausgaben 1

)

= Finanzkraft

Bei Landkreisen werden anstelle der Steuerkraftzahlen nivellierte Umlageeinnahmen angesetzt; sie errechnen sich aus den Umlagegrundlagen (Steuerkraftzahlen und 80 % der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden im Vor- jahr) multipliziert mit den landesdurchschnittlichen Umlagesätzen der Landkreise.

Als Umlageausgaben werden bei Landkreisen und kreisfreien Städten neben den Bezirksumlagen auch die Krankenhaus- umlagen abgezogen.

1)

Dieser Begriff wird gesondert erläutert.

(10)

Die Realsteuern werden jeweils nach einem Hundertsatz des Steuermessbetrags erhoben. Dieser Hundertsatz (= Hebesatz) wird für alle in Betracht kommenden Steuerobjekte von der Gemeinde in jedem Jahr neu festgelegt. Das Nähere regelt

§ 25 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965) sowie § 16 Gewerbe- steuergesetz (GewStG) in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4167).

Bei Kreissummen ist der gewogene Durchschnittshebesatz angegeben. Dieser errechnet sich wie folgt:

Summe des Steueraufkommens x 100 Summe der Grundbeträge Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden

Hier werden nur Verbindlichkeiten aufgeführt, die von der Berichtskörperschaft beim Erwerb bereits belasteter Grund- stücke mit übernommen wurden, nicht dagegen Darlehensaufnahmen der Berichtskörperschaft gegen hypothekarische Sicherung.

Kassenkredite

Bei Kassenkrediten gemäß Art. 73 GO handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten, die zur Überbrükkung vorüber- gehender Kassenanspannungen eingegangen werden; sie haben Darlehenscharakter gemäß den §§ 607 ff. BGB. Nicht dazu zählen die zur Zwischenfinanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgenommenen kurzfristigen Kredite, die durch spätere langfristige Darlehen abgelöst werden. Ab 2010 werden die Kassenkredite differenziert nach Gläubiger- bereichen erhoben.

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Darunter fallen Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäf- ten sowie das Finanzierungsleasing. Zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen seit 2010 auch die ÖPP-Projekte nach ESVG.

Nettoeinnahmen des Verwaltungshaushalts

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV - Kameralistik) vom 1. Januar 1983 (BayRSII 443) zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl S. 707) gliedert sich der Haushalts- plan seit 1974 in Vermögens- und Verwaltungshaushalt. Der Vermögenshaushalt umfasst alle in § 1 Abs. 1 KommHV – Kameralistik aufgeführten Einnahmen und Ausgaben, der Verwaltungshaushalt alle dort nicht genannten (laufenden) Einnahmen und Ausgaben. Die statistische Größe "Nettoeinnahmen des Verwaltungshaushalts" errechnet sich - unter Bezugnahme auf das Gruppierungsnummernsystem der kommunalen Haushaltssystematik (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IMBek) vom 9. Mai 1988, AllMBl S. 389, ber. S. 695, zuletzt geänd. d. IM- Bek vom 21. September 1993, AllMBl S. 1132) - wie folgt:

Einnahmen des Verwaltungshaushalts insgesamt (Gr.-Nr. 299) abzüglich folgender Einnahmen:

Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gr.-Nr. 16), Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr.-Nr. 17), Zinseinnahmen (Gr.-Nr. 20),

Schuldendiensthilfen (Gr.-Nr. 23), Kalkulatorische Einnahmen (Gr.-Nr. 27),

Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr.-Nr. 28),

Übertragungs- und Abschlussbuchungen, soweit auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts (Gr.-Nr. 29), des Weiteren abzüglich folgender Ausgaben:

Gewerbesteuerumlage (Gr.-Nr. 810),

Allgemeine Zuweisungen (Gr.-Nr. 821, 822)

Allgemeine Umlagen (Gr.-Nr. 832) an Land, Gemeinden und Gemeindeverbände ÖPP-Projekte nach ESVG

Bei Projekten aus „Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften“ (bzw. PPP-Projekten) nach dem Europäischen System Volks-

wirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) handelt es sich um Projekte, bei denen der öffentliche Partner das Baurisiko

oder der private Partner nur das Baurisiko und kein weiteres Risiko (Ausfallrisiko oder Nachfragerisiko) trägt. Die Pr ü-

fung der Risikoverteilung ist dabei anhand der abgeschlossenen Verträge vorzunehmen. Hier wird der Bauwert entspr e-

chend dem Baufortschritt von Investitionsmaßnahmen aus ÖPP-Projekten als unterstellter Kredit ausgewiesen. Abgezo-

gen ist der Teil der bis zum Ende des Berichtsjahres geleisteten Zahlungen an die Auftragnehmer. Bei den abzusetzenden

geleisteten Zahlungen handelt es sich um den unterstellten Tilgungsanteil, der in den Zahlungen an den Auftragnehmer

(11)

bzw. dass mit einer etwaigen Abschlusszahlung am Laufzeitende die Restschuld getilgt wäre.

Restkaufgelder

Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypotheka- risch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek).

