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Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland?

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Eine bundesweite Analyse der Landes- und Regionalpläne

Um aus einer überörtlichen und überfachlichen Perspektive einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Raums zu schaffen, greift die Raumordnung auf Raumordnungspläne zurück. Das Raumordnungs-gesetz sieht landesweite Raumordnungspläne sowie Regionalpläne vor, die textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur enthalten. Das gilt insbesondere für die anzustrebende Siedlungsstruktur, die anzustrebende Freiraumstruktur und die zu sichernden Standorte und Trassen für Infrastruk-tur. Das BBSR erfasst und analysiert diese Pläne mit dem Raumordnungsplan-Monitor (ROPLAMO). Doch wie aktuell sind die Planungsdokumente der Raumordnung in Deutschland?

Die Analyse kommt zu folgenden Ergebnissen:

n

Das Alter der Landes- und Regionalpläne weist in Deutschland

eine breite Spannweite auf.

n

Der aktuelle thematische Fokus der Regionalplanung spiegelt sich

in den Planänderungen und -fortschreibungen wider.

n

Einen Schwerpunkt der Regionalplanung bilden in den letzten

Jahren insbesondere die Steuerung der Windenergie sowie das Thema Siedlungsentwicklung.

n

Eine Herausforderung auf dem Weg zu aktuellen Planungsdokumenten

sind die derzeit langen Planungsprozesse sowie die Erarbeitung gerichtsfester Pläne.

Wie aktuell sind

die Raumordnungspläne

in Deutschland?

Autorinnen

Dr. Brigitte Zaspel-Heisters Claudia Benz

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2 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Raumordnungspläne als Instrument der Raumordnung

Vorwort

2 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Flächen in Deutschland werden von vielfältigen Nutzungen beansprucht, etwa für Siedlungen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Ener-gieerzeugung. Darüber hinaus erfüllen sie wichtige Funktionen als Natur- und Erholungsräume.

Aufgabe der Raumordnung ist es, im Sinne einer nachhaltigen Raumentwick-lung einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen und damit den unterschiedlichen Interessen zu schaffen. Ihr stehen hierfür die Raumordnungs-pläne zur Verfügung. Sie enthalten sowohl strikt verbindliche als auch abwä-gende Festlegungen zur Raumnutzung.

Die Raumordnung von Bund und Ländern steht dabei immer wieder vor der Aufgabe, neue Entwicklungen wie den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder den Klimawandel in ihre Planwerke zu integrieren und gleichzeitig eine hohe Planungssicherheit durch längerfristig ausgerichtete Festlegungen zu gewähr-leisten.

Die Auswertungen des BBSR-Raumordnungsplan-Monitors beschäftigen sich daher auch mit der Aktualität der Raumordnungspläne in Deutschland und thematisieren Änderungen und Fortschreibungen.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

Dr. Markus Eltges

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Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Raumordnungspläne als Instrument der Raumordnung 3

BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Die Festlegungen der Raumord-nungspläne der Länder und

Regionen sind längerfristig ausgerichtet, lassen sich jedoch durch Änderungen und Fort- schreibungen an aktuelle Entwicklungen anpassen.

Raumordnungspläne als Instrument der Raumordnung

Die Anforderungen an den Raum in Deutschland sind vielfältig. Sied-lungsentwicklung, Erneuerbare Ener-gien, Freiraumschutz, Rohstoffsiche-rung, Infrastrukturentwicklung sowie andere Nutzungen und Funktionen benötigen in unterschiedlichem Um-fang Flächen. Aufgabe der Raumord-nung ist es, aus einer überörtlichen und überfachlichen Perspektive einen Ausgleich zwischen diesen vielfäl-tigen Nutzungen und Funktionen des Raums zu schaffen. Dabei gilt es im Sinne einer nachhaltigen Raument-wicklung, die sozialen und wirtschaft-lichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.

Zentrales Instrument der Raumord-nung sind hierfür die RaumordRaumord-nungs- Raumordnungs-pläne der Länder und Regionen. Das Raumordnungsgesetz verpflichtet die Länder, einen Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) sowie Raum-ordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustel-len. Dabei sind die Regionalpläne aus dem landesweiten Raumord-nungsplan zu entwickeln. In den Stadtstaaten sowie den kreisfreien Städten in Niedersachsen kann ein Flächennutzungsplan die Funktion eines Raumordnungsplans über-nehmen. Eine Besonderheit sind die Regionalen Flächennutzungspläne der Planungsregion Frankfurt/Rhein-Main und der Städteregion Ruhr: Sie enthalten sowohl Festlegungen aus der Regional- als auch der Bauleit-planung.

Die Raumordnungspläne umfassen textliche und zeichnerische Dar-stellungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Zen-trale Inhalte der Raumordnungspläne sind Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zu der anzustrebenden Siedlungsstruktur, der

anzustre-benden Freiraumstruktur und den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beschäf-tigt sich bereits seit einigen Jahren detailliert mit den Landes- und Regionalplänen in Deutschland. Die umfassende Plansammlung des Instituts ist Grundlage für den Raumordnungsplan-Monitor (RO-PLAMO). In dem GIS-gestützten Planinformationssystem erfasst und analysiert das BBSR die Pläne und ihre Planzeichen (v. a. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete). Doch wie aktuell sind die Planungsdokumente der Raumordnung in Deutschland? Die Raumordnung steht regelmäßig vor neuen Herausforderungen. Hierzu zählen derzeit beispielsweise der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Klimawandel. Um auf solche Entwicklungen reagieren und diese in den Planungsdokumenten berücksichtigen zu können, braucht es zeitnahe Fortschreibungen oder Änderungen der Landes- und Regio-nalpläne. Die Adressaten der Raum-ordnungspläne sind Kommunal- und Fachplanung. Eine qualitativ hoch-wertige Steuerung ihrer Planungen ist nur möglich, wenn die Länder und Regionen die Festlegungen regel-mäßig überprüfen. Die Landes- und Regionalplanung ist allerdings nicht auf eine tagesaktuelle Planung aus-gerichtet, vielmehr stehen längere Planungszeiträume im Fokus. Die Pla-nungssicherheit, die sich daraus er-gibt, ist ein wichtiger Standortvorteil. Die in den Plänen ausgewiesenen Standorte für Industrie und Gewerbe bilden beispielsweise eine wichtige Grundlage für die Standortplanungen der Wirtschaft.

Vor diesem Hintergrund untersucht das vorliegende Heft sowohl den

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4 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Raumordnungspläne als Instrument der Raumordnung

BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

Stand der landesweiten integrierten Raumordnungspläne als auch den der für Teilräume der Länder aufge-stellten integrierten Regionalpläne. Zudem führen die Autorinnen eine themenspezifische Analyse der Än-derungen und Teilfortschreibungen durch.

