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Archiv "Bisher erschienen in www.aerzteblatt.de/aufsaetze" (20.12.2004)

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Z

unehmend werden Untersuchungs- aufnahmen in der Medizin digital er- stellt und elektronisch übermittelt.

Hierzu müssen alphanumerische Infor- mationen zum Patienten und seinen Be- funden mit den Bilddaten verknüpft wer- den. Bei der Kommunikation spielt die Sicherheit der personenbezogenen Da- ten eine entscheidende Rolle. Dies gilt sowohl für den Datentransfer innerhalb einer Gesundheitseinrichtung als auch bei der Übermittlung zwischen verschie- denen Einrichtungen über das Internet.

Sicherheit bedeutet dabei die Gewährlei- stung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität. Diese Kriterien werden bislang von DICOM als Standardproto- koll für den Bilddatentransfer in der Me- dizin nicht ausreichend erfüllt. Mit Wa- termarking-Techniken und der digitalen

Signatur lassen sich die datenschutz- rechtlichen Anforderungen dagegen ge- währleisten. Beim digitalen Wasserzei- chen wird Information in das Bild einge- bracht, ohne dass sich dadurch das Bild sichtbar verändert. Die diagnostische In- formation medizinischer Daten bleibt vollständig erhalten, wohingegen die Zu- satzinformation als unsichtbares Wasser- zeichen im Bild versteckt ist. Dies ist technisch zum Beispiel durch den Least- Significant-Bit-Algorithmus realisierbar.

Bei der Datenübertragung innerhalb einer Einrichtung schützt die Firewall das interne Netz vor externen Zugriffen.

Hier stehen deshalb die Aspekte der In- tegrität im Vordergrund. Integrität kann beispielsweise durch ein kleines fragiles Wasserzeichen erzielt werden, das geka- chelt über das ganze Bild verteilt wird.

Das Zeichen lässt sich nicht mehr extra- hieren, wenn auch nur die kleinste Ände- rung am Bild vorgenommen wurde. Nur wenn alle Wasserzeichen unverfälscht sind, wird das Bild als korrekt anerkannt.

Bei der Übertragung medizinischer Bilddaten im Internet sind die Vertrau- lichkeit und Authentizität besonders wichtig.Diese Information wird nach den Prinzipien der digitalen Signatur ver- schlüsselt und dann als Wasserzeichen im Bild eingebettet. Dann kann sie nicht mehr wie bei DICOM vom Bild getrennt oder vertauscht werden (Authentizität).

Die Verschlüsselung gewährleistet die Vertraulichkeit.Am Beispiel des „Digital Envelope“ (University of Southern Cali- fornia) lässt sich zeigen, wie Übertra- gungssicherheit medizinischer Bilddaten durch Techniken des digitalen Wasserzei- chens gewährleistet werden kann.

Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Thomas M. Lehmann Institut für Medizinische Informatik, Universitätsklinikum der RWTH Aachen, E-Mail: lehmann@computer.org T H E M E N D E R Z E I T

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A3474 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 51–5220. Dezember 2004

Digitale Wasserzeichen

Bilddaten sicher übertragen

Neue Techniken für den Bilddatentransfer in der Medizin

M

it dem GKV-Modernisierungsge- setz (GMG) ist das Vertragsarzt- recht in Bewegung geraten. Dies geschieht in Zeiten, in denen unterneh- merisches und selbstständiges Gestalten in der vertragsärztlichen Versorgung oh- nehin durch äußere Zwänge beeinträch- tigt ist und sich die Interessen der Ver- tragsärzte auch auf außerhalb der GKV liegende Einnahmequellen richten. Mit dem GMG werden Gestaltungsmöglich- keiten für die sich ändernde Vertrags- arztwelt eröffnet. Das System der ambu- lanten Patientenversorgung steht mittel- fristig vor einer vollständigen Umwäl- zung, was nicht das Ende der Freibe- ruflerpraxis bedeutet, wohl aber den

Wegfall des Freiberuflers als Regelfall der ärztlichen Versorgung.

Eine der vielen Möglichkeiten ist die Gründung eines Medizinischen Versor- gungszentrums (MVZ), einer fachüber- greifend ärztlich geleiteten Einrichtung.

Abzugrenzen ist diese von bisherigen Kooperationsformen niedergelassener Ärzte und den nunmehr möglichen inte- grierten Versorgungverträgen. Die Neu- regelung der § 95 SGB V ermöglicht es, medizinische Leistungen im niedergelas- senen Sektor auch durch angestellte Ärzte eines MVZ erbringen zu lassen.

Die Ausgestaltungsmöglichkeiten eines MVZ, die Dynamik, die solche Zen- tren entwickeln können, sind zurzeit nur ansatzweise erkennbar. Insbesondere fachübergreifende Gemeinschaftspraxen

verfügen über eine gute Basis, ein MVZ zu gründen.

Berufsrechtliche Bestimmungen, die heute noch der Errichtung eines MVZ entgegenstehen, werden vermutlich schon bald verändert werden. So hat der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen mit der teilweise geänderten (Muster-)Be- rufsordnung die Voraussetzung zur Gründung einer Ärzte-GmbH geschaf- fen. Für die Vertragsärzteschaft können die Medizinischen Versorgungszentren eine Chance sein, Standorte zu sichern und neue Kooperationen einzugehen.

Dr. med. Karen Blumenbach-Ostermann E-Mail: karen.blumenbach@dgn.de

MVZ und Vertragsärzte

Konkurrenz oder Chance?

Ausgestaltungswege sind derzeit nur ansatzweise zu erkennen.

Bisher erschienen in www.aerzteblatt.de/aufsaetze

Die Langfassung ist abrufbar unter www.aerzteblatt.de/

aufsaetze/0407.

Die Langfassung ist abrufbar unter www.aerzteblatt.de/

aufsaetze/0408.

Suizidforen im Internet: Nicht generell zu verurteilen

Patientenberatung:Beratungsprofil am Beispiel Herdecke

Managed Care in Deutschland:Sechs Thesen zur Einführung

Medizinische Dissertation:Was sollten Promo- tionsbetreuer beachten? – Worauf sollten Studie- rende achten?

Qualitätssicherung:Anforderungen an die Tu- mordokumentation

Patienten als Partner:Wer soll entscheiden?

Referenzen

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