Gutes Hören und Verstehen sind da- von abhängig, daß beide Ohren mitein- ander „korrespon- dieren". Dafür ist je- doch unter Umstän- den beidohrig ein Hörgerät notwendig.
Dies ist die Erkennt- nis von Prof. Dr. Jür- gen Kießling aus ei-
ner Forschungsarbeit an der Universität Gießen. Ein zunächst nur einseitig mit einem Hörgerät versorgter Patient konzentriert sich danach beim Hören auf das durch ein Hörgerät unterstützte Ohr. Dies führt innerhalb kurzer Zeit zur Entwöhnung des nicht mehr akut an der Wahrnehmung beteiligten Ohres.
Schon nach wenigen Jahren kommt es zum Abbau der Kommunikationsfähig- keit und zu einer Abnahme der Sprachverständlichkeit. Als eine Ursache für die mangelnde beidohrige Versorgung vermutet die Fördergemeinschaft Gutes Hören Unsicherheit über die Anwendung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien. Es sei noch nicht hinreichend bekannt, daß Schwerhörige bei beidohriger Hör- störung Anspruch auf zwei Hörgeräte haben. (Urteil des Landessozialgerichts
in Celle, Az.: L4 Kr 12/80) FGH
POLITIK NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Bundesausschuß:
Erweiterung der U3
KÖLN. Der Bundesaus- schuß der Ärzte und Kran- kenkassen hat in seiner Sit- zung am 22. August beschlos- sen, die Richtlinien über die Früherkennung von Krank- heiten bei Kindern zu ändern.
Die dritte Untersuchung wird um das Hüftsonogra- phie-Screening zur Früh- erkennung von Hüftgelenk- dysplasien und -luxationen erweitert.
Außerdem hat der Aus- schuß für die Wirkstoffgrup- pen Antitussiva und Kombi- nationen von Beta-Rezepto- renblockern mit Diuretika und Vasodilatantien Festbe- tragsgruppen (Stufe 3) be- schlossen. Solche Gruppen wurden auch für fünf neue Wirkstoffe in der Stufe 1 ge- bildet. WZ
Homöopathische Malariaprophylaxe bestritten
FRANKFURT. In der letzten Zeit häufen sich bei der Deutschen Tropen- medizinischen Gesellschaft (DTG) Anfragen von Ärzten und Reisenden zum Stellen- wert einer homöopathischen Malariaprophylaxe. Dem Ar- beitsausschuß „Malaria" der DTG liegen nun offizielle Stellungnahmen sowohl des
„Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte" so- wie der „Deutschen Homöo- pathie Union" vor. Darin wird die Möglichkeit einer Malariaprophylaxe durch ho- möopathische Mittel bestrit- ten. In der Begründung heißt es unter anderem, daß es im Sinne der klassischen Ho- möopathie gar keine Prophy- laxe im Hinblick auf eine spe- zifische Krankheit geben könne, da das homöopathi- sche Arzneimittel immer im Einzelfall auf Grund der beim Kranken vorliegenden Symptomatik ausgewählt wird.
Die Tropenmedizinische Gesellschaft rät dringend von einer angeblichen homöopa- thischen Prophylaxe ab und verweist auf die „Empfehlun- gen zur Malariaprophylaxe 1995". Ein Exemplar kann durch Einsendung eines fran- kierten Rückumschlags ange- fordert werden bei: DTG, Postfach 80 02 48, 65902 Frankfurt/Main. EB
Krankenhausneubau in Mecklenburg- Vorpommern eröffnet
PLAU AM SEE. Der er- ste Krankenhausneubau . in Mecklenburg-Vorpommern seit der Wende ist Mitte Juli in Plau am See eröffnet wor- den. Die Projektkosten für das 200-Betten-Krankenhaus werden mit 77,6 Millionen DM beziffert, Betreiber ist die badische Hurrle Klinik GmbH.
Das Krankenhaus Plau am See übernimmt in den Abteilungen für Neurochir- urgie und Stereotaxie sowie Orthopädie und Unfallchir- urgie die Schwerpunktversor- gung für Mecklenburg-Vor- pommern. Es besitzt außer- dem eine Abteilung für Frührehabilitation. EB
Strukturreform:
Für schlagkräftige Selbstverwaltung
KÖLN. Im Zuge der nächsten Stufe zur Struktur- reform im Gesundheitswesen sollte auch die Organisations- struktur im Krankenhauswe- sen und der Selbstverwaltung den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden, forderte der Marburger Bund. Not- wendig sei der Aufbau einer schlagkräftigen Selbstverwal- tungskörperschaft, in der nicht nur die Krankenhaus- träger, sondern auch die Krankenhausärzte, der Pfle- gedienst und die Verwaltung vertreten sein sollten.
An die Krankenhausge- sellschaft hat der Marburger Bund appelliert, auch die Verbandsstrukturen anzupas- sen. Wer den Anspruch eige- ner Regelungskompetenz er- hebe und Maßnahmen durch- setzen wolle, der müsse auch eine entsprechende verband- liche Vertretung vorweisen, so der Vorsitzende des Mar- burger Bundes, Dr. med.
Frank Ulrich Montgomery.
Der Marburger Bund schlägt die Etablierung spezi- eller Krankenhausvereini- gungen in der Rechtsform von Körperschaften öffentli-
chen Rechts vor. Alle Kran- kenhausträger, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenver- sicherung behandeln, müßten Mitglied der jeweiligen regio- nalen Krankenhausvereini- gung werden. HC
Mehr Unterstützung für Epilepsiekranke
BONN. Unter der Schirmherrschaft von Bun- destagspräsidentin Rita Süss- muth findet am 5. Oktober 1995 bundesweit der Tag der Epilepsie statt. Organisiert wird die Veranstaltung von der Deutschen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie, der Deutschen Epilepsievereinigung und der Stiftung Michael.
In Deutschland gibt es rund 800 000 Epilepsiekran- ke. Darunter sind schätzungs- weise 270 000 Kinder unter 16 Jahren. Im Unterschied zu anderen Krankheiten fehlt der Epilepsie nach Ansicht der Verbände die nötige Auf- merksamkeit in der Öffent- lichkeit. Staatliche Stellen klärten zu wenig über die Krankheit auf. Die finanziel- len Mittel für die Informati- onsarbeit müßten die Ver- bände durch Spenden und Mitgliedsbeiträge aufbrin-
gen. EB
Weiterbeschäftigung für Tropenmediziner
HAMBURG. Die Ham- burger Gesundheitsbehörde muß den Tropenmediziner Prof. Manfred Dietrich wei- terbeschäftigen. Nach einer Meldung der Nachrichten- agentur dpa scheiterte die Behörde vor dem Arbeitsge- richt auch mit der dritten Kündigung. Dietrich, Leiter der Tropenmedizinischen Abteilung des Bernhard- Nocht-Instituts, war vorge- worfen worden, den Tod von fünf Malariapatienten mit- verschuldet zu haben. Die er- sten beiden Kündigungen der Behörde hatte das Gericht aus formalen Gründen für unwirksam erklärt. EB A-2306 (20) Deutsches Arzteblatt 92, Heft 36, 8. September 1995