Als integrierte Raumordnungspläne gelten die Pläne, die alle landes- be-ziehungsweise regionalplanerisch steuerbaren Inhalte umfassen und für das gesamte Gebiet einer Planungs-region gültig sind. Die integrierten

Pläne bilden den Standard in der Landes- und Regionalplanung. Demgegenüber enthalten sachliche Teilpläne nur thematisch beschränkte Festlegungen. Eine Fortschreibung und Aktualisierung der Raumord-nungspläne ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich. Die Länder und Regionen handhaben sie in der Praxis auch unterschiedlich. Häufig führen sie eine Gesamtfortschreibung durch, mit der sie einen Plan vollstän-dig überarbeiten. Um eine Teilfort-schreibung handelt es sich, wenn sich nur einzelne Kapitel ändern. Als

reine Änderung wiederum gilt eine Überarbeitung des Plans, die nur ein-zelne räumliche Darstellungen oder Plansätze betrifft und kein vollstän-diges Kapitel. Dazu zählt zum Beispiel die Vergrößerung oder Streichung eines Vorranggebiets für Windener-gie. Da sich in der Praxis Teilfort-schreibungen und Änderungen nicht immer unterscheiden lassen, fasst das vorliegende Heft beide Formen zusammen. Stichtag für die Untersu-chung ist der 31. Dezember 2018.

Informelle

Planungsprozesse

Beteiligung

Bundesebene

Landesebene

Regionale Ebene

Kommunale Ebene

Konkretisierung der Landesentwicklungspläne für eine Region: Regionalpläne bzw. -entwicklungspläne

Rechtsrahmen: Raumordnungsgesetz (ROG) und ergänzend Landesraumordnungsgesetze

Festlegungen für die räumliche Entwicklung des Landes: Landesentwicklungspläne und -programme

Bauleitplanung: Flächennutzungs- und Bebauungspläne Rechtsrahmen: Raumordnungsgesetz (ROG) Zusammen mit Ländern: Leitbilder der Raumentwicklung

© BBSR Bonn 2019

Europäische Ebene

Territoriale Agenda der Europäischen Union

Träger öffentlicher Belange (u. a. sektorale Fach-planungen, öffentliche Stellen, Behörden) Öffentlichkeit (u. a. Verbände und Privat-personen) Ministerkonferenz für Raumordnung

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Landesplanung 5

Die meisten landesweiten Raum-ordnungspläne sind nicht älter als

15 Jahre. In vier Ländern liegen Änderungen beziehungsweise Teilfortschreibungen vor.

Stand der Landesplanung

Die Zuständigkeit für die landesweite Raumordnungsplanung liegt in den Bundesländern bei den obersten Landesplanungsbehörden. Diese sind als Bestandteil eines Ministeriums unterschiedlichen Ressorts zugeord-net – in NRW zum Beispiel dem Wirt-schaftsministerium, in Niedersachsen dem Ministerium für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz. Ein Sonderfall ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL), die sowohl zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Ber-lin gehören als auch zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg.

Die Stadtstaaten stellen keine lan-desweiten Raumordnungspläne auf. Deren Funktion übernimmt in Berlin, Bremen und Hamburg der Flächen-nutzungsplan. Da die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Landesplanung eingerichtet haben, liegt für das Stadtgebiet von Berlin neben dem Flächennutzungsplan auch ein landesweiter Raumord-nungsplan vor.

Verbindliche Pläne

In Deutschland besaßen zum 31. Dezember 2018 alle Flächenländer verbindliche landesweite Raumord-nungspläne. Sie heißen überwiegend Landesentwicklungsplan, teilweise auch Landesentwicklungsprogramm oder Landesraumordnungsprogramm. Ein bundesweit einmaliger Sonderfall ist Berlin-Brandenburg: Aufgrund der zweistufigen Organisation der Landesplanung existieren für dieses Bundesland sowohl ein als Gesetz aufgestelltes Landesentwicklungs-programm als auch Landesentwick-lungspläne in Form von Verord-nungen. Niedersachsen hat eine solche Struktur der Landesplanung

bereits 2008 abgeschafft. In NRW ist die Strukturänderung mit dem neuen Landesentwicklungsplan 2017 erfolgt. Die meisten der landesweiten, inte-grierten Raumordnungspläne stam-men aus den Jahren 2006 bis 2011. Ende 2018 besaßen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW besonders aktuelle Pläne. In Hessen erfolgte 2018 die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans 2000. Damit hat das Land den Plan umfas-send fortgeschrieben – Ausnahme sind die Planziffern 3. „Landesweite Raumstruktur und Raumordnungs-konzeption“, 4.2 „Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche“ und der Abschnitt „Großflächige Einzelhan-delsvorhaben“ der Planziffer 4.1.2. Noch vom Anfang des Jahrhunderts stammt demgegenüber der Plan in Baden-Württemberg.

Auf aktuelle Veränderungen der Raumentwicklung kann die Landes-planung reagieren, indem sie die Lan-desraumordnungspläne ändert oder teilweise fortschreibt. Zudem können die Länder auch sachliche Teilpläne aufstellen, die sich mit einzelnen The-menbereichen befassen. Sie haben diese Möglichkeit bereits mehrfach genutzt. Aktuell verbindliche Ände-rungen beziehungsweise

Teilfort-schreibungen liegen für Hessen (1)1,

Rheinland-Pfalz (3), Bayern (1) sowie das Saarland (1) vor.

Im Mittelpunkt der meisten Ände-rungen stehen die Themen Windener-gie/Erneuerbare Energien (Rheinland-Pfalz, Saarland) sowie Zentrale Orte (Rheinland-Pfalz, Bayern). In Hessen thematisierte die Änderung den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der sachliche Teilplan von Berlin-Brandenburg (Flughafenstandortent-wicklung) trifft ebenfalls Regelungen zum Thema Luftverkehr.

(1) An dieser Stelle wird die 3. Änderung des Hessischen LEP nicht mitgezählt, da diese den Plan umfassend ändert.

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

6 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Landesplanung

Abbildung 2 Stand der Landesplanung

Datenbasis: ROPLAMO des BBSR, Landesraumordnungs-pläne, Stand 31.12.2018

Geometrische Grundlage: BKG/BBSR, Planungsregionen (generalisiert), 31.12.2017 © GeoBasis-DE/BKG Bearbeitung: B. Zaspel-Heisters

Eintritt der Verbindlichkeit

Anmerkungen:

Im Saarland ist der Teilabschnitt „Umwelt“ seit 2004 in Kraft. In Hessen hebt die dritte sehr umfassende Änderung des LEP 2000 diesen mit Ausnahme weniger Plansätze auf.