Schlüsselzuweisungen

Schlüsselzuweisungen sind Zuweisungen des Staates an seine Gemeinden und Landkreise im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (Art 1 Abs. 3 FAG). Die hierfür bereitgestellten Mittel (Schlüsselmasse) werden nach einem einheitlich aufgebauten Schlüssel, der für jedes Haushaltsjahr aufgestellt wird, verteilt. Schlüsselzuweisungen sind dazu bestimmt, bei Gemeinden die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft

1)

und der Ausgabenbelastung sowie bei Landkreisen die bestehenden Unterschiede in der Umlagekraft zuzüglich des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer und der Ausga- benbelastung zu mildern. Zur Ermittlung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen der Gemeinden wird der Steuerkraft ein fiktiver Finanzbedarf (= Ausgangsmesszahl) gegenübergestellt; der Differenzbetrag bildet dann die Grundlage der (im FAG geregelten) Berechnung. Bei den Landkreisen hingegen wird der Umlagekraft, sprich den Einnahmemöglichkeiten, die Ausgangsmesszahl gegenübergestellt.

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Als Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich werden alle Schulden bezeichnet, die zum Zweck der Haushaltsfinanzie- rung durch Begebung von Wertpapieren (Unterscheidung in Geldmarktpapiere (Unverzinsliche Schatzanweisungen, Finazierungsschätze und sonstige Geldmarktpapiere) und Kapitalmarktpapiere (Anleihen, Bundesschatzbriefe, Bundes- schatzanweisungen, Bundesobligationen, Inflationsindexierte Bundeswertpapiere, Landesobligationen/-

schatzanweisungen, Sonstige Kapitalmarktpapiere)) oder direkt mittels Kassenkrediten oder Krediten bei Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen, und sonstigen inländischen Stellen (z. B. privaten Geldgebern, Genossen- schaften, Verbänden) sowie bei sonstigen ausländischen Stellen aufgenommen wurden. Bei den Schuldarten wird zwi- schen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei inter- nationalen Stellen aufgenommen und in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zen t- ralbank am 31. Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entspre- chen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank.

Ab 2010 werden die Ausgleichsforderungen, die vor allem gegenüber der Deutschen Bundesbank bestehen, nicht mehr separat ausgewiesen; sie sind in den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (größtenteils bei Kreditinstituten) enthal- ten.

Ausgleichsforderungen sind Schuldbuchforderungen gegen die öffentliche Hand in erster Linie als Ausgleich für den Wegfall der Forderungstitel gegen das Dritte Reich nach Ende des 2. Weltkrieges.

Schulden beim öffentlichen Bereich

Schulden beim öffentlichen Bereich sind Kassenkredite und Kredite beim Bund, bei Ländern, bei Gemeinden/Gv., bei Zweckverbänden und dgl., bei der gesetzlichen Sozialversicherung, bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen.

Hier werden sämtliche, von den Berichtsstellen untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften und den Extr a- haushalten der Körperschaften. Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto- Schuldner- bzw. -Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw.

Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nicht-konsolidierter Form nachgewiesen werden.

Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäi- schen Zentralbank.

Schuldenaufnahmen

Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten und ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert.

1)

Dieser Begriff wird gesondert erläutert.

(12)

Tilgungen sind alle in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert.

Sonstige Zugänge – Sonstige Abgänge

Sonstige Zu- und Abgänge sind alle Schuldenzu- und -abgänge, die der Berichtskörperschaft keine Haushaltsmittel zuge- führt bzw. entzogen haben (z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vorher selbständiger Sonder- rechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, Schuld- bzw. Forderungsabtretungen). Fälligkeiten Nachgewie- sen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für die am Erhebungsstich- tag bestehenden Schulden aus Wertpapieren und Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren und dem anschließenden Zeitraum. Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt auch die Erhebung der Fälligkeiten von variabel verzinsten Wertpapieren und Krediten aus dem nichtöffentlichen Be- reich.

Steuerkraft, Steuerkraftmesszahl, Steuerkraftzahlen

Die Steuerkraft stellt die Einnahmemöglichkeiten einer Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten des Landkreises) durch Steuern dar, wenn statt der tatsächlichen jeweiligen Hebesätze landeseinheitliche Hebe- und Anrechnungssätze gelen würden. Ihre Berechnung bestimmt sich nach Art. 4 FAG (in der jeweils neuesten Fassung) in Verbindung mit § 4 FAGDV 2002 vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418). Die Steuerkraft wird ausgedrückt in einer Steuerkraftmesszahl. Als Steuerkraftmesszahl gilt die Summe der Steuerkraftzahlen. Steuerkraftzahlen werden gebildet für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie den Gemeindeanteil am Umsatz- steueraufkommen. Für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer werden Grundbeträge errechnet, die mit landes- weit einheitlichen Hebesätzen - den in Art. 4 Abs. 2 FAG festgelegten, sogenannten Nivellierungshebesätzen (250 v. H.

bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer 300 v. H. abzüglich des jeweils geltenden Vomhundertsatzes der Gewerbesteuerumlage) - angesetzt werden. Die Grundbeträge werden in der Weise ermittelt, dass das "Istaufkommen"

einer Gemeinde durch den für das jeweilige Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird, soweit die Beteiligungsbeträge je Einwohner unter 50 v. H. des Landesdurchschnitts liegen, zu 65 v. H., im Übrigen zu 100 v. H. angesetzt. Der Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen wird mit 100 v. H.

angesetzt.

Die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde wird einer nach einheitlichen Grundbeträgen und der jeweiligen – gewichteten – Einwohnerzahl errechneten Ausgangsmesszahl gegenübergestellt, um aus der Differenz die Schlüsselzuweisungen1) zu errechnen. Das Nähere regelt das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden in der jeweils gültigen Fassung.