Flächennutzungsplan ersetzt Landesraumordnungsplan NL BE LU FR CH AT CZ PL DK Kiel Mainz Erfurt Berlin Bremen Potsdam Dresden Hamburg München Schwerin Hannover Magdeburg Stuttgart Düsseldorf Saarbrücken Wiesbaden Kiel Mainz Erfurt Berlin Bremen Potsdam Dresden Hamburg München Schwerin Hannover Magdeburg Stuttgart Düsseldorf Saarbrücken Wiesbaden 100 km BBSR Bonn 2019 © nach 2015 2011 bis 2015 2006 bis 2010 2001 bis 2005 vor 2001

(jeweils mit Angabe der Anzahl im betroffenen Zeitraum)

Teilfortschreibung/

Änderung sachlicher Teilplan

nach 2015 2011 bis 2015 2006 bis 2010 2001 bis 2005 vor 2001

integrierter landesweiter Raumordnungsplan

1 1 1 1 2 1

Entwürfe

Zum 31. Dezember 2018 lagen im Rahmen von Fortschreibungs- und Neuaufstellungsverfahren Entwürfe für den Landesentwicklungsplan von

Schleswig-Holstein und den Landes-entwicklungsplan Berlin-Branden-burg vor. NRW bereitete die Ände-rung des Landesentwicklungsplans im Bereich Siedlungsentwicklung und

Windenergie vor.2

(2) Der Landesentwicklungsplan Hauptstadt-region Berlin-Brandenburg trat am 1. Juli 2019 in Kraft. Die Änderung des Landesent-wicklungsplans NRW ist seit dem 24. Juli 2019 verbindlich.

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Landesplanung 7

Land Landesraumordnungspläne (inkl. Änderungen, Teilfortschreibungen, sachl. Teilpläne) Datum des Inkrafttretens

Schleswig-Holstein Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 04.10.2010

Niedersachsen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

Änderung und Ergänzung 2012 07.10.2017

Nordrhein-Westfalen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 08.02.2017

Hessen Landesentwicklungsplan Hessen 2000 09.01.2001

Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung

Flughafen Frankfurt Main 28.07.2007

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 11.09.2018

Rheinland-Pfalz Landesentwicklungsprogramm IV 25.11.2008

Landesentwicklungsprogramm IV – 1. Teilfortschreibung Kap 5.2.1 Erneuerbare Energien 11.05.2013 Landesentwicklungsprogramm IV – 2. Teilfortschreibung Z 31, Z 40, Z 61 und Z 92 22.08.2015 Landesentwicklungsprogramm IV – 3. Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 21.07.2017

Baden-Württemberg Landesentwicklungsplan 2002 21.08.2002

Bayern Landesentwicklungsprogramm Bayern 01.09.2013

Landesentwicklungsprogramm Bayern – Teilfortschreibung 01.03.2018

Saarland Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung,

Umweltschutz und Infrastruktur)“ 29.07.2004

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ 15.07.2006

1. Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der

lan-desplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie 21.10.2011

Berlin-Brandenburg Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg

(in Kraft nur § 19) 01.11.2003

Gemeinsamer Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung 16.06.2006

Landesentwicklungsprogramm 2007 01.02.2008

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg 15.05.2009

Mecklenburg-Vorpommern Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 09.06.2016

Sachsen Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 31.08.2013

Sachsen-Anhalt Landesentwicklungsplan 2010 für das Land Sachsen-Anhalt 12.03.2011

Thüringen Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 05.07.2014

Abbildung 3 Stand der Landespläne

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

8 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung

Das Alter der Regionalpläne variiert stark. In vielen Fällen erfolgte eine Anpassung älterer Regionalpläne an aktuelle Herausforderungen durch Planänderungen oder

Teil-fortschreibungen.

In Deutschland sind die Länder ge-mäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 ROG zur Aufstel-lung von Raumordnungsplänen für die Teilräume der Länder verpflichtet. Vor diesem Hintergrund werden – mit Ausnahme der Stadtstaaten und dem Saarland – flächendeckend Pla-nungsregionen der Regionalplanung abgegrenzt. In den Stadtstaaten, in den Gebieten der kreisfreien Städte in Niedersachsen und in der Stadt Göttingen ersetzt die Flächennut-zungsplanung die Regionalplanung. Im Saarland übernimmt die Landes-planung die Aufgabe der Regional-planung. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen orientiert sich an den Verflechtungsräumen von Ober- und Mittelzentren. Aber auch historische, kommunale oder lan-desentwicklungspolitische Aspekte beeinflussen die Grenzziehung. Zum 31. Dezember 2018 existierten bundesweit 104 Planungsregionen der Regionalplanung. Dabei un-terteilen sich drei der nordrhein-westfälischen Planungsregionen in insgesamt acht Teilabschnitte mit separaten Plänen. Mit der Metro-polregion Rhein-Neckar und der Region Donau-Iller überschreiten zwei Regionen Ländergrenzen. 87 der 104 Planungsregionen liegen in Westdeutschland, davon 33 alleine in Niedersachsen. Rund zwei Drittel der Länder sind in vier oder fünf Pla-nungsregionen untergliedert (siehe Abb. 4).

Verbindliche Pläne

Die Träger der Regionalplanung stel-len für ihr jeweiliges Gebiet Regional-pläne mit verbindlichen Festlegungen auf. Damit konkretisieren sie die Ziele und Grundsätze der landesweiten Raumordnungspläne. Die Regio-nalpläne haben in der Regel einen

Planungshorizont von rund zehn bis 15 Jahren. Allerdings begrenzen nur wenige Länder die rechtliche Gültig-keit zeitlich. In Niedersachsen tritt der Regionalplan nach zehn Jahren außer Kraft, wenn der aktuelle Plan in diesem Zeitraum nicht überprüft oder eine Neuaufstellung einge-leitet wurde. In Thüringen sind die Regionalpläne spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten zu überprü-fen und falls erforderlich zu ändern. Dass bestehende Pläne nach einem bestimmten Zeitraum ungültig sind, ist hier – anders als in Niedersachsen – allerdings nicht vorgesehen. Aufgrund des langen Geltungszeit-raums der Regionalpläne entspricht der räumliche Geltungsbereich der aktuell verbindlichen Pläne in mehreren Fällen in Deutschland nicht mehr der aktuellen Abgrenzung der Planungsregion. Dies gilt beispiels-weise für die Region Chemnitz: Die Pläne der Regionen Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge sind hier noch gültig. Ein weiteres Beispiel ist Sachsen-Anhalt: Hier änderte das Land die Abgrenzung der Planungs-räume 2007 im Zusammenhang mit einer Gebietsreform grundlegend. Die zuvor in Kraft getretenen Pläne bezie-hen sich allerdings noch auf den al-ten Planungsraum. Abbildung 5 zeigt den Stand der Regionalplanung und berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regionalpläne ver-bindliche Regionsabgrenzung. Zum 31. Dezember 2018 gab es – unter Berücksichtigung der Teilabschnitte in NRW – 115 Planungsregionen. Bis auf die niedersächsischen Planungsregionen Aurich, Oldenburg, Heidekreis und Vechta sowie die Re-gionen in Brandenburg besaßen Ende 2018 alle Planungsregionen einen verbindlichen, integrierten Regio-nalplan. Bundesweit unterscheidet

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung 9

NL BE LU FR CH AT CZ PL DK 100 km ©BBSR Bonn 2019 Planungsregionen, Stand 31.12.2018

Planungsregionen der Regionalplanung Teilabschnitte in Nordrhein-Westfalen

Gebiet, für die keine Regionalplanung durchgeführt wird.

Datenbasis: Raumordnungsplan-Monitor (ROPLAMO) des BBSR Geometrische Grundlage: Raumordnungsreigonen (generalisiert), 31.12.2017 © GeoBasis-DE/BKG Bearbeitung: C. Benz Oberfranken-Ost 9050 Bayrischer Untermain 9010 Ober- franken-West 9040 Würzburg 9020 Südostoberbayern 9180 Ingolstadt 9100 Augsburg 9090 Westmittel-franken 9080 Oberpfalz-Nord 9060 Nürnberg 9070 Oberland 9170 Regensburg 9110 Landshut 9130 München 9140 Allgäu 9160 Donau-Wald 9120 Main-Rhön 9030 Donau-Iller 17020 Schwarzwald- Baar-Heuberg 8080 Hochrhein-Bodensee 8090 Ost-württemberg 8030 Nord- schwarz-wald 8060 Mittlerer Oberrhein 8040 Bodensee-Oberschwaben 8120 Neckar-Alb 8100 Südlicher Oberrhein 8070 Stuttgart 8011 Heilbronn-Franken 8020 Region Rhein-Neckar 17010 Westpfalz 7050 Rheinhessen-Nahe 7030 Mittelrhein-Westerwald 7010 Trier 7020 Westsachsen 14030 Niederschlesien Oberlausitz-14020 Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 14010 Region Chemnitz 14060 Darmstadt (Südhessen) 6030 Frankfurt/ Rhein-Main 6031 Gießen (Mittelhessen) 6020 Kassel (Nordhessen) 6010 Mittelthüringen 16020 Südwest-thüringen 16040 Nordthüringen 16010 Ostthüringen 16030 Harz 15150 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 15130 Magdeburg 15120 Altmark 15110 Halle 15140 Oderland-Spree 12030 Uckermark-Barnim 12020 Prignitz-Oberhavel 12010 Havelland-Fläming 12050 Lausitz-Spreewald 12040 Holzminden 3100 Nienburg/ Weser 3110 Schaum-burg 3120 Weser-marsch 3390 Osterholz 3180 Lüchow-Dannenberg 3160 Wittmund 3400 Friesland 3330 Ammerland 3290 Grafschaft Bentheim 3340 Hameln-Pyrmont 3080 Verden 3230 Hildesheim 3090 Cloppen-burg 3310 Oldenburg 3360 Heidekreis3200 Vechta 3380 Lüneburg 3170 Rotenburg (Wümme) 3190 Göttingen 3020 Stade 3210 Osnabrück 3370 Aurich 3300 Hannover 3060 Diepholz 3070 Uelzen 3220 Leer 3350 Cuxhaven 3140 Harburg 3150 Northeim 3040 Großraum Braunschweig 3010 Emsland 3320 Celle 3130 Mecklen-burgische Seenplatte 13040 Mittleres Mecklenburg/ Rostock 13020 Vorpommern 13030 Westmecklenburg 13010 Planungsregion III 1010 Planungsregion II 1030 Planungsregion I 1050 Bremen 4000 Hamburg 2000 Saarland 10000 Berlin 11000 Köln 5021 Münsterland 5034 Bielefeld 5045 Aachen 5025 Siegen 5054 Paderborn 5043 Kreis Soest/ Hochsauerlandkreis 5051 Bonn/Rhein-Sieg 5022 Bochum/ Hagen 5055 Köln 5020 Detmold 5040 Münster 5030 Arnsberg 5050 Düsseldorf 5010 Regionalverband Ruhr 5070 Städteregion Ruhr 5060 Oberfranken-Ost 9050 Bayrischer Untermain 9010 Ober- franken-West 9040 Würzburg 9020 Südostoberbayern 9180 Ingolstadt 9100 Augsburg 9090 Westmittel-franken 9080 Oberpfalz-Nord 9060 Nürnberg 9070 Oberland 9170 Regensburg 9110 Landshut 9130 München 9140 Allgäu 9160 Donau-Wald 9120 Main-Rhön 9030 Donau-Iller 17020 Schwarzwald- Baar-Heuberg 8080 Hochrhein-Bodensee 8090 Ost-württemberg 8030 Nord- schwarz-wald 8060 Mittlerer Oberrhein 8040 Bodensee-Oberschwaben 8120 Neckar-Alb 8100 Südlicher Oberrhein 8070 Stuttgart 8011 Heilbronn-Franken 8020 Region Rhein-Neckar 17010 Westpfalz 7050 Rheinhessen-Nahe 7030 Mittelrhein-Westerwald 7010 Trier 7020 Westsachsen 14030 Niederschlesien Oberlausitz-14020 Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 14010 Region Chemnitz 14060 Darmstadt (Südhessen) 6030 Frankfurt/ Rhein-Main 6031 Gießen (Mittelhessen) 6020 Kassel (Nordhessen) 6010 Mittelthüringen 16020 Südwest-thüringen 16040 Nordthüringen 16010 Ostthüringen 16030 Harz 15150 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 15130 Magdeburg 15120 Altmark 15110 Halle 15140 Oderland-Spree 12030 Uckermark-Barnim 12020 Prignitz-Oberhavel 12010 Havelland-Fläming 12050 Lausitz-Spreewald 12040 Holzminden 3100 Nienburg/ Weser 3110 Schaum-burg 3120 Weser-marsch 3390 Osterholz 3180 Lüchow-Dannenberg 3160 Wittmund 3400 Friesland 3330 Ammerland 3290 Grafschaft Bentheim 3340 Hameln-Pyrmont 3080 Verden 3230 Hildesheim 3090 Cloppen-burg 3310 Oldenburg 3360 Heidekreis3200 Vechta 3380 Lüneburg 3170 Rotenburg (Wümme) 3190 Göttingen 3020 Stade 3210 Osnabrück 3370 Aurich 3300 Hannover 3060 Diepholz 3070 Uelzen 3220 Leer 3350 Cuxhaven 3140 Harburg 3150 Northeim 3040 Großraum Braunschweig 3010 Emsland 3320 Celle 3130 Mecklen-burgische Seenplatte 13040 Mittleres Mecklenburg/ Rostock 13020 Vorpommern 13030 Westmecklenburg 13010 Planungsregion III 1010 Planungsregion II 1030 Planungsregion I 1050 Bremen 4000 Hamburg 2000 Saarland 10000 Berlin 11000 Köln 5021 Münsterland 5034 Bielefeld 5045 Aachen 5025 Siegen 5054 Paderborn 5043 Kreis Soest/ Hochsauerlandkreis 5051 Bonn/Rhein-Sieg 5022 Bochum/ Hagen 5055 Köln 5020 Detmold 5040 Münster 5030 Arnsberg 5050 Düsseldorf 5010 Regionalverband Ruhr 5070 Städteregion Ruhr 5060

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

10 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung

sich die Aktualität dieser Planwerke erheblich.