Streng zu unterscheiden von den Steuerkraftzahlen ist die "Steuereinnahmekraft" sowie das "Istaufkommen" einer Ge- meinde. Während bei den Steuerkraftzahlen sog. Nivellierungshebesätze entsprechend Art. 4 Abs. 2 FAG angesetzt wer- den, beruht die Steuereinnahmekraft auf den landesdurchschnittlichen Hebesätzen und das Istaufkommen auf den indivi- duellen Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde.

Umlagesätze, Umlageausgaben

Gemäß Art. 18 bis 20 FAG legen die Landkreise alljährlich ihren ungedeckten Finanzbedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um (= Kreisumlage). Die Umlageausgaben der Gemeinden errechnen sich, indem der vom Kreistag jährlich für den Landkreis einheitlich festgesetzte Umlagesatz mit den Umlagegrundlagen der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird. Letztere setzen sich zusammen aus den Steuerkraftzahlen1) der Gemeinde und 80 % ihrer Schlüsselzuweisungen1) im Vorjahr.

Entsprechend erheben die Bezirke gemäß Art. 21 und 22 FAG von ihren Landkreisen und kreisfreien Städten die Be- zirksumlage, welche ebenfalls in Prozentsätzen der Umlagegrundlagen bemessen wird. Grundlagen für die Höhe der Bezirksumlagen stellen wiederum die für alle kreisangehörigen Gemeinden sowie kreisfreien Städte und gemeindefreien Gebiete im Bezirk ermittelten Steuerkraftzahlen dar, außerdem 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres an die Gemeinden.

Des Weiteren wird die Krankenhausumlage bei kreisfreien Städten und Landkreisen berücksichtigt. Die Solidarumlage ist seit dem Jahr 2008 abgeschafft.

1)

Dieser Begriff wird gesondert erläutert.

(13)

Tabellenteil

(14)

Seite 1 Schulden der öffentlichen Haushalte in Bayern

nach Körperschaftsgruppen (Mindestveröffentlichungsprogramm) 1.1 Schuldenstand der öffentlichen Haushalte

in Bayern am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden ... 14 1.2 Schuldenzugänge der öffentlichen Haushalte

in Bayern 2011 nach Art der Schulden ... 15 1.3 Schuldenaufnahmen der öffentlichen Haushalte

in Bayern 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden ... 16 1.4 Schuldenabgänge der öffentlichen Haushalte

in Bayern 2011 nach Art der Schulden ... 17

2 Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften

in Bayern am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden ... 18 2.1.2 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften

in ... (Regierungsbezirk) am 31. Dezember 2011

nach Art der Schulden ... 19 2.1.3 Schuldenstand der kreisfreien Städte

in Bayern am 31. Dezember 2011

nach Art der Schulden und Gemeindegrößenklassen ... 26 2.1.4 Schuldenstand der kreisangehörigen Gemeinden

in Bayern am 31. Dezember 2011

nach Art der Schulden und Größenklassen ... 27 2.2.1 Schuldenaufnahmen der kommunalen Körperschaften

in Bayern 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden ... 28 2.2.2 Schuldenaufnahmen der Eigenbetriebe und

Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen

in Bayern 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden ... 29 2.3 Schuldenzugänge der kommunalen Körperschaften

in Bayern 2011 nach Art der Schulden ... 30 2.4 Schuldenabgänge der kommunalen Körperschaften

in Bayern 2011 nach Art der Schulden ………... . 31

(15)

Seite 2.5 Schuldendienst der kommunalen Körperschaften

in Bayern im Rechnungsjahr 2011

nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen ... 32 2.6 Fälligkeiten der mit Stand am 31. Dezember 2011 nachgewiesenen Wertpapiere

und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich der kommunalen Körperschaften in Bayern nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen ... 33

3 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2010 und 2011 in regionaler Gliederung

3.1 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2010 und 2011

nach Körperschaftsgruppen, Gemeindegrößenklassen und Regionen ... 34 3.2 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten

der Bezirke in Bayern 2010 und 2011 ... 36 3.3 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten

der Landkreise in Bayern 2010 und 2011 ... 36 3.4 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten

der kreisfreien Städte in Bayern 2010 und 2011 ... 40 3.5 Schuldenstand, Schuldendienst und sonstige finanzstatistische Daten

der kreisangehörigen Gemeinden in Bayern 2010 und 2011 ... 42

(16)

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Kassenkredite

bei Kreditinstituten 371 818 - - - 371 818 345 240 26 578 -

Euro-Währung 371 818 - - - 371 818 345 240 26 578 -

Fremdwährung - - - -

beim sonstigen inländischen Bereich 92 - - - 92 91 0 -

beim sonstigen ausländischen Bereich 21 600 - - - 21 600 21 600 - -

Euro-Währung 21 600 - - - 21 600 21 600 - -

Fremdwährung - - - -

zusammen 393 510 - - - 393 510 366 932 26 578 -

Wertpapierschulden

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kapitalmarktpapiere 1 405 705 705 - 699 699 - -

Euro-Währung 1 405 705 705 - 699 699 - -

Fremdwährung - - - -

Zusammen 10 166 228 10 165 528 10 165 528 - 699 699 - -

Kredite

bei Kreditinstituten 26 750 514 13 576 204 13 557 251 18 953 13 174 310 12 313 079 861 231 -

Euro-Währung 26 325 589 13 576 204 13 557 251 18 953 12 749 384 11 965 611 783 773 -