Sehr aktuell sind die Pläne in den Regionen Düsseldorf, Mittelrhein-Westerwald, Südlicher Oberrhein, Hannover, Hildesheim, Diepholz und Verden. Diese traten zwischen 2016 und 2018 in Kraft. Rund ein Fünftel der Pläne haben die Träger der Regio-nalplanung zwischen 2011 und 2015 aufgestellt. In diese Gruppe fallen alle thüringischen Regionalpläne, drei der vier Pläne in Mecklenburg-Vorpom-mern, die meisten hessischen Pläne sowie weitere Pläne in Niedersach-sen, NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Ebenfalls rund ein Fünftel der Regio-nalpläne stammt aus den Jahren 2006 bis 2010. In diesem Zeitraum traten insbesondere die Pläne in Sachsen, vier der fünf Pläne in Sachsen-Anhalt und einzelne Pläne in Niedersachsen, NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpom-mern in Kraft. Zwischen 2001 bis 2005 haben insbesondere Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NRW einige ihrer Pläne aktualisiert. Pläne aus den 1990er-Jahren sind vor allem noch in Bayern und Teilen von Baden-Württemberg verbindlich.

Abbildung 5 Anzahl verbindlicher Änderungen und Teilfortschreibungen je Bundesland

Rheinland-Pfalz Hessen Sachsen-Anhalt Niedersachsen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Bayern Thüringen 0 50 100 150 200 250 bis 2000 2001−2005 Sachsen 2006−2010 2011−2015 nach 2015 © BBSR Bonn 2019 Datenbasis: Raumordnungsplanmonitor (ROPLAMO) des BBSR, Stand 31.12.2018

Änderung und Teilfortschreibungen der grenzüberschreitenden Region Donau-Iller werden jeweils zur Hälfte Bayern bzw. Baden-Württemberg zugerechnet

Gemäß § 8 Abs. 4 ROG 2008 lässt sich statt eines Regionalplans auch ein regionaler Flächennutzungsplan auf-stellen, der sowohl die Funktion eines Regionalplans als auch eines gemein-samen Flächennutzungsplanes nach § 204 Baugesetzbuch (BauGB) über-nimmt. Dieses 1998 neu eingeführte Instrument nutzten Ende Dezember 2018 nur zwei Regionen. Seit dem 3. Mai 2010 ist der Regionale Flächen-nutzungsplan der Städteregion Ruhr für das Gebiet der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mül-heim an der Ruhr und Oberhausen in Kraft. Am 17. Oktober 2011 wurde der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 2010 verbindlich.

Neben integrierten Regionalplänen können Regionen auch sachliche Teilpläne aufstellen, die parallel zum integrierten Regionalplan einzelne abgegrenzte Themen behandeln. Diese Möglichkeit nutzen siebzehn Regionen in NRW, Hessen, Rhein-land-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Brandenburg sind die sachlichen Teilpläne die einzigen verbindlichen regionalplanerischen Planwerke. Allerdings ersetzen die Teilpläne auch in ihrer Gesamtheit keinen integrierten Regionalplan, da

sie die Bandbreite der Pflichtinhalte von Regionalplänen nicht abdecken. Rund die Hälfte der 22 verbindlichen Teilpläne behandelt das Thema Wind-energie/Erneuerbare Energien. Ein Drittel bezieht sich auf die Rohstoff-sicherung. Weitere Pläne befassen sich mit dem Hochwasserschutz, Zentralen Orten und Daseinsvorsorge sowie dem Bodenseeuferbereich. Zahlreiche Träger der Regionalpla-nung haben ältere Regionalpläne durch Planänderungen oder Teilfort-schreibungen an aktuelle Heraus-forderungen angepasst. Bundesweit waren zum 31. Dezember 2018 insgesamt 458 Änderungen und Teil-fortschreibungen in Kraft. Der Anteil der Teilfortschreibungen liegt dabei mit 55 % etwas höher als der Anteil der Änderungen (45 %). Rund 19 % der Änderungen/Teilfortschreibungen traten nach 2015 in Kraft. 10 % stam-men noch aus den 1990er-Jahren. Diese Auswertung berücksichtigt nicht die zahlreichen Änderungen der regionalen Flächennutzungspläne. Die meisten aktuell verbindlichen Än-derungen/Teilfortschreibungen gibt es in Bayern. Hier hat ein Großteil der Regionen bislang auf eine umfas-sende Neuaufstellung oder Gesamt-fortschreibung der integrierten Regio-nalpläne verzichtet. Infolgedessen liegen 228 Änderungen/Teilfortschrei-bungen vor. Dies entspricht etwa 38 % aller bundesweit in Kraft befind-lichen Änderungen/Teilfortschrei-bungen. Ebenfalls umfangreiche Änderungen/Teilfortschreibungen haben die Regionalpläne in NRW (126), in Baden-Württemberg (72) und in Niedersachsen (11) erfahren. Die wichtigsten thematischen Schwerpunkte der verbindlichen Änderungen/Teilfortschreibungen fasst Abbildung 7 zusammen. Eine Änderung/Fortschreibung kann dabei mehrere Themen umfassen. Aus diesem Grund sind Mehrfachnen-nungen zugelassen. Änderungen/

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung 11

Abbildung 6 Stand der Regionalplanung

NL BE LU FR CH AT CZ PL DK 100 km ©BBSR Bonn 2019

Datenbasis: ROPLAMO des BBSR, regionale Raumordnungspläne, Stand 31.12.2018 Geometrische Grundlage: BKG/BBSR, Planungsregionen, 31.12.2017

Bearbeitung: B. Zaspel-Heisters

Pläne und Teilfortschreibungen, Stand 31.12.2018

nach 2015 2011 bis 2015 2006 bis 2010 2001 bis 2005 vor 2001 Braunkohlenplan Teilabschnitt in NRW

(mit Angabe der Anzahl je Region)

Eintritt der Verbindlichkeit

(jeweils mit Angabe der Anzahl im betroffenen Zeitraum)

kein integrierter Regionalplan in Kraft

Planungsregion, für die keine Regionalplanung durchgeführt wird Teilfortschreibung/

Änderung sachlicher Teilplan

nach 2015 2011 bis 2015 2006 bis 2010 2001 bis 2005 vor 2001

Braunkohlenplan als Sanierungsplan

integrierter Regionalplan

Hinweis: Änderungen der Regionalen Flächennutzungspläne werden nicht dargestellt. Im nun dem RVR zugehörigen Teilgebiet der Region Düsseldorf gilt bis zum Inkraft-treten des Plans des Regionalverbands der GEP99 der Region Düsseldorf inkl. Änderungen fort.

Häufigkeiten 23 29 24 22 7 8 Trier Altmark München Halle Donau-Wald Allgäu Harz Main-Rhön Donau-Iller Düsseldorf Münsterland Kassel (Nordhessen) Darmstadt (Südhessen) Regensburg Oberland Stuttgart Augsburg Mittelrhein-Westerwald West-mecklenburg Landshut Lausitz-Spreewald Magdeburg Oberpfalz-Nord Havelland-Fläming Ostthüringen Prignitz-Oberhavel Südost-oberbayern Heilbronn-Franken Oderland-Spree Aachen Mecklen-burgische Seenplatte Westsachsen Emsland Westpfalz Würzburg Südlicher Oberrhein Uckermark-Barnim Westmittel-franken Gießen (Mittelhessen) Ingolstadt Celle Großraum Braunschweig Nordthüringen Mittelthüringen Chemnitz-Erzgebirge Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg Hannover Schleswig-Holstein Nord Diepholz Oberlausitz-Niederschlesien Cuxhaven Uelzen Leer Mittleres Mecklenburg/ Rostock Northeim Vorpommern Südwest-thüringen Nürnberg Ober- franken-West Köln Bielefeld Neckar-Alb Schleswig-Holstein Süd Stade Oberfranken-Ost Osnabrück Aurich Bodensee-Oberschwaben Rheinhessen-Nahe Technologie-Region K.E.R.N. Mittlerer Oberrhein Nord- schwarz-wald Südwestsachsen Paderborn Oberes Elbtal/ Osterzgebirge Harburg Rotenburg (Wümme) Schleswig-Holstein Süd-West Lüneburg Dortmund Ost Hochrhein-Bodensee Ost-württemberg Region Rhein-Neckar Cloppen-burg Vechta Heidekreis Siegen Göttingen Schwarzwald- Baar-Heuberg Nienburg/ Weser Hildesheim Verden Bayrischer Untermain Oldenburg Weser-marsch Schleswig-Holstein Ost Emscher-Lippe Lüchow-Dannenberg Grafschaft Bentheim Hameln-Pyrmont Osterholz Friesland Wittmund Ammerland Bonn/Rhein-Sieg Dortmund West Osterode am Harz Holzminden Schaum-burg Bochum/ Hagen Ballungsraum FankfurtRheinMain ehemals Düsseldorf jetzt RVR 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 14 4 1 1 4 1 1 3 3 6 5 11 5 4 3 7 6 9 1 2 3 2 2 4 2 2 6 5 11 5 4 2 1 1 1 2 2 1 1 1 2 1 1 1 1 3 2 2 5 1 1 1 1 1 1 1 1 10 14 14 1 1 1 10 5 2 3 3 1 11 1 1 1 2 3 5 5 5 31 1 1 1 1 6 5 6 2 5 2 4 4 1 4 12 1 6 3 2 1 1 1 11 1 1 2 4 2 2 2 20 2 1 2 1 1 1 1 1 2 1 2 1 11 1 2 3 3 3 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 4 1 3 2 3 2 2 1 1 3 1 2 3 1 2 1 1 1 2 1 1 1 2 9 3 2 2 9 6 4 2 4 3 2 1 3 1 1

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

12 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung

Teilfortschreibungen erfolgen besonders häufig bei den Festle-gungen zur Siedlungsstruktur. 19 % der Änderungen betreffen das Thema Industrie und Gewerbe. In 14 % der Fälle geht es (teilweise parallel) um das Thema Siedlungsentwicklung im Allgemeinen. Ebenfalls zahlreiche Änderungen/Fortschreibungen be-treffen die Rohstoffsicherung (15 %) (vgl. Abb. 9) sowie die Windenergie (9 %). Auch Festlegungen zu Grünzü-gen, Natur und Landschaft, Zentralen Orten und Landwirtschaft haben die Träger Regionalplanung häufig geändert.

Der Blick auf die 86 Änderungen/ Teilfortschreibungen der letzten drei Jahre bestätigt das entstandene Bild. Auch hier dominieren Festlegungen im Bereich Siedlungsstruktur (Indus-trie und Gewerbe 30 %) und Sied-lungsentwicklung allgemein (25 %). Zudem sind die Themen Windenergie (17 %) sowie Landwirtschaft (12 %), Grünzüge (11 %) und Rohstoffsiche-rung (11%) häufig Gegenstand der Verfahren.

Die vielen Änderungen im Bereich Siedlungsentwicklung/Industrie hän-gen insbesondere mit dem nordrhein-westfälischen Planungsansatz zusammen. Durch die umfassende Ausweisung von allgemeinen Sied-lungsbereichen und Gewerbe- und Industriebereichen kommt es hier

häufig zu Nutzungsänderungen oder Erweiterungen einzelner Flächen, die jeweils eine Regionalplanänderung nach sich ziehen.

In Berlin-Brandenburg, NRW, Sach-sen und SachSach-sen-Anhalt stellen die Träger der Landes- beziehungsweise Regionalplanung zudem Braunkoh-lenpläne auf, die ebenfalls zu den Raumordnungsplänen zählen. Die Braunkohlenpläne legen jeweils für einen Tagebau die für einen geord-neten Braunkohlenabbau erforder-lichen Ziele der Raumordnung fest. Zu den zentralen Angaben der Braun-kohlenpläne gehören die räumliche Ausdehnung des Tagebaus, Angaben zur Grundwasserbeeinflussung, Ober-flächengestaltung und Rekultivierung. Für stillzulegende oder stillgelegte Tagebaue gibt es in Sachsen und Brandenburg Sanierungsrahmenplä-ne. Zudem regeln Braunkohlenpläne auch die Standorte für Umsiedlungen. Bundesweit sind 30 Braunkohlen-pläne und 39 SanierungsrahmenBraunkohlen-pläne verbindlich. Die jüngsten Pläne stam-men aus dem Jahr 2015 (Tagebau Welzow-Süd (Sachsen-Anhalt) und Umsiedlung Keyenberg (NRW)).

Entwürfe

Zum 31. Dezember 2018 befanden sich integrierte Regionalpläne in 21 der 113 Planungsregionen in

Fort-schreibung. Entwürfe liegen für die niedersächsischen Regionen Celle, Diepholz, Harburg, Rotenburg (Wüm-me), Heidekreis, Uelzen, Aurich und Wesermarsch vor. In NRW erschien im Frühjahr 2018 der Entwurf für den Regionalplan Ruhr. Die Träger der Regionalplanung für Trier in Rheinland-Pfalz und die Regionen Nordschwarzwald und Südlicher Oberrhein in Baden-Württemberg schreiben ihre Pläne ebenfalls fort. In Bayern lag Ende 2018 der Entwurf für die Region München vor. Umfassende Fortschreibungen betreffen auch mehrere Regionen in Sachsen (Oberes Elbtal/Osterzge-birge, Leipzig-Westsachsen, Chem-nitz), Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle) sowie Thüringen (Nordthüringen, Ost thüringen (bislang nur Abschnitt

3.2.2), Südwestthüringen).3

Darüber hinaus wollen weitere Trä-ger der Regionalplanung die Pläne für ihre Regionen aktualisieren. Durch die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten leitet der Planungsträger das Aufstellungs-verfahren für einen Raumordnungs-plan ein. Entsprechende allgemeine Planungsabsichten sind für sieben weitere niedersächsische Regionen sowie für Mittelthüringen bekannt. Die Aufstellung sachlicher Teilpläne wird in fünf Regionen von Branden-burg, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt vorbereitet. Fünf der aus den Jahren 2016 bis 2018 stammenden Entwürfe beziehen sich auf das Thema Windenergienutzung. Der sachliche Teilplan der Region Halle von 2018 widmet sich dem The-ma Daseinsvorsorge/Zentrale Orte/ großflächiger Einzelhandel.