Fremdwährung 424 925 - - - 424 925 347 468 77 457 -

beim sonstigen inländischen Bereich 5 115 024 4 960 290 4 960 290 - 154 735 144 909 9 826 -

beim sonstigen ausländischen Bereich 19 902 10 000 10 000 - 9 902 6 023 3 879 -

Euro-Währung 19 748 10 000 10 000 - 9 748 5 869 3 879 -

Fremdwährung 154 - - - 154 154 - -

zusammen 31 885 440 18 546 494 18 527 541 18 953 13 338 946 12 464 011 874 935 -

insgesamt 42 445 178 28 712 022 28 693 069 18 953 13 733 156 12 831 642 901 514 -

Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite

beim Bund - - - -

bei Ländern - - - -

bei Gemeinden/Gv. 38 579 - - - 38 579 2 785 35 794 -

bei Zweckverbänden und dgl. 10 002 - - - 10 002 - 10 002 -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung - - - -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 11 473 - - - 11 473 2 600 8 873 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 10 883 - - - 10 883 10 789 94 -

zusammen 70 936 - - - 70 936 16 174 54 763 -

Kredite

beim Bund 1 453 584 1 215 435 1 215 435 - 238 149 228 887 9 262 -

bei Ländern 240 019 58 - 58 239 961 231 630 8 331 -

bei Gemeinden/Gv. 43 150 - - - 43 150 16 010 27 140 -

bei Zweckverbänden und dgl. 22 268 - - - 22 268 14 254 8 014 -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung 2 645 - - - 2 645 2 645 0 -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 171 940 - - - 171 940 150 594 21 345 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 1 043 794 383 500 383 500 - 660 294 629 720 30 574 -

zusammen 2 977 399 1 598 993 1 598 935 58 1 378 406 1 273 740 104 666 -

insgesamt 3 048 335 1 598 993 1 598 935 58 1 449 342 1 289 914 159 429 -

Übrige Verbindlichkeiten

Übrige Verbindlickeiten 1 879 740 2 703 - 2 703 452 377 385 151 67 226 1 424 660

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 22 287 - - - 22 287 21 187 1 100 -

Restkaufgelder 42 575 - - - 42 575 41 742 833 -

Finanzierungsleasing 38 116 4 664 4 664 - 33 451 33 274 177 -

ÖPP-Projekte nach ESVG 186 414 113 070 113 070 - 73 344 73 344 - -

zusammen 289 391 117 734 117 734 - 171 657 169 546 2 110 -

Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen

Haftungssumme insgesamt 11 743 882 8 715 790 8 715 790 - 3 028 091 2 917 097 110 995 -

__________

Art der Schulden

1) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors.

2) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors und Verwaltungsgemeinschaften.

davon davon

Kernhaushalte Extrahaushalte 1)

3) Ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in 2011.

Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Insgesamt

1.1 Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden - in 1000 Euro -

Land Gemeinden und

Gemeindeverbände

Sozialversicherun- gen unter Landesaufsicht 3)

(17)

Wertpapierschulden

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kapitalmarktpapiere 1 025 000 1 025 000 1 025 000 - - - - -

Euro-Währung 1 025 000 1 025 000 1 025 000 - - - - -

Fremdwährung - - - -

Zusammen 1 025 000 1 025 000 1 025 000 - - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich

bei Kreditinstituten 3 478 874 1 673 000 1 673 000 - 1 805 874 1 663 729 142 145 -

Euro-Währung 3 448 072 1 673 000 1 673 000 - 1 775 072 1 633 985 141 087 -

Fremdwährung 30 802 - - - 30 802 29 744 1 058 -

beim sonstigen inländischen Bereich 65 222 46 000 46 000 - 19 222 18 952 270 -

beim sonstigen ausländischen Bereich 502 - - - 502 502 - -

Euro-Währung 502 - - - 502 502 - -

Fremdwährung - - - -

zusammen 3 544 598 1 719 000 1 719 000 - 1 825 598 1 683 183 142 415 -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 4 569 598 2 744 000 2 744 000 - 1 825 598 1 683 183 142 415 -

Kredite beim öffentlichen Bereich

beim Bund 19 034 - - - 19 034 16 121 2 913 -

bei Ländern 26 012 - - - 26 012 20 699 5 313 -

bei Gemeinden/Gv. 6 116 - - - 6 116 1 514 4 602 -

bei Zweckverbänden und dgl. 3 525 - - - 3 525 2 475 1 050 -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung - - - -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 27 932 - - - 27 932 27 852 80 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 99 769 - - - 99 769 99 388 382 -

zusammen 182 388 - - - 182 388 168 048 14 339 -

insgesamt 4 751 986 2 744 000 2 744 000 - 2 007 986 1 851 231 156 754 -

Wertpapierschulden - - - -

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kapitalmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Zusammen - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich

bei Kreditinstituten 657 670 560 000 560 000 - 97 670 93 835 3 834 -

Euro-Währung 655 239 560 000 560 000 - 95 239 91 404 3 834 -

Fremdwährung 2 431 - - - 2 431 2 431 - -

beim sonstigen inländischen Bereich 319 000 319 000 319 000 - - - - -

beim sonstigen ausländischen Bereich - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

zusammen 976 670 879 000 879 000 - 97 670 93 835 3 834 -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 976 670 879 000 879 000 - 97 670 93 835 3 834 -

Kredite beim öffentlichen Bereich

beim Bund - - - -

bei Ländern 217 - - - 217 217 - -

bei Gemeinden/Gv. 16 - - - 16 0 16 -

bei Zweckverbänden und dgl. - - - -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung 0 - - - 0 - 0 -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 7 829 - - - 7 829 7 493 336 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 275 001 275 000 275 000 - 1 1 - -

zusammen 283 063 275 000 275 000 - 8 063 7 710 353 -

insgesamt 1 259 733 1 154 000 1 154 000 - 105 733 101 545 4 187 -

____________

Land

davon

Gemeinden und Gemeindeverbände

davon Sozialversicherun-

gen unter Landesaufsicht 3)

Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Kernhaushalte Extrahaushalte 2)

Schuldenaufnahmen

1) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen.

2) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors und Verwaltungsgemeinschaften.

3) Ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in 2011.

Sonstige Zugänge

1.2 Schuldenzugänge des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen 2011 nach Art der Schulden - in 1000 Euro -

Art der Schulden Insgesamt

(18)

Insgesamt Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 4 569 598 2 744 000 2744 000 - 1825 598 1683 183 142 415 -

Kredite beim öffentlichen Bereich 182 388 - - - 182 388 168 048 14 339 -

Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr

Wertpapierschulden - - - -

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 1 009 667 620 000 620 000 - 389 667 387 054 2 613 -

bei Kreditinstituten 996 167 620 000 620 000 - 376 167 373 554 2 613 -

Euro-Währung 996 167 620 000 620 000 - 376 167 373 554 2 613 -

Fremdwährung - - - -

beim sonstigen inländischen Bereich 13 500 - - - 13 500 13 500 - -

beim sonstigen ausländischen Bereich - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 1 009 667 620 000 620 000 - 389 667 387 054 2 613 -

Kredite beim öffentlichen Bereich 2 730 - - - 2 730 116 2 614 -

Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre

Wertpapierschulden - - - -

Kapitalmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 175 138 50 000 50 000 - 125 138 100 497 24 641 -

bei Kreditinstituten 173 458 50 000 50 000 - 123 458 98 817 24 641 -

Euro-Währung 169 662 50 000 50 000 - 119 662 95 049 24 613 -

Fremdwährung 3 796 - - - 3 796 3 768 28 -

beim sonstigen inländischen Bereich 1 680 - - - 1 680 1 680 - -

beim sonstigen ausländischen Bereich - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 175 138 50 000 50 000 - 125 138 100 497 24 641 -

Kredite beim öffentlichen Bereich 14 988 - - - 14 988 13 983 1 005 -

Laufzeit mehr als 5 Jahre

Wertpapierschulden 1 025 000 1 025 000 - - - -

Kapitalmarktpapiere 1 025 000 1 025 000 - - - -

Euro-Währung 1 025 000 1 025 000 - - - -

Fremdwährung - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 2 359 794 1 049 000 1049 000 - 1310 794 1195 633 115 161 -

bei Kreditinstituten 2 309 249 1 003 000 1003 000 - 1 306 249 1 191 358 114 891 -

Euro-Währung 2 282 244 1 003 000 1 003 000 - 1 279 244 1 165 383 113 861 -

Fremdwährung 27 006 - - - 27 006 25 976 1 030 -

beim sonstigen inländischen Bereich 50 042 46 000 46 000 - 4 042 3 772 270 -

beim sonstigen ausländischen Bereich 502 - - - 502 502 - -

Euro-Währung 502 - - - 502 502 - -

Fremdwährung - - - -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 3 384 794 2 074 000 1049 000 - 1 310 794 1 195 633 115 161 -

Kredite beim öffentlichen Bereich 164 669 - - - 164 669 153 949 10 720 -

______________

1) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen.

2) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors und Verwaltungsgemeinschaften.

3) Ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in 2011.

Insgesamt Land

davon

Gemeinden und Gemeindeverbände

davon 1.3 Schuldenaufnahmen des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden

- in 1000 Euro -

Sozialversicherun- gen unter Landesaufsicht 3)

Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Kernhaushalte Extrahaushalte 2)

Art der Schulden

(19)

Wertpapierschulden

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kapitalmarktpapiere 1 125 060 1 125 000 - - 60 60 - -

Euro-Währung 1 125 060 1 125 000 - - 60 60 - -

Fremdwährung - - - -

Zusammen 1 125 060 1 125 000 - - 60 60 - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich

bei Kreditinstituten 3 838 087 1 631 540 1 631 224 316 2 206 547 2 050 357 156 190 -

Euro-Währung 3 810 548 1 631 540 1 631 224 316 2 179 007 2 024 335 154 673 -

Fremdwährung 27 540 - - - 27 540 26 022 1 517 -

beim sonstigen inländischen Bereich 195 174 165 800 165 800 - 29 374 28 910 464 -

beim sonstigen ausländischen Bereich 1 261 - - - 1 261 804 458 -

Euro-Währung 1 245 - - - 1 245 788 458 -

Fremdwährung 16 - - - 16 16 - -

zusammen 4 034 523 1 797 340 1 797 024 316 2237 182 2080 071 157 111 -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 5159 583 2922 340 2922 024 316 2237 242 2080 131 157 111 -

Kredite beim öffentlichen Bereich

beim Bund 111 839 98 282 98 282 - 13 558 12 715 843 -

bei Ländern 12 951 31 - 31 12 920 12 589 331 -

bei Gemeinden/Gv. 3 288 - - - 3 288 1 371 1 917 -

bei Zweckverbänden und dgl. 878 - - - 878 573 305 -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung 440 - - - 440 435 6 -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 15 506 - - - 15 506 11 255 4 251 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 69 693 4 300 4 300 - 65 393 64 317 1 076 -

zusammen 214 596 102 612 102 582 31 111 983 103 256 8 728 -

insgesamt 5 374 179 3 024 953 3 024 606 347 2 349 226 2 183 387 165 839 -

Wertpapierschulden

Geldmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Kapitalmarktpapiere - - - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung - - - -

Zusammen - - - -

Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich

bei Kreditinstituten 660 985 594 000 594 000 - 66 985 62 490 4 495 -

Euro-Währung 660 431 594 000 594 000 - 66 431 61 944 4 487 -

Fremdwährung 554 - - - 554 545 9 -

beim sonstigen inländischen Bereich 569 482 560 000 560 000 - 9 482 9 482 - -

beim sonstigen ausländischen Bereich 315 - - - 315 315 - -

Euro-Währung - - - -

Fremdwährung 315 - - - 315 315 - -

zusammen 1 230 782 1 154 000 1 154 000 - 76 782 72 287 4 495 -

Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-

öffentlichen Bereich 1 230 782 1 154 000 1 154 000 - 76 782 72 287 4 495 -

Kredite beim öffentlichen Bereich

beim Bund 22 299 15 844 15 844 - 6 455 6 237 217 -

bei Ländern 5 295 - - - 5 295 3 050 2 244 -

bei Gemeinden/Gv. 1 095 - - - 1 095 63 1 032 -

bei Zweckverbänden und dgl. - - - -

bei der gesetzlichen Sozialversicherung - - - -

bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen 322 - - - 322 - 322 -

bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 4 111 - - - 4 111 4 111 - -

zusammen 33 120 15 844 15 844 - 17 276 13 461 3 816 -

insgesamt 1 263 903 1 169 844 1 169 844 - 94 059 85 748 8 311 -

________________

3) Ohne Extrahaushalte der Sozialversicherung in 2011.

Art der Schulden Insgesamt Land

davon

Gemeinden und Gemeindeverbände

davon

1) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen.

2) Einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors.

1.4 Schuldenabgänge des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen 2011 nach Art der Schulden - in 1000 Euro -

Schuldentilgungen

Sonstige Abgänge

Sozialversicherun- gen unter Landesaufsicht 3)

Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Kernhaushalte Extrahaushalte 2)

(20)

2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften in Bayern am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden

- 1 000 Euro -

davon davon Kreisfreie

Städte

Kreisan- gehörige Gemeinden

Landkreise Bezirke

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Wertpapiere ... 699 699 699 - - - - -

Kredite bei

Kreditinstituten ... 13 448 748 12 658 319 4 734 270 5 831 113 1 848 910 244 026 762 666 27 762

sonstigem inländischem Bereich ... 152 004 145 000 28 343 76 903 3 360 36 395 6 742 261

sonstigem ausländischem Bereich

Euro-Währung ... 31 348 27 469 - 5 866 2 600 19 003 3 879 -

Fremdwährung ... 154 154 - 154 - - - -

zusammen ... 13 632 953 12 831 642 4 763 313 5 914 036 1 854 870 299 423 773 287 28 024

Schulden beim öffentlichen Bereich

Schulden

beim Bund ... 237 622 228 887 100 647 95 583 32 503 155 6 842 1 893

der gesetzlichen Sozialversicherung ... 2 645 2 645 153 2 492 - - - -

bei sonst. öffentl. Sonderrechnungen ... 672 875 640 509 295 466 232 914 99 970 12 159 31 735 630

bei Ländern ... 238 136 231 630 60 596 98 266 67 997 4 772 6 506 -

bei Gemeinden/GV. ... 22 284 18 795 190 15 735 2 215 655 3 447 42

bei Zweckverbänden und dgl. ... 17 249 14 254 2 500 11 754 - - 2 996 -

bei verb. Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen ... 161 173 153 194 70 092 19 608 63 495 - 7 979 -

zusammen ... 1 351 985 1 289 914 529 643 476 351 266 179 17 741 59 506 2 565

Schulden beim nichtöffentlichen

und beim öffentlichen Bereich

zusammen ... 14 984 937 14 121 556 5 292 956 6 390 387 2 121 049 317 164 832 793 30 589

dar. Kassenkredite ... 393 313 383 105 78 215 160 807 13 267 130 817 8 671 1 537

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen ... 100 082 99 327 71 150 12 200 15 978 - 722 33

Sonstige Verbindlichkeiten ... 291 359 285 824 220 598 28 560 36 666 - 396 5 139

zusammen ... 391 441 385 151 291 748 40 759 52 644 - 1 119 5 171

Bürgschaften

Haftungssumme insgesamt ... 3 018 783 2 917 097 1 424 501 659 233 828 164 5 200 101 687 -

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hypotheken-, Grund- u. Rentenschulden ... 21 187 21 187 9 013 12 174 - - - -

Restkaufgelder im Zusammenhang

mit Grundstücksgeschäften ... 42 575 41 742 3 639 38 102 - - 177 656

Finanzierungsleasing ... 33 319 33 274 1 576 27 927 3 771 - 45 -

ÖPP-Projekte nach ESVG ... 73 344 73 344 57 920 3 518 11 906 - - -

zusammen ... 170 424 169 546 72 148 81 722 15 677 - 222 656

Schulden der Eigenbetriebe

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 3 826 958 3 826 958 2 723 140 1 037 650 64 453 1 715 - -

beim öffentlichen Bereich ... 260 284 260 284 104 276 127 810 14 214 13 983 - -

zusammen ... 4 087 241 4 087 241 2 827 417 1 165 460 78 667 15 697 - -

Schulden der Krankenhäuser 1)

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 66 555 66 555 - 560 41 419 24 576 - -

beim öffentlichen Bereich ... 14 919 14 919 581 1 410 10 256 2 673 - -

zusammen ... 81 474 81 474 581 1 970 51 675 27 248 - -

_____________

1) Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.