(3) 2019 traten mehrere der Pläne, für die zum 31. Dezember 2018 Entwürfe vorlagen, in Kraft. Das gilt für die Pläne der Region Diepholz (1. April 2019), der Region Harburg (4. April 2019), der Region Uelzen (15. April 2019), der Region Aurich (25. Oktober 2019), der Region München (1. April 2019) und der Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (27. April 2019).

Thema Anzahl der Änderungen/ Teilfortschreibungen

Anteil an allen

Änderungen/Teilfort-schreibungen in %

Industrie und Gewerbe 87 19,0

Rohstoffe 70 15,3

Siedlungsentwicklung allg. 66 14,4

Windenergie 43 9,4

Grünzüge 34 7,4

Natur und Landschaft 31 6,8

Zentrale Orte 28 6,1

Landwirtschaft 20 4,4

Lärmschutz 19 4,1

Verkehr 18 3,9

Quelle: BBSR (Mehrfachnennungen sind möglich) Abbildung 7 Thema der Änderungen/Teilfortschreibungen

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Stand der Regionalplanung 13

Neben der Gesamtfortschreibung oder Neuaufstellung integrierter Pläne und sachlicher Teilpläne sind zahlreiche Änderungen und Teilfortschreibungen geplant. Zum 31. Dezember 2018 lagen rund 90 Entwürfe vor. Davon entfallen rund 64 % auf Änderungen und 36 % auf Teilfortschreibungen. Wie bereits bei den verbindlichen Änderungen und Teilfortschreibungen sind auch hier die Länder Bayern (25 Entwürfe), NRW (29) und Baden-Württemberg (14) besonders häufig vertreten. Über die Hälfte der Entwürfe wurde 2018 beschlossen.

Die Entwürfe für Änderungen und Teilfortschreibungen thematisie-ren besonders häufig die Bereiche Industrie und Gewerbe (23 % der Entwürfe), Siedlungsentwicklung (16 %), Windenergie (16 %), Rohstoff-sicherung (12 %) sowie Natur und Landschaft (12 %). Abbildung 8 Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorp. Niedersachsen Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Sachsen Rheinland-Pfalz 0 5 10 15 20 25 30 © BBSR Bonn 2019 Datenbasis: Raumordnungsplanmonitor (ROPLAMO) des BBSR, Stand 31.12.2018

Änderung und Teilfortschreibungen der grenzüberschreitenden Region Donau-Iller werden jeweils zur Hälfte Bayern bzw. Baden-Württemberg zugerechnet

bis 2000 2001−2005 2006−2010 2011−2015 nach 2015 Anzahl Änderungen und Teilfortschreibungen je Bundesland – Entwürfe

Abbildung 9 Ausschnitte aus einer Änderung eines Regionalplans

Quelle: 3. Änderung Regionalplan Neckar-Alb 2013, 2019: 5 Änderung von Festlegungen

im Regionalplan 2013: Neue Festlegungen in der 3. Änderung des Regionalplans 2013:

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

14 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Fazit und Ausblick

Raumordnungspläne können durch ihren längeren Planungshorizont Planungssicherheit schaffen, sollten aber auch einer

regel-mäßigen Überprüfung und bedarfsweisen Anpassung unter- zogen werden.

Die Auswertung des aktuellen Stands der Landes- und Regionalplanung zeigt, dass das Alter der Pläne stark variiert. In einigen Ländern und Regionen liegen sehr aktuelle Raumordnungspläne vor. Es gibt aber auch Regionen, die noch mit Pla-nungsdokumenten arbeiten, die einen Planungshorizont von rund zehn Jahren überschreiten. Kritisch zu bewerten ist der Stand in mehreren Planungsregionen in Niedersachsen und Brandenburg: Hier liegen keine gültigen Planungsdokumente oder nur Teilpläne vor. In diesen Fällen kann die Regionalplanung nicht oder nur sehr eingeschränkt auf die Kommunalplanung einwirken und ihre Aufgabe eines überörtlichen und überfachlichen Ausgleichs zwischen den vielfältigen Nutzungen und Funk-tionen des Raums erfüllen.

Um aktuellen und künftigen Heraus-forderungen der räumlichen Ent-wicklung Rechnung zu tragen, sind die bestehenden Planfestlegungen regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Hierzu zählt auch eine zeitnahe Anpassung der Regional-pläne an aktuelle Festlegungen der Landespläne.

In Regionen mit älteren integrierten Raumordnungsplänen ist eine Aktua-lisierung häufig mit Änderungen und Teilfortschreibungen erfolgt. Aber auch bei relativ jungen Plänen nutzen Landes- und Regionalplanung diese Verfahren, um kurzfristig auf neue Fragestellungen zu reagieren. Die thematischen Schwerpunkte der Pla-nänderungen und -fortschreibungen der vergangenen Jahre spiegeln den aktuellen Fokus der Regionalplanung wider. Hierzu gehören insbesondere die Steuerung der Windenergie sowie das Thema Siedlungsentwicklung. Änderungen und Teilfortschrei-bungen erlauben grundsätzlich eine schnelle Reaktionsmöglichkeit. Eine

ausschließliche Aktualisierung der Planungsdokumente durch diese Ver-fahren kann aber auch problematisch sein. Wechselseitige Wirkungen zwi-schen Kapiteln eines Raumordnungs-plans lassen sich besser bei einer umfassenden Gesamtfortschreibung oder Neuaufstellung berücksichtigen. Eine Herausforderung auf dem Weg zu aktuellen Planungsdokumenten sind die derzeit sehr langen Pla-nungsprozesse. Durch fachliche Ansprüche, rechtliche Vorgaben und umfangreiche Beteiligungsverfahren vergehen bei Raumordnungsplänen zwischen der Aufstellung und der Vorlage zur Genehmigung teilweise mehr als zehn Jahre. Auch Ände-rungsverfahren ziehen sich durch mehrere Offenlagen und Entwurfsfas-sungen in die Länge. Dabei erlaubt der zunehmende Einsatz einer Online-Beteiligung den Planungsträgern, die eingehenden Stellungnahmen vorzustrukturieren und die Betei-ligungsverfahren so technisch zu unterstützen und zu beschleunigen. Gleichzeitig ist das Interesse der Bevölkerung an den planerischen Festlegungen aber gerade bei kon-fliktreichen Themen wie Windenergie gewachsen. Teilweise müssen sich die Planer in einem Planverfahren mittlerweile mit mehr als 20.000 Stel-lungnahmen auseinandersetzen. Für die Zukunft braucht es hier geeignete Maßnahmen, um die Aufstellung von Plänen, Änderungen und Teilfort-schreibungen zeitlich zu optimieren und die Planer bei ihren komplexen Tätigkeiten zu unterstützen.