Art der Schulden

Kommunale Körper- schaften insgesamt

Gemeinden und Gemeinde-

verbände

Zweck- verbände

Verwal-

tungs-

gemein-

schaften

(21)

2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften in Oberbayern am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden

- 1 000 Euro -

davon davon Kreisfreie

Städte

Kreisan- gehörige Gemeinden

Landkreise Bezirke

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Wertpapiere ... 699 699 699 - - - - -

Kredite bei

Kreditinstituten ... 4 203 784 3 923 578 1 701 433 1 450 565 647 227 124 353 277 154 3 052

sonstigem inländischem Bereich ... 83 113 83 113 28 139 18 609 358 36 007 - -

sonstigem ausländischem Bereich

Euro-Währung ... 7 314 7 314 - 4 714 2 600 - - -

Fremdwährung ... - - - - - - - -

zusammen ... 4 294 910 4 014 704 1 730 272 1 473 887 650 185 160 360 277 154 3 052

Schulden beim öffentlichen Bereich

Schulden

beim Bund ... 87 769 86 264 66 147 19 399 718 - 453 1 052

der gesetzlichen Sozialversicherung ... 2 155 2 155 - 2 155 - - - -

bei sonst. öffentl. Sonderrechnungen ... 155 399 152 192 7 000 71 422 62 140 11 629 2 902 305

bei Ländern ... 120 335 115 153 38 893 39 796 34 470 1 994 5 182 -

bei Gemeinden/GV. ... 5 886 4 627 - 4 582 45 - 1 259 -

bei Zweckverbänden und dgl. ... 5 204 5 204 - 5 204 - - - -

bei verb. Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen ... 34 611 34 611 - 916 33 695 - - -

zusammen ... 411 360 400 206 112 040 143 475 131 068 13 623 9 796 1 357

Schulden beim nichtöffentlichen und beim öffentlichen Bereich

zusammen ... 4 706 270 4 414 911 1 842 312 1 617 362 781 254 173 983 286 950 4 409

dar. Kassenkredite ... 128 958 128 201 7 000 24 101 2 600 94 500 757 -

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen ... 13 861 13 762 1 532 5 904 6 325 - 66 33

Sonstige Verbindlichkeiten ... 43 767 43 671 28 065 6 093 9 513 - 87 9

zusammen ... 57 628 57 433 29 598 11 997 15 838 - 153 42

Bürgschaften

Haftungssumme insgesamt ... 1 176 772 1 176 772 481 740 272 410 422 622 - - -

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hypotheken-, Grund- u. Rentenschulden ... 1 126 1 126 - 1 126 - - - -

Restkaufgelder im Zusammenhang

mit Grundstücksgeschäften ... 27 504 26 849 1 115 25 734 - - - 656

Finanzierungsleasing ... 4 608 4 563 - 3 566 997 - 45 -

ÖPP-Projekte nach ESVG ... 11 015 11 015 - - 11 015 - - -

zusammen ... 44 253 43 552 1 115 30 426 12 011 - 45 656

Schulden der Eigenbetriebe

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 1 771 884 1 771 884 1 408 766 321 840 41 278 - - -

beim öffentlichen Bereich ... 72 487 72 487 13 653 57 145 1 689 - - -

zusammen ... 1 844 372 1 844 372 1 422 419 378 986 42 967 - - -

Schulden der Krankenhäuser 1)

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... - - - - - - - -

beim öffentlichen Bereich ... - - - - - - - -

zusammen ... - - - - - - - -

_____________

1) Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.

Art der Schulden

Kommunale Körper- schaften insgesamt

Gemeinden und Gemeinde-

verbände

Zweck- verbände

Verwal-

tungs-

gemein-

schaften

(22)

2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften in Niederbayern am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden

- 1 000 Euro -

davon davon Kreisfreie

Städte

Kreisan- gehörige Gemeinden

Landkreise Bezirke

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Wertpapiere ... - - - - - - - -

Kredite bei

Kreditinstituten ... 1 405 372 1 345 122 402 379 744 592 179 362 18 789 53 906 6 345

sonstigem inländischem Bereich ... 9 495 4 997 3 4 995 - - 4 498 -

sonstigem ausländischem Bereich

Euro-Währung ... 3 3 - - - 3 - -

Fremdwährung ... - - - - - - - -

zusammen ... 1 414 870 1 350 122 402 382 749 586 179 362 18 792 58 403 6 345

Schulden beim öffentlichen Bereich

Schulden

beim Bund ... 14 997 14 513 71 14 098 344 - 185 300

der gesetzlichen Sozialversicherung ... - - - - - - - -

bei sonst. öffentl. Sonderrechnungen ... 24 701 24 701 - 24 701 - - - -

bei Ländern ... 36 734 36 673 8 222 8 190 20 252 10 61 -

bei Gemeinden/GV. ... 2 264 2 226 - 2 226 - - 38 -

bei Zweckverbänden und dgl. ... - - - - - - - -

bei verb. Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen ... 21 890 21 890 238 5 018 16 635 - - -

zusammen ... 100 587 100 004 8 531 54 233 37 230 10 283 300

Schulden beim nichtöffentlichen und beim öffentlichen Bereich

zusammen ... 1 515 457 1 450 125 410 913 803 819 216 592 18 802 58 687 6 645

dar. Kassenkredite ... 17 620 16 310 - 13 843 2 467 - 1 310 -

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen ... 2 466 2 225 761 29 1 436 - 240 -