Eine wichtige Rolle spielt das Thema Planungssicherheit, das auch mit Blick auf die regionale Wettbe-werbsfähigkeit von Bedeutung ist. Bei Investitionsentscheidungen der Wirtschaft bilden beispielsweise die in den Plänen für einen längeren Planungshorizont festgelegten Gewerbestandorte oder aber auch

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BBSR-Analysen

KOMPAKT 03/2020

Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Fazit und Ausblick 15

Standorte für Windenergieanlagen eine wichtige Grundlage. Insbeson-dere in NRW und Hessen beeinflus-sen die Raumordnungspläne auch die Entscheidungen im Bereich der kommunalen Siedlungsflächen-entwicklung erheblich. Die Plana-dressaten sind hier auf verlässliche Planungsgrundlagen angewiesen. Allerdings wurden in den letzten

Jah-ren zahlreiche Raumordnungspläne und deren Änderungen insbesondere im Themenfeld Windenergie rechtlich angefochten. Die Gerichte erklärten infolgedessen mehrere Pläne und Änderungen für nichtig, so dass es in diesen Fällen nun keine verbindliche Planungsgrundlage gibt. Die Planer stehen hier vor der schwierigen Aufgabe, in ihrem zunehmend

viel-schichtigen und auch widerspruchs-freudigen Umfeld gerichtsfeste Pläne aufzustellen. Nur so bieten sie den Adressaten die notwendige Pla-nungssicherheit und schaffen einen gerechten Interessensausgleich zwischen den verschiedenen Raum-nutzungsansprüchen.

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BBSR-Analysen

KOMPAKT

03/2020

16 Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? | Werbung/Impressum

Herausgeber

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn Ansprechpartner Dr. Brigitte Zaspel-Heisters brigitte.zaspel-heisters@bbr.bund.de Claudia Benz claudia.benz@bbr.bund.de Redaktion Daniel Regnery

Satz und Gestaltung

Marion Kickartz

Druck

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Bestellungen

ref-1-1@bbr.bund.de

Stichwort: BBSR-Analysen KOMPAKT 03/2020

Die BBSR-Analysen KOMPAKT erscheinen in unregelmäßiger Folge. Interessenten erhalten sie kostenlos.

ISSN 2193-5017 (Printversion) ISBN 978-3-87994-760-7 Bonn, März 2020

Newsletter „BBSR-Forschung-Online“

Der kostenlose Newsletter informiert monatlich über neue Veröffentlichungen, Internetbeiträge und Veranstaltungstermine des BBSR.

www.bbsr.bund.de > BBSR > newsletter

Potenziale der Raumordnung: Chancen erkennen, Zukunft gestalten Informationen zur Raumentwicklung 3/2018, Hrsg.: BBSR, Bonn 2018 kostenfreier Download unter: www.bbsr.bund.de

Wie lassen sich die unbestritten großen Potenziale der Raumordnung zukünftig noch stärker nutzen? Dieser Frage gehen die Autoren in diesem Heft nach. Sie zeichnen den Status quo und Zukunftspfade der Raumordnung nach. Beispiele aus ausgewählten Teilbereichen verdeutlichen, was möglich ist – aber auch, wo (noch) Herausforderungen warten. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Regionen und Fachplanungen steht ebenso im Fokus wie spezielle Strategien und Instrumente. Eins zeigen die Autoren in ihren Beiträgen – mal latent, mal sehr direkt – immer wieder auf: wie Raumordnung Zukunft gestalten kann, um dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse von der Großstadt bis zur kleinen Landgemeinde näher zu kommen.

Bevölkerungsdynamik und Innenentwicklung in Mittelstädten BBSR-Analysen KOMPAKT 10/2019, Hrsg.: BBSR, Bonn 2019 kostenfreier Download unter: www.bbsr.bund.de

Neben den Großstädten sind Mittelstädte zusehends Projektionsflächen des Bevölkerungswachstums. Das Heft nimmt diese Dynamik genauer unter die Lupe. Dabei überprüfen die Autorinnen Attraktivitätsfaktoren wie die Lage der Städte in Großstadtregionen, das Vorhandensein von Hochschuleinrichtungen und ihre Beliebtheit für Ruhestandswanderer. Die Ergebnisse lassen auf Grup-pen von Mittelstädten mit ähnlichen Entwicklungsbedingungen schließen. Die Kommunen wirken auf der Grundlage ihrer planerischen und städtebaulichen Instrumente mit darauf hin, in welchem Umfang Nachfrage erzeugt und gedeckt werden kann. Außerdem müssen sie mit zusätzlichem Wachstum umgehen. Deswegen liegt ein zweiter Fokus auf der qualitativen Annäherung an die Frage, wie Innenentwicklung unter der Maßgabe initiierter oder schon realisierter Nachfrage betrieben wird. Die Städte Celle und Konstanz antworten hierauf unter unterschiedlichen Voraussetzungen.

Wissenschaft: Wirtschaftliche und soziale Unterschiede Praxis: Schlüssel grenzüber-greifende Kooperation Politik: Die deutsche Rats-präsidentschaft 2020

Heft 3/2019

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Zwischen Unzufriedenheit und Zusammenarbeit

BBSR-Analysen

KOMPAKT 10/2019

Dieses Heft führt die seit einigen Jahren intensivierte Diskussion um Stadt­ entwicklungsprozesse jenseits der Großstadtschwelle weiter. Zusammenge­ tragen wurden auf der einen Seite empirische Ergebnisse zur Bevölkerungs­ entwicklung und Bevölkerungsstruktur in deutschen Mittelstädten. Grundlage dafür ist die Laufende Raumbeobachtung des BBSR. Auf der anderen Seite, genauer auf der der Planungspraxis, geht es um mittelstädtische Strategien zur Innenentwicklung. Interviews mit Verantwortlichen aus zwei deutschen Mittelstädten geben einen tiefergehenden Einblick. Die Ergebnisse zeigen

n großräumige Unterschiede bei der Bevölkerungsdynamik

mittelgroßer Städte.

n Jede vierte Mittelstadt ist Hochschulstandort. Ab einer gewissen Größe

der Hochschulen (Anzahl der Studierenden) ist dies häufig ein Indikator für eine positive Bevölkerungsentwicklung.

n Mittelstädte sind attraktiv für die Generation 50+. Die Mehrzahl der

Mittelstädte hat über mehrere Jahre positive Wanderungssalden dieser Bevölkerungsgruppe zu verzeichnen.

Die befragten Mittelstädte Celle und Konstanz betreiben Innenentwicklung systematisch auf der Grundlage städtebaulicher Konzepte und Informations­ grundlagen. Beide sehen unter Wachstumsbedingungen aber auch zukünftige Herausforderungen (Umsetzbarkeit, städtebauliche Qualitäten, Flächen­ verfügbarkeit). Bevölkerungsdynamik und Innenentwicklung in Mittelstädten Autoren Dr. Brigitte Adam Nadine Blätgen

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