Sonstige Verbindlichkeiten ... 1 899 1 899 - 1 239 660 - - -

zusammen ... 4 365 4 124 761 1 268 2 095 - 240 -

Bürgschaften

Haftungssumme insgesamt ... 86 111 85 761 35 211 43 167 7 143 240 350 -

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hypotheken-, Grund- u. Rentenschulden ...

Restkaufgelder im Zusammenhang

mit Grundstücksgeschäften ... 3 902 3 902 - 3 902 - - - -

Finanzierungsleasing ... 9 180 9 180 - 8 835 345 - - -

ÖPP-Projekte nach ESVG ... 1 959 1 959 - 1 068 891 - - -

zusammen ... 15 041 15 041 - 13 805 1 237 - - -

Schulden der Eigenbetriebe

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 157 319 157 319 71 330 83 897 2 092 - - -

beim öffentlichen Bereich ... 7 431 7 431 2 766 4 665 - - - -

zusammen ... 164 750 164 750 74 096 88 562 2 092 - - -

Schulden der Krankenhäuser 1)

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 15 844 15 844 - - 15 715 129 - -

beim öffentlichen Bereich ... 2 890 2 890 - - 390 2 500 - -

zusammen ... 18 734 18 734 - - 16 105 2 629 - -

_____________

1) Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.

Art der Schulden

Kommunale Körper- schaften insgesamt

Gemeinden und Gemeinde-

verbände

Zweck- verbände

Verwal-

tungs-

gemein-

schaften

(23)

2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften in der Oberpfalz am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden

- 1 000 Euro -

davon davon Kreisfreie

Städte

Kreisan- gehörige Gemeinden

Landkreise Bezirke

Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich

Wertpapiere ... - - - - - - - -

Kredite bei

Kreditinstituten ... 949 920 902 751 151 471 652 276 96 862 2 142 42 342 4 827

sonstigem inländischem Bereich ... 11 149 11 149 - 10 761 - 388 - -

sonstigem ausländischem Bereich

Euro-Währung ... - - - - - - - -

Fremdwährung ... - - - - - - - -

zusammen ... 961 069 913 900 151 471 663 037 96 862 2 530 42 342 4 827

Schulden beim öffentlichen Bereich

Schulden

beim Bund ... 31 250 29 594 - 22 767 6 827 - 1 430 225

der gesetzlichen Sozialversicherung ... 8 8 - 8 - - - -

bei sonst. öffentl. Sonderrechnungen ... 223 236 222 204 166 423 41 380 14 402 - 1 031 -

bei Ländern ... 25 275 25 108 4 040 17 295 3 756 17 167 -

bei Gemeinden/GV. ... 562 282 - 282 - - 281 -

bei Zweckverbänden und dgl. ... 294 - - - - - 294 -

bei verb. Unternehmen, Beteiligungen

und Sondervermögen ... 5 553 5 551 - 61 5 490 - 2 -

zusammen ... 286 177 282 747 170 463 81 792 30 476 17 3 205 225

Schulden beim nichtöffentlichen und beim öffentlichen Bereich

zusammen ... 1 247 246 1 196 648 321 934 744 829 127 338 2 547 45 547 5 052

dar. Kassenkredite ... 13 074 12 645 - 12 645 - - 45 384

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen ... 133 133 1 132 - - - -

Sonstige Verbindlichkeiten ... 4 301 4 301 42 4 260 - - - -

zusammen ... 4 434 4 434 43 4 391 - - - -

Bürgschaften

Haftungssumme insgesamt ... 407 644 407 644 157 438 48 857 198 823 2 526 - -

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hypotheken-, Grund- u. Rentenschulden ... 2 064 2 064 - 2 064 - - - -

Restkaufgelder im Zusammenhang

mit Grundstücksgeschäften ... 874 759 2 758 - - 114 -

Finanzierungsleasing ... 3 658 3 658 - 3 658 - - - -

ÖPP-Projekte nach ESVG ... 1 657 1 657 - 1 657 - - - -

zusammen ... 8 252 8 138 2 8 136 - - 114 -

Schulden der Eigenbetriebe

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 118 883 118 883 58 285 57 413 3 185 - - -

beim öffentlichen Bereich ... 13 835 13 835 - 12 735 1 101 - - -

zusammen ... 132 718 132 718 58 285 70 147 4 286 - - -

Schulden der Krankenhäuser 1)

Schulden

beim nicht-öffentlichen Bereich ... 500 500 - - 500 - - -

beim öffentlichen Bereich ... 1 669 1 669 358 - 1 311 - - -

zusammen ... 2 169 2 169 358 - 1 811 - - -

_____________

1) Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen.

Art der Schulden

Kommunale Körper- schaften insgesamt

Gemeinden und Gemeinde-

verbände

Zweck- verbände

Verwal-

tungs-

gemein-

schaften

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